Wertbeständige Anleihe des

Dentfchen Reiches

Zinsen ond Mzahlnng reichrgesetzliih fi-ljergestM dnrch die SesMtstit der dents-rn PrlnMmWn.

Das Reich beabsichtigt eine wertbeständige Anleihe mit 12jähriger Laufzeit auszugeben.

Die Anleihe, welche auf den Gegenwert von Dollars lautet, foll dazu dienen, der Bevölkerung ein wertbeständiges Anlagepapier zur Verfügung zu stellen.

Die Anleihe ist von der Börsenumsatzsteuer befreit. Selbstgezeichnete Anleihe ist von der Erbschaftssteuer frei.

Um den Zinsenbedars für eine Anleihe bis zu 500 Millionen Mark Gold zu decken, sieht ein von der Reichsregierung den gesetz­gebenden Körperschaften vorgelegter Gesetzentwurf die Ermächtigung für die Reichsregierung vor, Zuschläge zur Vermögenssteuer zu erheben.

Die Rückzahlung des Kapitals erfolgt nach 12 Jahren. Zur besonderen Sicherung der Kapitalrückzahlung ermächtigt der Gesetzent­wurf die Reichsregierung, die einzelnen Vecmögenssteuerpslichtigen nach dem Verhältnis ihres steuerbaren Vermögens zur Aufbringung des Kapitalbedarfs heranzuziehen.

Es haften also für Kapital und Zinsen dieser Anleihe anteilig die gesamte deutsche Wirtschaft, Banken, Handel, Industrie, Landwirt­schaft, sowie jeder, der über steuerpflichtiges Vermögen verfügt.

Die Anleihe ist bei den Darlehenskassen des Reiches belethbar. Die Einführung zum Börsenhandel erfolgt sofort nach Ausgabe der Stücke.

Bedlrrguuge«

Die Zeichnung findet vom IS. August ab statt.

Weisung bei der Aimrhmestelle zur Gutschrift gelangt. Für Markeinzahlungen wild der Dollar umgere tnet zu dem letzten vor d m Z-ichnun s age noi-rt-n am lichen Berliner Mittel- kulS, für Auszahlung New I rrk. Bon D Visen (Roten,

1 . ZeichnWS- st-lle. A»«h«e-

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Eioösiuz »er Mühe.

Bestimmung über Zeichnungsschluß bleibt vo beh cktr«. ZriwnungSstelle ist de R-tchSbank. Zeichnung-« werden bei der Zsich-Ninps Abteilung de- R-ichshaupibank, Berlin C 2, Breite Snaße 8/9 (Postschrckko ito 96 300), und bei allen Zw iganstalt'N der R-ichSba k mit Koffrneinr'chtung entgegen genommen. D°e Zeichnun,en können auch du ch Bermitilung Üklkä. der Staatsbanken der Länder und ih er Z ve ganst rlten, der

" Preuß. Cmtral-Gmcss nschaftSkofle in Be in sowie säm-licher

im amtlichen Pcosp-kt aigegebe >«n G ldinstitute und ihrer Zwei,anstalten erfolgen*). In d esem Fall« entgehen hin­sichtlich der L eferung der Stück- und der Zahlung d s ZeichnungSpreis s RechtSbeziehungen nur zwischen dem Zeichner und der Annahmestelle.

Die Arileihestücke und die Zinsscheine lauten auf Mark in der Weise, daß 4,!0 m. gleich 1 Doll e O.U kückus, stgtz Die Anleihe ist aasgesertigt in stücken o.

4,rv «. 1 Dollae. 8.40 Sk.^ s soüar. 81«.^ SDollae.4r«.^10Dollar.t08 M.^25Dollre, 2 0M. - 50 Dollar, 480 M ^ 100 Dollar. 00 M. -- 500 Dollar. 4 VS ^ 1000 Du ll r.

Die Anleihestücke vo > 4 20 M., 8,40 M. u 3 t M werden ohne Zints Heine auSgegeden; sie werden rm 3 S p embec .1935 mit einem Aufgeld zum N-nnwert von 70 vom Hundert eingelüst.

Die Lnleihestück« von 42 M und da'über stad mit Zins« scheinen ve sehe«, zah'bar jährlich einmal am 1. S ptrmber. Der Zinssatz beträgt 8"/«. Der Zinsenlauf b ginnt am 1. Sep «mber 1923. Der erste Zines Hein ist am 1. Sep­tember 1924 fällig Die Rück ahlurg des Kapitals erfolgt am 2. September 1935 zum N-nnweit.

Die Stücke sowie die ZinSschiine werden in Mark ein­gelöst, wobei der Dollar zu dem Durchschnitt der amtliche« Berliner Notierung des M tte'ku'ses für Auszahlung R w Ao k in der Zeit vom 15. Juli bi« 14. Augu/t eiuschlt ß ich um- gerechnet wird. Der E.nlösungSkurS wird amtlich b.kannt- gegeben.

Der ZeichnuvgSprei» beträgt, soweit die Zeichnung in einer der nachstehend verzeichneten Devise« erfolgt, bi« auf weite» es S8°o, iür die Einzahlung in Mark b S auf w itereS LVV°/»; eine E> Höhung de« Zrichnuno» Preises bleibt Vor­behalten. Die Einzahlung vu-ß am Tape der Z ichnung x,leistet werden. Bei Ü berweisung von Ma kbeirä^en gilt als Zeichnung»- und Zahltag der Tag, an dem die Heber«

Berlin, im August 1923.

4, ZMWg der ANe.

z. ZelHMst- »nk. Ein­zahlung.

s.AiMde str SlSLr.

') rte Prospekt« fi,» bei «ll « »a«kr«, vonkier» Tparkoffe» n»t ihre» Brrbä»-«» sowie Kreditgrnoffenschofte« erhältlich.

Scheck«, Nutz hlun ) st ,d zur E nzohluug zugelcss -n amerik. Dollars, Pfunde Sterlma, holländisch« Gulden, s hweirecische F anken, nordische Kronen, spanische Peseten, argentinische P-sos, japanisch Irn. De Kosten d.-r Enz'rhung der Valuiens h>ck« sind von den Zeichnern zu tragen. B i Zahlung mit Balute'scheck« werden die üblich « Läufzinsen in Abzug g»b acht. Dos W Uve hältniS der einzelnen Währungen zum Dollar wird für d e Zweck« der Einzahlung brsonde S be- kunnta-geben und ist bet de« Annahmestellen zu ersah en.

Spitz nb,t ä^e werden in Mark v-rgütet, und zwar bei eiugereich rn Noten zum M ttelkurse für AuSlandsau«zahlu«g der letzten Be-liner N tierung vor dem Zeichnung aze als­bald, bei Scheck« ond Auszahlungen erst nach Eingang der Gutich,istSanzeige a s dem AuStande und zum Kurse de« Tages, an dem die GutschriftSanzeige bei der ReichSbavk in Berlin eing-ht.

Dollarschotzanweisungen werden zum Nennwert zuzüglich der j-we liqen Zinsen von ^/,°/° im Monat (im Monat Aug. zu 102°/,) wie Dollar« in Z ihlung g-no mmeu.

Beraume dangen werde« angenommen. Sie find am ersten Zeich rungStagr zu berlchrige», und zwar, soweit die Einzahlung in Mark e-folgt, zu dem: diesen Tag maßgebenden Kurse, soweit fie tn Dev'sm «rfolgt, zu den bei den Annahmestellen z« erfahrend rn Umrechnungskursen. Bei der Zeichnung findet k-me Verrechnung von Stückzinse» statt; au ihre Stelle treten gegebenenfalls Erhöhungen der Zeichnung» ku se.

Gezeichnete und bezahlte Beträge gelten als voll zugeteilt, solange die Zeichnung v cht geschlofs u ist. >sche wegen der Slück luug sind in dem dafü vorgesehenen Raum auf der Borders'st« de» Zeichnungsscheine« anzugrben. We-den derartig« Wünsche nicht zum A sdruck oebc >ch^, so wird die Stück lang von den Annahmestellen nach ihrem Ermesse« vorpenommen. Späteren Anträgen auf Abänderung kan« nicht startzegrbe« werden.

D e Anleihefiücke wrcden mit B-lchleu iqung hergestellt werden. Mit der Ausgabe wird Mitte September diese« Jahre« begonnen werden. Z o'sch-nsch-i , sind nicht ooigesehm.

Ist di« Z hlung mit Sch ck oder AuSzrhlung erfolgt, so werden dt« Stücke erst nach Werieingaag geliefert.

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