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Nr. 78.

Amts- und Anzeigeblatt für den Oberarnisbezirk <Lalw. 8H. Jahrgang.

2»sH«inung»weise: Smal wöchentlich. Anzeigenprei«: JmOöeramt«- »e>itt kalw für dt« einspaltige LorgiSzetie 10 Psg.. außerhalb desselben 12 Pfg., Sf«Hamen 2S Psg. Schluß für Jnseratannahme 10 Uhr vormittag». Telefon S.

Hreitag, den S. April

« e>u gspret»: In der Stadt mit Trägerlohn Mk. 1.2S vierteljährlich, Post- bezugipret» für den Ott»- und NachbarortSverkehr Mk. 1.20, Im Fernverkehr Mk. I.S0. «estellgeld in Württemberg SO Pfg., in Lagern und Reich »2 Psg,

Der Spruch des Rochette-Ausschuffes.

Gestern teilten wir kurz die Feststellung des Rochette-Aus- schusses mit, daß Marineminister Monis und Finanzminister Caillaux im Falle Rochette in mißbräuchlicherweise Weise in die Tätigkeit der Justiz eingegriffen hätten. In dem Bericht, den die Rochette-Kommission nunmehr, nachdem sie ihre Un­tersuchung beendet hat, der Volksvertretung vorlegt, sind die Ergebnisse ihrer Untersuchung ausführlich folgendermaßen zu­sammengefaßt: -

Es ist erwiesen, daß unter dem Ministerium Monis in den letzten 14 Tagen des Monats März des Jahres 1911 ein regierungsamtliches Eingreifen erfolgte, um von dem Vor­sitzenden des Apellhofes, Bidault d l'Jsle, durch Vermitt­lung des Oberstaatsanwalts Fabre die Vertagung des Pro­zesses gegen Rochette zu erlangen.

Das Verhalten des Herrn Caillaux und das Eingreifen des Herrn Monis sind weder ein Fall von Korruption, da sie persönlich an der Affäre nicht beteiligt waren, weder ein Fall von Pflichtübertretung, da der Oberstaatsanwalt gegen­über Monis erklärte, und was Bidault de l'Jsle ebenfalls erklärte, und worin ihm alle Gerichtsbeamten beipflichteten, daß die Vertagung in keiner Weise zur Verjährung beitragen könnte. Aber sie st eilen den bedauern sw erte st vn Einfluß mißbrauch dar. Es ist bedauerlich, daß der Oberstaatsanwalt Fabre in den Gefühlen der Entrüstung und der Demütigung, die er in seinen Aufzeichnungen ausdrückt, und in der Besorgnis um eine gute Verwaltung der Justiz nicht die Kraft gefunden hat, einem Verlangen, das ihm widerstrebte, einen entschlossenen Widerstand entgegenzusetzen. Es ist ebenfalls bedauerlich, daß der Vorsitzende des Apell­hofes, der dazu durch die Unabsetzbarkeit gedeckt war, den Eifer seiner Kameradschaft für den Oberstaatsanwalt so weit getrieben hat, um ihm sogar den ordnungsmäßigen Gang des Justizwesens zu opfern und vor dem Untersuchungs-Aus- schuß im März 1912 genau das Gegenteil der Wahrheit zu bekräftigen. So unangenehm die Affäre an sich selbst ist, so ist sie als Symptom geradezu ernst. Sie> bezeigt bei den Regierenden das bedeutende Beugen des Sinnes in den Vorschriften, die Geringschätzung des normalen Verfahrens und die übrigens allzu fügsame Unabhängigkeit der Ver­waltungsbeamten; sie enthüllt den maßlosen Einfluß der Finanz, sogar der niedrigsten und ge­meinsten, die Unordnung in der Finanz, in der Presse und in der Regierung. Die Herren Monis und Caillaux waren von den Kommentaren, die wegen des Prozeßaufschubs gemacht wurden, und den Gerüchten, die über das Vorhandensein des Jabreschen Schriftstückes umliefen, notwendigerweise! unter­richtet; selbst wenn es nur durch die Bestrebungen des Un­tersuchungs-Ausschusses vom März 1912 gewesen wäre. Sic hätten sich wenigstens dazumal darüber äußern können; sie haben es aber nicht getan. Zu diesem Zweck vor den Aus­schuß gestellt, haben sie sich entweder geweigert zu antworten oder sie haben durch ausweichende Proteste geantwortet. Zu Beginn des Ministeriums Monis hat Rochette aus dem kräftigen Beistände Vorteile gezogen, den ihm ohne Ein­schränkung und ohne Verzug der Leiter einer sowohl in per­sönlicher als auch in politischer Hinsicht sehr einflußreichen Zeitung brachte. (Dummesnil, der Leiter desRappel"). Dies ist unbedingt das Hauptsächlichste und Al­lerhervorstechendste der ganzen Angelegen­heit, das erste von allem sowohl mit Bezug auf das Datum als auch hinsichtlich seiner Wichtigkeit. Ueber die Rolle Briands und Barthous wird gesagt, daß es dem Ausschuß nicht gelungen ist, festzustellen, wie von dem in nur zwei Exemplaren vorhandenen Fabreschen Schriftstück Abschriften genommen und eine davon in die Hände eines Journalisten gelangen konnte, der gegen Caillaux eine heftige Preßfehde führte. Dem jetzigen Justizminister Bienvenu-Martin,der gegenüber dem Oberstaatsanwalt nicht darauf bestanden hat, das Schriftstück zu erlangen," erteilt der Bericht auch einen Tadel,da auch er auf diese Weise nicht dazu beigetragen hat, Klarheit zu schaffen".

Die Kammer begann gestern mit der Debatte über den Bericht.

Stadt, Bezirk «ritz Nachbarschaft.

Calw, den 3. April 1914.

Vom Rathaus.

Oeffentliche Sitzung des Eemeinderats unter dem Vorsitz von Stadtschultheiß Conz am Donnerstag nach­mittag 4 Uhr. Anwesend sind 8 Gemeinderäte.

Der Vorsitzende bringt einen Erlaß zur Kenntnis, in dem die Erundzüge festgelegt sind, nach denen die Schätzungsbehörden bei Schätzungen zu verfahren haben. U. a. befürwortet der Eemeinderat auch ein Gesuch um Befreiung vom Militärdienst und ver­nimmt durch den Mund des Vorsitzenden eine Ein­ladung des Gewerbes chulvor st andes Aldinger zur Besichtigung der Ausstellung der Gewerbeschule, zur Prüfung und Schlußfeier. Schrannenmstr. Schwämmle hat wiederholt mitgeteilt, daß die Zufuhr zur Fruchtschranne mehr und mehr nachläßt; namentlich im letzten Monat sei sie eine ganz geringe gewesen. Er bittet, ihn vom 1. April ab seines Amts zu entheben. Der Eemeinderat beschließt, die Frucht­schranne aufzuheben. Um aber eintretendenfalls für die den Markt besuchenden Leute, die ihre Erzeug­nisse wiegen lassen wollen, jemand an der Hand zu ha­ben, soll Schreinermeister Schaible, der sich sowieso auf dem Markt aufhält, um seine Standgelder einzuziehen, mit dem Wiegen betraut werden; Herr Schaible erklärte sich gerne bereit dazu. Das Wiegen soll unentgeltlich geschehen. Fräulein Vögele, die an der Volksschule Handarbeitsunterricht erteilt, hat auf 1. Mai ds. Js. ihre Entlassung eingereicht. Zunächst soll Fräu­lein Albeck an ihre Stelle treten, bis eine geeignete Unterrichtsleiterin gefunden ist.

Von 6 Uhr ab fand eine Sitzung desGesamt­kollegiums statt. Vom Bürgerausschuß waren da­zu 12 Mitglieder erschienen. Der Beratungsstoff war auch hier sehr gering, aber ebenso wichtig. Die Amts- g e r i ch t s n e u b a u - Frage fand ihre grundsätzliche endgültige Entscheidung. Vom Justizministerium und von der Domänendirektion waren zwei Erlasse einge­gangen. Das Justizministerium beantwortet die ge- meinderütliche Anfrage wegen gebührenfreier künftiger Einsichtnahme des Grundbuchs unter Bereitschaft des Notars für die Vorlage des Grundbuchs bei Kaufver­trägen.

" Darnach ist die Einführung einer Gebühr für die Vorlage des Grundbuchs zur Einsichtnahme nicht be­absichtigt und es wird bei Uebergang des Grundbuchs in staatseigene Räume die Einsichtnahme in dasselbe nicht beeinträchtigt werden. Ebenso wird allen berechtig­ten Ansprüchen hinsichtlich der Bereitschaft zu Vertrags­beurkundungen Rechnung getragen werden. Die Do­mänendirektion teilt mit, daß das Finanzministerium im Einverständnis mit dem Justizminsterium sich end­gültig für das Nonnenmachersche Grundstück samt Ober­amtsgefängnis als den zukünftigen Bauplatz für ein neues Amtsgericht entschieden hat. Den von den bür­gerlichen Kollegien aber festgesetzten Zeitpunkt der Be­zahlung des Kaufpreises von 10 000 -R, den der Staat an die Stadt für die Rückvergütung dieses Gefängnisses zu leisten hat, kann die Domänendirektion nicht einhal- ten. Statt, wie gewünscht, auf 1. April ds. Js., soll die genannte Summe erst auf 1. Oktober ausbezähl werden, da vor Winteranfang 1914/13 auch nicht mit dem Bau der Panoramastraße begonnen werden dürfte.

Die Kollegien geben diesem Zahlungstermin und den beiden Erläßen überhaupt ihre Zustimmung. Die Platz­frage für ein neues Amtsgericht ist damit nach langen Unterhandlungen erledigt.

Der Oberschulrat hat dem vom Kollegium un­längst beschlossenen Abteilungsunterricht an der Volks- und Mittelschule seine Genehmigung erteilt. Eine auf die Tagesordnung gesetzte Frage der Ko­stenverteilung bei elektrischen Leitun­

gen wurde nicht endgültig erledigt, sondern der Ver­waltung zu weiterer Bearbeitung und Beischaffung von Beispielen zurückgegeben. Morgen Samstag nachmit­tag 5 Uhr wird wiederum eine gemeinschaftliche Sitzung beider Kollegien abgehalten werden, in der die Platz- fr age für das neue Realprogymnasium besprochen werden soll.

Bon der Spöhrerschen Höheren Handelsschule. Bon 17 Schülern der Spöhrerschen Höheren Handelsschule Calw, die von der Direktion zum Examen vor der Kgl. Prüfungskommission für Einj.-Freiweillige in Stutt­gart zugelassen wurden, haben 14 bestanden, die übrigen drei sind freiwillig zurückgetreten. Außer diesen halten 5 Zöglinge der Anstalt, die auf eigene Verantwortung am Examen sich beteiligten, den gewünschten Erfolg, so daß also 19 Zöglinge den Berechtigungsschein sich er­warben.

Das Landexamen. Die unter dem Namen Land­examen bekannten Konkursprüfungen für die Aufnahme in die niederen evangelischen Seminare und katholischen Konvikte werden am 14. Juli und den folgenden Tagen in Stuttgart am Eberhard-Ludwigs-Eymnasium bezw. am Realgymnasium abgehalten.

Vernichtung von Landtags- und Reichstagswahl­akten. Die K. Stadtdirektion und die K. Oberämter sind vom Ministerium ermächtigt worden, ihre Akten über einzelne Landtags- und Reichstagswahlen zu ver­nichten, sobald die Wirksamkeit des betreffenden Land­tags oder Reichstags ihr Ende gefunden hat. Ausge­nommen bleiben die Protokolle der Oberamtswahlkom­missionen und der Reichstagswahlkommissäre, die dau­ernd aufzubewahren sind.

Neuenbürg, 2. April. Es hat sich herausgestellt, daß der verunglückte Chauffeur Schäfer nicht verbrannt ist, sondern seinen Tod auf weniger schmerzliche Weise gefunden hat. Die Untersuchung ergab, daß ihm das Automobil die Wirbelsäule abgebrochen hatte und außerdem waren ihm die Gedärme aus dem Leib getreten. Er ist also erdrückt worden, ehe er verbrannte. Die Signalschüsse erklären sich dadurch, daß der Revolver sich nachher bei dem Brande von selbst entladen hat.

Pforzheim, 1. April. Die heutige Sitzung des Bür­gerausschusses, welche die Landgerichtsfrage be­riet, dauerte von 6 bis ^llO Uhr, verlief sehr bewegt und hatte ein ganz unerwartetes Ergebnis. Nachdem die Platzfrage Ost- oder Weststadt erst die einzig noch be­stehende schien, wurde auf einmal die Prinzipienfrage aufgeworfen: Brauchen wir überhaupt hier notwendig ein Landgericht, für das große Opfer zu bringen sind? Es kam zur namentlichen Abstimmung und die Frage wurde mit 58 Stimmen verneint. Die Frage war dahin präzisiert:Ist die Stadt bereit, dem Staat, falls er hier ein Landgericht errichten will, dazu 6000 Quadratmeter Gelände zur Verfügung zu stellen?" Landtagsabgeordneter Odenwald hatte vor der Abstim­mung noch darauf aufmerksam gemacht, wie lange schon die Bemühungen der Pforzheimer Vertreter in der bad. Kammer dauerten und daß beim Scheitern des jetzt dicht vor der Verwirklichung stehenden Plans auf viele Jahre nicht daran zu denken sei, hier ein Land­gericht zu erhalten. Die Angelegenheit ist jetzt vorläufig in einer Weise erledigt, welche im ganzen Lande Auf­sehen machen dürfte. Seither hörte man nur immer Meinungsverschiedenheiten über die Höhe der Opfer, welche die Stadt bringen soll und über die Platzsrage. Heute trat bei einem großen Teil der kurz vor dem Ende ihrer Amtsdauer stehenden Stadtverordneten die Ansicht zu Tag, daß Pforzheim überhaupt kein Landge­richt nötig habe. (Merkur.)

rvLrttein»erg.

Wiirttembergischer Landtag.

Stuttgart, 2. April.

Die Zweite Kammer beendigte die Beratung der Anfrage des Abg. Hanser (Z.), betreffend die Neckar­kanalisation. Es wurde ein Antrag Hanser (Z.), Hauß- mann (V.), MUlberger (N.) und Nogt-Weinsberg (B.K.)