Di« Maul- und Klauenseuche ist im Gehöft des Hirschwirts S*««er in Unter« re ich enknch und in Reuhause«, Bezirksamt Pforz­heim ausgebrochen. Die Anordnungen über die zu treffenden Maßnahmen werden morgen bekannt gegeben.

Calw, den 24. Februar 1918.

R. Ok«ra«t.

_ _Amtman n Rippmann.

K. Oberamt Calw.

Höchstpreise für Speisekartoffelu.

ImStaatsanzeiger für Württemberg" Nr. 43 wird die neue Bundesratsverordnung vom 15. ds. Mts. über die Höchstpreise für Speisekartoffeln (Reichsges.-Bl. S. 95) mit- getetlt und durch folgende Ausführungsbestimmungen des K. Ministeriums des Innern vom 19. ds. Mts. ergänzt:

1. Der Preis für 1 Kilogramm Speisekartoffeln darf beim Verkauf an den Verbraucher, soweit nicht die in 8 1 der Bundesratsverordnung bestimmten Sätze Anwendung zu finden haben, nicht übersteigen:

s) bei den Sorten Daber, Imperator, Magnum bonum, Up to date, Industrie, Lauffeuer, Mün- chinger und Schwarzwälder (Kuppinger) 12

bl bei allen anderen Sorten und bei Sorten­gemischen 11 ^

2. Diese Preise gelten auch für den zentnerweise» Ver­kauf. Sie gelten für Lieferung ohne Sack und für Bar­zahlung bei Empfang; wird der Kaufpreis gestundet, so dürfen bis zu zwei vom Hundert Jahreszinsen über Reichs­bankdiskont hinzugeschlagen werden. Die Preise schlichen alle Kosten der Verladung, des Transports, der Fracht, Kommissions-, Vermittlungs- und ähnliche Gebühren, sowie alle Arten von Aufwendungen (insbesondere solche für das Auslesen und Auswägen der Kartoffeln) und Handelsge­winne irgendwelcher Art ein.

Zu freier Lieferung in den Aufbewahrungsraum des Verbrauchers ist der Verkäufer nicht verpflichtet; findet eine solche Lieferung statt, so dürfen hiefür nicht mehr als 5 H für je 5 Kilogramm in Anrechnung gebracht werden.

3. Vorstehende Preise gelten nicht für Frühkartoffeln.

Die Gemeindebehörden werden beauftragt, Vorstehen­des alsbald bekannt zu geben und zu veranlassen, dah die festgesetzten Höchstpreise unter Beifügung der Enteignungs­und Strafvorschriften der 88 24 und 6 des Höchstpreis­gesetzes an den Orten, an denen mit Kartoffeln gehandelt wird, angeschlagen werden, sowie dah Zuwiderhandlungen unnachsichtlich zur Anzeige gelangen.

Den 23. Februar 1915.

Reg.-Rat Binder.

Bekanntmachung.

Auf Grund des 8 2 der Kaiserlichen Verordnungen vom 31. Juli 1914, betreffend das Berbot der Ausfuhr und Durch­fuhr von Waffen u.s.w. und der Ausfuhr und Durchfuhr von Rohstoffen, die bei der Herstellung und dem Betriebe von Gegenständen des Kriegsbedarfs zur Verwendung gelangen, bringe ich nachstehendes zur öffentlichen Kenntnis:

Es wird verboten die Ausfuhr und Durchfuhr von: Glühstrumpf-(Elühkörper-)Asche, Abschnitten von Glüh­körpern,

Lösung von Thor- und Lersalzen (Tränk-(Jmprägnier-) Fluid) der Nr. 317 s des statistischen Warenverzeichnisses, Kollodiumflüssigkeit (Tauchflüssigkeit für Glühkörper), Argongas der Nr. 379 b des statistischen Warenverzeich­nisses.

Halbzeug (Halbstoff zur Papier- und Pappenbereitung) aus Abfällen von Gespinstwaren oder dergleichen der Nr. 649 des Zolltarifs,

Wellblech, Dehnblech, Riffelblech, Warzenblech der Nr. 789 des Zolltarifs,

Hart-, Edel- und ausländischen Hölzern, rund, geschnitten, bebeilt, oder weiter bearbeitet, insbesondere Nussbaum­holz, Eschenholz, Mahagoni, Rotbuche, Hainbuche, Eichenholz,

Schafthölzer, rohe, vorgearbettet oder bearbeitet. Berlin, den 15. Februar 1915.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück.

Vorstehendes wird zur Nachachtung hiemit veröffentlicht. Calw, den 23. Februar 1915.

Reg.-Rat Binder.

Bekanntmachung, betr. Gin- und Durchfuhr von Erzeugnissen feindlicher Länder.

Vom 12. Februar 1915.

Auf Grund der Verordnung, betreffend Ein- und Durch­fuhr von Erzeugnissen feindlicher Länder vom 11. Februar 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 93) bestimme ich:

Die Ein- und Durchfuhr der nachstehend aufgeführten Boden- und Gewerbserzeugnifse von Frankreich und Groh- britannien, sowie von den Kolonien und Schutzgebieten dieser Länder über die Grenzen des Deutschen Reichs ist verboten.

Tarifnummer

Champignons, getrocknet, gedarrt, gebacken, inSalz-

lacke eingelegt oder sonst einfach zubereitet 35,

Blumen, Blüten, Blütenblätter und Knospen zu Binde- oder Zierzwecken, frisch (Schnitt­blumen) . 41,

Hummer in luftdicht verschlossenen Behältnissen 123 und 219, Wein von Trauben in Fässern oder Kesselwagen 180,

Schaumwein. 181,

Riech- und Schönheitsmittel (Parfümerien und

kosmetische Mittel). 355 bis 358,

Waren, ganz oder teilweise aus Seide (Rohseide, künstlicher Seite, Florettseide) ....

Spitzenstoffe und Spitzen aller Art aus Baum-

wollengespinnsten.

Spihenstoffe und Spitzen aller Art aus Gespinnsten von anderen pflanzlichen Spinnstoffen als

Baumwolle.

Kleider, Putzwaren und sonstige genähte Gegen­stände aus Seide (Rohseide, künstlicher

Seide, Florettseide).

Frauenhüte. 634,635,536,

639, 541 und

402 bis 412, 464,

500,

517,

542,

Zigarettenpapier und Zigarettenblättchen . . . 220, 665 bis

657, 664 U. 670,

Zigarettenhülsen aus Papier oder Pappe . . . 220, 670 und Films, unbelichtet oder belichtet, aus Zrllhorn

oder ähnlichen Stoffen. 640,

Schreibfedern aus Stahl . 840,

Tressenwaren:

aus unechtem Gold oder unechtem Silber­gespinst . 883,

aus anderem Metallgespinst. 888,

Trockenplatten für photographische Zwecke aus

Glas. 749.

Die angeführten Tarifnummern sind die des Zolltarifs vom 25. Dezember 1902 (Reichs-Gesetzbl. S. 303).

Berlin, den 12. Februar 1915.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück.

Vorstehendes wird hiemit bekannt gegeben.

Calw, den 23. Februar 1915.

K. Oberamt: Binder.

Begirm »euer Urtterrichtskurse au der «.Fach­schule für Feinmechanik eiuschl. Uhrmacherei und Elektromechanik i« Schwenningen a. R.

An der unter Aufsicht der K. Zentralstelle für Gewerbe und Handel stehenden staatlichen Fachschule für Feinmechanik u.s.w. in Schwenningen beginnen am 1. Mai d. I. wieder neue Unterrichtskurse.

Der Zweck der Fachschule ist, durch praktischen und theoretischen Unterricht in den verschiedenen Zweigen der Feinmechanik einschl. Uhrmacherei und Elektromechanik fiir diese Gebiete ebensowohl tüchtige Gehilfen und Werkführer als selbständige Gewerbetreibende heranzubtlden.

Der Unterricht an der Fachschule umfaht 3 ordentliche Jahreskurse für angehende Fein- und Elektromechaniker, sowie Groß- und Täschenuhrmacher, welche mit einer Schlutz- prüfung (Gesellenprüfung) endigen. Daneben besteht ein einjähriger höherer Forbildungskurs mit anschließender Meisterprüfung, insbesondere für solche Gehilfen der Fein- und Elektromechanik sowie Uhrmacherei, welche sich in be­sonders gründlicher und umfassender Weise für die spätere selbständige Betreibung ihres Gewerbes oder für die Vor­sehung von Werkführerstellen in der Großindustrie vorbe­reiten wollen.

Anmeldungen sind zu richten an den Vorstand der K. Fachschule für Feinmechanik u.s.w. in Schwenningen, von welchem auch Schulprogramme und Auskünfte erhalten wer­den können. Die Aufnahmeprüfung für Neueintretende fin­det am 1. Mai d. I. statt.

Calw, den 23. Februar 1915.

K. Oberamt: Binder.

K. Oberamt Calw.

Lehrkur« für KleinLrauer.

Die K. Zentralstelle für Gewerbe und Handel beab­sichtigt, in der Zeit vom 8.17. März 1915 an der Versuchs­und Lehrbrauerei des K. Technologischen Instituts zu Hohen­heim einen Lehrkurs für Kleinbrauer abhalten zu lassen.

Näheres im Gewcrbeblatt Nr. 8, welches u. a. bei den Herrn Ortsvorstehern eingesehen werden kann.

Den 23. Februar 1915.

Reg.-Rat Binder.

Wie das K. stellv. Generalkommando mttteilt, ist das am 14. Januar erlassene Verbot der Veräußerung von wol­lenen, halbwollenen und baumwollenen Decken sowie Filz­decken aufgehoben worden.

Calw, den 23. Februar 1915.

K. Oberamt: Binder.

K. Kunstgewerbeschule Stuttgart.

Der Unterricht im Sommersemester 1915 wird über die Dauer der Verwendung des Anstaltsgebäudes als Reserve­lazarett, in beschränkter Weise und den Verhältnissen ange- paht, in dem Gebäude Urbanstrahe 50 fortgeführt. Das Se­mester beginnt am 15. März.

Die Anmeldungen zur -Teilnahme an dem Unterricht haben bis spätestens 16. März ds. Js. zu erfolgen.

Calw, den 23. Februar 1915. _ K. Oberam t: B inder .

K. Oberamt Calw.

Den Schulthlitzenümlern.

geht mit der Post ein Elektrizitäts-Merkblatt zur Beachtung und Bekanntgabe an die Beteiligten in geeigneter Weise zu. Weitere Stücke können vom Oberamt bezogen werden.

Den 22. Februar 1915.

Amtmann Rippmann.

Absicht gehabt habe, einen weiter nördlich führenden Kurs zu steuern. Er sei aber unterwegs von einem englischen Kriegsschiff angehalten und von einem Offizier angewiesen worden, den südlichen Weg zu wählen und sich möglichst nahe an der ostfriefischen Küste zu halten.

Vorschläge Amerikas.

Berlin, 23. Febr. Wie wir hören, hat die amerikanische Regierung auf die bekannte deutsche Rate heute mit verschiedenen Vorschlägen geant­wortet, die noch der Prüfung der zuständigen Stellen unterliegen.

Zum Flaggeumitzbrauch.

Frankfurt, 23. Febr. Aus Amsterdam meldet dieFranks. Zeitung": DerNieuwe Courant" macht darauf aufmerksam, daß Artikel 409 des hol­ländischen Strafgesetzbuches sagt, daß ein Schiffer, der die holländische Flagge benutzt, ohne dazu berech­tigt zu sein, mit einem Jahr Gefängnis bestraft und mit einer Geldstrafe bis zu 300 Gulden belegt wird. Das Blatt fügt hinzu:In jedem Fall ist also die Versicherung des Sir Eduard Erey an die Vereinig­ten Staaten, daß auch kein einziges anderes Land die Benutzung der neutralen Flagge verbiete, was die Niederlande beträfe, unrichtig."

Unsere Feinde und der Krieg.

Der Desclarrx-Skaudal.

Pari», 23. Febr. Die Voruntersuchung in der Affäre Desclaux ist abgeschlossen. Gegen den Eeneral- zahlmeister Desclaux und die verhafteten beiden Ver­waltungssoldaten wurde die Anzeige wegen Dieb­

stahls bei Militärlieferungen erhoben, gegen Frau Bischofs die Klage wegen Hehlerei.

Da« englische Publikum und die russische Anleihe.

(W.T.B.) Magdeburg, 23. Febr. DieMagde- burgische Zeitung" meldet aus Brüssel: Die neueste von der Bank von England aufgelegte russische Schatzanleihe von 250 Millionen Franken wurde trotz der hohen Verzinsung (mit Berücksichtigung des Emissionskurses über 10 A) nur zur Hälfte vom Publikum gezeichnet Den Rest mutz die Bank von England wieder übernehmen.

Buren zu Zwangsarbeit verurteilt.

Berlin, 22. Febr. Nach einer holländischen Nach­richt derB. Z." meldet Reuter aus Johannisburg: Ein englisch-südafrikanisches Kriegsgericht verurteilte 63 Vurenbürger zu Zwangsarbeit, weil sie sich beim Aufruf zum Kampfe gegen Deutsch-Südwest nicht gestellt hatten. Sie sollen zu Bahnarbeiten im Di­strikt Upington gezwungen werden.

Russische Justiz.

Zürich, 23. Febr. DieNeue Züricher Zeitung" meldet aus Riga: Gestern fand hier der Prozeß in Sachen des Reichsdeutschen Flottenvereins statt. Die wegen Zugehörigkeit zu diesem Verein Ange­klagten, unter ihnen der Buchhändler Georg Jonk, welcher bereits nach Sibirien verschickt wurde, wur­den durch Strafen von 8 Monaten bis zu 1 Jahr Festung verurteilt.

Petersburg, 23. Febr. Der Senat hat gestern beschlossen, daß die in Rußland ansässigen Unter­tanen feindlicher Staaten die Fähigkeit verlieren sollen, ihre materiellen Interessen vor Gericht zu vertreten.

Petersburg, 24. Febr. Am 21. Februar a. St. wird in Petersburg die Verhandlung gegen die Rechtsanwälte stattfinden, die s. Z. gegen den Beilis- prozeß protestiert hatten. Von den über 80 Ange­klagten waren 25 Rechtsanwälte in der ersten In­stanz zu Gefängnisstrafen von 68 Monaten ver­urteilt, in zweiter Instanz aber freigesprochen worden. Gegen dieses Urtel hatte der Staats­anwalt Reviston eingelegt.

Die Neutralen und der Krieg.

Bulgarien und Rußland.

Wien, 23. Febr. DieSüdslawische Korrespon­denz" medet aus Sofia, die bulgarische Regierung erhob durch ihren Petersburger Gesandten bei der russischen Regierung wegen der Minenlegung in der Donau zwischen Widdin und Rustschuk Beschwerde und verlangte Aufklärung. Falls die Antwort un­befriedigend sei, werde, wie verlautet, Bulgarien Gegenmaßregeln ergreifen, die den russischen Trans­porten nach Serbien ernste Schwierigkeiten bereiten werden.

Eine inlerefsante Mitteilung.

Rotterdam, 23. Febr. Holländische Blätter ha­ben aus Sofia Mitteilungen erhalten, die besagen, derDnovnik" wolle aus diplomatischen Kreisen fol­gendes erfahren haben: Ende Dezember habe der russische Generalstab der russischen Regierung aus- einandergesetzt, es bestehe eine strategisch Notwendig­keit. eine halbe Million russischer Truppen durch Rumänien nach Serbien zu schicken, um von dort aus. vereint mit der serbischen Armee, einen gewaltigen Offensivstoß gegen Oesterreich zu unternehmen. Die Deutsche Tageszeitung" gibt diese Meldung unter