Nr. 227
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§ür unsere Frauen
Wollen ist blühen
Wollen ist blühen . . . Zerflattern auch tausend taube Blüten, so bekundet doch jede einzelne in Dust, Gestalt und Farbe die Eigenart der Pflanze. — Kommt von dem Vielen, was wir wollen, auch nur ein wenig zur Reife, so offenbart sich darin die Tiefe unserer Lebensempfindung, und durch die Beweglichkeit unserer Seele genießen wir die Vielfarbigkeit des Lebens. —Das Wollen stammt noch aus dem Paradies, — das Vollbringen ist Erdenfron . . . Hebt das Vollbringen die Schwingen der Kraft, liegt doch im Wollen die Fülle der Schönheit . . .
Martha Hinz, Danzig-Langfuhr.
HauswlrlschaMche Schulung der weiblichen Jugend.
Der Katholische Deutsche Frauenbund richtete an den Reichstag folgende Eingabe: Die beiden Zentralkommissionen des Katholischen Deutschen Frauenbundes — die Zen- tralhausfrauen-Kommission, Berufsvertretung der im Katholischen Deutschen Frauenbund zusammengeschloffenen städtischen Hausfrauen und die Zentrallandfrauenkommission, Berufsvertretung der im Katholischen Deutschen Frauenbund zusammengeschlossenen Landfrauen — richten an den Reichstag folgenden Antrag:
Der Reichstag möge, sobald die wirtschaftlichen Verhältnisse es irgend gestatten, auf dem Wege der Gesetzgebung die hauswirtschaftliche Ausbildung der gesamten weiblichen Jugend Deutschlands in Stadt und Land sichern. Er möge ein zusammenhängendes hauswirtschaftliches Volljahr einrichten. Für Volksschülerinnen möge es an die Zeit der allgemeinen Schulpflicht anschlietzen, für Schülerinnen höherer Lehranstalten zwischen Schulzeit und eigentlicher Berufsausbildung liegen. Wo dieser Zeitpunkt eine nachteilige Unterbrechung des Studiums bedeutet, könnten besondere Bestimmungen getroffen werden. Diese Einrichtung spezifischer weiblicher Bildung möge als eigenständiger Schultypus dem Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung unterstellt sein. In diesem hauswirtschaftlichen Jahr möge praktischer und theoretischer hauswirtschaftlicher Unterricht, der sich auf alle Gebiete häuslicher Tätigkeit erstreckt, sowie allgemeinbildender Unterricht, in wenigstens 24 Wochenstunden, erteilt werden. Es möge auch die häusliche Lehre als Ersatz für den praktischen hauswirtschaftlichen Unterricht angesehen werden können. Im letzten Vierteljahr der Berufsschule oder nach vollendeter Berufsausbildung möge nochmals die Teilnahme an einem zusammengefaßten hauswirtschaftlichen Unterricht zur Pflicht gemacht werden.
Begründung: Die heutige Wirtschaftslage, die fast jedes Mädchen nach der Schulentlassung in eine Erwerbsarbeit oder eine Berufsausbildung drängt, macht eine gründliche, hauswirtschaftliche Ausbildung für die meisten unmöglich.
Die hauswirtschaftliche Bildung ist aber ein Wesensbs- standteil der weiblichen Bildung überhaupt, und für die Aufgaben, die das Leben an die Frau stellt, unbedingt notwendig. Es gilt dies für die verheiratete Frau, aber auch für die unverheiratete.
Gründliche hauswirtschaftliche Ausbildung ist gerade in den Zeiten wirtschaftlicher Not von besonderer Bedeutung. Sie trägt wesentlich zum Wohl der Familie bei und fördert eine planmäßige Verwaltung des Volksvermögens.
Die bisherigen Versuche zur Vermittlung hauswiri- schaftlicher Kenntnisse durch die Berufsschule sind ungenügend, weil zu wenig Mädchen durch sie erfaßt werden und der Unterricht höchstens 5—6 Wochenstunden umfaßt. Der hauswirtschaftliche Unterricht im letzten Volksschuljahr kann allein — falls er eingeführt ist — erst recht den späteren Anforderungen des Lebens nicht genügen.
Die Unterzeichneten Zentralkommissionen wünschen deshalb eine pflichtmäßige hauswirtschaftliche Ausbildung für alle Mädchen, und zwar in einem geschlossenen hauswirtschaftlichen Jahr — nicht eingebaut in die Berufsschule.
Für das hauswirtschaftliche Volljahr sprechen folgende Gründe: 1. Es kann der hauswirtschaftliche Unterricht in einem Volljahr regelmäßiger und systematischer gestaltet werden. 2. Der Gesundheitszustand vieler heute zur Entlassung kommender Volksschülerinnen, namentlich der Großstädte, verbietet geradezu ein sofortiges Eintreten in das Erwerbsleben. Die Pause, welche das Volljahr gewährt, würde sowohl ihrer körperlichen wie seelisch-geistigen Entwicklung zugute kommen. 3. Durch das Einschieben eines hauswirtschaftlichen Jahres zwischen Schule und Berufsausbildung ist für die Verufsentscheidung ein Jahr an Zeit und damit an Einsicht gewonnen. 4. Es darf gehofft werden, daß die hauswirtschaftliche Tätigkeit während des Volljahres in den Mädchen die Liebe zur Hauswirtschaft weckt, manche von der Erfassung mechanischer Erwerbsberufe abhält und den gesünderen hauswirtschaftlichen Berufen zuführt. 5. Die heutige Lage des Arbeitsmarktes läßt viele der weiblichen Schulentlassenen keine Lehr- oder Arbeitsstätte finden. Diese Tatsache drängt schon jetzt viele Städte zur Einrichtung von hauswirtschaftlichen Kursen. Das hauswirtschaftliche Jahr würde alle Mädchen im ersten Jahre nach der Schulentlassung nutzbringend beschäftigen, zugleich durch das Verschwinden eines ganzen Jahrganges vom Arbeitsmarkt die Berufs- und Erwerbsaussichten der älteren Mädchen bessern. 6. Das Volljahr würde
Vermischtes.
Mangel an Haushaltungslehrerinnen. Lange schon macht sich der Mangel an Lehrerinnen für Haushaltungsund Kochschulen, wie für die Wanderkochkurse, fühlbar, während andererseits viele junge Mädchen eine ihrer Eigenart entsprechende Berufsausbildung erstreben. Aus dieser Erkenntnis heraus hat sich der B a d i s ch e Frallen v e r e i n entschlossen, seiner wiedereröffneten Häushal- tungsschule ein Seminar zur Ausbildung von Hauswirtschaftslehrerinnen anzugliedern. Die Eröffnung desselben findet Mitte Oktober statt und baut sich in seinem 2jähri- gen Lehrgang auf abgeschloffene höhere Mädchenschulbildung (Obersekunda) auf. Zur Aufnahme werden praktische Haushaltkenntnisse, die im elterlichen Haushalt oder in einer Haushaltungsschule erworben sind, sowie das zurückgelegte 18. Lebensjahr vorausgesetzt. Der Lehrgang schließt mit einem staatlich anerkannten Examen ab, auf Grund dessen die Lehrerinnenanstellung oder die einer Leiterin in Großküchen (Krankenhäusern, Sanatorien) erfolgen kann. Alles Nähere ist durch die Geschäftsstelle des Badischen Frauenvereins vom Roten Kreuz, Karlsruhe, zu erfahren.
Der evangelische Diakonieverein E. V. Berlin Zehlendorf, Heidestraße 20, der 2000 Schwestern mit 300 Arbeitsfeldern umfaßt, gibt unentgeltliche theoretische und praktische Ausbildung für evangelische junge Mädchen und alleinstehende Frauen in der allgemeinen Krankenpflege., Wirtschaft, sozialen Erziehungsarbeit, Kinderkrankenpflege, Säuglingspflege, Wochenpflege und Geburtshilfe mit und ohne staatliche Prüfung in den Vereinsausbildungsstätten zu Bernburg, Bielefeld, Danzig, Dresden, Düsseldorf, Elberfeld, Erfurt, Frankfurt a. Main, Magdeburg, Merseburg, Osnabrück, Potsdam, Ratingen und Stettin. Voraussetzung: Höhere Schulbildung. Eintrittsalter 18—30 Jahre. Bevorzugt werden Bewerberinnen im Alter von 20—30 Jahren.
Reichskunstwochen. Es ist beabsichtigt, alljährlich in den deutschen Großstädten eine Reichskunstwoche zu veranstalten. Die erste wird voraussichtlich in Berlin im Mai 1927 stattfinden. Für diese erste Veranstaltung ist das Thema „Kindheit und Frau" vorgeschlagen. Es sind festspielmäßige Bühnenaufführungen und musikalische Veranstaltungen sowie eine Kunstmesse geplant.
Sigrid Undset, die berühmte norwegische Romanschriftstellerin, die kürzlich als Kandidatin für den literarischen Nobelpreis genannt wurde, ist zum Katholizismus übergs- treten.
sich auf dem Lande weit leichter einführen lassen, wie die Pflichtfortbildungsschule für Mädchen, gegen welche die Landbevölkerung eine starke Abneigung hegt, da sie ihr zeitweilig Arbeitskräfte entzieht, deren sie dringend bedarf. Sie würde einem hauswirtschaftlichen Jahr gegenüber leichter zu Opfern bereit sein, da sie ihm mehr Vertrauen entgegenbringt. Voraussetzung ist aber, daß das Volljahr auf dem Lande nicht in 2 Winterhalbjahre zerlegt wird.
Wenn wir wünschen, daß das hauswirtschaftliche Volljahr auch, was den praktischen Unterricht betrifft, zunächst in der Regel schulgemäß gestaltet werde, so ist es von dem Gesichtspunkt aus, daß geeignete Lehrstellen in genügender Zahl in absehbarer Zeit nicht vorhanden sind. Die Möglichkeit, daß eine häusliche Lehre den schulgemäßen Unterricht ersetzen kann, sollte jedoch deshalb offen gelaffen werden, weil eine wirklich gute häusliche Lehre an sich dem schulmäßigen praktischen Unterricht vorzuziehen ist und mancher Familie durch das Fortgeben einer Tochter in eine Lehrstelle wirtschaftliche Erleichterung geboten würde. Es sollte der Besuch der theoretischen hauswirtschaftlichsn Unterrichtsstunden aber auch für die häuslichen Lehrlinge während des hauswirtschaftlichen Jahres obligatorisch sein, weil dieser Unterricht besser schulgemäß gegeben wird.
Wir wünschen, daß während des hauswirtschaftlichsn Jahres auch allgemeinbildender Unterricht, darunter Religion und Lebenskunde, erteilt wird, um eine allgemeine Bildung zu erreichen. Der Grund, weshalb wir wünschen, es möge den weiblichen Jugendlichen im letzten Vierteljahr der Berufsschule oder nach vollendeter Berufsausbildung ein nochmaliger zusammengefaßter hauswirtschaftlicher Unterricht in irgendeiner Form zur Pflicht gemacht werden, liegt in der Erkenntnis, daß manche Seiten der Hausfrauentätigkeit nur reiferen Menschen zugänglich sind. Wir wünschen, daß das hauswirtschaftliche Jahr nicht als neuntes Volksschuljahr, auch nicht als erstes Jahr der Berufsschule angesehen wird, sondern eine eigenständige Schulgattung darstelle, weil es seiner Natur nach ein Uebergang von der Schule zum Leben und daher etwas durchaus Eigenartiges, sowohl von Schule wie Berufsausbildung durchaus Verschiedenes ist und ohne Beeinträchtigung seines Eigencharakters in keine dieser beiden Schulgattungsn eingebaut werden kann. Die Unterstellung des Volljahres unter das Ministerium für Wissenschaft, Kunst u. Volksbildung halten wir deshalb für notwendig, weil wir die hausfrauliche Bildung als Teil der weiblichen Bildung überhaupt ansehen.
Wir bitten den Reichstag, dafür Sorge zu tragen, daß durch den Abbau weniger wichtiger Ausgabeposten die Mittel für die hauswirtschaftliche Ausbildung der weiblichen Jugend ausgespart werden.
Weibliche Hochschullehrer. Zurzeit lehren an deutschen Hochschulen 25 Frauen, davon je zwei an technischen, landwirtschaftlichen und Handelshochschulen, die übrigen an Universitäten. Die fachliche Verteilung ist folgende, Medizin, Mathematik und Naturwissenschaften 14 Frauen- Geschichte und philologische Fächer 8 und Wirtschaftswissenschaften 3 Frauen. Die Mehrzahl dieser Dozentinnen hat sich in den Jahren 1918—1923 habilitiert.
Strenge Maßnahmen gegen die Alimenteverweigerer in Polen. Aus Warschau wird berichtet: Vor Schluß der letzten Sejmseffion brachte eine Gruppe von weiblichen Sejmabgeordneten einen Eesetzantrag ein „über das Vorgehen der Familienverlaffung". Für Ehegatten, die keine Alimente zahlen wollen, sollen Strafen von 100 bis 500 Zloty und sogar Gefängnisstrafen festgesetzt werden. Ferner sollen solche Personen ihrer Familienrechte und sogar ihres Wahlrechtes verlustig erklärt werden. Besonderen Schutz will das Gesetz den Kindern angedeihen lassen. Dieser Gesetzentwurf wird im September im Sejm beraten werden.
Praktische RaMMse.
Hagebutten einmachen. Bald naht die Zeit der Ernte jener schlichten korallenartigen Frucht, die, so lange gering geachtet, in der Kriegszeit — die ja so manche vergessene Weisheit in Erinnerung gebracht hat — erst wieder zu Ehren und Ansehen kam. Es kennt sie jedermann, die kleine, hübsche Hagebutte, doch nicht jeder Hausfrau dürfte es bekannt sein, wie man ohne das mühsame Entkernen aus ihr eine gute Marmelade erzielt. Das Verfahren ist einfach folgendes: Die von Stil und Blüte befreite Frucht kommt mit soviel Wasser, als nötig ist, daß es über den Früchten steht, zum langsamen Kochen. Gar gekocht, werden die Früchte durch ein Haarsieb passiert und die gewonnene Masse mit Zucker wie jede andere Marmelade eingekocht. (Etwa 70 Dka. Zucker auf 1 kg. Masse.) Die Marmelade ist sehr ausgiebig und haltbar.
Vom Einmachen mit Zucker und Süßstoff. Manche Frauen sind aus Sparsamkeitsrllcksichten nicht mehr in der Lage, Obst und Beeren in dem Umfange einzukochen, wie sie es früher gewohnt waren; denn der Zucker ist erheblich teurer geworden und die Einnahmen der Familien kleiner. Dem billigen Süßstoff gegenüber, der ihnen gut aus der Not helfen könnte, verhalten sie sich meistens sehr ablehnend, obwohl sich die größten Autoritäten sehr anerkennend für diesen ganz unschädlichen Eewllrzstoff ausgesprochen haben. Professor Neumann schreibt in der Zeitschrift für Untersuchung der Nahrungs- und Genußmittel u. a.: „Bewährt hat sich ausnahmslos, den Zucker auf die Hälfte zu vermindern und durch eine gleich große Menge Süßstoff zu ersetzen. Die auf diese Weise hergestellten Kompotte usw. waren von vorzüglicher Beschaffenheit. Bemerkenswert ist auch die Beobachtung, daß bei langer Lagerung von mit Zucker und Süßstoff gesüßten Beeren und Früchten der Geschmack nicht etwa leidet, sondern eher eine Verbesserung erfährt. Die unter diesem Gesichtspunkte etwa ein bis anderthalb Jahre kühl aufbewahrten Konserven zeigten einen wesentlich milderen Geschmack." — Zum Einkochen eignet sich aber nur der Kristall-Süßstoff in 8-Pak- kungen, weil er vollkommen rein ist. Weniger geeignet sind die Süßstofftabletten, weil diese als Bindemittel Speisenatron enthalten, das allerdings ganz unschädlich und geschmacklos ist, aber den Früchten ihre schöne ursprüngliche Farbe nimmt.
Heber Rosen schreibt eine bekannte Obergärtnerin wie folgt: Welche Bedeutung die Rose bei uns hat, ist bekannt. Rosen im Garten, Rosen auf der Festtafel, Rosen in den kostbaren Buketts, Rosen auf dem Friedhof. Wer es kann, schmückt mit Rosen zu bestimmten Anlässen Kirche, Altar und Haus. Die Ausgabe für eine Rosenpflanzung ist eine einmalige. Von dieser Pflanzung kann man sein ganzes Leben Freude haben. Deswegen muß es wundern, daß nicht mehr Rosen in Gärten zu finden sind, zudem die Pflege ganz einfach ist. Die Rose verlangt einen vollkommen sonnigen Platz. Im Schatten blüht sie schlecht und wird leicht von Krankheit befallen. Der Boden darf nicht zu leicht sein; ist der vorhandene Eartenboden nicht geeignet, so wird der Boden 40 Zentimeter im Quadrat und ebenso tief herausgehoben an der Stelle, an der eine Rose gepflanzt werden soll, und statt dessen ein Gemisch von alter Rasenerde, altem Lehm, ganz altem, verrottetem Kuhdung hineingefüllt. Die Zweige müssen nach dem Pflanzen aus zwei Augen zurllckgeschnitten werden. — Die beste Zeit zur Rosenpflanzung ist der Herbst, wenn die Blätter fallen, also Oktober oder November. Dann ist der Boden noch warm und die Rosen bilden noch einige Wurzeln. Hochstämmige müssen ein wenig schräg gesetzt werden, damit sie sich beim Einwintern leicht zur Erde niederlegen lassen. Selbstverständlich können Rosen auch im Frühjahr gepflanzt werden, dann aber so früh wie möglich. Nach dem Pflanzen das Stämmchen zur Erde niederlegen, so daß die Krone auf dem Boden aufliegt und mit Erde oder Nadeln, Waldstreu, dick bedecken. Im Frühjahr wird die Krone erst hoch gebunden, nach dem die Augen kräftig ausgetrieben sind. Bei Frühjahrspflanzungen ist es zweckmäßig, die ganzen Stämmchen und Zweige in Moos zu wickeln und dieses gut feucht zu halten.