Amtliche und Privatanzeigen.
Bekanntmachung
betreffend die
AMtlimg von Veründernnge«. welche eitle Berichtigung der Srnnd-, GebSnde- oder Gewerbekatasterr bedinge«.
Auf Grund des Art. 4 des Gesetzes vom 20. Dezember 1899 betr. die Anlegung und Fortführung der Steuerbücher (Reg.Vl. S. 1219) und Art. 60 des Gesetzes vom 8. August 1903 betr. die Desteuerungsrechte der Gemeinden und Amtskörperschaften (Reg.- Blatt S. 397) sowie K 7 der Anweisung des K. Steuerkollegiums Abteilung für direkte Steuern vom 23. September 1904 zum Vollzug des Gesetzes betr. Abänderungen des Gesetzes vom 28. April 1873 über die Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer vom 8. August 1903 (Amtsbl. des Steuerkollegiums S. 227) werden diejenigen Grundeigentümer (und Eefällberechtigten), sowie Gebäudebefitzer, bei deren Grundstücken und Gefällen oder Gebäuden während des laufenden Kalenderjahrs eine Veränderung stattgefunden hat, welche eine Aenderung des Steuerkatasters zur Folge hat, aufgefordert, hievon bis 31. Dezember d. Z., spätestens aber bis zum 15. Januar k. I., bei dem Ortsvorsteher Anzeige zu machen. Ebenso sind von den Gewerbetreibenden etwaige in ihrem Betrieb eingetretene (nachhaltige) Veränderungen bis spätestens 31. Dezember d. I. bei dem Ortsvorsteher anzuzeigen.
Eine Anzeigepflicht liegt vor:
I. Bei dem Grundeigentum und den Gefällen in den Fällen
von Art. 70, 71 und 72 des Gesetzes vom ^ (Reg.Vl. von
1903 S. 344), also insbesondere:
n) wenn die Kultur eines Grundstücks auf die Dauer verändert wird durch Verwandlung von Aeckern in Wiesen, Wald u. s. w. oder umgekehrt, Verwendung eines Grundstücks als Baumgut, Hopfengarten, Steinbruch u. s. w. oder durch das Aufhören einer solchen Verwendung!
b) wenn ein Grundstück die Eigenschaft eines Gartens annimmt oder ein als Garten eingeschätztes Grundstück diese Eigenschaft verliert;
c) wenn eine Grundlast abgelöst wird oder eine im Ee- fällkataster laufende Nutzung aus einer anderen Ursache aufgehört oder sich verändert hat.
II. Bei den Gebäuden in den Fällen von Art. 81 und 82 des obengenannten Steuergesetzes, also insbesondere:
n) wenn ein Gebäude oder Gebäudeteil niedergerissen worden, ganz oder teilweise zugrundegegangen, oder sonst zur Benützung untauglich geworden ist;
d) wenn ein Gebäude eine Wertsverminderung oder eine Wertserhöhung dadurch erhalten hat, daß es zum Zweck einer anderen dauernden Verwendung baulich umgewandelt worden ist;
c) wenn ein Gebäude neu errichtet, oder wenn ein Gebäude durch Auffetzen eines oder mehrerer Stockwerke, oder durch Ueberbauung einer weiteren Grundfläche vergrößert worden ist.
III. Bei den Gewerben gemäß Art. 100 des obengenannten Gesetzes:
a) wenn ein Gewerbe neu begonnen, oder mit einem schon bestehenden Gewerbe ein weiteres verbunden worden ist;
b) wenn ein Gewerbe oder eines von mehreren durch dieselbe Person betriebenen Gewerben aufgegeben worden ist;
c) wenn das Betriebskapital oder die Zahl der Gehilfen und Arbeiter bei einem Gewerbe erheblich und nachhaltig vermehrt
oder vermindert worden ist.
Die Herren Ortsvorsteher wollen für die ortsübliche Bekanntmachung des Vorstehenden in ihrer Gemeinde Sorge tragen. Hirsau, den 27. November 1913.
K. Bezirkssteueramt.
D o e l t e r.
Calw.
Mit Zustimmung des Eemeinderats vom 20. November 1913 (Prot. 8 386), erläßt der Stadtvorstand nach Art. 52 Abs. 2 auf Grund des Art. 33 Z. 2 des Pol.-Strafgesetzes nachstehende, vom K. Oberami unterm 24. November 1913 für vollziehbar erklärte
ortspolizeiliche Vorschrift
über die
Miilnpsung der Blutlaus.
1. Die Besitzer, (Eigentümer, Pächter, Nutznießer), von Obstbäumen haben das Auftreten der Blutlaus aus ihren Bäumen unverzüglich dem Stadtschultheißenamt anzuzeigen.
2. Die von der Blutlaus befallenen Bäume sind unverzüglich einer Reinigung zu unterziehen. Die Reinigung erfolgt am besten durch Abbürsten der befallenen Stellen mit Obstbaumkarbo- lineum, Hinsbergs Lauril-Karbolineum oder einfachem Seifenwasser. Außerdem ist die Reinigung sämtlicher Bäume von dürrem Holz, Moos und lockerer Rinde und das Bestreichen der Baumstämme mit Kalkmilch, dem etwas Karbolineum beigefügt A'öu empfehlen. Der Vorstand des Obstbauvereins und der städt. Baumwart Kopp sind zur Belehrung der Baumbesitzer gerne bereit.
3. Die Durchführung dieser Maßregeln wird vom städt. Baumwart überwacht werden, welchem hiezu die Befugnis zum Betreten der privaten Baumgüter zusteht.
4- Baumbesitzer, welche sich in der Bekämpfung der Blutlaus lässig zeigen, können nach Art. 33, 2 P.-Str.-E. bestraft werden.
Stadtschultheißenamt:
Conz.
Deckenpfronn. Wahlvorschlag.
Zu der am Mittwoch, den 3. Dezember» stattfindenden
GemeinSeratsivahl
erlauben wir uns, der Bürgerschaft
Jakob Paulus, Baltessohn
vorzuschlagen. Diele Wähler.
kaksn
für die Heil- und Pflegeanstalt fürSchivachsinnigeundEpileptische in Stetten
nimmt entgegen
.Hauptlehrer Mäckle
MMtl. VMSVkMll EM.
Am Montag, den 1. Dezember, abends 8 Uhr findet in der Restauration Schechinger eine
MtglieSer-vcrsammlung
statt. Tagesordnung: Eemeinderatswahl.
Um recht zahlreiches Erscheinen ersucht
der Ausschuß.
e. 6. w. d. 8.
Ab 1. Dezember 1913 empfehlen wir unfern Mitgliedern:
Aprikosen, extra
Psd. SS
Bakkhonig la.
« ss
Biruschuitze ttal.
- 23
„ deutsche
, 30
Dampsöpsel ia. l ^
, SS
dto. extra i3. j s
, SS
Krauzfeigen ia.
.. 32
Haselnutzkerue
.. 8S
dto. 13.
.. 1.00
Mandeln
.. 1.45
.. gewählte
.. 1.80
- hauddelesen „1.7s
Korinthen, gewählte
.. 40
Pfirsiche, extra
.. ss
Sultanine«, extra Psd. 7V Weben. Auslese .. so Orangeat l3., Livorn. .. ss Zitronat is., Korsika .. 7S Zwetschgen, serb .. 30 „ »» »» 38
Zitronen, feinste St. 7U. 8 Kakao, gar. rein W. 80 bis Mk. 2.00 Chokolade. gar. rein Psd. 80 Mehl, Kaiserauszug „ 21 „ Nr. o „ 20 Backzutker 24
Puderzulker „ 2ö
Weihnachtsliste bitten wir von Donnerstag ab in den Läden abzuholen.
Allsimgs^ ^otuikant: LsrI Lsntnsr, Löppingon.
Hssrlikttkn »sw.
tortigt in bekannt soliclsr unü keiner Auskükrung
prlseur Mar, Narktplatr.
Mönster lleilnirMs-Kesekeill.
Forstamt Liebenzell.
Mer-Berkaus.
Am Donnerstag, den 4. Dezember, vorm 8'/, Uhr, wird auf der Forstamtskanzlei die Ackerparzelle Nr. 254 der Markung Bieselsberg mit 0,4442 bs im öffentlichen Ausstreich verkauft.
Verscbieäeve bleubeiten iv
osbkarten
der OeAencl beim Lerirkelcrankenbaue
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o. (j. Krücke.
Gejucht wird auf 1. Januar ein ordentliches
Mädchen
das kochen kann und in den Haus» arbeiten erfahren ist.
Frau Robert Wagner.
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an kleine Familie sofort oder später zu vermieten.
Emil Moros» z. Rappen.
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