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is. Jänner 1»S8-

ep. Aus -er evangelischen Kirche Württembergs. Nach Der im Amtsblatt der Oberkirchenbehörde veröffent­lichten Statistik des Jahres 1921 über das evange­lische kirchliche Leben in Württemberg wurden von den lebend geborenen Kindern evangelischer Eltern 98 Prozent aus rein evangelischen Ehen und 62 Pro­zent aus gemischten Ehen getauft; von den in die Ehe getretenen Evangelischen Wurden 92 Prozent der rein evangelischen und 44 Prozent der gemischten Paare kirchlich erngesegnet; von den verstorbenen 98 Pro­zent mit kirchlichen Handlungen bestattet. Die Zahl der Adendmahlsgüstr betrug 697 038, somit 42 Pro­zent der evangelischen Bevölkerung. An den freiwil­ligen Jugendgottesdiensten nahmen durchschnittlich 81 038 Kinder teil. Uebertritte zur evangelischen Kirche fanden 334, Austritte aus derselben einschließlich der­jenigen zu anderen christlichen Kirchen und Gemein­schaften 2962 statt. Tie Zahl der noch nicht ständig angestellten Pfarramtsbewerber beträgt 157.

Ter württembergische Arbeitsmarkt. Die Lage des württembergischen Arbeitsmarkts hat sich im De­zember erheblich verschlechtert und zwar weit über das in dieser Jahreszeit regelmäßig zu beobachtende Matz hinaus. Die Zahl der Stellesuchenden ging um 13,5 Prozent der offenen Stellen um 22,8 Prozent und die der Vermittlung um 28,2 Prozent zurück. Die Zahl der voll unterstützten Erwerbslosen betrug am 1. Ja­nuar 1923: 733. gegen 261 am 1. Dezember 1922 und 1054 am 1. Januar 1922.

Steuerknrse für Veranlagung zur Bermögens- steuer und Zwtmgsanleihe. ImReichsgesetzblatt" wird eine Zufatzverordnung veröffentlicht über die Steuer­kurse zur Veranlagung für die Vermögenssteuer und Zwangsanleihe solcher Aktien, bei denen nicht dis grundsätzlich vorgesehenen vier Kurse vorhanden sind, aus denen sonst der Steuerkurs errechnet wird. Die praktisch wichtigste Bestimmung ist die Bewertung der jungen Aktien, die am 31. Dezember noch nicht zum Handel an einer deutschen Börse zugelassen sind. Als ihr Steuerwert ist der Durchschnittskurs der alten Aktie abzüglich 10 Prozent anzusetzen. Die übrigen Bestim­mungen beziehen sich auf Gesellschaften, bei denen nur zwei oder drei Kurse (wegen späterer Einführung zur Börse) bestehen: hier ergibt sich die Errechnung sinn­gemäß aus dem Durchschnitt dieser bereits vorhande­nen Kurse. Waren Aktien beispielsweise am 30. Juni' 1922 noch nicht in den Verkehr gebracht, so ist der Kurs am 3. Oktober 1922 mit einem Abschlag von 25 Prozent als Durchschnittskürs anzusetzen. Besteht nur ein Kurs für den 31. Dezember, so ist dieser mit einem Abschlag von 40 Prozent zu Grunde zu legen.

ep. Rentnernothitfe. Um das Einkommen der Emp­fänger von Invaliden- und Altersrente einigermaßen dem immer mehr sinkenden Geldwert anzupassen, wer­den seit einiger Zeit zu den Renten von den Gemeinden Zuschüsse gereicht. Diese richten sich nach dem Jahres­einkommen. Seit dem 1. Dezember 1922 ist die Ein- kommenarenze 43 200 Mk. Alle die, deren gesamtes Jahreseinkommen unter dieser Grenze bleibt, sollen auf Antrag einen entsprechenden Zuschuß erhalten. Der Antrag ist bei der Ortsbehörde für die Arbeiterversiche- >rung unter Vorlegung des Rentenbescheids zu stellen. Für Rentner, die noch Kinder zu unterhalten haben, erhöht sich die Einkommengrenze um 3 600 Mk. für jedes Kind. Kleineres Arbeitseinkommen wird nicht mitgezählt, auch nicht die Zinsen aus kleineren Ver­mögen und freiwillige Zuwendungen, z. B. von Ver­wandten und Vereinen. Jeder Rentner sollte diese Möglichkeit der Hilfe benützen. ^ Die Aufwendungen, die die Gemeinden zu machen haben, werden zu vier Fünftel vom Reich ersetzt und gelten nicht als Armen­unterstützung.

Stuttgart, 17. Jan. (Vom La n.d t a'g.) Ein vom Staatsministerium festgestellter Gesetzentwurf über die vorläufige Regelung des Staatshaushalts für 1922 soll, da das Staatshaushaltgesetz für 1922 bis Ende Januar nicht verabschiedet sein wird, die Geltung des Notgesetzes bis zum 31. März 1923 verlängern. Da mit der fort­schreitenden Geldentwertung die Vorauszahlungen an Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer, die bis zur end­gültigen Festsetzung der Steuerschuld nach der Veran- laugng von 1921 zu leisten find, hinter der voraussicht­lichen Jahressteuer für 1922 weit Zurückbleiben, soll gleichzeitig die Vorauszahlung auf diese Steuern auf das ' Vierfache der vorjährigen Steuer bemessen und bestimmt werden, daß etwaige Üeberzahlungen auf das Jahr 1923 zu verrechnen seien. Das Staatsministerium hat ferner einen 5. Nachtrag zum Entwurf des Staatshaushalts­plans für 1922 festgestellt, worin für die Verwaltung de- Innern zur Erhöhung der Stammeinlage des Staats bei der Mnrit. Kraftverkehrsgesellschaft m. b. H. 5 Mil- ; Nonen Mark ans Anleihen gefordert werden, nachdem die Erhöhung des Stammkapitals der Gesellschaft von IVr auf 9 Mill. Mark beschlossen worden ist.

Stuttgart. 17. Jan. (Aus dem Finanzaus­schuß.) Der Finanzausschuß nahm einen Bericht des Finanzministeriums, wonach die Teuerungszuschläge für die württ. Beamten, Ruhegehaltsempfänger und Warte­geldempfänger ab 1. Jan. 1923 auf 301 vom Hundert und ab 17. Januar 369 vom Hindert betragen soll, entgegen. Der Frauenzuschlag soll ab 1. Jan. aus 5000 Mark erhöht werden. Die Regierung wurde ermächtigt, die erhöhten Teuerungszuschläge auch den württ. festbesol­deten Beamten sofort zu gewähren. Die Fvrstdirektion teilt mit, daß die Ausgabm für Wegunterhaltung und Neubau auf 180 Mill. Mark angewachsen sind. Bezüg­lich der Förderung des Wohnungsbaus wird mitgeteilt, daß das Bauholz zu 75 Prozent des Preises der beiden -Vormonate abgegeben wird und daß der württ. Staat auf diesem Gedieh mit an erster Stelle von allen Bun- detzkaaterr des Leiches ML».

Das neue württ. Gewerbesteuer-Gesetz.

ImWürttembergischen Regierungsblatt werden die, Aussührungsbestimmungen zum Grund-, Gebäude-und Gewerbesteueraesetz vom 22. August 1922 veröffentlicht. Aus den Bestimmungen über die Veranlagung der der Gewerbesteuer ist folgendes als von besonderem In­teresse hervorzuh"^"n: "

Eine nur gelegentliche, nicht mit der Absicht aus ( Wiederholung unternommene Betätigung fällt nicht i unter den Gewerbebegriff. Andererseits wird die An- r nähme eines Gewerbebetriebs weder durch eine zeit- ! weilige Unterbrechung der Tätigkeit, noch durch die s nur einmalige Ausübung der Tätigkeit ausgeschlossen, wenn anzunehmen ist, daß die Tätigkeit bei sich bte- s tender Gelegenheit wieder ausgenommen oder wieder- f holt wird. Die Gewinnerzielung muß nicht nur eine ; gelegentliche nebensächliche Folge, sondern wesentlicher i Zweck des Unternehmens sein. Wenn die Absicht der ! Gewinnerzielung vorhanden ist. ist die Gewerbestei - j Pflicht gegeben, auch wenn der Gewinn ganz oder teil- j weise für gemeinnützige und ähnliche Zwecke verwendet j wird. Bei Bersichsrungsvereinen auf Gegenseitigkeit ! liegt ein gewerbesteuerpflichtiger Betrieb nicht vor, z soweit sie nur Mitglieder versichern.

! Ueber das Merkmal der Selbständigkeit wird gesagt:

; der Gewerbebegrisf setzt eine selbständige, d. h. für i eigene Rechnung und unter eigener Verantwortung be- j triebene Tätigkeit voraus. Die Entscheidung, ob eine ; selbständige gewerbesteuerpflichtige Tätigkeit vorliegt >' oder für eine lohnsteuerpflichtige Tätigkeit, hängt rn erster Linie von der Entscheidung der Vorfrage ab,

; ob Umsatzsteuerpflicht gegeben ist; in zweiter Linie ist j die Versicherungspflicht von Bedeutung. Hienach ist : nicht gewerbesteuerpflichtig das Einkommen der in Kun­denhäusern gegen Lohn arbeitenden Näherinnen, Wä­scherinnen, Büglerinnen, Lohndiener u. dgl., auch nicht das Einkommen der Heimarbeiter, im Gegensatz zum Erwerb der Hausgewerbetreibenden. Wirtschaftspäch­ter sind steuerpflichtig, Wirtschastsführer in der Re­gel steuerfrei.

Ueber die Abgrenzung gegenüber den freien Berufen wird bestimmt: Gemäß 8 9 E.G. ist nicht zum Ein­kommen aus Gewerbe, sondern aus Arbeit zu rechnen der Erwerb aus wissenschaftlichen, künstlerischen, schrift­stellerischen, unterrichtender oder erziehender Tätig­keit, aus der Berufstätigkeit der AerZts, Rechtsanwälte, Architekten, Ingenieure und der Ausübung anderer freier Berufe. Auch die Tätigkeit des nichtapprobier- ten Heilpersonals einschließlich der die Zahnheilkunde selbständig ausübenden Zahntechniker ist kein Gewerbe­betrieb, wenn sie sich objektiv als Berufstätigkeit des Arztes darstellt; ferner ist jede Art unterrichtender Tätigkeit (auch der Tanz-, Schwimm- und Turnlehrer) als steuerfrei zu behandeln. Die Tätigkeit der Rechts­agenten gilt wie bisher als Gewerbebetrieb.

Ueber die Abgrenzung gegenüber dem Einkommen aus Grundbesitz gilt im einzelnen folgendes: das Fi­schen in eigenen, gepachteten oder aus Grund eines Fischereirechts nutzbaren Fischwassers einschließlich der natürlichen und künstlichen Teiche, sowie der Verkauf der aus diesen Wassern gewonnenen Fische durch den Inhaber oder den Fischereibevechtigten unterliegt, auch wenn es berufsmäßig betrieben wird, nicht der Ge­werbesteuer; gewerbesteuerpflichtig ist das berufsmäßige Fischen in anderen Gewässern und der Verkauf der hierbei gewonnenen Fische, z. B. das Fischen im freien Bodensee, sowie der Handel mit Fischen. Schäfer und Schafhalter sind nicht gewerbesteuerpflichtig, sofern sie nur auf eigenen oder gepachteten Grundstücken Schafe halten; steuerpflichtig dagegen, wenn sie vorwiegend auf gepachteten Weiden Schafe halten und sie Winters vorwiegend mit fremdem Futter füttern. Milchkur­anstalten sind gewerbesteuerpslichtig, wenn die Milch von Tieren gewonnen wird, die nicht mit Erzeugnissen eigener oder gepachteter Grundstücke ernährt werden. Als Viehhändler ist gewerbesteuerpflichtig, wer sich vorwiegend mit Kauf und Verkauf von Vieh beschäf­tigt, das nicht für den eigenen landwirtschaftlichen Betrieb bestimmt ist. Lohnfuhrwerk ist gewerbesteuer­pflichtig, wenn das Fuhrwerk oder Gespann nicht vor­wiegend für den eigenen Gebrauch bestimmt ist.

Kleine Nackrichten aus aller Welt.

Las Sterben der Presse. Bis zum Januar 1923 ha­ben seit dem Jahre 1914 57 bayerische Zeitungen das Erscheinen eingestellt. Davon allein 21 im Jahre 1922.

Graf Brockdorff Rantza» beim Reichskanzler. Der hier weilende deutsche Botschafter in Moskau, Gras Brockdorff Rantzau erstattete dem Reichskanzler Dr. Cuno über seine Erfahrungen ein Eindrücke in Ruß­land Bericht. Der deutsche Gesandte in Warschau, Ulrich Rauscher, wurde vom Außenminister von Ro­senberg empfangen. .. ^

Reise -es Grafen Lerchenfel- nach Amerika. Der frühere bayerische Ministerpräsident Graf Lerchenfeld wird am 1. Februar nach Nordamerika gehen, um dort auf Einladung eines Wohltätigkeitskomitees, des­sen Vorsitzender Konsul Semmler ist, in einer Reihe von Städten Vorträge über die Lage Deutschlands zu halten, i .

s«s Grubenunglück in Schlesien. In der Nacht zum Sonntag wurden von den aus der Abwehrgrube zu Tode Gekommenen drei Bergarbeiter geborgen. Die Bergung der übrigen 43 Mann ist vorläufig un­möglich, da das Btandfeld abgedämmt werden mußte.

Beschlagnahme -er Berliner Steinkohlenvorräte. Mit Rücksicht auf die Lage im Ruhrrevier und die Ge­fährdung unserer Steinkohlenversorgung hat die Koh­lenwirtschaftsstelle beschlossen, die Beschlagnahme' der gesamten Steinkohlen zu verfügen, die sich zur Zeit im Besitz des Berliner Groß- und Kleinhandels be­finden.

Epidemie auf einem Auswanderer-Dampfer. Aus

Athen wird gemeldet, daß dort auf einem Auswanderer- Dampfer, der aus Samsun zurückkehrte, von 1600 Passagieren, die sämtliche an Thyvhus, Bocken und Cholera erkrankt waren, während der Uebersahrt 35 ge­storben sind und ins Meer versankt werden mußten. Unmittelbar nach der Ankunft in Viräus starben wei­ter« 25 Passagiere. '

Kandel und Verkehr»

Ser Ssklar notierte am Mittwoch in Frankfurt 18 254,25 G., 18 345,75 Br., in Berlin 18154,50 G. Und 18 245.50 Br.

1 Schweizer Franken -- 3421 G., 3438 Br.

1 französischer Franken -- 1236 G., 1243 Br.

1 italien-r-ber Lira -- 882 G., 884 Br.

1 holländischer Gulden -- 7221 G., 7258 Br.

1 Psnnd Sterling -- 84 787 G., 87 212 Br.

lüft österreichische Kronen 24.18 G-, 24,39 Br.

1 tschechische Krone -- 601,72 G.. 510,28 Br.

1 spanischer Pesetas -- 2832 G., 2847 Br.

1 dänische Krone-- 3351 G.. 3368 Br.

1 schwedische Krone --- 4884 G., 4912 Br.

Ser steigende Mehrpreis. Die süddeutschen Mühlen haben in Anpassung an die Devisensteigerung den Preis für Weizenmehl Svez. 0 in rascher Folge er­höht. Ev beträgt mit Wirkung vom 17. Januar ab 94 000 Mk. für den Dz. mit Sack ab Mühle.

Stuttgart?'' Börse. 17. Jan. Das Steigen des Dol­lars veranlaßte eine kaum erlebte Hausse an der Börse. Am offiziellen Mar^ waren Bankanstalt und Vereins- bank um je 1200 höher. Spinnereien: Erlangen un­verändert, Unterhausen -I- 4000, Kammgarn -j- 5000, Kolb und Schüle -s- 4100, Kuchen -s- 5200, Spinnerei Eßlingen 1000. Braukaus Ravensburg -j- 300, Eßlinger Brauerei 200, Hohenzollern Z- 500, Wulle -s- 1200. Außerordentlich fest war der Ma­schinen- und Metallmarkt. Daimler -s- 1160, Fein­mechanik -j- 4000, Hohner -s- 6000, Junghans -j- 2510, Eßlinger Maschinen -s- 3000, Hesser -s- 2000. Neckarsulmer -i- 2900. Von den übrigen Werten waren Anilin 8000, Zement Heidelberg 2100, Deutsche Ver­lag 6000, Kraftwerk Altwürttemberg 1600, Krumm 2200, Salzwerk H-illronn 10 000, Sekt Wachenheim 1300, Stuttgarter Zucker 3500 Punkte höher. Im Frei­verkehr: Calwer Decken 12 50014 000. Ebinger Tri­kot 1600-1375, Fichtelaold 2800-2400, Fulag 1800 bis 2000, Geislinger Maschinen 47004075, junge 37003000, Germania Linoleum 1512 500, Heil­brunner Zucker 92008800, junge 83007800, Mös- linger Zement ex Bezugsrecht 30002600, junge 2100 bis 2500, Kaiser Otto 60007100, junge 63006650. Knorr 13 00015 250, Lauffener Zement 8700 bis 10 200, junge 90009500. Maairus 9000 -8000, junge 85006800, Ostertag 80009000.

Karlsruhe, 15. Jan. Dem Viehmarkt waren zu- gefübrt: 22 Ochsen, 28 Farren, 23 Kühe, 45 Färsen, 51 Kälber, 48 Schweine. Preis für den Zentner Le­bendgewicht je nach Sorte: Ochsen 61 50072 000, Far­ren 50 000-57 566. Kühe 25-72 666, Kälber 61500 bis 65 000, Schweine 8390 000, Sauen 8082 500 Mk. Beste Sorte über Notiz bezahlt. Tendenz des Marktes: langsam: der Markt wurde nicht geräumt.

Altmstei», 18. Jan. (Vieh- uvd Schweiuemarkt.) Auf dem grftrften Vieh, und Schweinerne rkt war die Zufuhr nur eine peringe: 1 Paar Ockfen ud Stiere, 8 Stück Kühe, 4 Stück Jung, oder Schmakvieh, 11 Stück Läuferschweiue m>d 8 Eiück Müchschwrine. ED galt«,: Kühe 480 000 Mk. pro S-Lck; Jung- oder Schwalvieh 825 000380000 Mk. pro Srück; Lüufeischweine 170 000180 000 Mk.pro Paar; Milchschweme 35 00036 000 Mk. pro Paar.

* Altensteig, 18 Jan. (Holzrrlös.) Bei dem gestrigen staatl. Nadtlstaw« HFzverkauf, bei welchem 755 Fstm. Fichten und Tannen, sowie 67 Fstm. Fsrche« zum Verkauf kamen, war der Erlös bei Fichte« und Tannen bei einem Aukbot von 14 358 860 Mk 69 388 040 Mk. - 483°/», bei Forche« La» Au»bot 1076 280 Mk., der Erlös 4881950 Mt. . 453°/». Gesamteriö« 481°/».

Letzte Nachrichten.

Deutsche MSuner «,« Nrhsgedirt.

WTB. Essen, 17. Ja». 8 Uhr mittag». Dis gestern lei der Versammlung i» Lüsseldors anwesenden Vertreter der Zechen de» Ruhrrevier» haben heute der Besatzungsbe­hörde eine Erklärung, die jeder Zechmvertretrr mit feinem Namen versehe» hat, übermittelt, in der auf die Anordnung vom 15. Januar 1983, worin der Befehl erteilt wird, unver­züglich zur Aukführug der Kohlen- » und Koksliefer- rügen im Rahme« de» Rrparattoukprogramm» zu schrei­ten, Bezug genommen und gesagt wird, daß Ler Reichkkohlevkommissar dr« ausdrückliche« Befehl gegeben hohe, keinerlei Brennstoffe an Frankreich und Belgien zu liefern. Infolgedessen könne mau dem von Coste gegebene» Befehl nicht Nachkommen. Es werde darin verlang, die gegen dir eigen« Regierung gerichtete Maßnahme tätig zu uutnftthen. Niemand könne aber gezwungen werden, gegen da» eigene Vaterland zu Handel« und ehrlose Hand­lungen zu begeben. Zulammrnfaffevd wird daun auf da- »eßiwmt'pe erk-Let, daß «au fich zu Haas!«»»«» gege» sei» Vaterland »ud ,« ehrlas«« Haudluuge» »icht zwtuge» luss«.

Weitere Au-dehuuug der Besetz»»».

WTB. Este«, 17. Jan. Me Anzeichen deuten darauf hin, daß heute eine «eitere Ausdehnung der Besetzung ge­plant ist. Di« Eisenbahnen melde« starke Trvppentrankporte in östlicher Richtung, so heute morgen wettere 7 Züge.

Hin«»» «it de, «ch«»ch.

WTV. M-xike, 17. Jan. Eine Versammlung der hie» stgeu denlscheu Kolonie», die dmch dm Verband der Deutsch« einbernfm war, hat einstimmig beschlossen, an dm Reichs­kanzler folgmde» Telegramm zu smdm: Die deutsche Ko­lonie MexkoS beglückwünscht einmütig die Regierung z» ihrer ststm Haltung gegenüber de« Bernichtungrwilla» skrupelloser Feinde. Sie nimmt innigen Anteil au da» Schicksal der besitzt« Gebiete und begrüßt mit Bmugttmg die endlich bekundet« Einigkeit aller Dentschr« in der Heimat. Hinweg mit der Schmach!