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Nr. 288.
Amts- und Anzeigeblatt für den Oberamtsbezirk Calw.
89. Jahrgang.
<»fH»tnungswlts«: Smal wöchentlich. Anzeigenpreis: Im Oberamts» rsßtn Lalw für die etnlpaltige Borgiszeile io Pfg.. außerhalb deslkibenaLPsg., Mrllamen LS Psg. Schluß für Jnseratannahme 10 Utzr vormittag«. Telefon 8.
Montag, den 21. Dezember 1914.
Bezugspreis: In der Lradt Mil Trögerlohn MI. l.ss vieriel:«hrNch. Post- bezuaspreiS für den Orts- und Nachbarortsverkchr Mk. 1.L0, im Fernverkehr Mk. 1.30. Bestellgeld in Württemberg 80 Pfg., in Bayern und Reich 4L Pfg.
K. Oberamt Calw.
11. Verzeichnis der dem Oberamtsbezirk Calw angehörenden loten, vermißten, verwundeten und kranken Militärperfonen.
Truppenteil
Dienstgrad
Name
Heimatgemeinde
l Ob tot, vermißt, verwundet oder sonst krank.
«es.-Jnf.-Regt
Nr. 36 Jüterbog
Wehrmann
Pfeiffer, Friedrich
Teinach
leicht verwundet
..
.. 247
2.
Komp.
Kri gsfreiw.
Rotysu», Karl
Calw
„ „
„
„ „
3.
Reservist
Funk, Iah. Georg
Zwerenberg
verwundet
„
„ „
6.
„
Ersatz-Reservist
Essig, Hermann
Calw
gefallen
„
„ „
11.
„
Gehring, Karl
Holzbronn
leicht verwundet
„
„
12.
Landwehrmann
Bertsch, Karl
Calw
gestorben
„
.. 248
1.
Kriegsfreiw.
Gruhler, Hans
Calw
verwundet
„ „
„
„ ,»
1.
„
Frey, Hermann
Deckenpfronn
schwer verwundet
-
1.
„
Bock, August
Calw
leicht verwundet
„ „
„
„ „
I.
„
Ersatz-Reservist
Redmann, Friedrich
Aick Halden
„ „
I.
„
Kriegsfreiw.
Bauser, Friedrich
Hirsau
„ „
„ „
„
„ »»
2.
„
Landwehrmann
Lehrer, Johann
Deckenpfronn
gefallen
„ „
„
„
2.
„
Pfeifle, Albert
Stammheim
erkrankt
„ „
4.
„
Unteroffizier
Staudt, Albert
Calw
schwer verwundet
„
„ „
4.
„
Gefrener
Broß Karl
Calw
leicht verwundet
„
„
4.
„
Eisenmann, Ludwig
Calw
gefallen
„ „
„
4.
Landwehrmann
Gentner, Ulrich
Teinach
leicht verwundet
..
„
„ ».
4.
Hennefarth, Johann
Altburg
schwer verwundet
„
„ „
4.
Seitz, Karl
Calw
leicht verwundet
„ i» u ,, 4
ü I I !.' 120
Jnf.-Reg. Nr. 128 3.
» .. „ 125 6.
. .. „ 126 S.
. . n 126 8.
Ref.-Jnf.-Negt. Nr. 11g 4. Landw.-Jnf.-Reg. Nr. 120 3. Jnf.-Reg. Nr. 125 2.
Res.-Jnf.-Reg. Nr. 120 12.
Gefreiter
Landwehrmann
Ersatz-Reservist
Landwehrmann
Knegsfreiw. Ersatz-Reservist Landwehr mann Ers tz-Reservist Reservist Landwehrmann Ersatz Reservist Reservist Musketier
Reservist
Landsturmmann
Muskelier
Reservist
Kirn, Johann Vollmer, Georg Lhngcmach, Johann Reinhardt, Josef Herzog, Karl Ängerhofer, Heinrich Pfisterer, Paul Großhans, Jatob Haderer Josef Keck. Gottl b Schlecht, Jakob Sprenger, Eugen Decker, Friedrich Hoffmann Georg Braun, Michael Rentschler, Friedrich nirchtnrr, Gottlob Furthmüller. Jakob Nothacker Martin Wentsch, Gottlob
bornberg Gechingen Allbulach Stammbeim Althengstett Alrhengstett Teinach Aichhalden Aichhalden Liebenzell Neuweiler Möitlingkn Dachtel Oberkollbach Sommenhardt Altbul.ch Stammheim Stammheim Emberg Kohlerstal
Den 17 Dezember 1914.
Reg.-Rat Binder.
schwer verwundet leicht verwundet gefallen gefallen gefallen
leicht verwundet leicht verwundet erkrankt
leicht verwundet leicht verwundet verwundet gefallen vermißt
bish.schw.verw.,gest.
gefallen
gefallen
tötlich verunglückt gefallen gestorben gefallen
Reiseverkehr in Elsatz-Loihri' g?n.
Nach einer Bekanntmachung des Gouverneurs von Strichburg bedürfen Reichsdeutsche für die Zureise zu dieser Stadt und zu dem eine größere Zahl von Ortschaften des Landkreises Straßburg und der elsässischen Kreise Erstem und Molsheim sowie der badischen Bezirke Kehl, Offenburg, Lahr und Achern umfassenden erweiterten Befehlsbereich der Festung Straßburg eines Reisepasses oder eines Passierscheins der zuständigen Behörde ihres Wohnorts und zu einem mehr als 3 Tage dauernden Aufenthalt schriftlicher Erlaubnis des Militärpolizeimeisters von Straßburg. Ausländer bedürfen für die Anreise nach Straßburg oder dem erweiterten Befehlsbereich der Festung einer schriftlichen Erlaubnis, zu deren Ausstellung für die Ortschaften links des Rheins der Militärpolizeimeister in Straßburg und für die rechtsrheinischen Ortschaften des erweiterten Befehlsbereichs der Zivilkommissär in Kehl zuständig ist.
Der Aufenthalt im Bereich der Festung Metz ist durch eine Bekanntmachung des Festungsgouverneurs vom 7. v. Mts. neu geregelt worden. Hienach find vom 12. Nov. an bis auf Weiteres zum Betreten des erweiterten Festungsbereichs Erlaubnisscheine mit der Unterschrift des Kommandanten von Metz erforderlich; Gesuche um Erteilung eines Erlaubnisscheins find 10 Tage vorher an den Militärpolizeimeister (Rathaus, Zimmer Nr. 4) zu richten und als abschlägig beschieden anzusehen, wenn eine Antwort nicht erfolgt. — Aehnliche Beschränkungen sollen auch für Mühlhausen und Diedenhofen eingeführt sein. — Das Betreten de» Operationsgebiets ist verboten.
Ealw, den 18. Dezember 1914.
K. Oberamt: Binder.
Di? Schulkh^itzenümker
werden veranlaßt, etwaige Anträge auf Verleihung des (leurrwehrdienstehreuzeichens unter Beachtung des Erlasses
des K. Ministeriums des Innern vom 1. November 1906 (M.A.Bl. 1906, S. 321) umgehend, längstens aber bis 31. Dezember 1914 hieher vorzulegen.
Fehlanzeigen find nicht erforderlich.
Calw, den 18. Dezember 1914.
K. Oberamt.
Amtm. Rippmann.
K. Oberamt Calw.
Indem ich zufolge Erlasses des K. Ministeriums des Innern vom 14. ds. Mts.,
betr. die Aufbewahrung der Speisekartoffeln»
— (Staatsanzeiger Nr. 298) — auf die in gegenwärtiger Zeit besonders dringliche Notwendigkeit einer zweckmäßigen Aufbewahrung der Speisekartoffeln Hinweise, bringe ich die nachstehende, von der Kaiser!. Biologischen Anstalt für Land- und Forstwirtschaft über die Aufbewahrung der Speisekartoffeln verfaßte Belehrung zur öffentlichen Kenntnis und Nachachtung.
Den 16. Dezember 1914.
Reg.-Rat Binder.
Die Belehrung lautet:
Schon jetzt werden vielfach Klagen laut, daß die Haltbarkeit der diesjährigen Kartoffeln mangelhaft sei. Besonders die Verbraucher, die nicht über geeignete Lagerräume verfügen, werden dadurch empfindlich getroffen.
Die gegenwärtigen wirtschaftlichen Verhältnisse machen es zur Pflicht, alle verfügbaren Vorräte, auch die kleineren Haushaltungsvorräte, tauglich zu erhalten. Sie dürfen nicht infolge falscher Behandlung verderben.
Die vollkommene Gesundheit der zur Aufbewahrung bestimmten Kartoffeln ist die erste Bedingung für ihre Haltbarkeit. Sie müssen gleich nach dem Einkäufen sorgfältig verlesen
I werden. Alljährlich finden sich unter den geernteten Kar- ! löffeln angefaulte Knollen, in diesem Jahr sogar ziemlich viele. Da infolge des Krieges der Versand vielfach auf Schwierigkeiten stößt und verzögert wird, konnte auch in sorgfältig verlesenen Kartoffeln während der Versendung noch Fäulnis eintreten. Bei dem raschen Absatz war ein neues Verlesen nach dem Ausladen wohl meistens nicht mehr möglich. Der Käufer wird also immer einige schlechte Kartoffeln in seinem Vorrat finden. Es liegt in seinem eigensten Interesse, vor dem Aufbewahreu aufs sorgfältigste alle kranken Knollen auszulesen. Sie bilden eine ständige Ansteckungsgefahr für die gesunden.
Die kranken Knollen sind, zumal wenn ihnen Erde und Schmutz anhaftet, nicht immer leicht zu erkennen. Erd« und Schmutz ist daher nach Möglichkeit durch Abreiben zu entfernen.
Kranke Knollen
zeigen nasse eingesunkene Flecken — bei ganz verfaulten Kartoffeln ist das ganze Fleisch in eine übelriechende breiige Masse verwandelt — oder blauviolette, ebenfalls eingesunkene Stellen, unter denen beim Durchschneiden das Fleisch braun verfärbt ist. Bei weiterem Fortschreiten dieser Art von Fäule verlieren die Knollen ihre glatte, runde Form, werden runzelig und trocknen schließlich zu einer harten Masse zusammen, auf deren Oberfläche weiße oder gelbliche Punkte von Stecknadelkopsgröße und darüber austreten, die Fruchtkörper des Fäulnispilzes. Von der Fäulnis werden in erster Linie diejenigen Knollen angegriffen, die angefressen oder sonstwie verletzt, gedrückt oder angefroren find. Auch alle solche Kartoffeln müssen also gewissenhaft ausgelesen und rasch verbraucht werden. Zu achten ist außerdem auf Knollen mit Druckflecken, die ebenfalls leichter faulen als gesunde. Am besten ist es, alle irgendwie verdächtigen Knollen auszulesen und, soweit sie noch brauchbar sind, getrennt von den gesunden aufzuheben.
Die Kartoffeln sollen
an einem kühlen, luftigen, dnukeln Ort ausbewahrt
werden. Am besten eignen sich hierzu frostfreie Keller oder Speicherräume. Sinkt die Temperatur des Raumes auch nur einige Tage auf den Gefrierpunkt, so „erfrieren" die Kartoffeln: sie werden süß und find zu Speisezwecken unbrauchbar. Durch mehrtägige Lagerung in mäßig warmen Räumen (Küche) können sie allerdings wieder genießbar gemacht werden, erhalten aber wohl nur ausnahmsweise ihren vollen Speisewert wieder. Sind die Kartoffeln auch nur kürzere Zeit größerer Kälte ausgesetzt — es genügen meist —3 Grad L —, so gefrieren sie, sterben ab und verfaulen rasch.
Aber auch zu warme Räume, besonders solche, in deren Nähe sich Heizungsanlagen befinden, find zur Aufbewahrung ungeeignet. Die Kartoffeln keimen leicht aus. Sie werden, wenn die Lust sehr trocken ist, wie bei Zentralheizung, bald welk und sind dann auch schlecht zu Speisezwecken zu verwenden. Durch sorgfältige Lüftung ist für Entfernung der Feuchtigkeit aus dem Raume zu sorgen, wobei zu bedenken ist, daß die Kartoffeln selbst viel Wasser enthalten und stetig in Dampsform an die Lust abgeben. Wärme und Feuchtigkeit beschleunigen die Entwicklung der Fäulniserreger und vermindern die Widerstandsfähigkeit der Knollen.
Verfügt man nicht über geeignete Aufbewahrungsräume, so verzichtet mau besser auf die Beschaffung eines größeren Kartoffelvorrates für den Haushalt. Der durch Verfaulen oder Welken entstehende Verlust ist größer als die geringe Mehrausgabe bei wiederholtem Einkauf kleiner Mengen. Ueberdies ist durch die Anordnung von Höchstpreisen das Hauptbedenken gegen den Einkauf im Kleinen im wesentlichen beseitigt worden.
Die Kartoffeln sollen
nicht in Säcken
aufbewahrt werden, da diese keinen genügenden Luftwechsel gestatten. Die von den Kartoffeln abgegebene Feuchtigkeit kann nicht verdunsten. Die Knollen „schwitzen" und faulen rasch. Man entleere die Säcke baldigst und breite, besonders anfangs die Kartoffeln in möglichst dünner Schicht, am besten auf dem trockenen Zementbode« des Kellers, aus, bis sie oberflächlich trocken find. Die anhaftende Erde entferne man sorgfältig, da der anhaftende Schmutz, wie bereits oben angedeutet, kranke Knollen übersehen läßt und dieser außerdem Fäulniskeime enthält, die das Verderben der Knollen veranlassen können. Auch bei der späteren Aufbewahrung etwa
in offene« Lattenkisten
(nicht in Fässern) lege man sie so flach wie möglich. Sorge für genügende Durchlüftung der Kartoffeln ist besonders