Nr. 183.
- Amts- und Anzeigeblatt für den Oberamtsbezirk (Lalw.
89. Jahrgang.
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Samrtckgj den 8.
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Amtlich« Bekanntmachungen.
MmtWchmig, betr. Zahlungen in Papiergeld.
Die Annahme von Papiergeld stößt bei den Zahlungsempfängern vielfach noch auf Schwierigkeiten. Diese Bedenken sind aber in gar keiner We i se b e g r ii n d e t, da für die Einlösung der Reichskassenscheine die Reichskasse haftet und für die Noten der Reichsbank und der Privatnotenbanken volle Deckung bei diesen vorhanden ist.
Wegen der Reichskassenscheine wird voraussichtlich in den allernächsten Tagen ein Reichsgesetz erscheinen, durch das diese als gesetzliches Zahlungsmittel erklärt werden. Die Noten der Reichsbank sind schon jetzt nach Art. 3 des Reichsgesetzes vom 1. Juni 1909 (Reichsgesetzblatt S. 515) gesetzliches Zahlungsmittel. Reichsbanknoten — und Neichskassenscheine, sobald das erwähnte Gesetz veröffentlicht sein wird — können daher bei Zahlungen, die den Betrag der Noten und Reichskassenscheine erreichen, nicht zurllckgewiesen werden, ohne daß der Empfänger in Annahmevcrzug gerät (B. G.B. K 293) und die Folgen dieses Verzuges zu tragen hat.
Gold ist während der Mobilmachung ausschließlich zu militärischen Ausgaben bestimmt.
Auch die Auszahlung in Silber kann nicht immer in dem vom Publikum gewünschten Umfang erfolgen, da in der letzten Zeit an die Banken und die öffentlichen Kassen in dieser Richtung ganz ungeheure Anforderungen gestellt worden sind. Die öffentlichen Kassen sind bestrebt,so lange als irgend möglich kleine Beträge nur in Silber zu zahlen, bei größeren aber ist dies nicht durchführbar und muß Papiergeld mit in Zahlung gegeben werden.
Da das zu militärischen Zahlungen verwendete Gold und Silber in allernächster Zeit wieder in den Verkehr zurückströmen mutz, so ist zu hoffen, daß der Geldumlauf in Bälde wieder in ruhigere Bahnen kommen wird.
Den 6. August 1914.
Reg.-Rat Binder.
K. Evang. Vezirksschulamt Nagold.
An die Ortsschulräte.
Auf Anregung Seiner Majestät des Königs hat das K. Ministerium des Kirchen- und Schulwesens die Oberschulbehörden angewiesen, bei der Ansetzung von Schulferien auf die landwirtschaftlichen Arbeiten in weitgehendster Weise Rücksicht zu nehmen. Gesuche um Verlängerung der Ferien mit Ueberschreitung der in der Ferienordnung festgesetzten Zahl der Ferientage werde ich auf Vorlage ohne weiteres genehmigen.
Oertlicherseits ist Sorge zu tragen, daß sich Kinder von nicht Landwirtschaft treibenden Eltern als Hilfskräfte bei den Erntearbeiten zur Verfügung stellen.
Nagold, 7. August 1914.
Schulrat Schott.
K. Oberamt Calw.
Erlaß an die Herren Ortvorsteher der Landgemeinden betreffend
WeitMrMlW md MWlse bei de« Cmtearbeite«.
Mit Bezug auf die oberamtlichen Bekanntmachungen obenbezeichneten Betreffs vom 4. und 5. ds. Mts. werden die Herren Ortsvorsteher der Landgemeinden veranlaßt, den Bedarf an Arbeitskräften für die bevorstehende Erntezeit unverzüglich dem Oberamt mitzuteilen.
Es könnten beispielsweise, nachdem drei Fabriken in der Stadt Calw ihren Betrieb bis auf weiteres eingestellt haben, die dort freigewordenen Arbitskräfte so
fort den Erntegeschäften auf dem Lande zugeleitet werden.
Den 8. August 1914.
Regierungsrat Binder.
Mmnimchmg. betr. MeitMMiitlW.
Um der durch die veränderten politischen Deihältniffe geschaffenen Lage des Arbeitsmarktes Rechnung tragen zu können und die in einzelnen Branchen und Betrieben freiwerdenden Arbeitskräfte soweit möglich in anderen Betrieben, welche zur Aufrechterhaltung ihrer Tätigkeit Arbeitskräfte benötigen, unterzudringen, — auch der Landwirtschaft die für die Erntearbeiten benötigten Arbeitskräfte zu beschaffen, richten wir an alle Arbeitgeber des Bezirks, welche in der Lage sind, Arbeitskräfte, einerlei welcher Art, einstellen zu können, die dringende Aufforderung, dies umgehend dem Arbeitsnachweis in Calw mitzuteilen, dies kann entweder direkt oder durch Vermittlung der Schultheißenämter geschehen.
Freiwerdende Arbeitskräfte wollen sich sofort persönlich an das nächstgelegene Arbeitsamt oder den Arbeitsnachweis wenden und sich zwecks Nachweis von Arbeit eintragen lassen.
Calw, den 4. August 1914.
K. Oberamt: Binder.
K. Oberamt Calw.
Bekanntmachung betr. Sonntagsruhe im Handelsgewerbe.
Laut telegraphischem Erlaß des K. Ministeriums des Innern vom heutigen Tage sind die Bestimmungen über die Sonntagsruhe im Ladenverkehr auch für nächsten Sonntag, 9. ds. Mts., aufgehoben.
Den 7. August 1914.
Negierungsrat: Binder.
Die Maul- und Klauenseuche in Gültlingen ist er-
Die Maul- und Klauenseuche in Gültlingen ist erloschen. Die Sperrmaßregeln sind aufgehoben . Calw, 7. August 1914.
K. Oberamt:
Amtmann Rippmann.
Sieg der SeMen Tru-Miu Belgien
Berlln, 8. Aug. (Telegramm.) Lüttich (große Fabrikstadt an der Maas), wurde von Deutschen im Sturm genommen. Vormittags 8 Uhr war die Festung deutscher Besitz. Kaiser Wilhelm ließ das Publikum im Lustgarten benachrichtigen.
Lüttich, die große Fabrikstadt an der Maas ist von den Deutschen im Sturm genommen worden und mit ihr ist Ost-Belgien, das die Franzosen sicher als Einfallstor benutzt hätten, diesen verriegelt worden. Dieser Sieg hat große strategische Bedeutung für die weiteren Operationen unserer Truppen.
Wie die Deutschen in der Polakei Ordnung schaffen.
Nach einem Telegramm der „Franks. Zeitung" aus Krakau gibt das dort eingetroffene Lokalblatt von Czen- stochau „Eonice Czenstochowski" vom 3. August eine Schilderung der Einnahme von Czenstochau durch die deutschen Truppen. Es heißt da: Die Nacht vom 2. auf 3. August war für die Bewohner fürchterlich. Bon weitem dröhnte Geschütz- und Eewehrfeuer. Gegen 2 ühr nachts kam der Kriegslärm immer näher. Gegen t Uhr früh begann der Rückzug der ruffischen Truppen. Die Stadt passierten nacheinander kleine Gruppen von Soldaten verschiedener Waffengattungen, gleichzeitig wurden die Brücken und Viadukte gesprengt. Ilm 5 Uhr früh war der letzte Bahnzug mit ruffischen Behörden und Militär nach Warschau abgegangen. Die Dür- Serwehr hielt die Nacht über Ruhe und Ordnung in ver Stadt. Um 7 Uhr früh zog unter dem Kommando emes Oberleutnants die Borhut der deutschen Truppen
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in die Stadt ein. Der Kommandant der Bürgerwehr erstattete Rapport, worauf ihm unter persönlicher Verantwortung die Sorge um die Ruhe und Ordnung in der Stadt anvertraut wurde. Im „Eonice Czenstochowski" ließ der Kommandant der eingerückten Truppen der Bevölkerung Mitteilen, daß in der Stadt alles in der bisherigen Form unter voller Sicherung der Rechte der Einwohnerschaft belasten werde, bei feindseligen Vorkommnissen jedoch die ganze Stadt die Verantwortung zu tragen habe. Um 10 Uhr vormittags erschien ein Jnfanteriehauptmann in der Stadtmagistratur der Stadt, wo er beim Präsidenten des Gemeinderats und den Vertretern der Bürgerwehr die obigen Verfügungen mit dem Beifügen wiederholt hat, daß russisches Papiergeld nach normalem Wert als Zahlung bei Strafe angenommen werden muß. — Der „Czas" meldet nach einem Bericht einiger aus Czenstochau angekommenen Reisenden: Mit einem Atemzuge der Erleichterung wurde die preußische Kavallerie in Czenstochau begrüßt. Die preußischen Ulanen, unter denen ein großer Prozentsatz Polen war, wurden mit Zigarren, Brot und Wasser versorgt. Es wurden ihnen auch Mitteilungen über die Richtung gemacht, in der die ruffische Reiterei sich entfernt hatte. Die Ulanen nahmen dann auch die Verfolgung auf.
Fürst BLlow zur Lage.
Fürst Bülow veröffentlicht in den Hamburger Nachrichten einen Artikel, worin es heißt: „Es geht um alles, um die Früchte von 1870 und das, was unsere Väter vor hundert Jahren erkämpft: es geht nicht nur um das junge Reich, unter besten Schutz wir seit 43 Jahren leben, es geht auch um das alte Preußen, für
das der große König sieben Jahre im Feld stand; es geht um die ganze ruhmvolle Vergangenheit bis in die fernsten Tage unserer Geschichte. Es kann nicht sein und wird nicht sein, daß soviel Heldenkrast und Opfermut, soviel Wille und Geist, wie sie aus der preußischen und der deutschen Geschichte sprechen, umsonst ausgewandt sein sollen. Die Nation muß mit unbeugsamem Willen, unerschütterlich und geschloffen hinter unserer Armee stehen. Das Ziel, das wir erreichen wüsten, ist dieses: Einen Frieden, wert der ungeheuren Opfer, die das Vaterland in dieser Stunde fordert."
Die vielgerühmte Ritterlichkeit der Franzosen.
Aus Frankreich zurückgekehrte Deutsche berichten, daß man sie im Viehwagen eingesperrt und heimgeschickt habe und sie 24 Stunden lang hungern ließ. Auch wurden die Leute mißhandelt und ihnen nicht gestaltet, Gepäck mitzunehmen. Den Frauen wurden Pelze, Geld, Sparkaffenbücher und Gepäck abgenommen. Auf französischem Gebiet soll nur der Pöbel kriegerische Kundgebungen veranstaltet haben; dagegen zogen ernste Männer durch die Straßen und riefen: „Nieder mit dem Krieg!"
Italienischer Schneid.
Rom, 7. Aug. Popolo Romano schreibt: Englands Kriegserklärung rechtfertige die Neutralität Italiens. Andernfalls hätten zwar Deutschland und Oesterreich Ungarn ihre Flotten in italienischen Schutzhäfen bergen können, für Italien wäre aber ein Krieg mit England katastrophal gewesen, da an seinen langgestreckten Küsten die blühendsten Städte liegen. Dasselbe Blatt! nennt die Rode Bethmann-Hollwegs energisch und hebt hervor, daß das Eindringen deutscher Truppen in Luxem«