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LanbwirWasMe Echuldkmrgelung

Berlin, 7. Mai. Zur landwirtschaftlichen Schuldenregslung ist soeben eine weitere wichtige Durchführungsverordnung erlassen worden, die den Weg für eine beschleunigte Erledigung der Echuldenregelungs-Verfahren eröffnet.

Der erste Abschnitt der Verordnung schafft die Rechtsgrundlage für eine straffe Organisation der Entschuldung. Die Ausgaben der Entschulöungsgcrichte werden bei Entschuldungsämtern zu­sammengefaßt. Ein Entschuldungsamt wird in der Regel bei einem Amtsgericht für mehrere (etwa drei bis vier) benach­barte Amtsgerichte gebildet. Sie sind Justizbehörden und haben sich ausschließlich mit Ser Schuldenregelung zu befassen. Zu Lei­tern der Entschuldungsämter werden ausgesuchte und erfahrene Kräfte bestellt werden: ihnen werden Hilfskräfte (Assessoren) beigegeben, die nach den Weisungen des Leiters arbeiten. Diesen Entschuldungsämtern wird eine verstärkte Einflußnahme auf die Tätigkeit der zu Entschuldungsstellen bestellten Kreditanstalten eingeräumr. Sie können im einzelnen Fall fördernd eingreifen uns nötigenfalls die Durchführung eines Verfahrens selbst übernehmen

Im zweiten Abschnitt enthält die Verordnung eine Reihe materieller Vorschriften, die noch bestehende Zweifelsfra­gen klären und die letzten Hemmnisse, die der Durchführung einer Anzahl von Verfahren entgegenstanden, beseitigen. Von besonderer Bedeutung sind die Vorschriften über die Behandlung der Forderungen, die aus einer Bürgschaftsübernahme entstanden find, und der unverzinslichen Forderungen über die Wetterfüh­rung eines Verfahrens für den Rechtsnachfolger, über Altenteils- leistungen und dergleichen. Ferner klärt die Verordnung die Frage, bis wann ein Lntschuldungsantrag rechtswirksam gestellt werden konnte, dahin, daß die bis zum Ablauf des 3. Oktober

1934 bei dem zuständigen Entschuldungsgericht eingegangenen An­träge als rechtzeitig gestellt gelten. Für die Fälle, in denen vor dem Inkrafttreten der Verordnung ein Antrag auf Eröff­nung des Entschuldungsverfahrens oder ein Selbstentschuldungs­antrag abgelehnt oder ein eröffnetes Schuldenregelungsverfahren ausgehoben war, ist die Möglichkeit einer Abänderung der er­gangenen Entscheidung durch das Entschuldungsamt gegeben, wenn entgegen den geltenden Bestimmungen bas Vorliegen eines landwirtschaftlichen Betriebs verneint oder die Möglichkeit der Entschuldung aus eigenen Mitteln angenommen worden war. Ein dahingehender Antrag kann bis zum Ablauf des 15. Juli

1935 bei dem zuständigen Amtsgericht gestellt werden.

Der dritte Abschnitt der Verordnung enthält die Vorschrif­ten über die Schuldenregelung bei Betrieben mit einem Einheitswert unter 10 00V RM., den sogenannten Klein­betrieben. Für diese sind zunächst die Betriebswerte fest­gesetzt, und zwar verschieden für Erbhöfe und Nichterbhöfe. Bei der Bemessung der Zinsleistungsgrenze werben etwaige Neben- einnahmen des Betriebsinhabers weitgehend berücksichtigt. Die Verfahren für Kleinbetriebe werden im wesentlichen von den Entschuldungsämtern durchgeführt, die auch die Aufgaben ber Entschuldungsstelle wahrnehmen. Zur Vereinfachung dieser Ver­fahren und um möglichst weitgehende Entschuldungsmöglichkeiten für die Inhaber von Kleinbetrieben zu schaffen, sind wesent­liche Aenderungen hinsichtlich de: Ablösung der Gläubigersorde- rungen gegenüber den Verfahren bei größeren Betrieben vor­gesehen. Es findet lediglich eine Barablösu-g statt: durch diese erlöschen die Forderungen und Grundpfanörechte Statt dessen ist aus dem Grundstück eine Entschuldungs-Rente an das Reich zu erbringen.

Nach dem Erl^n dieser Verordnung, mit der die Gesetzgebung über die landwirtschaftliche Schuldenregelung als im wesent­lichen abgeschlossen zu betrachten ist, steht einer beschleunigten Abwicklung der schwebenden Verfahren nichts mehr im Wege.

einwkWilMill lm wu schen Museum

München, 7. Mai. Im Rahmen der Iahrestagung des Deut­schen Museums fand am Dienstag die feierliche Einweihung des Kongreß-Saales statt, die einen Markstein in der Entwick­lungsgeschichte des Deutschen Museums bedeutet. Der Kongreß- Saal mit seiner edlen Architektur, seinen gewaltigen Ausmaßen, seiner Lichtfülle und der frohen Farbigkeit der von den riesigen Wänden wallenden Banner und Fahnen macht die Bedeutung des geschaffenen Bauwerkes dem Besucher schon im ersten Augen­blick sinnfällig. Nach der musikalischen Einleitung des Eröff- uungsaktes dankte der Vorsitzende des Vorstandes, Kommerzien­rat Dr. Röchling, den Reichsministern Rust, Seldte und Frank, dem Reichsstatthalter Ritter von Epp u. a für ihr Er­scheinen. Er erinnerte daran, daß heute am 7. Mai Oskar von Miller 80 Jahre alt geworden wäre. Darum sei die feierliche Eröffnung des Kongreß-Saales auf diesen Tag gelegt worden. Der Kongreß-Saal sei der Schlußstein des großen Werkes, das Oskar von Miller geschaffen habe. Der Redner sprach der Reichs- und Staarsregierung. der Stadt München und der In­dustrie den Dank des Deutschen Museums für ihre Unter­stützung aus.

Reichserziehungsminister Rust führte u. a. aus: Der Führer ist gekommen, um das deutsche Volk zu neuer Kraft und Gesund­heit zurückzusühren. Von hier aus gesehen scheint der Gedanke eines Museums abseits zu liegen. Museum ist Vergangenheit, Museum scheint eine Sache des Abgestorbenen, während draußen das Leben pulsiert. Dieses Museum aber hat dennoch seine volle Berechtigung im Rahmen des großen Aufbauwerkes, denn wenn es richtig ausgebaut ist, dann schaut aus ihm das ewige Leben heraus, das Leben des einsamen Erfinders, des Forschers und das Leben des ringenden Künstlers. Der Reichsminister sprach dann für die Reichsregierung den Männern des Deutschen Mu­seums den Dank dafür aus, daß sie in Zeiten anderer schwerer Aufgaben auch dieses Werk nicht aus dem Auge verloren haben. Das wichtigste aber sei das lebendige Zeichen der Unter­stützung, das er aus Berlin mitbringe, indem er mitteilsn könne, daß die Reichsregierung beschlossen habe, bis zu zwei Millionen RM. für neue Aufgaben des Deut­schen Museums zur Verfügung zu stellen. (Die gewaltige Festversammlung bricht bei diesen Worten in brausenden Bei­fall aus.) Automobilismus und Flugwesen, so fuhr der Reichs­minister fort, sollen im Deutschen Museum ihre Darstellung fin­den. Er schloß seine Ausführungen mit einer Huldigung an die vergangenen Geschlechter, die Zeugen der unzerstörbaren Kraft unseres Volkes waren, und mit dem Gelöbnis, daß das lebende «nd die kommenden Geschlechter durch Erziehung zur Aufbau­arbeit befähigt werden sollen, damit sie nicht dem Werk unserer Vorfahren Schaden zufügen.

Dann sprach Reichsarbeitsminister Seldte. Er sehe in die­sem Museum eine Stätte der Gemeinschaft der Leistungen zun-

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i Me uationalloziallslischev Leitsätze für das neue deutsche Strafrecht

'Alles, was wir leisten, leisten wir für unseren Führer Adolf Hitler. Er und seine Bewegung haben uns dieses Arbeiten ermöglicht. Das kommende Strafrecht mutz daher den Bedürfnissen des von Adolf Hitler geführten Staats- wejens entsprechen."

Im Zeichen dieses Leitgedankens standen die Verhand­lungen, die unter dem Vorsitz des Reichsministers Dr. § Frank in seiner Eigenschaft als Leiter des Reichsrechts- ? amtes der NSDAP, um die Märzmitte in Fischbachau m Bayern stattfanden. In fünftägigen Verhandlungen wur­den die nationalsozialistischen Leitsätze für ein neues deut­sches Strafrecht ausgearbeitet, deren erster Teil nunmehr von Dr. Frank veröffentlicht wurde. (Deutsche Rechts- und Wirtschaftswissenschaft, Verlagsgesellschaft mbH. Berlin.) Es ist bekannt, datz unter dem Vorsitz des Reichsjustizmini­sters Dr. Eürtner eine juristische Kommission zur Neufor­mung des Strafrechts tagt. Ein Teil ihrer Arbeiten ist be­reits der Öffentlichkeit übergeben worden. Der Strafrechts­ausschutz des Reichsrechtsamtes ist eine Parallele-Organi­sation, die vom Standpunkt der Partei aus zu der Frage der Strafrechtsreform Stellung genommen hat. Auf rein nationalsozialistischem Boden stehend hat die Kommission aus dem ewigen Rechtswollen des deutschen Volkes heraus auch hier den Primat des einzelnen zugunsten des Vor­rangs der Gemeinschaft genommen, hat gefordert, datz die Ehre im Mittelpunkt des deutschen Mannesbewutztseins und des deutschen Volkslebens steht, und datz der Verbre­cher umso schärfer zu bestrafen ist, je stärker das Pflicht­band war, das ihn an die Allgemeinheit oder an einen en­geren Pflichtenkreis knüpfte.

Der Bericht hebt ausdrücklich hervor, datz es zweifellos eine wichtige Aufgabe ist, ein einfaches und volksnahes Strafrecht zu schaffen, das dem gesamten Volke zeigt, datz im nationalsozialistischen Staat der Verbrecher vor der un­erbittlichen sittlichen Strenge des Volkes zu zittern hat. Nichtsdestoweniger stand die gesamte Arbeit unter dem lei­tenden Gedanken, datz der wirksamste Schutz gegen Verbre­chen und Verbrecher nicht im einzelnen, von noch jo guten Theorien getragenen Strafgesetzen beruht, sondern viel­mehr in der Wiedererweckung des deutschen Treuegedankens im Herzen aller Volksgenossen und in deren Erziehung zur Pflichterfüllung.

Der Strafrechtsausschutz hat folgende neun Leitsätze zum nationalsozialistischen Strafrecht aufgestellt:

1. Das neue deutsche Strafrecht mutz Volksrecht, um des Volkes willen geschaffen und aus seiner Seele geschöpft sein.

2. Zur Neugestaltung des Strafrechts ist der Nationalso­zialismus berufen.

scheu Geist und Hand. Im Deutschen Museum werde als beson­deres Gebiet das Vau- und Siedlungswesen gepflegt gerade in einer Zeit, in der die Frage, den deutschen Menschen entspre­chende Siedlungs- und Wohnstätten zu schaffen, Gegenstand größ­ter Aufmerksamkeit und Sorge der Reichsregierung sei.

Außerordentliche Bedeutung komme dem Deutschen Milleum auch hinsichtlich der Jugend und hier gerade im Hinblick auf die Reichsjugendwettkämpfe zu. Der Minister begrüßte es. daß nach einer Zeit, in der es manchmal alten Kämpfern und Soldaten schien, als ob das Dasein seinen Sinn verloren habe, Tage an­gebrochen seien, in denen Entschlüsse nicht mehr nur von Fall zu Fall gefaßt werden, wenn das Feuer schon auf den Nägeln brenne sondern sofort und da, wo es not tue. Freudig und ver­antwortungsbewußt folge das deutsche Volk einem Führer, der seine Ziele hoch gesteckt habe: Adolf Hitler. Wenn Adolf Hitler den deutschen Menschen durch seinen Weckruf aus Ketten befreit habe, so habe das nicht nur für die Volksgenossen, sondern auch für die auihorchende Welt Bedeutung, der jetzt das Wort ent­gegengehalten werde:Und sie bewegt sich doch", nämlich die deutsche Welt.

Sroednis der südslawischen Wahlen

Belgrad, 7. Mai. Amtlich wird jetzt das Gesamtergebnis der südslawischen Wahlen vom 5. Mai bekanntgegeben Darnach ha­ben erhalten die Liste des Ministerpräsidenten äeftitsch 1738 390 Stimmen gleich 62.6 v. H., d'e Liste der verbündeten Opposition Matschek, Dawidowitsch, Lowanowltsch und Spaho 983 248 gleich 35,4 v. H., die Liste Maximowitsch 32 720 gleich 1,18 v. H. und die Liste LjoNtsch 23 814 gleich 0,86 v. H. Insgesamt wurden 2 778172 Stimmen abgegeben.

Doch vergttiele Cremeschnillen

Bad Reichenhall, 7. Mai. Die Leichenöffnung der zehnjähri­gen Tochter des Bauern Enzinger in St. Zeno hat ergeben, daß der Tod infolge starken Giftes eingetreten ist. Die Cremeschnit- ten, die das Mädchen, wie gemeldet, gefunden hatte, waren also vergiftet. Die Kriminalpolizei Hai auch bereits eine Frau festgenommen, die als Täterin mit größter Wahrscheinlichkeit in Frage kommt. Es handelt sich vermutlich um einen Racheakt.

Waldbrönde im Hohen Denn

Aachen, 7. Mai. In den Waldungen zwischen Rötgen und Kontzen im Hohen Venn brannten auf neubelgischem Gebiet vier etwa 40 bis 50 Hektar große Fichtenkulturen nieder. Den vereinten Bemühungen der deutschen und der belgischen Feuer­wehren gelang es, einem weiteren Umsichgreifen des Feuers Einhalt zu gebieten. Auch bei Elsenborn aus neubelgischem Ge­biet brach ein Waldbrand aus, der von belgischem Militär ge­löscht wurde.

Zweite Sveraiion Slandins

Pari«, 7. Mai. Ministerpräsident Flandin mutzte sich am Dienstag morgen einer zweiten Operation seines gebrochenen linken Oberarmes unterziehen. Am Montag nachmittag hatten sich heftige Schmerzen eingestellt, so daß der Chefarzt, der Klinik von Neuilly und der Bruder des Ministerpräsidenten den bereits »m Montag vormittag angelegten Eipsverband wieder entfernen and einen neuen operativen Eingrisf vornehmen mutzten.

3. Das nationalsozialistische Strafrecht mutz auf ber völ­kischen Treuepflicht aufgebaut sein. Die Treuepflicht ist für nationalsozialistisches und deutsches Denken höchste völki­sche und daher sittliche Pflicht. Für deutsches Denken besteht Einklang zwischen sittlicher Wertung, Pflichtgefühl und Rechtsempfinden.

4. Der hohe Wert der Volksgemeinschaft verlangt die un­bedingte Einhaltung der Treuepflicht, und zwar sowohl der Volksgemeinschaft selbst gegenüber, als auch gegenüber al­len ihren Gestaltungen, die sie, an die Vergangenheit an­knüpfend, für die Zukunft schafft oder geschaffen hat Ihre Einheit in Volksboden, Volksschicksal und Blut wird durch den Einzelangriff von Verbrechern gefährdet.

5. Der Verletzung der Treuepflicht folgt grundsätzlich der Verlust der Ehre.

6. Aufgabe des Nationalsozialistischen Staates ist es. den Treuebrecher, der durch den Treuebruch aus der Gemein­schaft ausgeschieden ist, durch gerechte sühnende Bestrafung zu treffen. Die gerechte Bestrafung dient der Festigung, dem Schutze und der Sicherung der Volksgemeinschaft, dient aber auch der Erziehung und Besserung des Verbrechers und des noch nicht verlorenen Volksgenossen.

7. Das Strafgesetz mutz, weil es um des Volkes willen da ist, in seiner Fassung klar und volkstümlich sein und die Uebereinstimmung mit dem völkischen Rechts- und Sitten- gefühl widerspiegeln.

8. Nicht jeder Angriff trifft die Volksgemeinschaft in gleich schwerer Weise. Verstöße, die nur die Reibungslo­sigkeit gewisser funktioneller Lebensäutzerungen der Volks­gemeinschaft beeinträchtigen, brauchen nicht immer mit Strafsanktionen versehen zu sein. Die Ahndung solcher Ver­stöße ist in einem eigenen, selbständig aufzubauenden Ord­nungsstrafrecht zu regeln.

9 Im nationalsozialistischen Strafrecht kann es kein for­melles Recht oder Unrecht, sondern nur den Gedanken der materiellen Gerechtigkeit geben.

Der Ausschuß hat nun aus diesen Thesen die Folgerungen gezogen, für die Strafgesetze, für die Verbrechen und für die Strafen. Er kommt dabei zu dem Schluß, datz, wie bereits oben erwähnt, der wirksamste Schutz die Wiedererweckung des deutschen Treuegedankens und dis Erziehung zur Pflichterfüllung ist. Im nationalsozialistischen Reich ist für diese Aufgabe in erster Linie die nationalsozialistische Be­wegung als die große völkische Triebkraft berufen. Das Ziel ist und bleibt die sittliche Erneuerung des aanren deut­schen Volkes.

Aus Slaök mb Lam

Altensteig, den 8. Mai 1935.

Die Goldene Hochzeit feiern morgen Phil. Maier, Privatier und feine Gattin geb. Perrenon. Der Jubilar ist 79 Jahre und die Jubilarin 70 Jahre alt. Wir gratu­lieren dem greisen Jubelpaar.

Zur Warnung. Friedr. Steininger fr., Tag­löhner hier, wurde wegen Müßiggang und Arbeitsscheu vom Amtsgericht Nagold mit Haft bestraft. Seit Anfang No». 1934 arbeitslos, hat er unter den verschiedensten Lügen ab­gelehnt, trotz wiederholter Aufforderungen, eine ihm zuge­wiesene geeignete Arbeit anzunehmen. Dabei stehen zwei Kinder von ihm in öffentlicher Fürsorge, auch ist er mit verschiedenen 100 Mark Wohnungsmiete im Rückstand. Datz ein solches Verhalten nicht ungefühnt bleiben kann, ist selbst­verständlich. Ebenso, daß es Mittel und Wege gibt, solche Menschen zur Erfüllung ihrer Pflichten anzuhalten.

Reichshandwerkertag 1938. Die Reichsbahn führt zum Reichs­handwerkertag 1935 Sonderzüge durch, bei denen eine Fahr­preisermäßigung von 75 Prozent gewährt wird, d. h. der Fahr­preis beträgt ab Nagold hin und zurück 4.70 Mark. Die Hin­fahrt geschieht am 15. Juni Nagold ab 22.18 Uhr; die Rückfahrt ist noch nicht bestimmt. Fahrkartenbestellungen wollen bis Ende dieser Woche an die Kreisbetriebsgemeinschaft Handwerk, Nagold, Freudenstädterstratze 22, eingereicht werden.

Mütterschulung ist Dienst am Volk. Wenn am nächsten Sonn­tag mitten im herrlichen Monat Mai das deutsche Volk den Muttertag feiert, so entspricht dieses Fest so recht der national­sozialistischen Weltanschauung, die bewußt die Mutter wieder in den Mittelpunkt des Volkes stellt in der Erkenntnis, datz so sagte Hans Schemm in der letzten Rede vor seinem Tode Nationalsozialismus und Muttertum zusammengehören. In die­sem Wissen von der Wichtigkeit der Mutter als Keimzelle des Volkes, von der Bedeutung ihrer Gesundheit und Leistungsfähig­keit für die Nation, setzt sich das erfolgreiche Winterhilsswerk nun fort in dem HilfswerkM utter und Kin d". Immer mehr aber bricht sich darüber hinaus das Erkennen Bahn, datz die jungen Frauen und Mädchen für ihre hohe Ausgabe geschult werden müssen, datz sie für das verantwortungsvolle Amt im nationalsozialistischen Staat das nötige Rüstzeug erhalten müs­sen. Und so hat sich unter Leitung der NS.-Frauenschaft der Reichsmutterdienst im deutschen Frauenwerk gebildet. Sein Ziel ist, durch Mütterschulung tüchtige Mütter für den neuen Staat zu erziehen. Um nun für diese Mütterschulung die notwendigen Mittel zu beschaffen, findet am 10. und 11. Mai ein Plaketten- verkaus statt. Diese Plaketten sind in Notstandsgebieten her­gestellt und mit einem bekannten Bild von Albrecht Dürer ge­schmückt. Den Verkauf führt die NS.-Frauenschaft mit Hilfe der im Deutschen Frauenwerk zusammengeschlossenen Verbände durch und es ist zu hoffen, datz jeder Volksgenosse nach Kräften auch dieser Sammlung zu einem schönen Erfolg verhilft. v. K.

Egenhausen, 7. Mai. (Schöner Erfolg.) Wie schon kurz berichtet, kamen im Reichsberufswettkampfin der Gruppe Reichsnährstand hierher sechs Preise. Es sind dies: Christine Kalmbach, 1. Preis, zugleich Be­zirkssiegerin: Maria Rauschenberger, 1. Preis, zugleich Bezirkssiegerin: Karl Rothsuß, 1. Preis, zugleich Bezirks­sieger; Martin Kalmbach, 2. Preis; Maria Walz, 2. Preis; Philipp Stickel, 3. Preis. Mögen diese Erfolge ein Ansporn sein zu recht zahlreicher Beteiligung beim nächsten Mal!