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Hiezu das Schwarzwälder Sonntagsblatt.

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Aus den Tannen"

Me de» Mo««t April!

Wir bieten unseren Lesern eine Tages­ausgabe, die in übersichtlicher Weise das Neu­este auf allen Gebieten bringt, sowie im Schwarz­wälder Sonntagsblatt eineWochenausgabe mit wertvollem Inhalt zur Unterhaltung und Belehrung.

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' > ----- nebst Zustellungsgebühr. - -

Diejenigen Leser

welche unsere Schwarzwälder TageszeitungAus den f

Tannen" gegen Naturalien bezogen haben, eruknern wir an die Bestellung unserer Zeitung bei der Post oder beim Postboten. Auf Zeitungsbestellungen, welche nach dem 24. März gemacht werden, erhebt die Post eine ExLragebühr.

Des SachversLZnd'gexprogramm.

Paris, 21. März. Nach den Pariser Blättern wird der Sachverständigendericht in der nächsten Woche der Wiederherstellungskommifsion und sofort im Anschluß daran der Oeffentlichkeit übergeben werden. TasEcho de Paris" bringt die folgende Inhaltsangabe:

1. Tie Schaffung einer Goldnotcnbank, deren Ka­pital und Reserven zum Teil von ausländischen Ka­pitalisten, zum Teil von deutschen Kapitalisten auf­gebracht wird. Ter Ertrag wird gegebenenfalls durch eine internationale, durch die deutsche Eisenbahn ge­währleistete Anleihe begründet werden.

2. Tie Ausgleichung des deutschen Haushalts wird im Verlauf eines zweijährigen Zahlungsaufschubs durchgeführt. Während dieser Zeit müssen für Sach- lieferungen und zur Deckung der Besetzungskosten jähr­lich 900 Millionen Goldmark gezahlt werden. Ter jährliche Ueberschuß, den Deutschland nach seiner wirt­schaftlichen Wiederanfrichtung alles in allem zur Be­zahlung seiner Entschädigungen verwenden muß, wird auf drei Milliarden Goldmark beziffert. Bei frü­heren Beratungen hatte man sich zuerst für 4>,4 Mil­liarden Goldmark entschieden.

3 Tie finanzielle Einheit des deutschen Eisenbahn­netzes wird nachdrücklich durchgeführt werden, doch wird es in verschiedene Tirektionsbezirke eingeteilt, mn im besetzten Gebiete das Fortbestehen einer ver­waltungsmäßigen 'Selbständigkeit zur Sicherung der militärischen Transporte der Besetzungstruppen zu er­möglichen. Diese Selbständigkeit dürfte derjenigen der -bayerischen Eisenbahnen sich nähern. Weiter werden die deutschen Eisenbahnen, bie durch die Markent­wertung von ihrer Schuld befreit wurden, mit einem Betrag von 15 Milliarden Goldmark zu Gunsten der Verbündeten belastet werden- Dieser Betrag wird der Wiederherstellungskommission in Schuldverschrei­bungen nach und nach übermittelt werden.

4. Ter industrielle, kommerzielle und landwirtschaft­liche Besitz in Deutschland wird mit einer Hypothek von zehn bis elf Milliarden Goldmark zugunsten der Verbündeten belastet. Von den ersten Einnahmen, die mittels einer Hypothek zustande kommen, ist ein Be­ttag von 1200 Millionen Goldmark vorgesehen, die das deutsche Finanzministerium zur Tilgung seiner Verpflichtungen gegenüber der Rentenbank verwen­den soll. Tie Rentenbank soll in der Goldnotenbank aufgehen.

B. Vorgesehen sind ferner verschiedene Staatsmono» Pole: Tabak, Alkohol, Streichhölzer, Zucker usw., von denen man sich eine jährliche Einnahme von 11,3 Milliarden Goldmark verspricht. Man beabsichtigt, Schuldverschreibungen, die diesen Einnahmen entspre­chen, auszugeben.

DerTemps" nennt folgende Kapitelüberschriften! des Sachverständigenberichts: 1. Tie Schaffung einer onrtschen Goldnotenbank. 2. Tas ausgeglichene deut- «ve Staatsbudget mit zweijährigem Moratorium bei

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Fortsetzung Der Lieferungen unv EntfchtkbkMngen für

die Industriellen. 3. Reorganisation und Ausbeutung der Reichseisenbahnen, in deren Verband die fran­zösisch-belgische Regie weiter funktioniert. Tie Ein­nahmen fundieren die internationalen Anleihen. 4. Ausbeutung von Tabak-, Zucker-, Alkohol- und Zünd- Holzmonopolen für Neparationszwecke. 5. Teilweise Finanzkontrolle hinsichtlich bestimmter Einnahmen der Emissionsbank und der Eisenbahn. 6. Errichtung des Hhpothekensystems aus die deutsche Wirtschaft.

München, 21. März. '

Zu Beginn der Verhandlung am Freitag trat der Vorsitzende einer Tarstellung derFrankfurter Zei­tung" entgegen, daß Kronprinz Rupprscht im Hinter­grund des Prozesses stehe. Tie Hauptverhandlung habe keinerlei Anhaltspunkte dafür ergeben, daß Kronprinz Nupprecht irgendwie an den Ereignissen des 8. und 9. November beteiligt sei.

Ter Gerichtsvorsitzende verkündet dann folgenden Gerichtsbeschluß: Tie Anträge der Staatsanwälte und der Verteidiger und die letzten Reden der Angeklagten werden zunächst in öffentlicher Sitzung behandelt. Das Gericht behält sich aber vor, im gegebenen Falle die Oeffentlichkeit auszuschlisßen. Tas Gericht hat dem Wunsch der Angeklagten Rechnung getragen, daß si- Gelegenheit haben, ihre Ehre in voller Oeffentlich­keit zu verteidigen. Tas Gericht gibt sich aber der Erwartung hin, daß diese hierbei Vorsicht walteu lassen und es wird bei jeder Entgleisung unweiger­lich für die weiteren Ausführungen die Oeffentlich­keit ausschließen.

Das Plädoyer des Staatsanwalts.

Hierauf erhob sich der 1. Staatsanwalt Stengksir zu seinem ausführlichen Plädoyer. Er stellt vorauH daß er sich jeder Stellungnahme zu den politischer Parteifragen enthalte. Für die Ereignisse des 8. unk 9. November sei die Zerrissenheit und Zerklüftung de, vaterländischen Kreise bezeichnend, die Spaltung in verschiedene Lager, die sich mißtrauisch und feindlich gegenüberstehen, die schroffe Einseitigkeit ihrer Par, teiprogramme, dann aber auch die brennende Un­geduld der national-aktiven Kreise, die da meinen, map könne mit einem Gewaltstreich die Herrlichkeit des alten Reiches wieder aufrichten. An Stelle dieser Ungeduld müsse eine Geduld treten, die mit zusammen­gebissenen Zähnen warte, bis die Saat reift und di< Stunde gekommen ist. Abgesehen von diesen schäd­lichen Erscheinungen liegen die Wurzeln der Gescheh­nisse in der Zerrüttung der Staatsautorität und de, sinkenden Achtung vor dem Gesetz. Es sei eine ge­fährliche Ansicht, die um sich gegriffen habe, daß alles, was aus vaterländischer Liebe geschehe, schlecht­hin erlaubt sei, auch wenn es noch so sehr gegen Recht und Gesetz verstößt. Tie Gegnerschaft gegen die Weimarer Verfassung dürfe niemals dazu füh­ren, daß sie mit Gewalt zu ändern oder zu beseitigen versucht werde. Freilich sei das, was im Novembe, 1918 geschehen sei, ein Verbrechen des Hochverrats, aber damals sei die neue Regierung in kurzer Zeit iw ganzen Reich durchgedrungen und es sei ihr damit die rechtliche Anerkennung zuteil geworden. Infolge, dessen habe man sich der neuen Rechtsordnung ein- ordnen müssen. Tas gelte besonders auch von den­jenigen Angeklagten, die sich als Beamte und Offizier- ausdrücklich auf die Verfassung verpflichtet haben. Hitler habe recht mit der Behauptung, daß der Hoch­verrat das einzige Delikt sei, das nur dann bestraft werde, wenn es mißlingt. Die Tat der Angeklagter! aber sei eben mißlungen und daher die Straffällig­keit. Ter Staatsanwalt ging dann auf das EriuU^- kungsverfahren gegen Kahr, Lossow und Seifst- i und stellt fest, daß ein Anlaß zur Erhebung -"er öffentlichen Anklage gegen sie nicht bestände. Ihr- Rechtfertigung, daß nur die Zwangslage sie bewogen habe, zum Scheine mitzutun, war nach dem Ermitt­lungsergebnis glaubwürdig. Auch dafür, daß sie etwa zuvor an der Vorbereitung sich beteiligt hätten, wurde kein Beweis erbracht. Ein nationales Reichsdirekto­rium aber, wie es von norddeutschen Politikern er­strebt wurde, konnte auch ohne Verfassungsänderung erreicht werden. Tas Ergebnis der Hauptverhand- lung und die nun von der Verteidigung eingereichten Strafanträge gegen Kahr, Lossow und Seisser haben die neuerliche Prüfung der Strafbarkeit der drei Män­ner veranlaßt, die mit aller Gewissenhaftigkeit ver­folgt werde. Dem Machtstreben des Kampfbundes un­ter Führung Hitlers sei nicht mit der nötigen Ent­schiedenheit entgegengetreten worden. Es habe in dev Politik der Herren Kahr, Lossow und Seisser gegen­über bem vtr notwendige Klarheit ae-

fehlt. Tie Lohalitätsverftcherungen, die Lossow unv Seisser erhielten, waren zu unbestimmt und unsicher.

In Bezug auf das Verhalten der drei Männer am Li November abends dürfe nicht vergessen werden, daß! sie sich in einer furchtbaren Zwangslage befanden und daß sie rücksichtslos in einen Gewaltstreich hinein-, gezogen wurden. Tie Männer, die das taten, haben eine große Verantwortung und schwere Schuld auf sich geladen. Tas Verhalten Hitlers und seiner Leute! beweise, daß sie zum Aeußersten entschlossen waren.

In einer solchen Lage einen Entschluß zu fassen, sei für die drei Männer, die die Verantwortung für das- Geschick des Landes auf sich lasten fühlten, furchtbar schwer gewesen, und nur in dieser Lage hätten sie ihre Zustimmung erklärt. Nur zum Schein, zur Ret­tung des auf das Schwerste gefährdeten Staates möge man das Verhalten der drei beurteilen. Möge das Ermittlungsverfahren ausgehen wie es wolle, Ver­antwortung für das Geschehen und die Folgen ruhen

Ms denen, die die Aktion unternommen und die Zwangslage geschaffen haben, lieber die Frage der angestrebten Schaffung eines nationalen Reichsdirek­toriums werde das Ermittlungsverfahren noch Klar­heit schaffen. Schon jetzt aber stehe fest, daß seit- September 1923 der Ruf: Auf «ach Berlin! ohne das » Zutun der drei Männer zu einem Kampfruf geworden war, mit dem sich in der national-aktiven Kreisen! immer mehr-der Gedanke an einen militärischen Marsch nach Berlin verknüpfte. Alle Maßnahmen der 3, so­fern sie nur einigermaßen den äußeren Anschein hatten» seien als Vorbereitung des Marsches nach Berlin an-- gedeutet worden. Es möge daher sein, daß im all­gemeinen zeitweise auch die Führer des Kampfbundes! ' eine weitergehende Uebereinstimmung der 3 Männer mit ihren Plänen angenommen haben. Sicher aber sei, daß sie spätestens Ende Oktober erkannten, dag die 3 andere Ziele verfolgten und für den Marsch nach Berlin nicht zu haben waren. Bei dem Unter»! nehmen vom 8. November seien sich die Eingeweih-st ten klar darüber gewesen, gegen den Willen der 3 zu handeln. Man wollte sie vor eine vollendete Tat­sache stellen, in eine Zwangslage versetzen und mit­reißen. Man brauchte die 3 Männer, weil sie die Inhaber der staatlichen Machtmittel waren. Man war auch entschlossen, gegen ihren Willen das Unternehmen durchzuführen und nach dem 8. November die 3 wie­der auszubooten. Besonders Kahr sollte kaltgesteM werden. Tie Urheber der Aktion versuchten Bayern als Sprungbrett für die völkische Revolution im Reich zu benutzen und zu diesem Zweck die 3 Männer, deren Naman sie brauchten, mitzureißen. Einzuräumen seij den Angeklagten, daß sie die ZustimmungserklärungeN der 3 für ernst hielten, aber das entlaste sie nicht von ihrer Verantwortung, jedenfalls nicht die Air- geklagten Hitler, Pöhner, Kriebel und Weber. Für die Schuldfrage gegenüber den Angeklagten sei die be­hauptete Mitbeteiligung der 3 bedeutungslos.

Ter Staatsanwalt warf dann die Frage auf, ob die Angeklagten etwa nur eine Aenderung der regie­renden Persönlichkeiten oder ob sie eine Aenderung der Verfassung anstrebten. Er kam dann zu dem Schluß, daß das Ziel der Angeklagten die gewaltsame Aende­rung der bayerischen und der Reichsverfassung gewe­sen sei. Ter Staatsanwalt verbreitet sich dann aus­führlich über die Persönlichkeit und die Mitwirkung der einzelnen Angeklagten an dem Unternehmen.

Hitler treffe die Hauptverantwortung für die Ge­schehnisse. Er habe die Vorbereitungen ausgeavbeitet, er habe es unternommen, das Mitgehen der 3 erzwingen, er habe die nationale Revolution ver­kündet, die neuen Aemter verteilt, sich selbst zum po­litischen Leiter des Reiches bestellt und den Marsch nach Berlin verkündet. Er habe auch mit Luden­dorff für den unglücklichen Zug in die Stadt den Aus­schlag gegeben, als letzter Versuch, das Unternehmen zu halten. Tamit habe sich Hitler des Hochverrats schuldig gemacht. Man könne Hitler nicht versagen, daß ihn echte Begeisterung getragen habe und di« Größe seiner Schuld möge eine gewisse Milderung dadurch erfahren, daß durch die fortwährende Verhim­melung ihm allmählich der klare Blick getrübt wurde.

Ter Staatsanwalt kam dann zu Ludendorfs, der sich auch da, wo er gegen das Gesetz verstieß, als ganzer Mann und tapferer Soldat gezeigt habe. Sein Feld­herrnruhm sei unberührt geblieben, er habe sich aus echter Begeisterung für die völkische Sache und aus innerem Pflichtgefühl heraus dem Unternehmen zur Verfügung gestellt als ganzer Mann. Aber das Ge­setz habe er verletzt, und daß es auch ihm gegenüber zur Anwendung kommen müsse, werde Ludendorff, der im Kriege ein Vorbild strengster Pflichterfüllung gewesen sei, am besten würdigen. Ludendorff fei mit Hitler einig gewesen darin, Bayern als Sprungbrett rum Siea der völkischen Sache im Reich und für den