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Unrnmer A95
Airensteig« Montag den 16. Dezember 1939
33. Katzegang
Sie Annahme der VertranenMtlnnr
Mit 222 gege» 158 — 14 Volksparteiler stimmen gegen die Regierung
In der Sitzung des Reichstags vom Samstag nachmittag, die die nur eine halbe Stunde in Anspruch nahm» fand die namentliche Abstimmung über de» von Volkspartei, Zentrum, Demokraten und Sozialdemokraten eiugebrachten Bertrauensantrag für die Regierung statt. Der Antrag wurde mit 222 gegen ISS Stimmen Lei 22 Stimmenthaltungen angenommen. Damit waren alle eiugebrachten Mitztrauensanträge erledigt. Der Reichstag vertagte sich dann auf Montag, 1 Uhr, zur Behandlung der Zolltarifnovelle.
Zu dem Abstimmungsergebnis ist noch zu bemerken: Sozialdemokraten, Demokraten und Zentrum haben geschlossen für die Regierung gestimmt, ferner 24 Mitglieder der Deutschen Volkspartei. Gegen die Regierung stimmten ebenfalls geschloffen die Deutschnationalen, die Kommunisten, die Wirtschaftspartei, die Deutschnationale Arbeitsgemeinschaft, die Christlich-nationale Bauernpartei, die Nationalsozialisten, ferner 14 Mitglieder der Deutschen Volkspartei, nämlich die Abgeordneten Becker (Hessen), Tramm, Dauch, von Gilsa, Havemann, Hintzmann, Hueck, Dr. Hugo, Janson, Köngeter, Dr. Pfeffer, Schmid (Düsseldorf), Dr. Schnee und Winnefeld. Drei Deutsch-Hannoveraner haben ebenfalls gegen die Regierung gestimmt, ebenso die beiden Aufwertungsparteiler und die keiner Partei angehörenden Abgeordneten Vruhn und Frölich (Leipzig). Die 22 Abgeordneten, die sich der Stimme enthielten, sind die Mitglieder der Bayerischen Volkspartei, ferner drei Deutsche Volksparteiler (Albrecht, Dr. Cremer und Leutheußer) und sechs Mitglieder der Deutschen Bauernpartei sowie ein Deutsch-Hannoveraner. Drei Deutsche Volksparteiler, darunter der erkrankte Parteiführer Dr. Scholtz, fehlten entschuldigt. Vier Kommunisten sind zurzeit noch von den Sitzungen ausgeschlossen.
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Der Erfolg der Reichsregierung ist mit einigen Schönheitsfehlern behaftet. Daß die Bayerische Volkspartei sich der Stimme enthielt, war vorgesehen, und man nimmt den Bayern eine Extratour dieser Art nicht übel. Ernster ist es, daß eine große Anzahl volksparteilicher Abgeordneter gegen ihre eigenen Minister gestimmt hat. Die Art, wie aus zermürbenden Kämpfen das ganze Kompromiß zustande kam, läßt allzu Günstiges für die Zukunft nicht erwarten. Die Krise ist nicht bereinigt, sie ist nur mühsam überkleistert. Der Kanzler und die Mitglieder des Kabinetts haben es erreicht, daß sie ihre Fraktionen wieder etwas fester an sich gebunden haben und daß wenigstens über Ultimo die Regierung ihre Tätigkeit fortsetzen kann. Mehr aber wird noch nicht gewonnen sein Bei der nächsten Gelegenheit muß der Kampf ausgetragrn werden Das kann vielleicht schon in der kommenden Woche kommen, wenn das Ringen um de» Zolltarif im Plenum beginnt. Die Krise kann bis über die Haager Konferenz verschöbe« werde», dann aber ist sie unvermeidlich, weil dann die Sozialdemokratie vor der Entscheidung steht, ob sie den Wechsel, den sie heute ausgestellt hat, einlösen und damir den Beweis erbringen will, daß ihr ehrlich um ihr Bekenntnis zur staatserhaltenden Politik ist. Das erst wird tzann die Schicksalsstunde sein, die für die ganze künftige innerpolitische Entwicklung Deutschlands maßgebend wird.
Das Sofort-Programm
Berlin, 15. Dez. Von den beiden Eesetzesvorlagen, die zu dem sogenannten Sofortprogramm gehören, ist die erste, die die Sanierung der Reichsanstalt für Arbeitslosenversicherung anstrebt, verhältnismäßig einfach. Sie bestimmt lediglich, daß die zur Zeit 3 Prozent betragenden Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf 3,5 Prozent erhöht werden sollen, und zwar mit Wirkung vom 1 Januar an bis zum 31. März 1931. Die Belastung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer soll also um je ein Viertel Prozent erhöht werden. Umfangreicher ist der im Finanzministerium ausgearbeitete Entwurf über die Erhöhung der Tabaksteuer, der ebenfalls ab 1. Januar in Kraft treten und einen Mehrertrag von 229 Millionen Mk. erbringen soll.
Die Steuersätze sollen wie folgt erhöht werden: für Zigaretten von 3Ü auf 33 Prozent, sür feingeschnittenen Rauchtabak von 45 auf 60 Prozent, für Pfeifentabak von 20 auf 35 Prozent, für Kautabak von 5 auf 10 Prozent, für Schnupftabak von 10 auf 15 Prozent, für Zigarettenpavier von 1.50 Mk. auf 6 Mk. für 1000 Hülsen. Unverändert bleiben soll der Steuersatz für Zigarren mit 20 Prozent, dagegen soll die Materialsteuer, die beim Uebergang von Tabak in einen Zigarettenherstellungsbetrieb erhoben wird, von 400 auf 500 Mk. für den Doppelzentner erhöht werden.
Die wichtigsten und wohl auch die umstrittensten Bestimmungen enthält der Artikel 2 der Tabaksteuernovelle. Er regelt die Einführung eines Zigarettenkontingeuts für die inländische Zigarettenindustrie. Danach soll der Reichsfinanzminister in der Zeit bis zum 31. März 1935 jeweils sür die einzelnen Rechnungshalbjahre die nach dem normalen Tabaksteuersatz zu versteuernde Gesamtmenge der im Inlands hergestellten Zigaretten bestimmen. (Zigarettenkontingent) und zwar in Prozentsätzen des den einzelnen Fabriken zugeteilten Kontingentfußes. Alle Zigaretten
fabriken, die am 1. Oktober 1929 im Betriebe waren, sollen als Zigarettenkontingentfuß die ihnen in der Zeit vom 1. April bis 30. September 1929 versteuerte Zigarettenmenge zugeteilt erhalten, wobei ein Härteausgleich zulässig ist,- auch können solche Fabriken, für die am 1. Oktober 1929 Kapitalien zur Aufnahme des Betriebs aufgewendet waren, Kontingente zugeteilt werden. Die Uebertragung bedarf ver Genehmigung des Reichsfinanzministers; die Genehmigung soll versagt werden, wenn die Uebertragung eine Gefährdung des Steueraufkommens oder eine Schädigung der Interessen der deutschen Wirtschaft besorge» läßt. Für Zigaretten, die über das Kontingent hinaus oder von Fabriken, die kein Kontingent besitzen, versteuert werden, ist zu der normalen Tabaksteuer ein Aufschlag von 100 Prozent zu entrichten. Damit enthält die bestehende, durch das Kontingent gegen neue Konkurrenz gesicherte Zigarettenindustrie nahezu ein Monopol. Bemerkenswert ist der Artikel 5, wonach eine durch die Kontingentierung für Zigarettenfabriken eintretende Wertsteigerung im Falle der Einführung eines staatlichen Tabat- monopols für eine etwaige Abfindung außer Betracht bleiben soll. Es ist bekannt, daß die Reichsfinanzverwaltung zurzeit die Einführung eines Tabakmonopols nicht für angängig hält, den Gedanken an sich aber nicht grundsätzlich ablehnt.
Am Montag wird im Reichsfinanzministerium eine Besprechung mit den Vertretern der Regierungsparteien stattfinden. Den stärksten Bedenken begegnet wohl der Vorschlag der Kontingentierung für die Zigarettenindustrie, weil sie, wie man glaubt, praktisch auf eine Art von Privatmonopol hinausläuft, zumal da, wie man weiß, etwa 80 Prozent der deutschen Zigaretten industrie von zwei verbündeten Eroßkonzernen beherrscht werden
Neue Kreditermiichtigung gefordert!
Berlin, 13. Dez. Der Reichsfinanzminister hat dem Reichstag einen Gesetzentwurf über Erteilung einer Kreditermiichti, sung zugeleitet, Abgesehen von den Ermächtigungen, die bereits der Etat für 1929 erteilt, soll der Finanzminister ermächtigt werden, einen Betrag bis zu 485 Millionen im Wege des Kredits zu beschaffen. Mit dem Inkrafttreten des Nachtragsetats, der mit dem Boungplan zusammen vorgelegt werden soll, tritt diese Regelung wieder außer Kraft. Die Kreditermächtigung soll zur Deckung der Fehlbeträge von 1928 und 1929 verwendet werden. Der Betrag von 465 Millionen entspricht der Erleichterung, die nach Annahme des Voungplanes nachträglich für den Haushalt 1929 eintritt.
Der vom Reichsrat verabschiedete Gesetzentwurf über Zoll- änderungen ist jetzt auch dem Reichstage sugegangen. Die Aen- derungen, die der Reichsrat vorgenannten hat, sind im Gegensau zu der sonstigen Gepflogenheit nicht in die Vorlage hineingearbeitet worden, sondern als Besondere Vorlage daneben eins«- bracht. Die Regierung hält damit in allen wesentlichen Punkten ihre Vorlage aufrecht. Die Reichsregierung erklärt in der Begründung, daß sie den Beschlüssen des Reichsrats nicht beitrr» ten könne.
Vor neuen Zollkämpfen im Reichstag?
Berlin, 15. Dez Die Zollvorlage, die den Reichstag in der nächsten Woche beschäftigen wird, dürfte noch zu erheblichen Auseinandersetzungen führen. Wie verlautet, wird das Zentrum einen Antrag gegen die in der jetzigen Regierungsvorlage enthaltenen Eleitzölle einbringen, der voraussichtlich von den Sozialdemokraten scharf bekämpft werden wird Auch die Frage, ob der Eerstenzoll mit dem Roggenzoll zu verbinden ist, dürfte Gegenstand neuer Verhandlungen sein.
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Ei» Skteroiew mit dem Neichr- wehrmikister
Reichswehrminister Grüner gab einem Redaktionsmitglied der „Germania" zu den Behauptungen über den deutschen Rüstungsstand bei der Debatte über den französischen Heeresetat in der französischen Kammer eine Erklärung ab, in der es u. a. heißt: Lin Heer, wie das deutsche Heer, ohne schwere Artillerie, ohne personelle Reserven, ohne lagerndes Kriegsmaterial als Stoßheer anzusprechen, verrät entweder böse Absicht oder völligen Mangel an Urteilskraft. Ich verstehe nicht, wie man in Frankreich die Stärke des deutschen Heeres auf 200 000 und sogar 400 000 Mann beziffern kann Wir haben 100 000 Soldaten im Heer und nicht einen Mann darüber. Ich glaube, um jede Kompagnie, die die zulässige Stärke überschritte, würde in Frankreich ein Sturm der Entrüstung ausbrechen. Wir haben keinerlei Reserven und die Polizei ist weder militärisch organisiert noch militärisch brauchbar. Ebenso unverständlich ist die Behauptung, im deutschen Reichshaushalt seien Kriegsmittel versteckt bei zivilen Etats. Deutsche Schuld ist es nicht, daß trotz aller öffentlichen Verfemung des Gaskrieges und trotz internationalen Verbots der Gaskrieg bei allen fremden Armeen in Rechnung gestellt wird. Deutschland hat keine Vorbereitungen für den chemischen Krieg getroffen.
Zum Volksentscheid am 22. Dezember
Stimmzettel für den Volksentscheid das „Freiheitsgesetz"
Die Stimmzettel für den Volksentscheid vom 22. Dezember ds. Fs. werden amtlich hergestellt und zwar nach einem amtlichen Muster, das zwei Kreise zeigt, die quadratisch eingerahmt sind.
Die Abstimmenden erhalten beim Betreten des Abstimmungsraums den amtlichen Stimmzettel und den amtlichen Wahlumschlag. Sie begeben sich in den Wahlverschlag oder an den Nebentisch und kennzeichnen dort den Stimmzettel zweckmäßiger- weise wie folgt:
Wer sür das Freiheitsgesetz stimmen will, setzt ein Kreuz in den links stehenden Kreis unter dem Wort „Ja".
'Wer gegen das Freilzeitsgesetz stimmen will, setzt ein Kreuz in den rechts stehenden Kreis unter dem Wort „Nein".
Nach erfolgter Kennzeichnung legt der Absti. :mende den Etimmzetcl, noch im Wahlverschlag oder am Nebentisch, in den amtlichen Wahlumschlag und übergibt sodann den Umschlag samt dem Stimmzettel darin dem Abslimmungsvorsteher, der ihn uner- öffnet in die Urne legt.
Zum Ladenschluß am 24. Dezember
Der Reichstag hat am 10. Dezember das Gesetz über den Ladenschluß am 24. Dezember verabschiedet. Rach dem Artikel 1 Absatz 1 dieses Gesetzes dürfen offene Verkaufsstellen am 24. Dezember nur bis 5 Uhr nachmittags und solche, die ausschließlich oder überwiegend Lebensmittel, Genußmittel oder Blume» verkaufen, bis 8 Uhr nachmittags für den geschäftlichen Verkehr geöffnet sein. Unter offenen. Verkaufsstellen find all« Läden, Buden und andere Verkaufsgelegenheiten innerhalb und außerhalb von Gebäuden, sofern von einer festen, jedermann zugänglichen Stelle aus Waren abgegeben werden, zu verstehen. Zu de» offenen Verkaufsstellen züblen auch die Warenautomaten. Die Verlängerung der Verkaufszeit bis 6 Uhr nachmittags gilt nicht für die Läden- und Genubmittelabteilungen der Warenhäuser.
Der Absatz 2 des Artikels 1 dehnt die Vorschriften des Absatzes 1 auf die Verkaufsstellen der Konsumvereine und ähnlicher Vereine, auf die Verkaufsstellen auf Eisenbahngelände und zwar auch auf die innerhalb der Sperre gelegenen und auf de» Hausier- und Strabenbandel aus. Die Vorschriften des Gesetz« finden keine Anwendung auf Apotheken, am den Marktverkeb-r und auf den Handel mit Weihnachtsbäumen.
Das Gesetz hat insofern für Gast- und Schankwirtschafte» Bedeutung, als auch in diesen am Heiligen Abend von 6 Uhr an Waren nur au Gäste rum Genuß auf der Stelle verabreicht werden dürfen. Nach Ladenschluß ist es in Gast- und Schankwirt» schäften verboten, Waren an Käufer zum Mitnehmen abzugebe».
Der Artikel 2 des Gesetzes bedroht Zuwiderhandlungen mit Geldstrafe. Die Höchststrafe beträgt nach dem Gesetz über Ber- mögensstrafen und Bußen vom 6. Februar 1924 10 900 Mark Auch die fahrlässige Zuwiderhandlung ist strafbar.
Neues vom Tage
Dr. Scholz Partcioorsitzendcr der Deutschen Bolkspartci
Berlin, 14. Dez. Der Zentralvorstand der Deutschen Dolkspm- tei wählte heute den Abgeordneten Dr. Scholz zum Parteioor- sitzenden. Die Wahl erfolgte bei gänzlicher Abwesenheit der durch die politischen Verhältnisse im Reichstag festgehaltenen Mitglieder der Reichstagsfraktion mit 153 Stimmen von 181 abgegebenen Stimmen. 25 enthielten sich der Stimme, 3 Stimmen waren zersplittert.
Deutsche Goldkäufe in Amerika
Hamburg, 15. Dez. Die Firma M. M. Marburg L Co. hat von der International Ecceptance Bank Neuyork ca. 1,3 Millionen Dollar Gold erworben. Das Gold wird heute im Aufträge und für Rechnung der Hamburger Vankfirma mit dem Dampfer „Bremen" nach Deutschland verschifft und ist an die Reichsbank verkauft worden. Dies ist dis erste deutsche Eoldeinfuhr aus Amerika seit Anfang 1928.
Der Verhaftete nicht der Düsseldorfer Mörder?
Berlin, 15. Dezember. Zu den widersprechenden Gerüchten über die Bedeutung der in Eger erfolgten Verhaftung des Joseph Mayer für die Aufklärung der Düsseldorfer Morde erklärte, laut „Montag", Kriminalrat Momberg, der Leiter der Düsseldorfer Mordinspektion, daß das llnterlagenmaterial der Kriminalpolizei in Eger inzwischen in Düsseldorf eingetroffen sei und augenblicklich geprüft werde. Obwohl bezweifelt werde, daß es sich bei Mayer um den Mörder handelt, finde jeder Anhaltspunkt, der für eine eventuelle Täterschaft sprechen kann, ernste Beachtung. Die über Mayers Vorleben verbreiteten Gerüchte werden durch die in Düsseldorf vorgenommenen Recherchen nicht gestützt. Außerdem wurde festgestellt, daß Mayer, der die Reife nach Eger von Düsseldorf aus mit einem Fahrrad zurückgelegt hat, die Tschechoslowakei zu einem Zeitpunkt