Wertere Nachrichten.

Personalveränderungen in Führerstellen.

Berlin, 16. Sept. Für den erkrankten General­oberst v. Hausen General der Kavallerie v. Ei­ne m Armeeführer, für diesen General der Infanterie v. Ela er, kommandierender General des 7. Ar­meekorps, General der Artillerie N. Schubert, bisheriger kommandierender General des 14. Re­servekorps, zu anderweitiger Verwendung, für ihn der Eeneralquartiermeister v. Stein zum kom­mandierenden General des 14. Refervekorps er­nannt, General der Infanterie Graf Kirchbach, kommandierender General des 10. Reservekorps, verwundet, dafür General der Infanterie v. Eben, kommandierender General des 10. Reservekorps. (Amtlich.)

Was soll der Krieg uns bringen.

DieBerliner Polit. Nachrichten" sind kürzlich in einer offiziellen Zuschrift sehr mit Recht den vor­zeitigenvöllig müßigen" und gegenüber neutralen Mächtengeradezu schädlichen" Bestrebungen ent- gegengetreten, die in einem Teil dev Presse über die nach siegreicher Beendigung des Kriegs zu stellen­den Friedensbedingungen angestellt werden. Es gelte heute, heißt es in dem Artikelalle Kräfte zu- »ammenzusassen und zunächst den Sieg zu erringen". Was aber den Frieden nachdem Siege an­fangs, so sei nur eines zu betonen wichtig:daß der Friede, der diesen Weltkrieg be­endet, ein solcher sein muß. der die Ge­währ der Dauer in sich trägt und die ungestörte kulturelle und wirtschaft­liche Entwicklung verbürgt." Mit dieser hier regierungs-offiziös vertretenen Auf­fassung berührt sich sehr nahe der Satz aus der von einer ganz anderen Seite ausgegangenen Kundge­bung. Das zweite Kriegsflugblatt der Deutschen

Friedensgesellschaft schließt: man wolle dafür eintrete n, daß-ein Friede gewonnen werde, dernichtdenKeimneuerKriege in sich trägt, sondern den Weg öffnet, für eine dauernde Friedens- und Rechtsgemeinschaft der europäischen K u l t u r n a t i o n e n." Dieser allgemeine Ge­danke muß festgehalten werden; über ihn hinaus jetzt auf Einzelheiten einzugehen, ist, wie dieBer­liner Politischen Nachrichten" mit Recht sagen, völ­lig müßig und geradezu gefährlich.

Oberst Reuter gefallen.

Nach der Köln. Volkszeitg. ist nun auch Oberst von Reuter, der vormalige Kommandeur des In­fanterie-Regiments Nr. 99 in Zabern, bei den Kämpfen in Frankreich als Kommandeur des Grenadier-Regiments Nr. 12 aus Frankfurt a. O gefallen; an der Spitze desselben preuß. Grenadier- Regiments fiel 1870 auch sein Vater. Oberst o. Reuter hat sich, wie nachträglich weitgehenst zugestanden wurde, gerade auch dadurch Verdienste für das Vaterland erworben, daß er zuerst in die Unter- wühlung und eine Mißwirtschaft in gewissen elsäßi- schen Kreisen Licht brachte und dagegen ankämpfte.

Ein Gaunerstreich.

Die Luxemburger Zeitungen veröffentlichen folgenden Streich eines Schwindlers: Ein Gauner verstand sich die Uniform eines deutschen Unter­offiziers zu verschaffen. Er fuhr mit einem Auto nach der belgischen Provinz Luxemburg und soll hiex bis zu 30000 Franken Kriegssteuer unter der erschreckten Einwohnerschaft beigetrieben haben. Nach vollbrachter Heldentat kehrte er nach Luxem­burg zurück. Der Chauffeur, dem er einen Fahrer­lohn von 300 Mark gab, schöpfte Verdacht und erstattete Anzeige bei der Polizeibehörde, die den Schwindler sofort verhaften ließ.

Rom, 15. Sept. (Nichtamtlich.) Die Zulassung italienischer Zeitungen in Frankreich ist jetzt all­gemein verboten. Ausgenommen vom Verbot bleiben bezeichnenderweise der Messagero in Rom und der Secolo in Mailand.

St. Bürokratius, der Feind unserer Truppen.

In einer Stadt am oberen Neckar wurde eine Arbeiterfrau mit einem Soldatenpaketchen für ihren Mann aus dem Postamt abgewiesen, weil die vor­geschriebene Gewichtsgrenze von 250 Gramm um weniges überschritten war. Wenn das Paketchen- waren enthalten hätte, wäre dem Mißstand leicht abzuhelfen gewesen, nun aber bestand der Inhalt aus einem Paar Unterhosen. Die Frau war ge­zwungen, die Unterhosen abzuschneiden. Auf Er­kundigung bei der Post wurde mitgeteilt, daß beim Postamt bisher über Gewichtsüberschreitungen von 15 bis 20 Gramm hinweggesehen wurde, daß aber derartige Sendungen in letzter Zeit wieder zurück­gekommen seien mit der Begründung:Zu schwer". Das Zulassen von über 250 Gram wiegenden Sen­dungen habe anscheinend dazu geführt, daß die Ge­wichtsgrenze überhaupt nicht mehr beachtet wurde. (Wir meinen dagegen, es sollte die Möglichkeit ge­geben sein, die im Felde stehenden mit ungekürzten Unterhosen zu versehen.) _

LaidwirlsiWllcher Bezirlmmm CM.

Bekanntmachung betr die Jungvieh- und Fohlen-Weide bei Unterschroandorf.

Der Abtrieb der Tiere von der Weide findet am Samstag, den 19. ds. Mts, vorm, von 810 Uhr,

statt, wovon ich die Tierbesitzer des Bezirks Calw in Kevin» nis fetze.

Den 16. Sept 1914.

_Bereinsvorstand: Rea.»Rat Binder

Für die Schriftl. verantwortlich: I. V. l)r. P. Nadig. Druck und Verlag der A. Oelschläger'schen Buchdruckerei

Amtliche und Prival-Anzeigen.

Stadtgemeiude Calw.

Bekanntmachung.

Die auf 1. Januar 1914 berichtigten Grund- und Eefäll- steuerkataster der hiesigen Gemeinde sind 15 Tage lang, und zwar

vom 22. September bis 6. Oktober ds. Fs. zur Einsicht der Beteiligten auf dem Rathaus (Zimmer Nr. 14) aufgelegt.

Etwaige Beschwerden, welche die Beteiligten gegen die Einschätzung Vorbringen wollen, sind an das K. Steuer- tollegiu« Abteilung für direkte Steuern zu richten und läng­stens innerhalb dreier Tagen nach dem Ablauf jener 15 Tage also spätestens

bis zum S. Oktober ds. 3s. bei dem Ortsoorsteher zur Weiterbeförderung (schriftlich) anzu­bringen. Die Versäumnis dieser Frist zieht den Verlust des Beschwerderechts nach sich. (Gesetz Art. 61 Abs. 2 und Art. 73 Abs. 6).

Hinsichtlich der Zulässigkeit von Beschwerden und der Berechtigung zu solchen bestimmt das erwähnte Gesetz fol­gendes :

Art. 62.

Zulässigkeit von Beschwerden.

Beschwerden in betreff der Höhe der Einschätzung und des Ver­fahrens bei dieser sind nur zulässig:

1. gegen die festgesetzte Zahl der Klaffen für die verschiedenen Kultur­arten des betreffenden Steuerdistrikts.

2. gegen die Einteilung der einzelnen Grundstücke in die betreffenden Kulturarten und Klaffen.

3. gegen di« Steueranschläge der einzelnen Kulturarlen und Klaffen, so- wie der nutzbaren Rechte.

Die Beschwerden zu 3 sind immer mit speziellen, gehörig nachgewiese- ncn Eriragsberechnungen zu begründen.

Art. 63.

Berechtigung zu Beschwerden.

Zu Beschneiden sind berechtigt:

1. die Eigentümer oder Nutznießer der betreffenden Grundstücke, bezw. der Reaiberechtigung (Art. 3) in dem belreffenden Steuerdistriki.

2. der Gemeinderat des betreffenden Sleuerdistrikts.

Zu Beschwerden der in Art. 62, Punkt 1 und 2 bemerkten Art ist jeder Grundeigentümer für sich oder im Verein mit anderen berechtigt; Beschwerden der in Art. 62. Punkt 3 bezeichnten Art sind nur zulässig wenn die Beschwerdeführer mindestens '/« des Meßgehalts der betreffen- v-n Kulturart und Klaffe besitzen oder bei nutzbaren Rechten '/- des Ge- 'amtbetrags der Steueranschläge derselben in einem Steuerdistriki zu vcr» ireten haben.

Der Gemeinderat ist nur zu Beschwerden der in Art. 62, Punkt > und 2 bezeichnten Art und bloß in dem Fall berechtigt, wenn die von ihm festgesetzte Klasseneinteilung geändert worden ist.

(Bezüglich der nur gemtndesteuerpflichtigen Objekte ist der Ge- weinderat ohne die vorgenannte Einschränkung beschwerdeberechttgt Alt. 10 des Gemeindebesteuerungsgesetzes).

Calw, den 16. September 1914.

Stadtschultheißenamt:

I. V.: Braun.

Liebenzell.

Fm Wege der

ZMWMllstttlkW

verkaufe am Samstag, den IS. ds. vormittags 10 Ahr, im früher Deckerschen Lade« gegen bare Be­zahlung:

84 Raschen Malaga, 13 Raschen Lagrimae Christi, s Raschen Madeira. 3 Raschen Samos. 44 leere Raschen, 1 Tischwage mit 1 Satz Gewichte, 1 Partie teere Körbe vvd Kisten. 1 Partie Men.

Ohngemach.

Gerichtsvollzieher beim Königlichen Amtsgericht Calw.

Mstereiverkallf.

Da ich meine Mosterei dieses Fahr selbst nicht betreiben kann, so setze ich die ganze Mosterei dem Verkaufe aus.

Hch. Gentner, Wagnermstr,

_Bahnhofstraße._

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Frau Linkenheil, Vorstadt.

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Otto Lliiret.

Hirsau-Wildbad, den 16. September 1914.

Todes-Knzci ge

Gottes unerforschlichem Ratschluß hat es gefallen, meinen innigstgelieb- ten Gatten, unseren lieben Schwieger­sohn, Bruder, Schwager und Onkel

Friedrich Moßmuil.

K. Bahnmeister in Hirsau»

nach nur kurzem Eheglück von schwerer Krankheit gestern früh um 9 Uhr im städtischen Krankenhaus in Karlsruhe von seinem Leiden zu erlösen.

Im Namen der Hinterbliebenen:

die tieftrauernde Gattin:

Berta Moßmann, geb. Heinrich.

Beerdigung in Wildbad Freitag nachmittag 2 Uhr.

M« Kreuz CM

Es gingen dem hiesigen Depot wettere Liebesgaben zu:

Körbchen mit Obst, Strümpfe, Cigarren, Cigaretten, Pulswärmer, Blumen. Zwieback, Hühner, Hahnen, Eier, Butter, Schmalz, Zucker, Salatöl, Fruch:- _ Säfte, Cognac, Rauchfleisch, Dörrobst. _

Zeichnungen auf die

8 °/» Kriegsanleihe

zu 97 30 Mk. für 100 Mk. Nennwert werden auch von unserer Kasse entgegengeuommen.

Schluß der Zeichnung am nächsten Samstag, mittags 12 Uhr.

LdwWtrfWluiise CM.

Wir nehmen Zeichnungen auf die

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gsH b « ,W vCS V.

LreMM für Lavdwirtschasl mb Gewerbe io Lala

(e G. m. d. H.)

Calw.

Im Lause dieser Woche trifft ein weiterer

aggo« Kartoffel

in prima Qualität am Bahnhof

ein und erbitte Bestellungen zu billigsten Preisen. "W»

Ott. Haydt'sche Wirtschaft.