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Amts- und Anzeigeblatt für den Oberamtsbezirk Lalw.

Nr. 252.

»rschetnunasweis«: Smal wöchentlich. Anzeigenpreis: Im Oberamt«.! »«irr L-Iw für die einspaltige BorgiSzeile 10 Pfg., außerhalb desselben 12 Pfg-, «eklamen 25 Pfg. Schluß für Jnseratannahme 10 Uhr vormittag«. Telefon 9. ^

Amtliche BekanritmachrlNgeii.

Sekanntmachung

betreffend Jahresbericht des Landeswohnungsinspektors.

Der die Jahre 1911 und 1912 umfassende 2. Jahres­bericht des Landeswohnungsinspektors, der demnächst erscheint, wird dem K. Oberamtsarzt, dem Oberamtsbaumeister, sowie den Schultheißenämtern unentgeltlich zugehen; dagegen kann der Bericht von anderen Behörden, Beamten, Körperschaften, Stiftungen, Vereinen und Privatpersonen, insbesondere auch von Inhabern größerer gewerblicher und landwirtschaftlicher Betriebe bei der Kohlhammer'schen Buchhandlung in Stuttgart gegen portofreie Einsendung von 50 H nebst 10 H für Rück­porto bezogen werden.

Calw, den 24. Oktober 1913.

K. Oberamt:

Amtmann Ri pp mann.

Ausstellung für heimische ländliche Bauweise und Kleinwoh­nungswesen in Stuttgart Oktober-November 1913.

Die Bezirkseinwohner werden auf die von der K. Zen­tralstelle für Gewerbe und Handel veranstaltete Ausstellung für heimische ländliche Bauweise und Kleinwohnungswesen, die im Oktober und November in Stuttgart im Ausstellungs­gebäude gegenüber dem Landesgewerbemuseum stattfindet, auf­merksam gemacht.

Unentgeltliche Besichtigung Werktags von 104 Uhr, außerdem Dienstags und Freitags abends von 810 Uhr, Sonntags von 113 Uhr.

Auskunft über Ankaufspreise und dergleichen durch einen Beamten mittags von 1612V-1 Uhr an den Ausstellungs­abenden von 89 Uhr.

Calw, den 25. Oftober 1913.

K. Oberamt:

Regierungsrat Binder.

Die Schulth. - Seniler

werden veranlaßt, hierher alsbald anzuzeigen, ob sie im Besitz des Buches: Friede!, übertragbare Krankheiten sind. Das Buch ist unentbehrlich und kann bei den hiesigen Buchhand­lungen bestellt werden.

Calw, den 27. Oft. 1913.

^ K. Oberamt

^ ' Amtm. Rippmann.

Die braunschweigische Frage uud der Bundesrat.

Berlin, 27. Oft. Als in der heutigen Plenarsitzung des Bundesrats der Vertreter der Herzog!, braunschweigisch-lüne- burgischen Regierung, Staatsminister Hartwig, unter Vor­legung der Verzichturkunde davon Mitteilung gemacht hatte, daß Se. König!. Hoheit der Herzog von Cumberland auf den Thron Braunschweig verzichtet habe, beschloß der Bundesrat einstimmig, dem Antrag Preußen wegen der Thronfolge Braunschweigs zuzustimmen.

Der Antrag Preußens zu der Mitteilung der braunschwei­gischen Regierung geht zunächst auf den Beschluß des BundeZ- rats vom 2. Juli 1885 ein, wonach die Regierung des Her­zogs von Cumberland in Braunschweig mit den Grundprin­zipien der Bündnisverträge und der Reichsverfassung nicht vereinbar sei. Im Jahre 1907 hat Braunschweig anläßlich des Todes seines ersten Regenten, des Prinzen Albrecht von Preußen, beim Bundesrat eine Nachprüfung der Angelegen­heit angeregt, nachdem der Herzog von Cumberland i. I. 1906 erklärt hatte, daß er mit seinem ältesten Sohne, dem Prinzen Georg Wilhelm, zu Gunsten seines jüngsten Sohnes, des Prinzen Ernst August, auf den braunschweigischen Thron ver­zichten würde, sobald die Gewißheit bestehe, daß der Regie­rungsübernahme des jüngsten Sohnes kein Hindernis gegen­überstehe. Die braunschweigische Regierung hat hierbei be­tont, daß von rein braunschweigischem Gesichtspunkt aus der Uebernahme der Regierung durch den Prinzen Ernst August nichts mehr im Wege stehen würde. Der Bundesrat hat aber eine Entscheidung auf Aenderung der Sach- und Rechtslage nicht anerkennen können und den Beschluß vom 2. Juli 1885 ausrecht erhalten. Seit dieser Zeit seien durch eine Kette von Ereignissen die Beziehungen des braunschweigisch-lünebur- gischen Hauses zu Preußen und seinem Königshause derart

Dienstag, -si» 28 . Mktsber IMS.

verändert worden, daß eine erneute Nachprüfung der Ange­legenheit geboten erscheine. Nach dem Tode des Prinzen Georg Wilhelm komme als Herzog von Braunschweig, sobald der Herzog von Cumberland den i. I. 1906 und jetzt erneut wie­der in Aussicht gestellten Verzicht auf den braunschweigischen Thron ausgesprochen haben werde, lediglich Prinz Ernst Au­gust in Betracht. Durch seine Vermählung mit der Prinzessin Viktoria Luise seien zwischen dem preußischen Königshaus und dem braunschweigisch-lüneburgischen Hause enge Fami­lienbeziehungen geschaffen worden, außerdem habe Prinz Ernst August mit Zustimmung seines Vaters seine Anstellung als Offizier im preußischen Heere nachgesucht und dem Kaiser und König Treue und Gehorsam eidlich gelobt. Er erblickt in diesem Eid, wie er dem Reichskanzler und preußischen Mi­nisterpräsidenten gegenüber schriftlich erklärt hat, zugleich das Versprechen, daß er nichts tun und nichts unter- stützen werde, was darauf gerichtet sei, den derzeitigen Besitz st and Preußens zu verän­dern. An dieses Versprechen erachte er sich für immer gebun­den, da es eine Verpflichtung enthalte, die sich für deutsche Bundesfürsten von selbst ergebe. Unter diesen Umständen könne nicht mehr behauptet werden, daß der Herzog von Cumberland und sein Haus sich zu dem Bundesstaat Preußen in einem Verhältnis befinde, das dem reichsverfassungsmäßig gewähr­leisteten Frieden unter Bundesgliedern widerstreite. Hierdurch sei aber auch ausgeschlossen, daß durch die Uebernahme der Regierung in Braunschweig durch den Prinzen Ernst August die Welfenpartei, die trotz all dieser Ereignisse noch immer nicht für das Haus des Herzogs von Cumberland auf An­sprüche auf Gebietsteile Preußens glaube verzichten zu müs­sen, eine mit dem inneren Frieden und der Sicherheit des Reichs nicht verträgliche Unterstützung ihrer Bestrebungen er­fahren würde. Die preußische Regierung ist daher der Ueber- zeugung, daß die Voraussetzungen, auf denen die Bundesrats­beschlüsse beruhen, weggefallen sind und stellt, nachdem die braunschweigische Regierung am 11. Oft. 1913 eine Nach­prüfung der Angelegenheit angeregt hat, den Antrag:Der Bundesrat wolle beschließen, die Ueberzeugung der verbünde­ten Negierungen dahin aussprechen, daß die Regierung des Prinzen Ernst August in Braunschweig im Hinblick auf die inzwischen neueingetretene Veränderung der Sach- und Rechts­lage mit den Grundprinzipien der Bundesverträge und der Reichsverfassung vereinbar sein würde und die braunschwei­gische Landesregierung hiervon zu verständigen." Der Antrag Preußens ist vom 16. Oft. 1913 datiert.

Braunschweig, 27. Oft. Die außerordentliche Landesver- sammlnng wurde heute bald nach 3 Uhr durch eine von Minister Radkau verlesene Ansprache eröffnet. In dieser machte der Minister Mitteilung von dem Beschluß des Bundesrats und fuhr fort: Erfüllt von hoher Freude und tief bewegt stehen wir somit nach 28jähriger Wirksamkeit des Regentschafts­gesetzes unmittelbar vor der Thronbesteigung des Prinzen Ernst August. Es muß dem leitenden Minister Vorbehalten bleiben, in der nächsten Sitzung die einschlägigen Vorgänge zu würdigen. Schon heute ist aber hervorzuheben, daß die Landesregierung in Uebereinstimmung mit dem Standpunkte Seiner Kgl. Hoheit es für angezeigt erachtet, die Erhöhung der landesfürstlichen Rente in Höhe der jetzigen Bezüge des Regenten durch die dem Ausschuß der Landesversammlung bereits zugegangene Zulage noch vor dem Regierungsan­tritt Seiner Kgl. Hoheit herbeizuführen. Weitere sachliche Vorlagen kommen für die Zeit bis zum Regierungswechsel voraussichtlich nicht in Betracht. Zum ersten Präsidenten wurde hierauf Abgeordneter K r e u e g e r - Wolfenbüttel ge­wählt und vom Herzogregenten bestätigt.

Stadt, Bezirk «Md Nachbarschaft.

Calw, den 28. Oktober 1913.

8t. Ordensauszeichnung. Verliehen wurde das Ritter­kreuz 1. Kl. des Friedrichsordens an Herrn Gustav Heinrich Wagner hier.

Kinderherbstfeier der Concordia. Letzten Sonntag hielt der Gesangverein Concordia im Vereinslokal (Brauerei Dreiß) eine Herbstfeier ab. Um 4 Uhr war der Saal bereits dicht voll von Kindern und deren Eltern, aber immer neue Massen strömten herbei, sodaß alle Räumlichkeiten bis auf den letzten Platz besetzt waren, ein Zeichen dafür, wie sich

88 . Jahrgang.

Bezugspreis: In der Stadt mit Trägerlohn Ml. 1.25 vierteljährlich. Post. bezugSpreiS für den Orts- und Nachbarortsoerkehr Ml. 1.20. im Fernverkehr M. 1.S0. Bestellgeld in Württemberg M Pfg.. in Bagern und Reich 42 Pfg.

alles freute, den Kindern ein Vergnügen zu bereiten. Mit Gesang und Musik wurde die Feier eröffnet. Hierauf nahm der Vorstand des Vereins, Herr Enz, das Wort zu einer kernigen Ansprache an die Kinder, und es zeigte sich, daß er die mit Humor gewürzten Worte richtig gewählt hatte, denn während dieser Zeit war nicht ein einziger Laut von den ca. 130 erschienenen Kindern zu hören. Doch um so lauter ging es her, als die Kinder mit Südfrüchten und Gebäck be­schenkt wurden. Mit einer gewaltigen Glocke wurde die nötige Ruhe wieder hergestellt. In liebenswürdiger Weise hatte Herr Zugmeister Schneider mit seinen Kindern einige tadel­lose Musikstücke vorgetragen. Die Sänger brachten unter Lei­tung ihres bewährten Dirigenten, Herrn Hauptlehrer Pfrommer, einige schöne wirkungsvolle Lieder zu Gehör. Nach 6 Uhr kam jedoch der Hauptakt des Abends: ca. 80 Stück Lampions wurden unter die Kinder verteilt, und mit Gesang marschierten die Kleinen durch verschiedene Straßen wieder zum Lokal zurück. Nur schade, daß nicht mehr Lampions zur Verfügung standen, damit jedes Kind hätte mitmarschieren können. Mit Dankesworten schloß der Vorstand die schön ver­laufene Feier, die gewiß in manchen Kinderherzen noch lange in Erinnerung sein wird. Möge es einen Ansporn der Con­cordia sein, auch künftig hin solche Feste zu feiern. (Einges.)

Konzert. Am Samstag, den 15. November, wird der, seit kurzem hier ansässige, durch seinen Vortrag des Schubert'schen Liedercyklus'Die schöne Mülle­rin" auch hier wohl noch in bester Erinnerung stehen­de, bekannte Konzertsänger Fritz Haas (1. Ge- sanglehrer am Konservatorium für Musik in Pforz­heim) wieder einen Liederabend imBadischen Hof" veranstalten. Die begeisterte Aufnahme, die der Kon­zertgeber mit seiner Gattin damals gefunden hat, er­muntert ihn, mit diesem zweiten Liederabend den hiesigen Musikfreunden abermals eine Reihe der schönsten Liedkompositionen und zwar diesmal ver­schiedener Meister vorführen zu dürfen. (Siehe auch Inserat.)

Gefährliches Putzmaterial. Die Württ. Regie­rung hat nun auch, wie dies schon in anderen Bun­desstaaten der Fall ist, die Verwendung von Cyan­kalium oder von anderen in Verbindung mit Säuren Blausäure entwickelnden Stoffen als Putzmaterial für metallenes, besonders silbernes Tafelgeschirr ver­boten. Die Verwendung dieser gefährlichen Putz­stoffe geschah zum Teil mit Hilfe besonderer Ap­parate.

Matzregeln gegen die Zigeuner. Wie aus einem Erlaß des Ministeriums des Innern hervorgeht, wurden in neuerer Zeit mehrfach reichsdeutsche Zi­geuner. deren Wohnort außerhalb Württembergs ge­legen ist, im Besitz von Wandergewerbescheinen ge­troffen, die von württembergischen Oberämtern aus­gestellt wurden. Infolgedessen hat das Ministerium die Oberämter angewiesen, von der in H 61 der Ge­werbeordnung vorgesehenen Befugnis (Personen, die um Ausstellung eines Wandergewerbescheins nach­suchen, an die Verwaltungsbehörde ihres Wohnorts zu verweisen), unter allen Umständen Gebrauch zu machen, so bald auch nur der Verdacht besteht, daß die Betreffenden Zigeuner sind.

8c-ft. Mutmaßliches Wetter. Für Mittwoch und Donnerstag ist noch zeitweilig trockenes und heiteres, aber doch mehr und mehr bedecktes und schließlich auch zu Niederschlägen geneigtes Wetter zu erwarten.

Vom Norden des Oberamts. Bei der guten Witterung nehmen die Feldgeschäfte: Säen, Kohl­raben- und Kohleinführen einen raschen Fortgang. Letzteres ist besonders gut geraten und in den näch­sten Tagen wird prächtiges Kraut in die Orte der Umgegend, wo keines wächst, geführt. Die Kohl­raben sind groß und gut geworden, so daß sie für den kommenden Winter ein nahrhaftes Viehfutter geben. Vom Nachöhmd wird, weil nicht alles ge­füttert wurde, noch gedörrt, gewiß eine Seltenheit ausgangs Oktober. Mit dem französischen Obst sind die Abnehmer zufrieden. Tausende von Mark kom­men von den einzelnen Ortschaften in fremdes Land.