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Mnrnmer 26 L

Altemstsig- Montag den 9. NonemUev 1931

H4. Iat»vgang

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Muer preußischer MuuzmiiMer

Präsident Klepper preußischer Finanzminister

Berlin,?. Nov. Der preußische Ministerpräsident Dr. Braun hat den Präsidenten der Preußischen Zentralgenos- senschaftskasse Otto Klepper zum preußischen Finanz- minister ernannt.

Die Ernennung Kleppers, die gleich nach dem Rücktritt Hövker Aschoffs als mögliche Lösung genannt worden war, stell! insofern eine Ueberraschung dar, als in den letzten Tagen die Wiederer­nennung des bisherigen Finanzministers Hövker Aschoff als bei-' nahe sicher gegolten hatte., In der Tat scheint der Ministerprä­sident noch bis vor kurzer Zeit den Wunsch gehabt zu haben, Höpker Aschoff von neuem zu berufen. Hövker Aschoff soll für die Uebernabme des Postens bestimmte Wünsche oder Bedingun­gen hinsichtlich der Führung seines Ressorts gestellt haben, die der Ministerpräsident nicht glaubte erfüllen zu können. Daraufhin hat dieser Präsident Klepper in Hubertusstock ernant.

Otto Klepper ist 43 Jahre alt, widmete sich zunächst der juristi­schen Laufbahn, wurde Rechtsanwalt, begann sich aber frühzeitig landwirtschaftlichen Fragen zuzuwenden. 1921 wurde er Syndi­kus des Reformbundes der Eutshöfe in Bad Nauheim, zwei Jahre später geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Domänen- vächterverbandes. In dieser Eigenschaft war er dann Mitgrlln- der der Deutschen Pächterbank. 1928 wurde ihm nach der Beur­laubung des damaligen Präsidenten der Preubenkasse, Eebeimrat Semper, die kommissarische Leitung dieses finanziellen Spitzen­instituts der landwirtschaftlichen Genossenschaften übertragen. Im Avril des gleichen Jahres wurde er zum Präsidenten der Preußischen Zentralgenossenschaftskasse berufen. Er gilt politisch als parteilos.

Besprechung der MtrnbaiMetter ln Basel

Basel, 8. November. Die zur morgigen 16. Verwal­tungsratssitzung der Bank für Internationalen Zahlungs­ausgleich in Basel bereits eingetroffenen Präsidenten und Gouverneure der einzelnen Noteninstitute haben heute nachmittag wie üblich vor der Sitzung des Verwaltungs­rates interne Besprechungen äbgehalten, in denen von deutscher Seite für den nicht anwesenden Reichsbankpräsi­denten Dr. Luther der Geh. Oberfinanzrat Dr. Vocke, fer­ner Bankdirektor Melchior und Generaldirektor Reusch teilnahmen. Auch der Gouverneur der Bank von Eng­land, Montague Norman, und der Gouverneur der Bank von Frankreich, Moret, beteiligten sich an dieser Bespre­chung, die sich bis zum Abend hinzog. Neben der Frage der Begebung eines Kredites von 60 Millionen Schilling an Oesterreich, für der die Bank von Frankreich einen Be­trag in dieser Höhe der B.Z.Z. zur Verfügung stellen will, stehen im Mittelpunkte der heutigen und morgigen Baseler Besprechungen u. a. das Ergebnis der Pariser Devisenkon­ferenz. Auch die schon gelegentlich der letzten Verwal­tungsratssitzung angeschnittene Frage der Golddepots, d.h. die Frage, ob die B.J.Z. jenen Zentralbanken, die solche Depots bei ihr unterhalten, die Rückzahlung in Gold garan­tieren will und ob andererseits die Zentralbanken, bei denen die B.J.Z. Einlagen hat, die gleiche Verpflichtung eingehen wollen, ist in den Besprechungen erörtert wor­den. Der Lösung dieses Problems stellen sich aber erheb­liche Schwierigkeiten entgegen.

Ueber die in den verschiedenen Notverordnungen über die De­visenbewirtschaftung erlassenen Vorschriften herrscht noch vielfach Unklarheit. Im Hinblick auf die scharfen Strafbestimmungen bringt der WTB.-Handelsdienst nachstehend eine Zusammenstel­lung der hauptsächlichsten Punkte der Deoisennotverordnung nach dem Stande vom 4. November 1931.

1. Devisen sind: Ausländische Noten, Münzen, Forderungen. Wechsel, Schecks, sowie Gold in jeder Form, (außer Fertigfabri­katen wie z. B. Schmucksachen).

2. Devisen sind abzuliefern: Innerhalb.dreier Tage nach Er­werb durch Verkauf an die Reichsbank oder die gewohnte Bank­verbindung (Devisenhandel).

3. Devisen dürfen behalten werden: Auf Grund einer Erlaub­nis, die die Reichsbank auf einen begründeten Antrag ausnahms­weise erteilt.

4. Devisen dürfen verwendet, sowie ins Ausland oder ins Taargebiet versandt oder untergebracht werden: Auch nach Frei­gabe durch die Reichsbank (siehe Nr. 3) nur mit Genehmigung des zuständigen Finanzamts als Stelle für Devisenbewirtschaf­tung.

5. Devisen dürfen gekauft werden: Von der Reichsbank oder der gewohnten Bankverbindung (Devisenbank), und zwar bis zu 200 Mark innerhalb eines Monats ohne besondere Genehmigung, iedoch unter Vorlegung eines amtlichen Reisepasses, dies gilt 3icht für Gold, über 200 Mark nur mit besonderer oder allge­meiner Eene- igung des zuständigen Landesfinanzamts als bteile für Dl ismbewirtftzaftung.

l Berufung

»es frauz. Botschafters nach Parts

Fran?ois-Ps«cet berichtet

Paris, 8. November. Die plötzliche Pariser Reise des französischen Botschafters Francois-Poncet, der am Sams­tag aus Berlin abgefahren ist, hat hier nicht allein das größte Interesse erweckt, sondern auch zu Gerüchten Ver­anlassung gegeben, die sich auf den gegenwärtigen Stand der französisch-deutschen Besprechungen beziehen. Es wird behauptet, daß die Verhandlungen des deutschen Botschaf­ters von Hoesch mit dem Ministerpräsidenten Laval und insbesondere mit Finanzminister Flandin ziemlich schwierig seien, und es einervermittelnden Hand" bedürfe, um den toten Punkt zu überwinden.

Die Forderung der Pariser Regierung, den Beratenden Ausschuß der B.J.Z. nur in dem engen, den herrschenden Verhältnissen nicht mehr genügenden Rahmen des Poung- Planes arbeiten zu lassen, wurde durch die deutschen Dar­legungen als unerfüllbar nachgewiesen. Ohne eine An­näherung des französischen Standpunktes an den deutschen besteht also keine praktische Möglichkeit, das Reparations­problem und die Frage der Kurzkredite zu klären. Der deutsche Botschafter Herr von Hoesch gab in seiner vor-

6. Devisen .ür späteren Termin üürfen gehandelt werden: nur mit Genehm! mg des zuständigen Landesfinanzamts als Stelle für Devisenb. irtschaftung unter Zustimmung der Reichsbank.

7. Geldkrediie an das Ausland oder an das Saargebier dür­fen gewährt werden nur mit Genehmigung des zuständigen Lan- desfinanzamts als Stelle für Devisenbewirtschaftung.

8. Geldschuld!- au das Ausland oder an das Saargebiet dür­fen bezahlt we: n: Wenn die Gläubiger Banken sind, nur mit einer für jeden ..all besonders einzuholenden Genehmigung des Reichsbankdirektoriums in Berlin (Stillhalteabkommen), wenn die Gläubiger nicht Banken sind, nur mit einer für jeden Fall besonders einzuholenden Genehmigung des zuständigen Landes- finanzamts als Stelle für Devisenbewirtschaftung.

9. Schulden in ausländischer Währung an inländische Banken, wenn diese selbst wiederum ausländischen Banken dafür haften, dürfen bezahlt werden: Nur mit Genehmigung des Reichsbank­direktoriums in Berlin.

10. a) Gutschriften in Reichsmark auf Konten, die im Ausland oder im Saargebiet verblieben.

b) Abtretung von Forderungen in Reichsmark an im Ausland oder im Saargebiet ansässige Personen.

c) Verfügungen von Ausländern oder von Saarländern über Reichsmarkguthaben in Deutschland, die vor dem 16. Juli 1931 entstanden sind und anderen Personen als Banken angehören (vergleiche Nr. 11),

d) Einzahlungen oder kleberweisungen von Reichsmark auf die in Deutschland geführten Konten von Ausländern oder Saarländern,

e) Aushändigung von Reichsmarkzahlungsmitteln im Inlands an im Auslande ansässige Personen,

f) Versendung oder Üeberbringung von Reichsmarkzahlungs­mitteln ins Ausland oder ins Saargebiet müssen von dem zu­ständigen Landesfinanzamt als Stelle für Devisenbewirtschaftung genehmigt werden «wegen Freigrenze vergl. Nr. S).

11. Reichsmarkguthaben ausländischer Banken, die dem Still­halteabkommen beigetreten sind, sind nach den im Stillhalte­abkommen festgelegten Grundsätzen frei.

Appell Nrilmds m Alle und Nanking

Gens, 7. Nov. Briaud richtete an die japanische und die chine­sische Regierung gleichlautende Telegramme, in denen es heißt, daß die Ausdehnung der Zwischenfälle in der Mandschurei in nördlicher Richtung die Besorgnisse des Rates und der öffent­lichen Meinung erhöhe. In seiner Eigenschaft als Ratsvräsident erinnere er daran, daß die Vertreter Chinas und Japans die Zu­sicherung gegeben hätten, ihre Regierungen würden alle Maßnah­men treffen, um eine Verschärfung der Lage zu verhüten. Der Rat habe in seiner Resolution vom 30. September von diesen feierlichen Verpflichtungen Kenntnis genommen. Zu deren Er­füllung erscheine es nunmehr notwendig, daß die beiden Regie­rungen unverzüglich den Kommandanten ihrer Truppen In­struktionen erteilten, jede Möglichkeit blutiger Zusammenstöße zu vermeiden, da weitere Zwischenfälle die Versuche des Rates »ur friedlichen Regelung des Konflikts noch mehr erschweren würden.

k Japan erklärt den Vormarsch in die Mandschurei seit K. November für beendet Eens, 8. November. Der Vertreter Japans in Paris, Joshisawa, hat den Generalsekretär des Völkerbundes tele­graphisch gebeten, den Mitgliedern des Rates mitzuteilen, daß nach einem Telegramm seiner Regierung die japani­schen Truppen den Vormarsch in der nördlichen Mand­schurei nach der Besetzung Tahsings am 6. November einge- ^ stellt hätten. Ebenso seien auch die später entsandten Ver-

gestrigen Unterredung mit Laval zu verstehen, daß die Reichsregierung eine grundsätzliche Umgestaltung der dem Beratenden Ausschuß zustehenden Ausgaben als notwendig erachte. Herr Laval soll sich dahin geäußert haben, es werde unter diesen Umständen schwierig sein, die Brücke zu einer Verständigung zu finden. Man kann daher die Mis­sion des Botschafters Francois-Poncet als entscheidend für den weiteren Gang der Ereignisse betrachten.

Womit kam Francois-Poncet nach Paris? Es verlautet in französischen Regierungskreisen, daß er für seine einein- halbstllndige Unterredung, die er heute nachmittag unmit­telbar nach seiner Ankunft mit Laval hatte, deutsche An­regungen mitgebracht habe. Tatsache ist, daß der fran­zösische Botschafter in Berlin vor feiner Abreise mit dem Reichskanzler und dem Staatssekretär von Bülow längere Besprechungen führte, in denen laut einer hier vorliegen­den Berliner Havasmeldung wichtige Gesichtspunkte für die weitere Behandlung der schwebenden Fragen gefunden wer­den konnten.

stärkungstruppen angefordert worden. Die japanische Re­gierung betont erneut, Latz der Vormarsch ihrer Truppen an den Nonnifluß lediglich erfolgt sei, um den Wiederauf­bau der von Chinesen zerstörten Brücke zu sichern. Die Wiederaufbauarbeiten würden etwa zwei Wochen dauern. Die Regierung sei fest entschlossen, die Truppen zurückzu­ziehen, sobald die Brücke wieder instandgesetzt sei.

Rede zur MrrWer der russischen Mvolulsvn

Moskau, 7. Nov. Aus Anlaß des 14. Jahrestages der Oktober­revolution gab der Vorsitzende des Volkskommissariats. Molotow. in einer feierlichen Sitzung im Groben Theater eine Darstellung der internationalen und der inneren Lage der Sowjetunion. Während die Industrieproduktion, so führte Molotow aus, in ei­ner Reihe kapitalistischer Länder fast auf das Vorkriegsnivea» gesunken sei, übersteige die Industrieproduktion der Sowjetunion im laufenden Jahre die Vorkriegsvroduktion fast um das Drei­fache. Im Gegensatz zu den kapitalistischen Ländern sei in der Sowjetunion die Erwerbslosigkeit vollständig liquidiert, ja sogar ein Mangel an Arbeitskräften fühlbar. Es bestehe jetzt kein Zweifel mehr, daß der Sowietfiinsjahrvlan innerhalb von vier Jahren vollständig durchgeiührt sein werde.

Zu den mandschurischen Ereignissen erklärte er: Die Stellung­nahme der Sowjetunion ist der ganzen Welt bekannt und klar. Sie unterscheidet sich grundsätzlich von der Stellungnahme des Völkerbundes. Die Regierung der Union verfolgt eine Politik strengster Nichteinmischung, weil sie die internationalen, mit China abgeschlossenen Verträge achtet; wir achten die Souveräni­tätsrechte und die Unabhängigkeit anderer Staaten und sind der Meinung, daß eine Politik militärischer Okkupation unverein­bar ist mir der Friedenspolitik der Sowjetunion.

Molotow schloß seine Rede unter lebhaftem Beifall mit folgen­den Worten:Wir müssen aus der jetzigen internationalen Lage eine Schlußfolgerung ziehen: Unentwegte Fortsetzung des Kam. pfes um den Frieden, unentwegte Entlarvung der Vorbereitung eines neuen Krieges, unentwegte Fortsetzung der Stärkung der Wehrfähigkeit des Landes und der Machr der Roten Armee. Im Kamme um den Frieden siegten wir im Laufe von 14 Jahren, und wir werden neue Siege erringen."

Moskau feiert den 14. Jahrestag der Oktober-Revolution

Moskau, 8. Nov. Zur Feier des 14. Jahrestages der Oktober, revolution fand auf dem Roten Platz eine Parade der hiesigen Garnison statt. Eie wurde von Woroschiloff abgenommen, der -ine Begrüßungsansprache Sielt. Der Parade wohnten bei das diplomatische Corps und die Militärattaches der fremden Mächte. Im Anschluß an die Truppenschau ergossen sich die Arbeitermas­sen der verschiedenen Stadtbezirke auf den Roten Platz und mar­schierten um das Leninmausoleum und an der Tribüne vorbei, auf der sich die Mitglieder der Regierung und des Politischen Büros des Zentralkomitees der Russischen Kommunistischen Par­tei mit Stalin. Molotoff, Woroschiloff und Kalinin an der Spitze befanden. Die Arbeiter führten rote Fahnen und Tafeln mit sich, auf denen die Leistungen der einzelnen Betriebe geschildert wur­den. Auf einigen Tafeln standen auch Losungen wie die folgen­den:Mit Stahl und Eisen festigen wir die Macht der sozialisti­schen Industrie!",Den Fünfjabrvlan erfüllen wir restlos in vier Jahren!"Wir wollen keinen Krieg .aber wir werden uns auch keinen Zoll unseres Bodens entreißen lassen!",Festiget die Wehrfähigkeit des Landes und die Matzt der Roten Armee!".