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Mnrnmer 26 L
Altemstsig- Montag den 9. NonemUev 1931
H4. Iat»vgang
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Muer preußischer MuuzmiiMer
Präsident Klepper preußischer Finanzminister
Berlin,?. Nov. Der preußische Ministerpräsident Dr. Braun hat den Präsidenten der Preußischen Zentralgenos- senschaftskasse Otto Klepper zum preußischen Finanz- minister ernannt.
Die Ernennung Kleppers, die gleich nach dem Rücktritt Hövker Aschoffs als mögliche Lösung genannt worden war, stell! insofern eine Ueberraschung dar, als in den letzten Tagen die Wiederernennung des bisherigen Finanzministers Hövker Aschoff als bei-' nahe sicher gegolten hatte., In der Tat scheint der Ministerpräsident noch bis vor kurzer Zeit den Wunsch gehabt zu haben, Höpker Aschoff von neuem zu berufen. Hövker Aschoff soll für die Uebernabme des Postens bestimmte Wünsche oder Bedingungen hinsichtlich der Führung seines Ressorts gestellt haben, die der Ministerpräsident nicht glaubte erfüllen zu können. Daraufhin hat dieser Präsident Klepper in Hubertusstock ernant.
Otto Klepper ist 43 Jahre alt, widmete sich zunächst der juristischen Laufbahn, wurde Rechtsanwalt, begann sich aber frühzeitig landwirtschaftlichen Fragen zuzuwenden. 1921 wurde er Syndikus des Reformbundes der Eutshöfe in Bad Nauheim, zwei Jahre später geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Domänen- vächterverbandes. In dieser Eigenschaft war er dann Mitgrlln- der der Deutschen Pächterbank. 1928 wurde ihm nach der Beurlaubung des damaligen Präsidenten der Preubenkasse, Eebeimrat Semper, die kommissarische Leitung dieses finanziellen Spitzeninstituts der landwirtschaftlichen Genossenschaften übertragen. Im Avril des gleichen Jahres wurde er zum Präsidenten der Preußischen Zentralgenossenschaftskasse berufen. Er gilt politisch als parteilos.
Besprechung der MtrnbaiMetter ln Basel
Basel, 8. November. Die zur morgigen 16. Verwaltungsratssitzung der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in Basel bereits eingetroffenen Präsidenten und Gouverneure der einzelnen Noteninstitute haben heute nachmittag wie üblich vor der Sitzung des Verwaltungsrates interne Besprechungen äbgehalten, in denen von deutscher Seite für den nicht anwesenden Reichsbankpräsidenten Dr. Luther der Geh. Oberfinanzrat Dr. Vocke, ferner Bankdirektor Melchior und Generaldirektor Reusch teilnahmen. Auch der Gouverneur der Bank von England, Montague Norman, und der Gouverneur der Bank von Frankreich, Moret, beteiligten sich an dieser Besprechung, die sich bis zum Abend hinzog. Neben der Frage der Begebung eines Kredites von 60 Millionen Schilling an Oesterreich, für der die Bank von Frankreich einen Betrag in dieser Höhe der B.Z.Z. zur Verfügung stellen will, stehen im Mittelpunkte der heutigen und morgigen Baseler Besprechungen u. a. das Ergebnis der Pariser Devisenkonferenz. Auch die schon gelegentlich der letzten Verwaltungsratssitzung angeschnittene Frage der Golddepots, d.h. die Frage, ob die B.J.Z. jenen Zentralbanken, die solche Depots bei ihr unterhalten, die Rückzahlung in Gold garantieren will und ob andererseits die Zentralbanken, bei denen die B.J.Z. Einlagen hat, die gleiche Verpflichtung eingehen wollen, ist in den Besprechungen erörtert worden. Der Lösung dieses Problems stellen sich aber erhebliche Schwierigkeiten entgegen.
Ueber die in den verschiedenen Notverordnungen über die Devisenbewirtschaftung erlassenen Vorschriften herrscht noch vielfach Unklarheit. Im Hinblick auf die scharfen Strafbestimmungen bringt der WTB.-Handelsdienst nachstehend eine Zusammenstellung der hauptsächlichsten Punkte der Deoisennotverordnung nach dem Stande vom 4. November 1931.
1. Devisen sind: Ausländische Noten, Münzen, Forderungen. Wechsel, Schecks, sowie Gold in jeder Form, (außer Fertigfabrikaten wie z. B. Schmucksachen).
2. Devisen sind abzuliefern: Innerhalb.dreier Tage nach Erwerb durch Verkauf an die Reichsbank oder die gewohnte Bankverbindung (Devisenhandel).
3. Devisen dürfen behalten werden: Auf Grund einer Erlaubnis, die die Reichsbank auf einen begründeten Antrag ausnahmsweise erteilt.
4. Devisen dürfen verwendet, sowie ins Ausland oder ins Taargebiet versandt oder untergebracht werden: Auch nach Freigabe durch die Reichsbank (siehe Nr. 3) nur mit Genehmigung des zuständigen Finanzamts als Stelle für Devisenbewirtschaftung.
5. Devisen dürfen gekauft werden: Von der Reichsbank oder der gewohnten Bankverbindung (Devisenbank), und zwar bis zu 200 Mark innerhalb eines Monats ohne besondere Genehmigung, iedoch unter Vorlegung eines amtlichen Reisepasses, dies gilt 3icht für Gold, über 200 Mark nur mit besonderer oder allgemeiner Eene- igung des zuständigen Landesfinanzamts als bteile für Dl ismbewirtftzaftung.
l Berufung
»es frauz. Botschafters nach Parts
Fran?ois-Ps«cet berichtet
Paris, 8. November. Die plötzliche Pariser Reise des französischen Botschafters Francois-Poncet, der am Samstag aus Berlin abgefahren ist, hat hier nicht allein das größte Interesse erweckt, sondern auch zu Gerüchten Veranlassung gegeben, die sich auf den gegenwärtigen Stand der französisch-deutschen Besprechungen beziehen. Es wird behauptet, daß die Verhandlungen des deutschen Botschafters von Hoesch mit dem Ministerpräsidenten Laval und insbesondere mit Finanzminister Flandin ziemlich schwierig seien, und es einer „vermittelnden Hand" bedürfe, um den toten Punkt zu überwinden.
Die Forderung der Pariser Regierung, den Beratenden Ausschuß der B.J.Z. nur in dem engen, den herrschenden Verhältnissen nicht mehr genügenden Rahmen des Poung- Planes arbeiten zu lassen, wurde durch die deutschen Darlegungen als unerfüllbar nachgewiesen. Ohne eine Annäherung des französischen Standpunktes an den deutschen besteht also keine praktische Möglichkeit, das Reparationsproblem und die Frage der Kurzkredite zu klären. Der deutsche Botschafter Herr von Hoesch gab in seiner vor-
6. Devisen .ür späteren Termin üürfen gehandelt werden: nur mit Genehm! mg des zuständigen Landesfinanzamts als Stelle für Devisenb. irtschaftung unter Zustimmung der Reichsbank.
7. Geldkrediie an das Ausland oder an das Saargebier dürfen gewährt werden nur mit Genehmigung des zuständigen Lan- desfinanzamts als Stelle für Devisenbewirtschaftung.
8. Geldschuld!- au das Ausland oder an das Saargebiet dürfen bezahlt we: n: Wenn die Gläubiger Banken sind, nur mit einer für jeden ..all besonders einzuholenden Genehmigung des Reichsbankdirektoriums in Berlin (Stillhalteabkommen), wenn die Gläubiger nicht Banken sind, nur mit einer für jeden Fall besonders einzuholenden Genehmigung des zuständigen Landes- finanzamts als Stelle für Devisenbewirtschaftung.
9. Schulden in ausländischer Währung an inländische Banken, wenn diese selbst wiederum ausländischen Banken dafür haften, dürfen bezahlt werden: Nur mit Genehmigung des Reichsbankdirektoriums in Berlin.
10. a) Gutschriften in Reichsmark auf Konten, die im Ausland oder im Saargebiet verblieben.
b) Abtretung von Forderungen in Reichsmark an im Ausland oder im Saargebiet ansässige Personen.
c) Verfügungen von Ausländern oder von Saarländern über Reichsmarkguthaben in Deutschland, die vor dem 16. Juli 1931 entstanden sind und anderen Personen als Banken angehören (vergleiche Nr. 11),
d) Einzahlungen oder kleberweisungen von Reichsmark auf die in Deutschland geführten Konten von Ausländern oder Saarländern,
e) Aushändigung von Reichsmarkzahlungsmitteln im Inlands an im Auslande ansässige Personen,
f) Versendung oder Üeberbringung von Reichsmarkzahlungsmitteln ins Ausland oder ins Saargebiet müssen von dem zuständigen Landesfinanzamt als Stelle für Devisenbewirtschaftung genehmigt werden «wegen Freigrenze vergl. Nr. S).
11. Reichsmarkguthaben ausländischer Banken, die dem Stillhalteabkommen beigetreten sind, sind nach den im Stillhalteabkommen festgelegten Grundsätzen frei.
Appell Nrilmds m Alle und Nanking
Gens, 7. Nov. Briaud richtete an die japanische und die chinesische Regierung gleichlautende Telegramme, in denen es heißt, daß die Ausdehnung der Zwischenfälle in der Mandschurei in nördlicher Richtung die Besorgnisse des Rates und der öffentlichen Meinung erhöhe. In seiner Eigenschaft als Ratsvräsident erinnere er daran, daß die Vertreter Chinas und Japans die Zusicherung gegeben hätten, ihre Regierungen würden alle Maßnahmen treffen, um eine Verschärfung der Lage zu verhüten. Der Rat habe in seiner Resolution vom 30. September von diesen feierlichen Verpflichtungen Kenntnis genommen. Zu deren Erfüllung erscheine es nunmehr notwendig, daß die beiden Regierungen unverzüglich den Kommandanten ihrer Truppen Instruktionen erteilten, jede Möglichkeit blutiger Zusammenstöße zu vermeiden, da weitere Zwischenfälle die Versuche des Rates »ur friedlichen Regelung des Konflikts noch mehr erschweren würden.
k Japan erklärt den Vormarsch in die Mandschurei seit K. November für beendet Eens, 8. November. Der Vertreter Japans in Paris, Joshisawa, hat den Generalsekretär des Völkerbundes telegraphisch gebeten, den Mitgliedern des Rates mitzuteilen, daß nach einem Telegramm seiner Regierung die japanischen Truppen den Vormarsch in der nördlichen Mandschurei nach der Besetzung Tahsings am 6. November einge- ^ stellt hätten. Ebenso seien auch die später entsandten Ver-
gestrigen Unterredung mit Laval zu verstehen, daß die Reichsregierung eine grundsätzliche Umgestaltung der dem Beratenden Ausschuß zustehenden Ausgaben als notwendig erachte. Herr Laval soll sich dahin geäußert haben, es werde unter diesen Umständen schwierig sein, die Brücke zu einer Verständigung zu finden. Man kann daher die Mission des Botschafters Francois-Poncet als entscheidend für den weiteren Gang der Ereignisse betrachten.
Womit kam Francois-Poncet nach Paris? Es verlautet in französischen Regierungskreisen, daß er für seine einein- halbstllndige Unterredung, die er heute nachmittag unmittelbar nach seiner Ankunft mit Laval hatte, deutsche Anregungen mitgebracht habe. Tatsache ist, daß der französische Botschafter in Berlin vor feiner Abreise mit dem Reichskanzler und dem Staatssekretär von Bülow längere Besprechungen führte, in denen laut einer hier vorliegenden Berliner Havasmeldung wichtige Gesichtspunkte für die weitere Behandlung der schwebenden Fragen gefunden werden konnten.
stärkungstruppen angefordert worden. Die japanische Regierung betont erneut, Latz der Vormarsch ihrer Truppen an den Nonnifluß lediglich erfolgt sei, um den Wiederaufbau der von Chinesen zerstörten Brücke zu sichern. Die Wiederaufbauarbeiten würden etwa zwei Wochen dauern. Die Regierung sei fest entschlossen, die Truppen zurückzuziehen, sobald die Brücke wieder instandgesetzt sei.
Rede zur MrrWer der russischen Mvolulsvn
Moskau, 7. Nov. Aus Anlaß des 14. Jahrestages der Oktoberrevolution gab der Vorsitzende des Volkskommissariats. Molotow. in einer feierlichen Sitzung im Groben Theater eine Darstellung der internationalen und der inneren Lage der Sowjetunion. Während die Industrieproduktion, so führte Molotow aus, in einer Reihe kapitalistischer Länder fast auf das Vorkriegsnivea» gesunken sei, übersteige die Industrieproduktion der Sowjetunion im laufenden Jahre die Vorkriegsvroduktion fast um das Dreifache. Im Gegensatz zu den kapitalistischen Ländern sei in der Sowjetunion die Erwerbslosigkeit vollständig liquidiert, ja sogar ein Mangel an Arbeitskräften fühlbar. Es bestehe jetzt kein Zweifel mehr, daß der Sowietfiinsjahrvlan innerhalb von vier Jahren vollständig durchgeiührt sein werde.
Zu den mandschurischen Ereignissen erklärte er: Die Stellungnahme der Sowjetunion ist der ganzen Welt bekannt und klar. Sie unterscheidet sich grundsätzlich von der Stellungnahme des Völkerbundes. Die Regierung der Union verfolgt eine Politik strengster Nichteinmischung, weil sie die internationalen, mit China abgeschlossenen Verträge achtet; wir achten die Souveränitätsrechte und die Unabhängigkeit anderer Staaten und sind der Meinung, daß eine Politik militärischer Okkupation unvereinbar ist mir der Friedenspolitik der Sowjetunion.
Molotow schloß seine Rede unter lebhaftem Beifall mit folgenden Worten: „Wir müssen aus der jetzigen internationalen Lage eine Schlußfolgerung ziehen: Unentwegte Fortsetzung des Kam. pfes um den Frieden, unentwegte Entlarvung der Vorbereitung eines neuen Krieges, unentwegte Fortsetzung der Stärkung der Wehrfähigkeit des Landes und der Machr der Roten Armee. Im Kamme um den Frieden siegten wir im Laufe von 14 Jahren, und wir werden neue Siege erringen."
Moskau feiert den 14. Jahrestag der Oktober-Revolution
Moskau, 8. Nov. Zur Feier des 14. Jahrestages der Oktober, revolution fand auf dem Roten Platz eine Parade der hiesigen Garnison statt. Eie wurde von Woroschiloff abgenommen, der -ine Begrüßungsansprache Sielt. Der Parade wohnten bei das diplomatische Corps und die Militärattaches der fremden Mächte. Im Anschluß an die Truppenschau ergossen sich die Arbeitermassen der verschiedenen Stadtbezirke auf den Roten Platz und marschierten um das Leninmausoleum und an der Tribüne vorbei, auf der sich die Mitglieder der Regierung und des Politischen Büros des Zentralkomitees der Russischen Kommunistischen Partei mit Stalin. Molotoff, Woroschiloff und Kalinin an der Spitze befanden. Die Arbeiter führten rote Fahnen und Tafeln mit sich, auf denen die Leistungen der einzelnen Betriebe geschildert wurden. Auf einigen Tafeln standen auch Losungen wie die folgenden: „Mit Stahl und Eisen festigen wir die Macht der sozialistischen Industrie!", „Den Fünfjabrvlan erfüllen wir restlos in vier Jahren!" „Wir wollen keinen Krieg .aber wir werden uns auch keinen Zoll unseres Bodens entreißen lassen!", „Festiget die Wehrfähigkeit des Landes und die Matzt der Roten Armee!".