Schwarzwälöex Tageszeitung

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Amtsblatt sür den Dberamtsbezirk Nagold «. Rlrentteig.Stadt Allgemeiner Anzeiger für die Bezirke Nagold, Lalw u- jreudenstadt

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Atkeu trrg F eitag den 7 Mai

1928

Die Alaggenverordnung.

Berlin» 5. Mai. Amtlich wird mitgeteilt: Durch die vom Reichspräsidenten vollzogene Verordnung ist in. Ergänzung der Verordnung über die deutschen Flaggen vom 11. April 1321 bestimmt worden, daß die gesandtschastlichen und kon­sularischen Behörden des Reichs an außereuropäischen Plät­zen und an solchen europäischen Plätzen, die von Seehandels- schisfen angelaufen werden, neben der Dienstflagge der Reichsbehörden auch di« verfassungsmäßige Handelsflagge zu führen. Gleichzeitig ist die Dienstflagge der Reichsbehördeu zur See, um eine stärkere Betonung der Reichsfarben zu erzielen, durch einen schwarz-rot-goldenen Gösch nach Art der Handelsflagge ergänzt worden.

Die vorstehend gekennzeichnete Verordnung hat keinerlei politische, sondern nur eine praktische Bedeutung. Die Ver­ordnung ist veranlaßt worden durch den Umstand, daß nach den übereinstimmenden Ansichten der in Frage kommenden deutschen Auslandsstellen die bestechende Verschiedenheit in den Flaggen der deutschen Handelsschiffe und der amtlichen Reichsvertretungen als unerträglich empfunden wird. So­wohl von amtlichen wie von privaten Kreisen wird es als geboten bezeichnet, diese Verschiedenheit, die zu vielen Miß­verständnissen und Unstimmigkeiten Anlaß gegeben hat, aus­zugleichen. Diesen Ausgleich will die Verordnung in erster Linie erreichen. Ferner soll aber die Verordnung dazu bei­tragen, die verständnisvolle Zusammenarbeit der Ausländs­deutschen mit den amtlichen Vertretungen des Reiches im Auslande, namentlich in llebersee zu fördern. Hier sind wogen dieser Flaggendifferenzen vielfach Gegensätze aus­getreten, die den Interessen des Reiches und dem Ansehen des Deutschtums im Auslande abträglich sind. I» dieser Beziehung soll die Verordnung eine Brücke bilden zu einer bessere» Verständigung und einer engeren Zusammenarbeit »m wirtschaftlichen Wiederaufbau.

Reichsinnenminister Dr. Külz über die Flaggenfrage Berlin, 5. Mai. Reichsinnenminister Dr. Külz äußerte sich einem Mitarbeiter desAcht Uhr Abendblattes" gegenüber über »ie Flaggenfrage in folgendem Sinne: Die Auffassung, als han­delten Reichspräsident und Reichskabinett der Verfassung zu­wider, indem sie über den Gebrauch der Reichs- und Dienstflagge eine »eue Verordnung, wie die jetzt geplante erlassen wollen, ist »eines Erachtens durchaus abwegig. Die rechtliche Grundlage Nr die Flaggenverordnung ist ohne jede Frage gegeben. Es handelt sich lediglich um die Verwendung einer der in der Ver­fassung vorgesehenen Flaggen, nämlich der Handelsflagge, als einer Dienstslagge für die ausländischen Missionen des Deutschen Reiches. Dies ist ein reiner Berwaltungsakt. Was wir mit der neuen Flaggenverordnung wollen, ist nichts anderes, als was der verstorbene Reichspräsident Ebert schon wiederholt geplant hatte. Die Verordnung bedeutet keineswegs eine verschleierte Diskreditierung der schwarzrotgoldenen Reichsfarben, sondern bedeutet im Gegenteil eine Stärkung, eine Ausdehnung der ver­fassungsmäßigen Reichssarben. Die Handelsflagge, dis auch die schwarzrotgoldenen Farben zeigt, soll nach der Absicht der Ver­ordnung fortan als offizielle Dienstflagge der deutschen Aus­landsvertretungen erscheinen.

Die Demokraten zur Flaggeusrage Berlin, 5 .Mai. Die demokratische Reichstagssraktion hielt eine Sitzung ab, in der sie gegen die Flaggenverordnung entschie­den Stellung nimmt. Die Parteien seien durch diese Verordnung überrumpelt worden. Auch die Abschwächung, daß die Verord­nung beschränkt wird auf die Hafenstädte und die nur zu Schiff w erreichenden Ueberseeplätze, wird mißbilligt. Die demokra­tische Fraktion faßte daher einstimmig folgenden Beschluß:Die Fraktion ist mit der Verordnung zur Flaggenfrage nicht einver­standen". Der Beschluß wurde sofort den anderen Regierungs­parteien mitgeteilt. Welche Konsequenzen sich für die demokra­tische Fraktion weiter aus diesem Beschluß ergeben werden, steht noch nicht fest. Der Parteivorstand der demokratischen Partei ist in Montag, den 10. Mai einberufen worden.

Das Zentrum rur Flaggeusrage Berlin, 5. Mai. Die Auffassung der Zentrumsfraktion des Reichstages kommt in folgendem Parteibericht zum Ausdruck: Die Zentrumsfraktion des Reichstages bedauert den Erlaß der Beiordnung in der Flaggenfrage und lehnt jede Verantwortung 'ür die politischen Folgen ab."

Die Berliner Presse zur Flaggenverordnung Berlin, 6. Mai. DieDeutsche Alls. Zeitung" begrüßt es, daß die Reichsregierung ihre Majorität gegen Versuche von Parteien, Verwaltungsmaßnahmen hineinzureden, gewahrt hat. DerLo­kalanzeiger" bezeichnet die neue Verordnung als einen Kompro­miß gegenüber der Flaggenverordnung, wie sie ursprünglich ge­plant war und sagte weiter: Me besten Gründe der Welt wer­den Dr. Luther und seine Ministerkollegen, nachdem nun di« Entscheidung in der Flagsenfrase gegen die Linksparteien se-

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fallen ist, nicht mehr von dem Bruch bewahren können, der auch aus anderen gewichtigen Gründen früher oder später doch un­vermeidlich geworden wäre. DieVossische Zeitung" meint, es sei nicht ausgeschlossen, daß die latente Mißstimmung über den unsicheren Kurs der Regierung Luthers sich jetzt entlade. Die Tägl. Rundschau" sagt, den Anhängern von Schwarz-weiß-rot wird insofern ein Zugeständnis zugemutet, als auch die schwarz- weitz-tote Dienstflage der Reichsbehörde zur See, die bisher nur den Reichsadler führte, in Zukunft mit der schwarz-rot-goldenen Eösche versehen werden soll. DerVorwärts" fordert zum Kamps für schwarz-rot-gold auf und schließt seine Kritik: Die endgül­tige Antwort laute: Fort mit der Regierung der Flaggenver­ordnung! DieGermania" sagt, das ganze sei nichts als eine Kraftprobe auf die Lammesgeduld des Zentrums. Wenn di« Parteien nur einen Funken politischen Gefühls hätten, würden sie merken, um was der Streit tobe und die Konsequenzen aus dieser Erkenntnis ziehen. DasBerliner Tageblatt" siebt in dem Vorgehen des Reichskanzlers und des Reichsaußenministers ein« sehr bedauerliche Rücksichtslosigkeit gegenüber den Parteien, di« dem Reichskabinett geholfen hätten, seine auswärtige Politik durchzusetzen und um diese Politik nicht zu stören, vieles schwei­gend bingenommen hätten, was ihnen gründlich mißfallen habe DieKreuzzeitung" meint, die Verordnung bedeute gegen du ursprünglich vorgesehene unbedingt eine Konzession, wenn nich ein Nachgcben gegenüber den Parteien der Linken. DieFrant- iurter Zeitung" schreibt: Wenn in manchen Kreisen die Mei­nung anfkam, die neue Verordnung sei ein Zugeständnis an Hin- oenburg, so seben wir einstweilen keinen Grund, dem Reichsprä­sidenten eine führende Rolle in dieser Sache zuzuschreiben. Daß ihm die Verordnung willkommen sein wird, ist natürlich nicht zu bezweifeln. Aber die Verantwortung, nicht bloß die förmliche, sondern die sachliche und politische, tragen der Reichskanzler und seine Kollegen.

Sas LOWiMmmen unterzeichnet

Berlin, 6. Mai. Die seit sechs Monaten in Paris geführten Verhandlungen zwischen Vertretern der deutschen Regierung und der Entente über die Beseitigung der die deutsche Luft­fahrt so stark behindernden sogenanntenBegriffsbestim­mungen" der Botschafterkonferenz vom 14. Mai 1922 sind zum Abschluß gelangt. Die vorläufige Unterzeichnung ist am Donnerstag in Paris erfolgt, lleber den Inhalt dieses Abkommens wird von deutscher Seite folgendes mitgeteilt:

Alle bisher den deutschen Flugzeug- und Motorbau hin­dernden Bestimmungen fallen fort. Auch der Vau von Jagd­flugzeugen, die sich durch eine besonders hohe Steigungs­fähigkeit auszeichnen, ist künftighin gestattet, damit Deutsch­sand auch an internationalen Konkurrenzen teilnehmen kann. Der Vau eines. Jagdflugzeuges ist aber jedesmal von der Genehmigung der deutschen Reichsregierung abhängig ge­macht, die dafür Sorge zu tragen hat, daß die Fahrzeuge keinen militärischen Charakter haben. Auch die kostenlose Zurückgabe aller sich im Besitze der früheren Verbündeten befindlichen Flugzeug- und Luftschiffhäfen in Deutschland ist zugesichert. Auf die Zerstörung der Zeppelinhalle in Fried- rrchshafen ist ebenfalls verzichtet worden. Grundsätzlich bleibt also das Verbot der Ausbildung von Angehörigen der Reichswehr zu Fliegern bestehen. Die bereits jetzt im Besitze eines Fliegerpatentes' befindlichen Mitglieder der Reichs­wehr (es handelte sich um 36) behalten die Berechtigung zur Ausübung und weiteren Fortbildung ihrer Fliegertätigkeit. Ferner dürfen sechs Angehörige der Reichswehr in jedem Jahre neu ausgebildet werden. Ferner ist der Reichswehr zugestanden, in beschränktem Maße die Verteidigung der Luftangriffe von der Erde aus zu organisieren.

In derentmilitarisierten" Zone hatte keine Stadt, mit Ausnahme von Köln, bisher einen Flughafen. Nach langem anfänglichem Weigern haben die Verbündeten zugestanden, daß für Zwecke des zivilen Luftverkehrs in dieser Zone vier Flughäfen und zwölf Verkehrslandeplätze eingerichtet wer­den können Das verbündlerischeGarantiekomitee" wird sofört nach Ratifizierung des Abkommens aus Deutschland zurückgezogen. Damit übernehmen die Reichsbehörden die Kontrolle und die Verantwortung für Luftverkehr, Flug­zeugbau und Führerausbildung. Auf Beschwerde einer frem­den Macht kann durch Mehrheitsbeschluß des VölkevbunÄs- rates nach Artikel 213 des Versailler Vertrages eine Unter­suchung eingeleitet werden.

Der Bau militärischer Flugzeuge bleibt verboten, ebenso wie der Vau von Flugzeugen ohne Führer, doch sind in die­ser Beziehung der wissenschaftlichen und theoretischen kon­struktiven Betätigung keine Beschränkungen auferlegt. Ver­boten ist ferner die Unterstützung der Ausbildung für den reinen Sportflug durch öffentliche Mittel des Reiches, der Länder oder der Gemeinden. Dagegen sind Unterstützungs­mittel, soweit sie dem praktischen Verkehr dienen, gestattet.

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Es ist beabsichtigt, Luftverkshrsverträge mit Frankreich und Belgien nach dem Muster anderer internationaler Ver­träge abzuschließen, die sowohl die gesetzliche Regelung des lleberfliegens der Hoheitsgebiete der einzelnen Länder, als auch den gmeinsamen Ausbau von Luftverkehrslinien um­fassen. Es ist zu erwarten, daß schon in nächster Zeit nach dem Muster der Luftverkehrslinie Lands--Berlin Line Linie BerlinParis auf der Grundlage einer Vetriebs- gemeinschaft eingerichtet werden wird. Dagegen hat Deutsch­land den Franzosen zugestanden, daß sie die französisch-rumä­nische Linie allein betreiben. Als Gegenleistung dafür ist ihr der Betrieb einer deutschen Linie über LyonMarseille nach Spanien zugestanden worden.

Ser englische GenerMreik

London, 6. Mai. Nachdem nach den ersten 48 Stunden de» Aufmarsch der beiden Parteien fast vollständig vollzogen ist. lasten sich die Umriste der weiteren Entwicklung klarer er» kennen. Im Gewerkschaftsrat wurde Wert auf die Fest­stellung gelegt, daß das letzte Wort des Gewerkschaftsrates bei der Streikentscheidung gelautet habe, die Tür zu den Verhandlungen bleibe offen. Bei der Streikleitung betont« man, daß die Arbeiterschaft überraschend bereitwillig der Streikparole gefolgt sei. Man vermag aber die Zahl der Streikenden nicht annähernd anzugeben. Man geht aber kaum fehl, wenn man die Ziffer der aktiv am Streik Be- teiilgten auf höchstens 2 Millionen Arbeiter angibt. Neuer­dings beginnt naturgemäß eine Ausbreitung der Wirkung des bisherigen teilweisen Generalstreiks. Eine große Anzahl von Industrien schlossen wegen der Verkehrsstörungen ihr« Betriebe und sperrten teilweise ihre Arbeiter aus. Zurzeit wird vom Eewerkschaftsrat die Frage der Elektrizitäts­versorgung geprüft. Man will grundsätzlich Straßenbeleuch­tung und Hausbeleuchtung gestatten, dagegen den industriel­len Strombedarf abdrosteln. In Regierungskreisen unter­scheidet man grundsätzlich zwischen zwei Problemen, wie Las auch in der letztenBritish Gazette" hervorgehoben wird, nämlich 1. das Problem des Kohlenbergbaues und 2. den Kampf der Gewerkschaftsleitungen gegen das Parlamenr und die Regierung. Solange nicht der Kampf gegen dir Staatsautorität eingestellt werde, könne kein Friede ge­schlossen werden. Das bleibe das letzte Wort der Regierung.

Ausruf der deutschen Bergarbeiterverbände Esten, 5. Mai. In einer gemeinsamen Sitzung der vier Berg- »rbeiterverbände des Ruhrbeizrks wurde ein Ausruf an die Vergarbeiterschaft des Ruhrbezirks gerichtet, in dem es heißt: Oie englischen Bergwerksbefitzer wollen die Schichtzeit von sie­dendreiviertel Stunden auf achtdreiviertel Stunden verlängern and die Tariflöhne um 13 Prozent herabsetzen. Ein Sieg der englischen Unternehmer würde katastrophale Folgen für die Entwicklung des Weltkohlenmarktes sowohl als auch für die Bergarbeiter aller Länder haben. Darum haben unsere eng- ijchen Kameraden unsere volle Sympathie und Unterstützung, oweit es in unseren Kräften liegt. Zunächst kommt es darauf rn, die Einfuhr von Brennstoffen nach Großbritannien zu ver­hindern.

Wirkungen des englischen Streiks in Frankreich Paris, 6. Mai. Die Nachwirkungen des englischen Streikes nachen sich auf den französischen Bahnen bereits bemerkbar, öo war die Nordbahn bereits gezwungen, von den 12 zwischen >en Kanalhäfen von Paris verkehrenden Schnellzügen 8 einzu- tellen. Was den Luftverkehr anbetrifft, so hat am Mittwoch »er Verkehr zwischen Cherbourg und England eine Steigerung owobl des Personen- als auch des Warenverkehrs um 40 Pro­zent erfahren. Im übrigen wird aus Cherbourg gemeldet, daß ,ie englische Kohle, die zu Beginn der Woche mit 165 Frcs. ge- kauft wurde, jetzt mit 220 Frcs. verkauft wird.

Neues vom Tage

Einberufung des Auswärtigen Ausschusses Berlin, 6. Mai. Der Auswärtige Ausschuß des Reichs­tages ist für Freitag vormittag einberufen worden. Auf der Tagesordnung steht u. a. das Abkommen über Zollerleich­terungen mit Dänemark.

Vor dem Abschluß des deutsch-spanischen Handelsvertrages Madrid, 6. Mai. Die Madrider Presse gibt die Erklärung des spanischen Staatsministeriums bekannt, nachdem der deutsch-spanische Handelsvertrag in Kürze abgeschlossen wer­den wird. Der Vertrag soll für die spanischen Landwirt­schaftsprodukte sehr günstig sein.