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Nr. 104

Moskau soll EMasra werden !

Ein Wolgakanal für 10 OOO-Tonnen-Schiffe geplant

Die Sowjetregierung nimmt jetzt Vas große Kanalbauprojekt in Angriff. Vas Moskau zu einem Seehafen machen soll. Dieser Plan sieht zunächst den Bau des großen Moskau-Kanals vor, dem die Ausführung einer Reihe von Kanälen folgen soll, Vis die Wolga mit dem Schwarzen Meer verbinden. Das Projekt soll auch Schiffen von über 10 000 Tonnen ermöglichen, bis zu der Sowjethauptstadt zu gelangen. Der Bau soll beschleunigt werden, denn die Eisenbahnverbindungen in der Sowjetunion find auch heute noch trotz aller Verbesserungen so mangelhaft daß die Industrialisierung Moskaus wegen mangelhafter Roh­stoffzufuhr sehr gehemmt wird. Die Sowjetunion sucht auch Amerikaner für dieses Riesenprojekt zu interessieren. Es wer­den zahlreiche amerikanische Ingenieure durch die Sowjetbot­schaft in Washington für diesen Bauplan angeworben. Die Bot­schaft führt auch mit amerikanischen Konzernen Verhandlungen, und von gut unterrichteter Seite erfährt man, daß auch ein amerikanischer Finanzierungsvlan «ine Rolle spielt. Die Ar­beiten werden jedenfalls innerhalb eines Monats ausgenom­men. Neben diesem Kanalbau plant die Sowjetregierung einen Ausbau der Handelsflotte, besonders der Flußschiffahrt, und auch hier soll amerikanische Hilfe in Anspruch genommen werden. Moskau soll auch einen kleinen Kriegshafen erhalten. Das, Kriegskommissariat der Sowjetunion beschäftigt sich mit einem Plan zu: Schaffung einer Kriegsflotte auf den Flüssen der Sowjetunion.

Neuordnung beim Mm. Industrie- und handelsW und der Handelskammer Stuttgart

Stuttgart, 5. Mai. Wie wir bereits in früheren Veröffent­lichungen zur Kenntnis brachten, ist die Neuregelung des wütttt Handelskammerwesens seit längerem in die Wege geleitet. Der von dem württ. Wirtschaftsminister Professor Dr. Lehn ich ausgoarbeitete und vom Württ. Staatsministerium gutgeheißene Entwurf eines Gesetzes zur Abänderung des Württ. Handels-- kammergesetzes ist dem Reichswirtschaftsminister eingereicht; ab­schließend« Verhandlungen stehen bevor. Von entscheidender Be­deutung ist die Verwirklichung des Führergrundsatzes auch i» den württ. Handelskammern. Dies wird auch für die künftige Zusammensetzung der württ. Handelskammern und des Württ. Industrie- und Handelstags von wesentlicher Bedeutung fein, insofern die Zusammensetzung nicht mehr auf öffentlichen Wah­len beruhen wird. Vorbehaltlich der endgültigen gesetzlichen Festlegung hat der Wirtschaftsminister mit sofortiger Wirkung in das Präsidium und den Führerrat des Württ. Industrie- und Handelstags wie seines Vororts, der Handelskammer Stuttgart, nachfolgende Herren vorerst kommissarisch berufen: zum Präsi­denten des Württ. Industrie- und Handelstags Fabrikant Fritz Kiehn, M.d.R., zu seinen Stellvertretern Direktor Walz i. Fa. Robert Bosch AE., Eugen Altvatter i. Fa. W. Kollmer, Emil Stübler; zum geschäftsführenden Vorstandsmitglied Dr. Ernst Klien (Eesamtvorstand): in den gleichzeitig gebildeten Führer­rat des Württ. Industrie- und Handelstages Karl Krimmel (HK. Reutlingen), Direktor Trefz (HK. Ulm), Fabrikant Spohn (HK. Heilbronn), Fabrikant Hch. Junten (HK. Stuttgart). Zum Vorsitzenden der Handelskammer Stuttgart Fabrikant Fritz Kiehn M.d.R., zu seinen Stellvertretern Direktor Walz. Eugen Altvat­ter, Hans Eckstein i. Fa. Wider u. Roser und Kaiser u. Vetter (Vorstand); zu Mitgliedern des Führerrats der Handelskammer Stuttgart neben den genannten Vorstandsmitgliedern die Her­ren Direktor Dr. Kissel i. Fa. Daimler-Benz AG., General­direktor Dr. Haffner i. Fa. Salamander AE., Kornwestheim, Kaufmann Wilhelm Stäbler i. Fa. Wilh. Stäbler. Wir ver­öffentlichen die vollständige Liste dieser Herren von Präsidium und Führerrat vielseitigen Wünschen aus den Kreisen von In­dustrie und Handel entsprechend. Line Auflösung des derzeiti­gen Kollegiums der Handelskammer Stuttgart wie der Organe des Württ. Industrie- und Handelstages ist noch nicht erfolgt: sie bleibt für alle Kammern des Landes nach endgültiger Fest­legung des neuen gesetzlichen Eesamtrahmens Vorbehalten.

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Deutsche Fußballmeisterschaft

Gruppe Südwest:

In Heilbronn: Union Böckingen Kickers Offenbach 6:3 In Köln: Müblheimer SV. SV. Waldhof 1:1.

Gruppe Mitte:

In Nürnberg: 1. FC. Nürnberg Borussia Fulda 1:1 In Halle: Wacker Halle Dresdner SC. 2:4.

Gruppe Nordwest:

In Essen: ML. Benrath TV. Eimsbüttel 4:1 In Gelsenkirchen: Schalke 64 Werder Bremen 3:6

Gruppe Oft:

JnStettin: Viktoria Stolp Veuthen 68 1:2 I« Danzig: Preußen Danzig Viktoria Berlin 6:3.

Revräsemtativspiele

An Kaiserslautern: Gau Südwest Gau Württemberg 4:3 In Augsburg: Gau Bayern Gau Württemb.-Nachw. 1:1 In Berlin: Berlin München 4:4.

Siratzenrennen quer durch Württemberg uud Baden

Die Sieger: Wolke-Berlin (Opel), Wierz-Düsseldors und Hoh- mann-Dortmuud Weischedel-Zuffenhausen bester Stuttgarter

Erstmals wurde das Straßenrennen quer durch Württembers und Baden über 276 Kilometer von Amateuren und Berufsfah­rern bestritten, unter jenen befand sich neben der übrigen deut­schen und württembergischen Spitzenklasse auch die National­mannschaft der Straße. Wie vorauszuseben war. versuchten so­wohl die Berufsfahrer als auch die Herrenfahrer der A- unk B-Klasfe in d«r völlig flachen Rbeinebene mit ihren guten Stra­ßen zwischen Karlsruhe und Mannheim eine Vorenrscheidunk herbeizuftibren. Tatsächlich wurden hier die Felder auch ge­sprengt; aber in Mannheim nach 182 Kilometer bzw. Sinsbein (213 Kilometer) gab es wieder große Spitzengruppen bzw. ge­schlossene Felder. Erst das nach dem Verlassen des Neckartaler bei Neckargemünd hügelig werdende Gelände brachte dann di, Entscheidung. Bei den Berufsfahrern bildete sich eine vielkö­pfig« Spitzengruppe mit Wolke, Umbenhauer. Stach und Vautz von der man glaubte, daß sie bei ihrem 3-Minutenvorsvrung al­lein das Ende unter sich ausmachen rmird«. Indessen schoben sich

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Täglich droht Gefahr!

Schadenverhütung" ist die neue Parole des Amtes für Volkswohlfahrt bei der Obersten Leitung der P. O. Schäden aller Art sollen verhütet wer­den, Schäden an Gesundheit und Leben, an Leib und Seele, an Eigentum und Werten.

Die wenigsten ahnen, daß Milliardenwette all­jährlich unserer Volkswirtschaft Jahr um Jahr sinnlos oerlorengehen, die bei richtiger Sorgfalt und vernünftigem Wissen von der Vermeidbarkeit solcher Verluste erhalten blieben. Wir sind ein armes Volk und können uns solchen Luxus, solche sträfliche Verschwendung nicht leisten. Im national­sozialistischen Staat ist Schadenverhütung Pflicht für jedermann, Pflicht vor allem für die in verant­wortlichen und führenden Stellungen des Wirt­schaftslebens stehenden Volksgenossen. Es geht aber nicht nur um Sachwerte, es geht umMen - scheu und Volksgenossen! Es sind ge­rade die Besten, die Wertvollsten, die am meisten gefährdet sind. So wie im Kriege die Hoch- und Höchstwertigen überdurchschnittlich fielen, so sind in der Arbeitsschlacht, im täglichen Lebenskampf die Mutigen, Kühnen, Fleißigen, Rührigen, die Opfer­willigen und Einsatzbereiten in vorderster Kampf­front. Sie zählen überwiegend zu den Opfern der Unfälle in Verkehr, im Betrieb, im Privatleben, zu den Opfern von Brand- und anderen Katastrophen, beim Spott, bei Lebensrettungsversuchen. Diese Verluste, Großkampftagen des Weltkrieges ver­gleichbar, sind größtenteils vermeidbar. Voraus­setzung dafür ist Disziplin. Das Amt für Volks- wohlfahtt ruft alle auf zur Gefolgschaft, zur Mit­arbeit: Schadenoerhütung ist Pflicht'

nacy Bierigyeim 2S Nitometer vor oem Ziel noch 4 weiten Fahrer vor; die 8köpfige Spitzengruppe lieferte sich dann eine« überaus spannenden Endkamvf, in dem der Berliner Rudolf Wolke, dem das Rennen kaum Beschwerden gemacht zu habe« schien, mit einem fabelhaften Endspurt in 7:43 Stunden siegreich blieb. Nur durch Reifenstärken und Radlängen voneinander ge­trennt folgten auf den nächsten Plätzen Bautz-Dortmund, Kie- jewfky-Dortmund, Stach- Berlin, Geyer-Schweinfurt, Jckes- Wiesbaden. Umbenbauer-Nürnberg und Weckerling-Magdeburg,

Aus der B-Klasse, die 48 Minuten früher gestartet war and nach 146 Kilometer in Hockenheim von den Berufssportlern be­reits überholt wurde, schloß sich die Spitze den Trägern des Fabriktrikots an. Aber nur Hohmann-Dortmund konnte auf Li« Dauer das Tempo mitbalten und siegte in 8:28 Stunden.

In der A-Klasse führten nach einem Ausreifeversuch bei Karlsruhe der Berliner Meyer und Matysiak-Schweinfurr 10Ü Kilometer lang. Aber bei Sinsheim schloß sich ein grober Teil der Fahrer wieder dicht zusammen Erst auf den Bergen zwi­schen Heilbron und Stuttgart lockerte sich hier das Feld auf und Wierz-Dllsfeldorf siegte im Spurt in 8:02,4 Stunden vor Kran- zer-Nürnberg und Völkert-Schweinfurt in 8:03,18 Stunden.

Sankel und Bertekr

Getreide

Wochenbericht vom Mannheimer Eetreidegrohmarkt

Der Markt stand ganz unter dem Eindruck der soeben erfolg- wn gesetzlichen Neuregelung der Mühlenwirtschaft, wodurch die Verkaufstätigkeit der Mühlen, sowie die Festsetzung der amr- lrchen Akehlnotierungen selbst auf eine neue Basis gestellt worden find. Da diese neuen Vorschriften erst Mitte der Woche bekannt geworden sind, konnte sich ihre geschäftliche Auswirkung noch uicht so durchsetzen, daß man sich ein genaues Bild machen kann. Am Markt für Jnlandsweizen hielt die Gsschäftslosigkeit der letzten Woche weiter an. Die Tatsache, daß der Erzeugerfestpreis mn 1. Mai um 20 Psg. per 100 Kilo erhöht worden ist. hat bis­her noch keine Geschäftsbelebung hervorzurufen vermocht. Die Mühlen verhalten sich nach wie vor abwartend in ihrer Ein- kaufstätigkeit, was in der Hauptsache für die Geschäftslostgkeit bestimmend ist. An der Donnerstagbörse wurde 77/78 Kilo schwe­rer Sachsen-Saaleweizen zur prompten Lieserung mit 20.28, zur Junilieserung mit 20.40 RM. per 100 Kilo cif. Mannheim an- geboten. Jnlandroggen, wofür der Erzeugerpreis ab 1. Mai sich um 30 Psg. per 100 Kilo erhöbt hat, ist hingegen knapper ange-- boten und zur Lieferung in nahen Positionen besser gesucht 73/74 Kilo schwerer norddeutscher Roggen ist mit 17.30 RM. per 100 Kilo cif. Mannheim am Markt. Bemerkenswett ist, daß Ostpreußen nur noch nach deutschniederl. Vertrag Nr. 2 (gesund eingeladen) am Markt ist. daß sich jedoch zu diesen Bedingungen kaum Käufer finden. Interesse besteht hingegen weiter für Pom­mernroggen der auf der genannten Preislage erhältlich ist. Am Markt für Gerste ist wenig Interesse für Brauware vorhanden, zumal die besten Qualitäten in Süddeutschland von der verar­beitenden Industrie bereits ausgenommen sind. Einige erhöhte Nachfrage ist jedoch für Jnduftriegerste vorhanden, die von Süd- deutschland aus augenblicklich mit 17.80 RM. per 100 Kilo cif. Niederrhein abzusetzen ist Für Futtergerste ist kein« Geschäfts- belebung eingetreten, der Preis ist unverändert. Durch beson­dere Festigkeit zeichnet sich weiterhin der Lasermarkt aus. Der Preis für Hafer hat bereits den Preis für Futtergerste überflü­gelt und ist bei sehr kleinem Angebot weiter steigend. Für süd­deutsche Hafer, der nur noch tu kl einen Partien a» Markt ist.

wird ein Preis von 17.2817.80 RM. per 100 Kilo cif. frei Mannheim erzielt. Die Forderungen für norddeutschen Hafer stellen sich hierher noch Höher, wobei festzustellen ist, daß das In­teresse iür Haicr in allen Gebieten im Zunehmen begriffen ist. Am Mehlmarkt war alles konzentriert auf die jetzt erfolgte Neu­regelung der Miihlenwirtschaft. Von Seiten des Großmarktes wurden am Donnerstag durch die zuständige Kommission zum erstenmal amtliche Mehlnotierungen für die in Frage kommen­den Festpreisgebiete vorgenommen, die von den Besuchern des Marktes mit lebhaftem Interesse entgegengenommen worden sind. Größeres Geschäft auf Grund der neuen Bedingungen konnte sich bisher sowohl bei den Mühlen, wie auch bei den Händlern und Genossenschaften noch nicht entwickeln. Am Futter­mittelmarkt ist festzustellen, daß einzelne Futterartikel etwas fe­ster, dagegen andere etwas ruhiger liegen. Besonderes Interesse besteht für Sojaschrot sowie für Trockenschnitzel, die infolge der knappen Grünfutterernte in größeren Mengen ab südd. Zucker­fabriken zu 10.28 RM. ab Fabrik abgerufen werden.

Zuchtfarrenoersteigerung in Lall. Der Fränkisch-hohenlohesch, Fleckviehzuchtverband veranstaltete eine Zuchtfarrenversteige- rung. Von den zugefahrenen 30 Farren konnten 28 prämiiert werden. Die Versteigerung erbrachte einen Gesamterlös von 22170 RM. Es wurden Preise erzielt von 8001320 RM., der Durchschnittspreis beläuft sich auf 783 RM.

Dienstag, 8. Mai 7.10 Nach Frankfurt: Frühkonzert

10.10 Aus München: Schulfunk: Fremdsprachen: Englisch 10.33 Aus Stuttgart: Musik des deutschen Rokoko

10.80 Kompositionen von Matthäus Koch 12.00 Aus Frankfurt: Mittagskonzert 13.20 Nach Frankfurt: Moderne Operette 14.00 Aus Stuttgart: Bauernmufff

18.40 Lieder

16.00 Nach Frankfurt: Nachmittagskonzert

17.A) Landwirtschaftsfunk

17.45 Aus alten Lautenbüchern

18.60 Der neueste Stand der Heufieberfors chung

18.16 Aus Frankfurt: Aus Wittschaft und Arbeit

18.25 Aus Frankfurt: Italienischer Sprachunterricht

19.00 Tanzmusik

20.10 Ans Stuttgart: Der Verleger, Hörspiel

21.00 Aus Frankfurt: Variationen über ein eisenes Thema Mr Klavier

21.15 Aus Frankfurt: Instrumental-Kabarett

22.40 Zwischenprogramm 23.00 Aus Frankfurt: Konzert 24.00 Aus Stuttgart: Nachtmusik.

Wichtiger Termin sür Entschuldungsverfahren

Im Gesetz zur Regelung der landwirtschaftlichen Schuldver­hältnisse ist der 30. Juni 1934 als Endtermin festgesetzt für Ein­reichung der Anträge auf Eröffnung des Entschuldungsversah- rens. Da die Inanspruchnahme dieses Verfahrens für Schuld­ner und Gläubiger gleich wichtig ist, veröffentlichen wir (mit Genehmigung des Verlags für Dr. Storms Schriften-Augsburg) einige wesentliche Fragen aus der in diesem Verlage erschienenen SonderschriftDie landwirtschaftliche Entschuldung 165 Fragen und Antworten zum praktischen Gebrauch des Schuldenrege­lungsgesetzes, der Durchsührungs- und Vollstreckungsschutzbestim­mungen" 2. Auflage, Preis 1.20 Mark.

Wer kann das Entschuldungsverfahren beantragen?

Die Eröffnung des Entschuldungsverfahrens kann derjenige Inhaber eines landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Betriebes beantragen, welcher nicht imstande ist, sich aus eigenen Mitteln zu entschulden.

Wo ist der Entschuldungsantrag zu stellen?

Der Antrag ist bei dem Amtsgericht einzureichen, in dessen Bezirk der Entschuldungsbetrieb liegt. Wenn aber der Betrieb in mehreren Eerichtsbezirken liegt, so ist dasjenige Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk sich die Betriebsleitung befindet. Was ist der Zweck des Entschuldungsgesetzes?

Das Gesetz bezweckt die allmähliche Zurückführung der Ver­schuldung bis auf die Grenze der Mündelsicherheit. Der Mün- delstcherheitsgrenze kommt daher eine besondere Bedeutung zu.

Wie hoch ist die Mündelsicherheitsgrenze?

Sie beträgt Zweidrittel des Betriebswertes. Der Betriebs­wert beträgt bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zwi­schen 90 und 135 Prozent ihres für den 1. Januar 1931 festge­stellten steuerlichen Einheitswertes und zwar je nach Höhe dieses Steuerwertes. Je größer der Einheitswert um so kleiner der Hundertsatz; z. B. beträgt der Betriebswert bei 10 900 Mark Einheitswert 135 Prozent, bei 40 000 Mark Eiuheitswert und mehr 90 Prozent des Einheitswertes. Gesonderte Festsetzung des Betriehswertes geschieht für gärtnerische Betriebe und solche Betriebe, für die ein Einheitswert für den 1. Januar 1931 nicht festgestellt war.

Ablehnung des Entschuld ungsantrages?

Der Antrag auf Eröffnung des Entschuldungsverfahrens wird abgelehnt bei einem bereits über das Vermögen des Ve- triebsinhabers erösfneten Konkursverfahren; bei der Fähigkeit des Vetriebsinhabers, sich ans eigenen Mitteln zu entschulden; nach vorausgegangener Verzichtserklärnng des Vetriebsinhabers auf Entschuldung; bei mangelnder Gewähr der Persönlichkeit und Wirtschaftsweise des Betriebsinhabers für erfolgreiche Durchführung des Verfahrens; nach vorheriger Schuldenauf­nahme im Hinblick auf eine beabsichtigte Inanspruchnahme des Entschuldungsverfahrens. Ueberschuldung ist noch rein Grund für die Ablehnung des Antrages.

Und die Wirkung der Eröffnung des Verfahrens?

Mit dem im Eröffnungsbeschluß angegebenen Zeitpunkt fin­det das Schuldenregelungsgesetz auf den Entschuldungsbetrieb in allen seinen Einzelheiten, die zur Vermeidung von Unbillig­keiten sehr umfang- und zahlreich sind, keine Anwendung. So u. a. bezüglich Zinsherabsetzung, Unkündbarkeit, Tilgung, Ab­lösung von Forderungen, ferner bezüglich Vollstreckungsschutz nach den Sonderbestimmungen für Entschuldungsbetriebe und Unbelastbarkeit während der Dauer des Entschnldungsversah- rens sowie hinsichtlich des Zwangsvergleichs, sofern diese Maß­nahmen nicht zu der notwendigen Entlastung führen und die gesetzlichen Voraussetzungen dazu gegeben sind.

Hanptschriftleitung: L. Lank. Anzeigenleitung: Pust. Wohnlich, Druck und Verlag: W. Rieker'sche Buchdruckerei, Altenftet». «ltensteig. D>«. 1.H.S4: 2100.