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Nationales Nachrichten- und Anzeigeudkrtt für die Oberamtsbezirke Nagold» Calw, Freudenstadt und Neuenbürg

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Nummer ISS

Altonsteig, Samstag, den 11. Juli 1938

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ZiistündtgkMkegklimg skr dir olympische« Sommersplele

Lerli«, 16. Juli. Der Reichs- und preußische Minister des Innern, Dr. Frick, gibt im Einvernehmen mit dem Stellvertreter des Führers und dem Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda, Dr. Eöbbels, folgendes bekannt:

Die Vorbereitungen Deutschlands für die olympischen Sommer­spiele stehen vor ihrem Abschluß. Die getroffenen Maßnahmen bürgen für eine Durchführung der Spiele, die ihrer Bedeutung und dem Ansehen der Nation gerecht wird. Die Austragung der Wettkämpfe erfolgt nach bestimmten internationalen Regeln. Dies macht folgende Anordnungen erforderlich:

l Die sportliche Durchführung der Spiele gemäß den olympischen Bestimmungen obliegt ausschließlich dem Präsidenten -es Organisationskomitees der 11. Olympiade, Staatssekretär «. D. Dr. Lewald.

2. Den Einsatz der deutschen Nationalmann­schaft leitet ausschließlich der Präsident des deutschen olym­pischen Ausschusses, Reichssportführer von Tschammer und Osten. Er hat auch den deutschen Sport bei allen Verpflich­tungen repräsentativer Art zu vertreten, soweit solche Verpflich­tungen nicht von der Reichsregierung unmittelbar wahrgenom­men werden oder nach den olympischen Bestimmungen dem Or­ganisationskomitee obliegen.

3. Die Zusammenfassung aller Maßnahmen auf dem Gebiete der Werbung, der Presse, des Rundfunks, des Films und der künstlerischen Darbietungen obliegt dem Staatssekretär für Volks­aufklärung und Propaganda, Schulz.

4. Die Leitung aller staatlichen Maßnahmen, die von -eil zuständigen Reichs-, Staats- und Gemeindebehörden für den reibungslosen Verlaus der Spiele zu treffen sind, ist dem Staatssekretär des Reichs- und preußischen Ministeriums des Innern, Pfundtner, übertragen.

5. Soweit Parteiangelegenheiten durch die Spiele berührt «erden, obliegt die Entscheidung dem stellv. Gauleiter, Staats­rat Eörlitzer.

Die Leitung aller polizeilichen Maßnahmen, Einsatz, Ver­kehrsregelung usw., die von den zuständigen Reichs-, Staats­und Gemeindebehörden für den reibungslosen Verlauf der Spiele zu treffen sind, ist dem Chef der deutschen Polizei, Reichs- s Mrer SS. Himmler übertragen. Mit der Durchführung der kinzelmatznahmen ist von diesem der Polizeibefehlsstab für die Olympischen Spiele 1936 beauftragt worden.

! Erfassung militärisch ausgebildeter Wehrpflichtiger älterer Geburisjahrgänge

Berlin, 16. Juli. Es sind Zweifel aufgetreten, welche Beamte sich bei den polizeilichen Meldebehörden anzumelden haben, ylleldepflichtig sind nur diejenigen Beamten, die dem , Aktiven- oder Beurlaubtenstande des früheren Heeres, der kchutztiuppe, der kaiserlichen Marine und der Reichswehr als Ossiziere oder Beamte angehört haben. Unberührt hiervon bleibt selbstverständlich die Meldepflicht für alle, die seit dem 1 Januar 1921 aus der Wehrmacht oder der Landespolizei aus- geschieden sind usw., wenn sie einem älteren als dem Gebnrts- jahrgang 1913 angehören.

l Einheit von Bartet oad Staat

! Berlin, 10. Juli. Die Einheit von Partei und Staat j und die Einheit der Rechtsidee, die Staat und Bewegung in gleicher Weise erfüllt, hat kürzlich in einem anerkennenswerten Urteil des Landgerichts Berlin sinnfälligen Ausdruck gefunden. 3n diesem Fall, der in derJuristischen Wochenschrift", Heft > 28, mitgeteilt wird, haben die theoretischen Darlegungen zu

Thema der Einheit von Partei und Staat ihre Bestä­tigung durch die Praxis erhalten.

^ Wie Reichsleiter Major Buch wiederholt in der Presse ausgeführt hat. ist es den Mitgliedern der Partei untersagt, jich gegeneinander im Wege von Privatklagen zu bekämpfen. Gie dürfen nur dann Privatklage erheben, wenn das zuständige Parteigericht seine Ge­nehmigung erteilt hat. Diese für alle Parteimitglieder verbindliche Anordnung, die der Stellvertreter des Führers am 17 . 2 . 1934 erlaffen hat, muß auch, wie das Land­gericht Berlin mit Recht erklärt, von den ordentlichen Se­ichten beachtet werden. Reicht also ein Parteimitglied gegen einen anderen Parteigenossen eine Privatklage ein, ohne die Genehmigung seines zuständigen Parteigerichts erhalten zu haben, so darf das ordentliche Gericht der Klage nicht statt­geben: es muß vielmehr das Verfahren einstellen, weil die Genehmigung des Parteigerichts als eine wesent­liche Prozeßvoraussetzung angesehen werden muß.

Me Entkomm«- tm Mttelmllr

Englands Geste im Mtttelmeer

Eben noch erschien das östliche Mittelmeer als der Wetterwinkel der westlichen Halbkugel der Erde. Die englisch-italienische Spannung war auch nach Aufhebung der wirtschaftlichen Sanktionen nicht gemildert. In Rom empfindet man die Ansammlung britischer Flotteneinheityn im Mittelmeer, die weit über das vor dem Konflikt übliche Maß hinausgeht, als Bedrohung, und das von Eden aus­drücklich verkündete Weiterbestehen der Unterstützungsab­machungen mir Jugoslawien, Griechenland und der Türkei sieht man als gegen Italien gerichtet an. Obendrein haben eben noch gewisse Meldungen wie die von der Einrichtung eines Sperrgebiets vor dem Hafen von Alexandria etwas alarmierend gewirkt. Aber nun scheint es. als ob eine leichte Entspannung eingetreten sei. Wenn das der Fall ist, dann ist sie das Verdienst Valdwins. Schon im Un­terhause erklärte er, offenbar um den Eindruck der Genfer Ausführungen Edens abzuschwächen, die Mittelmeerverein­barungen über eine gegenseitige Unterstützung seien gänz­lich provisorisch, die Regierung sehe ihre Anwendung nicht nur als hypothetisch, sondern auch als unwahrscheinlich an. In Rom hat man das mit einer gewissen Genugtuung zur Kenntnis genommen, wenn man auch eine gewisse Unsicher­heit nach wie vor empfindet Aber nun hat die britische Ad­miralität auch die Zurückziehung gewisser Schiffseinheiten aus dem Mittelmeer ange­ordnet und der italienischen Regierung ist von dieser sofort einzuleitenden Maßnahme Kenntnis gegeben worden. Eng­land wird zwar immer nock eine größere Flottenstreitmacht im Mittelmeer unterhalten, als vor dem Oktober 1938, aber die Absicht, beruhigend auf Italien zu wirken, ist unver­kennbar.

Natürlich ist das keine Geste einer neuerwachten Liebe. In London denkt man politisch. Die Dardanellenkon- ferenz in Montreux ist, entgegen allen Erwartungen, plötzlich festgefahren. England hat zwar gegen die Wieder­befestigung der Meerengen nichts einzuwenden, aber bei -er Neuregelung des Durchfahrtsrechts für nicht-türkische Kriegsschiffe ist es mit dem von Ankara vorgelegten Ent­wurf, der der sowjetrussifchen Schwarze Meer-Flotte eine Vorzugsstellung einräumt, nicht einverstanden. Es hat Ge­genvorschläge gemacht, die dem Grundsatz der Gleichberechti­gung aller nicht-türkischen Staaten entsprechen. Darüber ist Herr Litwinow verschnupft und droht mit der Abreise. Die Türkei andererseits wird ungeduldig und erklärt, wenn man in Montreux nicht bald zu einem Resultat käme, dann würde sie ohne neue Meerengenkonvention das tun, was ihr im Interesse der Sicherheit notwendig erscheint. So steht man sich in Montreux einigermaßen ratslos gegen­über, und Italien, das als Unterzeichner der Lausanne! Meerengenkonvention eigentlich dazu gehörte und von dem man eine Stellungnahme gegen die sowjetrussifchen Forde­rungen erwartet, erscheint trotz freundlicher Einladung nicht. Vielleicht nimmt London an, daß nun die Geste der Admiralität den Bann bricht.

Ne englisch-französischen Garantieverpflichtungen im Mittelmeer erloschen

London, 16. Juli. Der französische Botschafter in London sprach m Donnerstag im Außenministerium vor und erklärte, daß nach nsicht der französischen Regierung die Garantieverpflichtungen n Mittelmeer zu bestehen aufgehört hätten.

Das gleiche treffe, so fügte der Reuter-Berichterstatter Hinz«, atürlich auch auf die gegenseitigen Beistandsabkommen zwi- hen Großbritannien, der Türkei, Griechenland und Jugoslawien l, Verpflichtungen, zu denen Eden im Unterhaus am 26. Juni cklärt habe, daß sie, soweit Großbritannien betroffen sei, fort­estünden.

Am den Velftaod lm Mittelnmr

England für vorläufige Aufrechterhaltnng der Abmachungen

London, 16. Juli. Die Stellung der britischen Regierung zu der Frage, ob der sogenannte provisorische Mittelmeerpakt für Großbritannien noch gilt, ist erneut dahin festgelegt worden, daß nach englischer Ansicht diese Garantien bestehen geblieben sind, insoweit sie Großbritannien, Griechen­land, die Türkei und Jugoslawien betreffen. Die Zu­sicherung gegenseitigen Beistandes wird demnach zwischen diesen vier Ländern weiterhinvorläufig" als gültig angesehen und durch das pon Frankreich ausgesprochene Erlöschen seiner Bei­standsversicherung nicht berührt.

Diese Tatsache wird vom diplomatischen Mitarbeiter von Reu­ter wie auch von Preß Association ausdrücklich bestätigt. Die Verlängerung der Zusicherungen sei zwischen Eden und den

Vertretern der betroffenen Mkttelineerländer in Genf ausdrück­lich besprochen worden. Die Vertreter dieser Länder hätten da­bei erklärt, daß sie diese Abmachungen weiter bestehen zu lassen wünschten. Es sei zwar richtig, daß sich die Lage durch den Be­schluß auf Zurückziehung der Flottenverstärkungen aus dem Mit­telmeer geändert habe. Es sei jedoch nicht klar, ob die britische Regierung den Zeitabschnitt der Ungewißheit auch noch nach Abschluß der Zurückziehung der Flottenverstärkungen als vor­handen ansehen werde.

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Sle ZurüHtehuns beginnt

London, 16. Juli. Der Beschluß, die englischen Flottenverstär­kungen aus dem Mittelmeer zurückzuziehen, wird sofort in die Tat umgesetzt werden. Die KreuzerNeander" undTornwall" kehren bereits im Laufe des heutigen Tages nach England zu­rück. Ferner werden in nächster Zeit u. «. folgende Schiffe, di«

während des Abessinienstreitfalles ins Mittelmeer entsandt wor- l n waren, zurückgezogen werden: Der neue australische Kreu­zerSidney". der KreuzerSussex" (australisches Geschwader), der MinenlegerAdventure", sowie vier Zerstörer und vier U-Boote von der Thinastation, der KreuzerAchilles" (Neusee­land). die KreuzerAjax" undExerer" iWestindien). Wie die Regierung bereits angekündigt hat, wird die britische Flotte im Mittelmeer nach der Zurückziehung dieser Schiffe immer noch etwas stärker sein als vor dem Äbessinienstreitfall. Die Schlacht­schiffeHood" undRepalse" werden der Mittelmeerflotte stän­dig zugeteilt.

In amtlichen englischen Kreisen wurde am Donnerstag er­klärt. daß die Heimatflotte im Notfall stets für die er­neute Verstärkung der Mittelmeereinheiten verfügbar ie:n werde. Die Fahrtdauer für Kriegsschiffe von England nach Gibraltar betrage 48 Stunden Ferner wird darauf hingewie­sen, daß die in den britischen Mittelmeerstützpunkten lür die Unterbringung zusätzlicher Schiffe getroffenen Vorkehrungen ständiger Natur sein werden.

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Günstige Aufnahme in Rom

Rom, 16. Juli. Der Beschluß des britischen Ministerrats, Tei^ der englischen Mittelmeerflotte demnächst zurückzuziehen, wird' in den politischen Kreisen Roms ebenso günstig aufgencmmen wie eine Unterhauserklärung Valdwins in der der Premiermi­nister mitteilte, daß die Flottenabkommen mit Frankreich. Grie­chenland und der Türkei nur provisorischen Charakter hätten. In beiden englischen Erklärungen sieht man in Rom erfreuliche Anzeichen für die Aufrichtigkeit der englischen Bestrebungen, wieder die normalen Beziehungen zu Italien herzustellen Amt­lich erklärt man in Rom aber doch, daß den Ankündigungen nun auch die Tatsachen folgen müßten, vorher könne keine Aen- derung der italienischen Politik erfolgen. Wenn aber Teile der britischen Flotte aus dem Mittelmeer zurückgezogen und die Ab­machungen mit den Mittelmeerländcrn aufgehoben wären, dann würde auch Italien sein Versprechen einhalten und als Gegen­leistung seine Truppen in der nordafrikanischen Cyrenaika ver­ringern. Auch die italienische Presse nimmt die englischen An­kündigungen freundlich aber reserviert auf.

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England HM die Sanktionen aus

London, 16. Juli König Eduard VIII- Unterzeichnete am Frei­tag im Buckingham-Palace eine Verordnung, wonach die gegen Italien verhängten Sanktronsmatznahmen mit dem 16. Juli aus­gehoben werden. An der feierlichen Handlung nahmen der Lord­präsident Ramsey Macdonald, der Lordsiegelbewahrer Lord Ha­lifax, Arbeitsminister Brown und der Haupteinpeitscher der Konservativen Partei, David Margesson, teil.

AvIvalal'W-svrmhe lm Merhaos

Die Frage der Rohstofsverteilung

London, 16 Juli. 2m Unterhaus fand am Donnerstag eine eingehende Aussprache über die Kolonialfrage statt und zwar anläßlich der Abstimmung über den Haushalt des britischen Kolonialamtes. Der oppositionelle Liberale Rothschild be­antragte eine Kürzung der Summe um 166 Pfund zum Zeichen der Mißbilligung. Rothschild hatte zunächst einiges an der Ver­waltung von Kenya auszusetzen und tadelte insbesondere die Empfehlungen des Morris-Carter-Verichts über die Landfrage, die einseitig zugunsten der Weißen abgefaßt sei und die Ein­geborenen benachteilige. Mit gehässige« Ausfälle» gegen Deutschland wandte er sich dann gegen de» deutschen Kolonialanspruch, doch griff er auch di« britische Schutzzollpolitik an, die den Handel beeinträchtige, s« daß Deutschland und andere Völker Europas nicht in der Lag« seien, mit den Kolonien Handel zu treiben. Deutschland ent­wickle z. B. iniolae dieser Politik die Erzeugung von künstlichem