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Altenstrig, Dienstag den 6. September 1992

86. Jahrgang

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Der Kampf gegen die Arbeitslosigkeit

Berlin, 5. Sept. Amtlich wird mitgeteilt: Alle seitherigen Bemühungen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit haben keinen durchgreifenden Erfolg gehabt. Die Reichsregierung mutzte sich daher zu weitgreifenden und einschneidenden Maßnahmen ent­schließen. Diesem Kampfe gegen die Arbeitslosigkeit soll neben anderen in Vorbereitung befindlichen Maßnahmen die Verord­nung vom 4. September 1932 dienen

Die bisherigen Erfahrungen haben ergeben, daß eine noch so große Ausweitung der öffentlichen Aufträge für sich allein niemals ein solches Maß an Arbeit schaffen können, wie es zur wirksamen Bekämpfung der Arbeitslosigkeit erforder­lich ist. Neben einer Erweiterung des Programms sür öffentliche Arbeiten, dessen Bedeutung durch die Maßnahmen der Regie­dung durchaus anerkannt wird, müssen deshalb wirksame Maß­regeln zur Belebung der Privatwirtschaft treten. Die Regie­rung trifft diese Maßnahmen, weil sie überzeugt ist, daß die Privatwirtschaft noch immer den besten Weg für eine rationelle Befriedigung der wirtschaftlichen Bedürfnisse der Menschen dar­stellt und daß es deshalb darauf ankommt, die in ihr schlum­mernden Kräfte zu wecken. Alle Maßnahmen der Regierung haben den Zweck, die wirtschaftliche Not des deutschen Volkes nach Kräften zu beheben und zu lindern. Dieses Ziel würde nicht erreicht werden, wenn die zu ergreifenden Schritte im spä­teren Verlauf zu wirtschaftlichen Rückschlägen führen könnten. Deshalb mutz alles vermieden werden, was die Stabilität der Währung irgendwie beeinträchtigen könnte. Die wirtschaftlichen Bestimmungen der Verordnung sind in enger Zusammenarbeit mit der Reichsbank ausgearbeitet worden.

Die Lebenshaltung und die Konsumkraft der breiten Massen -er Bevölkerung ist infolge der Deflation tief gesunken. Diese Entwicklung läßt sich wirksam nur bekämpfen durch eine grund­legende Besserung der Lage des Arbeitsmarktes. Die Verord­nung gewährt deshalb der Wirtschaft nur dort Erleichterungen, wo eine unmittelbare Belebung der Produktion und damit des Arbeitsmarktes mit Sicherheit zu erwarten ist. Hieraus erwächst der Privatwirtschaft die Verpflichtung, alles zu tun, um zunächst den Produktionsapparat für die zu erwartenden Aufgaben in Gang zu setzen. Sie mutz sich dieser Verpflichtung bewußt sein und danach handeln. Bei der jetzigen Wirtschaftslage gilt es, de« »ach Erreichung des Tiefstandes der Krise z« erwartenden na­türlichen Aufschwung der Wirtschaft vorzubereiten. Hierzu dient zunächst das umfassende Programm für die Vornahme ösfen- licher Arbeiten, das mit der neuen Verordnung verbunden ist. Der Öffentlichkeit ist noch nicht genügend bekannt, daß die ur­sprünglich hierfür vorgesehenen Mittel inzwischen sehr erheblich erhöht worden sind. Es kann aus einen Gesamtaufwand der öffentlichen Stellen für solche Zwecke von nahezu 3,5 Milliarden RM. in den nächsten Wochen gerechnet werden. Die Einsetzung dieser Mittel wird eine umittelbar wirksam werdende Nachfrage nach wichtigen Produktionsmitteln Hervorrufen und damit einen weit über den Kreis der beteiligten Wirtschaftszweige hinaus­reichenden belebenden Einfluß auf die gesamte Wirtschaft aus- Lben.

Diesen von Len öffentlichen Aufträgen ausgehenden Antrieb der Volkswirtschaft wird nun auf breiter Grundlage ein für die Privatwirtschaft bestimmter Antrieb hinzugefügt.

Die Beschäftigungsprämie, zu der sich die Regierung trotz mancher Bedenken entschlossen hat. wird insbesondere den kleine­ren und mittleren Betrieben, die verhältnismäßig zahlreiche Arbeiter beschäftigen, zugute kommen. Sie bietet einen starken Antrieb auf erweiterte Einführung der Kurzarbeit. Sie wird weiter eine billigere Kostenberechnung ermöglichen, damit Preis­steigerungen Vorbeugen und die Verbreitung des Absatzes för­dern. Die Beschäftigungsprämie bedeutet endlich eine sehr fühl­bare Entlastung aller öffentlichen Haushalte, besonders der Haus­halte der Gemeinden von den Kosten der Krisen- und Wohl­fahrtsunterstützung.

Die Beschäftigungsprämie allein würde sich nicht ausreichend auswirken können, solange die Unternehmr mit ständig steigen­den Verlusten arbeiten müssen. Die vorgesehenen Steuererleich­terungen, die sich nicht auf Einkommens- und Vermögenssteuern, sondern ausschließlich auf unmittelbar auf der Produktion ruhen­den Steuern beziehen, , ollen die Voraussetzungen dafür schaffen helfen, den Umfang der Produktion zu erhöhen und die Ar- deitsgelegenheiten dadurch zu vermehren. Die Beseitigung er Besörderungssteuer für ein Jahr wird sich in voller Höhe in zu- faßlichen Aufträgen der Reichsbahn auswirken. Die Milderung der Umsatzsteuer wird nur deshalb gewährt, weil diese Steuer nur diejenigen trifft, die Umsätze machen und dadurch die Er­zeugung fördern. Die Herabsetzung der Grundsteuer neben der Bereitstellung bis zu 5V Millionen RM. als Zuschuß zu Re­paraturen sür den Hausbesitz soll in erster Reihe dazu dienen, die finanziellen Voraussetzungen für die Wiederherstellung der seit Jahren stark vernachlässigten städtischen und ländlichen Ge­bäude zu schaffen. Es war technisch nicht durchführbar, die Ver­günstigung von der Vornahme der Reparaturen unmittelbar ab­

hängig zu machen; es muß aber erwartet werden, daß die frei­gewordenen Beträge diesem Zwecke zugeführt werden, und zwar ! um so mehr, als der Eigentümer damit nicht nur dem All- l gemeininteresse dient, sondern sich auch selbst vor den großen - Nachteilen weiterer starker Entwertung seines Grundbesitzes i schützt. Die Rückvergütung auf Gewerbesteuern endlich bedeutet ! eine stark wirksame Entlastung der Produktion. z

Die für ein Jahr gewährten Steuererleichterungen sind ein ! Borgriff auf die Steuererträge künftiger Jahre. Dieser Vorgriff s ist unbedenklich. Die in Betracht kommenden auf eine Reihe von s Jahren verteilten Beträge sind, gemessen am Umfange des s Reichshaushaltes, verhältnismäßig unbedeutend. Ferner ist da­mit zu rechnen, daß die Steuereingänge nach lleberwindung der Wirtschaftskrise reichlicher fließen werden und daß dann die ge­plante Reform der öffentlichen Verwaltung sich in einer wesent- : lichen Senkung der Ausgaben ausgewirkt haben wird. :

Von der Privatwirtschaft wird erwartet, daß sie durch ! Vergebung von Reparaturaufträgen, Durchführung privater und - öffentlicher Arbeiten und sonstige zusätzliche Produktion die Ar- ; deitsmöglichkeiien bald und erheblich steigert. Dazu bedarf sie ! in den meisten Fällen neuer zusätzlicher Kredite. Die Unterlage ! hierfür bieten die Sreuergutscheine. Diese werden deshalb zum ! Lombard bei der Reichsbank zugelassen. Sie werden darüber bin- ^ aus aber auch als Unterlage für zusätzlichen Diskontkredit bei den Banken und bei der Reichsbank dienen. Ferner werden sie an ; den Börsen gebandelt werden. s

Das Wirtschaftsprogramm kommt in erster Linie den mittleren ! «nd kleineren Betrieben zugute, weil sie am frühesten und stärk- j sten an der Belebung der Wirtschaft beteiligt sein werden. Der . Hilfe für den gewerblichen Mittelstand dienen auch die Vestim- - muiigen der Verordnung, nach denen erhebliche Beträge für ! langfristige Kredire an mittlere und kleinere Betriebe sowie für ! gewerbliche Kreditgenossenschaften und Konsumgenossenschaften, j die das Devositengeschäft betreiben, zur Verfügung gestellt wer- i den. ^

Für die Landwirtschaft wird die Notverordnung in doppelter , Hinsicht erleichternd wirken. Der unmittelbaren Entlastung dient s die Ausgabe von Steuersntscheinen in Höhe von 10 o. H. des , Steuerbetrages bei der Grundsteuer und die Aushebung der Um- ^ satzstener für pasteurisierte Milch. '

Mittelbar wird sich das ganze Wirtschaft-Programm durch § Schaffung von Kaufkraft belebend auf die landwirtschaftlichen Warenmärkte auswirken. s

Darüber hinaus hat die Reichsregierung grundsätzlich die An- Wendung von Kontingente« zur Entlastung des deutschen Mark- ; tes von übermäßiger landwirtschaftlicher Einfuhr beschlossen, s

Zur Durchführung dieser Kontingentierung, die mir großer Be- ! schleunigung erfolgen soll, wird mit den hauvtbeteiligten Län- s dein in Verbindung getreten werden.

Ferner wird auf eine fühlbare Ermäßigung der Zinslasten - hingearbeitet. Dies gilt nicht nur für den Personal-, sondern - auch für den Realkredit. Diese Maßnahmen mußten schnell in '

Gang kommen, da gegenwärtig 80 Prozent des Kleinbesitzes. 70 Prozent des Mittelbesitzes und 80 Prozent des Eroßbesitzes ihre s Zinsen nicht mehr aus dem Betriebsreinertrag zahlen können, s ste vielmehr aus der Substanz leisten. ^

Die in der Verordnung znsammengefaßten Maßnahmen stellen ' de» Anfang einer umfassenden, anf Verminderung der Arbeits­losigkeit gerichteten Wirtschaftspolitik dar. Sie werden in ge- j rechter und insbesondere die sozialen Gesichtspunkte sorgfältig j berücksichtigender Weise durstgeführt werden. Sie bedürfen des­halb zahlreicher Durchführungsbestimmungen, bei deren Bera­tung den beteiligten Kreisen, nämlich Arbeitgeber» «nd Arbeit- ! »ebmern, Gelegenheit zur Mitarbeit gegeben wird.

Zu den einzelnen Abschnitten der Verordnung ist folgendes zu ! bemerken: s

1. Entlastung der Wirtschaft durch Steuergutscheine '

Wie in der Einleitung ausgeführt, ist für die Wirtschaft eine j Entlastung und zwar insbesondere auf der Produktionsstufe un- j bedingt geboten. Eine solche Entlastung war schon in den Pro- j grammen früherer Regierungen angekündigt, aber niemals ver- ! wirklicht, meist sogar in ihr Gegenteil verkehrt worden. Unter ? diesen Umständen mußte im gegenwärtigen Augenblick der Ge- ! danke einer neuen Belebung, auch wenn sie über mehrere ! Jahre verteilt worden wäre, ausscheiden. Eine solche Maß- s nähme, die nur eine Fortsetzung früher beschrittener Wege ge- ! wesen wäre, würde nicht zur Belebung, sondern zur weiteren j Minderung des so dringend erforderlichen Vertrauens geführt ; haben. Nun ist der eine sofortige Herabsetzung von Steuern bei ! den noch immer sinkenden Einnahmen und bei dem gegenwär- s tigen Stande der Arbeitslosigkeit mit allen sich aus ihr erse- ! benden Folgerungen nicht möglich, da die öffentlichen Kassen ei- j nen sofortigen, weiteren erheblichen Ausfall nicht vertragen wür- i den. Aus der anderen Seite würde aber der Wirtschaft im Sinne

der einleitend dargelegten Ziele der Reichsregierung auch nicht gedient sein, wenn ihr lediglich für die Zukunft Steuersenkun­gen in Aussicht gestellt würden, ohne ihr sofort greifbare und verwertbare Unterlagen für ihren Geschäftsbetrieb in die Hand zu geben. Hier war ein Ausgleich zwischen den Interessen der öffentlichen Hand und denen der Wirtschaft erforderlich. Dieser Ausgleich ist durch das System der Steuergutscheine gefunden worden. Solche Steuergutscheine erhält jeder, der in der Zeit vom 1. Oktober 1932 bis zum 1. Oktober 1933 gewisse Steuern zahlt. Sie können in den Jahren 1934 bis 1939 in einem noch nä­her zu erläuternden Umfang für Reichssteuern in Zahlung gege­ben werden. Gleichzeitig bieten sie aber mit sofortiger Wirkung und darin liegt das entscheidende geeignete Kreditunter­lagen für neue Geschäfte. Der Staat erleidet also im Augenblick keine Einbuße, versiebt aber die Wirtschaft mit einem wertvollen Kreditinstrument, das geeignet ist, bis jetzt aus Jlliquiditäts- angst zurückgehaltene Geschäfte, darunter auch die Befriedigung aufgestauten Erhaltungsbedarfs, zur Durchführung zu bringen.

Als Maßstäbe für die Aushändigung von Steuergutscheine« sind besonders produktionshemmende Belastungen gewählt wor­den, die Umsatzsteuer und die Realsteuern (Grundsteuer und Ge­werbesteuer). Die Realsteuern können nach ihrer besonderen Stel­lung im Steuersystem auf den Reinertrag keine Rücksicht nehme» und müssen daher gerade in krisenhaften Zeiten die Produktion besonders belasten. Das gilt in erster Linie für die Gewerbe­steuer; es gilr aber, jedenfalls gegenwärtig, in weitem Umfange auch für die Grundsteuer. Die Umsatzsteuer soll allerdings be­stimmungsmäßig im Enderiolg auf üen letzte» Konsumenten ab­gestellt werden. In allen üen Betrieben, die ohne Gewinn oder sogar mit Verlust abschließen, bleibt aber die Umsatzsteuer im vroduzierenden Betriebe stecken und belastet dadurch die Produk­tion unmittelbar. Dadurch rechtfertigt sich auch die Einbeziehung der Umsatzsteuer, die auf dem derzeitigen hoben Satz von 2 Pro­zent auch nicht auf unbeschränkte Zeit bestehen bleiben kann, in die Maßstäbe für die Aushändigung der Sreuergutscheine.

Steuergutscheine sollen in Höbe von 40 Prozent in der Zeit vom I. Oktober 1932 bis 30. September 1933 fällig gewordener und entrichteter Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Grundsteuer gegeben werden.. Wer also in der fraglichen Zeit 1009 Reichsmark Umsatzsteuer, 299 Reichsmark Grundsteuer und 400 Reichsmark Gewerbesteuer zahlt, bekommt 640 Reichsmark Steuergutscheine. Ist ein Steuerpflichtiger in dem Zeitpunkt, in dem der Anspruch auf Ausgabe eines Steuergutscheins entsteht, mit Steuern im Rückstand, so kann die Finanzkasse den auszugebenden Steuer­gutschein zurückbehalten und als Sicherheit i. S. der Reichsabga­benordnung behandeln. Das wird z. B, dann in Frage kommen, wenn jemand von 1200 Reichsmark Umsatzsteuer, die »r an sich zu zahlen bat. nur 150 Reichsmark bezahlt. Denn die Voraussetzung für die Aushändigung von Steuergutscheinen muß im allgemei­nen sein, daß die fälligen Steuern fristgemäß richtig entrichtet werden. Näheres werden hierüber die Durchführungsbestimmun­gen ergeben. Im Jahre 1930 wurde die Gewerbesteuer in höhe» remMaße gesenkt als die Grundsteuer. Diese Unterscheidung ist dieses Mal aufgegeben worden. Maßgebend hierfür war, daß di« Hanszinssteuer, deren Einbeziehung an sich auch erwünscht ge­wesen wäre, mit Rücksicht auf die vorjährige Regelung (Ablö­sung) nicht mit als Maßstab gewühlt werden konnte. Dadurch rechtfertigte sich insofern die Gleichstellung der Grundsteuer mit der Gewerbesteuer. Die Steuergutscheine, die dafür ausgegeben werden, werden auch die Kreditunterlagen für den in viele« Fällen so dringend erforderlichen Revaraturbedarf verwendet werden können. Gleichzeitig mit den für Hausrevaraturen b«» sonders gewährten 50 Millionen Reichsmark nnrd das auf die­sem Gebiete einen starken Anreiz geben und insbesondere iür die mittleren und kleinen Gewerbe (Handwerk) vermehrte Ar- Lejtsmöglichkeit verschaffen.

Gewerbesteuern sind die vom stehenden Gewerbe erhobenen Steuern,- die Steuern vom Wanderlager und Wandergewerbe scheiden aus Grundsteuern sind die Steuern, die vom Grundbe­sitz in Form einer einheitlichen Steuer oder in Form einer ei­gentlichen Grundsteuer oder Haussteuer erhoben werden. Neben diesen drei Steuern (Umsatzsteuer. Grundsteuer, Gewerbesteuer) tritt als vierter Maßstab die Beförderungssteuer hinzu, die, nach­dem durch die Aktion des Preissenkungskommissars im vorigen Winter die Kleinbahnen und Straßenbahnen weitgehend von ihr befreit sind, jetzt im wesentlichen nur noch von der Reichs­bahn entrichtet wird. Die Besörderungssteuer ist im gegenwärti­gen Etat mit rund 208 Millionen Reichsmark eingestellt. Nach den Ergebnissen der vergangenen Monate ist aber mit einem Aufkommen von nicht viel mehr als 170 Millionen Reichsmark zu rechnen. In dieser Höhe wird die Reichsbahn aber durch di« Aushändigung der Steuergutscheine in die Lage versetzt, Auf­träge z« vergeben. Entsprechend« Vereinbarungen sind ja mit der Reichsbahn getroffen.

Den Gesamtbetrag der hiernach auszngebendeu Stenergut- scheine für Steuerschulden kann man mit 1522 Millionen Reichs­mark, also mit etwas über 1,5 Milliarden Reichsmark annehme» N«d zwar auf Grund folgender Berechnung:

1. Die Umsatzsteuer ist »war im Etat mit 1820 Millionen

Reichsmark angesetzt, sie wird aber nicht mehr erbringen als 1500 Millionen RM.. davon 40 Prozent «00 Mill. RM.

2. Das Gewerbesteuerauftommen ist anzuneb-

men mit 8V0 Mill. RM. davon 40 Pro,. ^ 240 Mill. R«,