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gerichtl. Eintreib.
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Montag, den 15. April 1935
Nummer
Das Scklliß-Kommmiiaiie in Slreia
SlültungS-VrsvreKungkn gehen tvetter
Stresa, 15. April. Das Schlußkommuniqus der Kon-- ferenz von Stresa trügt die Ueberschrift: E e me i n >' a m e Entschließung der Konferenz von Stresa.
Ter Worilaut :st folgender:
Die Vertreter der Negierungen Italiens, Frankreichs und Englands haben in Stresa die allgemeine europäische Lage geprüft, im Lichte der Ergebnisse des Meinungsaustausches, der in den letzten Wochen stattgefunden hat, sowie der Enticheidunz. die am 16. März von der deutschen Regierung erfolgte und schließlich auf Grund der Auskünfte, die von den britischen Ministern während ihrer kürzlich stattgesundenen Besuche in verschiedenen Hauptstädten Europas erlangt wurden. Nachdem der Einfluß dieser Lage aus die Politik in Betracht gezogen war, wie sie in den Abkommen von Rom und London bestimmt worden ist, fanden sie tick in voller Uebereinstimmung über die verschiedenen Fragen, die besprochen wurden.
1. Sie einigten sich auf eine gemeinsame Linie, die verfolgt werden soll, wenn der französische Antrag an den Völ- kerüundsrat zur Sprache kommt.
2. Die Auskünste, die sie erhalten haben, haben sie in der Ansicht bestärkt, daß die Verhandlungen fortgesetzt werden sollen hinsichtlich der Entwicklung, welche bezüglich der Sicherheit in Osteuropa erstrebt wird.
3. Die Vertreter der drei Regierungen prüften von neuem die österreichische Lage.
Sie bestätigten die englisch-französisch-italienischen Erklärungen vom 17. 2. und 27. 9. 1934, durch die die drei Negierungen anerkannten, daß die Notwendigkeit, die Unabhängigkeit und Unversehrtheit Oesterreichs aufrecht zu erhalten, auch in Zukunft ihre gemeinsame Politik leiten werde.
Hinsichtlich des französisch-italienischen Protokolls vom 7. 1. 1935 und der englisch-französischen Erklärungen vom 3. 2.1935, in welcher der Beschluß bekräftigt wurde, sich gemeinsam zu beraten, im Hinblick auf Maßnahmen, die im Falle der Bedrohung der Unversehrtheit und Unabhängigkeit Oesterreichs ergriffen werden müssen, kamen sie überein, vorzuschlagen, daß Vertreter aller der Regierungen, die im Protokoll von Rom anfgezählt sind, zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zusammentreten sollen, mit dem Ziel, die zentraleuropäischen Vereinbarungen abzufchließen.
4. Was den ins Auge gefaßten Lustpakt für Westeuropa betrifft, so bekräftigen die Vertreter der drei Staaten, die Grundsätze des Verfahrens, das eingeschlagen werden soll» wie es im Londoner Kommunique vom 3. 2. vorgesehen ist, und beschlossen, das Studium dieser Frage aktiv sortzn- setzen, in der Absicht, einen Pakt zwischen den fünf Mächten abzuschließen, die im Londoner Kommunique erwähnt werden sowie von allen zweiseitigen Vereinbarungen, welche ihn begleiten können.
5. Als sie zur Rüstungsfrage gelangten, haben die Vertreter der drei Mächte ins Gedächtnis gerufen» daß das Londoner Kommunique ein Abkommen vorsah, das frei mit Deutschland ausgehandelt werden sollte, um an die Stelle der entsprechenden Klauseln des Teiles 5 des Vertrages von Versailles zu treten.
Sie unterzogen weiter die Handlungen der deutschen Negierung und den Bericht Sir John Simons über seine Unterhaltungen mit dem deutschen Reichskanzler über diesen Gegenstand einer sorgfältigen und besorgten Besprechung.
Mit Bedauern stellen sie fest» daß die Methode der einseitigen Aufkündigung, die von der deutschen Negierung in einem Augenblick angewandt wurde» als gerade Schritte ergriffen waren, ein in freier Weise ausgehandeltes Abkommen über die Rüstungsfrage zu erreichen, das öffentliche Vertrauen in die Sicherheit einer friedlichen Ordnung unterminiert hat. Darüber hinaus hat das große Ausmaß des veröffentlichten Programms der deutschen Aufrüstung, das schon mitten in der Ausführung begriffen ist, die zahlenmäßigen Schätzungen entwertet, auf die die Anstrengungen für eine Abrüstung bisher begründet waren und die Hoffnungen erschüttert, durch die jene Anstrengungen inspiriert waren.
Die Vertreter der drei Mächte bekräftigen nichtsdestoweniger ihren ernsten Wunsch, den Frieden zu erhalten durch Herstellung eines Gefühls der Sicherheit und erklären für sich selbst, daß sie ernstlich bestrebt bleiben» sich an jeder praktischen Anstrengung zu beteiligen, durch die die inter- uatronale Verständigung durch Begrenzung der Rüstungen gesordrrt werden kann.
K. Die Vertreter der drei Mächte zogen weiter den Wunsch in Betracht, der von den Staaten begründet worden
ist, deren Nüstungsstand durch die Friedensverträge von St. Eermain und Trianon und Neuilly festgesetzt worden ist, die Revision dieses Standes zu erreichen. Sie beschlossen, daß die anderen hierdurch berührten Staaten ans diplomatischem Wege von diesem Wunsch unterrichtet werden sollen.
Sie kamen überein, diesen anderen in Betracht kommenden Staaten die Prüfung dieser Frage zu empfehlen mit dem Ziel, sie durch gegenseitige Verständigung innerhalb des Rahmenwerkes allgemeiner und regionaler Sicherheitsgarantien zu regeln.
Hieran schloß sich eine englisch-italienische Erklärung folgenden Wortlauts:
Folgende gemeinsame Erklärung ist von den Vertretern Italiens und Englands in Beziehung auf den Vertrag von Locarno abgegeben worden:
Eens, 14. April. Die französische Denkschrift an den Völkerbundsrat hat folgenden Wortlaut:
1. Am 16. März hat der deutsche Reichskanzler die Berliner
Botschafter der europäischen Mächte zu sich gerufen, um ihnen vom Wortlaut eines Gesetzes Kenntnis zu geben, das in Deutschland die allgemeine Wehrpflicht wiederherstellt und das eine s neue Einteilung der Armee in 12. Armeekorps und in 36 Dr- H Visionen Vorsicht. An demselben Tage trat das Gesetz in Kraft. ^ Dieser Maßnahme war schon am 9. März die offizielle Ankün- i digung der Wiedererrichtung einer deutschen Militärluftfahrt s vorausgegangen. »
In zwei ihrer wichtigsten Bestimmungen sind somit die Klau- sein des Friedensvertrages formell zurückgestoßen (re- n pudia) worden. Es ist dies die Krönung (consecration) lan- k ger und methodisch im geheimen verfolgter Anstrengungen. Es A ist dies der Beweis der Bedeutung der rn Deutschland bereits s vollbrachten Aufrüstung, ganz abgesehen von dem Plan, dessen » Vollbringung wetterverfolgt wird: es ist dies nicht nur die s Verkündigung einer Politik: diese ist schon zur Tatsache gewor- S den. z
Vor einem Jahre hat das Anwachsen des durch das Reich für r das Jahr 1934 35 vorgesehenen Militärbudget Europa bewegt, z und die französische Regierung hatte in diesen voraussichtlichen H Angaben (die übrigens später weit überschritten worden sind) ^ eine Andeutung gesehen für den Entschluß der deutschen Regie- s rung, ihre Aufrüstung in Grenzen zu verfolgen, deren Richter ! sie selbst sein wollte. Die Behörden des Reiches erhoben Pro- ! test gegen eine solche Auslegung. In einer Note, die der Au- ! ßenminister des Reiches dem englischen Gesandten i» Berli» ! am 11. April übermittelt hat, wird das Anwachsen der Aus- ! gaben durch die Notwendigkeit gerechtfertigt, die Vorbereitun- ! gen für die Umwandlung der Milizarmee mit kurzer Dienstzeit weiterzuverfolgen, und es wurde Einspruch dagegen erhoben, daß der Haushalt des Lustfahrtministeriums als Rüstungshaushalt angesehen werden könne. Einige Tage später, am 27. April, sprach dieser sein „Erstaunen" darüber aus, daß man sich ernstlich über den Luftfahrtyaushalt beunruhigen könne, dessen Ausgaben nur dazu dienen sollten, die Bevölkerung gegen die Luftangriffe zu schützen und die Zivilluftfahrt zu reorganisieren. Noch am 26. Dezember bestritt der Luftfahrtmintster. daß das Reich mehr als einige Versuchsapparate besitze. Drei Monate find seither verstrichen und der Reichskanzler Hitler ist in der Lage, den britischen Staatssekretär davon zu unterrichten, daß das Reich auf dem Gebiete der Luftfahrt bereits die Gleichheit mit England erreicht habe.
Es wird erlaubt sein sestzustellen, daß, um zu einem solche» Ergebnis zu gelangen, eine Anstrengung von einigen Wochen, ja sogar von einigen Monaten nicht genügt hätte. Dementis und Erklärungen erhalten daher ihren wahren Wert, und di« Bestrebungen, die sie enthüllen, ihre wahre Bedeutung.
2. Die Initiativen, an die hier erinnert worden ist, sind ei« formaler Bruch der hauptsächlichsten Klauseln des Teiles 5 des Versailler Vertrages und der später über ihre Anwendung zwischen der deutschen Regierung und den Regierungen der hauptsächlichsten alitierten Mächte auf der Botschasterkonsere«z abgeschlossenen Abkommen.
Der Völkerbund hat die Ausgabe, sich damit zu befassen. Der Völkerbund, der aus Achtung der internationalen Verpflichtungen begründet und Wächter eines Paktes ist, dessen Präambel anerkennt, daß die Staaten, die die „Zusammenarbeit zwischen den Nationen entwickeln wollen" und „ihnen den Frieden und die Sicherheit garantieren wollen", „gewissenhaft alle Verpflichtungen der Verträge in den gegenseitigen Beziehungen zwischen den organisierten Völkern anerkennen" müssen, kann nicht gleichgültig bleiben bei der Behauptung ei-
Die Vertreter Italiens und Englands als Mächte, di« an dem Vertrag von Locarno nur in der Eigenschaft als Garantiemächte beteiligt sind, bekräftigen informellerweise alle ihre Verpflichtungen, die aus diesem Vertrag hervorgehen und erklären ihre Absicht, diese getreulich zu erfüllen, falls dies nötig werden sollte. Soweit diese beiden. Mächte diese Verpflichtungen auf sich genommen haben t» Beziehung zu allen anderen Teilnehmern des Vertrages von Locarno wird diese gemeinsame Erklärung» die auf der Stresalonferenz» an der Frankreich teilnahm, abgegeben wurde, auch den Negierungen Deutschlands und Belgiens förmlich übermittelt werden." Zum Schluß enthält das abschließende Kommunique folgende Schlußerklärung: Di« drei Mächte, deren politisches Ziel die gemeinsame Aufrechterhaltung des Friedens innerhalb des Rahmens des Völkerbundes ist, befinden sich in vollständiger llebereinstimmung, wenn sie sich mit allen praktischen Mitteln jeder einseitigen Aufkündigung von Verträgen widersetzen, durch die de« Friede Europas in Gefahr kommen kann, und sie werden daher zu diesem Zweck in enger und freundschaftlicher Zusammenarbeit handeln.
ner politischen Methode, die direkt den Grundsätzen, auf welchen sie beruht, und den Zweck, den er sich gesteckt, zuwiderläuft.
3. Bei der Aufnahme Deutschlands in den Völkerbund hat sich die Versammlung ausdrücklich aus Teil 5 des Vertrages berufen, um das Militär-, Marine- und Luftfahrtstatut sestzu- setzen, dem das Reich entsprechen müßte, sie hat von erner Erklärung Kenntnis genommen, nach welcher Deutschland „tatsächliche Garantien seiner aufrichtigen Absicht, die Verpflichtungen, die aus den Verträgen und seinen Anhängen hervorgehen, inne z« halten", gab.
Indem die deutsche Regierung die Bestimmungen, die der Militärstatut regelt, für Null und nichtig erklärt, hat sie mit Ueberlegung einen der Faktoren zerstört, auf denen ihre Mitarbeit an der Genfer Einrichtung begründet ist.
Was die französische Regierung anbelangt, >0 müsse sie daran erinnern, daß sie von 1921 bis 1928 die Dienstzeit rn Frankreich von drei Jahren auf'ein Jahr herabgesetzt habe: daß die für die Verteidigung der Metropole sofort verwendbaren Streitkräfte sich infolgedessen je nach der in Betracht gezogenen Lage um 42 oder um 66 Prozent vermindert haben; daß die llebersee- armee ihrerseits ebenfalls bedeutende Verminderungen erfahren habe, daß die Ausführung des Luftbauprogramms nur i» ganz schwachem Maße fortgeschritten sei.
Die französische Regierung ist es sich schuldig, an die Vorschläge zu erinnern, die sie schon am S. Februar 1932 für die Begrenzung der Vombenslugzeuge und ihre Zurverfügungstellung an den Völkerbund und für die Schaffung einer internationalen Macht im Zusammenhang mit der besten Organisation der Sicherheit gemacht hat. Sie erinnert weiter au die Vorschläge, di« sie am 14. November desselben Jahres im Hinblick auf die Herstellung eines europäischen Systems der Rüstungsverminderung und der internationalen Zusammenarbeit gemacht hat. Sie erinnert au die Erklärung vom 11. Dezember 1932, die die Gewährung der Gleichberechtigung unlösbar au die Herstellung eines Sicherheitssystems bindet.
Sie erinnert schließlich daran, Saß im Oktober 1933 in eine» Stunde, wo die internationale Lage sich bereits zu verdunkeln begann, aus Gründen, sür die Frankreich keinerlei Verantwortung trägt, die französische Regierung mit mehreren andere» Regierungen dahin übereingekommen war, ein Arbeitspr»- gramm vorzuschlage», das es der Genfer Konferenz erlaubt hätte, nützliche und wirksame Arbeit zu leisten. Es ist wähl, daß nach Kenntnisnahme dieses Programms die Reichsregierung sich sür verpflichtet sah, Genf zu verlassen und seinen Austritt aus dem Völkerbund anzukündigen. Es handelt sich um sine brutale Geste, die durch nichts gerechtfertigt war, wie dies ser Präsident der Konferenz selbst festgestellt hat.
Aber auch nach dieser Geste ist die Arbeit nicht aufgegeben worden. Am 3. Februar ds. Js. wurde aus dre JnMative de« französischen und der englischen Regierung hm ein Programm ausgestellt, das von allen dem Frieden dienenden Mächten mit Genugtuung ausgenommen wurde.
Dieses Programm Hane selbst die Reichsregierung angenommen. Ihre Beschlüsse vom 16 März haben es mdessen entschieden gesäbrdet. Es wäre nutzlos, wollte sie sich aus die Maßnahmen berufen, aus die andere Regierungen sich gezwungen iahen in ihrem eigenen Lande zu ergreifen, denn diese Maßnahmen wurden durch die Entwicklung der deurichen Rüstungen gerechl- ierligl. Es wäre nutzlos, wollte sie sich besonders auf die Maßnahmen der französischen Regierung berufen, die, um den aus dem Krieg hervorgegangenen Schwierigkeiten der Rekrutierung zu begegnen, diese Maßnahme hinsichtlich der Dauer der Militärdieastzeit ergreifen mußte, die schon vor füns Jahren durch die vorbereitende Abrüstungskonferenz als berechtigt anerkannt wurde.
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