89. Jahrgang.
Amts- und Anzeigeblatt für den Oberamtsbezirk Lalw
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M die Mölkermg des MrttemberMen MMeWs!
Seine Majestät der Kaiser hat das Reichsgebiet in Kriegszustand erklärt. Für diese Maßregel sind lediglich Gründe der raschen und gleichmäßigen Durchführung der Mobilmachung maßgebend und nicht etwa die Besorgnis» daß die Bevölkerung die vaterländische Haltung werde vermissen lassen. Die Schnelligkeit und Sicherheit unseres Aufmarsches erfordert einheitliche und zkelbewußte Leitung der gesamten vollziehenden Gewalt. Wenn durch die Erklärung des Kriegszustandes die Gesetze verschärft werden» so wird dadurch niemand» der das Gesetz beachtet und den Anordnungen der Behörden Folge leistet» in seinem Tun und Wirken beschränkt. 2ch vertraue» daß die gesamte Bevölkerung alle Militär- und Zivilbehörden freudig und rückhaltlos unterstützen und uns damit die Erfüllung unserer hohen vaterländischen Pflichten erleichtern wird. Dann wird auch der alte Waffenruhm des Armeekorps aufrechterhalten und es vor den Augen unseres Kaisers» unseres Königs und des deutschen Volkes in Ehren bestehen.
Ser KommMieMt Genera! der xm. (König!. WM.) Armeekorps.
Vorstehender Aufruf wird hiermit zur allgemeinen Nachachtung veröffentlicht.
Calw, den 1. August 1914.
A. Bezirkskommando:
Scholl._
Erklärung -es Kriegszustandes ms Grund -es Art.««-er Reichrsersaffaug.
Durch Kaiserliche Verordnung ist das Gebiet des Deutschen Reiches einschl. des Königreiches Württemberg in Kriegszustand erklärt worden.
Die vollziehende Gewalt geht hierdurch an die Militärbefehlshaber über.
Die Zivilverwaltungs- und Gemeindebehörden haben den Anordnungen und Aufträgen der Militärbefehlshaber Folge zu leisten.
Der Kriegszustand dient der Durchführung aller für die Schlagsertigkeit des Heeres und den Schutz des Reichsgebietes in der gegenwärtigen Lage erforderlichen Maßnahmen.
Die Förderung dieser Maßnahmen ist Pflicht jedes Staatsbürgers. Hierzu gehört, alle militärischen Maßnahmen vor dem Auslands geheim zu halten. Ich verbiete daher jede Veröffentlichung oder Mitteilung über Heeresangelegenheiten.
Zuwiderhandlungen gegen die militärischen Anordnungen werden auf das Strengste bestraft.
Der kommandierende General des XIII. (König!. Wiirtt.) Armeekorps.
(Den Redaktionen derjenigen Zeitungen, denen diese Erklärung des Kriegszustandes nicht unmittel- bar zugegangen ist, wird es zur patriotischen Pflicht gemacht, durch Abdruck für die weitere Verbreitung der Erklärung zu sorgen.)
Erklärung -e; Kriegszustandes.
Zustand drohender Kriegsgefahr. Kriegszustand ist erklärt.
Die Ortsvorsteher
werden beauftragt, obige Erklärung sofort wörtlich ausrufen zu lassen, wobei die gesetzlich vorgesehene Form der Verkündigung „unter Trommelschlag oder Trompetenschall" nach Möglichkeit zu beachten ist.
Calw, den 31. Juli 1914.
K. Oberamt:
Reg.-Rat Binder.
R. Oberami:
Binder.
Bekanntmachung.
Die zum militärischen Nachrichtendienst benutzten Brieftauben tragen die ihnen anvertrauten Depeschen in Aluminiumhülsen, die an den Schwanzfedern oder an den Ständern befestigt sind.
Trifft eine Taube mit Depesche in einem fremden Taubenschlage ein oder wird sie eingefangen, so ist sie ohne Berührung der an ihr befindlichen Depesche unverzüglich, falls eine Fortifikation am Orte, an diese, andernfalls an die oberste Militärbehörde auszuhändigen. Ist auch eine Militärbehörde nicht am Orte, so ist die Taube an den Ortsvorsteher zu übergeben, der für die Weiterbeförderung der Depesche an die Militärbehörde oder an den Befehlshaber der nächsten Truppenabteilung sorgen wird.
Die Durchführung dieses Verfahrens erheischt die tätige Mitwirkung der gesamten Bevölkerung. Von ihrer patriotischen Gesinnung wird erwartet, daß jedermann, der in den Besitz einer Brieftaube gelangt, bereitwillig den vorstehenden Anordnungen entsprechen wird.
Calw, den 31. Juli 1914.
K. Oberamt: B inder.
Vorstehende Bekanntmachung gilt auch als von hier aus erlassen.
Calw, 1. August 1914.
Stadtschultheißenamt: Conz.
K. Oberamt Calw.
All -le Eium-iier -es Bezirks!
Mit Bezug auf den gestrigen Artikel auf Seite 3 des Calwer Dagblatts mit der Ueberschrift „Lasset Euer Geld auf den Sparkassen" werden die Vezirkseinwohner noch besonders darauf hingewiesen, daß diese Ausführungen durchaus richtig sind und somit nicht die geringste Veranlassung besteht, wegen der Calwer Oberamtssparkasse ängstlich zu sein.
Auch wird darauf aufmerksam gemacht, daß Reichskassenscheine gesetzliche Zahlungsmittel und die Barmittel für deren Einlösung sichergestellt sind; es besteht also auch hier kein Anlaß zu Besorgnissen.
Die Vezirkseinwohner werden ersucht, in gegenwärtiger ernster Zeit möglichste Ruhe zu bewahren und den amtlichen Anordnungen willig Folge zu leisten.
Den 31. Juli 1914.
Reg.-Rat Binder.
K. Oberamt Calw. Bekanntmachung.
betr. die Beschaffung und Preise der Lebensmittel.
Die in den letzten Tagen in die Erscheinung getretene Hast und Unruhe bezüglich der Beschaffung von Lebensmitteln veranlaßt den Unterzeichneten, auf Nachstehendes hinzuweisen: Vom 31. Juli 1911 bis 30. Juni 1912 — es ist dies der letzte Jahrgang, über den Zahlen augenblicklich zur Verfügung stehen, stammten laut Reichsstatistik von den verfügbaren Cetreidemengen
beim Roggen 160,0 °/<> aus Deutschland, vom Ausland 0,0 °/o beim Weizen 68,0''/» „ ,» 32,1"/»
beim Hafer 96,7 °/o „ „ 3,3 "/o
Kartoffeln 96,2 „ „ 3,3"/»
Um gleich die Fleischerzeugung mit anzufllhren, so betrug die Jnlandserzeugung 1910 — wiederum das letzte Jahr, über das Zahlen vorliegen — 95,81 des ganzen Bedarfs, nämlich 51,95 Klg. auf den Kopf der deutschen Gesamtbevölkerung. Wenn es in dem trockenen Jahrgang 1911 um die Getreideversorgung derart bestellt war und wenn in dem für die Viehhaltung ungünstigen Jahr 1912 so viel Jnland- fleisch zur Verfügung stand, so muß es gegenwärtig um die Verproviantierung unseres deutschen Vaterlandes gut gestellt sein. Und dem ist so. Das Jahr 1913 hat uns einen Ernteertrag gebracht, der in Württemberg das 10jährige Mittel 1902/1911 ganz wesentlich llbertraf; auch das übrige Reich hatte eine ergiebige Ernte zu verzeichnen. Die einheimischen Mühlen scheinen die niederen Preise der 1913er Ernte sich zu Nutzen gemacht und sich hinreichend mit Getreide versehen zu haben. Zeigte es sich doch in diesen Tagen, daß sie imstande waren, den gewaltigen Ansprüchen, die plötzlich an sie herantraten, weitgehend gerecht zu werden. Dabei hat die neue Ernte, die wiederum als gut bezeichnet werden darf, teilweise schon begonnen. Auch die Kartoffeln versprechen einen befriedigenden Ertrag. Was nun unsere Fleischversorgung betrifft, so sind die Ställe zurzeit derart ungefüllt, daß bei den Rindern der Preis für einen Doppelzentner Schlachtgewicht von Januar bis heute um mehr als 10 zurückging, bei Schweinen mehr als 20 -K. Diese Zahlen reden wohl deutlicher als alles andere, umsomehr als Futter gerade genug vorhanden ist, also lediglich die zu reichliche Erzeugung den Rückgang der Preise herbeiführte. Viehbestände von einer Höhe, wie sie die letzten Erhebungen ergaben, sind in unserem Lande bisher noch nie ermittelt worden. Nach all diesem darf man ruhig sagen, daß es, was die Versorgung mit Lebensmitteln betrifft, um unsere nächste Zukunft, auch falls kriegerische Verwicklungen eintreten sollten, nicht schlecht bestellt ist."
Es liegt somit für die Konsumenten kein Grund zur Beunruhigung vor, wie auch andererseits es nicht geboten erscheint, daß die Produzenten, Kaufleute und Händler die Lebensmittelpreise ungebührlich erhöhen.
Den 1. August 1914.
Regierungsrat Binder.
In ernster Zeit.
Gott wolle uns ferner in Gnaden leiten und uns nicht der eigenen Blindheit überlassen. Das lernt man in diesem Gewerbe recht, daß man so klug sein kann wie die Klugen dieser Welt und doch jederzeit in die nächste Minute geht, wie ein Kind ins Dunkle. Bismarck, 20, Juli 1864.
„Und setzet ihr nicht das Leben ein, wie wird euch das Leben gewonnen sein", was ich mir so erläutere in meiner Art: in ergebenem Gottvertrauen setz' ich die Sporen ein und laß das wilde Roß des Lebens mit mir fliegen über Stock und Block, gefaßt darauf, den Hals zu brechen, aber furchtlos.
Bismarck 184?«