Amtsblatt für den Bezirk Nagold und für Altensteig-Ltadt. Allgemeiner Anzeiger für die Bezirke Nagold, Lalw und jreudenstadt.

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Nr. 29 Alterrstrig, Mittwoch den 4. Februar. j Jahrgang ?923

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(Aus dem Berliner Börsen-Courier)

Äm 14. Februar 1924 hat die Reichsregierung auf Grund des Ermächtigungsgesetzes vom 8. Dezember 1923 die 3. Steu­ernotverordnung erlassen und dabei in den Art. 1 und 2 ver­sucht, die durch die berühmte Entscheidung des Reichsgerichts vom 28. November 1923 akut gewordene Frage der Aufwer­tung von Ansprüchen vermögensrechtlicher Art, dis noch auf Papiermark lauten, zu regeln. Die dort getroffenen Auf- wertungsvorschriften sehen vor, daß bestimmte Vermögens­anlagen, wie z. B. Hypotheken, Pfandrechte, durch Hypothe­ken gesicherte Forderungen, Obligationen, bestimmte Spar­kassenguthaben, Ansprüche aus Lebensversicherungsverträgen, u. a. aufgewertet werden sollen. Dabei ist der Höchstsatz der Aufwertung in der Regel auf 15 Prozent beschränkt. Oeffent- liche Anleihen werden bis zur Erledigung sämtlicher Repa­rationsverpflichtungen weder verzinst noch eingelöst. Außer­dem ist im § 64 a. a. O. der Reichsregierung die Ermächti­gung erteilt, die zur Durchführung erforderlichen Rechtsvsr- ordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu er­lassen.

' Auf Grund dieser Ermächtigung hat die Regierung im Laufe des Jahres 1924/25 Durchführungsverordnungen zu Art. 1 a. a. O. erlassen. Besonders hervorzuheben ist hierbei 8 7 der 1. Durchführungsverordnug, in dem weitere Rechts­vorschriften über die Aufwertung von Forderungen, die durch Hypothek, Schiffspfandrecht oder Bahnpfandrecht ge­sichert sind, getroffen werden. Alle sonstigen Ansprüche aus Vermögensanlagen, die in der 3. Steuernotverordnung nicht ausdrücklich behandelt worden sind, werden von der Auf- wertungsbeschränkung nicht betroffen und sind daher im Rahmen der durch die erwähnte Reichsgerichtsentscheidung entwickelten Grundsätze aufzuwerten; es sei hier insbeson­dere auf Ansprüche aus Gesellschaftsverträgen und anderen Beteiligungsverhältnissen hingewiesen, für die also die Auf­wertungsbeschränkung nicht gilt.

Gegen die hier kurz skizzierte Regelung der Aufwertungs­verordnung setzte bald nach ihrer Verkündung eine heftige Kritik von allen Seiten ein. Nicht nur die betroffenen In­teressentenkreise, sondern auch angesehene Juristen vertraten den Standpunkt, daß die Regelung äußerst unbillig wirke und vor allen Dingen in vieler Hinsicht rechtsungültig sei. Das müsse insbesondere von dem oben genannten § 7 der 1. Durchführungsverordnung gelten. Die beim Erlaß der Verordnung erhoffte allgemeine Beruhigung des Wirt­schaftslebens trat nicht ein, vielmehr kam man immer mehr zu der lleberzeugung, daß im Wege der ordentlichen Gesetz­gebung doch noch eine anderweite günstigere Aufwertung erreicht werden würde. Neuerdings hat das Reichsgericht (21. November 1924) und ebenso das Kammergericht (13. November 1924) in zwei Entscheidungen diese Auffassung -bestätigt und sich auf den Standpunkt gestellt, daß insbeson­dere Z 7 der ersten Durchführungsverordnung ungültig und .'weiterhin die im 8 64 der 3. Steuernotverordnung behan­delte Ermächtigung der Regierung eng auszulegen sei. Da- Mufhin hat die Reichsregierung versucht, durch eine weitere Verordnung des Reichspräsidenten auf Grund des Art. 48 sder Reicksverfassung zur einstweiligen Regelung der Auf- Wertungsfrage bis zur endgültigen gesetzlichen Regelung we­nigstens vorläufig eine klare Rechtslage zu schaffen, und demgemäß angeordnet, daß die behandelten Vorschriften bis auf weiteres rechtsverbindlich sind. Gleichzeitig sind die vor- Sesehenen Fristen für die- Anmeldung bestimmter Auswer- tungsansprüche bis 31. März 1925 verlängert worden. Wenn von einzelnen Seiten auch bereits diese neueste Verordnung als rechtsungültig bezeichnet wird, da sie nicht durch die Er­mächtigung des Art. 48 der Reichsverfassung gedeckt sei, wird Man sich doch fürs erste mit der getroffenen Regelung ab- sinden und die besprochenen Bestimmungen als maßgebend anerkennen müssen.

Zusammenfassend ergibt sich also folgende Rechtslage: Die Bestimmungen der 3. Steuernotverordnung und der dazu er- Sangenen Durchführungsverordnungen sind bis auf weiteres rechtsverbindlich. Die Regierung stellt aber selbst eine ander­weitige Regelung ^urch den neuen Reichstag in Aussicht. Danach wird jeder, der noch irgendwelche auswertbaren An­sprüche hat, gut tun, zunächst die endgültige Regelung ab« öuwarten und bis dahin noch keine definitiven Beschlüße fassen. Im allgemeinen rechnet man damit, daß zumindest der A-fwertungsprozentsatz auf 25 Prozent erhöht werde« wird; etwas Positives läßt sich aber auch hierüber noch nicht sagen. Rechtsnochteile können dadurch, daß Anmeldungen «sw. bis "m 1- . Dp-mb"r 1924 nicht gemacht werden, zu< "ssM jedenfalls nicht entstehen.

MeMMNsNltteZritW

nehmen alle Postboten, Briefträger, Agenten und Austräger unserer Zeitung für den Februar entgegen.

Sckettern des^KabiMtts Brau«?

Berlin, 3. ms

Preußen teilen die -BlättexKmitKdaß Ministerpräsident Braun dem Fraktionsvorsitzenden der.Deutschen Volkspartei,; ! dem Abg. v. Lampe, die Frageworgelegt hat, ob die Fraktiorq der Deutschen Volkspartei bereit sei, -unter seiner Minister» Präsidentschaft an der Regierung teilzünehmen'und ob sie inp Falle der Verneinung bereit sei, einem Kabinett der Wei-! marer Koalition gegenüber eine neutrale Haltung einzu- > nehmen. Abg. v. Lampe behielt die Antwort einer Sitzung der volksparteilichen Fraktion vor, die am Mittwoch statt­finden wird. Mehrere Blätter melden, daß die preußische Zentrumsfraktion wieder an den Landeshauptmann Ho- rion in Düsseldorf herangetreten ist wegen Uebernahme der Ministerpräsidentschaft in Preußen. Horiov wird in den nächsten Tagen nach Berlin kommen, um sich mit den Füh­rern der Zentrumsfraktion in Verbindung zu setzen.

Berlin, 3. Febr. DieZeit" gibt auf die von Ministerprä­sidenten Braun an die volksparteilichen Vertreter gestellten! Fragen folgende Antwort:Darüber, daß die Landtags»! fraktion der Deutschen Volkspartei beide Frage« mit Nein beantwortet, kann kein Zweifel sein."

Ablehnung der französischen Botschaft beim Vatikan

Paris, 3. Febr. In der Kammersitznng, worin verschiedene Redner für die Beibehaltung der französischen Botschaft.- beim Vatikan eintraten, erklärte Ministerpräsident Her- riot, die innere Politik und die Außenpolitik Frankreichs ständen außerhalb des Glaubensbekenntnisses. Es gebe in Frankreich viele katholische und religiöse Kreise, die seine Ansicht billigten. Aus diesem Grunde widersetze sich die Re­gierung der Rückverweisung des Art. 9 des Haushalts an den Finanzausschuß, sie erkenne aber den Beschluß des Staats­rats an, daß das Konkordat für Elsaß-Lothringen fortbestehe. Er schlage deshalb im Einvernehmen mit dem Finanzaus­schuß vor, 58900 Francs für erneu Missionschef beim Vatikan zu bewilligen, der die Vertretung der elsaß-lothringischen Angelegenheiten weiterzuführen hätte. Der Missionschef würde von einem Archivbeamten und einem Legationssekre­tär begleitet sein. Darauf wurde von der Rechten folgen­der Antrag eingebracht: Wer für die Rückverweisung des Art. 9 an den Finanzausschuß stimmt, stimmt für die Bei­behaltung der Botschaft beim Vatikan. Als der Abg. Cot- rat die Rednertribüne besteigen wollte, zeigte sich, daß ein Teil der Sozialisten und ein Teil der Radikalen wegen der Ankündigung des Ministerpräsidenten über die Entsendung eines Missionschefs für Elsaß-Lothringen an den Vatikan sehr unruhig geworden war, sodaß der Kammerpräsident dis Sitzung unterbrechen mußte. Während dieser Pause traten die radikale und die sozialistische Kammerfraktion zu einem Meinungsaustausch zusammen. Dabei wurde vorgeschlagsn, den Kredit von 58 600 Francs nicht auf den Haushalt des Auswärtigen zu übernehmen, sondern auf den Sonderhaus­halt für Elsaß-Lothringen. Die beiden Kammergruppen ver­langten, daß noch abends über den Antrag, den Artikel 9 cm den Finanzausschuß zurückzuverwetsen, abgestimmt werde. Diese Abstimmung soll feststellen, wer Anhänger der Beibe­haltung der Botschaft beim Vatikan sei. Die weitere Bera­tung solle alsdann auf heute vertagt werden, um zu ermög­lichen, einen neuen Haushaltstitel für den Sonderhaushalt für Elsaß-Lothringen zu schaffen. Die sozialistische Fraktion schloß sich diesem von radikaler Seite angegangenen Vor­schlag an. In den Wandelgängen der Kammer wurde bis Entscheidung der Sozialisten und Radikale« als Kompromiß angesehen, das jedenfalls im Einverständnis mit Herr ist abgeschlossen worden sei. E' herrschte große Erregung, oa die Opposition glaubte, es werde infolge des Verhaltens der Sozialisten und Radikale« eine Ministerkrise ausbrecher. Nach etwa einstiindiger Unterbrechung stellte Ministerpräsi­dent Herriot im Namen der Regierung die Vertrauensfrag» gegen die von der rechten Seite beantragte ZurückverweisunH des Art. 9 des Haushalts für Aus.nrtige Angelegenheiten an den Finanzausschuß. Die A«m: - r lehnte dev Antrag Rückverweiin^n n-ft 314 Stimmen ab timurt»

d-..i.r der < .gung der ,^,eu Botschaft .«« Bati-

tikan zn.

Neues vom Tage.

Der neue Vorfitzende der Deutfchnationalen

Berlin, 3. Febr. DerLokalanzeiger" erblickt in der Wahl des Grafen Westarp zum Vorsitzenden der deutschnationa­len Reichstagsfraktion ein politisches Bekenntnis nach der Richtung, daß sich auch der sogenannte altkonservative Teil' der deutschnationalen Reichstagsfraktion rückhaltlos hinter; jene Erklärung der Deutschnationalen gestellt hat, durch welche die Politik des Kabinetts Luther in ihren Grund-! zügen von den Deutschnationalen gebilligt wird. Wenn Graft Westarp jetzt den Vorsitz der deutschnationalen Reichstags-^ fraktion übernommen habe, so bedeute das, daß auch er und, fein enger Freundeskreis die Außenpolitik des jetzigen« Reichskabinetts stütze und billige.

Der Arbeitsplan des Reichstages

Berlin, 3. Febr. Der Aeltestenrat des Reichstages Hatz den Arbeitsplan für das Reichstagsplenum bis zur Oster» pause folgendermaßen festgesetzt: Diese Woche und die bei­den nächsten Wochen werden vollkommen durch Plenarsitzun­gen in Anspruch genommen werden bis zum Freitag, den 20. Februar. Darauf tritt eine Pause vom 21. bis^25. Febr. einschließlich ein. " "

Aus dem NeHtsaüsschuß des Reichstages

Berlin, 3. Febr. Der Rechtsausschuß des Reichstages hÄZ schäftigte sich mit den Amnestieanträgen der Deutschen Volks^ -Partei, der Deutschnationalen, der Sozialdemokraten undl der Kommunisten. Die Vertreter Preußens, Bayerns und! Württembergs bestritten die Zuständigkeit des Reichstages! für die Straftaten, die zur Zuständigkeit der Landesregie- Immgen gehören. Reichsjustizminister Dr. Frenken wiest ^aruf hin, daß die Frage der Kompetenz bestritten sei und) die Reichsregierung die Kompetenz bisher für sich in An-' Spruch genommen habe und eine abweichende Erklärung nicht; «bgeben könne, bevor sie mit den anderen Ressorts Fühlung genommen habe. Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) wies ge­genüber diesen Ausführungen auf die früheren Amnestien ihm, gegen die die Länder keinen Einspruch erhoben hätten.« -Der Vertreter Preußens betont demgegenüber, daß es sich­st« den von den Vorrednern erwähnten Fällen lediglich um i Amnestien aus Grund völkerrechtlicher Abmachungen in- -Friedensverträgen und deren Ausführungen gehandelt 'Habe, mit Ausnahme der Amnestien im Kapputsch. Abg. Lohmann (Dtnl.) verlangt eine Amnestie im Sinne des -deutschnationalen Antrages, selbstverständlich aber unbescha- !-det der Rechte der Länder. Der Reichsjustizminister sagte sauf Wunsch des Ausschusses zu, in kurzer Zeit eine Statistik -über die bereits erlassenen einzelnen Gnadenbeweise vorzu­legen. Zu der Frage einer Parallelamnestie der Länder be­tont er, daß or einem solchen Schritte feststehen muffe, irr welchem Umfange das Reich eine Amnestie für sich erlaffen werde.

Der Pazifist Basch und Dr. Luther

Paris, 3. Febr. Professor Victore Basch behandelt in der Ere Rouvelle" die Aufforderung des deutschen Reichskanz­lers Dr. Luther zu direkten Verhandlungen zwischen Deutsch­land und Frankreich. Er tritt für sofortige Verhandlungen ein und erklärt, Reichskanzler Dr. Luther habe durch sein« Aufforderung nur das verlangt, was die Franzosen selbst vor hätten, nämlich daß die beiden Regierungen über die verzögerte Räumung der Kölner Zone verhandeln. Reichs­kanzler Dr. Luther habe sich auch bereit erklärt, die drei Grundsätze Herriots: Sicher' -ft, Schiedsverfahren und Ab­rüstung anzunehmen.

Der Spritschieber

Bsrlr», 3. Febr. Der Spritschieber Kopp, der vor einiger Zeit in Holland verhaftet wurde, dann aber wieder freige» -lassen wurde, weil das ihm zur Last gelegte Vergehen gegen! das Monopolgesetz und Beamtenbestechung dm holländische«! Behörden keinen Anlaß boten, die Auslieferung Kopps zu, genehmigen, ist erneut verhaftet worden, da er auch wegen Betrug uud Urkundenfälschung verfolgt wird. Die Auslie­ferung Kopps dürfte nunmehr gesichert sein. . ^

Ein Abkomme« in Shanghai //

S.) - -Hai, 3. Febr. (Reuter.) Die hiesigen militärischen Führer schloffen ein Abkommen über die Entmilitarisierung Shanghais. In dem Abkommen wird ferner bestimmt, daß ein Zivilgouvcrneur ernannt werde" solle und daß die Han­delskammer non Wusnch die Waffe.«. Trupp«-, die von Shanghai weWezoger. werden sollen, übernehmen ,^oe,r