Wertere Nachrichten.
Personalveränderungen in Führerstellen.
Berlin, 16. Sept. Für den erkrankten Generaloberst v. Hausen General der Kavallerie v. Eine m Armeeführer, für diesen General der Infanterie v. Ela er, kommandierender General des 7. Armeekorps, General der Artillerie N. Schubert, bisheriger kommandierender General des 14. Reservekorps, zu anderweitiger Verwendung, für ihn der Eeneralquartiermeister v. Stein zum kommandierenden General des 14. Refervekorps ernannt, General der Infanterie Graf Kirchbach, kommandierender General des 10. Reservekorps, verwundet, dafür General der Infanterie v. Eben, kommandierender General des 10. Reservekorps. (Amtlich.)
Was soll der Krieg uns bringen.
Die „Berliner Polit. Nachrichten" sind kürzlich in einer offiziellen Zuschrift sehr mit Recht den vorzeitigen „völlig müßigen" und gegenüber neutralen Mächten „geradezu schädlichen" Bestrebungen ent- gegengetreten, die in einem Teil dev Presse über die nach siegreicher Beendigung des Kriegs zu stellenden Friedensbedingungen angestellt werden. Es gelte heute, heißt es in dem Artikel „alle Kräfte zu- »ammenzusassen und zunächst den Sieg zu erringen". Was aber den Frieden nachdem Siege anfangs, so sei nur eines zu betonen wichtig: „daß der Friede, der diesen Weltkrieg beendet, ein solcher sein muß. der die Gewähr der Dauer in sich trägt und die ungestörte kulturelle und wirtschaftliche Entwicklung verbürgt." Mit dieser hier regierungs-offiziös vertretenen Auffassung berührt sich sehr nahe der Satz aus der von einer ganz anderen Seite ausgegangenen Kundgebung. Das zweite Kriegsflugblatt der Deutschen
Friedensgesellschaft schließt: man wolle dafür eintrete n, daß-ein Friede gewonnen werde, dernichtdenKeimneuerKriege in sich trägt, sondern den Weg öffnet, für eine dauernde Friedens- und Rechtsgemeinschaft der europäischen K u l t u r n a t i o n e n." Dieser allgemeine Gedanke muß festgehalten werden; über ihn hinaus jetzt auf Einzelheiten einzugehen, ist, wie die „Berliner Politischen Nachrichten" mit Recht sagen, völlig müßig und geradezu gefährlich.
Oberst Reuter gefallen.
Nach der Köln. Volkszeitg. ist nun auch Oberst von Reuter, der vormalige Kommandeur des Infanterie-Regiments Nr. 99 in Zabern, bei den Kämpfen in Frankreich als Kommandeur des Grenadier-Regiments Nr. 12 aus Frankfurt a. O gefallen; an der Spitze desselben preuß. Grenadier- Regiments fiel 1870 auch sein Vater. Oberst o. Reuter hat sich, wie nachträglich weitgehenst zugestanden wurde, gerade auch dadurch Verdienste für das Vaterland erworben, daß er zuerst in die Unter- wühlung und eine Mißwirtschaft in gewissen elsäßi- schen Kreisen Licht brachte und dagegen ankämpfte.
Ein Gaunerstreich.
Die Luxemburger Zeitungen veröffentlichen folgenden Streich eines Schwindlers: Ein Gauner verstand sich die Uniform eines deutschen Unteroffiziers zu verschaffen. Er fuhr mit einem Auto nach der belgischen Provinz Luxemburg und soll hiex bis zu 30000 Franken Kriegssteuer unter der erschreckten Einwohnerschaft beigetrieben haben. Nach vollbrachter Heldentat kehrte er nach Luxemburg zurück. Der Chauffeur, dem er einen Fahrerlohn von 300 Mark gab, schöpfte Verdacht und erstattete Anzeige bei der Polizeibehörde, die den Schwindler sofort verhaften ließ.
Rom, 15. Sept. (Nichtamtlich.) Die Zulassung italienischer Zeitungen in Frankreich ist jetzt allgemein verboten. Ausgenommen vom Verbot bleiben bezeichnenderweise der Messagero in Rom und der Secolo in Mailand.
St. Bürokratius, der Feind unserer Truppen.
In einer Stadt am oberen Neckar wurde eine Arbeiterfrau mit einem Soldatenpaketchen für ihren Mann aus dem Postamt abgewiesen, weil die vorgeschriebene Gewichtsgrenze von 250 Gramm um weniges überschritten war. Wenn das Paketchen Eß- waren enthalten hätte, wäre dem Mißstand leicht abzuhelfen gewesen, nun aber bestand der Inhalt aus einem Paar Unterhosen. Die Frau war gezwungen, die Unterhosen abzuschneiden. Auf Erkundigung bei der Post wurde mitgeteilt, daß beim Postamt bisher über Gewichtsüberschreitungen von 15 bis 20 Gramm hinweggesehen wurde, daß aber derartige Sendungen in letzter Zeit wieder zurückgekommen seien mit der Begründung: „Zu schwer". Das Zulassen von über 250 Gram wiegenden Sendungen habe anscheinend dazu geführt, daß die Gewichtsgrenze überhaupt nicht mehr beachtet wurde. (Wir meinen dagegen, es sollte die Möglichkeit gegeben sein, die im Felde stehenden mit ungekürzten Unterhosen zu versehen.) _
LaidwirlsiWllcher Bezirlmmm CM.
Bekanntmachung betr die Jungvieh- und Fohlen-Weide bei Unterschroandorf.
Der Abtrieb der Tiere von der Weide findet am Samstag, den 19. ds. Mts, vorm, von 8—10 Uhr,
statt, wovon ich die Tierbesitzer des Bezirks Calw in Kevin» nis fetze.
Den 16. Sept 1914.
_Bereinsvorstand: Rea.»Rat Binder
Für die Schriftl. verantwortlich: I. V. l)r. P. Nadig. Druck und Verlag der A. Oelschläger'schen Buchdruckerei
Amtliche und Prival-Anzeigen.
Stadtgemeiude Calw.
Bekanntmachung.
Die auf 1. Januar 1914 berichtigten Grund- und Eefäll- steuerkataster der hiesigen Gemeinde sind 15 Tage lang, und zwar
vom 22. September bis 6. Oktober ds. Fs. zur Einsicht der Beteiligten auf dem Rathaus (Zimmer Nr. 14) aufgelegt.
Etwaige Beschwerden, welche die Beteiligten gegen die Einschätzung Vorbringen wollen, sind an das K. Steuer- tollegiu« Abteilung für direkte Steuern zu richten und längstens innerhalb dreier Tagen nach dem Ablauf jener 15 Tage also spätestens
bis zum S. Oktober ds. 3s. bei dem Ortsoorsteher zur Weiterbeförderung (schriftlich) anzubringen. Die Versäumnis dieser Frist zieht den Verlust des Beschwerderechts nach sich. (Gesetz Art. 61 Abs. 2 und Art. 73 Abs. 6).
Hinsichtlich der Zulässigkeit von Beschwerden und der Berechtigung zu solchen bestimmt das erwähnte Gesetz folgendes :
Art. 62.
Zulässigkeit von Beschwerden.
Beschwerden in betreff der Höhe der Einschätzung und des Verfahrens bei dieser sind nur zulässig:
1. gegen die festgesetzte Zahl der Klaffen für die verschiedenen Kulturarten des betreffenden Steuerdistrikts.
2. gegen die Einteilung der einzelnen Grundstücke in die betreffenden Kulturarten und Klaffen.
3. gegen di« Steueranschläge der einzelnen Kulturarlen und Klaffen, so- wie der nutzbaren Rechte.
Die Beschwerden zu 3 sind immer mit speziellen, gehörig nachgewiese- ncn Eriragsberechnungen zu begründen.
Art. 63.
Berechtigung zu Beschwerden.
Zu Beschneiden sind berechtigt:
1. die Eigentümer oder Nutznießer der betreffenden Grundstücke, bezw. der Reaiberechtigung (Art. 3) in dem belreffenden Steuerdistriki.
2. der Gemeinderat des betreffenden Sleuerdistrikts.
Zu Beschwerden der in Art. 62, Punkt 1 und 2 bemerkten Art ist jeder Grundeigentümer für sich oder im Verein mit anderen berechtigt; Beschwerden der in Art. 62. Punkt 3 bezeichnten Art sind nur zulässig wenn die Beschwerdeführer mindestens '/« des Meßgehalts der betreffen- v-n Kulturart und Klaffe besitzen oder bei nutzbaren Rechten '/- des Ge- 'amtbetrags der Steueranschläge derselben in einem Steuerdistriki zu vcr» ireten haben.
Der Gemeinderat ist nur zu Beschwerden der in Art. 62, Punkt > und 2 bezeichnten Art und bloß in dem Fall berechtigt, wenn die von ihm festgesetzte Klasseneinteilung geändert worden ist.
(Bezüglich der nur gemtndesteuerpflichtigen Objekte ist der Ge- weinderat ohne die vorgenannte Einschränkung beschwerdeberechttgt — Alt. 10 des Gemeindebesteuerungsgesetzes).
Calw, den 16. September 1914.
Stadtschultheißenamt:
I. V.: Braun.
Liebenzell.
Fm Wege der
ZMWMllstttlkW
verkaufe am Samstag, den IS. ds. vormittags 10 Ahr, im früher Deckerschen Lade« gegen bare Bezahlung:
84 Raschen Malaga, 13 Raschen Lagrimae Christi, s Raschen Madeira. 3 Raschen Samos. 44 leere Raschen, 1 Tischwage mit 1 Satz Gewichte, 1 Partie teere Körbe vvd Kisten. 1 Partie Men.
Ohngemach.
Gerichtsvollzieher beim Königlichen Amtsgericht Calw.
Mstereiverkallf.
Da ich meine Mosterei dieses Fahr selbst nicht betreiben kann, so setze ich die ganze Mosterei dem Verkaufe aus.
Hch. Gentner, Wagnermstr,
_Bahnhofstraße._
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Otto Lliiret.
Hirsau-Wildbad, den 16. September 1914.
Todes-Knzci ge
Gottes unerforschlichem Ratschluß hat es gefallen, meinen innigstgelieb- ten Gatten, unseren lieben Schwiegersohn, Bruder, Schwager und Onkel
Friedrich Moßmuil.
K. Bahnmeister in Hirsau»
nach nur kurzem Eheglück von schwerer Krankheit gestern früh um 9 Uhr im städtischen Krankenhaus in Karlsruhe von seinem Leiden zu erlösen.
Im Namen der Hinterbliebenen:
die tieftrauernde Gattin:
Berta Moßmann, geb. Heinrich.
Beerdigung in Wildbad Freitag nachmittag 2 Uhr.
M« Kreuz CM
Es gingen dem hiesigen Depot wettere Liebesgaben zu:
Körbchen mit Obst, Strümpfe, Cigarren, Cigaretten, Pulswärmer, Blumen. Zwieback, Hühner, Hahnen, Eier, Butter, Schmalz, Zucker, Salatöl, Fruch:- _ Säfte, Cognac, Rauchfleisch, Dörrobst. _
Zeichnungen auf die
8 °/» Kriegsanleihe
— zu 97 30 Mk. für 100 Mk. Nennwert — werden auch von unserer Kasse entgegengeuommen.
Schluß der Zeichnung am nächsten Samstag, mittags 12 Uhr.
LdwWtrfWluiise CM.
Wir nehmen Zeichnungen auf die
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LreMM für Lavdwirtschasl mb Gewerbe io Lala
(e G. m. d. H.)
Calw.
Im Lause dieser Woche trifft ein weiterer
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in prima Qualität am Bahnhof
ein und erbitte Bestellungen zu billigsten Preisen. "W»
Ott. Haydt'sche Wirtschaft.