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Nr. 68. (Lrst-r Blatt.) Amts- und Anzeigeblatt für den Oberamtsbezirk (Lalw. 89 . Jahrgang.
ZrsL»rnung-weise: Smal wvchenllich. Anzeigenpreis: ZmvberamiS- Hirt Lalw für dt« einspaltige VorgiSzeile 10 Pfg., außerhalb dess, "
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Vrklamen 25 Pfg. Schluß für Inseralannahme 10 Uhr vormittags. Lelefon S.
Samrtag« -*« März
«ezugSpreiS: der Stadt mtt Lrägerlohil Mk. 1LK viertelMrUch, Post-
Bezugspreis für den OrtS- und Nachbarortsverkehr Mk. 1.20, im Fernverkehr Mk. ILO. Bestellgeld tn Württemberg 30 Pfg., in Bayern und Reich 42 Pfg,
Amtliche Bekanntmachringen
Sekannlmachung
für die Mannschaften des Beurlaubtenstandes, welche vom Bezirkskommando Calw kontrolliert werden.
In den letzten Tagen des Monat März erhalten sämtliche in dem Oberamt Calw wohnenden Mannschaften des Beurlaubtenstandes für das Mobilmachungsjahr l914/15 ihre Mobilmachungsbestimmung in Form einer roten Kriegsbeorderung oder weißen Pahnotiz durch die Post zugesandt.
Wer bis 3l. März d. Js. eine rote Kriegsbeorderung oder weiße Paßnotiz nicht erhalten hat, hat hiervon sofort dem Bezirksfcldwebel seines Aufenthaltsorts schriftlich oder mündlich unter Einreichung des Militär- bezw. Ersatzreserve-Passes Meldung zu erstatten.
Unterlassung dieser Meldung, ohne genügende Entschuldigung, wird bestraft.
Der Verlust einer Kriegsbeorderung oder Paßnotiz ist dem Bezirksfeldwebel umgehend zu melden.
Die für das Mobilmachungsjahr 1914/15 ungültigen gelben Kriegsbeorderungen pp., welche die Mannschaften in Händen haben, werden von den Mannschaften der Reserve, Landwehr I. Aufgebots und der Ersatzreserve aller Waffengattungen gelegentlich der Friih- jahrskontrollversammlungen eingezogen.
Mannschaften der Landwehr II. Aufgebots aller Waffengattungen einschließlich derjenigen Mannschaften, welche im Jahre 1914 das 39. Lebensjahr vollenden und solche, die von der Friihjahrskontrollversammlung befreit werden, haben ihre ungültigen Kriegsbcorde- rungen pp. in der Zeit vom 1. bis 7. April 1914 entweder persönlich dem Bezirksfeldwebel abzugeben, oder durch die Post einzusenden.
Wenn die Uebersendung durch die Post erfolgt, so ist, um Strafporto zu vermeiden, ein offener Briefumschlag mit dem Vermerk „Heeressache" zu verwenden. (Gleiches Verfahren wie bei sonstigen Meldungen.) Zum Beurlaubtenstande in obigem Sinne gehören:
1. Sämtliche Mannschaften der Reserve, Marine- Reserve, Landwehr und Seewehr I. und II. Aufgebots, welche in den Jahren 1896 bis 1913 beim Militär eingetreten sind, mit Ausnahme derjenigen, welche bereits 39 Jahre alt sind oder im Jahre 1914 das 39. Lebensjahr vollenden.
2. Sämtliche zur Disposition der Ersatzbehörden, bzw. Truppenteile beurlaubten Mannschaften.
3. Die in den Jahren 1876 bis 1893 geborenen Ersatz- Reservisten, welche geübt haben.
4. Die in den Jahren 1882 bis 1893 geborenen Ersatz- Reservisten, welche nicht geübt haben.
Calw, den 7. März 1914.
Königl. Bezirkskommando.
Die Ortsbehörden werden beauftragt, Vorstehendes in den Gemeinden wiederholt auf ortsübliche Weise bekannt zu geben.
K. Oberamt:
Reg.-Rat Binder.
Christentum und Duell.
lieber die Duellfrage, die neuerdings wieder in den Vordergrund des Interesses gerückt ist, enthält die seinerzeit von Professor Schrempf herausgegebene Zeitschrift „Die Wahrheit" einen Aufsatz des Herausgebers, dem wir folgendes entnehmen:
Es ist nicht zu leugnen, daß das Duell eine ideale Sette hat. Man wehrt sich im Zweikamps für ein ideales, unmeßbares und oft unfaßbares Gut, die Ehre. Und das Duell ist insofern eine ganz richtige Behauptung der Ehre, als es ein Wagnis ist um eines idealen Guts willen. Wer in einen solchen Kampf frei willigt, beweist, daß ihm das Leben der Güter höchstes nicht ist — und das ist wenigstens eine Garantie für den höheren Wert seiner Person. Andererseits ist freilich die Fähigkeit, das Leben aufs Spiel zu setzen, durchaus nicht der höchste Beweis persönlichen Akrts. Unbesonnenheit und Verzweiflung vollbringen diese
Leistung so leicht wie ruhiger persönlicher Mut. Die Bereitwilligkeit, sein Leben einzusetzen, bezeugt oft nichts mehr, als daß man ihm noch keinen wirklichen Sinn abzugewinnen vermochte, daß man sich weder sich selbst noch andern notwendig zu machen wußte. Das Duell ruht auch nicht auf dem höchsten Begriff der Ehre. Es wird dabei doch dem Mutwillen des Beleidigers eine gar zu große Macht über die Ehre der andern eingeräumt.
Sollte ein wirklicher Ehrenmann in seiner Lebensfähigkeit und seinem Lebensrecht sich beeinträchtigt fühlen, weil irgend ein satisfaktionssähiger Bube ihn anzurempeln beliebt? Ist es nicht eine beleidigende Zumutung, auf solche Beleidigung überhaupt zu achten? Gar in vorgeschriebener Form, mit Einsetzung des Lebens, Sühne dafür zu heischen?
Aber trotz alledem: durch das Duell wird anerkannt, daß die Lebens- und Gescllschaftsfähigkeit des Menschen auch an eine ideale Bedingung geknüpft ist: die Ehre.
Wie verhält sich nun das Christentum zur Frage des Zweikampfs? In den Grundsätzen Jesu ist ein Ehrenhandel ausdrücklich vorgesehen: um Jesu und der Gerechtigkeit willen Schmach leiden zu müssen. Die einfache Lösung dieses Falles liegt darin, daß der Jünger Jesu sich solche Schmach gerade zur Ehre anrechnet. Das ist eine für die Herren Beleidiger höchst beleidigende Auskunft: Der Christ steht in seiner sicheren Selbstschätzung so hoch über ihnen, daß ihr Urteil über ihre Ehre für ihn gar nicht in Betracht kommt, bzw. ihr Tadel von ihm nur als Lob empfunden wird. Deshalb kann Jesus seinen Jüngern auch gebieten, die Feinde zu lieben, den Hassern und Beleidigern wohlzutun. Die erlittene Unbill gibt dem Jünger Jesu nur Anlaß zur Sorge für den Beleidiger, der durch sein Unrechttun seinen mitleidwürdigen Zustand enthüllt hat. Das eigene Wohl des Christen ruht sicher in Gottes Hand und ist unverletzbar.
Der Jünger Jesu bedarf also nie der Genugtuung für erlittenes Unrecht. Andererseits vermeidet er auch jeden Schein, beleidigen zu wollen, wird also schwerlich je gefordert werden. Muß er sich aber jemals mißliebig machen, so tut er dies mit einem Ernst und einer Schärfe, daß ein Duell zur Schlichtung des Zwistes wohl nie in Frage kommt. Trotzdem geht es nicht an, im Namen Jesu das Duell allgemein verbieten zu wollen. Die Ratschläge Jesu haben nur für den Sinn, der seines eigenen Werts so sicher ist, daß er überhaupt nicht mehr sich verletzt finden kann, also auch für sich keine Genugtuung mehr braucht. Wer aber Satisfaktion braucht, weil er sich verletzt fühlt, der ist mit der Anweisung, den Feind zu lieben, wirklich schlecht beraten. Er steht nun einmal nicht so hoch über dem Feind, daß er dessen feindselige Gesinnung nur als Symptom der Schwäche auffassen und das eigene Handeln frei nach seinen Grundsätzen der Liebe gestalten könnte. (Schluß folgt)
Stadt, Bezirk und Nachbarschaft.
Calw, den 20. März 1914.
Eeorgenäums-Vortrag.
Leutnant Schafserdt vom hiesigen Bezirkskom- mando hat auf Veranlassung der Eeorgenüumsstiftung gestern abend einen Vortrag gehalten, in dem er „Einiges über die deutsche Armee" erzählte. Der Vortrag war gut besucht und recht unterhaltend. Der Redner ging davon aus, daß die durch die geographische Lage Deutschlands gezogenen offenen Grenzen einen notwendigen bewehrten Schutz brauchen. Dieser Schutz sei durch Festungen und durch entsprechende Verteilung der Truppenmacht hergestellt. Entlang der russischen Grenze sei außerdem noch das Blockhaussystem eingeführt, weil wir damit rechnen müßten, daß am ersten Mobilmachungstage ca. 25 000 Kosaken Hereinbrechen wollen. Er benannte dann die Festungen entlang der russischen Grenze und zeigte auf der Landkarte ihre ungefähre Lage an: Thorn, Kulm, Eraudenz, Dirschau, Danzig, Posen, Breslau, Küstrin, Swinemünde u. a. An der
Westgrenze ziehen sich hin: Wesel, das äußerst stark befestigte Köln, Koblenz-Ehrenbreitstein, Mainz, Germers- Heim, Straßburg und die oberrheinischen Vefestigungs- werke; zur Sicherung von Elsaß-Lothringen haben wir die vorgeschobenen Festungen, darunter die größte Festung des Deutschen Reiches: Metz mit Diedenhofen. — Aber mit Festungen gewinnen wir einen Krieg nicht, sondern mit der Feldarmee. Rußland zu steht das 1. (Königsberg), 17. (Danzig), 20. (Allenstein).
5. (Posen), und das 6. (Schlesien) Armeekorps, an der Westgrenze wachen das 7.. 8., 14., 15.,
16. und 21. Armeekorps. Preußen stellt 513 000, Bayern 73 000, Sachsen 49 000 und Württemberg 25 000 Mann, Unteroffiziere und Offiziere nicht eingerechnet; zusammen mit diesen hat die deutsche Armee eine Friedensstärke von rund 800 000 Mann und 160 000 Dienstpferde, gegen eine Million der ruffischen im Sommer 1914/15, im Winter 1^ Millionen und 900 000 Mann der Franzosen. Wir stellen auf: 25 Armeekorps: Württemberg 1, Sachsen 2, Bayern 3, Preußen und die anderen norddeutschen Staaten die übrigen Korps. Die Kriegsstärke eines Armeekorps beträgt 36 000 Mann fechtende Truppen, außerdem 5000 Mann, die bei den Kolonnen sind. Um ein solches Armeekorps zu befördern, braucht man 68 Militärzüge von etwa 500 Metern Länge. Die Marschtiefe eines Armeekorps beträgt 25 Kilometer, d. h. also: wenn der letzte Mann des Armeekorps in Calw zum Bahnhoswirt ade sagt, sind die vordersten Leute schon in Pforzheim. Dahinter kommt die Große Bagage, die 7 Kilom. lang ist, hinter denen kommen die Munitionskolonnen und Trains, die wieder eine Länge von 17 Kilometer haben. Die Eefechtsbreite, mit der ein Armeekorps ins Gefecht tritt, beträgt 5 Kilometer. — Die Hauptwaffe ist die Infanterie. Die andern Waffen sind dazu da, der Infanterie das Vorgehen zu erleichtern. Das deutsche Heer zählt 217 Jnfanterieregimenter, dabei 10 württembergische, von denen eines nach Stratz- burg, (zum 15. Armeekorps) abkommairdiert ist. Zur Infanterie rechnet man auch die Jäger und Schützen, von denen wir 18 Bataillone besitzen. Kavallerie haben wir 110 Regimenter; (4 sind württembergisch). Sie wird eingeteilt in Kürassiere, Dragoner, Husaren, Ulanen und Jäger zu Pferde; eine Unterscheidung zwischen schwerer und leichter Kavallerie, wie wir sie früher hatten, gibt es nicht mehr. Die Kavallerie hat noch die Maschinengewehrabteilungen, die 4pferdig bespannt sind und mit zuerst gegen den Feind müssen. — Feld-Artillerie haben wir 100 Regimenter (4 württbg.), Fußartillerie 24 Regimenter, Pioniere 35 Bataillone mit 26 Scheinwerferzügen. Bei den Pionieren wird unterschieden zwischen Wasser- und Land-Bataillonen; bis zum 1. Oktober 1915 wollen wir soweit sein, daß wir Pionier-Regimenter besitzen. — Zu den Verkehrstruppen zählen die 3 Regimenter und 2 Bataillone Eisenbahntruppen, Telegraphentruppen sind es 10 Bataillone, die auch die Funkerkompagnien haben. Luftschiffer gibt es 6, Flieger 5 Bataillone. Dazu kommt noch das Krastfahrbataillon und 25 Bataillone Train. Speziell für Festungen sind 15 Festungsmaschinengewehrabteilungen aufgestellt und 8 Festungsfernsprechkompagnien. — Leutnant Schafferdt zeigte im zweiten Teil des interessanten Vortrags eine ganze Anzahl schöner Lichtbilder, Aufnahmen aus dem Soldaten-Leben und Treiben, die er launig erläuterte und womit er namentlich auch die zahlreich erschienenen Jungens unterhielt. — Der Vortrag, der für Junge und Alte, Gediente und Nichtgediente gleichermaßen hörenswert war, fand lebhaften Beifall.
Frühlings Anfang.
Am 21. März tritt die Sonne in das Zeichen des Widders, und damit hält König Lenz seinen offiziellen Einzug. Sein eigentlichstes Wesen und Wollen bedeutet neues Leben, neue Kraft: In der dunklen Ackererde regt fich's und reckt stch's; in Gärten und Wäldern lugt das erste zarte Grün hervor, und die kleinen Schneeglöckchen haben das alles schon