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Deutsche Einspruchnote.

Berlin, 8. Febr. Der deutsche Geschäftsträger in Paris hat der französischen Regierung folgende Note über­geben:

Die französisch« Regierung hat in der vom 2. Februar datierten und am 4. Februar der deutschen Botschaft über­mittelten Verbalnote der deutschen Regierung eine Ver­letzung des Vertrages von Versailles oorgetvorfen, die dadurch begangen worden sein soll, daß die Reichsbahn­verwaltung die Durchleitung der internationalen Züge ParisBukarest und ParisMünchenPrag eingestellt Hab Sie hat zugleich angekündigt, daß sie alsSanktion ^für diese angeblich« Vertragsverletzung die deutschen Städte Offenburg und Appenweier besetzen werde. Die Besetzung der beiden Städte ist je­doch am Tage der Uebermittlung der Note tatsächlich schon durchgesührt worden. Die deutsche Reichsbahnverwaltung hat sich infolge Kohlenmangel und anderer durch den französisch-belgischen Einbruch in das Ruhrgebiet verur­sachten Verkehrsschwierigkeiten zur Einstellung einer gro­ßen Anzahl fahrplanmäßiger Zugsverbindungen des inter­nationalen und des innerdeutschen Dienstes gezwungen ge­sehen. Es ist richtig, daß sich darunter auch die beiden in der Note genannten Zugpaare befinden. Zeit und Umstände jedoch geb.m dieser Anordnung der Reichsbahn­verwaltung offensichtlich den Charakter einer vorüber­gehenden Notstandsmaßnahme. Von einer Vertrags­verletzung kann daher keine Rede sein. Selbst wenn aber eine formale Verletzung des Vertrages vorläge, müßte es als das Zerrbild eines Frie­denszustandes bezeichnnec werden, daß die französi­sche Regierung eine Maßnahme von so untergeordneter Bedeutung, wie die Einstellung zweier Zugsverbindungen zum Anlaß nimmt, ohne weiteres ihre Truppen in deut­sche Städte einmarschieren zu lassen.

Allerdings hat die französische Regierung, um das schreiende Mißverhältnis zwischen dem Be­schwerdeanlaß und der von ihr verfügten Maßnahme zu verdecken, den Versuch gemacht, noch weitere angebliche Vertragsverletzungen Deutschlands heranzuziehen. Dem­gegenüber verweist die deutsche Regierung auf ihren frü­heren Notenwechsel mit der französischen Regierung. Sie stellt fest, daß sie in jedem einzelnen Falle den gegen sie erhobenen Vorwurf einer Verletzung ihrer Verpflich­tungen in eingehender Begründung entkräftet hat, ohne daß die französische Regierung auch nur versucht hätte, die deutschen Argumente zu widerlegen. Einen Rechts­titel, auf den sie ihr vermeintliches Sanktionsrecht stützen will, führt die französische Regierung nicht an. Ihr stehen also in diesem Falle nicht einmal Schein­gründe zur Verfügung, In der Tat handelt es sich um einen Akt reiner Willkür und Gewalt, be­gangen unter Ausnutzung der Wehrlosigkeit des deutschen Volkes. Die deutsch« Regierung erhebt hiergegen vor aller Welt feierlichen Protest.

Dann heißt es u. a. weiter: Am Tage der Uebermitt- lung der Verbalnote an die deutsch« Botschaft ist auch durch die interalliierte Rheinlandkommission in Kob­lenz dem deutschen Reichskommissar für die beferen rheinischen Gebiete eine Note zugestellt, worin sie mit­teilt, daß sie unter Billigung der von der französischen Regierung eingeleiteten Besetzung von Osfenburg und Appenweier beschlossen habe, diese Gebiete unter das Re­gime des Brückenkopfes Kehl zu stellen und die Befug­nisse ihres Delegierten in Kehl entsprechend zu erweitern. Keine Bestimmung des Rheinlandsabkommens oder des Vertrages von Versailles gewährt der interalliierten Rheinlandskommission das Recht, das Gebiet ihrer Zuständigkeit eigenmächtig zu erweitern -tue von ihre ausgesprocheneBilligung" macht die ver­tragswidrige Maßnahme der französischen Re­gierung nicht zu vertragsmäßigem Recht und kann eben­sowenig der interalliierten Rheinlandkommission den für rhre Anordnung fehlenden Vertrags- und Rechtstitel er­sitzen: vielmehr zeigt dieses Vorgehen erneut, daß . die interalliierte Rheinlandkommission sich zum Werk- Krug der französischen Politik machen läßt. Auch gegen diesen Rechtsbruch legt die deutsche Regierung Verwahrung ein.

Wegen der Mitwirkung der interalliierten Rheinland­rommission sind entsprechende Vorstellungen bei der eng­lischen und belgischen Regierung erhoben ivorden."

Die Saarfrage.

Das Saargebiet ist eine der brennendsten aller offe­nen Wunden an dem geschlagenen und geschundenen deut­schen Volkskörper, und unsere deutsche Mentalität emp­findet die mit allen Mitteln des Betrugs, der List und Gewalt an der Saar getriebene Französisierungspolitik um so abstoßender und widerlicher, als die Regierungs­kommission des Franzosen Rault sich in einem heuch­lerischen Phrasenmantel des Rechts kleidet, und alle R c ch ts b rüche, Gewaltakte und Gemeinheiten im dreimal geheiligten Namen des Völkerbundes ge­schehen. Wenn der Völkerbund auch nur einigermaßen den bescheidenen Rechten Geltung verschaffte, die der Ver­sailler Vertrag seinem Mündel an der Saar gelassen hat, könnte das deutsche Volk mit ruhiger Seele dem Ab­stimmungstag des Jahres 1934 entgegensetzen. Es ist be­kannt, wie die vollkommen französisch einge­stellte Regierungskommission auf allen Ge­bieten bemüht ist, das Saargebiet von seinem Mutterlande abzuschneiden und französischer Wirtschaft und Kultur als sogenannteTreuhänderin"

' Deutschlands den Weg zu bahnen.

Mit der hanebüchenen Lüge von den 150000 Saar­franzosen, die den Anschluß an Frankreich erstrebten, und von denen niemals auch nur der tausendste Teil wirklich existiert hat, begann das Unglück der Saardeutschen.

Die Negierungskommission des französischen Präfekten Rault hat deshalb ihre Politik, die 800000 deutsche Menschen mit despotischen Herrschaftsmitteln lediglich als lebendes Inventar zu den in französischen Besitz gelang­ten Saarkohlcngruben behandelt, ungestört treiben kön­nen, weil der Völkerbund eben nichts anderes ist, als eine Herrschaftsorganisation der Allierten zur dauernden Niederhaltiing Mittel- und Osteuropas, eine Gesellschaft aus Gegenseitigkeit, unter dem überragenden Einfluß der nach dem Kriege herrschenden Kontinentalmacht Frank­reich.

Indessen sind nicht alle Trabanten der großen Allierten immer geneigt, die gehorsamen Mitläufer zu spielen, sondern naiv genug, die Dinge gelegentlich bei ihrem Namen zu nennen. Die Reden des Südafrikaners Lord Robert Cecil und des Deutschenfreundes Nansen auf der letzten Völkerbundstagung brachte die Regierungskom- missron in arge Bedrängnis. Zum ersten Male hatte sie einer öffentlichen Kritik standgehalten, und ihr Schick­sal hing am seidenen Faden. Es ist noch einmal gut gegangen! Jene bekannte Rede Balfours hat der Re­gierungskommission mächtig den Rücken gesteift. Sie kehrte aus Genf mit dem vom Präsidenten Rault einge­standenen Vorsatz zurück, derdeutschen Propaganda" im Saargebiet, der sie schon jetzt beinahe zum Opfer gefallen war, kräftig zu Leibe zu gehen. Als erste fielen die bei­den Redakteure derVolksstimme" der neuen Gewalt- Aera zum Opfer.

Die deutsche Regierung hat neuerdings beim Völker­bund wegen der vertragswidrigen Haltung der Regie­rungskommission des Saargebiets auf dem Gebiet des Schulwesens Einspruch erhoben. In dieser Note h ißt es: Der Bevölkerung des Saargebiets ist durch den Versailler Vertrag die Aufrechterhaltung ihrer Schulen und ihrer Sprache ausdrücklich zuge­sichert worden. Die Grundlagen des Schulwesens im Saargebiet müssen daher in dem Zustande, in dem sie sich b i Inkrafttreten des Vertrags befanden, beibehalten wer­den. Im Gegensatz zu dieser Bestimmung strebt die Re­gierungskommission eine grundsätzliche Veränderung des gesamten Schulwesens an. Insbesondere hat sie eine Entwicklung geduldet und sogar gefördert, die die ver­traglich geschützten Landes schulen gefährdet und die Schulverwaltung allmählich in die'Hände Frankreichs überleitet. Ohne Befragung der gewählten Vertreter der Bevölkerung hat sie bestimmt, daß auch Kinder des deutschen Personals der Kohlengruben und sogar Kinder der nicht zum Grubenpersonal gehörigen Landesbewohner > ihrer gesetzlichen Schulpflicht durch den Besuch französi- ' scher Schulen genügen können. Mit Hilfe dieser Verord­nungen konnte die französische Grubenverwaltung durch Mittel, wie Ranzengeld, kostenlose Lieferung von Lern­mitteln und Kleidung, Weihnachtsgeschenke, Begünstigun­gen oder Benachteiligungen, Zusicherung von Belohnun­gen, andere Kinder zum Besuch der französischen Schulen zil veranlassen usw., geradezu eine Entvölkerung der Landesfchulen herbeiführen. ' In ver­

schiedenen Ortschaften mutzten bereits mehrere Klassen ver Landesfchulen geschlossen werden, und viele andere stehen vor der Schli.ßung. Die Regierungskommission ent- äußert sich also zugunsten des französischen Staats, dem im Saargebiet kein Anteil an der Verwaltung, son­dern nur die Ausbeutung der Kohlengruben gebührt, mehr und mehr eines wichtigen, ausschließlich ihr selbst übertragenen Verwaltungszweiges. Nach ihrem Stand­punkt würde sogar nichts im Wege stehen, daß Frank­reich allmählich das ganze Volksschulwesen im Saar­gebiet an sich zieht. Dies steht im vollen Wider­spruch zum Versailler Vertrag. Der französische Staat hat im Saargebiet lediglich das Recht, als Neöenanlagen der Gruben Volksschulen oder technische 'Schulen für das Grubenpcrsonal zu errichten, was sich nur auf franzö­sische Kinder beziehen kann, da der Vertrag diesen Unter­richt in französischer Sprache, nach französischen Lehr­plänen und überhaupt ganz nach dein Belieben Frank­reichs Vorsicht, und da jede andere Auffassung unverein­bar wäre mit der an anderer Stelle ohne jede Einschrän­kung vorgeschriebenen Erhaltung des Landesfchulen sowie mit dem allgemeinen Grundsatz, demzufolge die gesamte Verwaltung Sache der Regierungskommission ist. Die deutsch« Regierung verlangt vom Völkerbund die Wieder­herstellung des vertragsmäßigen Zustands, insbesondere, die Wieüeraufrichtung der frühem Grundlagen des Schul-^ Wesens, die Beschränkung des Besuchs der französischen Schulen auf französische Kinder und die Beseitigung! solcher Schulen, die nicht Volks- oder technische Schulens sind.

Das Abstimmungsergebnis wird für das Schicksal! des Saargebiets nicht allein ausschlaggebend sein. Dis! obcrschlesische Abstimmung wurde zugunsten Polens aus-' gedeutet, weil England Oberschlesien gerade als Kompen-s satiousobjekt seiner Orientpolitik gebrauchte. Und daß! England genau so auch mit dem^ Saargebiet zu verfahren bereit wäre, beweist jene Rede Balfours in Genf, in der «r der deutschen Saarbevplkerunb bitteres Unrecht tat und die arg kompromittierte Regierungskommission deck­te, weil er nach einer etwas bewegten Auseinandersetzung mit Frankreich in der Abrüstungsfrage das Bedürfnis empfand, den Franzosen wieder etwas Honig um den; Mund zu schmieren. Auf dieGerechtigkeit" der Eng­länder zu bauen, wäre eine gefährlich« Illusion, und wenn sie dem Saargebiet jemals helfen sollten, so nur dann, wenn ihnen das gerade in ihr weltpolitisches Kalkül pas­sen sollte.

Heute schon Voraussagen, wie sich das Schicksal des Saargebiets endgültig gestalten wird, wtzre verfrüht. Wir dürfen jedoch nicht müde werden, sowohl das deutsche Stammesbewußtsein im Saargcbiet wie das Gewissen der Welt gegenüber dem sch r eien den Unrecht an der Saar wachzn erhalten und die moralischen Kräfte für unser guteS Recht ins Feld zu führen. Groß sind die Widerstände, die sich uns entg genstelltcn. Aber , an einer unermüdlichen! Arbeit für die Deutscherhaltung des reichen und' schöne» Saargebiets muß sich doch schließlich das Goethewort bewahrheiten:

Men Gewalten zupr Trutz sieb «rh-Den,

Nimmer sich beugen,

Kräftig sich zeigen,

Rufet di' Arme der Götte . .

Türkisches Ultimatum an die Alliierten.

London, 8. Febr. Aus Konstantinopel wird gemel­det: Ter Vertreter Angoras in Konstantinovel Adnanl Beh hat auf Befehl seiner Regierung den Verbündete» Obertommissaren Sie Forderung nach Kurückzie- hung der Kriegsschiffe der Alliierten aus dem Hafen von Smyrna in Form eines 24stündigen Ulti­matums überreicht. Bei Nichtannahme würden die Baiterien das Feuer auf Sie Schiffe eröffnen. Tie Obertvmmissare erhielten schließlich von den Türken ein« Verlängerung der Frist um 7 Stunden. Ter fran- Köns > Konsul hat um die Erlaubnis gebeten, ' die französische Kolonie in Srnhrna einschiffen zu dürfen.

11- ng lisch,-französische Antwort ans das Nltimatnm.

K.'.is, 8. Febr. 'Aus London wird gemeldet, die englische und französische Regierung haben sich über Sic Antwort, die der Angoraregierung auf ihre For­derung nach Zurückziehung der Kriegsschiffe auS Smyrna zu geben sei, geeinigt und beschlossen, den TürH ken mit einer euer gischen Note zu antworten und dir Angoraregierung davon zu verständigen, daß die

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