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Nr. 135

Schwarzwälder Tageszeitung

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verachteter, aber jetzt ist die Umkehr eingetreten, es mutz jeder bei der Volkszählung richtig vermerkt werden, dann wird es sich zeigen, dag weit mehr mit der landw Erzeu­gung Beschäftigte vorhanden sind, als bisher die Statistik luswies. Bauern heraus an die Oessentlichkeit!

Wer bekommt im neuen Ständestaat das Recht zur Aus­übung eines Gewerbes? Darüber sprach Staatskommissar Renz-Alzey aus der Friseurtagung in Freudenstadt. Diese für alle Kreise interessanten Ausführungen besagten u. a., dag die Grundbedingungen zur Genehmigung der Ausführung eines Gewerbes folgende sind: Drei Jahre ordnungsmäßige Lehrzeit, nach Verlauf derselben Ab­legung einer ordnungsmäßigen Prüfung, und mehrere Jahre Dienst als Geselle. Während außerdem zur selb­ständigen Ausübung eines Gewerbes ein bestimmtes Alter vorgeschrieben wird, kann die nötige Handwerkskarte erst nach Erfüllung dieser sämtlichen Bedingungen ausge­stellt werden. Dadurch ist die absolute Garantie gegeben, daß nur qualifizierte Jugend den Nachwuchs in unserem Gewerbe bildet.

Der 17. Juni schulfrei. Das württ. Kultministerium hat bestimmt, daß am Samstag, den 17. Juni der Unterricht in sämtlichen Unterrichtsanstalten einschließlich der Hoch­schulen wegen der Heranziehung einer großen Zahl von Lehrern und Studierenden zum Zähleramt ausfällt. Der ausfallende Unterricht ist an den Volksschulen, Mittelschu­len, höheren Schulen und Höheren Handelsschulen im Laufe des Monats Juni 1933 nach näherer Anordnung der Schul­vorstände in geeigneter Weise vorauszugeben oder nachzu­holen

Erlaß des Kultministeriums über das Fest der Jugend. Der württ. Kultminister veröffentlicht den bereits bekann­ten Erlaß des Reichsinnenministers und fügt hinzu: Ich be­stimme hiermit, daß am Samstag, den 24. Juni, der Un­terricht an allen württembergischen Schulen ausfällt. Alle Lehrer und Schüler sind zur Teilnahme am Fest der Ju­gend verpflichtet. Etwa geplante Kinderfeste sind auf die­sen Tag zu legen und in das Fest der Jugend einzugliedern. Um eine einheitliche Durchführung des Festes zu gewähr­leisten und jede Zersplitterung zu vermeiden, wird die Lei­tung für ganz Württemberg gemeinsam vom Kultministe­rium (Vertreter: Oberregierungsrat Dr. Drück, zugleich als Vorsitzender des Landesausschusses für Jugendpflege), von den Turn- und Sportverbänden (Vertreter: Dr. Klett als Landesbeauftragter des Reichssportkommissars) und von der Hitlerjugend (Vertreter: Eebietsführer Wacha) über­nommen. Die von den genannten Vertretern aufgestellten Richtlinien sind für sämtliche Schulen, Turn- und Sport­vereine und Jugendorganisationen verbindlich.

Befreiung vom Schulbesuch zur Verhütung der Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche. Das Württ. Kultministerium hat zur Verhütung der Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche an­geordnet. daß Schüler vom Schulbesuch dann zu beurlauben sind, wenn der Oberamlstierarzt bestätigt, daß die Maul- und Klauen­seuche in dem Gehöft in dem der Schüler wohnt oder beschäftigt ist. amtlich festgestellt und das Wegbleiben des Schülers von -er Schule zur Verhütung weiterer Ausbreitung der Seuche er­forderlich ist Die beurlaubten Schüler sind anzuweisen, wäh­rend ihrer Beurlaubung die Gemeinschaft der übrigen Kinder zu meiden.

Mitwirkung der Schulärzte bei der Berufsberatung. Nach einer Bekanntmachung des Württ. Kultministeriums hat der Schularzt künftig im Gesundheitsbogen darüber einen Vermerk zu machen, wie es sich mit der Tauglichkeit des Schülers, der die Schule verläßt für einen Beruf verhält, ob derselbe für jeden Beruf tauglich ist. oder ob etwa bestimmte Berufe zu vermeiden sind. Sodann bekommt der Berufsberater das Recht, gegebenen­falls einen Einblick in den Gesundheitsbogen zu nehmen.

Fahrgeldermähigung für Arbeitsdienstwillige. Die bisher den Arbeitsdienstwilligen bei der ersten Hinfahrt mit Kraftposten zum Arbeitsdienstlager und bei der späteren Rückfahrt zugestandene Fahrgeldermäßigung von SO o. H. wird jetzt auch bei Urlaubsreifen der Arbeirsdienstwilligen mit der Kraftpost gewährt.

Emmingen, 12. Juni. (Schwerer Unglücksfall.) Am Samstag stürzte der bei der Bahn beschäftigte ledige Frie­drich Renz, Zimmermann von hier bei der Arbeit von der Eisenbahnbrücke bei Wildberg rücklings in die Tiefe, wo er schwer verletzt liegen blieb. Es besteht Lebensgefahr.

Dornstctten, 13. Juni. (Vezirks-Kriegertag.) Am Sonntag fand in Dornstetten der Bezirks-Kriegertag, verbun­den mit dem 60jährigen Jubiläumsfest des Mili- tarvereins in Dornstetten, unter ungeheuer großer Betei­ligung aus nah und fern statt. Gegen 40 Vereine mit weit über Mg Mitgliedern und eine stattliche Zahl von Mannschaften des Stahlhelms und des SA.-Sturms nahmen teil. Einen weihe­vollen Auftakt des Festes gab der am Samstagabend veran- ilaliete Festabend, welcher zu einer Jubelfeier des Mili t ä r v e r e i n s anläßlich seines 60jährigen Bestehens wurde. Der Bezirk-Kriegertag am Sonntag begann bei Schittenhelm zumBahnhof" mit der Versamm- «>ng der Vorstände der Bezirksvereine. Oberstudiendirektor »euer erössnete die Versammlung. Vertreten waren l» Vereine. Bezirksschicßleiter Eberhardt aus Baiersbronn vmchtete über den Bundestag in Hall. Eine Aussprache knüpfte M an die jüngst ergangenen Führeranordnungen. Sowohl der Mrichterstatter als auch Amtsgerichtsdirektor Kauffmann Wden treffende Worte für die nationale Einstellung der in den Mdesvereinen zusammengefundenen Krieger und Soldaten. NMialmitglied Vossert gab den Vorständen beachtenswerte Mlinien, die in den Sätzen gipfelten: Zieht die Jungen Mn; die werden von den Aelteren beraten, mehr militärischen

«id in den Vereinen, wir waren schon längst national und lM.wir alten Krieger können mit Leistungen aufwarten. . Msse von anderer Seite dürfen unter keinen Umständen denz - Erden, Deutschland kann und will nicht untergehen.

>m Deutschen steckt der beste Kern. Unsere Jugend muß zu

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g. ^ltervollen Menschen erzogen werden. Zum Schluß wurde wer!, Versammlung noch angeregt, ob nicht Wege gefunden ME,? könnten, daß die Kriegerzeitung womöglich von jedem "Wied abonniert werde.

>.^Abad, 14. Juni. (Reichskanzler Hitler kommt nicht Asldbad.) Am 1. und 2. Juli findet in Wildbad ein l'.EMer Tag" statt. Mehrfach sind nun Nachrichten ver- dEm ^ Reichskanzler Adolf Hitler am Tage

j>!.,^ranstaltung in Wildbad erscheinen werde. Er habe Wildbader Ortsgruppe der NSDAP, auch bereits schriftlich zugesagt. Die Wildbader Badeverwal-

Bei Kaller Friedrichs Zod

gest. 16. Juni 1888 Von Karl v. Schönhardt

Als eine Sonne solltest Du wandeln, hoch und weit, Auf freien Bahnen wolltest Du führen deine Zeit.

Das in verklärtem Lichte Der Welt im Traum gezeigt, Nun ist das Bild zunichte, Dies Haupt im Tod geneigt. Ihm war das Lied gesungen Von Heldenglück und Leid:

Es hat den Speer geschwungen Der dunkeln Mächte Neid.

Weh dir und diesem Tage, Weh, Deutschland deiner Not! Erheb Kriemhildens Klage Um deines Siegfrieds Tod!

tung plane eine große Enzanlagenbeleuchtung und man er­warte einen Besuch von etwa 50 000 Personen. Das Büro des Reichskanzlers teilt nun mit, daß die Gerüchte, der Kanzler Adolf Hitler werde am 1. und 2. Juli nach Wild­bad kommen, in allen Teilen unbegründet sind.

Fürnsal, OA. Sulz, 12. Juni. (Von einem Pferd ins Gesicht geschlagen.) Am Samstag wurde eine Frau von einem Pferd ins Gesicht geschlagen, so daß sie sehr schwere Verletzungen davontrug und ins Bezirkskrankenhaus Sulz übergeführt werden mußte.

Ebingen, 13. Juni. (Trauriger Abschluß.) Einen traurigen Abschluß nahm eine Hochzeitsseier Das Braut­paar Holdenried aus Frohnstetten wollte nach der Hochzeit mit dem Auto des Seewirts Maier in Winterlingen nach Ebingen zum Photograph fahren und nahm dazu noch den Brautführer und die Brautjungfer mit, so daß sich 5 Per­sonen in dem Wagen befanden, den der Seewirt selbst führte. Nach der Rückkehr vom Photographieren ereignete sich dicht hinter Ebingen ein Unfall. Das Auto geriet bei der Pumpstation über die Straßenböschung, überschlug sich drei- bis viermal und wurde sehr stark beschädigt. Alle 5 Insassen wurden verletzt und sofort in das Ebinger Kran­kenhaus übergeführt. Während der Seewirt einen Schulter­blattbruch und schwere Quetschungen davontrug, sollen die anderen Personen nur leicht verletzt sein.

Stuttgart, 13. Juni. (Württ. Staatstheater.) Die letzten Lebensstunden des unglücklichen bayerischen Kö­nigs Ludwig ll., dessen Krankheit und Tod heute noch wie­der und wieder in der Literatur diskutiert werden, schildert Fred A. Angermayer in seinem neuesten Drama, das am Staatstheater unter dem TitelStarnberg, den 13. Juni" erscheint.

Füyrerschule. In Sillenbuch bei Stuttgart war bis­her das Landheim der Kommunisten. Hier errichtet die Hit­ler-Jugend Württemberg die erste Führerschule.

Amerikanerbesuch in Stuttgart. Eine Gesell­schaft von leitenden amerikanischen Verwaltungsbeamten und Vertreter amerikanischer Städte wird vom 28. Juni bis 13. Juli nach Stuttgart kommen, um hier hauptsächlich das Wohnunasweien kennen zu lernen.

Backnang, 13. Juni. (Vorzeitig ausge stiegen.) Auf der Station Ottendorf verunglückte Oberschaffner Gun- zer von Backnang dadurch, daß er vor Anhalten des Zuges vom Wagen gestiegen ist. Hierbei verlor der Beamte das Gleichgewicht, so daß er mit dem Kops auf den Boden auf­schlug und einen Schädelbruch erlitt.

Göppingen» 13. Juni. (17 mal gestochen.) In der Nacht zum Dienstag drang der von seiner Frau getrennt lebende Arbeiter Holder von hier in deren Wohnung ein, überfiel sie im Bett und brachte ihr 17 Messerstiche im Ge­sicht bei. Die Frau wurde in schwerverletztem Zustand ins Bezirkskrankenhaus Göppingen eingeliefert. Der Täter, der erst vor kurzem aus der Strafanstalt entlassen wurde, ist entkommen und konnte bisher nicht gefaßt werden.

Geislingen, 13. Juni. (N e u e r D e k a n.) Die Dekanats­und 1. Stadtpfarrstelle in Geislingen wurde dem bisherigen Pfarrer Brügel in Gingen an der Fils übertragen. Dekan Brügel ist 1884 geboren und wurde 1912 Pfarrer in Natt- ! heim. Im Krieg wirkte er u. a. als Feldgeistlicher. 1927 kam er als Pfarrer nach Gingen a. d. F.

Westerstetten, OA. Ulm, 13. Juni (VomTodeüber- rasckt.) Am Freitag nachmittag war der 72jährige Land­wirt Georg Keller mit Kartofjelhacken beschäftigt. Einige in der Nähe arbeitende Personen wurden aus sein Fehlen s aufmerksam und fanden ihn auf dem Gesicht tot am Boden liegen. Ein Herzschlag hat seinem Leben ein Ende gesetzt.

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Pforzheim, 10. Juni. Samstagfrüh wollte sich in der Lamm- z straße die 84 Jahre alte Frau Schmidt etwas wärmen. Da- I bei fiel ihr anscheinend das Streichholz auf den Boden und ? glimmte dort weiter. Es entwickelte sich rasch starker Rauch. ! Die Greisin wollte sich aus der Stube entfernen, war aber schon vom Rauch halb betäubt und hatte nicht mehr die Kraft dazu. Nachbarn wurden auf den Rauch aufmerksam, kamen und fan­den die alte Frau hinter der Türe bewußtlos liegen. Im städt. Vezirkskrankenhaus wurde sie mit dem Sauerstoffgerät wieder zum Bewußtsein gebracht.

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Von zuständiger Seite wird mitgeteilt: Durch Gesetz vom 12. Mai 1913 ist die Beschäftigung als Hausgehilfin von der Pflicht zur Arbeitslosenversicherung befreit worden. Der Präsi­dent der Rerchsanstalt für Arbeitsvermittlung unb Brbeits- losenoersicherüng hat hierzu bestimmt, daß als Hausgehilfinnen nur diejenigen weiblichen Arbeitnehmerinnen angesehen werden, die häusliche Arbeiten gegen Lohn ausführen und in die häus­liche Gemeinschaft des Arbeitgebers anfgenommeu sind. Dabei

find unterhäuslichen Arbeiten" zu verstehen: Reinigen der Wohnräume, Heizen. Kochen. Bedienung der Mitglieder de» Haushalts Wartung der Kinder u ä. Unterliegt die Tätigkeit einer im Haushalt beschäftigten Kraft ver Angeitelltenverüche» rung. so ist auch weiterhin die Arb^itslosenoerncherungspflicht gegeben. Häusliche Gemeinschaft liegt im allgemeinen nur vor. wenn die Arbeitnehmerin bsrm Arbeitgeber wohnt. Wenn sich jedoch Hausgehilfinnen infolge besonderer Umstände, insbeson­dere infolge Raummangels, nur tagsüber in der Wohnung ihres Arbeitgebers aufhrlten. für die Nacht aber in ihre eigene Woh­nung oder in die ihre: Eltern zurückkehren, so kann in solche» Fällen die Beschäftigung das Gepräge einer echten Hausgehilfin» nenftelle gleichwohl behalten. Kräfte, die lediglich für eine« Tag oder einige Stunden des Tages vom Arbeitgeber beschäftigt werden (Stundenfrauen. Putzfrauen, Monatsfrauen, Wasch­frauen. Näherinnen u ä.) und keine Hausgehilfinnen im Sinn« der erwähnten Bestimmung.

Nicht zu den Hausgehilfinnen gehören Kellnerinnen. Zim­mermädchen und sonstiges Bedienungspersonal in Gasthäusern. Pensionen, Pflegeanstalten usw, sie sind vielmehr Eewerb«» gehilfinnen Findet die Beichäfiigung zum Teil in der eigent­lichen Hauswirtschaft, zum Teil im Geschäftsbetrieb des Arbeit­gebers statt, so ist im allgemeinen auch für die Zukunft Der» ! stcherungspflicht gegeben, es sei denn, daß die Beschäftigung i» Geschäft nur geringfügig ist.

Nicht befreit sind ferner Hausgehilfinnen (Zimmermädchen. Hausmädchen, Küchenmädchen, Pflegerinnen) in Heil- und Pflegeanstalten in Kliniken, Krankenhäusern, Erholungsheimen usw. Unerheblich ist hierbei, ob es sich um Unternehmen auf gewerblicher oder gemeinnütziger Grundlage handelt.

Bei Küchen- und Hausmädchen in Gast Höfen, bei Haus­mädchen in Haushaltungen von Bäckern Metzgern, kleinen Kauf­leuten usw kann die Frage, ob >hr Besckäftigungsoerhältnis auch jetzt noch arbeitslosenversicherungspflichtig ist oder nicht, nur im Einzelfalle geklärt weiden. Es ist daher nicht ganz rich­tig. wenn Berufsorganisationen der genannten Arbeitgeber ihre Mitglieder allgemein darauf Hinweisen, daß deren Hausangestellte nunmehr der Beitragspflicht zur Arbeitslosenversicherung nicht mehr unterliegen. In Zwe'felsfällen muß eine Entscheidung im Verfahren nach der Reichsversicherungsordnung herbeigeführt werden.

Staatskommissar Dr. Strölin nimmt an der Londoner Konferenz teil

Stuttgart, 13. Juli. Staatskommissar Dr. Strölin ist vom Deutschen Gemeindetag nach London entsandt worden, um di« Interessen der deuychen Gemeinden bei den dort stattfindeaden Verhandlungen über das Kreisabkommen für deutsche öffentliche Schuldner 1933 zu vertreten. Dr. Strölin ist bereits abgereist.

Tagung der kirchlich-theologischen Arbeitskreise Württembergs

Stuttgart, 13. Juni. Kirche im Volk, Volk in der Kirche diese Gegenwartsfrage zu klären, hatte sich die 2. Tagung der kirchlich-theologischen Arbeitskreise Württembergs zur Aufgabe gemacht, die in Stuttgart stattsand. 90 Pfarrer waren zu zwei­tägiger Arbeit zujammengekommen. viele von ihnen der jung- reformatorischen Bewegung innerlich nahestehend, um gemeinsam die Anliegen eines wirklich kirchlichen Neubaues zu beraten. Kirchenvräsident D. Wurm entbot der Tagung durch ein von Stadtpfarrer Pressel überbrachtes Handschreiben seine Grüße; er brachte darin zum Ausdruck, daß er das Bemühen um die Reinerhaltung der Substanz der Kirche und ihrer Verkündigung nur unterstützen könne und das Ringen um ein richtiges Eingehen auf die augenblickliche Lage des Volkes von Herzen begrüße.

Volk, das nach der Kirche ruft" war das Thema des ersten, von Pfarrer M e tz g e r - Vronnweiler gehaltenen Referates. Kirche, die dem Ruf des Volkes zu antworten hat" der zweite Vortrag, von Pfarrer Dipper - Würtingen gehalten, ging von der Frage aus, ob die Kirche, so wie sie heute ist, einem Ruf des Volkes nach wahrer Kirche entspricht.Kirche, die ihre Ge» stalt aus dem Evangelium bestimmt" diese spezielle Seite des innerkirchlichen Neubaues beleuchteten die Referate von Stu­dienrat Dr. Martin Hang-Urach und Stadtpfarrer Heinrich Fausel - Heimsheim.

Kinderwagen nicht Kraftwagen für die deutsche Fra» Stuttgart, 13 Juni. Am Sonntag fand hier zum Zwecke der Gleichschaltung eine Versammlung des Landesverbands Wärt» temberg und Hohenzollern un Reichsbund der Kinderreichen Deutschlands statt, in der. wie derNS-Kurier" berichtet, der Ctaatskommisiar für Volksgejundheit in Württemberg, Dr. med. Stähle, beherzigenswerte Ausführungen machte und u a. sich dagegen wandte, daß der Schutz von Kinderreichen mancherorts in einen Schutz vor Kinderreichtum umgefälscht wurde. Man müsse die weibliche Jugend zurückiühren zum Ideal der Mutter und Hausfrau und es müsse dahin kommen, daß uns rassige Kinder wichtiger sind als ein rassiges Auto. Im ganzen Denken und Fühlen unserer Damen müsse der Kinderwagen höher im Kurs stehen als der Kraftwagen. Zu seinem Stellvertreter ernannte Dr. Stähle den Eruppenunterrichtsteiter Ra«, die Geschäftsstelle bleibt in Ludwigsburg.

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Von dem Einzelrichter in Neuenbürg hatte sich der Bau­unternehmer S. von W. zu verantworten, weil er es vorsätzlich unterlaßen hat, die am Arbeitslohn abgezogenen Anteile an den Kranken- und Arbeitslosenversichcrungsbeitriigen seiner Arbei­ter und Angestellten an die Krankenkasse abzusiihren, wodurch diese um einen wesentlichen Betrag geschädigt worden ist. Die Anklage brachte zum Ausdruck, daß es unverantwortlich sei, den Versicherungsträgern, die das ganze Versicherungswagnis für die Beschäftigten tragen, ihre zur Erhaltung ihrer Leistungs­fähigkeit dringend erforderlichen Beiträge vorzuenthaltcn. Von einem verantwortungsbewußten Arbeitgeber müsse erwartet werden, daß er die Aufbringung und Ablieferung der Versiche­rungsbeiträge als ebenso notwendig betrachte, wie die Auszah­lung der Arbeitslöhne. Das Gericht erkannte, auch mit Rücksicht auf den bedeutenden Betrag, auf eine Gefängnisstrafe von fünf Monaten. Der Amtsanwalt hatte zehn Monate beantragt.