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Mgem. Anzeiger für die Bezirke Nagold. Talrv u. Freudenftadl — Amtsblatt für den Bezirk Nagold u. Altensteia-Stadt
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gttichtl. Eintreib, od. Konkursen hinfällig wird. Erfüllungsort Altensteig. Eeri
Nagold
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Nummer
Altensterg,
Mittwoch, den 20. September 1933
Zahrga«,
Eine wichtige MinettWimg
Berlin, 19. Sept. Das Reichskabmett beschäftigte sich am Dienstag mit den Vorlagen, die auf der Tagung des keneralrats der Wirtschaft am Mittwoch im einzelnen bekanntgegeben werden. Es handelt sich um einen aus verschiedenen finanziellen und wirtschaftlichen Maßnahmen zusammengefaßten Plan, der neue Arbeitsmöglichkeiten erschließt und eine Gesundung des Kapitalmarktes, eine organische Zinssenkung und Sanierung der Ee - meindefinanzen zum Ziele hat.
Wie wir zu den Mitteilungen über die heutige Sitzung des Reichskabinetts noch erfahren, wird das Ergebnis der heutigen Kabinettssitzung in der morgigen Sitzung des Eeneralrates der Wirtschaft vom Führer in längeren Ausführungen dargelegt werden. Dabei ist noch darauf hinzuweisen, daß die heute nachmittag von verschiedenen Berliner Abendblättern gebrachten Meldungen über angebliche Steuersenkungen und dergleichen in vollem Umfange unrichtig sind. Es handelt sich vielmehr um einen Gesamtplan, der sich befaßt mit der Arbeitsbeschaffung, mit einer organischen Zinssenkung, wobei natürlich Steuer- korrekturen nicht ausgeschlossen sind, und einer grundsätzlichen Sanierung der Finanzen, der Gemeinden, die durch die Mißwirtschaft der letzten Jahre vollkommen zerrüttet sind. Hier eine Sanierung herbeizuführen und von Grund auf neu zu bauen, ist eine außerordentlich schwere Aufgabe, die nicht von heute auf morgen zu bewältigen ist. Es steht jedenfalls nunmehr fest, daß sie in Angriff genommen wird. Das bedeutet, daß sie in der entsprechenden Zeit auch zum Ziele geführt wird. Ueber die Maßnahmen auf dem Kapitalmarkt und die Art der neuzuschaffenden Arbeitsmöglichkeiten kann naturgemäß im Augenblick noch nichts gesagt werden.
MWjuWommissar Sr. Frank zum Beginn des ReWMgsbranb-WozeW
Berlin, 19. September. Reichsjustizkommissar Staatsminister Dr. Frank erklärte einem Vertreter des VB., daß das Gerede, die Nationalsozialisten hätten den Reichstag selbst angezündet, das Geschrei des ertappten Diebes sei, der brüllt, haltet den Dieb! Ich sehe, betonte Dr. Frank, in dieser Behauptung nur die schmutzige Offenbarung einer völlig verlumpten Gesinnung auf der anderen Seite.
Auf die Frage, ob irgendwelche Handhaben bestünden für die Behauptung, es könne in Leipzig „das Recht gebeugt" werden, äußerte der Minister: Keine amtliche Stelle hat sich in die Vorbereitung des Verfahrens weder indirekt noch direkt eingemischt. Die Angeklagten hatten sogar jetzt das Recht, ihre Verteidiger zu diesem Gerichtstheater nach London zu senden. Schon daraus ist ersichtlich, daß die deutsche Regierung der Verteidigung keine Hindernisse in den Weg gelegt hat, ebenso, wie sie ihr weiter keine Schwierigkeiten machen wird. Auch der Senat trifft seine Entscheidung völlig unbeeinflußt.
Unterredung mit Dr. Sack
Berlin, 19. September. Der Verteidiger des im Reichstagsbrandprozeß angeklagten kommunistischen Reichstagsabgeordneten Torgler, Rechtsanwalt Dr. Sack, der in London an den Sitzungen des Internationalen Untersuchungsausschusses teilgenommen hat, erklärte einem Mitarbeiter der „Deutschen Zeitung", daß weder der Untersuchungsrichter noch der Oberreichsanwalt noch das Reichsgericht ihm beim mündlichen und schriftlichen Verkehr mit den Angeklagten auch nur die geringsten Schwierigkeiten in den Weg gelegt hätten. Im Interesse seines Mandanten habe er es für seine selbstverständliche Pflicht gehalten, das ganze zur Entlastung dienende Material herbeizuschaf- sen. Zu diesem Zweck habe er sich auch nach London begeben. Ueber den Reichstagsbrand selbst habe keiner der dort vernommenen Zeugen etwas aussagen können. Ihre Bekundungen erschöpften sich in Vermutungen und Kombinationen. Schriftliches Material sei ihm nicht übergeben oder auch nur gezeigt worden. Man habe ihm aber zugesagt, etwaiges schriftliches Material rechtzeitig zuzustellen.
soov Chinesen durch Erdbeben gelötet
London, 19. Sept. Verspätet eingetrosfene Meldungen besagen, daß im Tal des Min-Flusses zwischen Sang und Man i« uördlichen Szetschwan durch Erdbeben, die sich zwischen dem 22 . und 31. August ereignet haben, Sllllv Chinesen ums Leben gekommen find. Die fragliche Strecke an dem Fluh ist 169 Kilometer lang. Ei» Ort wurde vollkommen zerstört. Seine 1ÜV9 Einwohner wurden lebendig begraben. Die Stadt Tating wurde von einer Lawine von Steinen zerstört. Infolge Vernichtung der Verbindungen ist das volle Ansmah der Katastrophe noch nicht sestrustelleu.
Festpreise für Wehm im» Roggen
Darre über den Aufbau -es sreWnaWan-es
Gesetz zur Sicherung der Getreidepreise
Berlin, 19. Sepr Rei hsernährungsminister Darre sprach am Dienstag im Rundfunk im Rahmen einer Reichssendung über den Aufbau des Reichsnährstandes und über die Maßnahmen zur Markt- und Preisregelung für landwirtschaftliche Erzeugnisse. Er führte u. a. aus, daß die Reichsregierunq ihm bereits am 15. Juli d. I. die Ermächtigung gegeben habe, die seit Jahren von ihm eingeleiteten Vorarbeiten zur Durchführung des ständischen Aufbaues in der Landwirtschaft in seiner Eigenschaft als Reichs- ernährungsminister weiterzuführen, obwohl für die ganze übrige Wirtschaft die ständische Neugliederung noch zurückgestellt wurde. Diese Vorarbeiten seien im wesentlichen abgeschlossen. Seinem Bestreben sei hierbei die besondere Lage des Bauerntums entgegengekommen. die zum ständischen Zusammenschluß und Aufbau drängte. Die jetzt erhaltene Ermächtigung zur vorläufige» gesetzlichen Regelung des ständischen Aufbaues in der Landwirtschaft gehe nicht ins Ungewisse, sondern bedeute lediglich die gesetzliche Handhabe, um unter die abgeschlossenen Arbeiten für den Aufbau des Reichsnährstandes den autoritären Schlußstrich zu ziehen.
Der Minister gab die von ihm vollzogenen Ernennungen in der Organisation des ständischen Aufbaues der Landwirtschaft bekannt und fuhr dann fort, daß die Ermächtigung zum Aufbau des Reichsnährstandes gerade zur richtigen Zeit komme. Das beweise die Unzulänglichkeit der Marktverfassung, in erster Linie des Getreidemarktes, zur Genüge, Wir müssen uns vollkommen darüber klar sein, daß der Landwirt kein Unternehmer im landläufigen Sinne sei. Der Nährstand könne und solle sich nicht an dem Spiel der freien Preisbildung beteiligen und dürfe nicht den damit verbundenen Gefahren ausgesetzt sein. Wir brauchten den Bauern als den Blutsguell und als den Ernährer des deutschen Volkes. Darum komme es auch nicht so sehr darauf an, daß der Bauer für feine Erzeugnisse einen möglichst hohen Preis erziele, sondern es handle sich darum, daß der Bauer durch ein deutsches Recht mit seinem Grund und Boden fest verwurzelt werde und daß er einen gerechte« Lohn für seine Arbeit, d. h. auskömmliche Preise erhalte. Wer den bäuerlichen Betrieb in das liberalistisch-kapitalistische Wirtschaftssystem hineinstelle, versündige sich damit am Geist deutschen Bauerntums und damit am deutschen Volke. Wir kämen in der Landwirtschaft nur dann zu gerechten Preisen für die landwirtschaftlichen Erzeugnisse, wenn der Bauer den Konzernen, Trusts, Syndikaten, Innungen usw. seinerseits eine Organisation der Verteilung und Verarbeitung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse entgegenstelle.
Das neue Gesetz über den Reichsnährstand gebe die grundsätzliche Möglichkeit zum System der gerechten, festen Preise für den Bauern überzugehen. Als erstes Gebiet fei hier die Getreidewirtschaft in Angriff genommen worden und zwar durch das Gesetz über den Zusammenschluß von Mühlen und durch Las in den nächsten Tagen zu veröffentlichende
Gesetz zur Sicherung der Getreidepreise.
Nachdem der Minister kurz den Hauptinhalt des Gesetzes über den Zusammenschluß von Mühlen wiedergegeben hatte, äußerte er sich über das bevorstehende Gesetz zur Sicherung der Getreidepreise und erklärte u. a.. daß er danach prinzipiell ermächtigt werde, Festpreise für Getreide festzusetzen Kaufverträge, die nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes über im Innern erzeugtes Getreide abgeschlossen werden, gelten auch dann, wenn ein niedrigerer Preis vereinbart sei als zu den gesetzlich festgelegten Preisen abgeschlossen. Alle Vereinbarungen, die etwa eine Umgehung der Festpreise darstellten, seien unwirksam, denn dem Erzeuger müsse der gesetzlich festgelegte Preis in voller Höhe zugute kommen. Verstöße gegen dieses Gesetz würden mit sehr schweren Strafen geahndet werden. So werde derjenige, der dem Bauer für sein Getreide weniger zahle oder auch nur verspreche zu zahlen, bis zu 100 000 RM. bestraft. In besonders schweren Fällen komme Zuchthaus und Geldstrafe in unbeschränkter Höhe in Betracht. Fahrlässig Zuwiderhandelnde würden mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen bestraft. Neben Gefängnis könne bei vorsätzlichen Zuwiderhandlungen auch auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte und auf Zulässigkeit der Polizeiaufsicht erkannt werden. Derartige Verurteilungen würden auch auf Kosten der Schuldigen öffentlich bekanntgegeben werden, unter Umständen durch öffentlichen Anschlag. Gegebenenfalls würde die Regierung auch die aus den Jahren 1923 und 1924 bestehenden Vorschriften über Untersagung des Handels und Schließung von Geschäftsräumen anzuwenden wissen. Der Minister erklärte dann, daß auf Grund dieses Gesetzes zunächst
nur für Weizen und Roggen Festpreise geschaffen worden
feie«, weil diese beiden Eetretdearten als Brotgetreide entscheidend für den Eetreidemarkt seien.
Gerste und Hafer würsen semgegenüber in wesentlich geringeren Mengen umgesetzt. Das Festpreis-System trage zweierlei Gesichtspunkte, die auf natürliche Verhältnisse Rücksicht nähmen, Rechnung. Einmal würden die Preise von Roggen »nd Weizen
zum Ende des Eetreidewirtschaftsiatzres nach öden gestaffelt, zum anderen werde das Preisgefälle vom Westen nach dem Oste» vollauf beachtet. Das aufgestellte Preis-Schema verstehe sich lediglich für das laufende Getreidewirtschaftsjahr mit seinem Tharakter als Uebergangsjahr. Ob nicht im nächsten Jahre mehr Gleichmäßigkeit der Preisbildung im Verlauf des ganzen Eetreidewirtschaftsjahres, dafür aber ein wesentlich höherer Anfangspreis festzusetzen sei, bleibe einer Regelung zu gegebener Zeit Vorbehalten.
Die deutsche Getreidewirtschaft stehe jetzt auf einer völlig neuen Grundlage. Während in früheren Jahren der Staat durch mißglückte Stützungsaktionen versuchte, den Eetreidepreis zu halten, sei nunmehr der Reichsnährstand im Zusammenwirken mit der Autorität des Staates zum Garanten der Preisbildung gemacht worden. Dem Spekulantentum, das in der Versorgungswirtschaft des deutschen Volkes im besonderen Maße sein Unwesen trieb, sei ein für allemal das Handwerk gelegt worden. Die nationalsozialistische Regierung habe im Gegensatz zu der einseitigen Politik der Vergangenheit die praktischen Voraussetzungen geschaffen, um dem Bauern wieder eine verstärkte Erzeugung dessen zu ermöglichen, was in Deutschland fehlt, nämlich Futtermittel, Oelfrüchte, Pflanzenfasern, Wolle und Fett. Der Bauernbetrieb habe demnach fetzt nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die Pflicht, seine Wirtschaft auf das nationalwirt- Ichaftliche Ziel der Unabhängigkeit in der Versorgung einzu- stellen.
Bereits bei der im Gange befindlichen Herbstbestellung komme es entscheidend daraus -n. den Erfordernissen der Anpassung der bäuerlichen Erzeugung an den Bedarf Rechnung zu tragen. Daraus ergebe sich u, a., daß kein Bauer in diesem Herbst mehr Getreide anbauen dürfe als im Herbst 1932. In erster Linie sei der Weizenanbau zu vermindern, statt dessen sei eine Verstärkung der nationalen Futtergrundlage herbeizuführen.
Die neuen Festpreise für Weizen und Roggen
Reichsminister Darre sab sodann die Staffelungen der Weizen- und Roggenfestvreife für das laufende Getreidewirtschaft» jahr bekannt. Ab märkischer Station wird die Preisentwicklung darnach folgendermaßen lauten für je 20 Zentner:
Roggen Weizen
Oktober
November 1933 Dezember 1933 Januar 1934 F..ruar 1934 März 1934 Avril 1934 Mai 1934 Juni 1934
147. — RM 182.— RM.
148. — RM. 183.— RM.
150.- RM. 184.— RM.
153.— RM. 186.— RM.
155.— RM. 187.50 RM.
157.— RM. 189.— RM.
159.— RM. 191.— RM.
162.— RM. 193.— RM.
165.— RM. 195.— RM.
Nach diesem Preisschema werden sich die Preise im Osten. Westen und Süden des Reiches unter Berücksichtigung des Gefälleprinzips aufrichten. Diese Staffelungen sind festgesetzt unter Berücksichtigung )er besonders reichen Ernie und der Einkommenskraft der Bevölkerung. Sie find darum gerecht ffir den Landwirt und sozial vom Standpunkt der Verbraucherfchaft.
Ser Aufbau -es NelchsMrstan-es
Reichsernährungsminister Darre gibt bekannt:
I. Ich bestätige die vom Reichsbauernführer bisher auf der Grundlage der freien Selbstverwaltung getroffenen Einrichtun- gen und zwar
1. die Einrichtung eines Reichsbauernführers,
2. die Einrichtung eines Staatsamtes des Reichsbauern- führers zur Bearbeitung aller die Führung des Gesamt- standes betreffenden Aufgaben,
3. die Einrichtung eines Reichsbauernrates als Beirat des Reichsbauernführers, behalte mir aber die Bestätigung der derzeitigen Mitglieder vor,
4. die Einrichtung eines Verwaltungskörvers der Selbstverwaltung unter der Leitung eines Reichsobmannes der bäuerlichen Selbstverwaltung und die Untergliederung dieser Verwaltungseinrichtung in vier Hauptabteilungen, jeder unter einem Abteilungsleiter Diese umfassen: a) Hauptabteilung 1: Reichssührergemeinschaft des deutschen Bauerntums und die sich hieran anschließenden Verbände: b) Hauptabteilung 2: Landwirtschaftsrat, preußische Hauptlandwirtschaftskammer, sowie Landwirtschafts- und Bauernkammern der Länder: c) Hauptabteilung 3: Reichsverband der deutschen landwirtschaftlichen Genossenschaften Raiffeisen; d) Hauptabteilung 4: Großhandel (Groß- und Kleinhandel) und die Be- und Verarbeiter.
H. Ich bestätige d>e von der Selbstverwaltung getroffene Einrichtung, daß die unter I-, 4. bezeichneten Hauptabteilungsleit« sich mit einem Beirat von 10 Fachberatern ihres Arbeitsgebiete» umgeben, die auf Vorschlag des Hauptabteilungsleiters vom Reichsobmann mir Genehmigung des Reichsbauernführers bestätigt und eingesetzt werden,