Nr. 227

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§ür unsere Frauen

Wollen ist blühen

Wollen ist blühen . . . Zerflattern auch tausend taube Blüten, so bekundet doch jede einzelne in Dust, Gestalt und Farbe die Eigenart der Pflanze. Kommt von dem Vie­len, was wir wollen, auch nur ein wenig zur Reife, so of­fenbart sich darin die Tiefe unserer Lebensempfindung, und durch die Beweglichkeit unserer Seele genießen wir die Vielfarbigkeit des Lebens.Das Wollen stammt noch aus dem Paradies, das Vollbringen ist Erdenfron . . . Hebt das Vollbringen die Schwingen der Kraft, liegt doch im Wollen die Fülle der Schönheit . . .

Martha Hinz, Danzig-Langfuhr.

HauswlrlschaMche Schulung der weiblichen Jugend.

Der Katholische Deutsche Frauenbund richtete an den Reichstag folgende Eingabe: Die beiden Zentralkommissio­nen des Katholischen Deutschen Frauenbundes die Zen- tralhausfrauen-Kommission, Berufsvertretung der im Katholischen Deutschen Frauenbund zusammengeschloffenen städtischen Hausfrauen und die Zentrallandfrauenkom­mission, Berufsvertretung der im Katholischen Deutschen Frauenbund zusammengeschlossenen Landfrauen rich­ten an den Reichstag folgenden Antrag:

Der Reichstag möge, sobald die wirtschaftlichen Verhält­nisse es irgend gestatten, auf dem Wege der Gesetzgebung die hauswirtschaftliche Ausbildung der gesamten weibli­chen Jugend Deutschlands in Stadt und Land sichern. Er möge ein zusammenhängendes hauswirtschaftliches Voll­jahr einrichten. Für Volksschülerinnen möge es an die Zeit der allgemeinen Schulpflicht anschlietzen, für Schülerinnen höherer Lehranstalten zwischen Schulzeit und eigentlicher Berufsausbildung liegen. Wo dieser Zeitpunkt eine nach­teilige Unterbrechung des Studiums bedeutet, könnten be­sondere Bestimmungen getroffen werden. Diese Einrich­tung spezifischer weiblicher Bildung möge als eigenständi­ger Schultypus dem Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung unterstellt sein. In diesem hauswirt­schaftlichen Jahr möge praktischer und theoretischer haus­wirtschaftlicher Unterricht, der sich auf alle Gebiete häus­licher Tätigkeit erstreckt, sowie allgemeinbildender Unter­richt, in wenigstens 24 Wochenstunden, erteilt werden. Es möge auch die häusliche Lehre als Ersatz für den prakti­schen hauswirtschaftlichen Unterricht angesehen werden kön­nen. Im letzten Vierteljahr der Berufsschule oder nach vollendeter Berufsausbildung möge nochmals die Teil­nahme an einem zusammengefaßten hauswirtschaftlichen Unterricht zur Pflicht gemacht werden.

Begründung: Die heutige Wirtschaftslage, die fast je­des Mädchen nach der Schulentlassung in eine Erwerbsar­beit oder eine Berufsausbildung drängt, macht eine gründliche, hauswirtschaftliche Ausbildung für die meisten unmöglich.

Die hauswirtschaftliche Bildung ist aber ein Wesensbs- standteil der weiblichen Bildung überhaupt, und für die Aufgaben, die das Leben an die Frau stellt, unbedingt notwendig. Es gilt dies für die verheiratete Frau, aber auch für die unverheiratete.

Gründliche hauswirtschaftliche Ausbildung ist gerade in den Zeiten wirtschaftlicher Not von besonderer Bedeutung. Sie trägt wesentlich zum Wohl der Familie bei und fördert eine planmäßige Verwaltung des Volksvermögens.

Die bisherigen Versuche zur Vermittlung hauswiri- schaftlicher Kenntnisse durch die Berufsschule sind ungenü­gend, weil zu wenig Mädchen durch sie erfaßt werden und der Unterricht höchstens 56 Wochenstunden umfaßt. Der hauswirtschaftliche Unterricht im letzten Volksschuljahr kann allein falls er eingeführt ist erst recht den spä­teren Anforderungen des Lebens nicht genügen.

Die Unterzeichneten Zentralkommissionen wünschen des­halb eine pflichtmäßige hauswirtschaftliche Ausbildung für alle Mädchen, und zwar in einem geschlossenen hauswirt­schaftlichen Jahr nicht eingebaut in die Berufsschule.

Für das hauswirtschaftliche Volljahr sprechen folgende Gründe: 1. Es kann der hauswirtschaftliche Unterricht in einem Volljahr regelmäßiger und systematischer gestaltet werden. 2. Der Gesundheitszustand vieler heute zur Ent­lassung kommender Volksschülerinnen, namentlich der Groß­städte, verbietet geradezu ein sofortiges Eintreten in das Erwerbsleben. Die Pause, welche das Volljahr gewährt, würde sowohl ihrer körperlichen wie seelisch-geistigen Ent­wicklung zugute kommen. 3. Durch das Einschieben eines hauswirtschaftlichen Jahres zwischen Schule und Berufs­ausbildung ist für die Verufsentscheidung ein Jahr an Zeit und damit an Einsicht gewonnen. 4. Es darf gehofft werden, daß die hauswirtschaftliche Tätigkeit während des Volljahres in den Mädchen die Liebe zur Hauswirtschaft weckt, manche von der Erfassung mechanischer Erwerbsbe­rufe abhält und den gesünderen hauswirtschaftlichen Beru­fen zuführt. 5. Die heutige Lage des Arbeitsmarktes läßt viele der weiblichen Schulentlassenen keine Lehr- oder Ar­beitsstätte finden. Diese Tatsache drängt schon jetzt viele Städte zur Einrichtung von hauswirtschaftlichen Kursen. Das hauswirtschaftliche Jahr würde alle Mädchen im er­sten Jahre nach der Schulentlassung nutzbringend beschäf­tigen, zugleich durch das Verschwinden eines ganzen Jahr­ganges vom Arbeitsmarkt die Berufs- und Erwerbsaus­sichten der älteren Mädchen bessern. 6. Das Volljahr würde

Vermischtes.

Mangel an Haushaltungslehrerinnen. Lange schon macht sich der Mangel an Lehrerinnen für Haushaltungs­und Kochschulen, wie für die Wanderkochkurse, fühlbar, während andererseits viele junge Mädchen eine ihrer Eigenart entsprechende Berufsausbildung erstreben. Aus dieser Erkenntnis heraus hat sich der B a d i s ch e Frall­en v e r e i n entschlossen, seiner wiedereröffneten Häushal- tungsschule ein Seminar zur Ausbildung von Hauswirt­schaftslehrerinnen anzugliedern. Die Eröffnung desselben findet Mitte Oktober statt und baut sich in seinem 2jähri- gen Lehrgang auf abgeschloffene höhere Mädchenschulbil­dung (Obersekunda) auf. Zur Aufnahme werden prak­tische Haushaltkenntnisse, die im elterlichen Haushalt oder in einer Haushaltungsschule erworben sind, sowie das zu­rückgelegte 18. Lebensjahr vorausgesetzt. Der Lehrgang schließt mit einem staatlich anerkannten Examen ab, auf Grund dessen die Lehrerinnenanstellung oder die einer Lei­terin in Großküchen (Krankenhäusern, Sanatorien) erfol­gen kann. Alles Nähere ist durch die Geschäftsstelle des Badischen Frauenvereins vom Roten Kreuz, Karlsruhe, zu erfahren.

Der evangelische Diakonieverein E. V. Berlin Zehlen­dorf, Heidestraße 20, der 2000 Schwestern mit 300 Arbeits­feldern umfaßt, gibt unentgeltliche theoretische und prakti­sche Ausbildung für evangelische junge Mädchen und al­leinstehende Frauen in der allgemeinen Krankenpflege., Wirtschaft, sozialen Erziehungsarbeit, Kinderkranken­pflege, Säuglingspflege, Wochenpflege und Geburtshilfe mit und ohne staatliche Prüfung in den Vereinsausbil­dungsstätten zu Bernburg, Bielefeld, Danzig, Dresden, Düsseldorf, Elberfeld, Erfurt, Frankfurt a. Main, Magde­burg, Merseburg, Osnabrück, Potsdam, Ratingen und Stettin. Voraussetzung: Höhere Schulbildung. Eintritts­alter 1830 Jahre. Bevorzugt werden Bewerberinnen im Alter von 2030 Jahren.

Reichskunstwochen. Es ist beabsichtigt, alljährlich in den deutschen Großstädten eine Reichskunstwoche zu veranstal­ten. Die erste wird voraussichtlich in Berlin im Mai 1927 stattfinden. Für diese erste Veranstaltung ist das Thema Kindheit und Frau" vorgeschlagen. Es sind festspielmä­ßige Bühnenaufführungen und musikalische Veranstal­tungen sowie eine Kunstmesse geplant.

Sigrid Undset, die berühmte norwegische Romanschrift­stellerin, die kürzlich als Kandidatin für den literarischen Nobelpreis genannt wurde, ist zum Katholizismus übergs- treten.

sich auf dem Lande weit leichter einführen lassen, wie die Pflichtfortbildungsschule für Mädchen, gegen welche die Landbevölkerung eine starke Abneigung hegt, da sie ihr zeitweilig Arbeitskräfte entzieht, deren sie dringend be­darf. Sie würde einem hauswirtschaftlichen Jahr gegen­über leichter zu Opfern bereit sein, da sie ihm mehr Ver­trauen entgegenbringt. Voraussetzung ist aber, daß das Volljahr auf dem Lande nicht in 2 Winterhalbjahre zer­legt wird.

Wenn wir wünschen, daß das hauswirtschaftliche Voll­jahr auch, was den praktischen Unterricht betrifft, zunächst in der Regel schulgemäß gestaltet werde, so ist es von dem Gesichtspunkt aus, daß geeignete Lehrstellen in genügender Zahl in absehbarer Zeit nicht vorhanden sind. Die Mög­lichkeit, daß eine häusliche Lehre den schulgemäßen Unter­richt ersetzen kann, sollte jedoch deshalb offen gelaffen wer­den, weil eine wirklich gute häusliche Lehre an sich dem schulmäßigen praktischen Unterricht vorzuziehen ist und mancher Familie durch das Fortgeben einer Tochter in eine Lehrstelle wirtschaftliche Erleichterung geboten würde. Es sollte der Besuch der theoretischen hauswirtschaftlichsn Unterrichtsstunden aber auch für die häuslichen Lehrlinge während des hauswirtschaftlichen Jahres obligatorisch sein, weil dieser Unterricht besser schulgemäß gegeben wird.

Wir wünschen, daß während des hauswirtschaftlichsn Jahres auch allgemeinbildender Unterricht, darunter Re­ligion und Lebenskunde, erteilt wird, um eine allgemeine Bildung zu erreichen. Der Grund, weshalb wir wünschen, es möge den weiblichen Jugendlichen im letzten Vierteljahr der Berufsschule oder nach vollendeter Berufsausbildung ein nochmaliger zusammengefaßter hauswirtschaftlicher Un­terricht in irgendeiner Form zur Pflicht gemacht werden, liegt in der Erkenntnis, daß manche Seiten der Haus­frauentätigkeit nur reiferen Menschen zugänglich sind. Wir wünschen, daß das hauswirtschaftliche Jahr nicht als neun­tes Volksschuljahr, auch nicht als erstes Jahr der Berufs­schule angesehen wird, sondern eine eigenständige Schulgat­tung darstelle, weil es seiner Natur nach ein Uebergang von der Schule zum Leben und daher etwas durchaus Eigenartiges, sowohl von Schule wie Berufsausbildung durchaus Verschiedenes ist und ohne Beeinträchtigung sei­nes Eigencharakters in keine dieser beiden Schulgattungsn eingebaut werden kann. Die Unterstellung des Voll­jahres unter das Ministerium für Wissenschaft, Kunst u. Volksbildung halten wir deshalb für notwendig, weil wir die hausfrauliche Bildung als Teil der weiblichen Bildung überhaupt ansehen.

Wir bitten den Reichstag, dafür Sorge zu tragen, daß durch den Abbau weniger wichtiger Ausgabeposten die Mittel für die hauswirtschaftliche Ausbildung der weibli­chen Jugend ausgespart werden.

Weibliche Hochschullehrer. Zurzeit lehren an deutschen Hochschulen 25 Frauen, davon je zwei an technischen, land­wirtschaftlichen und Handelshochschulen, die übrigen an Universitäten. Die fachliche Verteilung ist folgende, Medi­zin, Mathematik und Naturwissenschaften 14 Frauen- Ge­schichte und philologische Fächer 8 und Wirtschaftswissen­schaften 3 Frauen. Die Mehrzahl dieser Dozentinnen hat sich in den Jahren 19181923 habilitiert.

Strenge Maßnahmen gegen die Alimenteverweigerer in Polen. Aus Warschau wird berichtet: Vor Schluß der letzten Sejmseffion brachte eine Gruppe von weiblichen Sejmabgeordneten einen Eesetzantrag einüber das Vor­gehen der Familienverlaffung". Für Ehegatten, die keine Alimente zahlen wollen, sollen Strafen von 100 bis 500 Zloty und sogar Gefängnisstrafen festgesetzt werden. Fer­ner sollen solche Personen ihrer Familienrechte und sogar ihres Wahlrechtes verlustig erklärt werden. Besonderen Schutz will das Gesetz den Kindern angedeihen lassen. Die­ser Gesetzentwurf wird im September im Sejm beraten werden.

Praktische RaMMse.

Hagebutten einmachen. Bald naht die Zeit der Ernte jener schlichten korallenartigen Frucht, die, so lange gering geachtet, in der Kriegszeit die ja so manche vergessene Weisheit in Erinnerung gebracht hat erst wieder zu Ehren und Ansehen kam. Es kennt sie jedermann, die kleine, hübsche Hagebutte, doch nicht jeder Hausfrau dürfte es bekannt sein, wie man ohne das mühsame Entkernen aus ihr eine gute Marmelade erzielt. Das Verfahren ist einfach folgendes: Die von Stil und Blüte befreite Frucht kommt mit soviel Wasser, als nötig ist, daß es über den Früchten steht, zum langsamen Kochen. Gar gekocht, wer­den die Früchte durch ein Haarsieb passiert und die ge­wonnene Masse mit Zucker wie jede andere Marmelade ein­gekocht. (Etwa 70 Dka. Zucker auf 1 kg. Masse.) Die Mar­melade ist sehr ausgiebig und haltbar.

Vom Einmachen mit Zucker und Süßstoff. Manche Frauen sind aus Sparsamkeitsrllcksichten nicht mehr in der Lage, Obst und Beeren in dem Umfange einzukochen, wie sie es früher gewohnt waren; denn der Zucker ist erheblich teurer geworden und die Einnahmen der Familien kleiner. Dem billigen Süßstoff gegenüber, der ihnen gut aus der Not helfen könnte, verhalten sie sich meistens sehr ableh­nend, obwohl sich die größten Autoritäten sehr anerken­nend für diesen ganz unschädlichen Eewllrzstoff ausgespro­chen haben. Professor Neumann schreibt in der Zeitschrift für Untersuchung der Nahrungs- und Genußmittel u. a.: Bewährt hat sich ausnahmslos, den Zucker auf die Hälfte zu vermindern und durch eine gleich große Menge Süßstoff zu ersetzen. Die auf diese Weise hergestellten Kompotte usw. waren von vorzüglicher Beschaffenheit. Bemerkens­wert ist auch die Beobachtung, daß bei langer Lagerung von mit Zucker und Süßstoff gesüßten Beeren und Früch­ten der Geschmack nicht etwa leidet, sondern eher eine Ver­besserung erfährt. Die unter diesem Gesichtspunkte etwa ein bis anderthalb Jahre kühl aufbewahrten Konserven zeigten einen wesentlich milderen Geschmack." Zum Ein­kochen eignet sich aber nur der Kristall-Süßstoff in 8-Pak- kungen, weil er vollkommen rein ist. Weniger geeignet sind die Süßstofftabletten, weil diese als Bindemittel Speisenatron enthalten, das allerdings ganz unschädlich und geschmacklos ist, aber den Früchten ihre schöne ur­sprüngliche Farbe nimmt.

Heber Rosen schreibt eine bekannte Obergärtnerin wie folgt: Welche Bedeutung die Rose bei uns hat, ist bekannt. Rosen im Garten, Rosen auf der Festtafel, Rosen in den kostbaren Buketts, Rosen auf dem Friedhof. Wer es kann, schmückt mit Rosen zu bestimmten Anlässen Kirche, Altar und Haus. Die Ausgabe für eine Rosenpflanzung ist eine einmalige. Von dieser Pflanzung kann man sein ganzes Leben Freude haben. Deswegen muß es wundern, daß nicht mehr Rosen in Gärten zu finden sind, zudem die Pflege ganz einfach ist. Die Rose verlangt einen vollkom­men sonnigen Platz. Im Schatten blüht sie schlecht und wird leicht von Krankheit befallen. Der Boden darf nicht zu leicht sein; ist der vorhandene Eartenboden nicht ge­eignet, so wird der Boden 40 Zentimeter im Quadrat und ebenso tief herausgehoben an der Stelle, an der eine Rose gepflanzt werden soll, und statt dessen ein Gemisch von al­ter Rasenerde, altem Lehm, ganz altem, verrottetem Kuh­dung hineingefüllt. Die Zweige müssen nach dem Pflanzen aus zwei Augen zurllckgeschnitten werden. Die beste Zeit zur Rosenpflanzung ist der Herbst, wenn die Blätter fal­len, also Oktober oder November. Dann ist der Boden noch warm und die Rosen bilden noch einige Wurzeln. Hoch­stämmige müssen ein wenig schräg gesetzt werden, damit sie sich beim Einwintern leicht zur Erde niederlegen lassen. Selbstverständlich können Rosen auch im Frühjahr gepflanzt werden, dann aber so früh wie möglich. Nach dem Pflanzen das Stämmchen zur Erde niederlegen, so daß die Krone auf dem Boden aufliegt und mit Erde oder Nadeln, Wald­streu, dick bedecken. Im Frühjahr wird die Krone erst hoch gebunden, nach dem die Augen kräftig ausgetrieben sind. Bei Frühjahrspflanzungen ist es zweckmäßig, die ganzen Stämmchen und Zweige in Moos zu wickeln und dieses gut feucht zu halten.