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Amts- und Anzeigeblatt für den Oberamtsbezirk Lalw.
Nr. 252.
»rschetnunasweis«: Smal wöchentlich. Anzeigenpreis: Im Oberamt«.! »«irr L-Iw für die einspaltige BorgiSzeile 10 Pfg., außerhalb desselben 12 Pfg-, «eklamen 25 Pfg. Schluß für Jnseratannahme 10 Uhr vormittag«. Telefon 9. ^
Amtliche BekanritmachrlNgeii.
Sekanntmachung
betreffend Jahresbericht des Landeswohnungsinspektors.
Der die Jahre 1911 und 1912 umfassende 2. Jahresbericht des Landeswohnungsinspektors, der demnächst erscheint, wird dem K. Oberamtsarzt, dem Oberamtsbaumeister, sowie den Schultheißenämtern unentgeltlich zugehen; dagegen kann der Bericht von anderen Behörden, Beamten, Körperschaften, Stiftungen, Vereinen und Privatpersonen, insbesondere auch von Inhabern größerer gewerblicher und landwirtschaftlicher Betriebe bei der Kohlhammer'schen Buchhandlung in Stuttgart gegen portofreie Einsendung von 50 H nebst 10 H für Rückporto bezogen werden.
Calw, den 24. Oktober 1913.
K. Oberamt:
Amtmann Ri pp mann.
Ausstellung für heimische ländliche Bauweise und Kleinwohnungswesen in Stuttgart Oktober-November 1913.
Die Bezirkseinwohner werden auf die von der K. Zentralstelle für Gewerbe und Handel veranstaltete Ausstellung für heimische ländliche Bauweise und Kleinwohnungswesen, die im Oktober und November in Stuttgart im Ausstellungsgebäude gegenüber dem Landesgewerbemuseum stattfindet, aufmerksam gemacht.
Unentgeltliche Besichtigung Werktags von 10—4 Uhr, außerdem Dienstags und Freitags abends von 8—10 Uhr, Sonntags von 11—3 Uhr.
Auskunft über Ankaufspreise und dergleichen durch einen Beamten mittags von 1612—V-1 Uhr an den Ausstellungsabenden von 8—9 Uhr.
Calw, den 25. Oftober 1913.
K. Oberamt:
Regierungsrat Binder.
Die Schulth. - Seniler
werden veranlaßt, hierher alsbald anzuzeigen, ob sie im Besitz des Buches: Friede!, übertragbare Krankheiten sind. Das Buch ist unentbehrlich und kann bei den hiesigen Buchhandlungen bestellt werden.
Calw, den 27. Oft. 1913.
^ K. Oberamt
^ ' Amtm. Rippmann.
Die braunschweigische Frage uud der Bundesrat.
Berlin, 27. Oft. Als in der heutigen Plenarsitzung des Bundesrats der Vertreter der Herzog!, braunschweigisch-lüne- burgischen Regierung, Staatsminister Hartwig, unter Vorlegung der Verzichturkunde davon Mitteilung gemacht hatte, daß Se. König!. Hoheit der Herzog von Cumberland auf den Thron Braunschweig verzichtet habe, beschloß der Bundesrat einstimmig, dem Antrag Preußen wegen der Thronfolge Braunschweigs zuzustimmen.
Der Antrag Preußens zu der Mitteilung der braunschweigischen Regierung geht zunächst auf den Beschluß des BundeZ- rats vom 2. Juli 1885 ein, wonach die Regierung des Herzogs von Cumberland in Braunschweig mit den Grundprinzipien der Bündnisverträge und der Reichsverfassung nicht vereinbar sei. Im Jahre 1907 hat Braunschweig anläßlich des Todes seines ersten Regenten, des Prinzen Albrecht von Preußen, beim Bundesrat eine Nachprüfung der Angelegenheit angeregt, nachdem der Herzog von Cumberland i. I. 1906 erklärt hatte, daß er mit seinem ältesten Sohne, dem Prinzen Georg Wilhelm, zu Gunsten seines jüngsten Sohnes, des Prinzen Ernst August, auf den braunschweigischen Thron verzichten würde, sobald die Gewißheit bestehe, daß der Regierungsübernahme des jüngsten Sohnes kein Hindernis gegenüberstehe. Die braunschweigische Regierung hat hierbei betont, daß von rein braunschweigischem Gesichtspunkt aus der Uebernahme der Regierung durch den Prinzen Ernst August nichts mehr im Wege stehen würde. Der Bundesrat hat aber eine Entscheidung auf Aenderung der Sach- und Rechtslage nicht anerkennen können und den Beschluß vom 2. Juli 1885 ausrecht erhalten. Seit dieser Zeit seien durch eine Kette von Ereignissen die Beziehungen des braunschweigisch-lünebur- gischen Hauses zu Preußen und seinem Königshause derart
Dienstag, -si» 28 . Mktsber IMS.
verändert worden, daß eine erneute Nachprüfung der Angelegenheit geboten erscheine. Nach dem Tode des Prinzen Georg Wilhelm komme als Herzog von Braunschweig, sobald der Herzog von Cumberland den i. I. 1906 und jetzt erneut wieder in Aussicht gestellten Verzicht auf den braunschweigischen Thron ausgesprochen haben werde, lediglich Prinz Ernst August in Betracht. Durch seine Vermählung mit der Prinzessin Viktoria Luise seien zwischen dem preußischen Königshaus und dem braunschweigisch-lüneburgischen Hause enge Familienbeziehungen geschaffen worden, außerdem habe Prinz Ernst August mit Zustimmung seines Vaters seine Anstellung als Offizier im preußischen Heere nachgesucht und dem Kaiser und König Treue und Gehorsam eidlich gelobt. Er erblickt in diesem Eid, wie er dem Reichskanzler und preußischen Ministerpräsidenten gegenüber schriftlich erklärt hat, zugleich das Versprechen, daß er nichts tun und nichts unter- stützen werde, was darauf gerichtet sei, den derzeitigen Besitz st and Preußens zu verändern. An dieses Versprechen erachte er sich für immer gebunden, da es eine Verpflichtung enthalte, die sich für deutsche Bundesfürsten von selbst ergebe. Unter diesen Umständen könne nicht mehr behauptet werden, daß der Herzog von Cumberland und sein Haus sich zu dem Bundesstaat Preußen in einem Verhältnis befinde, das dem reichsverfassungsmäßig gewährleisteten Frieden unter Bundesgliedern widerstreite. Hierdurch sei aber auch ausgeschlossen, daß durch die Uebernahme der Regierung in Braunschweig durch den Prinzen Ernst August die Welfenpartei, die trotz all dieser Ereignisse noch immer nicht für das Haus des Herzogs von Cumberland auf Ansprüche auf Gebietsteile Preußens glaube verzichten zu müssen, eine mit dem inneren Frieden und der Sicherheit des Reichs nicht verträgliche Unterstützung ihrer Bestrebungen erfahren würde. Die preußische Regierung ist daher der Ueber- zeugung, daß die Voraussetzungen, auf denen die Bundesratsbeschlüsse beruhen, weggefallen sind und stellt, nachdem die braunschweigische Regierung am 11. Oft. 1913 eine Nachprüfung der Angelegenheit angeregt hat, den Antrag: „Der Bundesrat wolle beschließen, die Ueberzeugung der verbündeten Negierungen dahin aussprechen, daß die Regierung des Prinzen Ernst August in Braunschweig im Hinblick auf die inzwischen neueingetretene Veränderung der Sach- und Rechtslage mit den Grundprinzipien der Bundesverträge und der Reichsverfassung vereinbar sein würde und die braunschweigische Landesregierung hiervon zu verständigen." Der Antrag Preußens ist vom 16. Oft. 1913 datiert.
Braunschweig, 27. Oft. Die außerordentliche Landesver- sammlnng wurde heute bald nach 3 Uhr durch eine von Minister Radkau verlesene Ansprache eröffnet. In dieser machte der Minister Mitteilung von dem Beschluß des Bundesrats und fuhr fort: Erfüllt von hoher Freude und tief bewegt stehen wir somit nach 28jähriger Wirksamkeit des Regentschaftsgesetzes unmittelbar vor der Thronbesteigung des Prinzen Ernst August. Es muß dem leitenden Minister Vorbehalten bleiben, in der nächsten Sitzung die einschlägigen Vorgänge zu würdigen. Schon heute ist aber hervorzuheben, daß die Landesregierung in Uebereinstimmung mit dem Standpunkte Seiner Kgl. Hoheit es für angezeigt erachtet, die Erhöhung der landesfürstlichen Rente in Höhe der jetzigen Bezüge des Regenten durch die dem Ausschuß der Landesversammlung bereits zugegangene Zulage noch vor dem Regierungsantritt Seiner Kgl. Hoheit herbeizuführen. Weitere sachliche Vorlagen kommen für die Zeit bis zum Regierungswechsel voraussichtlich nicht in Betracht. — Zum ersten Präsidenten wurde hierauf Abgeordneter K r e u e g e r - Wolfenbüttel gewählt und vom Herzogregenten bestätigt.
Stadt, Bezirk «Md Nachbarschaft.
Calw, den 28. Oktober 1913.
8t. Ordensauszeichnung. Verliehen wurde das Ritterkreuz 1. Kl. des Friedrichsordens an Herrn Gustav Heinrich Wagner hier.
Kinderherbstfeier der Concordia. Letzten Sonntag hielt der Gesangverein Concordia im Vereinslokal (Brauerei Dreiß) eine Herbstfeier ab. Um 4 Uhr war der Saal bereits dicht voll von Kindern und deren Eltern, aber immer neue Massen strömten herbei, sodaß alle Räumlichkeiten bis auf den letzten Platz besetzt waren, ein Zeichen dafür, wie sich
88 . Jahrgang.
Bezugspreis: In der Stadt mit Trägerlohn Ml. 1.25 vierteljährlich. Post. bezugSpreiS für den Orts- und Nachbarortsoerkehr Ml. 1.20. im Fernverkehr M. 1.S0. Bestellgeld in Württemberg M Pfg.. in Bagern und Reich 42 Pfg.
alles freute, den Kindern ein Vergnügen zu bereiten. Mit Gesang und Musik wurde die Feier eröffnet. Hierauf nahm der Vorstand des Vereins, Herr Enz, das Wort zu einer kernigen Ansprache an die Kinder, und es zeigte sich, daß er die mit Humor gewürzten Worte richtig gewählt hatte, denn während dieser Zeit war nicht ein einziger Laut von den ca. 130 erschienenen Kindern zu hören. Doch um so lauter ging es her, als die Kinder mit Südfrüchten und Gebäck beschenkt wurden. Mit einer gewaltigen Glocke wurde die nötige Ruhe wieder hergestellt. In liebenswürdiger Weise hatte Herr Zugmeister Schneider mit seinen Kindern einige tadellose Musikstücke vorgetragen. Die Sänger brachten unter Leitung ihres bewährten Dirigenten, Herrn Hauptlehrer Pfrommer, einige schöne wirkungsvolle Lieder zu Gehör. Nach 6 Uhr kam jedoch der Hauptakt des Abends: ca. 80 Stück Lampions wurden unter die Kinder verteilt, und mit Gesang marschierten die Kleinen durch verschiedene Straßen wieder zum Lokal zurück. Nur schade, daß nicht mehr Lampions zur Verfügung standen, damit jedes Kind hätte mitmarschieren können. Mit Dankesworten schloß der Vorstand die schön verlaufene Feier, die gewiß in manchen Kinderherzen noch lange in Erinnerung sein wird. Möge es einen Ansporn der Concordia sein, auch künftig hin solche Feste zu feiern. (Einges.)
Konzert. Am Samstag, den 15. November, wird der, seit kurzem hier ansässige, durch seinen Vortrag des Schubert'schen Liedercyklus' „Die schöne Müllerin" auch hier wohl noch in bester Erinnerung stehende, bekannte Konzertsänger Fritz Haas (1. Ge- sanglehrer am Konservatorium für Musik in Pforzheim) wieder einen Liederabend im „Badischen Hof" veranstalten. Die begeisterte Aufnahme, die der Konzertgeber mit seiner Gattin damals gefunden hat, ermuntert ihn, mit diesem zweiten Liederabend den hiesigen Musikfreunden abermals eine Reihe der schönsten Liedkompositionen und zwar diesmal verschiedener Meister vorführen zu dürfen. (Siehe auch Inserat.)
Gefährliches Putzmaterial. Die Württ. Regierung hat nun auch, wie dies schon in anderen Bundesstaaten der Fall ist, die Verwendung von Cyankalium oder von anderen in Verbindung mit Säuren Blausäure entwickelnden Stoffen als Putzmaterial für metallenes, besonders silbernes Tafelgeschirr verboten. Die Verwendung dieser gefährlichen Putzstoffe geschah zum Teil mit Hilfe besonderer Apparate.
Matzregeln gegen die Zigeuner. Wie aus einem Erlaß des Ministeriums des Innern hervorgeht, wurden in neuerer Zeit mehrfach reichsdeutsche Zigeuner. deren Wohnort außerhalb Württembergs gelegen ist, im Besitz von Wandergewerbescheinen getroffen, die von württembergischen Oberämtern ausgestellt wurden. Infolgedessen hat das Ministerium die Oberämter angewiesen, von der in H 61 der Gewerbeordnung vorgesehenen Befugnis (Personen, die um Ausstellung eines Wandergewerbescheins nachsuchen, an die Verwaltungsbehörde ihres Wohnorts zu verweisen), unter allen Umständen Gebrauch zu machen, so bald auch nur der Verdacht besteht, daß die Betreffenden Zigeuner sind.
8c-ft. Mutmaßliches Wetter. Für Mittwoch und Donnerstag ist noch zeitweilig trockenes und heiteres, aber doch mehr und mehr bedecktes und schließlich auch zu Niederschlägen geneigtes Wetter zu erwarten.
Vom Norden des Oberamts. Bei der guten Witterung nehmen die Feldgeschäfte: Säen, Kohlraben- und Kohleinführen einen raschen Fortgang. Letzteres ist besonders gut geraten und in den nächsten Tagen wird prächtiges Kraut in die Orte der Umgegend, wo keines wächst, geführt. Die Kohlraben sind groß und gut geworden, so daß sie für den kommenden Winter ein nahrhaftes Viehfutter geben. Vom Nachöhmd wird, weil nicht alles gefüttert wurde, noch gedörrt, gewiß eine Seltenheit ausgangs Oktober. Mit dem französischen Obst sind die Abnehmer zufrieden. Tausende von Mark kommen von den einzelnen Ortschaften in fremdes Land.