französische Truppen und Freischärler angegriffen, verwundet und getötet (Anlage 1214), oder zu Kriegsgefangenen gemacht (Anlage 15). Ebenso wurde eiir deutscher Feldgeistlicher von französischen Truppen gefangen genommen und wie ein gemeiner Verbrecher behandelt. Die Kaiserlich Deutsche Regie­rung bringt mit Entrüstung diese dem Völkerrecht und der Menschlichkeit hohnsprechende Behandlung deutscher Verwundeten, deutscher Sanitätsformatio­nen und deutschen Sanitätspersonals zur öffentlichen Kenntnis und legt hiermit gegen die unerhörten Ver­letzungen eines von allen Kulturstaaten geschlossenen Weltvertrages feierliche Verwahrung ein. Berlin, 10. Oktober 1914.

Anlagen zu der Denkschrift gegen die Verletzung der Genfer Konvention durch die Franzosen.

(W.T.B.) Berlin, 20. Okt. Der von dem Reichs- rnznaer gebrachten Denkschrift sind 15 Anlagen bei- gefiigt.

An Anlage 1 sagt der Grenadier Hänseler von der 2. Kompagnie des 3. Bataillons der Eardeerfatz- brigade über Vorgänge am 5./9. an der Eisenbahn- briicke über die Meurthe nördlich Rohainviller aus: Die Franzosen traten die von unserem Zug Liegen­gebliebenen mit Füßen und als sie Lebenszeichen durch Schreie oder Stöhnen gaben, hörte ich Schüsse krachen. Ich erhielt Fußtritte, verhielt mich aber völlig ruhig und bei eintretender Dunkelheit sah ich nach meinen verwundeten Kameraden um und stellte fest, daß sie nach ihrer Lage tot sein mutzten, während sie am Morgen nur leicht verwundet waren.

Anlage 2. Franz Mevissen, 4. Eskadron Jäger­regiment zu Pferd Nr. 7 sah am 7./9. südwestlich Ar- lons auf belgischem Gebiet aus einem Versteck, wie Franzosen in Heller Nacht auf dem Gefechtsfelde um- herginqen und verwundete deutsche Jäger mit Lan­zen erstachen.

Anlage 3. Musketier Theodor Mündel, 9. Kom­pagnie Infanterieregiment Nr. 138, wurde am 25./8. bei Luneville verwundet. Ein Franzose, der einen Revolver und Degen trug, fragte den neben Mündel liegenden Gefreiten in gebrochenem Deutsch, wo er verwundet sei. Der Gefreite antwortete, am Fuß. Darauf schoß der Franzose den Gefreiten mit dem Revolver durch den Kopf. Bei der Rückkehr der Franzosen erhielt Mündel selbst mit einem Bajo­nettkolben einen Schlag gegen die rechte Schläfe und über das Schulterblatt, obwohl seine bereits er­littene Verletzung am starken Blutaustritt durch die Uniform deutlich bemerkbar war. (Forts, folgt.)

Der Prinz von Waldeck gefallen.

(W.T.B.) Berlin, 21. Okt. (Nicht amtlich.) Wie uns dasBsrl. Tagebl." in einem Privattelegramm aus Cassel berichtet, ist das Mitglied des Fürsten­hauses in Arolsen, Prinz Wolrad zu Waldeck und Pyrmont, der als Leutnant im Gardedragonerregi­ment 23 stand, am 17. Oktober als Patrouillenführer bei Masly in Nordfrankreich den Heldentod gestorben.

Der Prinz von Hessen verwundet.

(W.T.B.) Frankfurt a. M.. 21. Okt. Der bei einem Dragonerregiment dienende zweite Sohn des Prinzen und der Prinzessin Friedrich Karl von Hetzen, Prinz Maximilian, ist durch einen Schutz in den Oberschenkel verwundet worden.

Schiffbruch.

(Fortsetzung.)

Oft zwar füllten ungestüme Schlagwellen unser Fahr­zeug, fast bis zum Sinken, mit Wasser an, doch waren wir unermüdet und zahlreich genug, es augenblicklich mit unfern Hüten wieder hinauszuschaffen) zwar stets un­fern Tod dicht vor Augen sehend, aber auch einmütig entschlossen, unsre letzte angestrengte Kraft zu seiner Abwehr aufzubieten. So trieben wir demnach von ein Uhr nachts bis zum Vormittag des 12. Mai, wohin Wind und Wellen wollten; bis wir endlich die Insel Anholt vor uns zu Gesicht bekamen und hier an der Ostspitze, ohnweit des Feuerturmes, wiewohl mit neuer dringender Lebensgefahr, gegen ein Uhr nachmittags auf den Strand setzten.

Mein erstes war, mich in den trockenen Ufersand auf die Kniee zu werfen und dem Barmherzigen droben mit heitzglühender Seele für die wunderbare Erhaltung meines Lebens, wie meiner Gefährten, zu danken. Dann aber stiegen freilich auch, im Sinnen über mein Schick­sal, allmählich allerlei trübe Gedanken bei mir auf, die wohl fähig waren, mein Herz mit Wehmut zu erfüllen. Mein schönes gutes Schiff war verloren! Wäre mir ein Freund abgestorben, so hätte mir sein Verlust nicht näher abgehen können; denn meine Anhänglichkeit und Liebe zu demselben war mit jedem Tage stärker geworden. In einem unglücklichen Sinne wird mir daher auch der Steinfelsen, genanntder Thronsitz", merkwürdig blei­ben, an welchem es zerscheiterte, und der mitten im Fahrwasser des Kattegat liegt.

Doch, wie manches ging zugleich in dieser unglück­lichen Nacht und mit meinem Schiffe verloren! Zwar

Zahlungsoerbot

gegen England und Frankreich.

(W.T.B.) Berlin. 21. Okt. Nach einer im Reichsgesetzblatt veröffentlichten Verordnung des Stellvertreters des Reichskanzlers wurden die Vor­schriften der Verordnung betr. Zahlungsverbot gegen England im Wege der Vergeltung auch auf Frank­reich und die französischen Kolonien und auswärti­gen Besitzungen für anwendbar erklärt.

Zur Arbeilslosenfürsorge.

(W.T.B.) Berin, 20. Okt. DieNordd. Allg. Ztg." schreibt:Zur Arbeitslosenfürsovge." Auf eine Eingabe der Vorsitzenden der Gesellschaft für soziale Reform, Staatsminister Frhr. v. Berlepsch und Prof. Dr. E. Francke, die sich mit der Frage der Arbeits- losenfllrsorge befaßt, ist folgende Antwort des Reichs­kanzlers ergangen: Ew. Exzellenz geneigtes Schrei­ben vom 21. vor. Mts., das Sie gemeinschaftlich mit Herrn Prof. Dr. Francke an mich gerichtet haben, ist in meine Hand gelangt. Ich bin, ebenso wie Sie, da­von durchdrungen, daß alles geschehen mutz, um die­jenigen unserer Volksgenossen, die der Krieg erwerbs­los gemacht hat, vor Not zu schützen. In erster Linie werden, wie Sie treffend hervorheben, die Gemein­den dafür zu sorgen haben, daß diese Unterstützung in ausreichendem Matze und unter Formen gewährt wird, die dem Umstande Rechnung tragen, daß es sich nicht um eine Armenunterstützung im landläufigen Sinne handelt. Dabei rechne ich darauf, daß die Bun­desstaaten bestrebt sein werden, den Gemeinden, so­weit die Geldbeschaffung Schwierigkeiten macht, mit ihrem Kredit beizuspringen, zumal sich meines Er­achtens, das Reich nach beendigtem Kriege der Prü­fung nicht wird unterziehen können, in wie weit es sich etwa seinerseits an einer Unterstützung beitrags- schwacher Gemeinden beteiligen mutz. In ausgezeich­neter Hochachtung Ew. Exzellenz sehr ergebener von Bethrnann Hollweg. Großes Hauptquartier, den 9. Oktober 1914.

Gesetz über die Schatzanweisung.

(W.T.B) Berlin, 21. Okt. Dem Landtage wird bei seinem Zusammentreten am 22. d. Mts. ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, durch den die Staatsregierung einen vorläufigen Kredit zur Deckung, teils der naturgemäß durch den Krieg hervorgerufenen Ausfälle bei den Staatseinnahmen, teils der besonderen Kriegsausgaben im Interesse der Bevölkerung erbittet. Der Text des Gesetzes schließt sich an das für das Jahr 1914 geltende Etatgesetz, durch das der Finanzminister zur vor­übergehenden Verstärkung des Betriebsfonds der Eeneralstaatskasse zur Ausgabe von Schatzanweisun­gen bis auf die Höhe von 100000000 Mark er­mächtigt ist und sieht eine Erhöhung dieser Summe bis auf die Höhe von 1500000000 Mark vor.

Gerechte Strafe für Landesverräter.

(W.T.B.) Mühlhausen i. E., 21. Okt. Der beim Bürgermeister B. in Sennheim beschäftigte Arbeiter Gey wurde heute vom hiesigen Kriegs­gericht zu zehn Jahren Zuchthaus verurteilt, weil er einer französischen Patrouille den Standort deutscher Vorposten verraten hatte.

mein Reeder in Stettin war zu allen Zeiten ein zu umsichtiger Mann gewesen, um sich nicht auch gegen ein Ereignis dieser Art möglichst zu decken. Ich hatte von dem Augenblick an, da ich die Führung des Schiffes übernahm, den Auftrag von ihm erhalten, dasselbe, so oft ich aus einem Hafen abging, durch Besorgung des Hauses Joh. Dav. Klefecker in Hamburg, affekurieren zu lassen. Es war demnach auch jetzt für eine Summe von zwanzigtausend Taler oder vierzigtausend Mark Hamb. Vanko versichert. Da nun dies Schiff, mit seinem vollen Zubehör und Ausrüstung, neu nur zweiundzwanzigtau- send Taler gekostet hatte, die Ladung von Seesalz aber für eigene Rechnung nur einen Wert von eintausend­fünfhundert Talern betrug, so ließ sich wohl absehen, daß der Verlust des Schiffes ihm keinen wesentlichen Schaden zuführen würde.

Anders aber fiel die Sache für mich selbst; und ich durfte wohl gestehen, daß dieser Schiffbruch mein eigenes, eben wieder aufkeimendes Glück völlig zertrümmerte. Meinen Erwerb an festem Gehalt, als Schiffer, halt' ich stets bei meinem Patron stehen lassen; und dieser war mir nun allerdings unverloren; allein ein Schiffskapitän hat, auf vollkommen rechtmäßige Weise, noch so mancher­lei Gelegenheit zu allerlei Nebenverdienst; ihm kommen Kajütenfracht und Kapplacken zu gute. (Kapplacken be­deutet eine Gratifikation, welche der Schiffer von dem Empfänger der Ladung erhält und gewöhnlich fünf Prozent der Frachtgelder beträgt.) Nicht leicht verläßt er einen Hafen, ohne zugleich auch auf irgend einen klei­nen Handel zu seinem Privatvorteil spekuliert zu haben, und der um so bester einschlagen kann, da er ebensowohl die Frachtgelder als die Astekuranzprämien daran er­spart. Alle diese kleinen Ersparnisse hatt' ich immer

Aintttötz» Veranntiirachringen.

Die Gemeindebehörden

werden auf die imStaatsanzeiger" Nr. 250 (Bei­lage) erschienene Bekanntmachung der Versicherungs­anstalt Württemberg vom 19. ds. Mts.,

betr. Grundsätze zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit während des Krieges, zur pünktlichen Nachachtung hingewiesen.

Calw, den 21. Oktober 1914.

K. O berami: Binder.

K. Oberamt Calw.

Auf die imStaatsanzeiger" Nr. 250 (Bei­lage) erschienene Bekanntmachung der K. Zentral­stelle für Landwirtschaft vom 8. ds. Mts., betr. die Abhaltung eines Lehrkurses für Kleinbrenner in Hohenheim, werden die Interessenten hiemit hingewiesen.

DerStaatsanzeiger" kann bei den Herren Orts Vorstehern eingesehen werden.

Den 21. Oktober 1914.

Reg.-Rat Binder.

Aus Stadt und Land.

Calw» 22. den Oktober 1914.

ZurIugendwehr".

Zwecks Gründung einer Jugendwehr hat sich auf Einladung des Oberamtsvorstands gestern abend im Easthof zumWaldhorn" hier eine stattliche Anzahl von Herren, darunter der Landlagsabge­ordnete des Bezirks, Vertreter des K. Bezirkskom- mandos, der hiesigen Lehranstalten, der staatlichen und städtischen Behörden eingefunden. Nachdem die bisher vom K. Oberamt und den einzelnen Gemeindeverwaltungen unternommenen vorbereiten­den Schritte bekannt gegeben worden, hat sich zu­nächst ein engerer Eeschäftsausschuß, bestehend aus Reg.-Rat Binder, Eymnastal-Rektor Dr. Knödel und Bauinspekior Schaal, welch letzterem die ört­liche Leitung der zu errichtenden Jugendwehr Lalw übertragen worden, gebildet. Es wurde sodann be­schlossen, diejenigen über 16 Jahre alten Jünglinge, welche zum Eintritt in die Jugendwehr Luft haben, ebenso diejenigen Herrn, welche als Zug- oder Gruppenführer in der Jugendwehr tätig zu sein bereit sind, auf nächsten Sonntag vorm. 11 Uhr in den großen Saal desBadischen Hofs" hier einzuladen. Die Bildung von örtlichen Jugend­wehren in den Bezirksgemeinden und die Zusam­menlegung derselben zu einem Bezirksverband wurde späterer Beratung und Beschlußfassung Vor­behalten.

Tragisches Geschick.

Ein verheirateter Ausmarschierter, Säger in Unter re ichenbach, erhielt auf dem Felde in einer Schlacht einen Schuß ins Bein. Seine Kameraden hielten ihn für tot, nahmen ihm seine Uhr und seine übrigen Habseligkeiten ab und sandten die Sachen an seine Frau mit dem Bemerken, daß ihr Mann gefallen sei, während er in der Tat nur bewußtlos war. Nun ist der Totgesagte als Ver­wundeter nach Hause gekommen, hat ober seine Frau nicht mehr getroffen, da diese infolge der falschen Todesbotschaft vor Aufregung einem Herz­schlag erlegen ist. Der Mann hat vier Kinder.

wieder aufs neue in Waren angelegt, und so war nach und nach mein Privatverkehr zu dem Umfange gediehen, daß ich diesmal beinahe den Wert von elftausend Gul­den am Borde führte. Alles dies ging nun mit dem Schiffe unwiederbringlich zu Grunde! Ich hatte mir's alle diese Jahre ganz vergeblich sauer werden lasten!

Als wir demnächst auf dem betreten Boden etwas genauer um uns sahen, erblickten wir auf der Landspitze neben dem Feuerturme ein einzelnes Haus, auf welches wir zuschritten und darin den Feuerinspektor, seine Frau und zwei zur Unterhaltung des Feuers erforderliche Knechte vorfanden. Erschöpft von so viel Anstrengungen und niedergedrückt von Sorge und Kummer, sank ich, gleich nach der ersten Begrüßung, auf ein dastehendes Bett und verfiel in ein halbwaches Hinbrüten, aus welchem ich mich mehrere Stunden lang nicht zu er­muntern vermochte. Gleichwohl hört' ich es, während dieses fieberhaften Zustandes, wie im Traume mit an, daß die Wirtsleute sich mit meinem Volk über unsere Umstände unterhielten; daß dabei erwähnt wurde, unser Schiff habe nach Stettin zu Hause gehört, und daß darauf die Hausfrau sich für meine Landsmännin erklärte.

Ihre dadurch geweckte nähere Teilnahme gab sie mir kund, indem sie mit einer Schüssel voll gekochten und gebratenen Geflügels an mein Bett trat und mich ein­lud, davon zu meiner Erquickung zu genießen.Wie?" ries ich, mich ermunternd,Federwild auf dieser Insel, wo überall kein Strauch, kein Grashalm, sondern nur bar!" Bei weitem so sehr nicht, als ich glaubte, ward mir zur Antwort. Auf den Abend sollte mir das Rätsel gelöst werden, wie sie im stände wären, in den Winter­monaten ganze Körbe voll davon nach Kopenhagen zu schicken. (Schluß folgt.)