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Amtliche Bekanntmachungen BiehzahLusZ M 1. Dezersver Ml.

Am 1. Dezember ds. Js. werden nach der Verordnung des Wirtschaftsministeriums vom 6. Oktober 1931 (Staats­anzeiger Nr. 234) wie alljährlich Pferde, Esel (auch Maul­esel und Maultiere), Rindvieh, Schafe, Schweine, Ziegen, Geflügel (Gänse, Enten, Hühner, jedoch ohne Trut- und Perlhühner) und Bienenstöcke gezählt.

Die Bürgermeisterämter, deren Aufgabe die Durchfüh­rung der Viehzählung ist, werden auf die obengenannte Verordnung hingewichen. Die Fristen sind genau einzuhal­ten. Die erforderlichen Vordrucke gehen den Gemeinde­behörden zu.

Nagold, den 5. November 1931.

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Die Wahlkartei für die am 5. Dezember 1931 statlfindende

Gemeiuderatswahl

ist vom Samstag, den 7. November bis Freitag, den 13. November 193l während den nachgenannten Tagesstunden im Rathaus Zimmer 11 zu jedermanns Einsicht öffentlich aufgelegt r

Werktags von 812 Uhr und von 27 Uhr, Samstags von 82 Uhr,

Sonntags von 11 12 Uhr vormittags.

Innerhalb dieser Auflegungsfrist kann jeder Wahlberechtigte, der die Wahikartei für unrichtig hält, Einsprache erheben. Die Einsprachen sind beim Bürgermeisteramt anzu­bringen. Nach Ablauf der Frist ist eine Einsprache nicht mehr zulässig. Zur Abstimmung wird nur zugelassen, wer in der Wahlkartei eingetragen ist.

Wahlberechtigt sind alle deutschen Männer und Frauen, die am Wahltag das 20. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens einem Jahr im Gemeindebezirk wohnen. Wer infolge Wegzugs das Wahlrecht verloren hat, jedoch vor Ablauf von 2 Jahren in die Gemeinde zarückkehrt, erlangt mir der Rückkehr das Wahlrecht wieder.

Nicht wählen können u. a. solche Personen, die entmündigt sind, oder unter vor- läufiger Vormundschaft oder wegen geistiger Gebrechen unter Pflegschaft stehen, oder denen durch Richterspruch die bürgerlichen Ehrenrechte aberkannt sind oder die wegen Geisteskrank­heit oder Geistesschwäche in einer Anstalt untecgebracht sind.

Sämtliche Wahlberechtigte, welche in die Wahlkart.i ausgenommen wurden, sind von der Aufnahme schriftlich benachrichtigt worden.

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am Samstag, den 7. November 1931 im Gemeindehaus neben dem Luthersaal.

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Bösingen, den 6. November 193 t.

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Tiefbetrübt geben wir allen Verwandten und Bekannnten die schmerzliche Nachricht, daß unsere liebe, treubesorgte Mutter, Groß- und Schwieger­mutter

Anna Rothfntz

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nach langem, schwerem Leiden gestern nachmittag im Alter von 60 Jahren sanft in dem Herrn entschlafen ist.

Der trauernde Gatte: Christian Rothfuß, Gemeinderat mit Kindern.

Beerdigung Sonntag nachmittag 2 Uhr.

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