Nr. 110

Schwarzwälder Tageszeitung

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Freudenstadt, 12. Mai. (Auflösung des Eewerbevereins.) Anläßlich der bevorstehenden Gleichschaltung des Mittelstandes und seiner bisher bestehenden Organisationen und Vereine be­rief der Gewerbeverein Freudenstadt seine Mitglieder gestern abend zu einer außerordentlichen Hauptversammlung, die bei gutem Besuch reibungslos verlaufen ist. Vor der eigentlichen Erörterung der Tagesordnung gab Fabrikant Müller einen außerordentlich interessanten Rückblick über die Entwicklung des Vereins. Anschließend begann Kassier Ernst Lieb mit dem Vortrag des Kassenberichtes. Der Kassenbestand betrage heute inklusive 1500 Mark Eoldpfandbriefe und 200 Mark aufgewertete Eoldpfandbriese insgesamt 4321 Mark. Nach einer erfolgten Satzungsänderung trug Fabrikant Müller den Antrag des Aus­schusses vor, der die Verteilung des Vereinsguthabens nach Auf­lösung desselben wie folgt vorsah: 1. Die Bibliothek und die Akten sollen der Stadtgemeinde zur Verfügung gestellt werden. Ebenso ein Betrag von 300 Mark, der für Lehrmittel für die Gewerbeschule Verwendung finden soll. 2. 450 Mark sollen dem Kuroerein zugute kommen, der mit diesem Betrag die Ausstat­tung des Brunnens vor dem Theater vornimmt und demselben dm Namen Hartranftbrunnen als dankende Ehrung für die jahrelange Mitarbeit des Altstadtschultheiß Hartranft verleiht, z. 450 Mark werden dem Kampfbund zur Erhaltung des Mit­telstandes, Ortsgruppe Freudenstadt, überwiesen. 4. 3000 Mk. stehen zur Verfügung der Mitglieder, die zum Zeitpunkt der Auflösung des Vereins demselben angehörten. In der nun fol­genden Debatte erhob Kommissar Lüdemann Einspruch gegen diese Verteilung. Nach einer weiteren Debatte, in der Dach- deaermeister Barth einen Teil des Vermögens für Jnnungs- aründungen beanspruchte und Kassier Ernst Lieb die Bedürftig­keit der Altmeister betonte, stellte der Vorsitzende, Fabrikant Müller, folgenden Vorschlag zur Wahl: 1. 500 Mark erhält die Gewerbeschule nebst Bibliothek und Akten. 2. 800 Mark erhält der Kurverein. 3. 3000 Mark erhält der Kampsbund zur Er­haltung des Mittelstandes mit der Maßgabe, daß seinerseits 800 Mark zur Auszahlung an die Altmeister bereitgestellt wer­den. Dieser Vorschlag wurde von der Versammlung einstimmig angenommen, worauf die Auflösung des Vereins ohne Debatte vor sich ging und einstimmig angenommen wurde. Wohl mag in den humoristischen Worten des Vorsitzenden:Wer so stirbt, der stirbt wohl", eine bittere Perle mit dabei gewesen sein, ist es doch ein Stück Lebensarbeit, das er damit zu den Akten legen mußte.

Calw, 12. Mai. (DeutscherTaginCalw.) An dem großen vaterländischen Treffen, das von der Bezirksleitung des Württ. Kriegerbundes gemeinsam mit der NSDAP, und dem Stahlhelm am 18. Juni veranstaltet wird, werden nach voraussichtlicher Schätzung etwa 810 000 Mann teil­nehmen. Ihren Besuch haben bereits zugesagt Reichsstatt­halter Murr, der Präsident des Württ. Kriegerbundes Ge­neralleutnant Dr. v. Maur und der Landesführer Würt­temberg-Baden des Stahlhelm Dr. Wenzel. Den Feldgot­tesdienst wird Oberkirchenrat Schaal von Stuttgart abhal- t«n.

Langenbrand, 12. Mai. (Straßenbau-Projekt Pforz­heim-Schömberg.) Auf dem Rathause in Büchen­bronn fand unter dem Vorsitz des Einberufers, des Bür­germeisters von Langenbrand, eine Versammlung der am Bau einer Straße PforzheimSchömberg interes­sierten Gemeinden statt. Erschienen waren die Bürger­meister und Eemeinderäte der Gemeinden Büchenbronn, Langenbrand, Salmbach und Erunbach. Außerdem waren Vertreter der zuständigen Straßenbauämter, der Forst­

ämter, des Arbeitsamts und der Reichspostverwaltung zu­gegen. Es wurde beschlossen, zunächst ein Vorprojekt aus­arbeiten zu lassen und dann an Hand dieses Projekts der Frage endgültig näher zu treten.

Stuttgart, 12. Mai. (AenderungvonVahnhofs- namen.) Der Bahnhof Feuerbach erhält am 1. Juni 1933 die Bezeichnung Stuttgart-Feuerbach.

Feuerschutzin Württemberg. Am 21. Mai wer­den in Württemberg landauf und landab durch die Feuer­wehren Feuerschutztage abgehalten.

Ohmenhausen, OA. Reutlingen, 12. Mai. (Veseiti- gungeinersozialde m okratisch enRarhaus- mehrheit.) Im Gemeinderat erklärte der Kommissar Schumacher, es liege eine Verfügung des Kommissars beim Oberamt vor, wonach es nicht angehe, daß im Eemeinderat eine marxistische Mehrheit bestehe. Die Bürgerschaft würde sich auf die Dauer das nicht gefallen lassen und es könnte zu Unruhen kommen. Im Interesse der öffentlichen Ruhe und Sicherheit hätten deshalb drei Hauptmarxisten bis aus weiteres den Sitzungen fernzubleiben, sich aber in jeder Sitzung zu entschuldigen. Sollte die Entschuldigung nicht er­folgen, so würde ihre Verbringung in das Konzentrations­lager aus den Heuberg nötig werden.

Ravensburg, 12. Mai. (Maikäfer.) Wie die Maikä­fer strichweise auftreten, beweist die Tatsache, daß in der Gemeinde Bodnegg ein Landwirt 1000 Liter und ein ande­rer 400 Liter Maikäfer abgeliefert hat.

Vorbereitung der Holzausstellung

Stuttgart, 12. Mai. In einer Versammlung von Architekten und sonstigen Vertretern des Baufaches, sowie Interessenten für ein Eigenheim, wurde im Saale der Handelskammer über den Stand der Vorarbeiten und die Pläne für die Vauausstellung Deutsches Holz für Hausbau und Wohnung" berichtet. Der Vertreter der Württ. Staatsregierung. Regierungsrat Dr. zur Nedden, betonte, daß nur aus einheitlicher neuer schöpferischer Idee heraus ein Neuaufbau unserer Kultur möglich sei. Er sei der Ueberzevgung. daß die Kochenhofsiedlung ein würdiges deutsches Gegenstück der Wcißenhof-Siedlung darstellen werde. Dann erstattete Direktor Hagstotz von der Handelshof AE. einen ausführlichen Bericht über die Aufgabe und das Ziel der Ausstellung Zum technischen Geschäftsführer des Vereins wurde Dr. Ing Erich Hengerer bestellt. Dr. Hengerer führte in seinem Bericht u a. aus Für Bauliebhaber stehen 23 Bauplätze zur Verfügung daneben sind für Mitglieder des Heimstätten­bauvereins sieben Bauplätze bereitgestellt und unter Umständen können neun weitere größere Bauplätze ebenfalls für Mitglieder des Heimstättenbauverems erworben werden. Die Ausstellung wird demnach 30, unter Umständen 39 Dauerbauten umfassen. Die Modellausstellung wird ebenfalls auf dem anschließenden Gelände untergebracht. Am 7. Juni wird der erste Spatenstich geschehen Am 24. Juni müssen die Sockel fertig sein. Im Roh­bau fertig, ausgemar.ert und verschalt am 15 Juli Richtfest am Sonntag 16. Juli. Am IS. September müssen die Häuser bezugsfertig sein. Eröffnung der Ausstellung 16. September. Ausstellungsschluß 29. Oktober.

Hmien, SW mb Svorl

Tv. Freudenstadt (Meisterklasse) Tv. Altensteig (^.-Klasse) Handball Aeußerst interessante Handball-Freundschafts­spiele werden sich morgen Sonntag auf dem hiesigen Sportplatz obwickeln. Turnverein Freudenstadt I. steht selbst in der Mei­sterklasse in vorderster Linie, verfügt über eine äußerst flinke Mannschaft und einen erstklassigen, durchschlagskräftigen Sturm. Daß Altensteig auib für Freudenstadt als nicht zu unterschätzen­der Gegner gilt, beweist das letzte Spielergebnis 7:13 in Freu­denstadl. Das Spiel der zweiten Mannschaften beginnt um 2 Ahr, das der ersten Mannschaften um 3 Uhr.

Letzte Nachrichten

Nadolny fährt zur Berichterstattung nach Berlin Genf, 12. Mai. Der Präsident der deutschen Ab­rüstungsdelegation, Botschafter Nadolny, begibt sich am nächsten Montag für einige Tage nach Berlin, um der Reichsregierung Bericht über die Lage auf der Abrüstungs­konferenz zu erstatten. Der deutsche Delegationsführer wird am Donnerstag oder Freitag wieder nach Genf zurückkehren.

Kommerzienrat Leo Stinnes gestorben Mannheim, 13. Mai. Kurz vor Vollendung seines 70. Lebensjahres ist am Freitag der Geschäftsführer der Mannheimer Mathias Stinnes E. m. b. H., Reederei und Kohlenhandelsgesellschaft, Kommerzienrat Leo Stinnes, gestorben. Er war ein Enkel des bekannten Kohlenindu­striellen Mathias Stinnes.

Gestorben

Ebhausen: Jakob Schüttle, Eemeindepfleger a. D- 77 Jahre alt.

Kricgsnot und Gotterleben

(Bilder aus schweier Ze t)

Ltchtbil-er-Abend

am Montag, den 15. Mat 1933, abds. Ve9 Uhr in der Kirche in Altensteig. Hiezu werden alle Gemeindeglieder, insbe­sondere die ehemaligen Kriegsteilnehmer und S-lda- ten, auch die reifere Jugend über l4 Jahren, herzlich eingeladen. Ev. Etadtpfarramt Ev. Kriegerdienst

Alteasteig. Eintritt frei. Stuttgart.

Das Opser kommt der Arbeit des Ev. Kriegerdienstes unter den Kriegsteilnehmern und Kriegsbeschädigten zugut.

Der

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beteiligt sich an dem Lichtbilderabend. Die Mitglieder find dazu herzlich eingeladen. Um zahlreiche Beteiligung wird gebeten. Der Vorstand.

Amtliche Bekanntmachungen

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' Durch Reichsgesetz vom 21. April 1933 (R.E.Bl. I S. 203) und Durchführungsverordnung des Reichsministers des Innern vom gleichen Tag (R.E.Bl. I S. 213) wurde fol­gendes bestimmt: ;

1. Warmblütige Tiere sind beim Schlachten vor Beginn der Blutentziehung zu betäuben.

Unter Schlachten ist jede Tötung eines Tieres zu verstehen, bei der eine Blutentziehung stattfindet. Als Schlachten gilt auch das Töten von Tauben oder an­derem Geflügel durch Ersticken. r

2. Das Schlachten ist in geschlossenen Räumen vorzuneh- ! men; mindestens ist dafür zu sorgen, daß der Anblick ! des Schlachtens der Öffentlichkeit entzogen ist. Bei ! Notschlachtungen kann nach Lage des Falles von der ! Durchführung dieser Bestimmung Abstand genommen r werden. Die Anwesenheit von Personen unter 1 14 Jahren beim Schlachten darf nicht geduldet werden, s

3. Die Schlachtungen, mit Ausnahme unaufschiebbarer i

Notschlachtungen, dürfen nur von Personen oder unter ! Aufsicht oder Mithilfe von Personen ausgeführt wer- - den, die des Schlachtens kundig sind. ?

1- Bei Schlachtungen in gewerblichen Betrieben dürfen ( die Tiere erst dann in den Schlachtraum gebracht wer- s den, wenn alle Vorbereitungen zur sofortigen Ab- ; Machtung getroffen sind. Mit der Vlutentziehung ^ beim Schlachten darf erst nach vorangegangener voll- j ständiger Betäubung begonnen werden. -

b. Ob die Voraussetzung für die im tz 1 Abs. 3 des Ge- j setzes über das Schlachten von Tieren bei Notschlach- s tungen zugelassene Ausnahme vom Betäubungs- s Zwange vorliegt, ist nach der Lage des Einzelfalles zu ! beurteilen. Die Voraussetzung wird dann erfüllt sein, s wenn zu befürchten ist, daß das Tier verendet, bevor j eine Betäubung möglich ist. ^

v> Die Betäubung muß jo vorgenommen werden, daß i unnötige Aufregungen und Schmerzen der Tiere ver- f mieden werden. Sie muß schnell erfolgen und nach- j haltig sein. Sie hat unter Anwendung besonderer ! Betäubungsapparate (Bolzenschußapparat, Schlag- j bolzenmaske) oder durch Schlag auf den Schädel f (Kopfschlag, Keulung/ bei Kaninchen Eenickschlag) mit i einem besonderen Hammer oder behelfsmäßig mit j einer Axt zu erfolgen. Bei schweren Kühen, ferner ! bei über zwei Jahre alten Ochsen und Bullen darf die l Betäubung durch Kopfschlag wegen der bei diesen ! Tieren nicht immer sicheren Wirkung diese Betäu- r bungsart nur ausnahmsweise vorgenommen werden. (

Der Kopfschlag bei Kälbern, Lämmern, Zickeln, Saug­ferkeln, und Hunden kann auch mit einer Holzkeule, bei Geflügel und Kaninchen mit einem genügend schweren Holzftück ausgeführt werden.

Die Betäubung kann auch mittels elektrischen Stromes unter der Voraussetzung erfolgen, daß dazu in der Praxis erprobte und bewährte Apparate ver­wendet werden. Die Apparate müssen so eingerichtet fein, daß Unfälle durch Berührung stromführender Teile nicht Vorkommen können. Die Apparate dürfen nur durch unterwiesenes Personal gehandhabt werden.

Es bleibt Vorbehalten, weitere Betäubungsver­fahren zuzulassen.

7. Die Betäubung durch Kopfschlag darf, abgesehen von Notschlachtungen, nur durch Personen ausgeführt werden, deren Körperkräfte hiefllr ausreichen, und die die erforderliche Uebung besitzen. Personen, die das Schlächtergewerbe erlernen, dürfen während ihrer Ausbildungszeit den Kopfschlag nur unter Aussicht ausführen.

Vor Ausführung des Kopfschlags, soweit er nach Z 6 Abs. 1 zulässig ist, sind Ochsen, Bullen, Kühen und Jungrindern sowie Einhufern und Hunden die Augen zu verbinden; der Kopf ist durch eine zweite Person so festzuhalten, daß ein Ausweichen des Kopfes vor dem Schlage verhütet wird.

8. Die Betäubung von Geflügel vor der Schlachtung ist nicht erforderlich, wenn das Schlachten durch schnelles, vollständiges Abtrennen des Kopfes vom Rumpfe erfolgt.

9. Der Eenickschlag und Eenickstich sowie das Brechen des Genickes bei Schlachttieren find verboten, ausgenom­men der Eenickschlag bei Kaninchen.

10. Schlachttiere dürfen, soweit beim Schlachten eine Fes­selung erforderlich ist, erst unmittelbar vor der Betäu­bung gefesselt werden.

Das Aufhängen von Schlachttieren an den Hinter­füßen vor der Betäubung ist verboten.

11. Mit dem Enthäuten, Schneiden, Stechen, Brühen, Aufhängen geschlachteter, d. h. betäubter und bereits entbluteter Tiere, und mit dem Rupfen von geschlach­tetem Geflügel darf erst begonnen werden, wenn der Tod des Tieres eingetreten ist und Bewegungen an dem Tier nicht mehr wahrzunehmen sind.

12. Die Betäubungsapparate und sonstige Betäubungs­gegenstände nebst Zubehör müssen so beschaffen sein und stets in solchem Zustande gehalten werden, daß bei ordnungsmäßiger Handhabung eine einwandfreie Betäubung gewährleistet ist.

Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bestraft.

Die Ortspolizeibehörden werden angewiesen, diese Vorschriften in der Gemeinde ortsüblich, insbesondere auch durch Anschlag am Rathaus bekannt zu machen.

Nagold, den 11. Mai 1933.

Obekamt:

B a i t i n g e r.

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Montag, den 15. und 29. Mai von ,012 Uhr amtsärztliche ,2 bis 1 Uhr im Bezllkskrankrenhaus

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für Mai findet in Pfalzgrafenweiler am Montag, den 15. Mai 1933 vorm. '/-O10 Uhr auf dem Rathaus s,M. Freudenstadt, n. Mai 1933.

Bez.-Wohlfahrtsamt

Pfeffer.

LaudD. Dezirksverein NegM.

Versammlung

zwecks Gründung eines Pferdeversicherungsvereins am Sonntag, den 14. Mai 1933, nachmittags 2 Uhr in der Schwane" in Nagold.

Der Einberufer.

Der neue

für Württemberg und Hohenzoller»

Preis 40 Pfg.

Auch das

amtliche Kursbuch

LLdwestdentschland

Sommer 1933 ist zu haben in der

Buchhandlung Laut

Altenstelg und Nagold.