Bekanntmachung des Ministerium» des Innern, bete, die Höchstpreise für Kerne», Dinkel, Gerste und Hafer.

An Stelle der in der Bekanntmachung des Ministeriums vom 26. Nov. vor. Jahres (Staatsanzeiger Nr. 283 S. 2315 s.) getroffenen Anordnungen wird hiemit in Ausführung der Vorschriften der Bekanntmachung des Stellvertreters des Reichskanzlers über die Höchstpreise für Roggen, Gerste und Weizen vom 19. Dezember v. I. (Reichs-Ees.-Bl. S. 528), sowie auf Grund von 8 5 des Höchstpreisgesetzes Folgendes bestimmt:

1. Der Höchstpreis für die Tonne Kernen ist gleich dem Höchstpreis für die Tonne Weizen.

Der Höchstpreis für die Tonne Dinkel ist 83 -K niederer als der Höchstpreis für die Tonne Kernen; liefert der Dinkel eine höhere Ausbeute als 7V Hundertteile Kernen, so steigt der Höchstpreis für jedes volle Hundertteil Mehrausbeute um 2 -K 77 Pf. fiir die Tonne.

Hienach betrug in Stuttgart und den Nebenorten der Höchstpreis für die Tonne Kernen bis zum 31. Dezember 1914 277 »«, der Höchstpreis für die Tonne Dinkel bei einer Aus­beute von 70 Hundertteilen Kernen 194 -4t. Von da ab er­höht er sich am 1. und 15. jeden Monats beim Kernen um 1 -K 50 Pf. und beim Dinkel um 1 -41 05 Pf. für die Tonne.

Im Nebligen finden auch auf den Verkehr mit Kernen und Dinkel die Vorschriften der Bekanntmachung des Stell­vertreters des Reichskanzlers über die Höchstpreise für Rog­gen. Gerste und Weizen vom 19. Dez. v. Zs. (R.-G.-Bl. S. 528) Anwendung.

Die in den 88 1 und 4 der Bekanntmachung des Stell­vertreters des Reichskanzlers über die Höchstpreise für Rog­gen, Gerste und Weizen vom 19. Dez. v. I. (R.-G.-Bl. S. 528) festgesetzten Höchstpreise für inländische Gerste und die in 8 1 der Bekanntmachung des Stellvertreters des Reichs­kanzlers über die Höchstpreise für Hafer (Reichs-Ges.-Bl. S. 531) festgesetzten Höchstpreise für Hafer gelten auch für Ver­käufe a« Kleinhändler oder Verbraucher, welche eine Tonne (29 Zentner) übersteige«.

Bei Verkäufen von inländischer Gerste und inländischem Hafer an Kleinhändler und Verbraucher in Mengen, die eine Tonne nicht übersteigen, sind die Höchstpreise um 5« Pfennig für de« Zentner (50 Kilogr.) höher als die Höchstpreise der Bekanntmachung des Stellvertreters des Reichskanzlers.

Kleinhändler sind Händler, welche in Mengen von nicht über einer Tonne unmittelbar an Verbraucher verkaufen. Verbraucher sind nicht die Verarbeiter, insbesondere nicht die Mühlen, Brauereien, Mälzereien, Roggen- oder Eerstekaffee- fabriken, Nährmittelfabriken u. dergl.

Für die in Ziff. 2 festgesetzten Höchstpreise gelten die Vorschriften der Bekanntmachungen des Stellvertreters des Reichskanzlers über die Höchstpreise für Roggen, Gerste und Weizen und über die Höchstpreise für Hafer.

Vorstehende Bekanntmachung ist in ortsüblicher Weise zu veröffentlichen und mit einem Abdruck der oben genannten Bekanntmachungen des Stellvertreters des Reichskanzlers sowie seiner Bekanntmachung über die Höchstpreise für Kleie vom 19. Dez. v. Js. (R.-Ges.-Bl. S. 533) auf den Eetreide- marktplätzen (Schrannen) an allgemein zugänglichen und leicht sichtbaren Stellen anzuschlagen.

Die K. Oberämter werden beauftragt, das Weitere zur Durchführung der vorstehenden Anordnungen einzuleiten, die Verordnungen des Bundesrats vom 19. Dez. v. Js. über die Höchstpreise für Roggen, Gerste und Weizen, über die Höchst­

cher" hat, als er, schwer beschädigt, seinen letzten Kampf kämpfte, zn»«i britische Torpedoboote in den Grund geschossen. Ei« drittes englisches Torpedoboot wurde von einem deut­schen Boote vernichet. Nach englischen Berichten waren der SchlachtkreuzerLion" und das kleine FahrzeugMeteor" so beschädigt, daß sie nachher geschleppt werden mutzten. Auf einem zweiten britischen Schlachtkreuzer wurde Brandwir- tung beobachtet, während ei« dritter nach der Seite überlag. Auf deutscher Seite ist ein Schlachtkreuzer ganz unversehrt; bei einem andern find Trester gegen den Panzer zu verzeich­nen, die aber abgeprallt find, während ein dritter Schlacht­kreuzer einen Volltreffer erhielt. Die Zahl der Toten und Verwundeten ist gering.

Die englischen Verluste.

Berk«, 27. Jan. Der englischen Ableugnung gegenüber ist, wie sämtliche Morgenblätter berichten, daran festzuhalten, daß in dem Gefecht bei Helgo­land ei» britischer Kreuzer gesunken ist. Außerdem wurden durch unseren KreuzerBlücher" im letzten Augenblick vor seinem Untergang «och zwei eng­lische Zerstörer vernichtet und durch eines unserer ll-voote ein drittes englisches Torpedoboot hinab- besördert. Demnach find, wie dieKreuzzeitung" betont, die wesentlich größeren Verluste auf Seiten des englischen Geschwaders.

Englische Meldungen.

(W.T.B.) London, 27. Jan. Amtlich wird mit­geteilt: Alle britischen Kriegsschiffe, die an der See­schlacht am Sonntag teilgenommen haben, sind zu­rückgekehrt. Der KreuzerLion" und der Zerstörer Meteor" sind beschädigt, aber der Seeschaden kann bald, wieder hergestellt werden. Die englischen Ver­luste betragen 23 Tote und 29 Verwundete.

(W.T.B.) London, 27. Jan. Nach derDaily Mail" soll der Kapitän des KreuzersBlücher" sich unter den Geretteten befinden.

preise für Hafer und über die Höchstpreise für Kleie unter gleichzeitigem Abdruck der vorstehenden Anordnungen be­kanntzugeben und deren Einhaltung strengstens zu über­wachen.

Stuttgart, den 25. Januar 1915.

Fleischhauer.

K. Oberamt Ealw.

Die Gemeindebehörden

werden aus die im Staats« «zeig«' Nr. 20 erschienene Bekanntmachung des K. Ministeriums des Innern vom 25. ds. Mis..

betreffend Höchstpreise,

hiemit hingewiesen.

Den 27. Januar 1915.

Regierungsrat: Binder.

Sicherstellung der Nahruugsmitteloerforguug wühreud des Kriegs.

Dem K. Ministerum des Innern ikt zur Kenntnis ge- bracht wo den, doß das Verbot des Verfüttern« von Brot­getreide, Mehl und Brot seitens der beteiligten landwirtschaft- lichen Kreise immer noch nicht pflichtmäßig eingehalten wird.

Da von dem Umstand, daß alle Vorräte an Brotgetreide ausschließlich für den menschlichen Verzehr verfügbar bleiben, die Sicherstellung unserer Drorversorgung während des Kriegs in erster Linie abhängt, so werden

die Ortspolizeibehördeu

wiederholt beauftragt, nachdrücklich dafür zu sorgen, daß die Verordnung des Dundesrats, brtr. das Verfüttern von Brot- aetreide, Mehl und Brot, vom 5. d. Mts. (Reichs-Ges. Bl. S. 6) strengstens beachtet und die Einhaltung d-s Der- sütterungsverbots mit allen zu Gebote stehenden Mitteln er- zwangen wird. Don den in den §§ 5 und 6 der Verordn, vorgesehenen Befugnissen ist in weitgehendem Umfang Ge­brauch zu machen.

Ausdrücklich wird bemerkt, daß das Verbot des Ver­füttern« von Weizen sich auch aus wahlfähigen Kernen und Dinkel (Spelz, Besen) erstreckt.

Calw, den 27. Januar 1915.

K. Oberamt: Binder.

3uge» dwehrführer Kurse.

Für solche vom Arbeits-Ausschuß der Württ. Jugend- wehr bestäiiate Leiter und Führer von Jugendwehren, die an einem Führerkurs noch nicht teilgenommen haben, wird noch je ein eintägiger Führerkurs in Crailsheim und Rottweil abgehoben.

Der Kurs in Rottweil findet am Samstag, den 6. Februar ds. Jahres statt und ist bestimmt sür die Leiter und Führer der Iugendw-Hren in den Oberamtsbezirken Balingen, Böblingen. Calw, Freudenstadi, Herrenberg. Horb. Nagold. Oberndorf, Rottenburg, Rottweil, Epaichtngen, Sulz, Tübingen und Tuttlingen. Sammlung morgens 9 Uhr am Bahnhof.

Die Auslagen sür Bahnfahrt in Personenzügen auf der kürzesten Strecke werden ersetzt; sonstige Auslage», wie Zehr- und Uebernachtgelder und Berdienstaussälle können nicht vergütet werden.

Die Leiter der beteiligte» Fugendwehren werden ersuch», mit Postkarte die Namen der zu erwartenden Kurs­teilnehmer s> fort dem Arbeitsausschuß der Württ. Iugendwehr in Stuttgart, alter Postplotz 4, anzuzeigen. Meldungen zum Kurs in Rottweil. die nach dem 2. Februar abgesandt wer­den, können nicht berücksichtigt werden. Die rechtzeitig An­

Unsere Feinde und der Krieg.

Finanzkonferenz des Dreiverbands.

London, 27. Jan. In der Konferenz der verbün­deten Großmächte, die sich mit der Finanzlage befassen soll und in kurzem in Paris stattfindet, wird RiLot den Vorsitz führen. England wird durch Lloyd George, Rußland durch den Finanzminister Bark vertreten sein. Wie verlautet, werden die Bevollmächtigten über gegenseitige Hilfe bei der Aufbringung zukünf­tiger Kriegsanleihen beschließen und ferner über Un­terstützungen an andere befreundete oder verbündete Regierungen, deren geldliche Hilfsquellen unzurei­chend find.

Der amtliche französische Schwindel.

(W.T.B.) Großes Hauptquartier, 26. Jan. (Amtlich.) Aus Paris wird durch dieAgence Ha- vas" eine amtliche Darstellung der Kriegsereignisse vom 15. Nov. 1914 bis 15. Januar 1915 verbreitet. Die deutsche oberste Heeresleitung beabsichtigt nicht, in Erörterungen über solche Darstellung der Kriegs- ereignisse einzutrete», möchte sie aber als Stim­mungsbild aus den Kreisen der französischen Negie­rung der allgemeinen Kenntnis nicht vorenthalten wissen und verweist im übrigen auf ihre amtlichen Bekanntmachungen in der Zeit vom 15. Nov. 1914 bis 15. Jan. 1915. Die französische Mitteilung lau­tet: Seit dem 15. November, dem Ende der Schlacht bei Ppern und dem völligen Mißlingen der großen deutschen Offensive gegen unseren linken Flügel, hat der Krieg den Charakter eines Festungskrieges an­genommen. Aber es fehlt viel, daß die von beiden Seiten erzielten Ergebnisse sich aufwiegen. Man kann sogar sagen, daß außer einer einzigen Stelle wir allein an Gelände gewonnen haben. Abgesehen l von dieser Stelle wichen die Deutschen zurück. Das

gemeldeten erhalten durch Postkarte Nachricht, ob sie zu gelassen sind. Diese Kotten find als Ausweis sür di« Teilnahme am Kurs und für de» Fahrgeldersatz ausgesüllt milzubttn-e». Calw, den 26. Januar 1918.

K. Okeramt.

Regierungsrat Binder.

K. Oberamt Calw.

Aus die im .Staatsanzriger- Nr. 20 (Beilage) er­schienene Bekanntmachung der K. Badverwaltung WUdkad vom 25. ds. Ms.,

betreffend Anmeldungen für das K. Landesbadspital Kathrinenstift.

werden die Interessenten mit dem Bemerken hingewies«,. daß Gesuche, welche nach dem 15. März einkommen, nur ln dringenden Fällen berücksichtigt werden.

DerStaatsanzeiger' kann bei den Herren Ottsvorstehem eingesehen werden.

Den 27. Januar 1915.

Regierungsrat: Binder.

K. Oberamt Calw.

Bekanntmachung betr die Umlage des Gebüudrbrandschadens für das Jahr ISIS.

Die Umlage für das Kalenderjahr 1915 ist l» der Weise bestimmt worden, daß bei den Gebäuden der dritten Klasse der Be trog von Einhundert Mark Brandverstcherungs- anschlag zwölf Pfennig beträgt.

Je die Hüfte der Umlage ist auf 1. April und 1. A»g 1915 an die Brondversicherung- hanpibass« ein-ulirfern.

Die Herren Ortsvorsteher und Berw.-Akt»are werden angewiesen, noch den bestehend«» Boischiiflrn sür dev rechtzeitigen Abschluß der Kotosterreoistonsgeschäfte und der Umlage, sowie für die Ablieferung der Beiträge zu sorgen und die zu fertigenden Umlageurkunden spätestens auf den 15. März 1915 an das Oberamt einzusenden.

Calw, den 27. Januar l915.

X. Oberami.

Amtm. Rtppman«.

Pferdevelsteigeruvge«.

Nachdem mit den ottspolizeilichen Bescheinigungen, welche für die Beteiligung an den Bersteigerungen von kriegsunbrauchbaren Militär- und Beutepferden erforderlich sind, nach verschiedenen Richtungen hin Mißbrauch getrieben worden, müssen die früher ausgestellten Bescheinigungen wert los gemacht und für jede Versteigerung besonders auszu- stellende Bescheinigungen verlangt werden.

Die neu« Bestimmung wird in die Bekanntmachungen über die jeweiligen Pserdeversteigerungen ausgenommen werden. Die Nichtbeachtung dieser Bestimmung hat zur Folge, daß die betreffenden Landwirte sich an der Verstei­gerung nicht beteiligen dürfen und die Reise nutzlos aus geführt haben.

Den Ortspolizeibehördeu, welch« aus die neu« Be­stimmungen hiedurch htngewiesen werden, wird bemerkt, daß die Frage, ob die Voraussetzungen sür di« Beteiligung an einer Versteigerung erfüllt sind, in jedem einzelnen Fall ge- wiffenhast zu prüfen und die Ausstellung der Bescheinigung zu versagen ist. wenn di« Voraussetzungen nicht einwand­frei erfüllt find.

Calw, den 27. Fan. 1915.

K. Oberamt: Binder.

nachstehende Bild gestattet darüber zu urteilen. (Es folgen nun Einzelheiten, deren Aufzählung wir uns schenken können, die Schlußfolgerungen der franzö­sischen Heeresleitung sind aber zu interessant, als daß wir sie übergehen möchten. Wir lassen sie hier folgen. Die Schrift!.) Insgesamt ein allgemeiner, an einigen Stellen merklicher Fortschritt unserer Truppen und ein allgemeines Zurückweichen des Feindes, außer nordwestlich Svissons. Dies ist die Bilanz der letzten zwei Monate. Zur Ergänzung ist hinzuzufügen, daß 1. die deutsche Offensive in Polen seit einem Monat ungehalten hat und 2. die russische Offensive in Galizien und in den Karpathen an­dauert, 3. die türkische Kaukasusarmee großenteils vernichtet ist und 4. Deutschlands Hilfsquellen an Offiziersbeständen erschöpft find (durchschnittlich 12 Offiziere pro Regiment) und es künftig Hilfsmittel in den Effektivbeständen nur auf Kosten der besteh­enden Einheiten wird entwickeln können, 5. die Ar­meen der Verbündeten dagegen die Möglichkeit, sich zu verstärken, noch in beachtenswertem Maße be­sitzen. Man kann deshalb behaupten, daß es Frank­reich und feinen Bundesgenossen genügt, warten zu können, um einen vollen Erfolg zu erzielen. Man muß diesen Erfolg mit unerschütterlicher Geduld vor­bereiten. Die deutsche Offensive ist gebrochen, die deutsche Defensive wird es ebenfalls werden.

Französische Marineverluste.

Haag, 27. Jan. DemLokalanzeiger" wird über eine Erklärung berichtet, die der französische Marine­minister gegenüber dem Pariser Korrespondenten der Times" über die Verluste machte, die die französische Marine seit Kriegsbeginn erlitten hat. Aus dieser Erklärung geht die bis jetzt unbekannte Tatsache her­vor, daß in der vorigen Woche bei Nieuport ein fran­zösisches Torpedoboot unterging. Von den 40 Mann der Besatzung ertranken nur fünf. Im Adriatischen