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226 . Amts- und AuzeigeLlatt für den Oberamtsbezirk Ealw.

88. Jahrgang.

Erscheinungsweise: Smal wöchentlich. Anzeigenpreis: Im Oberamts­bezirk Ealw für die einspaltige Borgiszeile 10 Pfg-, außerhalb desselben 12 Pfg-, Reklamen 2S Pfg. Schluß sur Jnseratannahme 10 Uhr vormittags. Teleson 9.

Samstag, den 27. September 1913.

Bezugspreis: In der Stadt mit Trägerlohn Mk. 1.25 vierteljährlich, Post- bezugSpreiS für den OrlS- und Nachbarortsverkehr Mk. 1.20, im Fernverkehr Mk. 1.30. Bestellgeld in Württemberg 30 Pfg., in Bayern und Reich 42 Pfg.

Amtliche Bekanntmachungen.

K. Oberamt Calw.

Bekanntmachung,

betr. die Rundreisen der Eichbeamten zu Zwecken der Nacheichung im Oktober 1913.

Die Eichbeamten werden zu Zwecken der Nacheichung folgende Gemeinden in der beigesetzten Zeit besuchen. Tic Nachcichung findet nur während der angegebenen Stunden statt.

Oberkollwangc», Rathaus, am 1. vorm. 10 Uhr bis 6 Uhr nachm. Breitenbcrg, Rathaus, am 2. vorm. 9 Uhr bis 6 Uhr nachm. Oberhaugstett, Rathaus, am 3. vorm. 9 Uhr bis 6 Uhr nachm. Oberhaugstett, Rathaus, am 8. vorm. 10 Uhr bis 12 Uhr nachm. Neubulach, Rathaus, am 8. nachm. 3 Uhr bis 6 Uhr nachm. Neubulach, Rathaus, am 9. vorm. 8 Uhr bis 6 Uhr nachm. Neubulach, Rathaus, am 10. vorm. 8 Uhr bis 12 Uhr nachm. Altbulach, Rathaus, am 10. nachm.

2 Uhr bis 6 Uhr nachm. Liebelsberg, Rathaus, am 14. vorm.

8 Uhr bis 6 Uhr nachm. Teinach, Rathaus, am 15. vorm. 9 Uhr bis 6 Uhr nachm. Teinach, Rathaus, am 16. vorm. 8 Uhr bis 6 Uhr nachm. Alzenberg, Rathaus, am 21. und 22. vorm.

9 Uhr bis 6 Uhr nachm. Altburg, Rathaus, am 23. vorm. 9 Uhr bis 6 Uhr nachm. Altburg, Rathaus, am 24. vorm. 8 Uhr bis 6 Uhr nachm. Rötenbach, Rathaus, am 28. vorm. 9 Uhr bis 12 Uhr nachm. Schmieh, Rathaus, am 28. nachm.

3 Uhr bis 5 Uhr nachm. Embcrg, Rathaus, am 29. vorm. 8 Uhr bis 10 Uhr vorm. Zavelstein, Rathaus, am 29. vorm. 11 Uhr bis 6 Uhr nachm. Zavelstein, Rathaus, am 30. vorm. 8 Uhr bis 12 Uhr nachm. Sommenhardt, Rathaus, am 30. nachm. 4 Uhr bis 6 Uhr nachm. Sommenhardt, Rathaus, am 31. vorm. 8 Uhr bis 3 Uhr nachm.

Der Eichbeamte eicht während seines Aufenthalts in der Gemeinde alle Längenmaße, Flüssigkeitsmaße, Trocken Hohlmaße, Gewichte und Wagen nach, nicht dagegen die Fässer und Herbstgcfäße, die Präzisions­meßgeräte, die selbsttätigen Wagen und die Wagen mit größ­ter zulässiger Last von 3000 KZ und darüber, sowie die fest- fundamentierten Wagen. Ebenso werden Neueichungen während der Rundreisen in der Regel nicht ausgeführt.

Nacheichpflichtig sind die obengenannten Meßge­räte dann, wenn sie im öffentlichen Verkehr derart verwendet werden, daß durch das Messen und Wägen der Kaufpreis, der Preis der gelieferten Arbeit und dergl. bestimmt wird. Nacheichpflichtig sind also namentlich alle Meßgeräte des Handelsverkehrs (Groß- und Kleinhandel), auch so­weit er in nicht offenen Verkaufsstellen stattfindet, der Hand­werker, der Bauern und Weingärtner, der öf­fentlichen Behörden (namentlich Eisenbahn- und Postbehörden), sofern nur durch das Messen und Wägen der Kaufpreis, der Preis der geleisteten Arbeit, die Höhe von Gebühren und dergl. festgestellt wird. Meßgeräte, die dagegen nurim Privathaushali verwendet werden, sind nicht eichpflichtig, können aber ebenfalls zur Nacheichung vorgelegt werden.

Nacheichpflichtig sind die obengenannten Meßgeräte auch dann, wenn sie zur Ermittlung des Arbeitslohns in fabrik­mäßigen Betrieben dienen, wozu namentlich auch die größeren Steinbrüche gehören.

Meßgeräte, die nur an ihrem Standort nachgeeicht werden können, sind dem Eichbeamten gleich zu Beginn des Nacheichgeschäfts anzuzeigen.

Die Nacheichung findet in den von den Gemeinden ge­stellten Räumen meist im Rathaus statt.

In größeren Gemeinden erhalten die Besitzer der nacheichpflichiigen Meßgeräte vom K. Eichamt auf einer Postkarte Nachricht über den Termin, an dem sie ihre Meß­geräte zur Nacheichung vorzulegen haben. Bei Versäumung dieses Termins wird der Anspruch auf Nacheichung, während des Aufenthalts des Eichbeamten verwirkt; in diesen Fällen müssen die Meßgeräte dem Eichamt an seinem Sitz oder an einer Nebenstelle später vorgelegt werden.

Soweit besondere Benachrichtigungen nicht stattfinden, sind die Meßgeräte innerhalb der öffentlich bekannt gemachten Zeit dem Eichbeamten vorzulegen. Es empfiehlt sich, dies sobald als möglich zu tun, damit der Eichbeamte rechtzeitig mit dem Eichgeschäft fertig wird. Auf alle Fälle sind die Meßgeräte

spätestens eine Stunde vor Schluß der festgesetzten Eichzeit vorzulegen.

In denjenigen Gemeinden, welche keine Normalgewichts- sätze angeschafft haben, können die B a l k e n- u n d Tafel­wageninder Gemeinde selbst nicht nachgeeicht werden. Sie sind daher dem Eichamt an seinem Sitz oder einer Nebenstelle zur Nacheichung vorzulegen; sie können aber auch in einem benachbarten Ort, in dem Normalgewichtssätze angeschafft sind, an dem dort stattfindenden Eichtag vorgelegt werden.

Soweit Gemeinden gemeinschaftlich die Normalgewichts­sätze angeschafft haben, sind sie dafür verantwortlich, daß diese Gewichte rechtzeitig dem Eichbeamten zur Verfügung stehen.

Die Eichgebühren sind sogleich nach der Abfer­tigung der Meßgeräte zu bezahlen; vor der Bezahlung werden die Meßgeräte nicht zurückgegeben.

Ueber allezweifelhaftenFragen gibt der Eich­beamte während seiner Anwesenheit Auskunft.

Die Herren Ortsvorsteherwerdenbeauf- tragt, Vorstehendes sobald die Termine ih­rer Gemeinde veröfffentlicht sind, in orts­üblicher Weise rechtzeitig bekannt zu machen und für ordnungsgemäße Abwicklung des Eichgeschäfts zu sorgen.

Calw, den 22. September 1913.

' K. Oberamt Mntm. Rippmann.

Die albanischen Wirren.

Belgrad, 26. Sept. Das serbische Preßbureau mel­det: Die Lage in den Gebieten an der albanischen Grenze ist wegen der Angriffe, welche die Albaner in sebr großen Massen auf serbischem Gebiet unternehmen, sehr ernst. Fortgesetzt werden militärische Verstärkun­gen entsandt. Sobald die serbische Armee in den an­gegriffenen Gebieten angekommen ist. wird die Ord­nung wiederhergestellt sein. Die Meldung, daß die Al­baner Kitschewo besetzt hätten, ist nicht richtig. Maw- rowo ist von den Albaniern besetzt worden. Was Ea- litschnik betrifft, so liegen noch keine amtlichen Nach­richten darüber vor, aber es ist wahrscheinlich, daß es in die Hände der Albanier gefallen ist.

Belgrad, 26, Sept. Nunmehr wird mitgeteilt, daß außer dem 1. Aufgebot der Moravadivision weiter keine Mobilisierung erfolgt ist. Zur Verteidigung des Ge­bietes gegen die Albaner werde man aktive Truppen verwenden.

Der K. Z. wird aus London telegraphiert: Besorg­nisse wegen der weitern Etwicklung und des möglichen Verlaufs der Wirren an der serbisch-albanischen und der montenegrinisch-albanischen Grenze sind bier im al­lerdings engen Kreis der mit Land und Leuten be­kannten Persönlichkeiten noch im Zunehmen. Was die fast ausschließlich serbischen Meldungen über die Zahl der über die Grenze eingebrochenen Albanier anbelangt, so liegt gar kein Grund vor, diese Angaben als über­trieben zu betrachten. In der Zeit der türkischen Herr­schaft kam es fast jedes Jahr und mitunter zweimal im Jahr zu plötzlichen Zusammenrottungen bis zu 20 000 bewaffneter Albanier, die mit Mundvorrat für einige Tage versehen, von den Bergen niederstiegen, einen Pascha in seinem Verwaltungssitz belagerten um. wenn schließlich mit Geld, Orden und Titeln eine stille Ver­ständigung erreicht und der Mundvorrat aufgezehrt war, sich ebenso rasch wieder zerstreuten. Heute liegen die Dinge allerdings sehr viel ernster. Man hat mit Tau­senden in Albanien untergeschlnpften flüchtigen Ar- nauten und andern unruhigen Elementen aus Maze­donien, aber auch mit den ergrimmten Albaniern zu rechnen, die die neue serbische Verwaltung von ihren alten Märkten in den an Serbien gefallenen Städten abgeschnitten hat. Wahrscheinlich ist auch mit dem albanischen Einfall eine Erhebung der zum Teil al­banischen Bevölkerung verbunden, die von den neuen Herren wohl nicht sehr zart behandelt worden ist. Ans alle Fälle hat die Belgrader Regierung allen Grund, möglichst bald mit reichlichen Streitkrästen den Einfall zurückznweisen. Wenn sie dabei zeitweilig und solange weder Gendarmerie noch fremde Truppen in Albanien l

Ordnung halten, ein paar militärische Stützpunkte be­setzt hält, sollte man darüber keinen unnützen Lärm er­heben. Unter allen Umständen, und selbst wenn sie halbwegs vom Glück begünstigt sind, haben die serbi­schen Staatsleiter und die serbischen Soldaten keine >leichten Tage vor sich, und sicher steht ein äußerst I blutiges Ringen bevor, denn die Albanier sind ver- ! zweifelt und dursten nach Rache, und die Serben sind ! ohne Zweifel entschlossen, ein abschreckendes Beispiel ! ausznstellen, damit den unruhigen Nachbarn aus längere ! Zeit die Lust zu ähnlichen Ausbrüchen vergehen möge.

Stadt, Bezirk and Nachbarschaft

Talw, 27. September 1913.

Von der allgemeinen Gleichheit.

Es schwärmen und träumen immer noch viele von einem kommenden Zustand, in dem das Privateigentum und beson­ders das Geld abgeschasst werden wird und wodurch dann voraussichtlich herrliche Verhältnisse absoluter Gleichheit her­beigeführt werden sollen. Mit dem Aufhören von Reich und Arm würde ein Paradies, ein Himmel auf Erden entstehen. Gibt es draußen in der Natur eine völlige Gleichheit? Ist die Rose nicht herrlicher geschmückt mit Duft und Farbe und Größe als das Veilchen? Sind nicht auch in der Tierwelt die Gaben verschieden verteilt? Nicht anders ist es in der Menschenwelt. Noch ehe es das Geld auf Erden gab, so war doch in der menschlichen Urzeit der Besitz an Vieh­herden ganz verschieden. Auch wenn das Geld abgeschasst würde, so würde dauernd der Unterschied von Reich und Arm bestehen; denn die einen würden sich durch Fleiß und Spar­samkeit, durch Talent und Geistesschärfe Vermögen oder Ein­fluß verschaffen, die anderen aber nicht, ja, sie würden, wie das heute geschieht, durch Trägheit oder Dummheit oder durch Mangel an Kräften einen gewissen Unterschied schaffen. So­lange die Menschen nicht alle von derselben sittlichen und gei­stigen und körperlichen Beschaffenheit sind, wird es trotz aller kühnen wirtschaftlichen Theorien Reiche und Arme geben. Dieser Unterschied wird bleiben, er ist an sich nichts Widersinniges, auch nichts Ungöttliches und Unchrist­liches. Reiche und Arme sollen untereinander sein, um sich gegenseitig zu dienen und zu helfen, auch um alle guten Kräfte im Lebenskampf zu entwickeln und zu entfalten.

Untereinander sollen sie sein, das ist Gottesord­nung, aber nichtwidereinander. Leider ist es dennoch so, und das ist die Not unserer Zeit und unseres Volkes. Hier muß es die Aufgabe aller Staatsbürger und Volksfreunde sein, die tiefe Kluft zwischen reich und arm durch die Mächte und Kräfte der Liebe und der Gerechtigkeit zu überbrücken. Dann werden die Reichen nicht auf die Armen stolz und lieb­los hcrabsehen, und die Armen werden nicht haß- und neid­erfüllt auf die Reichen Hinüberblicken, sondern einer wird den andern achten und ehren und ihm helfen und dienen. Nicht der äußere Besitz macht auf Erden glücklich und macht vor Gott gerecht, sondern der innere Besitz an Glaube und Lieben.

Das neue Bezirkskrankenhaus geht seiner Vollendung entgegen. Die Arbeiten werden derart beschleunigt, daß der Einweihungstag auf Donnerstag, 50. Oktober, festgesetzt wer­den konnte. Zu den mit der Einweihung verbundenen Feier­lichkeiten soll auch die Königin sich einfinden, desgl. wird der Besuch eines Ministers und anderer hoher Beamter er­wartet.

Ter Württ. Ev. Volksschulverein hält seine 72. Jahres­versammlung am 11. Oktober im Saal der Ev. Gesellschaft in Stuttgart. Dabei wird Seminaroberlehrer Bäuerle-Back­nang einen Vortrag halten überDie Bedeutung der heu­tigen wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse für die Schul­erziehung."

8cd. Mutmaßliches Wetter. Der Hochdruck im Nordosten beherrscht die Wetterlage und verspricht für Sonntag und Mon­tag Fortsetzung des trockenen und heiteren, nachts jedoch ziem­lich kalten und morgens zu Nebelbildungen geneigten Wetters.

Neuenbürg, 26. Sept. Das hiesige Kgl. Forstamt wird im Laufe dieses Winters mit einem Aufwand von rund 28 000 einen Holzlager- und Verladeplatz im Eyachtal bei der Station Rotenbach erstellen. Die Württemb. Eisenbahn­bauinspektion Pforzheim beabsichtigt, im Zusammenhang da­mit ein Anschlußgleis für die König!. Forstverwaltung, das ans über 10 000 zu stehen kommen wird, zu bauen.