386. (Sch-O »lau., Amts- und Anzeigeblatt für den Oberamtsbczirk Calw.
89. Jahrgang.
Erscheinungsweise: 6mal wöchentlich. Anzeigenpreis: Im Oberamts- bezirk Lalw für die einspaltige BorgiSzeile lOPfg., außerhalb desselben ILPsg.» Reklamen 2ö Pfg. Schluß für Jnseratannahme IO Uhr vormittags. Telefon 9.
Montag, den 7. Dezember 1914.
Bezugspreis: In der Stadt mit Tritgerlohn Mk. 1.25 vierteljährlich. Postbezugspreis für den OrtS- uiib Nachbarortsverkehr Mk. 1.20, im Fernverkehr Mk. 1.30. Bestellgeld in Württemberg 3l> Pfg., ln Bayern und Reich 42 Pfg.
K. Oberamt Calw.
1V. Verzeichnis der dem Oberamtsbezirk Calw angehörenden toten, vermißten, verwundeten und kranken Militärpersonen.
Truppenteil
Dienstgrad
Name
!
Heimatgemeinde
Ob tot, vermißt, verwundet oder sonst krank.
Infanterie-Regiment Nr. 142
Musketier
Walker. Otto
Dachtel
verwundet
5. baner.
Feld-Art.-Regiment Landau
Kanonier
Reute, Georq
Teinach
schw. verwundet
23. Infanterie-Regiment Kaiserslautern
Gefreiter d.R.
Eiseuharöl, Joh. Jak.
Dachtel
„ „
Lrenadier-Regt. Kaiser Wilhelm I Nr. 110
Reservist
Röhin, Wilhelm
Möttlingen
verwundet
Res.-Jnf.-Regt. Nr. 240 Rastatt
Wehrmannn
Stückei, Emil
Althengstett
leicht verwundet
.. 24c
Burckhardt, Joh.
Wellenschwann
vermißt
Jnf.-Regt. Nr. 22 Zweibrücken
Wurster, Friedr.
Würzbach
verwundet
» 121 5.
Kompagnie
Landwehrmann
Böttinger, Karl
Gedungen
„
„ 121 6.
Mattes, Georg
Simmozhe.m
.. 121 7.
Kusterer, Christian
Liebenzell
schw verwundet
Feld-Art.-Regt. Nr. 54
4. Batterie
Fahrer
Lörcher, Friedrich
verletzt
Grenad.-Regt. Nr. 119
4. Kompagnie
Grenadier
Keppler, Friedrich
Breitenberg
verwundet
,» " "
6.
Ers -Reservist
Bosch, Heinr.
Ottenbronn
„
's -5
6.
Grenadier
Süßer, Gottlob
Deüenpfronn
„
8.
Keck, Mathäus
Altburg
leicht verwundet
9.
Ers-Reservist
Häberle, Georg Gust.
Simmozheim
„ „
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11.
Reservist
Auer, Georg
Neubulach
verwundet
..
11-
Dürr, Jakob
Simmozheiin
„
„
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11.
Ers.-Reservist
Erhardt, Emil
Calw
„
..
11-
Schmid, Hermann
Teinach
,,
Jnf.-Regt. 121 6. Kompagnie
Reiervist
Reule, Gottlieb
Embcrg
bish.verm.n.verw.
Landw.-Jnf.-Regt. 119
10 . Kompagnie
Landwehrmann
Wohlgemuth, Georg
Rötenbach
bish.verm. n.verw.
Jnf.-Regk. 120 4. Kompagnie
Reservist
Dengler, Johann
schw. verwundet
..
125 2.
„
Krieqsfreiwill.
Psrommer, Otto
Neuweiler
vermißt
.. 4.
„
Musketier
Großhans, Peter
Aichhalden
verwundet
.. «
» 6.
„
Unteroffizier
Schneider, Wilh.
Liebenzell
„
7.
„
Musketier
Seeger Johann Georg
Neuweiler
„
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.. 8.
„
-
Reutter, Friedrich
Altbulach
,,
.. ..
„ 9.
„
Gehring, Karl
Ostelsheim
„
9.
Herzog, Hermann»
Althengstett
gefallen
„ „
.. 10.
„
Stumpfrock, August
Dachtel
verwundet
..
. 11.
Landwehrmann
Brüderle, August
Calw
„
„ 12.
„
Reservist
Fischer, Karl
Neubulach
„
.. ..
.. 12.
Holzäpfel, Martin
Würzbach
,,
.. ..
121 10.
„
Unteroffizier
Wolfsberger, Jul. F.
Liebenzell
vermißt
..
121 11.
„
Musketier
Talmon-l'Armee, Gust.
Neuhengstett
verwundet
Füs.- ..
122 10.
Unteroffmer
Eistch Helmut
Oberkollbach
schw. verwundet
Inf-- „
246 2.
„
Ers.-Reservist
Ehmert, Wilhelm
Simmozheim
leicht „
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„ 2.
„
Reservist
Joos, Otto
Dachtel
schw. „
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» 2.
„
Ers.-Reservist
Bauer, Friedrich
Altburg
verwundet
..
.. 2.
Sattler, Jakob
Deckenpfronn
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» 2.
„
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Wurster, Martin
Oberweiler
„
„ 2.
Faißler, Julius
Dachtel
vermißt
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2.
„
Graze, Wilhelm
Möttlingen
verwundet
2.
Gefreiter
Häberle, Friedrich
Simmozheim
2.
Ers.-Reservist
Kirn, Georg
Hornberg
vermißt
f-
.. 2.
Krieqsfreiwill.
Klink, Georg
Neuweiler
verwundet
V ll
.. 3.
Ers.-Reservist
Höpfer, Gottfried
Deckenpfronn
„
.. 3.
„
Burkhardt, Oskar
Hirsau
vermißt
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>. 3.
Gerlach, Friedrich
Simmozheim
verwundet
„ 3.
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Herzog, Heinrich
Althengstett
vermißt
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>, 3.
Ritter, Gottlob
Stummneim
verwundet
>. 3.
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Schwämmle, Johann
Zavelstein
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„ S.
Landwehrmann
Werner, Otto
Calw
vermißt
.. ^
3.
Ers.-Reservist
Weiß, Christian
Althengstett
„
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4.
Landwehrmann
Brenner, Karl
Calw
verwundet
.. 4.
Reservist
Großmann, Michael
Alzenberg
I,
>. 4.
Landwehrmann
Bott, Hermann
Calw
vermißt
ll ll
„ 4.
Ers.-Restrvist
Traub, Friedrich
Oberweiler
verwundet
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„
Baicr, Philipp
Altburg
„
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.. ö.
Landwehrmann
Kusterer, Friedrich
Rötenbach
vermißt
ll 7,
,, 5.
Rentschler, Gottlieb
All bürg
„
l, 57
11.
Unteroffizier
Fleck, Theodor
Teinach
verwundet
55 lt
. 12.
„
Ers.-Reservist
Bürkle, Georg
Stammbeim
erkrankt
77 ,l
>. 12.
Erlenmaier, Wilhelm
Liebenzell
verwundet
75 75
.. 2.
Landwehrmaun
Hamann, Adam
Agenboch
vermißt
.. 7.
..
"
Schaible, Joh. Friedr.
Breitenberg
gefallen
Den 3. Dezember 1914.
Reg.-Rat Binder.
K. Oberamt Calw.
Die unter dem 15. Okt. d. I. festgesetzten Höchstpreise für Schweinefleisch (Lalwer Tagblatt Nr. 242) werden hiemit aus weiteres aufgehoben.
Den 6. Dez. 1914.
k^ Regierungsrat: Binder
bis
Bekammachung
des K. Ministeriums des Innern, betr.
Höchstpreise für Kartoffeln.
I. Der Stellvertreter des Reichskanzlers hat unterm 23. Nov. ds. Js. in Nr. 102 des Reichs-Ees.-Blattes folgende Verordnung des Bundesrats bekannt gegeben.
Verordnung über die Höchstpreise für Speisekartoffen.
(Reichs-Ges.-Statt S. 483.)
Auf Grund des 8 3 des Gesetzes, betr. Höchstpreise, vom
4. August 1914 (Reichs-Eesetzbl. S. 339) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Oktober 1914 (Reichs-Eesetzbl. S. 458) hat der Bundesrat folgende Verordnung erlassen:
S 1.
Der Preis für die Tonne inländischer Speisekartoffeln darf beim Verkaufe durch den Produzenten nicht übersteigen:
bei den ^ -
Sorten Daber, „
Imperator, anderen
L"'
in den preußischen Provinzen Ostpreußen,
Westpreußcn, Posen, Schlesien, Pommern, Brandenburg, in den Gr. ßherzog- tümern Mecklenburg-Schwerin, Mecklen-
burg-Strelitz. 55 50
iu der preußischen Provinz Sachsen, im Kreise Herrschaft Schmalkalden, im Königreich Sachsen, im Großherzogtume Sachsen obne die Enklave Ostheim a.
Rhön, im Kreise Blankenburg, im Amte Calvörde, in den Herzogtümern Sachsen - Meinigen, Sachsen - Altenburg,
Sachsen Coburg-Gotha ohne die Enklave Amt Königsberg i. Fr., Anhalt, in den Fürstentümern Schwarzburg-Sonders- hausen, Schwarzburg-Rudolstadt, Reuß ält. Linie, Reuß jüng. Linie .... 57 52
in den preußischen Provinzen Schleswig- Holstein, Hannover, Wests len ohne den Regierungsbezirk Arnsberg und den Kreis Recklinzdausen, im Kreise Grafschaft Schaumburg, im Großherzogtume Oldenburg ohne das Fürstentum Birkenfeld, im Herzogtume Braunschweig ohne den Kreis Blankenburg und das Amt Calvörde, in den Fürstentümern Schaumburg-Lippe, Lippe, in Lübeck
Bremen, Hamburg. 59 54
in den übrigen Teilen des Deutschen Reiches .61 56
Die Landeszentralbehörden können den Sorten Daber, Imperator, Magnum bonum, Up to date andere Sorten
bester Speisekartoffeln gleichstellen.
Die Höchstpreise gelten nicht für solche mit Konsumenten, Konsumentenvereinigungen oder Gemeinden abgeschlossenen Verkäufe, welche eine Tonne nicht übersteigen. Sie gelten^ ferner nicht für Saatkartoffeln oder für Salatkartoffeln.
Dem Produzenten gleich steht jeder, der Speisekartoffeln verkauft, ohne sich vor dem 1. August 1814 gewerbsmäßig mit dem An- oder Verkauf von Kartoffeln befaßt zu haben.
8 2 .
Die Höchstpreise (8 1) gelten für gute, gesunde Speisekartoffeln von 3,4 Zentimeter Mindestgröße bei sortenreiner Lieferung.
8 s-
Die Höchstpreise eines Bezirks (8 1) gelten für die in diesem Bezirke produzierten Kartoffeln.
8 4.
Die Höchstpreise gelten für Lieferung ohne Sack und für Barzahlung bei Empfang; wird der Kaufpreis gestundet, so dürfen bis zu 2 A Jahreszinsen über Reichsbankdiskont hin- zugeschkagen werden. Die Höchstpreise schließen die Kosten des Transports bis zum nächsten Eüterbahnhofe, bei Wassertransport bis zur nächsten Anlegestelle des Schiffes oder Kahnes und die Kosten der Verladung ein.
8 5.
Die Höchstpreise dieser Verordnung sind Höchstpreise im Sinne von 8 2 Abs. 1 des Gesetzes, betreffend Höchstpreise, vom 4. August 1914 (Reichs-Eesetzbl. S. 339) in der Fassung der Bekanntmachung über Höchstpreise vom 28. Oktober 1914 (Reichs-Eesetzbl. S. 458).
8 6 .
Diese Verordnung tritt am 28. November 1914 in Kraft. Der Bundesrat bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens.
II. Verfügung des K Ministerium des Innern über Höchstpreise für Speisekartoffeln vom 28. November 1914.
Auf Grund von 8 3 des Gesetzes vom 4. August d. I. in der Fassung der Bekanntmachung des Stellvertreters des Reichskanzlers vom 28. Oktober d. I. (Reichs-Eesetzbl. S. 458) hat das K. Ministerium des Innern über Höchstpreise für Speisekartoffeln folgendes verfügt:
1. Der Preis eines Zentners (50 Kilo) Speisekartoffeln darf beim Verkauf an den Verbraucher, soweit nicht nach