Nr. 303. Amts- und Anzeigeblatt für den Oberamtsbezirk Lalw. _ 88. Jahrgang.

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GrsiielnunaiweNe: 6mal wöchentlich. Anzeigenpreis: Im Oöcramt«. »,,irk Lalw siir die einspaltige BorgiSzeile 10 Psg., außerhalb desselben I2Psg., Iteklamen LS Psg. Schluß sür Jnseratannahme 10 Uhr vormittags. Teleson S.

Msntag, bsn 2Y. Dezember

SrzugLpretLr In der Stadt mir Lrägerlohn Mk. L.W vierteljährlich, dost» LezugSprn- für den Orts- und Nachbarortsverkcdr Mk. 1.20. im Fernverkehr Mk° ILO. Bestellgeld tn Württemberg 30 Psg.. !n Bayern und Reich -12 Pfg.

Amtliche Neka»n»tm«chr,ngs«.

K. Oberamt Calw. Sekannlmachung

betreffend das Holzschleifen auf den öffentlichen Wegen im Schwarzwald zur Winterszeit bei geschlossener Schneebahn.

Die nachstehende Verfügung der K. Regierung des Schwarzwaldkreises vom 7. Juli 1876 wird hiemit öffent­lich bekannt gemacht:

Das Schleifen von Langholz und Klötzen auf den öffent­lichen Wegen im Winter wird mit Ermächtigung des K. Ministeriums des Innern unter nachfolgenden Bestimmungen in widerruflicher Weise gestattet:

1. Das Schleifen des fraglichen Holzes aus den öffent­lichen Wegen bleibt auf die Winterszeit, wenn die Wege gehörig mit Schnee bedeckt oder gefroren sind, so daß die Fahrbahn nicht beschädigt wird beschränkt.

2. Das geschleifte Holz darf höchstens die Breite eines Fahrgleiscs einnehmen.

3. Es darf nur eine Länge Hölzer, nicht zwei oder mehrere hintereinander verkuppelt, geschleift werden.

4. Die Holzstämme müssen vorne und hinten derart gut znsammengebundcn sein, daß sie sich nicyr wälzen können.

5. Jedem Zuge mit geschleiftem Holz mutz außer dem Fuhrmann ein mit einem Griffe versehener Geleitsmann

k><>ig«gsk><!n s-Il>, vc»,, Ivrnll vus grschlristr Holz seit­wärts rutscht, es so ablenkt, daß andere Fuhrwerke un­gehindert vorbcikommen können.

6. Jeder solche Zug hat entgegenkommenden oder vorfah­renden Fuhrwerken geordnet auszuweichen und so lange anzuhalten, bis letztere an dem Zug vorübergekommen sind.

7. Holzstämme oder Klötze dürfen nicht an Wagen oder Schlitten angehängt werden.

Die Ortspolizeibehörden und Polizeiorgane werden an­gewiesen, die Einhaltung der an die Erlaubnis zum Holz­schleifen auf öffentlichen Wegen geknüpften Bedingungen, namentlich die Ziffer 4 und 5 derselben, genau zu überwachen.

Zuwiderhandlungen gegen diese Bedingungen, unter denen allein die Dispensation von § 3 der K. Verordnung vom 6. Juli 1873 (Reg.-Bl. S. 295) erteilt ist, sind als Uebertretungen vom Ortsvorsteher nach ss 366 Str.-G.-Bs. in Verbindung mit Art. 19 des Polizeistrafgesetzes vom 27. Dezember 1871 zu bestrafen.

Den 26. Dez. 1913.

Reg.-Rat Binder.

Eiu Anschlag auf dar Zaberner Mchkonmaudo.

Zabern, 27. Dez.

Hier wurde gestern auf einen im Hof der Schloßkaserne stehenden Posten des Wachkommandos vom Infanterieregi­ment Nr. 105 zwei scharfe Schüsse von einer außenstehenden Zivilperson abgegeben, die sofort nach den Schüssen weglief. Eine Feststellung des Täters konnte noch nicht erfolgen. Die Angelegenheit wurde sofort der Staatsanwaltschaft übergeben. Der Kreisdirektor hat auf die Ermittelung des Täters eine Belohnung von 600 M, ausgesetzt.

Der Posten kann nichts Bestimmtes sagen, will aber in der Dunkelheit eine Person haben fortlaufen sehen. Wie sich hcrausstellte, gingen die beiden Schüsse, es handelt sich um Schrotschüsse, in die Bäume, wobei einige kleine Zweige wcggerissen wurden. Auf Grund dieses Tatbestandes kam die Zaberner Instanz, die die Angelegenheit berührt, insbesondere die Staatsanwaltschaft, die natürlich zur Feststellung des Tat­bestandes und zur Ermittlung des Täters sich mit dem Kom­mandanten des Wachkommandos in Verbindung setzte, zu der Auffassung, daß es sich nicht um eine ernstliche Absicht auf den Posten handelte, sondern um den Akt einer Person, die von dem teuflischen Bestreben beseelt war, in dieser Zeit der Un­ruhe und Verwirrung noch mehr Verwirrung zu stiften. Die­ser Fall darf nicht verallgemeinert werden. In der Zaberner Bevölkerung spricht man allgemein mit Entrüstung darüber.

Die obige Vermutung wird bestätigt durch die Meldung des amtlichen Wolffschen Depeschenbüros, die besagt:

Wie sich nach der inzwischen erfolgten gerichtlichen Fest­stellung hcrausstellt, ist die Annahme eines Anschlags auf den Posten an der Kaserne durch scharfe Schüsse ausgeschlossen. Es scheint sich lediglich um einen Bubenstreich zu handeln, darauf berechnet, die Wache zu foppen.

Das Wirtschaftsjahr 1913.

Die Aeltesten der Berliner Kaufmannschaft ver­öffentlichen ihren Rückblick über das Wirtschaftsjahr l913 und heben darin die starke rückläufige Ve­rve gung hervor, die zurzeit noch anhält. Krisenhaft nennt der Bericht die Zustände auf dem Bau mar kt, na­mentlich infolge der teuren Hypotheken. Mündelsichere Hypotheken waren unter 4^ nicht unterzubringen. Meistens waren die Zinsen höher. Zum Schlüsse heißt es über die Aussichten für das kommende Jahr:

Die Lage, in der sich Handel und Industrie am Schluß des Jahres befinden, ist somit für die über­wiegende Mehrzahl der Geschäftszweige keine günstige. Wenn man aber unser Wirtschaftsleben in seiner Ge­samtheit beurteilen will, so bieten sich, abgesehen von der Geschäftslage im einzelnen Momente dar, Lke hier­bei nicht übersehen werden sollten. Die gute Ernte zweier Jahre schafft an und für sich schon eine gesunde Grundlage für die Ueberwindung der ungünstigen Kon­junktur. Vor allem aber muß hervorgehoben werden, daß das deutsche Wirtschaftsleben durch den Gang der Ereignisse gelernt hat, sich auf eigene Füße zu stellen. Infolge der politischen Ereignisse der letzten Jahre ha­ben sich die ausländischen Gelder, die früher in großem Umfange als vorübergehender Kredit in Deutschland plaziert worden waren, bis auf ein Minimum vermin­dert und trotz des Abflusses dieser Gelder steht heute der deutsche Geldmarkt so gekräftigt da, daß alle pessi­mistischen Urteile des Auslandes über die Kreditwürdig­keit Deutschlands zu Schanden gemacht sind. Deutsch­land hat hier eine Stärke gezeigt, die dem deutschen Wirtschaftsleben Selbstvertrauen und Selbstbewußtsein, dem Anslande aber Achtung einzuflößen geeignet ist.

Die Besteuerung«- uud ökonomisches BerWuisse der größeren Gemeinden Wiirttemkergs im 3ahre 1812.

Stuttgart, die Hauptstadt des Landes, bringt bei einer Einwohnerzahl von rund 286 000 Personen an Staats­steuern (aus Grund, Gebäuden, Gewerben, Gefällen, Ein­kommen und Kapitalien) insgesamt auf 12 429 963 ^ und steht damit weitaus an erster Stelle, an 2. Stelle steht Ulm mit einem Staatssteuerertrag von 1 341 201 M., dann folgen Heilbronn mit 1319 640 Mi, Reutlingen mit 827 320 Mi, Eßlingen mit 319 214 M., Ludwigsburg mit 603 281 M., Göppingen mit 538 248 M., Tübingen mit 380 062 . Hei­denheim mit 371 056 ,-/L. Gmünd mit 341 334 M., Geislingen mit 318 268 M-, Ravensburg mit 282 255 M,, Feuerbach mit 276 009 . -7, Ebingen mit 225 039 Schwenningen mit 221 291M., Rottweil mit 217157 M, Tuttlingen mit 212 817 Mark, Schramberg mit 193 111 , Biberach mit 182 503 M,, Kirchheim u. T. mit 174 475 M,, Freudenstadt mit 162 672 M., Hall mit 149 390 Aalen -mit 143 720 ML, Backnang mit 112169 . /L, Zuffenhausen mit 110 326 ML, Weingarten mit 82 698 ML, und schließlich Bückingen mit 54 665 M..

Hinsichtlich der Summe der direkten und in­direkten Gemeindesteuern folgen sich die obigen Gemeinden in nachstehender Ordnung: Stuttgart steht auch hier an erster Stelle mit 13 310 691 ML, an zweiter Stelle befindet sich hier aber nicht Ulm, sondern Heilbronn mit einem Gesamtbetrag von 1771 086 ML, dann folgen Ulm mit 1378 780 . /L, Eßlingen mit 1 138 917 ML, Reutlingen mit 1087 735 ML, Göppingen mit 938 180 .7-., Feuerbach mit 652 088 ML, Gmünd mit 627 909 ML, Ludwigsburg mit 603 820 . /L, Heidcnheim mit 502 582 M, Tübingen mit 152 720 ML, Schwenningen mit 450 152 Mi, Ravensburg mit 438 593 ML, Geislingen mit 432 201 ML, Tuttlingen mit 426 971 ML, Ebingen mit 396 599 M, Aalen mit 357 940 Mi, Schramberg mit 338 596 ML, Zuffenhausen mit 328 190 ML,

Nottweil mit 238 649 .4L. Biberach 238 236 Mi, Kirchheim

u. T. mit 234 957 Backnang mit 215 096 ML, Hall mit 192 979 .4L, Bückingen mit 149 866 ML, Weingarten mit 146 400 ML und zuletzt Freudenstadt mit 120 527 .ML. Die prozentual höchste Gemeindeumlage der Kataster erhebt Bök- kingen mit 16 Proz., dann folgen Aalen mit 15,50 Proz., Schramberg mit 14,50 Proz., Backnang und Schwenningen mit je 11 Proz., Zuffenhausen und Ebingen mit je 13 Proz., Feuerbach mit 12 Proz., Gmünd mit 11,80 Proz., Tuttlingen und Ravensburg mit je 11,50 Proz., Göppingen mit 10,90 Proz., Tübingen und Weingarten mit je 10 Proz., Eßlingen mit 9,70 Proz., Geislingen mit 9,50 Proz., HM, Heilbronn und Reutlingen mit 9 Proz., Kirchheim u. T. und Biberach mit je 8,50 Proz., Heidenheim mit 7,75 Proz., Rottweil mit 7,50 Proz., Stuttgart und Ludwigsburg mit je 7 Proz., Ulm mit 6,10 Proz., und Freudenstadt mit 5,07 Proz. Im Be­trag der Gemeindeumlage entsteht allerdings eine andere Reihenfolge, hier steht wieder Stuttgart mit 6 914 497 .Mi an erster, Heilbronn mit 1 122 020 ML an zweiter Stelle, dann folgt in wcjtem Abstand Ulm mit nur 723 543 ML, ferner Eß­lingen mit 694 156 .4L, Reutlingen mit 675 524 ML, Göp­pingen imt 628M8'M., Feüerbach mit 442 589 ML, Gmünd mit 437 343 Mi, Heidenheim mit 324 757 ML, Schwennin­gen mit 313 150 ML, Tuttlingen mit 296 672 M., Ebingen mit 297138 ,/L, Geislingen mit 287 086 M,, Ravensburg mit 282 334 ML, Ludwigsburg mit 282 000 ML, Aalen mit 272 614 Tübingen mit 236 200 ML, Schramberg mit Z26 215 ML, Zuffenhausen mit 204 445 .4L, Backnang mit 188 642 Biberach mit 151 725 ML, Kirchheim u. T. mit 148 882 ML. Rottweil mit 138 778 ML, Böckingen mit 107 413 Mark, HM mit 107 327 M, Weingarten mit 93 500 ML, Freudenstadt mit 67 600 Mi.

Warenhausfteuer erheben nur Stuttgart, Ulm, Heilbronn, Ludwigsburg, Gmünd, Tübingen und Ravens­burg; zusammen erhalten diese Gemeinden aus dieser Steuer aber nur 22 223 M,, davon entfallen auf Stuttgart 14 373 ML, auf Ravensburg 2 967 ML, Ulm 1786 M., Heilbronn 1066 Mark, Gmünd 777 ML, Ludwigsburg 710 M. und Tübingen 544 ML.

Der Schuldenbestand beträgt auf 1. April 1912 in Stuttgart 79 363 455 . M, Heilbronn 9 916 690 .ML, Reut­lingen 6 158 500 ML, Eßlingen 6 125 916 .4L, Tübingen 5 858 453 Mi, Göppingen 5 423 072 ML, Gmünd 4 787 354 Mark, Heidenheim 2 842 853 ML, Schwenningen 2 450 700 Mark, Ludwigsburg 2 424 440 .Mi, Tuttlingen 2 423 372 ML, Zuffenhausen 2 280 889 .^L, Ravensburg 2 134 350 ML, Schramberg 1949 000 .4L, Aalen 1904 000 .M, Ebingen 1793 080 ML, Freudenstadt 1562 4M .4L, Geislingen 1498 335 . /L, Rortweil 1458 840 ML, Weingarten 964 781 Mark, Hall 822 428 ML, Backnang 690 547 .4L, Biberach 575 670 ML und Böckingen 379 854 Mi. Nicht angegeben ist der Schuldcnftand von Ulm, Feuerbach und Kirchheim u. T.

Stadt, Bezirk r»»d Nachbarschaft.

Calw, den 29. Dezember 1913.

Nach Weihnachten.

1>M<. Weihnachten ist vorbei. Man macht rückwärtige Betrachtungen. Was alles hat das Christ­kind gebracht an Freude und Geschenken? Die Freude, die es brachte, bekommt in der Rückschau einen extra goldenen Schein. Das schlackenhafte Drum und Dran fällt ab. Das Weihnachtsgedächt­nis ist ein Sieb, das nur das Liebe in der Erinne­rung zurückbehält. Soweit die Freude daran be­teiligt ist. Doch die Geschenke lassen uns in der Er­innerung nicht ganz so ruhig. Nicht als ob wir mehr erwartet hätten, unzufrieden wären mit dem, was man uns schenkte. Nein, so sind wir nicht. Im Ge­genteil. Uns plagt die Gegensorge: Haben wir uns bei den Leuten, die uns etwas schenkten, auch ge­nügend revanchiert? Die Tante Frieda hat uns mit einem Album überrascht, das auf dem Deckel eine Goldverzierung hatte, und das Album, das wir ihr schenkten, hatte nur einen Deckel mit silberner