wechseloollen Kämpfen ducken die Nebel sich zur Erde und verschwinden kriechend in Graben, Winkeln und Furchen. Der junge Tag ist herb und voll einer un­bestechlichen Klarheit; jeder Atemzug ist wie ein frischer kühler Trunk. Mörike hat einen solchen September­morgen in einem unvergänglichen Bildchen festgehalten: Im Nebel ruhet noch die Welt,

Noch träumen Wald und Wiesen:

Bald siehst du, wenn der Schleier fällt Den blauen Himmel unverstellt,

Herbstkräftig die gedämpfte Welt Zn warmem Golde fließen.

Man redet gern und viel vom Herbst als der Zeit des Vergehens und Sterbens und viele lieben es, in diesen Tagen empfindsame Vergleiche anzustellen über die Vergänglichkeit alles Irdischen und somit auch ihres eigenen Lebens. Diesen braven Leuten soll die Freude an ihren nachdenklichen und vielleicht ganz heilsamen Hebungen unbenommen bleiben; es ist ja richtig, daß die Fülle des Sommers zur Neige gegangen ist und sich zum Abschied rüstet und da liegen naturgemäß auch sonstige Abschiedsgedanken gewissermaßen auf der Straße herum. Aber mir scheint, daß man der Vergänglich­keit der Dinge dieser Welt sich nicht nur im Herbst be­wußt werden sollte, das sollte man mutig auch im Früh­ling und Sommer im Herzen wissen. Und anderseits vergessen jene empfindsamen Leute ganz und gar, daß der Herbst, bevor die Natur mit ihm sich zur Winter­ruhe legt, die kraftvolle Zeit der Erfüllung, der Gabe und des Reichtums ist. Wenn er Heuer auch nicht so viel zu verschenken hat, wie dem Landmann und dem ganzen Volke gewünscht werden möchte: Wir müssen eben alles in allem nehmen und uns bescheiden; auch für das, was ihm zu reifen übrig blieb, müssen wir dankbar sein. Es ist Gott sei Dank noch kein Gesetz erfunden, nach dem die Natur uns so und so viel zu bescheren habe. Also: wenn der September und Okto­ber jetzt auch nicht mit vollen Händen verschwenden können, ziehen sie doch nicht armselig und kum- mervoll an uns vorbei. Auch Heuer dreht sich der Kelterbaum und der gelbrote süße Most schießt in dicken Strahlen aus der Presse; die Erde öffnet sich der Hacke und schenkt, was sie in ihrem Schoß durch gute und böse Tage getragen und gereift hat. Die Gartenzier leuchtet höher und bunter auf, die Astern und die Dahlien feiern Feste in allen Farben, das wilde Wein­

laub und die Kastanien brennen rot und braun und die Sonne scheint noch einmal mit allem guten Glanz darüber hin. Bald werden auch die Wälder ihr volles dunkles, etwas feierliches Kleid mit dem bunten und schimmernden vertauschen, es wird sein, als ob die Berge rote und braune Jagdröcke llbergeworfen haben, und der Sturm ist ihr Jäger. So rafft die Erde noch einmal alles zusammen, was sie an Kraft und Güte und leuch­tender Schönheit zu schenken hat, nach allen Seiten teilt sie aus; aufrecht, festlich und sich selber verschen­kend geht sie ihrer weißen Ruhezeit entgegen. Re­servelieder gehen in diesen Tagen in den Städt- lein und Dörfern um. Dieehrwürdige alte Mann­schaft" hat im Manöver noch einmal mitgetan und rechtschaffen durchgehalten, nun ziehen sie, den wohlbe­kannten Paß sorgsam in der Tasche, ihrer Freiheit froh, der Heimat zu. Der Schnauzbart ist gewachsen (bei manchen auch nicht), die Glieder sind ausgerenkt, kraft­voll und biegsam. Die straffe Zucht hat ihren Dienst getan, wer ein Mann werden kann, ist einer geworden. Und was Bitteres daran war, ist in den bunten und

engen Kleidern stecken geblieben, die Erinnerung streut einen versöhnenden Glanz darüber. Die Kur war un­sanft und keiner kam ungehobelt davon, aber wer ehr­lich ist. weiß, daß es um das Abgehobelte nicht schade war. In der Regel wenigstens. Es gibt auch Aus­nahmen, bei denen das Vernarben länger dauert. Aber jetzt gilts wieder in den alltäglichen Lauf der Dinge mit einzugreifen und seinen Mann zu stellen im Kampf ums Dasein. Der ist nicht weniger sanft, wenn er auch aus anderen Voraussetzungen beruht. Gestählte Kräfte sinds, die da in die Reihen treten und sie sollen willkommen sein. Es ist zwar keine gute Zeit, selbst für viele, die gerne arbeiten würden. Aber man ist ja allerorten am Werk, willigen und fleißigen Händen Platz und Gelegenheit zu schaffen, und so werden auch die neuen Truppen der körperlichen und geistigen Ar­beit ohne besondere Not «inrücken.

Albert Leopold.

Für die Schriftleitung verantwortlich: Paul Kirchner. Druck und Verlag der A. Oelschläger'schen Buchdruckerei.

in Vsrbindung

mit cism mocisrnsn ölsielimittsl

8 sißix

lisksnt ssidsttätiZ blsncisnci wsisss VVäsc-iis mit cism fiübesisn Dutt clsc I-iLSSirbisiotis. An Vsvscieii übs?'-

rsugi. c> llsciss Aalest 15 p'ssnnig.

eiltiMx

Bezirkskrankenkaffe Calw.

MWAlUhW

betreffend die Vornahme der Wahlen znmAass<hlltzderAllaemeill.Srtskrankenkaffe

tBezirksirmtciiwsse.)

Die für die 4 Jahre 1914, 1915, 1916 und 1917 nach den Vorschriften der Reichsversicherungsordnung vorzunehmenden Aus­schußwahlen finden für den ganzen Bezirk je unter Leitung des Wahlausschusses am Freitag, den 14. Nov. d. I. statt und zwar: für die Vertreter der Arbeitgeber von nachmittags 45 Uhr; für die Vertreter der Versicherten von mittags 12)42 Uhr im Kassenzimmer det Bezirkskrankenkasse Calw, Leder­straße Nr. 161;

Zu wählen sind 24 Ausschußmitglieder und zwar 8 Arbeit­geber und 16 Arbeitnehmer, sowie 48 Ersatzmänner, nämlich 16 Arbeitgeber und 32 Arbeitnehmer. Die bisherigen Vertreter sind wieder wählbar.

Beteiligt sind solche Arbeitgeber, die für ihre versicherungs­pflichtig Beschäftigte Beiträge an die Kaste zu zahlen haben, einschließlich der Dienstherrschaften, welche seither zur landesrecht­lichen Krankenpflegeversicherung beigesteuert haben. Für die Wählbarkeit stehen den Arbeitgebern bevollmächtigte Betriebs­leiter, Geschäftsführer usw. gleich.

Die Arbeitgeber mit nur einem versicherungspflichtig Be­schäftigten führen eine Stimme. Arbeitgeber, die mehrere Ver- sicherungspslichtige beschäftigen, führen bis zu 150 versicherungs­pflichtig Beschäftigter für je angefangene 30 und wegen der über 150 hinausgehenden Zahl für je angefangene 60 Beschäftigte eine Stimme. Mehr als 10 Stimmen kann kein Arbeitgeber führen.

Wählbar als Vertreter der Versicherten ist nur, wer bei der Kasse versichert ist, bezw. vom 1. Januar 1914 ab versichert wird, also auch Dienstboten.

Weder wählbar noch wahlberechigt sind die Arbeitgeber un­ständig Beschäftigter als solche und Arbeitgeber, die mit der Zahlung der Beiträge im Rückstand sind, ferner Versicherungs­pflichtige, die Mitglieder einer Ersatzkaste sind, und deren eigene Rechte und Pflichten aus ihren Antrag ruhen.

Wählbar und wahlberechtigt sind nur volljährige Deutsche, (männlichen und weiblichen Geschlechts), welche sich im Genuß der bürgerlichen Ehrenrechte befinden und nicht im Konkurs sind.

Die Wahl der Vertreter der Arbeitgeber und die der Ver­sichertenvertreter hat getrennt stattzusinden. Auf Grund der Wahl müssen mindestens doppelt soviele Ersatzmänner vorhanden sein, wie Pertreter zu wählen sind. Die Ersatzmänner treten in der Reihenfolge, die sich aus der Wahlordnung ergibt, und wenn nötig als Stellvertreter im Vehinderungsfall ein.

Die Wahl ist geheim; gewählt wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.

Der vom Vorstand aufgestellte Wahlvorschlag liegt zur Ein­sicht auf der Kanzlei der Krankenkaste während der üblichen Ge- schaftsstunden auf. Die Arbeitgeber und Versicherten werden zur Einreichung von weiteren Wahlvorschlägen mit dem Hinweis aufgefordert, daß nur solche Wahlvorschläge berücksichtigt werden,

die spätestens 4 Wochen vor dem Wahltag, also bis zum 16. Ok­tober, nachmittags 6 Uhr, bei dem Vorstand (Kanzlei der Kran­kenkasse) eingereicht werden. Wahlvorschläge, die nach dieser Zeit eingereicht werden, sind ungültig. Die Stimmabgabe ist an diese Wahlvorschläge gebunden.

Auch die von den Beteiligten eingereichten Wahlvorschläge können nach ihrer Zulassung in der Kanzlei der Krankenkaste in den üblichen Geschäftsstunden eingesehen werden; ebendaselbst können auch die Arbeitgeber- und Mitgliederverzeichnisse einge­sehen werden, da besondere Wählerlisten nicht ausgestellt werden.

Einsprüche gegen die Richtigkeit der sich aus dem Arbeitgeber- und Mitglieder-Verzeichnis ergebenden Wahl- und Stimmberech­tigung sind bei Vermeidung des Ausschlusses spätestens 4 Wochen vor dem Wahltag, also spätestens bis 16. Oktober, unter Beifügung von Beweismitteln bei dem Vorstand einzulegen. Der Wahlaus­schuß ist befugt, die Wahl- und Stimmberechtigung jedes Wählers bei der Wahlhandlung zu prüfen, für Personen, die dem Aus­schuß unbekannt sind, empfiehlt es sich deshalb, einen Ausweis hierüber zur Wahlhandlung mitzubringen.

Die Wahlvorschläge sind gesondert für die beteiligten Arbeit­geber und Versicherten aufzustellen und dem Vorstand einzureichen. Der Vorstand wird die eingereichten Wahlvorschläge nach der Reihenfolge ihres Einganges mit Ordnungsnummern versehen, prüfen und etwaige Anstände umgehend dem Wahlvorschlags­vertreter Mitteilen. Die Anstände müssen spätestens 2 Wochen vor dem Wahltag beseitigt sein. Bis zu diesem Zeitpunkt können Wahlvorschläge auch zurückgenommen werden.

Die Stimmzettel, welche bei den Arbeitgebern mindestens 24, bei den Versicherten mindestens 48 Namen ethalten müssen, sollen von weißer Farbe (und 15 cm breit und 23 cm lang) sein. Stimmzettel über den vom Vorstand aufgestellten Wahl-Vorschlag werden am Wahltag im Vorraum der Krankenkastenkanzlei auf­liegen. Im übrigen wird bezüglich der Wahl-Ablehnungsgründe, der Art und Weise der Ausübung der Wahl, und der Aufstellung der Wahlvorschläge 2 c. auf die gesetzlichen Vorschriften und die Wahl­ordnung verwiesen, welche in der Kanzlei der Krankenkasse ein­gesehen werden können. (Die Kasten-Verwaltung ist gerne be­reit, die Beteiligten bei Aufstellung eines Wahlvorschlags zu unterstützen).

Bei dieser Gelegenheit werden diejenigen künftigen Mit­glieder der Allgemeinen Ortskrankenkasse (Bezirkskrankenkasse), welche bisher einer Krankenkasse nicht angehörten (insbesondere unständig Beschäftigte, im Wandergewerbe Beschäftigte und haus­gewerbliche Persicherungspflichtige) und deren Arbeitgeber, so­weit sie wahlberechtigt sind, und sich für die Wahl interessieren, ausgefordert, sich zur Eintragung in die vom Kastenvorstand auf­zustellenden Wählerlisten in der Zeit vom 1.14. Oktober zu melden. Die Meldung hat bei der für den Betriebssitz, Beschäf- tigungs- oder Wohnort des Wahlberechtigten zuständigen Orts­behörde für die Arbeiterversicherung unter Vorlage der für den Nachweis der Wahlberechtigung etwa erforderlichen Belege binnen der oben angegebenen Zeit zu erfolgen. Wer sich nicht rechtzeitig gemeldet hat, wird zur Wahl nicht zugelassen.

Die Ortsbehörden für die Arbeiterversicherung werden ersucht, etwaige Meldungen entgegenzunehmen und spätestens bis 16. Ok­tober unter BeMgung des Alters an die Hauptkaste einzusenden.

Calw, 26. September 1913.

Für den Kaffenvorstand:

Der Vorsitzende: Der Kasten- und Rechnungssiihrer:

Blank. Kober.

Ein älteres

8 oks

in guter Polsterung, neu überzogen, sowie zwei gut erhaltene

vettrörte

hat billig abzugeben

Albert Hautzer, _Sattler u. Tapezier.

kellllerleller

in großer Auswahl von 50Pfg. an, empfiehlt

Albert Wochele,

Lederhandlung.

Gut erhaltenen

Landauerwagen,

wie neu, zu günstigenBe- dingungen billig zu ver­kaufen bei Karl Dalheiser, Pforzheim.

Me Me»

zu Speisezwecken:

Extra Qual. 3.. I. Qual.

2.70

Zu Futterzwecken:

II. Qual. ^ 1.80, III. Qual. 1.30.

Gute

Speisekartoffeln

gelbe 2.80.

Rotkraut

^8..

Rote Rüben

^L3.

Gesunde

Speisezwiebel

^.4.60.

je 1 Zentner empfiehlt und versendet unter Nachnahme

Landwirt Kinrmich, Kleinsachfenheim.