Nr. 3Y.

Amts- und Anzeigeblatt für den Vberaintsbezirk Lalw. 89- Jahrgang.

Nrscheinungsweis«: 6mal wlchentltch. Anzeizenpret»: Fm vberami«- >r>iel Lalw für di« einspaltig« BorgiSzeile 10 Psg., außerhalb de«jelben IL Psg-, MeNamen 2b Psg. Schluß für Jnseratannahm« 10 llhr vormittag«. Telefon S.

Dienstag, den 17. Hebrnar 191H.

Sezugsprel«! In «er Stadt mit Trägerlohn Mk. l.2S vierteljährlich, Post- beuigtpr«!« filr den Ort«- und NachbarortSoerkehr Mk. I.M, im Fernverkehr Mk. r.ss. «estellgelü in Württemberg S0 Psg., in Bayern und Reich «2 Psg.

Amtliche Vekanntmachnngen

Sekanntmachuny»

betr. das Muflerungsyefchaft für 1914.

1. Das heurige Musterungsgeschäft wird im Ober­amtsbezirk Calw in folgender Weise vorgenommen:

Dienstag, den 10. März, vorm. 9)4 Uhr, Musterung in Eechingen.

Hierbei haben zu erscheinen die Pflichtigen von Alt- hengftett, Dachtel, Deckenpfronn, Eechingen, Holzbronn, Ostelsheim, Stammheim, und zwar

vorm. 9 Uhr: die Jahresklasse von 1892, vorm. 9)4 Uhr: die Jahresklasse von 1893, vorm. 10 Uhr: die Jahresklasse von 1894.

Mittwoch, den 11. März, vorm. 10 Uhr. Musterung in Neuweiler.

Hierbei haben zu erscheinen die Pflichtigen von Agenbach, Aichhalden, Altbulach, Vergärte, Vreitenberg, Einberg, Hornberg, Liebelsberg, Martinsmoos, Neu- dulach, Neuweiler, Oberhaugstett, Oberkollwangen, Schmieh, Würzbach, Zwerenberg, und zwar

vorm. 9)4 Uhr: die Jahresklasse von 1892, vomr. 10 Uhr: die Jahresklasse von 1893, vorm. 10)4 Uhr: die Jahresklasse von 1894.

Donnerstag, den 12. März, vorm. 8)4 Uhr, Musterung in Liebeuzell.

Hierbei haben zu erscheinen die Pflichtigen von Dennjächt, Ernstmühl, Hirsau, Liebenzell, Monakam, Möttlingen, Neuhengstett, Oberkollbach, Oberreichen­bach, Ottenbronn, Simmozheim, Unterhaugstett, Unter­reichenbach, und zwar

vorm. 7)4 Uhr: die Jahresklasse von 1892, vorm. 8)4 Uhr: die Jahresklasse von 1893, vorm. 9 Uhr: die Jahresklasse von 1894.

Freitag, den 13. März. vorm. 8 Uhr, Musterung in Talw

für die Pflichtigen von Calw, und zwar

vorm. 7)4 Uhr: die Jahresklasse von 1892, vorm. 7)4 Uhr: die Jahresklasse von 1893, vorm. 8)4 Uhr: die Jahresklasse von 1894.

Samstag, den 14. März, vorm. 8 Uhr, Musterung in Talw.

Hierbei haben zu erscheinen die Pflichtigen von Altburg, Alzenberg, Rötenbach, Sommenhardt, Teinach, Zavelstein, und zwar

vorm. 7)4 Uhr: die Jahresklasse von 1892, vorm. 7)4 Uhr: die Jahresklasse von 1893, vorm. 8)4 Uhr: die Jahresklasse von 1894.

Bemerkt wird, daß die Pflichtigen nicht gemeinde­weise, sondern getrennt nach Jahrgängen (der älteste, 1892 und früher, zuerst) bei der Musterung erscheinen müssen, was auch bei der Vorladung zu beachten ist) es haben daher die Herren Ortsvorsteher über die ganze Dauer der Musterung anwesend zu sein.

2. Nach Schluß der Musterung am 14. März fin­det die Verhandlung über die Ncklamationsgesuche statt.

3. Bei der Musterung haben die Militärpflichtigen des Jahrgangs 1894, sowie diejenigen der Jahrgänge 1893, 1892 und früherer Jahrgänge, über deren Mi­litärpflicht noch nicht endgültig entschieden worden ist, zu erscheinen, sofern nicht einzelne auf Ersuchen von der Gestellung ausdrücklich durch das Oberamt entbun­den find.

Die Pflichtigen früherer Jahrgänge habe« ihre Losungsscheine zuverlässig mitzubringen, ebenso die Schulamtskandidaten ihre Prüfungszeugnisse. Diejeni­gen, welche nicht mehr im Besitz ihres Losungsscheines sein sollten, haben sich sofort beim Oberamt ein Dupli­kat gegen Bezahlung von 50 ausstellen zu lasten.

Sämtliche Gestellungspflichtige werden hiermit auf­gefordert, zur Vermeidung der gesetzlichen Strafen, Zwangsmittel und Rechtsnachteile an den vorgenann­ten Tagen in den Musterungsstationen (Musterungs­lokal je im Rathaus) rechtzeitig einzufinden, auch wenn sie keine spezielle Vorladung erhalten haben. Unpünkt­liches Erscheinen kann neben Geld- oder Haftstrafe die Einstellung außerhalb der gewöhnlichen Reihenfolge,'

böswilliges oder wiederholtes Nichterscheinen die sofor­tige Einstellung zum Truppenteil zur Folge haben. Un­terlassene Anmeldung zur Stammrolle entbindet nicht von der Gestellungspflicht.

4. Die Ortsvorsteher haben sämtliche Pflichtige, über deren Militärverhältnis die Stammrollen noch keine endgültige Entscheidung enthalten, insoweit zur Musterung vorzuladen, als sie in der Gemeinde zur­zeit ihren Aufenthalt haben und nicht aus­drücklich von der Gestellung zur Musterung befreit find. Die Abwesenden find im Bezirke des Aufenthaltsortes gestellungspflichtig. Bei denjenigen, welche sich vor der Musterung zu Hause einfinden, um an dieser teilzu- nchmen, haben sich die Ortsvorsteher zu vergewissern, ob nicht eine Scheinverziehung vorlicgt, d. h. ob die Pflichtigen nach der Musterung nicht wieder dahin zu­rückzukehren beabsichtigen, wo sie vorher waren. Solche dürfen nicht zur Musterung vorgeladen werden, sondern find in den Bezirk ihres Aufenthaltsortes zu verweisen. Im Anstandsfalle ist beim Oberamt Bescheid einzuholen. Nachlässigkeiten hierin müßten unnachsichtlich geahndet werden.

Vordrucke zu Vorladungen sind den Ortsvorstehern zugegangen. Die Eröffnungsurkunden sind dem Ober­amt spätestens bis 5. März d. I. vorzulegen.

5. Die Gemeindebehörden können von der Ge­stellung nicht entbinden. Wer durch Krankheit verhin­dert ist, zu erscheinen, hat ein ärztliches Zeugnis ein­zureichen, welches von der Gemeindebehörde beglaubigt sein muß, wenn der betreffende Arzt nicht amtlich ange­stellt ist.

Gemütskranke, Blödsinnige, Krüppel usw. dürfen auf Grund eines derartigen Zeugnisses von der Gestel­lung durch das Oberamt befreit werden.

6. Die Militärpflichtigen haben mit reingewasche­nem Körper und reiner Wäsche zu erscheinen. Diejeni­gen, welche an Schwerhörigkeit zu leiden behaupten, haben das Innere des Ohres gründlich zu reinigen, um eine Untersuchung zu ermöglichen) auch haben sie, wenn möglich, amtlich beglaubigte Zeugnisse ihrer Lehrer, Geistlichen usw. beizubringen, desgleichen solche, welche stottern, schwachsinnig, stumm oder taub sind. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen zu stellen oder ein Zeugnis eines beamteten Arztes beizubringen.

7. Die Ortsvorsteehr haben sich mit den Stamm­rollen von 1912, 1913 und 1914 zu der bezeichnten Zeit im Musterungslokal zur Musterung einzufinden. Die Stammrollen werden bei der Musterung ergänzt.

Die Ortsvorsteher find dafür verantwortlich, daß die Pflichtigen bei der Musterung vollzählig und recht­zeitig sich einfinden. Denselben ist zu bedeuten, daß alles Lärmen und jede Störung der Verhandlung streng bestraft werden wird. Auch haben die Ortsvorsteher darauf zu sehen, daß die Militärpflichtigen sich in den Ortschaften ruhig und anständig aufführen, und es ist gegen jeden Unfug nachdriicklichst einzuschreiten.

8. An- und Abmeldungen von Pflichtigen find als­bald dem Oberamt anzuzeigen, die Anmeldungen unter Anschluß der Losungsscheine.

Calw, den 14. Februar 1914.

Der Zivil-Vorsitzende der Ersatzkommisfion:

Reg.-Rat Binder.

Die Generalversammlung des Bundes der Landwirte-

Berlin. 16. Februar.

Unter großem Andrang begann heute im Zirkus Busch und im Zirkus Schumann die Tagung des Bundes der Landwirte. Beide Säle waren bis auf den letzten Platz besetzt.

Im Zirkus Busch eröffnete Landtagsabg. Dr.- sicke in seiner Eigenschaft als Bundesvorsitzender die Versammlung mit einer längeren Ansprache, wobei er auf die Rekordernte des vergangenen Jahrs verwies und weiter ausführte, daß das deutsche Volk zum Reichs­tag in seiner heutigen Zusammensetzung nicht das Ver­

trauen habe, daß er bei den bevorstehenden Verhandlun­gen über die Erneuerung der Handelsverträge die In­teressen des deutschen Volkes in genügendem Maße wah­ren würde. Er schloß mit einem dreifachen Hoch auf den Kaiser, die Bundesfürsten und die Freien Städte. Sodann teilte der Direktor des Bundes, Landtagsabg.

Dr. Hahn, mit, daß die Mitgliederzahl des Bundes weiter stark in die Höhe gegangen sei.

Dem folgenden Redner,

v. Oldenburg-Ja nuschau, wurden bei seinem Erscheinen stürmische Huldigungen dargebracht. Der Redner übte, lt. Köln. Ztg., scharfe Kritik an dem Reichskanzler, der leider kein Verständnis für Resonanz habe. Wenn er glaubt, im vaterländi­schen Sinn etwas durchsetzen zu müssen, dann hat er sich nicht nach dem Reichstag zu richten, sondern er hat die Verpflichtung, sich einen andern Reichstag zu be­sorgen. (Stürmischer, minutenlanger Beifall.) Was der Reichskanzler über den Partikularismus gesagt hat. ist auch falsch. (Heiterkeit.) Ein gesunder Partikularis­mus ist das konservative Prinzip in Deutschland. (Sehr richtig.) Ich verstehe vollkommen und begrüße es, wenn die einzelnen Stämme an ihrer Geschichte und an ihren Fürstenhäusern festhalten. (Beifall.) Ob sie uns Sau- preußen nennen, ist uns ganz wurscht. (Beifall.) Aber wir bitten Sie: Lasten Sie uns unsere ruhmreiche Geschichte, die unzertrennlich ist von den Siegen und den Großtaten unserer preußischen Könige, ohne die es kein Preußen aber auch kein Deutsches Reich gäbe. (Stür­mischer Beifall.) Das Verständnis dringt immer mehr / durch auch in süddeutschen Staaten, welche gewaltige Be- ! deutung auch für Süddeutschland die preußische Eigen- < art hat. Es ist so viel in letzter Zeit davon die Rede ^ gewesen, daß man eine alte Kabinettsorder aus ! dem Jahre 1820 hervorgesucht hat. Wenn die Kabinetts- , order 100 Jahre alt ist, nur dreimal angewandt zu ! werden brauchte, und so hervorragend wirkt, dann muß man den Hut vor ihr abnehmen. (Heiterkeit und Bei- / fall.) Mit tiefem Bedauern haben wir gesehen, daß der < Reichskanzler hierauf die Antwort gab, die Regierung 1 würde die Gültigkeit oder Ungültigkeit der Kabinetts- s order nachprüfen. Der Reichskanzler hätte sagen müssen / daß die Kabinettsorder den Reichstag gar nichts anging, / denn sie ist ein Ausfluß der Kommandogewalt des- s nigs von Preußen. (Stürmischer Beifall.) Ich glaube nicht, daß die konservative Reichstagsfraktion in einen Kontakt kommen kann mit dem Zentrum, oder mit den Nationalliberalen, von den Freisinnigen will ich gar nicht sprechen. (Heiterkeit.) Das sind weltfremde Theo­retiker, die von den eigentlichen Verhältnissen auf dem Lande und auch im Vaterlande keine Ahnung haben. ! (Stürmische Heiterkeit und Beifall.) Sie kennen nur die Großstadt und die Großbanken. (Zurufe: Und die > Juden!) Gewiß, auch die. Das Zentrum kann zusam- ^ men mit der Linken eine Mehrheit bilden, mit der Rech­ten nicht. Von den Nationalliberalen muß ich sagen: ich würde einen ehrlichen Pakt mit ihnen nicht für mög­lich halten, ehe sie das Unrecht eingesehen haben, das / sie dem Vaterlande bereiteten durch die Wahl von Bebel und Scheidemann. (Sehr richtig.) Ich muß gestehen, ich habe einmal eine furchtbare Dummheit gemacht. (Heiterkeit.) Ich habe 1906 in Gegenwart von einem Teil meiner konservativen Freunde für die sogenannte kleine Erbschaftssteuer" gestimmt. Ich glaubte damals ! noch, daß man sich auf Erklärungen der verbündeten ! Regierungen verlassen könnte. (Heiterkeit.) Ich bin hereingefallen. (Erneute Heiterkeit.) Die Minister, die < damals erklärten, eine Ausdehnung der Erbschaftssteuer auf Kinder und Ehegatten wäre der erste Schritt zum ! sozialistischen Staat, haben zwei bis drei Jahre später eine solche Vorlage eingebracht. (Hört, hört!). Man kann aus solchen Situationen nicht anders herauskom­men, als daß man sagt: Ich bin ein Esel gewesen. (Stürmische Heiterkeit.) Diese Selbsterkenntnis fehlt den Nationalliberalen, die einen Sozialdemokraten gewählt haben. (Stürmischer Beifall.) Wir kommen aus den Parteischwierigkeiten nicht heraus, solange die verbün-