Di« Maul- und Klauenseuche ist im Gehöft des Hirschwirts S*««er in Unter« re ich enknch und in Reuhause«, Bezirksamt Pforzheim ausgebrochen. Die Anordnungen über die zu treffenden Maßnahmen werden morgen bekannt gegeben.
Calw, den 24. Februar 1918.
R. Ok«ra«t.
_ _Amtman n Rippmann.
K. Oberamt Calw.
Höchstpreise für Speisekartoffelu.
Im „Staatsanzeiger für Württemberg" Nr. 43 wird die neue Bundesratsverordnung vom 15. ds. Mts. über die Höchstpreise für Speisekartoffeln (Reichsges.-Bl. S. 95) mit- getetlt und durch folgende Ausführungsbestimmungen des K. Ministeriums des Innern vom 19. ds. Mts. ergänzt:
1. Der Preis für 1 Kilogramm Speisekartoffeln darf beim Verkauf an den Verbraucher, soweit nicht die in 8 1 der Bundesratsverordnung bestimmten Sätze Anwendung zu finden haben, nicht übersteigen:
s) bei den Sorten Daber, Imperator, Magnum bonum, Up to date, Industrie, Lauffeuer, Mün- chinger und Schwarzwälder (Kuppinger) 12
bl bei allen anderen Sorten und bei Sortengemischen 11 ^
2. Diese Preise gelten auch für den zentnerweise» Verkauf. Sie gelten für Lieferung ohne Sack und für Barzahlung bei Empfang; wird der Kaufpreis gestundet, so dürfen bis zu zwei vom Hundert Jahreszinsen über Reichsbankdiskont hinzugeschlagen werden. Die Preise schlichen alle Kosten der Verladung, des Transports, der Fracht, Kommissions-, Vermittlungs- und ähnliche Gebühren, sowie alle Arten von Aufwendungen (insbesondere solche für das Auslesen und Auswägen der Kartoffeln) und Handelsgewinne irgendwelcher Art ein.
Zu freier Lieferung in den Aufbewahrungsraum des Verbrauchers ist der Verkäufer nicht verpflichtet; findet eine solche Lieferung statt, so dürfen hiefür nicht mehr als 5 H für je 5 Kilogramm in Anrechnung gebracht werden.
3. Vorstehende Preise gelten nicht für Frühkartoffeln.
Die Gemeindebehörden werden beauftragt, Vorstehendes alsbald bekannt zu geben und zu veranlassen, dah die festgesetzten Höchstpreise unter Beifügung der Enteignungsund Strafvorschriften der 88 2—4 und 6 des Höchstpreisgesetzes an den Orten, an denen mit Kartoffeln gehandelt wird, angeschlagen werden, sowie dah Zuwiderhandlungen unnachsichtlich zur Anzeige gelangen.
Den 23. Februar 1915.
Reg.-Rat Binder.
Bekanntmachung.
Auf Grund des 8 2 der Kaiserlichen Verordnungen vom 31. Juli 1914, betreffend das Berbot der Ausfuhr und Durchfuhr von Waffen u.s.w. und der Ausfuhr und Durchfuhr von Rohstoffen, die bei der Herstellung und dem Betriebe von Gegenständen des Kriegsbedarfs zur Verwendung gelangen, bringe ich nachstehendes zur öffentlichen Kenntnis:
Es wird verboten die Ausfuhr und Durchfuhr von: Glühstrumpf-(Elühkörper-)Asche, Abschnitten von Glühkörpern,
Lösung von Thor- und Lersalzen (Tränk-(Jmprägnier-) Fluid) der Nr. 317 s des statistischen Warenverzeichnisses, Kollodiumflüssigkeit (Tauchflüssigkeit für Glühkörper), Argongas der Nr. 379 b des statistischen Warenverzeichnisses.
Halbzeug (Halbstoff zur Papier- und Pappenbereitung) aus Abfällen von Gespinstwaren oder dergleichen der Nr. 649 des Zolltarifs,
Wellblech, Dehnblech, Riffelblech, Warzenblech der Nr. 789 des Zolltarifs,
Hart-, Edel- und ausländischen Hölzern, rund, geschnitten, bebeilt, oder weiter bearbeitet, insbesondere Nussbaumholz, Eschenholz, Mahagoni, Rotbuche, Hainbuche, Eichenholz,
Schafthölzer, rohe, vorgearbettet oder bearbeitet. Berlin, den 15. Februar 1915.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück.
Vorstehendes wird zur Nachachtung hiemit veröffentlicht. Calw, den 23. Februar 1915.
Reg.-Rat Binder.
Bekanntmachung, betr. Gin- und Durchfuhr von Erzeugnissen feindlicher Länder.
Vom 12. Februar 1915.
Auf Grund der Verordnung, betreffend Ein- und Durchfuhr von Erzeugnissen feindlicher Länder vom 11. Februar 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 93) bestimme ich:
Die Ein- und Durchfuhr der nachstehend aufgeführten Boden- und Gewerbserzeugnifse von Frankreich und Groh- britannien, sowie von den Kolonien und Schutzgebieten dieser Länder über die Grenzen des Deutschen Reichs ist verboten.
Tarifnummer
Champignons, getrocknet, gedarrt, gebacken, inSalz-
lacke eingelegt oder sonst einfach zubereitet 35,
Blumen, Blüten, Blütenblätter und Knospen zu Binde- oder Zierzwecken, frisch (Schnittblumen) . 41,
Hummer in luftdicht verschlossenen Behältnissen 123 und 219, Wein von Trauben in Fässern oder Kesselwagen 180,
Schaumwein. 181,
Riech- und Schönheitsmittel (Parfümerien und
kosmetische Mittel). 355 bis 358,
Waren, ganz oder teilweise aus Seide (Rohseide, künstlicher Seite, Florettseide) ....
Spitzenstoffe und Spitzen aller Art aus Baum-
wollengespinnsten.
Spihenstoffe und Spitzen aller Art aus Gespinnsten von anderen pflanzlichen Spinnstoffen als
Baumwolle.
Kleider, Putzwaren und sonstige genähte Gegenstände aus Seide (Rohseide, künstlicher
Seide, Florettseide).
Frauenhüte. 634,635,536,
639, 541 und
402 bis 412, 464,
500,
517,
542,
Zigarettenpapier und Zigarettenblättchen . . . 220, 665 bis
657, 664 U. 670,
Zigarettenhülsen aus Papier oder Pappe . . . 220, 670 und Films, unbelichtet oder belichtet, aus Zrllhorn
oder ähnlichen Stoffen. 640,
Schreibfedern aus Stahl . 840,
Tressenwaren:
aus unechtem Gold oder unechtem Silbergespinst . 883,
aus anderem Metallgespinst. 888,
Trockenplatten für photographische Zwecke aus
Glas. 749.
Die angeführten Tarifnummern sind die des Zolltarifs vom 25. Dezember 1902 (Reichs-Gesetzbl. S. 303).
Berlin, den 12. Februar 1915.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück.
Vorstehendes wird hiemit bekannt gegeben.
Calw, den 23. Februar 1915.
K. Oberamt: Binder.
Begirm »euer Urtterrichtskurse au der «.Fachschule für Feinmechanik eiuschl. Uhrmacherei und Elektromechanik i« Schwenningen a. R.
An der unter Aufsicht der K. Zentralstelle für Gewerbe und Handel stehenden staatlichen Fachschule für Feinmechanik u.s.w. in Schwenningen beginnen am 1. Mai d. I. wieder neue Unterrichtskurse.
Der Zweck der Fachschule ist, durch praktischen und theoretischen Unterricht in den verschiedenen Zweigen der Feinmechanik einschl. Uhrmacherei und Elektromechanik fiir diese Gebiete ebensowohl tüchtige Gehilfen und Werkführer als selbständige Gewerbetreibende heranzubtlden.
Der Unterricht an der Fachschule umfaht 3 ordentliche Jahreskurse für angehende Fein- und Elektromechaniker, sowie Groß- und Täschenuhrmacher, welche mit einer Schlutz- prüfung (Gesellenprüfung) endigen. Daneben besteht ein einjähriger höherer Forbildungskurs mit anschließender Meisterprüfung, insbesondere für solche Gehilfen der Fein- und Elektromechanik sowie Uhrmacherei, welche sich in besonders gründlicher und umfassender Weise für die spätere selbständige Betreibung ihres Gewerbes oder für die Vorsehung von Werkführerstellen in der Großindustrie vorbereiten wollen.
Anmeldungen sind zu richten an den Vorstand der K. Fachschule für Feinmechanik u.s.w. in Schwenningen, von welchem auch Schulprogramme und Auskünfte erhalten werden können. Die Aufnahmeprüfung für Neueintretende findet am 1. Mai d. I. statt.
Calw, den 23. Februar 1915.
K. Oberamt: Binder.
K. Oberamt Calw.
Lehrkur« für KleinLrauer.
Die K. Zentralstelle für Gewerbe und Handel beabsichtigt, in der Zeit vom 8.—17. März 1915 an der Versuchsund Lehrbrauerei des K. Technologischen Instituts zu Hohenheim einen Lehrkurs für Kleinbrauer abhalten zu lassen.
Näheres im Gewcrbeblatt Nr. 8, welches u. a. bei den Herrn Ortsvorstehern eingesehen werden kann.
Den 23. Februar 1915.
Reg.-Rat Binder.
Wie das K. stellv. Generalkommando mttteilt, ist das am 14. Januar erlassene Verbot der Veräußerung von wollenen, halbwollenen und baumwollenen Decken sowie Filzdecken aufgehoben worden.
Calw, den 23. Februar 1915.
K. Oberamt: Binder.
K. Kunstgewerbeschule Stuttgart.
Der Unterricht im Sommersemester 1915 wird über die Dauer der Verwendung des Anstaltsgebäudes als Reservelazarett, in beschränkter Weise und den Verhältnissen ange- paht, in dem Gebäude Urbanstrahe 50 fortgeführt. Das Semester beginnt am 15. März.
Die Anmeldungen zur -Teilnahme an dem Unterricht haben bis spätestens 16. März ds. Js. zu erfolgen.
Calw, den 23. Februar 1915. _ K. Oberam t: B inder .
K. Oberamt Calw.
Den Schulthlitzenümlern.
geht mit der Post ein Elektrizitäts-Merkblatt zur Beachtung und Bekanntgabe an die Beteiligten in geeigneter Weise zu. Weitere Stücke können vom Oberamt bezogen werden.
Den 22. Februar 1915.
Amtmann Rippmann.
Absicht gehabt habe, einen weiter nördlich führenden Kurs zu steuern. Er sei aber unterwegs von einem englischen Kriegsschiff angehalten und von einem Offizier angewiesen worden, den südlichen Weg zu wählen und sich möglichst nahe an der ostfriefischen Küste zu halten.
Vorschläge Amerikas.
Berlin, 23. Febr. Wie wir hören, hat die amerikanische Regierung auf die bekannte deutsche Rate heute mit verschiedenen Vorschlägen geantwortet, die noch der Prüfung der zuständigen Stellen unterliegen.
Zum Flaggeumitzbrauch.
Frankfurt, 23. Febr. Aus Amsterdam meldet die „Franks. Zeitung": Der „Nieuwe Courant" macht darauf aufmerksam, daß Artikel 409 des holländischen Strafgesetzbuches sagt, daß ein Schiffer, der die holländische Flagge benutzt, ohne dazu berechtigt zu sein, mit einem Jahr Gefängnis bestraft und mit einer Geldstrafe bis zu 300 Gulden belegt wird. Das Blatt fügt hinzu: „In jedem Fall ist also die Versicherung des Sir Eduard Erey an die Vereinigten Staaten, daß auch kein einziges anderes Land die Benutzung der neutralen Flagge verbiete, was die Niederlande beträfe, unrichtig."
Unsere Feinde und der Krieg.
Der Desclarrx-Skaudal.
Pari», 23. Febr. Die Voruntersuchung in der Affäre Desclaux ist abgeschlossen. Gegen den Eeneral- zahlmeister Desclaux und die verhafteten beiden Verwaltungssoldaten wurde die Anzeige wegen Dieb
stahls bei Militärlieferungen erhoben, gegen Frau Bischofs die Klage wegen Hehlerei.
Da« englische Publikum und die russische Anleihe.
(W.T.B.) Magdeburg, 23. Febr. Die „Magde- burgische Zeitung" meldet aus Brüssel: Die neueste von der Bank von England aufgelegte russische Schatzanleihe von 250 Millionen Franken wurde trotz der hohen Verzinsung (mit Berücksichtigung des Emissionskurses über 10 A) nur zur Hälfte vom Publikum gezeichnet Den Rest mutz die Bank von England wieder übernehmen.
Buren zu Zwangsarbeit verurteilt.
Berlin, 22. Febr. Nach einer holländischen Nachricht der „B. Z." meldet Reuter aus Johannisburg: Ein englisch-südafrikanisches Kriegsgericht verurteilte 63 Vurenbürger zu Zwangsarbeit, weil sie sich beim Aufruf zum Kampfe gegen Deutsch-Südwest nicht gestellt hatten. Sie sollen zu Bahnarbeiten im Distrikt Upington gezwungen werden.
Russische Justiz.
Zürich, 23. Febr. Die „Neue Züricher Zeitung" meldet aus Riga: Gestern fand hier der Prozeß in Sachen des Reichsdeutschen Flottenvereins statt. Die wegen Zugehörigkeit zu diesem Verein Angeklagten, unter ihnen der Buchhändler Georg Jonk, welcher bereits nach Sibirien verschickt wurde, wurden durch Strafen von 8 Monaten bis zu 1 Jahr Festung verurteilt.
Petersburg, 23. Febr. Der Senat hat gestern beschlossen, daß die in Rußland ansässigen Untertanen feindlicher Staaten die Fähigkeit verlieren sollen, ihre materiellen Interessen vor Gericht zu vertreten.
Petersburg, 24. Febr. Am 21. Februar a. St. wird in Petersburg die Verhandlung gegen die Rechtsanwälte stattfinden, die s. Z. gegen den Beilis- prozeß protestiert hatten. Von den über 80 Angeklagten waren 25 Rechtsanwälte in der ersten Instanz zu Gefängnisstrafen von 6—8 Monaten verurteilt, in zweiter Instanz aber freigesprochen worden. Gegen dieses Urtel hatte der Staatsanwalt Reviston eingelegt.
Die Neutralen und der Krieg.
Bulgarien und Rußland.
Wien, 23. Febr. Die „Südslawische Korrespondenz" medet aus Sofia, die bulgarische Regierung erhob durch ihren Petersburger Gesandten bei der russischen Regierung wegen der Minenlegung in der Donau zwischen Widdin und Rustschuk Beschwerde und verlangte Aufklärung. Falls die Antwort unbefriedigend sei, werde, wie verlautet, Bulgarien Gegenmaßregeln ergreifen, die den russischen Transporten nach Serbien ernste Schwierigkeiten bereiten werden.
Eine inlerefsante Mitteilung.
Rotterdam, 23. Febr. Holländische Blätter haben aus Sofia Mitteilungen erhalten, die besagen, der „Dnovnik" wolle aus diplomatischen Kreisen folgendes erfahren haben: Ende Dezember habe der russische Generalstab der russischen Regierung aus- einandergesetzt, es bestehe eine strategisch Notwendigkeit. eine halbe Million russischer Truppen durch Rumänien nach Serbien zu schicken, um von dort aus. vereint mit der serbischen Armee, einen gewaltigen Offensivstoß gegen Oesterreich zu unternehmen. Die „Deutsche Tageszeitung" gibt diese Meldung unter