Beilage der Schwarzwälder TageszettMg „Aus Heu Taimen
Altenstxig, Samstag den 6. Februar 1926
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Das Mahlverfahren der der Kandw.- Karnmer-Mahl am 14. Fedruar 1926.
1. Nach welchem Verfahren wird gewühlt?
Die Wahlen der Landwirte und der landw. Arbeiter erfolgen im Weg der Verhältniswahl, und zwar am gleichen Tag im ganzen Land in örtlichen Abstimmungsbezirken und auf Grund von Wählerlisten und Wahlvorschlägen durch unmittelbare und geheime Stimmabgabe.
Abstimmungsbezirk ist jede Gemeinde, in zusammengesetzten Gemeinden die Gesamtgemeinde. Doch können größere und zusammengesetzte Gemeinden auch in mehrere Abstimmungsbezirke geteilt, kleinere Gemeinden zu einem gemeinsamen Abstimmungsbezirk vereinigt werden. Die Abstimmungsbezirke werden mit den Namen der Wahlvorsteher und ihrer Stellvertreter vom Oberamt im Bezirksamtsblatt ausgeschrieben, sowie in den Gemeinden . ortsüblich bekannt gemacht.
Für jeden Abstimmungsbezirk wird eine Wählerliste ! angelegt, die die Namen der wahlberechtigten Landwirte und landw. Arbeiter je in einer besonderen Abteilung ' enthält.
Die Wahlvorschläge werden von Wählervereinigungen > die aus wenigstens 20 Wahlberechtigten bestehen müssen, je getrennt für Landwirte und landw. Arbeiter und für die einzelnen Wahlbezirke bei der gemeinsamen Landes- ' Wahlkommission in Stuttgart eingereicht. Die gültigen ! Wahlvorschläge werden von der Landeswahlkommssion spätestens 7 Tage vor dem Wahltag im Staatsanzeiger! veröffentlicht, sowie auch im Bezirksamtsblatt und in orts- ? üblicher Weise in den Gemeinden bekanntgegeben. )
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2. Zn welcher Weife hat der Wähler abzustimmen? ,
a) Wähler, deren Namen nicht in die Wählerliste ein- : getragen sind, werden von der Wahl zurückgewiesen. Ehe- > frauen, die in Vertretung ihres Ehemannes das Wahl- - recht als Landwirte ausüben, haben sich auf Aufforderung i darüber auszuweisen, daß sie zur Ausübung des Wahl- - rechts, befähigt sind. Ein wahlberechtigter''Landwirts der - geisteskrank ist, infolge Entmündigung unter Vormundschaft oder wegen geistiger Gebrechen unter Pflegschaft ! steht, wird in der Ausübung des Wahlrechts durch seinen : gesetzlichen Vertreter oder einen besonderen Vevollmäch- i tigten vertreten. Diese müssen aber für ihre Person zur ^ Ausübung des Wahlrechts befähigt und neben dem Wahl- ! berechtigten in die Wählerliste eingetragen sein. Im § übrigen können wahlberechtigte Personen, die zur Aus- l Übung des Wahlrechts befähigt sind, nur persönlich wählen, l
b) Die Wahlen finden am Sonntag, dem 14. Februar, ^
statt. Die Abstimmung dauert ununterbrochen von vor- § mittags 10 Uhr bis nachmittags 4 Uhr. !
o) Die Wahl wird durch Stimmzettel vorgenommen. ; Die Stimmzettel müssen von weißem Papier sein und dür- ; fen kein äußeres Kennzeichen haben.' Eine Verwahrung i oder ein Vorbehalt gegenüber den Gewählten darf auf den i Stimmzetteln nicht angebracht werden, sie enthalten ledig- s lich die Namen der Gewählten. "
ä) Der Wähler muß sich bei der Abstimmung für einen s der im Wahlbezirk aufgestellten und für gültig erklärten Wahlvorschläge entscheiden. Er darf auf seinem Stimm- ! zettel weder Namen von solchen Personen fetzen, die auf ! keinem Wahlvorschlag stehen, noch darf ein Stimmzettel 1 Namen von Personen aus zwei oder mehreren Wahlvor- > schlügen enthalten. Dagegen kann der Wähler den von ! ihm Gewählten durch Wiederholung des Namens oder Bei- ! fügung von Zahlzeichen bis zu drei Stimmen geben, s (Stimmenhäufung.) Er kann z. V. einen Bewerber mit ) dem Namen Georg Kraft dreimal hintereinander auf sei- > neu Stimmzettel schreiben oder hinter'den Namen Georg ^ Kraft setzen: dreimal. .
s) Auf den Stimmzetteln der Landwirte dürfen im: !
Wahlbezirk I: nicht Mehr als 13, ' ;
Wahlbezirk II: nicht mehr' als 11, ^ ^
Wahlbezirk HI: nicht mehr als 12, -
Wählbezirk IV: nicht mehr als 12 ' ;
und auf den Stimmzetteln der landw. Arbeiter in allen : Wahlbezirken nicht mehr als drei Bewerber enthalten sein. ' Enthält der Wahlvorschlag, für den sich der Wähler entschieden hat, mehr Namen, so streicht er von den auf dem Wahlvorschlag stehenden Nämen so viele, daß nur noch die zulässige Anzahl von Bewerbern auf dem Stimmzettel steht. Wenn z. V. im 2. Wahlbezirk ein Wahlvorschlag 16 statt 11 Landwirte und 5 statt 3 Arbeiter enthält, werden bei den Landwirten 5 und bei den Arbeitern 2 Namen auf dem Stimmzettel gestrichen. Gibt der Wähler durch Stimmenhäufung einem oder mehreren Bewerbern auf ' seinem Stimmzettel mehr als eine Stintme, so muß er die Namen anderer Bewerber des Wahlvorschlags in entspre
chender -Anzahl auf dem Stimmzettel streichen. Wenn ein Wähler im 2. Wahlbezirk, in dem vielleicht 16 statt 11 Landwirte und 8 statt 3 Arbeiter vorgeschlagen sind, einem Bewerber seines Wahlvorschlags 3 Stimmen gibt, müssen außer fünf überschüssigen, weitere zwei, zusammen sieben, Namen des Wahlvorschlags gestrichen werden. Welche Namen von dem benützten Wahlvorschlag mit Stimmenhäufung versehen werden wollen, ist den Wählern überlassen, , ebenso die Auswahl der Namen, die er von den Bewerbern des Wahlvorschlags auf seinem Stimmzettel streichen will. Der Wähler muß besonders darauf achten, daß bei solchen Aenderungen und Streichungen an dem Wahlvorschlag nicht eine größere, als die zulässige Zahl von Gewählten auf dem Stimmzettel benannt wird und daß bei Stimmenhäufung die zulässige Stimmenzahl nicht überschritten wird, sowie daß mehr als 3 Stimmen keinem'Vewerber zugewendet werden. Auch sind die Aenderungen und Streichungen am Wahlvorschlag auf den Stimmzetteln so vorzunehmen, daß die Reihenfolge der Gewählten erkennbar ! bleibt.
k) Der Wähler versieht sich mit seinem Stimmzettel ' und nimmt den im Wahlraum bereitgestellten Wahlum- ^ schlag in Empfang. Die Umschläge sind für abstimmende ; Landwirte aus braunem, für abstimmende landw. Arbei- ' 1er aus blauem Papier hergestellt. Der Wähler hat darauf zu achten, daß er einen Wahlumschlag von der für ihn be- : stimmten Farbe benützt, und daß der Umschlag amtlich ge- , stempelt ist. »
g) Nach Empfang des Umschlags tritt der Wähler an den im Wahlraum aufgestellten agbesonderten Tisch, bzw, ! in den bereitgestellten Neben-Raum und steckt dort seinen ' Stimmzettel in den Umschlag, wobei er sich so aufstellt, daß er hierbei von Dritten nicht beobachtet werden kann. » Der Umschlag darf nicht verschlossen werden, sondern ist : offen zu lassen. i
b) Hierauf begibt sich der Wähler an den Wahltisch, an > dem der Wahlausschuß Platz genommen hat und auf dem ' die Wahlurne steht, nennt seinen Namen und legt, sobald dieser in der Wählerliste festgestellt ist, den Umschlag selbst ! ist'die Wahlurn.e, Abstimmende, die durch körperliche Ge- ' brechen behindert sind» ihren Stinnpzejtel eigenhändig in : den Wahlümschlag zu stecken oder diesen abzugehen, dürfen - sich der Beihilfe einer Vertrauensperson bedienen. <
Sbft- und Gartenbau s
Un ser Garten im Februar i
Roch ist Winter überall, wenn auch schon manchmal «ine s milder scheinende Sonne Frühlingshoffnungen erwecken k möchte. An solchen Tagen vornehmlich lassen sich schon manche s vorbereitende Arbeitest vornehmen. Fm großen und ganze« j sind die für Januar vörge merkten Arbeiten fortzusetzen. Mit ! dem AusMtzen, Apslichien und Zurückschneiden beginne ? man bei den Beerensträuchern, da diese am frühesten aus- ! treiben. Von ^tachelbeer- und Johannisbeersträuchern ! schneidet man Stecklinge, die bis zum Frühjahr an schattiger Stelle im Freien distgeWagen werden. Auch Ableger können ? jetzt mit Votteil gemacht werden. Für die Frühjahrspflan- : znng von ObstbäurNen' sind jetzt die nötigen Vorkehrungen dafür zu treffen. Wenn im allgemeinen auch di« Herbst- ^ Pflanzung vorzuziehen ist, so können doch Umstände eintre- ? len, die eine Frühjahrspflanzung ratsamer erscheinen lassen. ! Bei günstiger Witterung ist mit dem Umpfropfen zu begin- - nen, wenn auch dafür der März am geeignetsten ist. Häufig ! wechseln im Februar sonnige Tage mit kalten Rächten ab. > Gerade durch solche Witterungsumschläge entstehen di« ge» - fürchteten Frostschäden. Dagegen muß man Vorsorge treffe« ' und die Stämme durch Kalkanstrich oder Umbinden von ' Bohnenstroh schützen. Beim Weinstock ist der Schnitt st) bald als möglich zu beenden, da er bei späterem Schnitt zu viel „Blut" verliert. Gelockerte Verbände sind zu erneuern, auch die Vaumpfähle sind aus ihre Festigkeit hin nachzuprüfen. :
Im Gemüsegarten kann gegraben werden, sobald der Bo- - den nicht mehr gefroren und nicht zu naß ist. Da schwerer Boden bei Nässe leicht klumpt und festgetreten wird, gräbt . man diesen am besten, wenn eine leichte Frosthruste harüb« r liegt. Es ist dabei nur von Borteil, wenn die Fr-ostschicht j nach unten gebracht wird. Der vorher ausgebreitete Dünger ; wird mit untergsgraben. Bei günstiger Witterung können ! schon die ersten Aussaaten gemacht werden. Man beginnt : mit dem Wurzelgemüse, wie Petersilie, Möhren und ! Schwarzwurzeln. Auch die ersten FrüherNsen sind ohne Nach- ; teil der Erde anzuvertrauen, ebenso Puffbohnen. Vorteil- ! hast ist es, wenn man Erbsen und Puffbohnen in einem : Kasten vorkeimt und dann im März auspflanzh Sie bringe« ' dann, je nach Witterung, 8—14 Tage zeitiger Ernte. Auch ; Frühkartoffeln bereit« man zum Amkeime« vor. Mistbeete s für Setzpflanzen werden jetzt angelegt und beschickt. l
M Jagd im Februar
Von Dr. phil. Hans Walter Schmidt,
Mitglied des Pressesonderausschusses der Deutschen Jagdkammer Berlin
Die Nutzwildjagd steht im Februar immer noch im Zeichen der Ente. Man darf den wirtschaftlichen Nutzen der Entenjagd in unserem Vaterland durchaus nicht verkennen, und es erscheint daher geboten, daß der Jäger großen Fleiß und Emsigkeit bei der Entenjagd an den Tag legt. Im Verlaufe des Winters durchziehen Enten aller Art, oft zu gewaltigen Zügen zusammengeschart, die wasserreichen Reviere. Der Strich führt die Ente bis Nordafrika und es erfolgen dort gewöhnlich derartig große Ansammlungen, z. B. am Nildelta, daß diese schmackhaften Vögel zu Hunderten aus Nahrungsmangel zugrunde gehen. Es bedeutet deswegen durchaus nicht etwa das Ausschießen eines Jagdreviers, wenn der Jäger intensiv den Entenstrich ausnützt. Vielmehr rettet er dadurch wertvolles Wildpret der Volksernährung. Das größte Kontingent stellt ohne Zweifel unsere stattliche Stockente, deren Verbreitungsgebiet Europa, Asien und Nordafrika bildet. Die gelbbraunen, dunkel gezeichneet» Weibchen passen sich besonders beim Brutge- schäst, welches bei günstiger Witterung Ende Februar bereits beginnen kann, durch vollendete Mimikry ihrer Umgebung in einer Weise an, daß selbst das schärfste Auge sie nur schwer zu entdecken vermag. Das Gelege in den meist niedrig am Erdboden wenig festgefügten Nestern besteht ays 7—14 graugrünlich mattglänzenden Eiern. Als Brutvogel tritt die schmackhafte Ente allenthalben in den Revieren auf. Es wäre — dies richtet sich nach der Witterung — sehr zu wünschen, daß die Schonzeit für Enten verlängert würde, damit nicht, wie es leider oftmals geschieht, noch schußunreife Enten im heimatlichen Weiher abgeschos- sen werden. Die Bemühungen, die Schubzeit im Frühjahre abzukürzen, um Paarung und Brut der Ente mehr noch als bisher zu begünstige«, werden immer mehr mit Erfolg gekrönt. So ist z. B. tn Bayern die Schonzeit der Ente, die früher vom 1. März bis 30. Juni währte, auf die Zeit vom 16. Febr. bis mit 18. Juli verlängert worden. Die an zweiter Stelle weitest verbreitete Ente ist die bedeutend kleinere Krickente. Sehr schmackhaft ist die Moorente, volkstümlich Vraunkopf genannt. Weniger selten ist auch noch die Schellente, selten die Kolbenente, ferner die Löffelente und die Schnatterente, häufiger wieder die Pfeisente, die Spießente und die Knäckente. Je nach der Gegend, in der das Revier liegt, wird die eine cdsr andere Art mehr oder weniger häufig austreten; auf jeden Fall erfreut sich jedoch unsere deutsche Wasserjagd auch heutzutage noch immer einer gewissen Blüte. Bei winterlicher Witterung können auch noch Wildgänse das Wasserrevier durchziehen. Ende Februar siedeln sie sich bereits bei günstiger Witterung zur Brut an. — Wenn Ende Februar bereits linde Frühlingsluft über die Schläge und Blößen des Forstes streicht, beginnt die Hahnenbalz, die jeder Jäger weidfröhlich willkommen heißt. Das Verhören des HaLu^ kann daher schon im Februar beginnen, ebenso die Errichtung des Schirmes und ev. auch schon der Abschuß. Hier kommt der Birkhahn der Auerhahn und die Kreuzung zwischen beiden, der Rak- kelhahn, in Betracht. .«MW
Die Raubwildjagd ruht auch nicht im Februar. Meister Reineke, vorzüglich im Pelz, ist besonders bei Schnee auf dem Anstand und mit der Falle zu überlisten. Deutschland liefert alljährlich im Durchschnitt 250 000 Füchse auf den Pelzmarkt. Aus wirtschaftlichen Gründen ist zum Schutzs der Jagd und der Pelzgewinnung der Fuchs das ganze Jahr über vom Jäger zu verfolgen. Eine Ausrottung durch den Menschen dürfte kaum jemals geschehen, dagegen eine immer weitere Zurückdämmung durch die fortschreitende Kultur. Wenn die Statistik uns meldet, dall alljährlich rund 60 000 Edelmarder in Deutschland zur Strecke kommen so berührt dies das deutsche Jägerherz wehmütig. Es ist wohl berechtigt, im allgemeinen die Schonung dieses urwüchsigen, deutschen Naturdenkmals zu predigen, wenn man es auch aus jagdwirtschaftlichen Gründen manchem Jäger auch nicht absprechen darf, in seinem Reviere dies Raubtier zu vermindern. Verdient macht sich der Jäger, wenn er nach wie vor Hermelin und Wiesel mit Fallen bekämpft und den durch die Hafenquäke angereizten Habicht oder Sperber aus sicherem Verstecke abschießt.
Wen soll Kamuchenzucht treiben?
Für den Landwirt ist es nichts, da dieser keine Zeit dazu hat. Die erfolgreiche Kaninchenzucht verlangt aber, obwohl die Tiere sehr genügsam sind, immerhin eine bestimmte Pflöge und Aufwartung und einen guten Stall. Zur Kaninchenzucht eignen sich insbesondere kleine Landwirte, Rentner, auf dem Lande lebende Beamte, Handwerker und Arbiter, auch Kriegsbeschädigte, die sich auf dem Lande ansiedeln wollen. Aber auch in der Stadt läßt sich Kaninchenzucht mit Vorteil betreiben, wenn die nötigen Voraussetzungen, d. h. Zeit, Pflege, Interesse, guter Stall usw. vorhanden sind. Intelligente Knaben, die Lust und Liebe dazu haben, können auch mit der Wartung und Möge betraut werden. Sie übe« sich dadurch in der Tierpflege und Verde« b> von m a nch e« Luge ndst reich abgeHMe«.