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Krrrnrner 74

KlterOleizr» Montnp den 20 Mär; 1031

84. Aahrgang

Rcm RMrordnung

Derordvung des Rächsprästdeulen z»r Bekämpfung politischer Ausschreitungen

Berlin, 28 März. Der Reichspräsident hat auf Grund des Artikels 48 eine Verordnung zur Bekämpfung politischer Aus­schreitungen erlassen, die die Befugnisse der Behörden auf dem Gebiete des Perjammlungs rechts und hinsichtlich der politischen Druckschriften in einer Anzahl von Punkten er­weitert. Im Paragraph 1 der Verordnung wird bestimmt, daß Sssenlliche politische Versammlungen sowie alle Ansammlungen «nd Aufzüge unter freiem Himmel spätestens 24 Stunden vorher der Ortspolizeibehörde angemeldet werden müssen. Sie können hpim Mni-sieaen beit'mmter Voraussetzungen verboten werden, vor allem dann, wenn befürchten ist, daß zum Ungehorsam gitM u-eietj vver rinoroaungen der Behörden ausgesordert oder angereizt wird, der Staat oder seine leitenden Beamten be­schimpft oder böswillig verächtlich gemacht werden oder eine Religionsgemeinschaft beschimpft wird. Statt des Verbotes kann «ne Genehmigung unter Auslagen erfolgen. Die gleichen Vor­schriften gelten für poritische Umzüge aus Lastwagen. Unterlassung der Anmeldung oder öffentliche Aufreizung zu Gewalttaten wird mit Gefängnis nicht unter drei Monaten be­straft. Mir Gefängnis nicht unter sechs Monaten wird bestraft, wer eine Schußwaffe unbefugt führt und eine Gewalttätigkeit mit ihr begeht oder androht.

Wer eine Schuhwaffe unbefugt führt und eine Gewalt tätigte! t mit ihr gegen einen anderen begeht oder ihm an­droht, wird mit Gefängnis nicht unter sechs Monaten bestraft. Daneben kann auf Geldstrafe anerkannt werden.

Wer Plakate und Flugblätter politischen Inhalts der vessentlichkeit zugänglich macht, die nicht der zuständigen Be­hörde zur Kenntnisnahme vorgelegt worden sind, wird mit Ge­fängnis bis zn drei Monaten bestraft. Auch Druckschriften, ia denen zum Ungehorsam gegen Gesetze oder rechtsgültige Verord­nungen ausgesordert wird, oder Organe usw. des Staates bös­willig verächtlich gemacht werden, oder eine Neligionsgesellschast des öffentlichen Rechts, ihre Einrichtungen usw. beschimpft oder böswillig verächtlich gemacht werden, können polizeilich be­schlagnahmt und eingezoge» werden. Handelt es sich um perio­dische Druckschristen, so können sie, wenn es Tageszeitungen find, bis aus die Dauer von acht Wochen, in anderen Fälle« bis aus die Dauer von sechs Monaten verboten werden. Für die gleiche Dauer können periodische Druckschriften verboten werden, als deren verantwortlicher Schriftleiter zuwider jemand bestellt oder benannt ist, der nicht oder nur mit besonderer Zustimmung oder Genehmigung strafrechtlich verfolgt werden kann.

Abschnitt 3 regelt die Zuständigkeit für die zu erlassenden polizeilichen Maßnahmen. In der Hauptsache sind die Orts­polizeibehörden dir aussührcnden Organe. Gegen die getroffe­nen Mahnahmen ist in einigen Fälle» die Anfechtung nach den Bestimmungen des Landesrechte, in allen übrigen Fällen die Beschwerde an einen vom Präsidium zu bestimmenden Senat des Reichsgerichts gegeben.

Berlin, 29. März. Zu der Notverordnung des Reichspräsi­denten wird von der preuhischen Regierung daraus hingewiesen, daß es die Aufgabe einer gerechten polizeilichen Handhabung der Verordnung sein wird, jede kleinliche und den Sinn der Verordnung widersprechende Behandlung zu vermeiden.

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MesWmmen zur Notverordnung

Berlin, 29. März. Die den Regierungsparteien nahestehenden Zeitungen begrüßen die Maßnahmen der Regierung als ein Mittel zur Beruhigung der politischen Atmosphäre. Die Rechts­presse gibt ihrer Genugtuung über die Ankündigung der Re­gierung Ausdruck, daß besondere Maßnahmen gegen die Be­schimpfungen der religiösen Einrichtungen und Religionsgemein­schaften geplant sind, äußert jedoch Bedenken über das politische Ausmaß der Verordnung, die unter Umständen jede oppositio­nelle politische Propaganda unterbinden könnte.

DerVorwärts" billigt die Absicht, von der die Verordnung ausgeht behält sich jedoch die Kritik im einzelnen vor. Das starke Hervortreten des Religionsschutzes lasse den Zentrums- einfluß deutlich erkennen. DieVossijche Zeitung" spricht von einem Akt der Notwehr, den man bedauern könne, zu dem die Regierung aber durch die Verrohung des politischen Lebens ge­zwungen worden sei. DieGermania" bezeichnet die Verord­nung als eine notwendige Tat, von der eine segensreiche Wir­kung erhofft werde DieDeutsche Allgemeine Zeitung" ist der Ansicht, daß niemand gegen die Anwendung des Artikels 48 zur Wiederherstellung gesunder Verhältnisse Einspruch erheben werde. Allerdings enthalte die Verordnung ganz außerordentlich weitgehende Bestimmungen undKüutschukparagraphen". Auch dieVörsenzeitung" heißt die Tendenz gegen die Verrohung der politischen Sitten und die widerliche Religionshetze rückhaltlos gut. Aber auch diese Zeitung befürchtet, daß gewisse Bestim­mungen der Verordnung von sozialdemokratischen Behörden aus­genutzt werden könnten, um die Betätigung ihrer politische» Gegner, auch wenn sie sich in gesitteten Formen halte, einzu­schränken Aehnlich äußern sichDeutsche Tageszeitung",Kreuz­zeitung" und die Scherl-Blätter. Der Schutz gegen die Hetze der Gottlosen-Verbände sei erfreulich, die Blätter sehen aber in der Notverordnung andererseits geradezu eine Verschärfung des Republikfchutzgesetzes. DieDeutsche Zeitung" sieht in der Not­verordnung das Höchstmaß an Eingriffen in die politische Frei­heit, das praktisch dem Belagerungszustand gleichkomme.

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RMssvvoMn fordert ZinMMung der Rotvrrordmms

Don der Reichsregierung wird zur Begründung betont, daß der politische und auch kulturelle Radikalismus sich in der letzten Zeit in Formen bewege, die für das deutsche Volk nicht nur be­schämend seien, sondern geradezu einen Einbruch in die Kultur bedeuteten. Dabei seien in gleicher Weise der Staat und seine Hoheitszeichen w>e auch die religiösen Gesellschaften und deren Einrichtungen in einer Weise angegriffen worden, die den Staat selbst berührten. Auch antisemitische Ausschreitungen zählten hierzu. Die Notverordnung wolle hier vorbeugend wirken. Der Reichstag habe sich allein dem Ziel gewidmet, den Etat parla­mentarisch zu verabschieden, womit er eine Voraussetzung zur Stärkung des deutschen Kredits geschaffen habe. Aehnlich ge­ordnete Verhältnisse mußten auch aus innerpolitischem Gebiet -«schassen werden. Die Regierung übe absolute bürgerliche Tole­ranz, sie wolle jedem die Möglichkeit geben, sich im Rahmen feiner UeLerzeugung und Weltanschauung zu bewegen. Es gehe «ei der Notverordnung also nicht um die Einschränkung der Gedankenfreiheit, sie bezwecke nur die Eindämmung der Aus­wüchse. Das Nebeneinanderleben der einzelnen Stände und Gruppen in Deutschland müsse sich in Formen vollziehen, die «er Kultur des Volkes entsprächen.

An die Innenminister der Länder hat Dr. Wirth ein Rund- «legramm gerichtet, in dem er auf den Erlaß der Notverordnung hmwejst und besonders darauf aufmerksam macht, daß aus Grund meier Verordnung die das christliche Empfinden schwer vcrletzen- o°n kommunistischen Anti-Ostcrkundgebungen, insbesondere Fahr- verhindert werden können. Auch an die Kirchcnorganisa- «onen wird sich der Reichsinnenminister in einem besonderen schreiben wenden, von denen die lebhaftesten Beschwerden über «le Auswüchse auf kulturellem Gebiete erhoben worden sind. An leer Stelle wird er die Bitte richten, auch ihrerseits alles zu einer Befriedung des öffentlichen Lebens zu tun. Er wird da- "achsuchen, in ihrer Polemik gegen Dissidenten eine Sprache 'lihren, die der schwierigen innerpolitischen Lage Deutfch- Apn dem Geiste der Notverordnung angemessen sei. Als Illtten dieses Schre-bens kommen der Deutsche Evangelische «5?°"llusschuß, die Vorsitzenden der Fuldaer und Freisinger l^Aokonferenz und die Arbeitsgemeinschaft der Jüdischen »ndesverbände des deutschen Volkes in Frage.

Berlin» 30. März. Die Vertreter der Rechtsopposition haben, nach einer Meldung desMontag", auf einer Tagung in Nürn­berg am Sonntag eine Entschließung gefaßt, in der nach einer überaus scharfen Kritik der Leistungen des Kabinetts Brüning und der Tätigkeit der im Reichstag verbliebenen Parteien die Forderung der Rechtsopposition auf Einberufung des Reichs­tages angekündigt wird. Die Rechtsopposition werde auch in den Ländern, die zur Aufrechterhaltung ihrervon der Verord­nung verletzten Souveränität" gebotenen Schritte tun. In der Entschließung wird weiter die Erwartung ausgesprochen, daß der Reichspräsident sich nicht längereinseitig von den Parteien unterrichten laßt, sondern auch einmal die Vertreter der natio­nalen Opposition hört, hinter denen die Mehrheit seiner ehe­maligen Wähler steht". Die Entschließung macht der Notver­ordnung den Vorwurf, daß sie nicht nur zur Abwehr der Eott- losenpropaganda bestimmt sei und fordert zum Schluß den Reichs­präsidenten auf, bei der Reichsregierung die Aufhebung der Notverordnung durchzusetzen oder sich von seinen gegenwärtigen Beratern zu trennen.

Nriand zum Zollabkommen

Paris, 29. März. Im Senat wurde die Generaldebatte über das Budget des Ministeriums des Auswärtigen fortgesetzt. Der Vorsitzende des Senatsausschusses für Auswärtige Angelegen­heiten Viktor Verard, sprach über die deutsch-österreichischen Zoll- vcrhandlungen. Er erklärte, in der letzten Zeit habe es so ge- schienen, als ob alles dem Frieden zugewandt sei, bis die deutsch« Diplomatie einen unerwarteten Schlag geführt habe. Er sei da­von überzeugt, daß die Vereinigung Oesterreichs und Deutsch­lands formell gegen den Friedensoertrag von Versailles verstoße. Die Unabhängigkeit eines Landes sei ebenso bedroht durch wirr- schaftliche Abmachungen wie durch politische Akte. Schließlich wies Senator Berard auch auf das Protokoll vom 4. Oktober 1922 und auf Artikel 88 des Vertrages von St. Germain hin. Oesterreich könne seine Freiheit in bezug auf die Zolltarife und die Handelsabmachungen nur aufrecht erhalten unter einem Re­gime, das nicht geeignet sei, seine Unabhängigkeit zu verletzen. Von den Mächten, denen gegenüber sich Oesterreich 1922 ver- pfichtet habe, nämlich Italien, England, die Tschechoslowakei.

und Frankreich, seien drei der Ansicht, daß Oesterreich seine Ver­pflichtungen verletzt habe. Eine rasche Zusammenarbeit sei' wünschenswert, und man müsse versuchen, eine solche zu erreichend

Senator Lamerq erklärte: Wenn das deutsch-österreichische Ab­kommen definitiv werden sollte, würde es eine Verletzung der Verträge von Versailles nud St. Germain und mehrerer anderer Vereinbarungen bedeuten. Das deutsch-österreichische Abkomme» hätte also vorher der Prüfung des Völkerbundes unterbreitet werden müssen Es laufe dem Geist und dem Buchstaben sämt­licher von Deutschland und Oesterreich abgeschlossener Verträge und Abkommen zuwider. Er verletze außerdem das Völker­bundsstatut.

Außenminister Vriand erklärte, die Beziehungen Frankreich» zu den Sowjets seien nicht besonders gut. Was Italien be» tresfe, sei eine sehr nützliche Entspannung für den europäischen Frieden zv verzeichnen. Wenn es jemand gibt, der ein pein­liches Gefühl anläßlich des jüngsten diplomatischen Zwischen­falles hat empfinden können, so bin ich es wohl. Was man als einen Höslichkeitsmangel bezeichnet hat, hat besonders den fran­zösischen Außenminister treffen müssen. Die Tatsache, die sich ereignet hat, kann in keiner Weise das Prestige Frankreichs berühren Das soll aber nicht heißen, daß Frankreich demgegen­über unempfindlich bleiben kann. Vor einigen Jahren standen wir vor einem politischen Anschlußunternehmen nud nicht vo<e einem Zollprosekt. Das war eine ernste Gefahr und ich Hab« davon auf der Tribüne in Genf gesprochen und zwar in An­wesenheit des Reichskanzlers. Damals habe ich erklärt: Wenn Sie soweit gehen, bedeutet das den Krieg. Man hat mich be­ruhigt. Die Propaganda hat nachgelassen und es ist eine Ent­spannung eingetreten. Am ernstesten in dieser Angelegenheit ist die Art, in der dabei vorgegangen wurde. Sie ist nicht richtig, sie ist beunruhigend. Sie widerspricht dem, was ab- gemacht wurde, und sie widerspricht de« Bedingungen für eine europäische Zusammenarbeit. Wie haben Oesterreich erklärt, es habe nicht das Recht, eine Handlung vorzunehmen, die in for­mellem Widerspruch zu de» Verträgen und zu dem Abkomme» von 1922 steht.

Vriand erklärte weiter: Wir haben von anderen Ländern die gleichen Schritte gefordert. Sie sind ausgeführt worden. Man erklärt von England, seine Haltung sei nicht klar und energisch genug gewesen. Es hat uns gesagt: Weiter als man bis jetzt gegangen sei, könne man nicht gehen. Erst müsse der Völkerbundsrat gefragt werden. Gewiß wird das, was jetzt ge­schehen ist, einen Stillstand ln unsere» Beziehungen zu Deutsch­land bringe». Mit Oesterreich haben wir Handelsverträge ab­geschlossen, die Rücksicht genommen haben auf seine wirtschaft­liche Lage. Wenn diese sich verändert, muß die Frage neu aufs Tapet gebracht werden. Schon haben sich die Zollausschüsse von Kammer und Senat mit vollem Recht mit dieser Angelegenheit beschäftigt. Deutscherseits habe ich, das ist wahr, schon Ent­täuschungen erlebt. Wenn ich auf meinem Posten bleibe, werde ich trotzdem die Aktion fortsetzen, die ich mit dem Willen unter­nommen habe, bis zum Ende zu gehen, d. h. zu erreichen, daß die beiden in Frage kommenden Länder nicht bei ihrer Absicht bleiben, feierliche Verpflichtungen zu verleugnen. Die Rede Briands hat bei der übergroßen Mehrheit der Senatoren Bei­fall gefunden.

Englische Kritik an der Entschließung des französischen Kammerausschusses

London, 28. März. Der Pariser Korrespondent derTimes" kritisiert die Entschließung der französischen Kammeraucschusses für Handelsfragen zu den deutsch-österreichischen Wirtschaftsver- einbarungen in bemerkenswert ablehnender Weise Er schreibt, diese Resolution würde wahrscheinlich nicht mehr erreichen, als Vriand in Verlegenheit zu bringen, da darin die Behauptung wiederholt werde, daß das Abkommen gegen diese Verträge ver­stoße, eine Behauptung, die nirgends außerhalb der Grenzen Frankreichs vielleicht mit der Ausnahme von Prag vorbebaltlose Unterstützung gefunden habe. Dadurch, daß die Entschließung den Dispur auf das wirtschaftlich« Feld verschiebe, versorge sie dir Extremen mit neuen Waffen gegen das Abkommen, und der zum Schluß gemachte Vorschlag auf Bildung eines allgemeinen Wirt« schastsbiindnisses unter Ausschluß von Deutschland und Oester­reich könnte vielleicht einigen Schaden anrichten, selbst wenn man damit nicht sehr weit komme

Weitere Reichsratsbeschlüsse

Der Reichsrat nabm ferner die Verordnung über den Zu­sammenschluß der Zuckerindustrie an. Er hält an dem Wortlaut der Begründung für die in der vorigen Sitzung beschlossenen Ei», spriiche gegen die vom Reichstag angenommene Novelle zum Brrngejev uns gegen sie Wiedereinführung des rollireien De- srierfleischkontingentes fest. Aus dem Verordnungseinwurf zur Ausführung des Weingesetzes wurde einstweilig nur die Bestim­mung über die Dessertweine in Kraft gesetzt. Eine neue Fassung der Biersteoer und ueue Ausführungsbestiwmunge« zu diesem Gesetz genehmigte der Reichsrat. Dabei wurde beschlossen, daß Hausbrauereien, die Bier verkaufen, ihre gesamten Biermengen normal versteuern müssen, also des Steuerprivilegs verlustig ge­hen. Auf Wunsch der Branntweinmonvolverwaltung erhöhte der Reichsrat das Brennrccht der landwirtschaftlichen Kartoffelbreu- uereieu von 69 auf 70 Prozent. Zustimmung fand schließlich auch eine Verordnung über die Ermäßigung der Kraftsadrreugsteue« für gröbere Personenwagen, die bereits über 5 Jahre alt sind.!