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Nr. Amts- und Anzeigeblatt für den Gberamtsbezirk Lalw. 8Y. Jahrgang.
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Urfchelaungswels«: Smal wvchentllch. An>elgenpr«t«: Im Oderamt«. »e,l»r »alw für di, etnspaltta« «orgiSzeile 10 Pfg., außerhald d-sf-lben 12 Pfg.. «ellamen 2L Pfg. Schluß für Jnseratannahm« 10 Uhr vormittag«. L-leson S.
Montag, de« 2S. Hebrnar 1914
Begugtpret«: In der Stadt mit Lrägerlohn Mk. IL5 oterteijLhrllq, ft oft- de»ug«pret« für den Ort«- und NachbarortSverkehr Mk. I.W. im Fernverkehr Mt. 1.30. Bestellgeld in Württemberg 30 Pfg., in Bayern und Reich «2 Pfg.
Srkminlmachung.
betr. die Feldbereinigung auf der Markung Derkenpfronn.
Der Gemeinderat Deckenpfronn hat den Antrag auf Vornahme einer Fcldbereinigung in den Gewänden: Auf der Berghütte, Frohntal, Werrenäcker, hinter dem Berg, Pfeifs- Hausen, Berg unter'm Brühl' auf'm Brühl, Gärtringer Weg, Hungerberg, Tannental, Nufringer Weg, Zähe Wiesen, Roth, Garseäcker, Schömberg, Steinäcker" u. s. w. der Markung Deckenpfronn gestellt.
Nachdem das Unternehmen von der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft, Abteilung für Feldbereinigung, auf Grund einer vorläufigen Prüfung, als für die Landeskultur nützlich und im Allgemeinen zweckmäßig erkannt und zur Abstimmung dem gestellten Antrag gemäß zugelassen worden ist, wird hiemit
Tagfahrt zur Abstimmung
über den vorliegenden Antrag und zur Wahl der Mitglieder der Vollzugskommission auf Samstag, den 11. April d. Js. vormittags 10 Uhr anberaumt.
Hiebei werden die beteiligten Grundeigentümer bezw. deren Vertreter auf das Rathaus zu Deckenpfronn unter Androhung des Rechtsnachteils eingeladen, daß diejenigen, welche bei der Abstimmungstagfahrt weder in Person noch durch einen seine Vertretungsbefugnis rechtsgültig nachweisenden Vertreter erscheinen, als dem beantragten Unternehmen zustimmend angesehen und von der Teilnahme an der Wahl der Mitglieder der Vollzugskommiffion ausgeschlossen werden und daß ein Einspruch oder eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen diese gesetzliche Folge des Ausbleibens nicht stattfindet.
Für den Fall, daß die nach der Abstimmung eventuell vorzunehmende Wahl der Landwirte und ihrer Ersatzmänner für die Vollzugskommiffion aus irgend einem Grunde nicht zustande käme, so werden die Landwirte auf Antrag des Oberamts nach vorgängiger Vernehmung des Gemeinderats von der K. Zentralstelle berufen.
Von dem Plan, der Beschreibung der Feldbereinigung, dem Verzeichnis der Grundeigentümer, dem allgemeinen Ueberschlag über die mutmaßlichen Kosten und dem Ergebnisse der vorläufigen Prüfung der Zentralstelle kann bis zum Abstimmungstag jedermann auf dem Rathaus in Deckenpfronn Einsicht nehmen.
Zugleich ergeht die öffentliche Aufforderung, etwaige noch nicht bekannte Ansprüche auf Freilassung von dem Unternehmen, oder auf Anteilnahme an demselben, innerhalb der Ausschließungsfrist von zwei Wochen, von dem Tage des Erscheinens dieser Bekanntmachung an gerechnet, beim Schultheißenamt oder beim Oberamt hier geltend zu machen.
Calw, den 2V. Februar 1914.
K. Oberamt: Binder.
Geistlichkeit und Krieg.
(Eine zweite Erwiderung.)
Wir sind zwar der Meinung, daß die politische Tages- preffe nicht der geeignete Boden ist zum Austrag religiöser Streitfragen. Nachdem aber der Leitartikel in Nr. 40 „Geistlichkeit und Krieg" sich doch mit einer solchen Frage befaßt hat und wir dort aus dem Munde des Herrn D. Rogge zu hören bekommen, wie spielend leicht es sich beweisen läßt, daß man ein guter Christ und doch ein erklärter Feind der Bestrebungen der Friedensfreunde sein kann; mag es billig sein, daß auch eine gegnerische Stimme zum Worte komme. Die Art und Weise, wie Herr Rogge bei seiner Beweisführung zu Werke geht, ist typisch für die Manier gewisser Theologen, wenn es gilt, liebgewordene ethische Lehren oder dogmatische Sätze, die von anderer Seite angefochten werden, zu verteidigen, und es ist daher wohl der Mühe wert, die Ausführungen des Herrn D. Rogge etwas schärfer unter die Lupe zu nehmen.
Herr D. Rogge macht sich seine Aufgabe wirklich etwas gar zu leicht. Wer könnte erwarten, daß er seinen Standpunkt durch klare und unzweideutige Zeugnisse des Neuen Testaments zu erhärten suchte, daß er sich auf Aussprüche Jesu berufen hätte, die klar und unzweideutig dartun, daß er dm Krieg als solchen gebilligt oder wenigstens die Notwendigkeit desselben und für seine Jünger und Nachfolger die Unmöglichkeit, sich davon fern zu halten, eingeräumt hätte, und daß er bei diesem Nachweis die einschlägigen Stellen des
Neuen Testaments im Sinn und Geist der gesamten evangelischen Verkündigung und in Einklang mit den Grundidem der Lehren Jesu interpretiert hätte! Aber davon findet man bei Herrn Rogge nicht die leiseste Spur. Vielmehr beschränk er sich auf allgemeine, nichts beweisende Redensarten und streift nur im Vorbeigehen einen Ausspruch Jesu (Matth. 24, 6) der für seine, Rogges, Stellungnahme in dieser Frage zu sprechen scheint. Dann kommt er mit einem großen Sprung auf die großen Männer aus der Zeit der Freiheitskriege zu sprechen, auf einen Schleiermacher, Stein, Blücher, Gneise- nau, Aork, Th. Körner, Max v. Schenkendorf, die doch auch alle von nationaler Gesinnung beseelt gewesen seien. Was hat aber das mit dem Kern der Frage nach der „Christlichkeit" des Kriegs, der Frage, ob der Krieg vom Standpunkt eines Christen aus gutgeheißen werden könne, zu tun? Mögen diese Männer alle sich für gute Christen gehalten haben und bestrebt gewesen sein, das Evangelium Jesu zur Richtschnur ihres Denkens und Handelns zu machen, ist es denn nicht möglich — wenn auch vielleicht von ihren Voraussetzungen aus in hohem Grad verzeihlich — daß sie sich in diesem Punkte geirrt haben?
So werden wir nur auf die Erörterung der Frage hingedrängt, — und das ist der springende Punkt — wie sich Jesus in seiner Verkündigung zum Krieg gestellt hat. Wir wollen dabei eben von der Stelle ausgehen, die Herr Rogge für seinen Standpunkt in Anspruch nimmt. Sieht man sich diese Stelle in ihrem ganzen Zusammenhänge an, so ist es, gelinde gesagt, leichtfertig, sie in dem Sinne, wie es Rogge tut, zu deuten. Vielmehr kann gar kein Zweifel darüber sein, daß hier die Jünger und Anfänger Jesu, die Kinder Gottes, im scharfen Gegensatz gestellt sind gegen die gottcntfremdeten Völker, der Kinder dieser Welt, bei denen „Krieg und Kriegsgeschrei" sich erhebt. Daß hiebei die Kinder Gottes wie Passiv, leidend, sich zu verhalten haben, ergibt sich aus dem Zusammenhang dieser Stelle wie auch aus andern Aussprüchen Jesu mit Evidenz. Ist Herrn D. Rogge das Gebot Jesu „liebet eure Feinde, tut wohl denen die euch hassen", das er ohne jede Einschränkung für seine Jünger aufgestellt hat oder die Stelle in der Bergpredigt 1. Matth. 5,39 „widerstrebet nicht dem Uebel" u. s. w. unbekannt? Und faßt man den Grundgedanken des Evangeliums Jesu ins Auge, so wird einem erst recht klar, warum es für einen Jünger Jesu eine selbstverständliche Sache sein muß, seine Hände vom Krieg zu lassen. Im Centrum der Verkündigung Jesu steht — das wird auch Herr D. Rogge zugeben müssen — die Lehre vom Reich Gottes, dessen Bringer Jesus ist. Glieder dieses Reiches aber sind alle diejenigen, die sich in die Nachfolge Jesu begeben d. h., die den Willen tun seines Vaters im Himmel so, wie er ihn verkündet hat. Eben mit dieser Nachfolge Jesu aber ziehen sie sich den Haß und die Verfolgung der weltlichen Macht zu, die sie in stiller Ergebung und ohne Gegenwehr ertragen in dem Bewußtsein, für die Güter dieser Welt ein unendlich höheres Gut, die Zugehörigkeit zum Reich Gottes und damit die ewige Seligkeit, eingetauscht zu haben. Zu den Gütern dieser Welt, die dem Christen nichts gelten, gehört aber auch das Bewußtsein, einer großen und mächtigen Nation anzugehören. Macht, Ehre, Reichtum und dgl. Dinge werden vom Evangelium ausdrücklich als weltliche Güter bezeichnet, nach denen die Kinder Gottes nicht streben dürfen. Was hätte es auch für den, der das himmlische Kleinod, die Gemeinschaft mit Gott errungen hat noch für einen Sinn, zum Schwert zu greifen, um für die Ehre seiner Nation zu kämpfen? Jesu Lehre vom Reiche Gottes hebtmit innerer Notwendigkeit alle nationalen Gegensätze völlig auf und es schlägt dem Sinn und Geist des Evangeliums schnurstracks ins Gesicht, für den Christen die Pflicht zu statuieren, für die Ehre seiner Nation zu kämpfen. Auch die Vaterlandsliebe — es muß einmal gesagt sein, — die wir heute so oft in widerlicher Verquickung mit angeblich christlicher Gesinnung erblicken — ist keine christliche, sondern eine durch und durch heidnische Tugend. Jesus selbst war der denkbar schlechteste Patriot: er wollte nichts wissen vom Kampf gegen den Erbfeind seiner Nation, den Schänder seiner heiligsten Güter. Denn „sein Reich ist nicht von dieser Welt".
Möge Herr D. Rogge sich sein Neues Testament etwas gründlicher ansehen und gewissenhafter studieren, er wird
dann zu der Erkenntnis kommen, daß er sich für seine fris- densfeindlichen Tendenzen nicht auf die Autorität des Mannes berufen kann, der gesagt hat: „Selig sind die Friedfertigen; denn sie werden Gottes Kinder heißen".
Wilhelm I., König von Albanien.
Neuwied, 21. Febr. Prinz Wilhelm zu Wied ist von der albanischen Abordnung zum Herrscher von Albanien ausgerufen worden.
Aus Anlatz der Anwesenheit des Prinzenpaares Wilhelm zu Wied und der Annahme der Krone hatten die Straßen reich geflaggt. Am Bahnhof war eine Ehrenpforte errichtet. In den Straßen, durch welche die Wagen mit der albanischen Abordnung fuhren, hatte sich ein zahlreiches Publikum eingefunden. Um 1^4 Uhr trafen die Herren im Schloß ein und wurden dort in den untern Empfangssaal geführt. Es traten dann hintereinander Prinz und Prinzessin Wilhelm, der Fürst und die Fürstin zu Wied, Prinz und Prinzessin Viktor zu Wied, sowie die beiden Prinzessinnen Elisabeth und Luise zu Wied in den Saal ein. Dr Prinz ging aus Essad Pascha zu und sagte ihm einige Worte der Begrüßung, worauf Essad Pascha eine Ansprache in albanischer Sprache an den Prinzen hielt, worin es u. a. heißt: Die politischen Veränderungen, die sich in der letzten Zeit auf dem Balkan ereignet haben, die Sorge und die Hilfe der europäischen Großmächte haben es Albanien erlaubt, sich zu einem freien und unabhängigen Staat zu konstituieren, und die Albaner sind überaus glücklich und erfreut, daß Ew. Durchlaucht, der Sohn einer auf dem Gebiete der Wissenschaft und der Kultur und des Ruhmes so großen Nation, es angenommen haben, unser Souverän zu sein. Die Albaner werden ohne Ausnahme stets treue Untertanen Ew. Durchlaucht und stets bereit sein, Ew. Durchlaucht mit in Ihren Anstrengungen zu helfen, um das albanische Volk zu einer glücklichen und ruhmreichen Zukunft zu führen. Es lebe S. Maj. der König von Albanien! — In seiner deutschgesprochenen Antwort sagte der Prinz: Nachdem die Großmächte, deren gütiger Hilfe und Unterstützung das Land seine Entstehung als unabhängiger Staat verdankt, mich zum Herrscher Ihres Landes designiert haben, möchte ich Ihnen sagen, daß ich den Thron Ihres Landes annehme und daß wir Ihnen in Ihr Land als unsere neue Heimat folgen werden. Erst nach monatelangem Ueberlegen habe ich mich dazu bereit erklärt. Nun, da ich mich dazu entschlossen habe, werde ich mit ganzem Herzen und mit ganzer Kraft diesem meinem Lande angehören und ich hoffe und erwarte in allen Albanern eifrige und treue Mitarbeiter zu finden, um diesen Staat zu begründen und weiter auszubauen. Im Vertrauen auf die Unterstützung aller Albaner und gemeinsame Arbeit wird es uns hoffentlich gelingen, Albanien einer glücklichen und glorreichen Zukunft entgegenzuführen. Der Prinz schloß in albanischer Sprache mit einem Hoch auf Albanien. An den Empfang schloß sich ein Festmahl im Rokokosaal des fürstlichen Schlosses, zu dem 42 Gedecke aufgelegt waren.
Stadt« Veztvk «nd Nachbarschaft«
Calw, den 23. Februar 1914.
Die Bürgerausschuß-Ergänzungswahl.
Die Wahl am Samstag hat, wie wir in der Stadtauflage noch kurz Mitteilen konnten und durch Extrablätter in den Wirtschaften bekanntmachten, das Ergebnis gehabt, daß gewählt wurden:
Schwanenwirt Maier mit 187 Stimmen.
Rechtsanwalt Rheinwald ,. 184 „
Metzgermeister Kugele „ 168 „
Auf die weiter vorgeschlagenen Herren Weinhändler Pfau, Güterbeförderer Bauer jun. und Bäckermstr. Kirchherr entfielen 166, 151 und 148 Stimmen. Weiter erhielten Bürger, die auf keinen der Partei- Wahlvorschläge ausgenommen waren, Stimmen und zwar Architekt Kiefner 11, Konrad Müller 8, und Wilhelm Dingler 5. Die beiden mit höchster Stimmenzahl gewählten Herrn verbleiben im Bürgerausschuß auf die Dauer von 3 Jahren (bis zum Januar 1917),