A«« Welt and Zelt.

Die Affäre Forstner vor dem Offizierkorps.

Ein Zaberner Berichterstatter der Straßburger Neuensten Nachrichten weiß zu melden: Gestern abend weilte in Zabern der Komm. General von Deimling und der Divisionskommandeur General­leutnant von Eben. Zu der Besprechung, die in der Aaffaire Forstner stattfand, war das ganze Offizier­korps hinzugezogen. Aus bester Quelle erfährt der Korrespondent, daß Leutnant Freiherr von Forstner einen scharfen Verweis erhalten und daß er es nur seinem jugendlichen Alter von 19 Jahren zu verdanken habe, daß er vorläufig im Heereverbleibe. Der Ge­brauch des durch ihn angewandten Wortes ist in­zwischen durch Regimentsbefehl strengstens verboten worden. Im Anschluß an den Fall ist nun auf den Gängen der verschiedenen Kompagnien folgende Be­kanntmachung handschriftlich angebracht: Der Soldat hat über Dienstangelegenheiten Verschwiegenheit zu beobachten. Bei allen Meldungen und Aussagen muß er sich der strengsten Wahrheit befleißigen. Die absichtlich unrichtige Erstattung von Rapporten, dienstlichen Meldungen oder Berichten oder ihre Weiterbeförderung unterliegt strenger Bestrafung.

Für die Veteranen.

München, 26. Nov. Die Kammer der Abgeord­neten hat in ihrer heutigen Sitzung die Anträge der Sozialdemokraten, Liberalen und Konservativen an­genommen, wonach die Regierung ersucht wird, im Bundesrat dahin zu wirken, daß für die Veteranen­fürsorge seitens der Regierung weiteres geschehe. Der Minister des Innern Dr. Freiherr von Soden, hatte im Laufe der Debatte erklärt, daß eine weitere Er­höhung der Veteranenbeihilfen Millionen kosten würde. Die Finanzlage des Reiches gestatte es aber nicht, noch weiter zu gehen, trotz allen Mitgefühls für die Veteranen.

Ausgewiesene Spione.

Der schweizerische Bundesrat hat in der Genfer Spionage-Angelegenheit drei der Spionage über­führte Personen, Larguier, Menozzi und Rosetti, aus dem Gebiet der schweizerischen Eidgenossenschaft aus­gewiesen. Die Untersuchung ergab, daß sich diese Personen der Spionage gegen Italien u. Deutsch­land zugunsten Frankreichs schuldig gemacht haben.

Ein deutscher Fremdenlegionär im Unglück.

Toulon, 26. Nov. Als der Richter Layet nach Hause ging, traf er an der Schwelle seiner Tür einen jammernden Menschen. Er fragte den Unglücklichen und erfuhr von ihm, daß er Paul Hebert heiße, 22 Jahre alt und deutscher Untertan sei. Während drei Jahren und fünf Monaten habe er in Sidi Bel Abbes im ersten Regiment der Fremdenlegion ge­dient. Wegen einer Wunde am rechten Fuße sei er entlassen worden. Er fügte hinzu, daß er Arbeit in Toulon gesucht, aber nicht gefunden habe, und

daß er während des ganzen Tages noch nichts gegessen habe. Richter Layet begleitete den Fremdenlegionär auf das Polizeiamt, von wo man ihn in ein Re­staurant schickte, in dem er zugleich vorläufig wohnen kann, bis eine Entscheidung über ihn getroffen sein wird.

Ludwigshafen, 26. Nov. Mit einem bedeutsamen Pro­jekt beschäftigen sich zurzeit die Verkehrsvereine Ludwigshafen und Mannheim. Sie sammeln Material, um die Aufmerksam­keit der Staatsbehörden und der beiden Städte auf eine Un­tertunnelung des Rheins statt einer zweiten Rheinbrücke zu lenken. Nach einer Mitteilung der Sachverständigen liegen hier die Verhältnisse sehr günstig, da der Rhein nur 280 Meter breit ist und die Grundwasserverhältnisse keine besondern Schwierigkeiten verursachen. Die Kosten werden auf etwa 5 Millionen Mark veranschlagt, sind also nicht höher als die für eine zweite Rheinbrücke. Dabei würden die Kosten für Häuser­ankauf zur Herstellung von Brückenaufgängen fortfallen, da die Auffahrt und Abfahrt zum Tunnel durch elektrische Fahr­stühle geschieht.

München, 26. Nov. Kaiser Wilhelm und Ge­mahlin werden am 15. und 16. Dezember in Mün­chen weilen, um den Besuch zu erwidern, den der König und die Königin dem Kaiserpaar anfangs März ds. Js. abgestattet haben.

Erfurt, 26. Nov. Der Regierungspräsident hat in den Landkreisen Erfurt, Mühlhausen, Langensalza, Nordhausen die Bestimmung über die Wertzuwachssteuer aufgehoben, weil der Ertrag in keinem Verhältnis zu den Veranlagungskosten steht.

Diepholz (in Oldenburg), 26. Nov. Bei einem Scheunenbrand auf dem Hose des Gutsbesitzers Kirch­hofs sind fünf Kinder ums Leben gekommen.

Zürich, 26. Nov. Der deutsche Kaiser wird für den 1915 in Zürich stattfindenden internationalen Sängerwettstreit deutschsprachiger Sängervereine einen Ehrenpreis stiften. Die Veranstaltung wird vom Deutschen Männergesangverein in Zürich durchgeführt.

Newyork» 26. Nov. Der frühere demokratische Bürgermeister von Syracuse im Staate Newyork wurde in Anklagezustand versetzt, weil er gesetzwid­rig von der Stadtverwaltung Beiträge für die po­litische Wahlbewegung zu erhalten suchte.

«Sericdtssaal.

Die Verurteilung des Leutnants Tiegs.

Metz, 26. Nov. Das Kriegsgericht hat den Leutnant Tiegs vom Lothringischen Fußartillerieregiment Nr. 16 in Diedenhofen wegen Totschlags, begangen an dem Fahnen­junker Förster, zu 10 Jahren Zuchthaus, Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf 10 Jahre und Entfernung aus dem Heere verurteilt. Die Begründung des Urteils erfolgte öffentlich. Darin wird dargelegt, daß Tiegs nach seinem Freispruch durch das Oberkriegsgericht von einem ihm zur Last gelegten Vergehen mit dem Fahnenjunker Förster und dem Leutnant Krosch gekneipt und dann in seiner Wohnung mit den beiden die Kneiperei fortgesetzt habe. Als am andern Morgen Leutnant Krosch die Wohnung verließ, kneipten Tiegs

und Förster weiter. Nachmittags 2 Uhr hörte man aus der Wohnung vier Schüsse. Ein Schuß ging durch ein Bierglas, drei Schüsse verletzten den Fahnenjunkter, zwei trafen in die Brust, einer in den Oberschenkel. Tiegs bestritt, geschossen zu haben. Es ist aber fest ge stellt, daß Förster sichselbstnichtdieSchüssebeigebrachthaben kann, sondern daß sie von dritter Hand herrühren mußten. Förster hat auch gleich dem Untersuchungsrichter und andern Zeugen gegenüber angegeben, daß Tiegs dreimal auf ihn gezielt und geschossen habe. Das Gericht verneinte Fahrlässig­keit und nahm vielmehr Vorsatz an. Von der Anwendung des § 51 des Strafgesetzbuchs (Mangel freier Willensbestimmung) könne keine Rede sein; auch Körperverletzung mit Todeserfolg komme nicht in Frage. Der Beweggrund seinicht aufgeklärt. Das Gericht war der Ansicht, daß eine Angelegenheit mit Leutnant Krosch, bei der es sich um einen Meineid handeln sollte, bei der Tat keine Rolle gespielt habe, vielmehr habe eine andere Sache dabei wohl mitgewirkt, nämlich eine schwebende Verfolgung wegen einer falschen Wachtmeldung, bezüglich de­ren er verschiedentlich, aber vergeblich Leutnant Krosch zu be­stimmen suchte, zu seinen Gunsten auszusagen. Diese An­gelegenheit sei Tiegs fortwährend durch den Kopf gegangen und habe ihn schließlich zu dem Versuch veranlaßt, selbst Hand an sich zu legen. Er sei aber daran durch den Fahnen­junker verhindert worden, da letzterer dem Gespräch zugehört habe, in dem Leutnant Krosch das Ansinnen des Leutnants Tiegs ablehnte. Da möge dem Tiegs, nach Ansicht des Ge­richts, dann der Gedanke gekommen sein, den Zeugen Förster aus der Welt zu schaffen. Das Gericht habe deshalb Tot­schlag angenommen.

Farnilieii. Nachrichten.

Verlobungen. Lina Kaiser, Friedrich Weißer, Schw. Hall-Stuttgart-Neuenstein. Klara Oppenländer, Georg Althenn, Besigheim-Bad Soden. Elise Leihenfeder, Hans Griesinger, Untergruppenbach-Stuttgart. Berta Weiler, Johannes Gülch, Klein-Eislingen-Bezgenriet. Katharine Thurner, Hans Lieblich, Süßen-Sparwiesen-Göppingen. Berta Schwarz, Karl Gaide, Faurndau-Dettingen-Teck-Jeben- hausen. Todesfälle. Stuttgart: Eugenie Weidlich geb. Frey, Alfred Peuerle, Privatier, 73 I. Julie Mohn geb. Burger. Marbach: Friedrich Hiller, Metzgermeister, 73 I. Hall: Karl Schwarz, 82 I. Böblingen: Maria Gastel geb. Arnold. Gmünd: Maria Kraus geb. Habermann, 58 I. Friederike Lempp geb. Hahn, 65 I. Mögglingen: Gottlieb Jopp, 82 I.

Konkurse in Württemberg. K. Amtsgericht Stuttgart-Stadt. Walter Siebert, Kaufmann, Stutt­gart, Inhaber eines Sportartikelgeschäfts, König­straße 82 p. K. Amtsgericht Stuttgart-Amt. Gottlob Fehrle, Maler in Plieningen. K. Amts­gericht in Biberach. Klob, Johannes, Maurer­meister in Obersulmetingen. K. Amtsgericht Hei­denheim. Wilhelm Räuchle, Fuhrmann in Heiden­heim.

Für die Schriftleitung verantwortlich: Paul Kirchner. Druck und Verlag der L. Oelschläger'schen Buchdruckerei.

Amtliche und Privatarrzeigen.

K. Forstamt Hirsau.

1/SegbMskkvriI.

Der 1030 Meter lange im Staatswald Lützenhardt gelegene Kaminfegerweg soll erbreitert und mit einer Wendeplatte versehen wer­den. Die Arbeiten mit einer Boranschlagsumme von 1135 Mk. sind unter Zugrundelegung der hierfür bestehenden gedruckten Bedingungen zu vergeben.

Liebhaber wollen ihre Angebote in Prozenten der Ueberschlags- preise bis Mittwoch, den 10. Dezember, vormittags 11 Uhr, bei dem Unterzeichneten Forstamt, wo Kostenvoranschlag und Bedingungen eingesehen werden können, einreichen.

Hirsau, den 26. November 1913.

K. Forstamt:

_ Dr. Harsch.

Calw.

Latrine-Verkauf.

Am Samstag, den 29. November 1913, vormittags 9 Uhr, werden auf der Stadtpflege etwa 50 Faß Latrine aus der städtischen Sammelgrube am Gechinger Fußweg im öffentlichen Ausstreich verkauft, wozu Liebhaber eingeladen werden.

Den 26. November 1913.

Stadtpflege: Dreher.

Calw, den 26. November 1913.

Danksagung.

Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme bei dem Hinscheiden unseres lieben Gatten und Vaters

Johann Keller

sagen den herzlichsten Dank

die trauernden Hinterbliebenen.

Calw, 26. November 1913.

Danksagung.

I

Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme bei dem Hinscheiden unseres lieben Kindes

Adolf

für die trostreichen Worte des Herrn Stadlpfarrers, die vielen Blumenspenden und die zahlreiche Begleitung zu seiner letzten Ruhestätte sagen den herzlichsten Dank

die trauernden Ellern

Wilhelm Seiz und Frau.

Z

ZchwakrwMvmiil ealw.

Samstag» den 29. ds.» abends pünktlich um 8 Uhr:

kamillen-kbsuN

imBadischen Hof«.

Lichtbildervortrag (Herr Rektor Beutel) über die Befreiungskriege 181315. Musik- «nd Gesangs - Borträge. Anschließend: Tanz-Unterhaltung. .

Die verehr!. Mitglieder werden zu zahlreicher Beteiligung freund- lich eingeladen. Gäste willkommen.

Der Borstand.

IW. Die Lichtbilder werden der Schuljugend am Freitag abend S Uhr vorgeführt. Für Kinder unter 10 Jahre« wird «m erwachseue Begleitung ersncht.

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