MMM
NM
MAL
gMAAj
MM
WM
IV'5^
kkWZ
KAU
MÄVW
ÄiM'
lZKÄL
Nr. 299. (Erster Blatt). Amts- und Anzeigeblatt für den Oberamtsbezirk Lalw. 88. Jahrgang.
WrfchetnungSwkis«! Smal wSchentltch. Nnzelgenpret«: Im Oberanttr- t«ztrk Calw sti di« einspaltige BoegiSzeile 10 Pfg.. außerhalb desselben !2Psg., Nülamen 2S Pig. Schluß sür Jnseratannahme 10 UHr vormittag«. Telefon S.
rn»ntag, den 22. Dezember
L ezug-prei-r Zsn öer Sradt mU Lrägerlohu Mi. ^.2ü vierteljährlich. Post- LezugSpr«iS für den OrtS- und Nachdarorrsverkehr Mk. 1.20. im Fernverkehr Mk- 1.36» Bestellgeld in Württemberg 30 Pfg., m Bayern und Reich 42 Pfg.
Die heutige Nummer besteht aus sechs Seite».
Nmrtreye Vutanntmaeynngen.
Än Sie Grksbehörüen.
Wandergewerbescheine für das Jahr 1914.
Die Ortsvorsteher werden unter Hinweis auf 8 1 der Ministerialverfügung, betr. den Vollzug der Gewerbeordnung vom 31. Januar 1898 (Reg. Bl. S. 36) veranlaßt, über diejenigen Personen, welche für das Jahr 1914 Wandergewerbe- fcheine wünschen, ein Verzeichnis anzulegen und unter Anschluß der erforderlichen gemcinderätlichen Zeugnisse (Reg. Bl, 1898, Seite 40) bezw. schultheißenamtlichen Beurkundungen (s. Abs. 4 des obengenannten 8), der alten Wander- gewcrbescheine und der Steuerscheine (s. 8 9 der Minist.Verf. vom 18. Dez. 1899, Reg Bl. S. 1185) hieher einzusenden.
Die Gesuchsteller haben bei Stellung ihres Antrags auf Ausstellung eines Wandergewerbescheins ihre Photographie in Bisitrnkartenformat unaufgezogen mitvorzulegen. Die Photographie muß ähnlich und gut erkennbar sein, eine Kopf- grötze von mindestens 1,5 Zentimeter haben und darf in der Regel nicht älter als fünf Jahre sein. (Reichsges.Bl. 1912 S. 189.)
Ferner haben die Wandergewerbetreibenden, welche zum Zweck ihres Wandergewerbes Hilssprrsonen von Ort zu.Ort mit sich führen wollen, gemäß 8 461 Abs. 1 Reichsvers. Ordg. eine Bescheinigung der allgemeine» Lrtskranlenkasse darüoer vorzulegen, daß diese Hilfspersonen zu dieser Krankenkasse angemeldet und die Krankenversichcrungsbeiträge bezahlt oder gestundet find.
Die ausgestellten Wandergewerbescheine für 1914 werden den Gemeindebehörden ohne Begleitschreiben zur Aushändigung an die Wandergewerbetreibenden zugefertigt werden. Vor Ausfolgung derselben ist je auf der zweiten Seite die Personalbeschreibung und die Unterschrift des Empfängers bezw. der Begleiter desselben beizufügen und vom Ortsvorsteher sportelfrei zu beglaubigen (s. Vollz.Verf. zur Gewerbeordnung vom 9. November 1883, Reg.Bl. S. 234 § 69 Abs. 1 und 2).
Calw, den 18. Dezember 1913.
" K. Oberamt:
Amtmann Rippmann.
H. «Lvang. Srftrksschulamt NagolS.
Die Herren Schulvorstände, ersten und einzigen Lehrer ersuche ich, mir umgehend die Zahl der im nächsten Frühjahr zur Schulentlassung kommenden Knaben mitzuteilen.
Nagold, 20. Dez. 1913.
Schulrat Schott.
Die Grundzüge unserer Flotten-Politik.
„Deutschland unter Kaiser Wilhelm II." betitelt sich ein drei Bände umfassendes Werk, das in dem Verlage von Rei- mar Hobbtng, Berlin, erscheint. Der erste Band bringt in sechs Kapiteln eine Betrachtung des Fürsten von Bü- low über deutsche Politik, lieber seine grundsätzliche Auffassung der deutschen Flottenpolitik schreibt Bülow:
„Mit dem Auge auf die englische Politik mußte unsere Flotte gebaut werden — und so ist sie gebaut worden. Der Erfüllung dieser Aufgabe hatten meine Bemühungen auf dem Felde der großen Politik in erster Linie zu gelten. In doppelter Hinsicht mußte sich Deutschland international unabhängig stellen. Wir dursten uns weder von einer grundsätzlich gegen England gerichteten Politik das Gesetz unseres Ent- schließens und Handelns vorschreiben lassen, noch durften wir uns um der englischen Freundschaft willen in englische Abhängigkeit begeben. Beide Gefahren waren gegeben und rückten mehr als einmal in bedenkliche Nähe. In unserer Entwicklung zur Seemacht konnten wir weder als Englands Drabant noch als Antagonist Englands zum erwünschten Ziele kommen. Die vorbehaltlose und sichere Freundschaft Englands wäre schließlich nur zu erkaufen gewesen durch Aufopferung eben der weltpolitischen Pläne, um derentwillen
wir die britische Freundschaft gesucht hätten. Die
Aufgabe, der neuen deutschen Wcltpolitik das machtpolitische Fundament zu gewinnen, darf heute im großen und ganzen
als gelöst angesehen werden. Gewiß ist das Deutsche Reich nur ungern als Weltmacht von denjenigen Staaten begrüßt worden, die jahrhundertelang gewohnt waren, die Fragen der überseeischen Politik allein zu entscheiden. Unser weltpolitisches Recht wird aber heute in aller Herren Länder anerkannt, wo die deutsche Kriegsflagge sich zeigt. Dies Ziel mußten wir erreichen. Es war gleichbedeutend mit der Schaffung unserer Kriegsflotte und konnte nur erreicht werden unter gleichzeitiger Ueberwindung erheblicher Schwierigkeiten sowohl auf dem Gebiete der auswärtigen, der internationalen wie der inneren, der nationalen Politik. Während des ersten Dezenniums nach Einbringung der Flottenvorlage von 1897 hatten wir eine Gefahrzone erster Ordnung in unserer auswärtigen Politik zu durchschreiten, denn wir sollten uns eine ausreichende Seemacht und eine wirksame Vertretung unserer Seeinteressen schaffen, ohne noch zur See genügende Verteidigungsstärke zu besitzen. Unbeschädigt und ohne Einbuße an Würde und Prestige ist Deutschland aus dieser kritischen Periode hervorgegangen. Im Herbste 1897 brachte die „Sta- turday Review" seinen berüchtigten Artikel, der in der Erklärung gipfelte, daß, wenn Deutschland morgen aus der Welt vertilgt würde, es übermorgen keinen Engländer gäbe, der nicht um so reicher sein würde. Zwölf Jahre später erklärten zwei große und nicht besonders deutschfreundliche englische Blätter, daß die Stellung Deutschlands eine größere und stärkere sei, als sie seit dem Rücktritt des Fürsten Bismarck je gewesen wäre.
Seit 1897 hatte sich eine bedeutsame Entwicklung vollzogen, die den Mitlebenden nicht immer zum Bewußtsein gekommen ist, die aber die Nachwelt erkennen und würdigen wird. Während dieser Jahre haben wir durch den Bau unserer Flotte den vollen Uebergang zur Weltpolitik vollzogen. Unser Aufstieg zur Weltpolitik ist geglückt.
Das Urteil gegen Leutnant v. Forstner.
In der Beurteilung des Spruches, den das Kriegsgericht gegen Leutnant v. Forstner gefällt hat, scheiden sich die Geister genau wie in der Beurteilung der Zaberner Angelegenheit überhaupt. In denjenigen Blättern, die die Anschauung der überwältigenden Reichstagsmehrheit in dieser Sache vertreten, wird klipp und klar ausgesprochen, daß das Urteil der grundsätzlichen Stellungnahme der Reichstagsmehrheit glänzend recht gibt.
Die Nationalzeitung, die gleichzeitig mitteilt, daß sich zwischen Weihnachten und Neujahr der Oberst v. Reuter vor dem Kriegsgericht zu verantworten haben wird, begrüßt das Urteil mit Genugtuung, gibt aber auch dem Gefühl des Mitleids für den Leutnant Ausdruck, der in seiner allzu großen Schneidigkeit durch die ausdrücklichen Ermahnungen und Befehle seines Obersten beschränkt worden sei. Der Vorwärts findet, daß das Militär bei den Zaberner Vorgängen nur systematisch jene Gesetzesverachtung betätigt habe, die ihm durch alte Tradition in Fleisch und Blut übergegangen sei. Die Deutsche Tageszeitung glaubt, die Frage aufwerfen zu müssen, ob hier „nicht eine Härte der formellen Konstruktion unseres Rechts vorliegt, die zu einer über das billige Maß hinausgehenden Sühne einer Tat geführt hat, für welche doch unter allen Umständen erhebliche Milderungsgründe vorliegen". Die Tägliche Rundschau wünscht für die Berufungsverhandlungen mildernde Umstände für den jungen Offizier, der „doch nur nach erhaltener Vorschrift handelte". Auch die Kreuzzeitung findet das Urteil hart. Die demokratische Straßburger Neue Zeitung läßt sich folgendermaßen aus: Wer Leutnant v. Forstner vor Gericht sah, dieses knabenhafte frische Milchgesicht, natürlich ganz im Banne des vom Obersten proklamierten und mit drohendem Hinweis auf den ehrengerichtlich unterstrichenen, überspannten Ehrennotwehrgedanken, der konnte dem jungen Mann eigentlich sein aufrichtiges Bedauern nicht versagen. Leutnant v. Forstner mag sich bei denen bedanken, die ihn auf diesen Weg, der für ihn so unglückselig in Dettweiler endete, gedrängt haben. Zu denen aber gehört vor allen Oberst v. Reuter, über den sich auch in der gestrigen Verhandlung die Schuld zusammenballte. Reuter, und er allein, trägt die Verantwortung dafür, daß einer seiner Offiziere ins Gefängnis wandern muß.
Nicht uninteressant ist das Bild, das die Lothringer Volksstimme — der bessere Teil der klerikalen Presse des Reichslandes — von dem Leutnant zeichnet: Leutnant v. Forstner macht einen viel günstige«! Eindruck, als aus den bekannten Photographien. Er ist von jugendlichem Reiz, seine Allüren lassen Schneid nicht vermissen. Er ist schick und elegant, aber kein Gigerl, forsch, aber nicht frech, heiter, aufgeweckt, eine hübsche Offiziersfigur. Dieser Eindruck ist durch die Aussagen, die der Angeklagte vor Gericht gemacht hat, nicht verwischt worden. Und wir haben von links und rechts mehr Günstigeres gehört als anderes. Man war der Meinung, daß dem jungen Mann viel hätte erspart werden können, wenn seine Vorgesetzten den psychologischen Moment nicht verpaßt hätten. Zu den Derbheiten, die man von Leutnant v. Forstner glaubhaft erzählt, steht sein ganzes Auftreten vor Gericht in merkwürdigem Widerspruch. Seine Vorgesetzten bätten wohl dafür sorgen können, daß der junge Offizier nicht lediglich im Lichte dieser Aeußerringen hätte betrachtet werden müssen. Wenn man aber nachher den Oberst v. Reuter auf- treten sah, wurde einem manches klar."
Stadt, Bezirk «ad Nachbarschaft.
Calw, den 22. Dezember 1913.
Der Goldene Sonntag
ist vorüber und mit ihm ein prachtvoller Wintertag Unsere Geschäftsleute werden ihn als einen beurteilen, der eine Mittelsrnte abgervorfen hat. Man sah nachmittags auch sehr viele Landleute mit Paketen aus den Läden kommen) die Stadtbevölkerung dürste in der Hauptsache ihre Christgeschenke so ziemlich eingekauft haben. Den ganzen Tag über herrschte kalte Witterung) in der Frühe wurden bis zu 12 Grad Kälte gemessen, die Durchschnittstemperatur dürfte etwa 6 oder 7 Grad betragen haben. Hätten wir Schnee, wäre die Kälte weit empfindlicher. Auf Schifswirts Weihern sah man gestern vormittag eifrig Schlittschuh fahren. Mit dem vierten Adventsonntag fiel Heuer auch der sogenannte Thomastag zusammen, der in unserer Kirche am 21. Dezember gefeiert wird. Die alte Kirche kam auf dieses Datum, den kürzesten und dunkelsten Tag des ganzen Jahres, da sie die natürliche Dunkelheit in der Natur als Sinnbild der Nacht des Zweifels deutete, in der der Apostel Thomas nach der Auferstehung des Herrn gebunden war, so daß er zweifelte, ob Christus am Leben sei. Passend gedenkt die Kirche auch seiner am zweiten Sonntag nach Ostern, als er das bekenntnisfreudige Wort sprach: „Mein Herr und mein Gott!" Thomas ist der Schutzherr der Zimmerleute und Baumeister geworden, man sieht ihn mit dem Winkelmaß abgebildet. Im Volksaberglauben heißt es von der Thomasnacht, daß man in ihr die Zukunft enthüllen könne. Weitverbreitet ist noch der alte Brauch, dag junge Mädchen sich an den hl. Thomas wenden, er möge ihnen ihren einstigen Bräutigam im Traum erscheinen lassen und was dergleichen Dinge mehr sind. Ohne Zweifel sind alte Bräuche unserer heidnischen Vorfahren auf den Thomastag übertragen worden, als das Christentum zu uns kam. Auch schädliche Geister sollen in der Thomasnacht umgehen) daher die Bitte: „Heiliger Thomas, beschütze uns vor allen Uebeln!" — Heute ist Sonn- wendtag. Die Sonne ist wieder im Aufsteigen begriffen) der Tag nimm zu.
Von der Georgenäumsstiftung.
Gestern vormittag um 11 Uhr fand die alljährlich auf Weihnachten stattfindende Verteilung der Eeorgenäumsstistungsgelder für Fabrikarbeiter und Gewerbegehilfen statt. Sie wurde im Lesesaal des Eeorgenäums von Herrn Rektor Professor Dr. Knödel, im Beisein von Mitgliedern des George- näumsstiftungsrats (HH. Stadtschultheiß Conz, Präzeptor Bäuchle und Hauptlehrer Fischer) vorgenommen und mit einer kleinen Ansprache von Professor Dr. Knödel eingeleitet. Es waren im ganzen 35 Bewerbungen eingelaufen, davon 30 von Fabrikarbei-