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Hiezu das Schwarzwälder Sonntagsblatt.
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„Aus den Tannen"
Me de» Mo««t April!
Wir bieten unseren Lesern eine Tagesausgabe, die in übersichtlicher Weise das Neueste auf allen Gebieten bringt, sowie im Schwarzwälder Sonntagsblatt eineWochenausgabe mit wertvollem Inhalt zur Unterhaltung und Belehrung.
Bezugspreis im April 1 Mk. 30 Pfg.
' > ----- nebst Zustellungsgebühr. - -
Diejenigen Leser
welche unsere Schwarzwälder Tageszeitung „Aus den f
Tannen" gegen Naturalien bezogen haben, eruknern wir an die Bestellung unserer Zeitung bei der Post oder beim Postboten. — Auf Zeitungsbestellungen, welche nach dem 24. März gemacht werden, erhebt die Post eine ExLragebühr.
Des SachversLZnd'gexprogramm.
Paris, 21. März. Nach den Pariser Blättern wird der Sachverständigendericht in der nächsten Woche der Wiederherstellungskommifsion und sofort im Anschluß daran der Oeffentlichkeit übergeben werden. Tas „Echo de Paris" bringt die folgende Inhaltsangabe:
1. Tie Schaffung einer Goldnotcnbank, deren Kapital und Reserven zum Teil von ausländischen Kapitalisten, zum Teil von deutschen Kapitalisten aufgebracht wird. Ter Ertrag wird gegebenenfalls durch eine internationale, durch die deutsche Eisenbahn gewährleistete Anleihe begründet werden.
2. Tie Ausgleichung des deutschen Haushalts wird im Verlauf eines zweijährigen Zahlungsaufschubs durchgeführt. Während dieser Zeit müssen für Sach- lieferungen und zur Deckung der Besetzungskosten jährlich 900 Millionen Goldmark gezahlt werden. Ter jährliche Ueberschuß, den Deutschland nach seiner wirtschaftlichen Wiederanfrichtung alles in allem zur Bezahlung seiner Entschädigungen verwenden muß, wird auf drei Milliarden Goldmark beziffert. Bei früheren Beratungen hatte man sich zuerst für 4>,4 Milliarden Goldmark entschieden.
3 Tie finanzielle Einheit des deutschen Eisenbahnnetzes wird nachdrücklich durchgeführt werden, doch wird es in verschiedene Tirektionsbezirke eingeteilt, mn im besetzten Gebiete das Fortbestehen einer verwaltungsmäßigen 'Selbständigkeit zur Sicherung der militärischen Transporte der Besetzungstruppen zu ermöglichen. Diese Selbständigkeit dürfte derjenigen der -bayerischen Eisenbahnen sich nähern. Weiter werden die deutschen Eisenbahnen, bie durch die Markentwertung von ihrer Schuld befreit wurden, mit einem Betrag von 15 Milliarden Goldmark zu Gunsten der Verbündeten belastet werden- Dieser Betrag wird der Wiederherstellungskommission in Schuldverschreibungen nach und nach übermittelt werden.
4. Ter industrielle, kommerzielle und landwirtschaftliche Besitz in Deutschland wird mit einer Hypothek von zehn bis elf Milliarden Goldmark zugunsten der Verbündeten belastet. Von den ersten Einnahmen, die mittels einer Hypothek zustande kommen, ist ein Bettag von 1200 Millionen Goldmark vorgesehen, die das deutsche Finanzministerium zur Tilgung seiner Verpflichtungen gegenüber der Rentenbank verwenden soll. Tie Rentenbank soll in der Goldnotenbank aufgehen.
B. Vorgesehen sind ferner verschiedene Staatsmono» Pole: Tabak, Alkohol, Streichhölzer, Zucker usw., von denen man sich eine jährliche Einnahme von 11,3 Milliarden Goldmark verspricht. Man beabsichtigt, Schuldverschreibungen, die diesen Einnahmen entsprechen, auszugeben.
Der „Temps" nennt folgende Kapitelüberschriften! des Sachverständigenberichts: 1. Tie Schaffung einer onrtschen Goldnotenbank. 2. Tas ausgeglichene deut- «ve Staatsbudget mit zweijährigem Moratorium bei
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Fortsetzung Der Lieferungen unv EntfchtkbkMngen für
die Industriellen. 3. Reorganisation und Ausbeutung der Reichseisenbahnen, in deren Verband die französisch-belgische Regie weiter funktioniert. Tie Einnahmen fundieren die internationalen Anleihen. 4. Ausbeutung von Tabak-, Zucker-, Alkohol- und Zünd- Holzmonopolen für Neparationszwecke. 5. Teilweise Finanzkontrolle hinsichtlich bestimmter Einnahmen der Emissionsbank und der Eisenbahn. 6. Errichtung des Hhpothekensystems aus die deutsche Wirtschaft.
München, 21. März. '
Zu Beginn der Verhandlung am Freitag trat der Vorsitzende einer Tarstellung der „Frankfurter Zeitung" entgegen, daß Kronprinz Rupprscht im Hintergrund des Prozesses stehe. Tie Hauptverhandlung habe keinerlei Anhaltspunkte dafür ergeben, daß Kronprinz Nupprecht irgendwie an den Ereignissen des 8. und 9. November beteiligt sei.
Ter Gerichtsvorsitzende verkündet dann folgenden Gerichtsbeschluß: Tie Anträge der Staatsanwälte und der Verteidiger und die letzten Reden der Angeklagten werden zunächst in öffentlicher Sitzung behandelt. Das Gericht behält sich aber vor, im gegebenen Falle die Oeffentlichkeit auszuschlisßen. Tas Gericht hat dem Wunsch der Angeklagten Rechnung getragen, daß si- Gelegenheit haben, ihre Ehre in voller Oeffentlichkeit zu verteidigen. Tas Gericht gibt sich aber der Erwartung hin, daß diese hierbei Vorsicht walteu lassen und es wird bei jeder Entgleisung unweigerlich für die weiteren Ausführungen die Oeffentlichkeit ausschließen.
Das Plädoyer des Staatsanwalts.
Hierauf erhob sich der 1. Staatsanwalt Stengksir zu seinem ausführlichen Plädoyer. Er stellt vorauH daß er sich jeder Stellungnahme zu den politischer Parteifragen enthalte. Für die Ereignisse des 8. unk 9. November sei die Zerrissenheit und Zerklüftung de, vaterländischen Kreise bezeichnend, die Spaltung in verschiedene Lager, die sich mißtrauisch und feindlich gegenüberstehen, die schroffe Einseitigkeit ihrer Par, teiprogramme, dann aber auch die brennende Ungeduld der national-aktiven Kreise, die da meinen, map könne mit einem Gewaltstreich die Herrlichkeit des alten Reiches wieder aufrichten. An Stelle dieser Ungeduld müsse eine Geduld treten, die mit zusammengebissenen Zähnen warte, bis die Saat reift und di< Stunde gekommen ist. Abgesehen von diesen schädlichen Erscheinungen liegen die Wurzeln der Geschehnisse in der Zerrüttung der Staatsautorität und de, sinkenden Achtung vor dem Gesetz. Es sei eine gefährliche Ansicht, die um sich gegriffen habe, daß alles, was aus vaterländischer Liebe geschehe, schlechthin erlaubt sei, auch wenn es noch so sehr gegen Recht und Gesetz verstößt. Tie Gegnerschaft gegen die Weimarer Verfassung dürfe niemals dazu führen, daß sie mit Gewalt zu ändern oder zu beseitigen versucht werde. Freilich sei das, was im Novembe, 1918 geschehen sei, ein Verbrechen des Hochverrats, aber damals sei die neue Regierung in kurzer Zeit iw ganzen Reich durchgedrungen und es sei ihr damit die rechtliche Anerkennung zuteil geworden. Infolge, dessen habe man sich der neuen Rechtsordnung ein- ordnen müssen. Tas gelte besonders auch von denjenigen Angeklagten, die sich als Beamte und Offizier- ausdrücklich auf die Verfassung verpflichtet haben. Hitler habe recht mit der Behauptung, daß der Hochverrat das einzige Delikt sei, das nur dann bestraft werde, wenn es mißlingt. Die Tat der Angeklagter! aber sei eben mißlungen und daher die Straffälligkeit. Ter Staatsanwalt ging dann auf das EriuU^- kungsverfahren gegen Kahr, Lossow und Seifst- i und stellt fest, daß ein Anlaß zur Erhebung -"er öffentlichen Anklage gegen sie nicht bestände. Ihr- Rechtfertigung, daß nur die Zwangslage sie bewogen habe, zum Scheine mitzutun, war nach dem Ermittlungsergebnis glaubwürdig. Auch dafür, daß sie etwa zuvor an der Vorbereitung sich beteiligt hätten, wurde kein Beweis erbracht. Ein nationales Reichsdirektorium aber, wie es von norddeutschen Politikern erstrebt wurde, konnte auch ohne Verfassungsänderung erreicht werden. Tas Ergebnis der Hauptverhand- lung und die nun von der Verteidigung eingereichten Strafanträge gegen Kahr, Lossow und Seisser haben die neuerliche Prüfung der Strafbarkeit der drei Männer veranlaßt, die mit aller Gewissenhaftigkeit verfolgt werde. Dem Machtstreben des Kampfbundes unter Führung Hitlers sei nicht mit der nötigen Entschiedenheit entgegengetreten worden. Es habe in dev Politik der Herren Kahr, Lossow und Seisser gegenüber bem vtr notwendige Klarheit ae-
fehlt. Tie Lohalitätsverftcherungen, die Lossow unv Seisser erhielten, waren zu unbestimmt und unsicher.
In Bezug auf das Verhalten der drei Männer am Li November abends dürfe nicht vergessen werden, daß! sie sich in einer furchtbaren Zwangslage befanden und daß sie rücksichtslos in einen Gewaltstreich hinein-, gezogen wurden. Tie Männer, die das taten, haben eine große Verantwortung und schwere Schuld auf sich geladen. Tas Verhalten Hitlers und seiner Leute! beweise, daß sie zum Aeußersten entschlossen waren.
In einer solchen Lage einen Entschluß zu fassen, sei für die drei Männer, die die Verantwortung für das- Geschick des Landes auf sich lasten fühlten, furchtbar schwer gewesen, und nur in dieser Lage hätten sie ihre Zustimmung erklärt. Nur zum Schein, zur Rettung des auf das Schwerste gefährdeten Staates möge man das Verhalten der drei beurteilen. Möge das Ermittlungsverfahren ausgehen wie es wolle, Verantwortung für das Geschehen und die Folgen ruhen
Ms denen, die die Aktion unternommen und die Zwangslage geschaffen haben, lieber die Frage der angestrebten Schaffung eines nationalen Reichsdirektoriums werde das Ermittlungsverfahren noch Klarheit schaffen. Schon jetzt aber stehe fest, daß seit- September 1923 der Ruf: Auf «ach Berlin! ohne das » Zutun der drei Männer zu einem Kampfruf geworden war, mit dem sich in der national-aktiven Kreisen! immer mehr-der Gedanke an einen militärischen Marsch nach Berlin verknüpfte. Alle Maßnahmen der 3, sofern sie nur einigermaßen den äußeren Anschein hatten» seien als Vorbereitung des Marsches nach Berlin an-- gedeutet worden. Es möge daher sein, daß im allgemeinen zeitweise auch die Führer des Kampfbundes! ' eine weitergehende Uebereinstimmung der 3 Männer mit ihren Plänen angenommen haben. Sicher aber sei, daß sie spätestens Ende Oktober erkannten, dag die 3 andere Ziele verfolgten und für den Marsch nach Berlin nicht zu haben waren. Bei dem Unter»! nehmen vom 8. November seien sich die Eingeweih-st ten klar darüber gewesen, gegen den Willen der 3 zu handeln. Man wollte sie vor eine vollendete Tatsache stellen, in eine Zwangslage versetzen und mitreißen. Man brauchte die 3 Männer, weil sie die Inhaber der staatlichen Machtmittel waren. Man war auch entschlossen, gegen ihren Willen das Unternehmen durchzuführen und nach dem 8. November die 3 wieder auszubooten. Besonders Kahr sollte kaltgesteM werden. Tie Urheber der Aktion versuchten Bayern als Sprungbrett für die völkische Revolution im Reich zu benutzen und zu diesem Zweck die 3 Männer, deren Naman sie brauchten, mitzureißen. Einzuräumen seij den Angeklagten, daß sie die ZustimmungserklärungeN der 3 für ernst hielten, aber das entlaste sie nicht von ihrer Verantwortung, jedenfalls nicht die Air- geklagten Hitler, Pöhner, Kriebel und Weber. Für die Schuldfrage gegenüber den Angeklagten sei die behauptete Mitbeteiligung der 3 bedeutungslos.
Ter Staatsanwalt warf dann die Frage auf, ob die Angeklagten etwa nur eine Aenderung der regierenden Persönlichkeiten oder ob sie eine Aenderung der Verfassung anstrebten. Er kam dann zu dem Schluß, daß das Ziel der Angeklagten die gewaltsame Aenderung der bayerischen und der Reichsverfassung gewesen sei. Ter Staatsanwalt verbreitet sich dann ausführlich über die Persönlichkeit und die Mitwirkung der einzelnen Angeklagten an dem Unternehmen.
Hitler treffe die Hauptverantwortung für die Geschehnisse. Er habe die Vorbereitungen ausgeavbeitet, er habe es unternommen, das Mitgehen der 3 zü erzwingen, er habe die nationale Revolution verkündet, die neuen Aemter verteilt, sich selbst zum politischen Leiter des Reiches bestellt und den Marsch nach Berlin verkündet. Er habe auch mit Ludendorff für den unglücklichen Zug in die Stadt den Ausschlag gegeben, als letzter Versuch, das Unternehmen zu halten. Tamit habe sich Hitler des Hochverrats schuldig gemacht. Man könne Hitler nicht versagen, daß ihn echte Begeisterung getragen habe und di« Größe seiner Schuld möge eine gewisse Milderung dadurch erfahren, daß durch die fortwährende Verhimmelung ihm allmählich der klare Blick getrübt wurde.
Ter Staatsanwalt kam dann zu Ludendorfs, der sich auch da, wo er gegen das Gesetz verstieß, als ganzer Mann und tapferer Soldat gezeigt habe. Sein Feldherrnruhm sei unberührt geblieben, er habe sich aus echter Begeisterung für die völkische Sache und aus innerem Pflichtgefühl heraus dem Unternehmen zur Verfügung gestellt als ganzer Mann. Aber das Gesetz habe er verletzt, und daß es auch ihm gegenüber zur Anwendung kommen müsse, werde Ludendorff, der im Kriege ein Vorbild strengster Pflichterfüllung gewesen sei, am besten würdigen. Ludendorff fei mit Hitler einig gewesen darin, Bayern als Sprungbrett rum Siea der völkischen Sache im Reich und für den