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Nr. 268.
Arnis- und Anzeigeblatl für den Gberamtsbezirk (Lalw.
88. Jahrgang.
i Psg. Schluß für Jnseratanriahme
Ssmstag, den H5. November
Bezugspreis: In der Stadl mir Trägerlohn Mk. 1.26 vierleljLhrttch, Hosr« bezugSprris für den OrlS- und Nachbarortsverkehr Mk. 1.20, im Fernverkehr Mk. 1.SV. Bestellgeld in Württemberg 30 Pfg., in Bayern und Reich 42 Pfg.
Amtliche Bekanntmachtrngen
Sekannlmachung.
Die Schweineseuche
ist in Simmozheim erloschen. Die angeordneten Schutzmaßregeln sind wieder aufgehoben.
Calw, den 14. November 1913.
K. Oberamt:
Amtmann Ri pp mann.
Die heutige Nummer umfaßt 1v S eiten.
Der griechisch-türkische Friede.
Athen, 14. Nov. Der griechisch-türkische Friede ist um Mitternacht unterzeichnet worden.
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Der Inhalt des Uebereinkommens ist folgender: Alle Verträge und Konventionen, welche vor dem Kriege bestehen, werden in vollem Umfange wieder in Kraft gesetzt. Den durch die Kriegsereignisse kompromittierten oder in Beziehung dazu stehenden Personen wird volle Amnestie gewährt. Die Einwohner der griechischen Gebiete werden griechische Untertanen, wenn sie nicht binnen dreier Jahre für die ottomanische Nationalität optieren und ihren Wohnsitz außerhalb Griechenlands nehmen. Die Einwohner der abgetretenen Gebiete behalten den in diesen Gebieten gelegenen Grundbesitz. Das Protokoll sichert Achtung vor dem Eigentumsrecht. — Privater Besitz darf nur aus Gründen des öffentlichen Wohles und gegen eine Entschädigung enteignet werden. Das private Eigentum des Sultans und der kaiserlichen Familie wird als solches anerkannt und bleibt im unanfechtbaren Besitze der Eigentümer, während der Privatbesitz des Dominialgutes in der dem Vertrage beigefügten Liste aufgeführt ist und der Entscheidung des internationalen Schiedsgerichts ur Haag unterliegen soll. Die Frage des Unterhaltes der Kriegsgefangenen wird gleichfalls durch ein Schiedsgericht entschieden, während den kriegsgefan- genen Offizieren das gezahlte Gehalt vergütet wird. Die Frage der Zurückgabe der weggenommenen Schiffe und die Schadenersatzforderungen der Jnter- essenteninfolge Embargos oder Wegnahme von Schiffen werden einem Schiedsgericht unterbreitet. Die Frage der Muftis und ihrer richterlichen Befugnisse ist geregelt. Die Wakufgüter (Wakufgüter sind solche, die den milden Stiftungen und Moscheen gehören), werden anerkannt, der Wakufzehnte ist aufgehoben: aber wenn die mohammedanischen Klöster, Moscheen und Seminare ihren Unterhalt nicht zu bestreiten vermögen, wird die griechische Regierung sie unterstützen. Die Frage des Wakufs ist in dem dem Vertrage angehängten Protokoll auf Grund der Arbeiten der Unterkommission im einzelnen geregelt.
Mit der Unterzeichnung des griechisch-türkischen Friedens ist nun auch amtlich der Zustand zwischen den beiden letzten der feindlichen Staaten eingetreten, der durch die Uebermüdung der Parteien und den Machtspruch Rumäniens in Wirklichkeit schon lange gegeben war. Monatelang hatte die Wage geschwankt, oft hatte sich der Ausblick auf einen neuen Waffengang eröffnet, noch in den letzten Tagen waren die Worte wieder recht drohend geworden, da haben sich fast überraschend schnell die Verhandlungen zum Frieden geneigt. Da die Athener Reise des rumänischen Ministers des Innern, Take Jonescu, das ihrige dazu beigetragen zu haben scheint, den Lauf der Dinge zu beschleunigen, so geht man gewiß nicht fehl, wenn man Rumäniens Haltung wieder als das Zünglein an der Wage anspricht. Dem Vertrag von Bukarest ist der Vertrag von Athen gefolgt, und hat, wie jener, der europäischen Welt ein Stück der Sorgen um den Balkan abgenommen. Es bleibt gewiß noch reichlich genug davon übrig, ist doch jetzt
Albanien wieder Trumpf und die Schwierigkeiten, die sich an Liesen Namen knüpfen, aber man wird doch nicht ohne Befriedigung die Nachricht von dem griechisch-türkischen Friedensschluß aufnehmen, mit dem die endlose Feilscherei, das Hin und Her zwischen den beiden Staaten wirklich ein Ende genommen hat und die drohend geballten Fäuste sich friedlich gelöst haben.
Stadt, Srzlrk «ad NaHbarschaft.
Calw, den 15. November 1913.
Zum Ernte- und Herbstdankfeit.
Auch in diesem Jahre ist es nicht möglich, in vollen, Hellen Jubeltönen den Ertrag des Jahres zu feiern. Zwar die Getreideernte ist besser eingebracht worden als im vorigen Jahre, und es fehlte nicht an warmen, sonnigen Tagen, die die lange Reihe von Regentagen unterbrachen. Aber wo die Obst- und Weinernte einen wesentlichen Teil des ländlichen Einkommens bildet, da begegnet man betrübten und verzagten Gesichtern. Als die Bäume in der schönsten Blüte standen, erfolgte plötzlich ein Wettersturz: statt des Blütenschnees bedeckte der Winterschnee die Aefte, und in den auf den Schneefall folgenden Hellen Nächten sank die Temperatur so tief, daß stellenweise fast die gesamten Hoffnungen auf einen Ertrag der Obstbäume und der Weinberge begraben werden mußten. Was aber von jener Katastrophe übrig gelassen wurde, das ging hie und da durch Hagelschlag und Sturmschäden und durch die anhaltende naßkalte Witterung im Juli zu Grunde.
Wie mancher wackere, fleißige Mann mag unter den Betroffenen sein! Ein guter Obstertrag — und er hat seine Schulden vollends abbezahlt; ein Ausfall, und er sinkt wieder zurück in die Zeiten, wo er mit Sorgen daran denken muß, wie er seinen Verpflichtungen Nachkommen soll. Das ist doch das Schwere an solchen Naturereignissen: sie treffen ohne Wahl den Vorwärtsstrebenden und den Bequemen, den Ernstgesinnten und den Leichtherzigen; sie scheinen ebensosehr der Güte wie der Gerechtigkeit Gottes zu widersprechen und befördern deshalb jene stumpfe Ergebung in ein blindes Schicksal, die bei vielen unserer Zeitgenossen an Stelle des Gottesglaubens getreten ist. Aber ist man damit, daß man sich den lebendigen Gott durch das kalte, unerbittliche Naturgesetz verdrängen läßt, besser daran gegenüber den Wechselfällen des Lebens? Wem freilich Gott bisher nur eine Hilfslinie für sein Denken oder ein Bürge seines irdischen Glückes gewesen ist, der läßt nach solchen Erfahrungen diese Hilfslinie als überflüssig fallen und verzichtet auf den unzuverlässigen Bürgen; wer aber Gott um seiner selbst willen gesucht hat, dem geht gerade in solchen Zeiten der Prüfung eine Ahnung auf von den unergründlichen Tiefen seines Wesens, und er ruht nicht eher, als bis er unter dem Kreuz von Golgatha die Lösung des Rätsels gefunden hat. Die Zahl derer, die murrend das Unvermeidliche über sich ergehen lassen, wird vielleicht immer die größere sein; aber es gibt doch auch viele in unserm Volk, die die ernste Sprache solcher von Gott verhängter Prüfungen nicht überhören und für den Ausfall an äußerem Ernteertrag entschädigt werden druch den Gewinn einer tieferen Lebens- und Eotteserkenntnis.
Die Wahl der Arbeitnehmer zum Ausschuß der Allgemeinen Ortskrankenkasse Calw
fand gestern statt. Auf den Wahlvorschlag Nr. 1 (Kassenvorstand) entfielen von 457 insgesamt abgegebenen Stimmen 245, für den Wahlvorschlag 2 (Freie Gewerkschaften) 212 Stimmen. Die Vertretung der beiden Listen im Vorstand wird etwa im Verhältnis von 5 zu 3 stehen.
Von der Preußisch-Süddeutschen Klassenlotterie.
In der gegenwärtigen dritten Preußisch-Süddeutschen Klassenlotterie sind bis jetzt die süddeutschen Lose mehr vom Glück begünstigt gewesen, als in der vorhergegangenen zweiten Lotterie. So wird von Heidenheim berichtet, daß dort ein Gewinn von 20 000 M an Arbeiter einer dortigen Maschinenfabrik gefallen sei, und ebenso haben Arbeiter in Baden-Baden einen Gewinn von 75 000 M gemacht. In der 5. Klasse, deren Ziehungen am 7. November begonnen haben, sind auf von württembergischen Einnehmern gekaufte Lose schon am ersten Ziehungstag Gewinne im Betrag von zusammen rund 70 000 und am zweiten Ziehungstage sogar Gewinne im Gesamtbetrag von 93 340 gefallen. Die Ziehungen dauern in der fünften Klasse bis zum 3. Dez. an allen Wochentagen fort, denn es ist ja eine Eigentümlichkeit der Preußisch-Süddeutschen Lotterie, daß die zahlreichen und namentlich die großen Gewinne in der Hauptsache erst in der 5. Klasse ausgespielt werden. Die Ziehungen der 1. Klasse der 4. Lotterie beginnen dann erst wieder im Jan. nächsten Jahres.
Konzert Haas. Ein Schüler des Herrn Haas schreibt uns: Freunden edler Tonkunst steht mit dem von Herrn Konzertsänger Fritz Haas auf heute (Samstag) abend angekündigten Liederabend ein erstklassiger Kunstgenuß bevor. Schon ein Blick auf das grandiose Programm mit seinem reichen Kranz von 25 der edelsten Blüten klassischer und moderner Eesangsliteratur verrät die sichere, durch und durch sachkundige Hand, welche hier die Auswahl getroffen hat. Der auf der vollen Höhe gesangstechnischen und musikalischen Könnens stehende Künstler verfügt über eine herrliche Baritonftimme, welche den strahlenden Glanz des Tenors mit der sonoren Fülle des Basses in sich vereinigt; durch seine seelenvolle, tief innerliche Vortragsweise, wie vermöge der das Ganze beherrschenden musikalischen Intelligenz vermag er Wirkungen nachhaltigster Art zu erzielen und das Herz des Hörers mit sieghafter Gewalt gefangen zu nehmen. In Herrn Musikdirektor Röhmeyer aus Pforzheim besitzt Herr Haas einen künstlerisch ebenfalls bedeutenden Begleiter am Klavier, dessen Name in seiner Heimat und darüber hinaus einen guten Klang hat, und so sind wir der festen Ueberzeugung, daß die Besucher des Konzertes Genüsse edelster Art bei der in Aussicht stehenden Veranstaltung finden werden.
Handwerkskammer Reutlingen. Bei den im September, vereinzelt auch im Oktober ds. Js. stattgefundenen Gesellenprüfungen haben aus dem Oberamtsbezirk Calw folgende Lehrlinge die Prüfung mit Erfolg abgelegt: Georg Kolmbach, Schneider aus Schmieh, Johannes Schnaufer, Schuhmacher aus Zavelstein, Joh. Eg. Hackius, Wagner aus Oberkoll- bach, Phil. Lörcher, Schreiner aus Neuweiler.
Von der Landw. Winterschule in Leonberg. Am Montag wurde die Landw. Winterschule Leonberg eröffnet. Sie wird von insgesamt 79 Schülern, von denen 52 auf den Unteren und 27 auf den Oberen Kurs kommen, besucht. Unter den Schülern sind 7 aus dem Oberamt Calw und zwar: Eisenhardt, Paul, Deckenpfronn; Lörcher, Jakob, Liebelsberg; Lörcher, Johannes, Oberkollwangen; Pfeiffer, Friedr., Calw; Rentschler, Jakob, Weltenschwann; Rau, Christian, Stammheim und Rentschler, Michael, Schmieh. — Auf die zum Geschäftskreis der Landw. Schule Leonberg gehörigen Oberämter verteilen sich die Schüler wie folgt: Böblingen 7, Calw 7, Cannstatt 1, Leonberg 28, Ludwigsburg 10, Nagold 2, Neuenbürg, 2, Stuttgart-Stadt 2, Stuttgart-Amt 6, Waiblingen 5. Von außerhalb des Geschäftskreises kommen 8 Schüler, darunter 3 vom Oberamt Freudenstadt und einer von Bayern.