MLM

ML

ML

MMKU

^MLLLLZ

>? :<^.

«SLü.V«»^

rs '»'»-«^»H

ZL'ME

Nr. 288.

Amts- und Anzeigeblatt für den Oberamtsbezirk Calw.

89. Jahrgang.

<»fH»tnungswlts«: Smal wöchentlich. Anzeigenpreis: Im Oberamts» rsßtn Lalw für die etnlpaltige Borgiszeile io Pfg.. außerhalb deslkibenaLPsg., Mrllamen LS Psg. Schluß für Jnseratannahme 10 Utzr vormittag«. Telefon 8.

Montag, den 21. Dezember 1914.

Bezugspreis: In der Lradt Mil Trögerlohn MI. l.ss vieriel:«hrNch. Post- bezuaspreiS für den Orts- und Nachbarortsverkchr Mk. 1.L0, im Fernverkehr Mk. 1.30. Bestellgeld in Württemberg 80 Pfg., in Bayern und Reich 4L Pfg.

K. Oberamt Calw.

11. Verzeichnis der dem Oberamtsbezirk Calw angehörenden loten, vermißten, verwundeten und kranken Militärperfonen.

Truppenteil

Dienstgrad

Name

Heimatgemeinde

l Ob tot, vermißt, verwundet oder sonst krank.

«es.-Jnf.-Regt

Nr. 36 Jüterbog

Wehrmann

Pfeiffer, Friedrich

Teinach

leicht verwundet

..

.. 247

2.

Komp.

Kri gsfreiw.

Rotysu», Karl

Calw

3.

Reservist

Funk, Iah. Georg

Zwerenberg

verwundet

6.

Ersatz-Reservist

Essig, Hermann

Calw

gefallen

11.

Gehring, Karl

Holzbronn

leicht verwundet

12.

Landwehrmann

Bertsch, Karl

Calw

gestorben

.. 248

1.

Kriegsfreiw.

Gruhler, Hans

Calw

verwundet

,»

1.

Frey, Hermann

Deckenpfronn

schwer verwundet

-

1.

Bock, August

Calw

leicht verwundet

I.

Ersatz-Reservist

Redmann, Friedrich

Aick Halden

I.

Kriegsfreiw.

Bauser, Friedrich

Hirsau

»»

2.

Landwehrmann

Lehrer, Johann

Deckenpfronn

gefallen

2.

Pfeifle, Albert

Stammheim

erkrankt

4.

Unteroffizier

Staudt, Albert

Calw

schwer verwundet

4.

Gefrener

Broß Karl

Calw

leicht verwundet

4.

Eisenmann, Ludwig

Calw

gefallen

4.

Landwehrmann

Gentner, Ulrich

Teinach

leicht verwundet

..

».

4.

Hennefarth, Johann

Altburg

schwer verwundet

4.

Seitz, Karl

Calw

leicht verwundet

i» u ,, 4

ü I I !.' 120

Jnf.-Reg. Nr. 128 3.

» .. 125 6.

. .. 126 S.

. . n 126 8.

Ref.-Jnf.-Negt. Nr. 11g 4. Landw.-Jnf.-Reg. Nr. 120 3. Jnf.-Reg. Nr. 125 2.

Res.-Jnf.-Reg. Nr. 120 12.

Gefreiter

Landwehrmann

Ersatz-Reservist

Landwehrmann

Knegsfreiw. Ersatz-Reservist Landwehr mann Ers tz-Reservist Reservist Landwehrmann Ersatz Reservist Reservist Musketier

Reservist

Landsturmmann

Muskelier

Reservist

Kirn, Johann Vollmer, Georg Lhngcmach, Johann Reinhardt, Josef Herzog, Karl Ängerhofer, Heinrich Pfisterer, Paul Großhans, Jatob Haderer Josef Keck. Gottl b Schlecht, Jakob Sprenger, Eugen Decker, Friedrich Hoffmann Georg Braun, Michael Rentschler, Friedrich nirchtnrr, Gottlob Furthmüller. Jakob Nothacker Martin Wentsch, Gottlob

bornberg Gechingen Allbulach Stammbeim Althengstett Alrhengstett Teinach Aichhalden Aichhalden Liebenzell Neuweiler Möitlingkn Dachtel Oberkollbach Sommenhardt Altbul.ch Stammheim Stammheim Emberg Kohlerstal

Den 17 Dezember 1914.

Reg.-Rat Binder.

schwer verwundet leicht verwundet gefallen gefallen gefallen

leicht verwundet leicht verwundet erkrankt

leicht verwundet leicht verwundet verwundet gefallen vermißt

bish.schw.verw.,gest.

gefallen

gefallen

tötlich verunglückt gefallen gestorben gefallen

Reiseverkehr in Elsatz-Loihri' g?n.

Nach einer Bekanntmachung des Gouverneurs von Strichburg bedürfen Reichsdeutsche für die Zureise zu dieser Stadt und zu dem eine größere Zahl von Ortschaften des Landkreises Straßburg und der elsässischen Kreise Erstem und Molsheim sowie der badischen Bezirke Kehl, Offen­burg, Lahr und Achern umfassenden erweiterten Befehls­bereich der Festung Straßburg eines Reisepasses oder eines Passierscheins der zuständigen Behörde ihres Wohnorts und zu einem mehr als 3 Tage dauernden Aufenthalt schrift­licher Erlaubnis des Militärpolizeimeisters von Straßburg. Ausländer bedürfen für die Anreise nach Straßburg oder dem erweiterten Befehlsbereich der Festung einer schrift­lichen Erlaubnis, zu deren Ausstellung für die Ortschaften links des Rheins der Militärpolizeimeister in Straßburg und für die rechtsrheinischen Ortschaften des erweiterten Befehlsbereichs der Zivilkommissär in Kehl zuständig ist.

Der Aufenthalt im Bereich der Festung Metz ist durch eine Bekanntmachung des Festungsgouverneurs vom 7. v. Mts. neu geregelt worden. Hienach find vom 12. Nov. an bis auf Weiteres zum Betreten des erweiterten Festungs­bereichs Erlaubnisscheine mit der Unterschrift des Komman­danten von Metz erforderlich; Gesuche um Erteilung eines Erlaubnisscheins find 10 Tage vorher an den Militär­polizeimeister (Rathaus, Zimmer Nr. 4) zu richten und als abschlägig beschieden anzusehen, wenn eine Antwort nicht erfolgt. Aehnliche Beschränkungen sollen auch für Mühl­hausen und Diedenhofen eingeführt sein. Das Betreten de» Operationsgebiets ist verboten.

Ealw, den 18. Dezember 1914.

K. Oberamt: Binder.

Di? Schulkh^itzenümker

werden veranlaßt, etwaige Anträge auf Verleihung des (leurrwehrdienstehreuzeichens unter Beachtung des Erlasses

des K. Ministeriums des Innern vom 1. November 1906 (M.A.Bl. 1906, S. 321) umgehend, längstens aber bis 31. Dezember 1914 hieher vorzulegen.

Fehlanzeigen find nicht erforderlich.

Calw, den 18. Dezember 1914.

K. Oberamt.

Amtm. Rippmann.

K. Oberamt Calw.

Indem ich zufolge Erlasses des K. Ministeriums des Innern vom 14. ds. Mts.,

betr. die Aufbewahrung der Speisekartoffeln»

(Staatsanzeiger Nr. 298) auf die in gegenwärtiger Zeit besonders dringliche Notwen­digkeit einer zweckmäßigen Aufbewahrung der Speisekartof­feln Hinweise, bringe ich die nachstehende, von der Kaiser!. Biologischen Anstalt für Land- und Forstwirtschaft über die Aufbewahrung der Speisekartoffeln verfaßte Belehrung zur öffentlichen Kenntnis und Nachachtung.

Den 16. Dezember 1914.

Reg.-Rat Binder.

Die Belehrung lautet:

Schon jetzt werden vielfach Klagen laut, daß die Halt­barkeit der diesjährigen Kartoffeln mangelhaft sei. Beson­ders die Verbraucher, die nicht über geeignete Lagerräume verfügen, werden dadurch empfindlich getroffen.

Die gegenwärtigen wirtschaftlichen Verhältnisse ma­chen es zur Pflicht, alle verfügbaren Vorräte, auch die klei­neren Haushaltungsvorräte, tauglich zu erhalten. Sie dür­fen nicht infolge falscher Behandlung verderben.

Die vollkommene Gesundheit der zur Aufbewahrung bestimmten Kartoffeln ist die erste Bedingung für ihre Halt­barkeit. Sie müssen gleich nach dem Einkäufen sorgfältig verlesen

I werden. Alljährlich finden sich unter den geernteten Kar- ! löffeln angefaulte Knollen, in diesem Jahr sogar ziemlich viele. Da infolge des Krieges der Versand vielfach auf Schwierigkeiten stößt und verzögert wird, konnte auch in sorgfältig verlesenen Kartoffeln während der Versendung noch Fäulnis eintreten. Bei dem raschen Absatz war ein neues Verlesen nach dem Ausladen wohl meistens nicht mehr möglich. Der Käufer wird also immer einige schlechte Kartoffeln in seinem Vorrat finden. Es liegt in seinem eigensten Interesse, vor dem Aufbewahreu aufs sorgfältigste alle kranken Knollen auszulesen. Sie bilden eine ständige Ansteckungsgefahr für die gesunden.

Die kranken Knollen sind, zumal wenn ihnen Erde und Schmutz anhaftet, nicht immer leicht zu erkennen. Erd« und Schmutz ist daher nach Möglichkeit durch Abreiben zu entfernen.

Kranke Knollen

zeigen nasse eingesunkene Flecken bei ganz verfaulten Kartoffeln ist das ganze Fleisch in eine übelriechende brei­ige Masse verwandelt oder blauviolette, ebenfalls ein­gesunkene Stellen, unter denen beim Durchschneiden das Fleisch braun verfärbt ist. Bei weiterem Fortschreiten dieser Art von Fäule verlieren die Knollen ihre glatte, runde Form, werden runzelig und trocknen schließlich zu einer har­ten Masse zusammen, auf deren Oberfläche weiße oder gelb­liche Punkte von Stecknadelkopsgröße und darüber austreten, die Fruchtkörper des Fäulnispilzes. Von der Fäulnis wer­den in erster Linie diejenigen Knollen angegriffen, die an­gefressen oder sonstwie verletzt, gedrückt oder angefroren find. Auch alle solche Kartoffeln müssen also gewissenhaft ausgelesen und rasch verbraucht werden. Zu achten ist außer­dem auf Knollen mit Druckflecken, die ebenfalls leichter faulen als gesunde. Am besten ist es, alle irgendwie ver­dächtigen Knollen auszulesen und, soweit sie noch brauch­bar sind, getrennt von den gesunden aufzuheben.

Die Kartoffeln sollen

an einem kühlen, luftigen, dnukeln Ort ausbewahrt

werden. Am besten eignen sich hierzu frostfreie Keller oder Speicherräume. Sinkt die Temperatur des Raumes auch nur einige Tage auf den Gefrierpunkt, soerfrieren" die Kartoffeln: sie werden süß und find zu Speisezwecken un­brauchbar. Durch mehrtägige Lagerung in mäßig warmen Räumen (Küche) können sie allerdings wieder genießbar gemacht werden, erhalten aber wohl nur ausnahmsweise ihren vollen Speisewert wieder. Sind die Kartoffeln auch nur kürzere Zeit größerer Kälte ausgesetzt es genügen meist3 Grad L, so gefrieren sie, sterben ab und ver­faulen rasch.

Aber auch zu warme Räume, besonders solche, in deren Nähe sich Heizungsanlagen befinden, find zur Aufbewah­rung ungeeignet. Die Kartoffeln keimen leicht aus. Sie werden, wenn die Lust sehr trocken ist, wie bei Zentralhei­zung, bald welk und sind dann auch schlecht zu Speisezwecken zu verwenden. Durch sorgfältige Lüftung ist für Entfernung der Feuchtigkeit aus dem Raume zu sorgen, wobei zu be­denken ist, daß die Kartoffeln selbst viel Wasser enthalten und stetig in Dampsform an die Lust abgeben. Wärme und Feuchtigkeit beschleunigen die Entwicklung der Fäulnis­erreger und vermindern die Widerstandsfähigkeit der Knollen.

Verfügt man nicht über geeignete Aufbewahrungs­räume, so verzichtet mau besser auf die Beschaffung eines größeren Kartoffelvorrates für den Haushalt. Der durch Verfaulen oder Welken entstehende Verlust ist größer als die geringe Mehrausgabe bei wiederholtem Einkauf kleiner Mengen. Ueberdies ist durch die Anordnung von Höchst­preisen das Hauptbedenken gegen den Einkauf im Kleinen im wesentlichen beseitigt worden.

Die Kartoffeln sollen

nicht in Säcken

aufbewahrt werden, da diese keinen genügenden Luftwechsel gestatten. Die von den Kartoffeln abgegebene Feuchtigkeit kann nicht verdunsten. Die Knollenschwitzen" und faulen rasch. Man entleere die Säcke baldigst und breite, besonders anfangs die Kartoffeln in möglichst dünner Schicht, am besten auf dem trockenen Zementbode« des Kellers, aus, bis sie oberflächlich trocken find. Die anhaftende Erde entferne man sorgfältig, da der anhaftende Schmutz, wie bereits oben angedeutet, kranke Knollen übersehen läßt und dieser außer­dem Fäulniskeime enthält, die das Verderben der Knollen veranlassen können. Auch bei der späteren Aufbewahrung etwa

in offene« Lattenkisten

(nicht in Fässern) lege man sie so flach wie möglich. Sorge für genügende Durchlüftung der Kartoffeln ist besonders