6V.

Nr. ^ 06 .

Amts- und Anzeigeblatt für den Oberamtsbezirk Lalw. 89. Jahrgang.

Erscheinungsweise: 6 mal wöchentlich. Anzeigenpreis: Im Oberamts» bezirk Calw für die einspaltige Borgiszeile 10 Psg.. außerhalb desselben 12 Pfg.. Reklamen 25 Pfg. Schluß für Jnseratannahme 10 Uhr vornntlags. Telefons.

vsnnerLtag, -sn 7. Mal systf.

Bezugspreis: In der Stadt mit Trägerlohn Mk. 1.25 vierteljährlich, Post- bezugspreis für den Orts- und Nachbarortsverkehr Mk. 1.20. im Fernverkehr Mk. 1.30. Bestellgeld in Württemberg 30 Pfg., in Bayern und Reich 42 Pfg.

Amtlich« Bekanntmachungen.

Bekanntmachung, betreffend die Verursachung von Bränden durch das Spielen der Kinder mit Zünd­hölzern und feuergefährlichen Stoffen.

Die Tatsache, daß unverhältnismäßig viele Brände auf dem Lande durch Spielen unbeaufsichtigter Kinder mit Feuerzeug oder mit .besonders feuergefährlichen Stoffen, wie Spiritus u. dgl., verursacht werden, ver­anlaßt die Behörden, mit Nachdruck alle Maßregeln anzuwenden, welche im Verein mit der in den Schulen üblichen Belehrung und Verwarnung der Kinder geeig­net erscheinen, dem vorschriftswidrigen Herumliegen oder -stehenlassen von Zündhölzern und besonders feuer­gefährlichen Stoffen und dem Alleinlasscn von Kindern ohne Aussicht, zumal auf dem Lande während der Feld­geschäfte, zu steuern.

Es wird zugleich darauf hingewiesen, daß den durch einen Brand an ihren Gebäuden Beschädigten eine Entschädigung von der Eebändebrandoersichcrung nicht zuteil wird, wenn sie die Entstehung des Brandes selbst durch grobe Fahrlässigkeit verschuldet haben, daß ebenso den Mobiliarfeueroersicherungsanstalten gesetzlich ver­boten ist, irgendeine Entschädigung an Brandgeschädigte auszubezahlcn, denen eine Feuerverwahrlosung zur Last fällt, und daß eine grobe Fahrlässigkeit oder eine Feuer­verwahrlosung auch in dem Unterlassen genügender Be­aufsichtigung der Kinder oder gehöriger Verwahrung der Zündhölzer und der besonders feuergefährlichen Stoffe gesunden werden kann.

Alle mit dem Gebrauch oder der Aufbewahrung von Zündhölzern, Spiritus u. dgl. zusammenhängenden Verfehlungen gegen feuerpolizeiliche Vorschriften werden auch dann mit strenger Strafe abgerügt werden, wenn jene Verfehlungen keine unglücklichen Folgen gehabt haben.

Die Ortsbehörden werden beauftragt.

1. vorstehende Bekanntmachung in ihren Gemeinden alsbald in wirksamer Weise, womöglich durch Aus­rufen mit der Glocke zu veröffentlichen; mit einem bloßen Aushang der Bekanntmachung im Rathaus^ wird die beabsichtigte Wirkung in der Regel nichts erzielt.

2. den Mitgliedern der Ortsfeuerschaukommission und den Ortspolizeidienern die größte Wachsamkeit hin­sichtlich der Uebertretungen der 88 13 der Feuer­polizeiordnung vom 4. September 1912 und der 88 2 und 3 der Ministerialverfügung in Betreff der Reib­feuerzeuge vom 15. Juni 1877, sowie die unnach- fichtliche Erstattung von Strafanzeigen auch in sol­chen Fällen, in denen aus den fraglichen Ueber­tretungen kein Brandunglück entstanden ist, zur be­sonderen Pflicht zu machen und gegen solche Be­amte, die sich in dieser Beziehung eine Nachlässigkeit zuschulden kommen lassen sollten, das Geeignete wahrzunehmen.

Dabei wird darauf aufmerksam gemacht, daß be­sonders schwere Gefahren bei der unvorschriftsmäßi­gen Aufbewahrung von Zündhölzern dann vorliegen, wenn Kinder ohne Aufsicht in den Wohnungen zu- riickgelassen werden, ohne daß zuvor für die Weg­schaffung der Reibfeuerzeuge aus ihrem Bereich Sorge getragen worden ist.

Die Organe der Feuerpolizei sind deshalb an­zuhalten, auf solche Fälle ein besonderes Augenmerk zu richten und in ihren Anzeigen diesen erschweren­den Umstand besonders hervorzuheben.

Den Ortsfeuerschaukommissionen und den Polizei­dienern ist unter Eintrag in das Schultheißenamts- protokoll geeignete Auflage Hierwegen zu machen, und es wird bis 15. Mai ds. Js. einem Bericht über den Vollzug sowie darüber entgegengesehen, in wel­cher Weise die angeordnete Bekanntmachung in der Gemeinde erfolgt ist.

Calw, 1. Mai 1914.

K. Oberamt:

Amtmann Rippmann.

Die Enteignungen in Kamerun.

Das Reichskolonialamt hat dem Reichstag eine Denkschrift unterbreitet, die von diesem erbeten wurde und worin die Regierung zu den Beschwerden der Duala- Neger in Kamerun über Landenteignung Stellung neh­men sollte. In der Hauptstadt Kameruns wird seit Jahren von Regierungsseite der Plan verfolgt, das Eingeborenenviertel von dem Europäerviertel zu tren­nen. Die Regierung tut das aus gesundheitlichen Grün­den vor allem im Interesse der weißen Bevölkerung Dualas, sie muß diese Absicht aber auch durchführen, damit in Duala, das Hafenstadt und Eisenbahnstation ist, Handel und Wandel sich ruhig und in Ordnung ab­wickeln. Diese Land- und Wohnungsabscheidung ge­schieht in der Weise, daß die Eingeborenen mehr in das Binnenland hineinverlegt werden, wo für sie und mit ihnen ein neues Besiedelungsgebiet geschaffen wird. Das auf diese Weise für das Europäerviertel von den Duala gewonnene Land wird selbstverständlich den seitherigen Besitzern vergütet und die korrekte Enteignung und Ver­legung der Neger rechtfertigt sich ohne alles weitere aus dem Umstand, daß die Weißen es sind, die in erster Linie den Verkehr, den Handel Dualas in der Hand haben und darum darauf angewiesen sind, in unmittel­barer Nähe von Bahn und Küste angesiedelt zu fein. Die Duala aber sind, das bezeugen die Kolonialkenner, ein ganz gewiegtes, durchtriebenes Volk. Wie es auch im deutschen Mutterlands nicht zu den Seltenheiten ge­hören soll, daß mit dem Bedürfnis, der Notwendigkeit, ein bestimmtes Stück Land zu besitzen, besten Preis in fabelhafte Höhe schnellt, so machen sich auch die schlauen Eingeborenen diese Enteignungen der Regierung zu­nutze und fordern Phantasiesummen. Aber nicht nur die Enteignungen überhaupt gehen den schwarzen Volksgenossen gegen den Strich; warum, werden wir weiter unter sehen. Sie schrieben oder ließen sich schrei­ben eine Pe ition an den Reichstag, die 22 Beschwerden enthielt und verstiegen sich sogar dazu, dem Reichstag von der Fassung eines Enteignungsbeschlustes tele­graphisch Mitteilung zu machem und ihm gegenüber ge­gen diesen Beschluß zu protestieren. Der oberflächliche Kenner der Verhältnisse könnte bei den Beschwerden der Schwarzen, zusammen mit dem Telegramm an den Reichstag, gar leicht auf die Meinung verfallen, als sei den Duala wunder wie schweres Unrecht von der bösen deutschen Regierung zugefügt worden.

Nun kommt aber diese Denkschrift des Reichskolo­nialamts mit einer fast verblüffenden Aufdeckung und Aufhellung eines unverantwortlichen Schwindels, den diese Eauner-Duala mit dem deutschen Reichstag und dem deutschen Volk trieben. Satz für Satz der 22 Beschwerden wird in der Denkschrift durchgegangen und mit schlagenden Tatsachen widerlegt, sodaß, wie dieNordd. Allgem. Ztg." schreibt, die Ge­genüberstellung in der Denkschrift ergibt, daß von den sämtlichen gegen die Regierung erhobenen schweren An­klagen nichts übrig bleibt, als ein unerhebliches Ver­sehen der örtlichen Verwaltungsbehörde durch nicht, so­fortige Freigabe des beschlagnahmten Telegramms, das obendrein von der nächst Vorgesetzten Behörde sofort ge­rügt und wieder gutgemacht wurde. Uebrigens besteht die Petition in der Hauptsache aus bewußten Un­wahrheiten und haltlosen Verdächtigungen. Wenn die Eingeborenen in dieser groben Weise den Reichs­tag belügen, so erklärt sich dies aus den Charak­ter-Anlagen der schwarzen Rasse und darf nicht zu schwer aufgefaßt werden. Die Eingeborenen beabsichtigen da­mit, den wahren Grund der Abneigung gegen die Ent­eignung zu verdecken. Sie wollten nämlich mit den Grundstücken weiter spekulie­ren wie bisher. Mit jeder Million, die das Reich für die Verkehrsanlagen des Schutzgebiets und sonstige gemeinnützige Anlagen, Wasserleitung, Kanalisation usw. aufwendet, steigt der Wert des Grund und Bodens in dem Verkehrsknotenpunkt Duala, ohne daß sie die Finger zu rühren brauchen. Diesen durch die Arbeit der

weißen Raste geschaffenen Mehrwert wollten sie in ihre Tasche stecken und davon leben. Die Weißen sollten Bienen sein, sie wollten als Drohnen ein sorgenloses Dasein führen. Da sie mit dem wahren Grund beim Reichstag nicht durchdringen, stellen sie erfundene Behauptungen auf, die nur auf denjenigen Ein­druck machen, der die Eingeborenenverhältnisse in den Schutzgebieten persönlich nicht kennt, und daher die Be­hauptungen auf ihre Wahrheit nicht nachprüfen kann. Es ist ihnen gelungen, durch die Petition eine vorläufige Einstellung des Enteignungsverfahrens herbeizuführen. Dadurch ist zum erstenmale der konsequente Fortgang in den bisher getroffenen Maßnahmen unterbrochen wor­den. Schwere politische Folgen haben sich bereits hier­aus ergeben. Schon am zweiten Tag nach der Sitzung der Budgetkommission feierten die Eingeborenen einen Sieg über die Regierung mit Tanz und Trinkgelagen. Wenige Tage später übe.rwiesen sie 5000 an ihren Berliner Rechtsanwalt, der neuer­dings weitere 3000 von ihnen verlangt haben soll. Die Agitation hat bereits auf weitere. Bezirke überge­griffen. Politische Versammlungen werden nachts heim­lich und gegen das ausdrückliche Verbot des Bezirksamt­manns, von dessen Abberufung und Bestrafung be­reits gesprochen wird, gehalten. Die Autorität der Regierung und der weißen Rasse, auf welcher sich die Beherrschung der an Zahl tausendfach überlegenen Schwarzen durch wenige Europäer aufbaut, hat bereits erheblich gelitten. Diese Folge ist umso bedauerlicher, als der Widerstand gegen die Enteignung nur noch mit künstlichen Mitteln von wenigen Hetzern mit Duala Manga an der Spitze, deren Interesse mit den Inter­essen der Gesamtheit von Duala durchaus nicht überein­stimmt, aufrechterhalten wurde.

Unter diesen Umständen erfordert es das Ansehen des Reiches, daß die Regierung den als notwendig und richtig anerkannten Weg einhält.

Stadt, Bezirk «nd Nachbarschaft.

Calw, den 7. Mai 1914.

Maiwünsche.

Weniger kalt sollte es sein. Alles prangt und grünt in den Gärten und aus den Wiesen, aber die sonnige, wonnige Maienzeit und -Stimmung ist in die Menschen noch nicht recht zuversichtlich eingezogen. Das ist sicher: ein gut Teil der Erwartungen, die Weingärt­ner und Obstzüchter im Hinblick auf die schönen April­tage hegen durften, erhielt einen kräftigen Stoß durch die kühle, unbehagliche Maiwitterung. Aus verschie­denen Gegenden des Landes, auch aus den Nachbar­reichen, vernahm man schon Kunde, wie empfindlich diese Maikälte den Früchten schadete. Zu alledem haben wir die drei Eisheiligen noch vor uns, die vom Landmann nicht mit Unrecht sehr gefürchtet sind. Morgens ist der Aufenthalt im Zimmer ohne Feuer im Ofen sehr unbehaglich, und wo kleine Kinder sind, ferner in Wirt­schaften usw., kommt man ohne durchheiztes Zimmer gar nicht aus. Die Witterungssorgen, denen wir uns in der. zweiten Hälfte des April fast entschlagen zu dürfen glaubten, tauchen jetzt wieder bedrohlich auf. Endlicher schöner, warmer Mai wäre jetzt allerseits erwünscht!

Schwäbische Gedenktage. Am 8. Mai brandschatzten die Franzosen unter Molitor und Vandamme die Stadt Ravensburg. Am 9. Mai 1800 wurde Langenargen vom Bodensee aus beschosten. Die Franzosen hatten 7 Schiffe mit Kanonen ausgerüstet, der Schaden, den sie anrichteten, war aber nicht groß. Am 10. Mai 1584 schlug der Blitz in die Pfarrkirche von Biberach und zerstörte sie fast ganz. Am 11. Mai 1671 befahl Papst Gregor XV, daß niemand sich unterstehen solle, das im Kloster Wiblingen befindliche Stück vom Kreuze Christi zu entwenden. Am 12. Mai 1407 belehnte Herzog Friedrich von Oesterreich Heinrich von Ellerbach den Langen mit Burg und Dorf Laupheim. Am 13. Mai 1734 plünderten vier Regimenter Franzosen die Orte Knittlingen, Groß- und Klein-Villars und Oelbronn.