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Art er; steig» Montag den 24. November 1L-30
53. Jahrgang
Wer hat den Krieg veranlaßt ?
Die Antwort von hundert amerikanischen Professoren
Von Fr. Ungar-Hartung
In keinem Lande der Erde, nicht einmal in Deutschland, wird die Kriegsschuldfrage in der gesamten Öffentlichkeit seit nun bald einem Jahre mit solcher Leidenschaft und Gründlichkeit erörtert wie in Amerika. Einzelne Fragen, Nie beispielsweise die Rätsel um den niemals veranstalteten, sogenannten Potsdamer Kronrat, könnte ein aufmerksamer durchschnittlicher amerikanischer Zeitungs- und Zeitschriftenleser genauer beurteilen als in der übrigen Welt die meisten Eeschichtsprofessoren. Auf jeden Fall bieten wichtige Zeitschriften, wie „Current History", „Laufende Geschichte", und große Pressekonzerne, auch abseits von Hearst, immer wieder schon der Menge nach so umfassende Meinungsäußerungen über die Kriegsschuldfrage, daß die große inneramerikanische Bewegung, die durch die Resolutionen des auch jetzt wieder gewählten Senators Shipstead gegen den Kriegsschuldartikel des Versailler Vertrages ausgelöst worden ist, nur auf diesem Hintergründe verständlich wird.
Noch so zahlreiche amtliche Erklärungen können ja an dem Zusammenhang zwischen Kriegsschulden, Kriegstributen. Kriegsschuld nichts ändern. Sie wirken höchstens w>e die Erklärung eines Mannes, der mitten in einem Wolkenbruch im Freien steht und mit Aufbietung der lächerlichsten Beschwörungsformeln versichert, daß er von strahlendem Sonnenschein überflutet werde. Fällt der Schuldartikel des Versailler Vertrages, dann kommen die Tribute nicht nur ins Wackeln, sonden dann fallen sie um. Weil in Deutschland darüber einer bedeutenden Masse des Volkes die Wahrheit planmäßig vorenthalten, die Wirklichkeit geflissentlich verschleiert wird, muß man immer wieder das Wort Poineares im „Temps" vom 27 . Dezember 1920 wiederholen: „In der Tat, wenn es nicht die Zentralmächte gewesen sind, die den Krieg verursacht haben, warum sollen dann gerade sie verurteilt bleiben, den Schaden zu bezahlen? Aus einer geteilten Verantwortlichkeit folgt notwendiger- und gerechterweise auch eine Aufteilung der Kosten!" Man darf ja wohl einmal hervorheben, daß Poincare besser weiß als irgend jemand in Deutschland, namentlich auch als diejenigen, die den Vorbereitungen des Kanzlers Brüning für eine Aufrollung der Verträge unerhörter Weise Steine in den Weg rollen, aus welchem Grunde der teuflische Artikel 231 des Versailler Vertrages geschaffen wude.
Im gleichen Fahrwasser segelt die stark beachtete Neuyorker Zeitschrift „The World Tommorow", die „Welt von Morgen", wenn sie ausführt: „Wer hat den Krieg veranlaßt? Die Beantwortung dieser Frage ist von höchst politischer Bedeutung... Die aus der Kriegszeit stammende Lehre von der Alleinschuld der Mittelmächte wird von maßgebenden Geschichtsforschern, die das verfügbare Beweis- material gründlich durchgearbeitet haben, beschleunigt fallen gelassen. Wenn Deutschland aber nicht alleinschuldig ist, auf welcher ethischen Grundlage beruhen dann noch Schadenersatz- und Wiedergutmachungsforderungen? Warum soll dann noch das deutsche Volk sich unter den von ihm verlangten ungeheuren Jahreszahlungen krümmen?" Wohlverstanden! So fragt man in Amerika!
Die erwähnte Zeitschrift gelangte auf diesen Grundlagen M einer Stichprobe über die gegenwärtigen Ansichten bei Männern und Frauen aller amerikanischen Berufsschichten über die Frage: Wer hat den Krieg veranlaßt? Dis verdienstvollen „Berliner Monatshefte" des Kriegsschuldforschers Dr. h. c. Alfred von Wegerer machen uns mit dem Ergebnis bekannt. Von 1200 befragten Personen, Professoren, Schulleitern, Redakteuren, Wohlfahrtspflegern. Geistlichen, Arbeiterführern, Rechtsanwälten, Geschäftsleuten, Offizeren des Heeres und der Marine haben 429 geantwortet, ein gutes Ergebnis, wenn man die angedeutets heikle finanzielle Seite der Frage gerade für Amerika berücksichtigt. Von den 429 behaupteten nur 48 die Alleinschuld Deutschlands und seiner Verbündeten. Weniger als die Hälfte der Antwortenden meint, daß Deutschland mehr Schuld habe als eine andere Macht. Von hundert gesondert befragten Eeschichtsprofessoren behaupten nur noch drei die kategorisch. 32 meinen, daß Deutschland für den Krieg mehr verantwortlich sei als irgend eine andere Macht, 56 dagegen verneinen das wiederum ohne Einschränkung. Geteilt ist die Meinung über die Streichung der Kriegsschulden und Reparationen. 42 der Professoren befürworten sie, 43 wollen davon nichts wissen und 15 bleiben unentschieden. Diese 15 nehmen also Rücksicht auf die Sparbüchsen ihrer Landsleute, die 42 schon beiseite geschoben haben zur Sicherung des Weltfriedens, von höherer Warte auch zur Sicherung des Lebens und der Fortschritte auch ihres eigenen Volkes,
Es handelte sich um eine Stichprobe, keine Allgemeinabstimmung Aber auch diese Stichprobe erfüllt uns mit der lleberzeugung: Die Wahrheit marschiert! Also helfen wir ihr nach.
Heule iwo»
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Mrllemteri und der Vemaltimgrrat der Reichsbahn
Stuttgart, 21. Nov. Bei dem Rechtsstreit, der vom 22. bis 28. November 1930 vor dem Staatsgerichtsbos in Leipzig verhandelt wird, handelt es sich um den Anspruch der Länder Bayern, Sachsen, Württemberg und Baden auf eine Vertretung im Verwaltungsrat der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft. Schon einmal hat dieser Rechtsstreit die Oefientlichkeit in starkem Matze beschäftigt. Es war im Dezember 1928, als die Reichsregierung die Besetzung der Verwaltungsratssitze unmittelbar am Tage vor dem Zusammentritt des Staatsgerichtsbofes vornabm und damit diesen aufs schärfste brüskierte. Der Rücktritt des Reichsgerichtspräsidenten Dr. Simons war bekanntlich die Folge. Als im Frühjahr 1924 die Deutsche Reichsbahn als selbständiges Unternehmen von der unmittelbaren Verwaltung durch das Reichsverkehrsministerium losgelöst wurde, mutzte das Reich einige Schranken beseitigen, die ihm die Staatsverträge mit den früheren Eisenbahnländern gezogen hatten. Das Reich schlug nach längeren Verhandlungen den Ländern Preutzen, Bayern, Sachsen, Württemberg und Baden eine im wesentlichen gleichlautende Vereinbarung vor, nach der diese in die Organisationsänderung willigen sollten, wogegen ihnen vom Reich eine Vertretung im zukünftigen Berwaltungsrat der Deutschen Reichsbahn aus eigenem Recht zugesichert wurde. Als später der Dawesvlan vorlag, wollte das Reich sich der übernommenen Verpflichtungen durch die Behauptung entziehen, seine Zusage habe nur für das Unternehmen „Deutsche Reichsbahn" gegolten, nicht für die nun zu gründende Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft, deren Verwaltungsrat wesentlich kleiner sei, als das Reich ursprünglich angenommen habe, und dessen Mitglieder zur Hälfte nicht von der Reichsregierung, sondern vom Treuhänder ernannt würden. Es gelang dem Reich, zwar zunächst, sich mit Preutzen, ebenso mit Bayern und Sachsen zu einigen. Nach dem Tode des preußischen Vertreters ernannte jedoch das Reich gegen den Willen Preußens den Reichskanzler a. D. Dr. Luther zum Verwaltungsratsmitglied. Preußen rief mit Erfolg den Staatsgerichtshof an. Trotz des gleichen Wortlauts der mir den anderen Sündern ausgetauschten Erklärungen bestritt das Reich diesen gegenüber ein gleiches Recht. Nach mehreren ergebnislosen Verhandlungen erhob Baden Klage beim Staatsgerichtshof, die das Reich mit Gegenantrag gegen Bade«, aber auch gegen die Länder Bayern, Sachsen und Württemberg beantwortete, daß ihnen überhaupt kein Anspruch auf Vertretung im Berwaltungsrat zustehe.
Die Rechtslage Württembergs ist ungünstiger als die der übrigen vier Länder. Ueber Las Beschaffungswesen ist eine Einigkeit heute noch nicht erzielt. Der bayerischen Klage wegen der Lokomotivauftriige wird fich Württemberg anschlietzen. Die Betreuung der preußischen und bayerischen Interessen im Vorstand selbst bedeutet eine viel wirksamere Berücksichtigung dieser besonderen Belange, als sie durch die Zuweisung eines Sitzes im Verwaltungsrat je erreich! werden kann. Trotzdem hat Preutzen und Bayern seinen Landesvertreter im Verwaltungsrat. Dagegen sind die als Verbindungsleute aufgestellten Direktionsvrä- siüenten von Stuttgart und Karlsruhe Vollzugsorgane des Vorstandes der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft, ohne in diesem selbst Sitz und Stimme zu haben. Schon durch ihre abhängige Stellung ist es bedingt, daß sie die Landesinteressen der Hauptverwaltung gegenüber nicht mit gleich starker Entschiedenheit vertreten können, wie es d«e preußische Abteilungsleiter der Hauptverwaltung und der Leiter der Eruvvenverwaltung Byaren tun kann. Hat der Vorstand in einer Frage entschieden, so ist eine weitere Fühlungnahme der württembergischen und badischen Landesregierung mit den „zur Auskunfterteilung verpflichteten" Direktionspräsidenten in Stuttgart und Karlsruhe von höchst problematischem Wert. Deswegen müssen gerade die beiden süLwestdeutschen Länder besonderen Wert darauf lesen, daß sie wenigstens in den ganz wichtigen Fragen, die vor den Verwaltungsrar kommen, durch eine Vertretung tm Berwaltungsrat aus eigenem Recht ihre Belange zu Wort kommen lasse« könne». Dab die südwestdeutschen Länder nicht einfach mit den Ländern gleichgestellt werden können, die früher überhaupt keine Eisenbahn gehabt haben, zeigt am besten die aktive Eisenbahnpolitik, die Württemberg seit einer Reihe von Jahren verfolgt (Ausbau der Nordsüdstrecke, Elektrifizierung des Stuttgarter Vorortsverkehrs, Hafenbabnbof in Friedrichshafen). Die anderen Länder haben dem nichts Gleichwertiges gegenüberzustellen.
Me Liin-erklW men die Reichsbahn
Verhandlung vor dem Staatsgerichtshof — Verkündung der Entscheidung am Dienstag
Unter Vorsitz des Reichsgerichtspräsidenten Dr. Bumke wurde vor dem Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich über den Streit des Deutschen Reiches gegen die Länder Baden, Bayern, Sachsen und Württemberg wegen der Benennung von Mitgliedern zum Verwaltungsrat der Deutschen Reichsbahngesellschaft verhandelt Als Vertreter des Reichsverkehrsministeriums führte zunächst Ministerialrat Orthmann aus: Das Reich könne sich keineswegs das bedeutsame Hoheitsrecht an der Reichsbahn zugunsten der Länder beschneiden lassen. Die früher mit Bayern, Sachsen usw. getroffenen Vereinbarungen hätten sich nur auf den Verwaltungsrat des Unternehmens „Deutsche Reichsbahn" beziehen können. Der Einfluß der Länder sei auch außerhalb des Staatsvertrags durch mancherlei Maßnahmen sichergestellt. Die Ansprüche der Länder könnten also nicht als begründet angesehen werden.
Für das Land Bayern sprach bann Ministerialrat Dr. Hellmann. Er kam zu dem Schluß, daß die Vereinbarungen vom Februar 1924 zwischen dem Reich und dem Land Bayern .roch beständen, und daß sie Bayern das Recht gäben, zur unmittelbaren Benennung eines Mitgliedes des Verwaltungsrates.
Die Stellung des Landes Sachsen behandelte Oberregierungsrat Dr. Hüneseld. Sachsen sei nicht nur ein Sitz im Verwaltungsrat, sondern unter Umständen sogar einer im engeren Ausschuß zugesichert worden. Es sei höchst merkwürdig, daß das Reich jetzt den damaligen Reichtzverkehrsmrnister desaoouir«. Das Ver» ^
trauen zum Reiche muffe dadurch ungemein erschüttert werden. Die Ansprüche Sachsens beständen zu Recht.
Oberregierungsrat Dr. Schiller führt für das Land Württemberg aus, daß auch mit seinem Lande ein Vertrag zustande ge» kommen sei. Die Länder hätten auch ein schutzwürdiges Interesse, in dem Verwaltungsrat der Reichsbahngesellschaft vertreten zu sein. Für Preußen sei dies ohne weiteres anerkannt, weil es 78 v. H. aller Eisenbahnlinien habe. Aber auch die kleineren Länder hätten ein Interesse, im Verwaltungsrat einen Vertreter zu haben, denn Preußen habe außerdem ein Mitglied in der Hauptverwaltung und Bayern eine besondere Gruppenverwaltung, Sachsen sei noch ein Mitglied im engeren Ausschuß zugesichert. Das Reich habe also ganz bewußt nach den Einflußrechten der einzelnen Länder abgestuft.
Ministerialrat Seeger erklärte für das Land Baden, daß es die Regierung viel lieber gesehen hätte, wenn das Reich mir ihr gütlich verhandelt hätte. Das Vertrauen werde dadurch nicht erhöht, es werde im Gegenteil eine Atmosphäre des Mißtrauens geschaffen. Die Forderungen der Länder entsprächen durchaus Paragraph 12 der Eesellschaftssatzungen, der Verwaltungsrnt müßte nach regionalen Gesichtspunkten sich zusammensetzen.
Gesandter Honold führte aus, daß Baden seit Mai ein Mitglied im Verwaltungsrat habe, daß aber der Reichsverkehrsminister ausdrücklich betont habe, daß damit der Streit nicht erledigt sei. Die Rechtsgültigkeit der Verträge sei früher niemals angezweifelt worden. Es handle sich nicht um Hoheitsrechte, sondern um eine rein materielle Angelegenheit, der Kaufpreis für die Eisenbahnen sei vom Reich noch nicht gezahlt, nicht einmal die Zinsen seien gezahlt. Deshalb wollten sich die Länder eine Aufsichtsmöglichkeit im Verwaltungsrat sichern. Wenn sie heute die Bahnen noch hätten, wären die ganzen Staatsfinanzen saniert. Es liege also ein durchaus berechtigtes Interesse vor und es sei auch keine Unmöglichkeit der Erfüllung für das Reich gegeben.
Ministerialrat Orthman» erwiderte für das Reichsverkehrsministerium, daß die Erklärungen des Reichsverkehrsministers vom Feb. 1924 nur für die „Deutsche Reichsbahn" rechtsgültig seien. Die Kreditwürdigkeit der Reichsbahn gegenüber dem Ausland fordere, den Eindruck zu vermeiden, als sei der Verwaltungsrat politisch zusammengesetzt.
Oberregierungsrat Dr. Hüneseld gab dann namens des Lrndes Sachsen und der übrigen beteiligten Länder eine Erklärung ab, in der Verwahrung dagegen eingelegt wurde, daß Gefahr bestehen solle, daß durch die Ernennung von Ländervertretern politische Gesichtspunkte mehr als bisher in die Arbeit des Vsrwal- tungsrates getragen würden. Gerade umgekehrt sei diese Befahr durch die letzten Ernennungen des Reiches größer, als im fachlichen Interesse geboten sei. Gegen diese Erklärung erhoben die Vertreter des Reichsverkehrsministeriums Widerspruch. Reichsgerichtspräsident Dr. Bumke beraumte Termin zur Verkündung für Dienstag, 10 Uhr, an.
Landesversammlung der Volksrechls-Partei
Stuttgart, 22. Nov. Vorletzten Sonnrag fand in Stuttgart eine von den Ortsleitern und Vertrauensleuten überraschend stark besuchte Lanüesversammlung der Volksrecht-Partei statt. Der Vorsitzende Abg. Bauser gab einen Ueberblick über die politische Lage, nahm Stellung zu dem Wahlergebnis vom 14. September, das Dank der verfassungswidrigen Wahlbestimmungen für die Volksrechlpartei kein Mandat erbrachte, obwohl nach der Stimmenzahl 5 Mandate auf die Partei entfallen wären. In einer Aussprache wurde zu Fragen der Organisation und das Aus- . baus der „Selbsthilfe" eingehend Stellung genommen. Es wurden Arbeitsausschüsse gebildet. Unter allseitiger Zustimmung wurde beschlossen, mit aller Kraft die Organisation und die Presse der Volksrecht-Partei weiter auszubauen und die Ideen des Volksrecht-Kampfes in weiteste Kreise zu rragen.
Ein Reihengräbersriedhof bei Deißlingen
Beim Bau der Umgehungsstraße, welche die Orte Bühlingen, Lausten, Deißlingen von dem immer stärker werdenden Autoverkehr nach dem südlichen Schwarzwald entlasten soll, stieß man vor einigen Wochen 500 Meter vom Südrand von Deißlingen auf dem Hockenbühl auf alamannische Gräber. Dank dem Entgegenkommen des Straßen- und Wasserbauamts Rottweil war es dem Landesamt möglich, trotz der schnell fortschreitenden Erab- arbeiten wenigstens noch 86 Gräber zu untersuchen. Die Ergebnisse waren befriedigend. Es wurden eine große Anzahl sehr wertvoller Funde geborgen. Hervorzuheben sind vor allem eine reich mit Almandinen geschmückte goldene S-Fibel, ferner ein Eoldring mit eingraviertem Vogel, eine silberne Alamandin- scheibenfibel, drei silberne S-Fibeln, zwei silberne Rundfibeln, reich mit Kerbschnittornamenten verziert, zwei Fünfknopffibeln mit halbrunder Kopfplatte und geradem Fuß, zwei andere derselben Art mit in Tierkopf endigendem Fuß, zwei Spangenfibeln mit rechteckiger Kopfplatte und ovalem in Tierkopf endigendem Fuß, auch diese Stücke, alle aus Silber, Spinnwirtel aus Bergkristall, Achat, Glas — diese besonders farbenprächtig — und Ton. Auch viele Keramik konnte geborgen werden, doch müssen die Töpfe erst wieder zusammengesetzt werden, ebenso wie die Scherben zweier Trinkbecher aus Glas. Die Beigaben aus den Männergräbern sind die üblichen, Lanzen und Pfeil-Spitzen, Spaten, Saxe, dazu die Beschläge des Wehrgebänss; eine Besonderheit, dab die sonst in alamannischen Gräbern nicht besonders häufige Franziska in drei Exemplaren gefunden wurde. Eine volle Auswertung der Ergebnisse der Grabung wird erst möglich sein, wenn die Funde alle konserviert sind. Doch läßt sich jetzt schon sagen: Der Friedhof von Deißlingen ist einer der reichsten der bis jetzt in Württemberg bekannt gewordenen. Es hat hier eine besonders wohlhabende Sippe gesessen, was man auch heute noch an der Ausdehnung der Ortsmarkung erkennen kann, die eine der größten der Baar ist. Der Ort Deißlingen wird zum ersten Mal 802 als Villa tusilinga erwähnt. Die Gräber, welche bis jetzt aufgedeckt wurden, gehören dem 5. und 6. Jahrhundert an.