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Das Neichsmietegesetz.

Der Reichstag hat in seiner Sitzung vom 21. Juni 1921 chn Entwurf eines Gesetzes über die Regelung der Mied Ausbildung (Reichsmietegesetz) dem 13. Ausschuß zur Berichterstattung überwiesen. Der von diesem Ausschuß Burchgearbeitete Entwurf wurde jetzt nach wesentlichen Blenderungen dem Reichstag wieder vorgelegt. Da der »rste Entwurf in seinem wesentlichen Teil die Soziali- Fieru ng des städtischen Hausbesitzes bedeutete, versuchte Der Ausschuß das Gesetz dadurch annehmbar zu gestalten, Daß es die Möglichkeit offen läßt, in nicht zu langer Zeit lwicder zur freien Wohnungsbcwirtschaftung durch den Hauseigentümer und anderseits zur Belebung der pri- Daten Wohnungsbautätigkeit zu gelangen. Der Entwurf lieht daher eine Befristung des Gesetzes dahingehend vor, » das Gesetz entsprechend dem Vorschlag des Ausschusses «m 1. April 1926 wieder außer Kraft treten soll.

Das neue Gesetz wird die bisherige Regelung der Mietzinsen grundlegend ändern. Während alle Aus­gaben für Lebenshaltung, sich nach und nach den Wirt« chastlichen Zeitverhältni sen angepaßt haben, wurde diese Anpassung bei den Mieten künstlich gehindert. Diel Folge ist ein großes Anwachsen der Wohnungs­not, weil nicht gebaut wird, und zum andern ein Ver­fall der Häuser, weil es an Mitteln fehlt, sie baulich «istandzusetzen.

tz Der Entwurf beabsichtigt, die Höhe der Miete nunmehr »eichsgcsetzlich zu regeln. Bei der Berechnung ist von idem Mietzins auszuHehen, der für die mit dem 1. Juli »914 beginnende Mrerzcit vereinbart war (Friedens- imiete). Bei vorkommendem Streit über die Höhe der Fricdensmiete entscheidet das Mieteinigungsamt. Dieses Wlmt muß ferner auf Antrag eines Vertragsteils als Hriedensmiete den ortsüblichen Mietzins fcststellen, wenn Dine Friedensmiete nicht vereinbart war oder diese sich nicht mehr feststellen läßt. Wichtig ist, daß bei Bauten, deren Fertigstellung in der Zeit vom 1. Juli 1914 bis 80. Juni 1918 erfolgte, das Mieteinigungsamt die Friedensmiete in der Höhe festzusetzen hat, die den gegen; die Friedenszeit erhöhten Baukosten entspricht.

- Zu dieser Grundmiete treten Zuschläge für:

' !1- Die Steigerung der Zinsen einer in der Vorkriegs­zeit vorhandenen Belastung des damaligen Grund stiws- werts, soweit die Belastung in dem Bezirk, für den der Zuschlag festgesetzt wird, allgemein üblich war, und die Erneuerung dieser Belastung.

> L. Die Betriebskosten.

3. Die Kosten für laufende Jnstandsetzungsarbeiten.

' Die Zuschläge müssen in Hundertsätzen der Friedens­miete festgesetzt werden. Der Gesetzentwurf bestimmt ge- «au, was als Betriebskosten anzusehen sind, nämlich: für bas Haus zu entrichtende Steuern, öffentliche Abgaben, Versicherungsgebühren, die Kosten für eigene und fremde Berwaltungstätigkeit und ähnliche Unkosten. Als laufende Jnstandsetzungsarbeiten gelten nicht die vollständige Er­neuerung der Dachrinnen und Ablaufrohre, das Umdeckeu des Dachs, der Abputz oder Anstrich des Hauses im Aeu- hern, der Neuanstrich des ganzen Treppenhauses im Jn- sreni sowie die Erneuerung der Heizanlage bei Sammel- h izungen und Warmwasserversorgung. Diese Art Arbei­ten finden ihre besondere Regelung in einem der soge­nanntengroßen Jnstandsetzungsarbeiten" betreffenden «lbschni t. Zur Schaffung der für große Jnstandsetzungs- Mrb.iten notwendig werdenden Mittel soll von den Mie­tern ein von der Obersten Landesbehörde festzusetzcnder Hundertsatz der Grundmiete als ein weiterer Betrag Hezahlt werden. Der Vermieter ist verpflichtet, die Be­läge zu vereinnahmen und an eine von der obersten Echörde zu bestimmende Stelle abzuführen. Die Gel­ber sollen nur für große Jnstandsetzungsarbeiten ver­wendet werden, wobei die Oberste Landesbehörde anordnen kann, daß die eingehenden Beträge für jedes Haus ge­ändert zu verbuchen sind, und daß der Vermieter über die Verwendung Rechnung zu legen hat. Sie kann ferner .gestatten, daß aus den eingehenden Beträgen einzelnen Vermietern Darlehen gewährt werden. Die für große Jn- Landsetzungsarbeiten angesammelten Beträge sind steuer- Drei.

Diese in dem Gesetzentwurf vorgesehene Regelung der Geldbeschaffung für große Jnstandsetzungsarbeiten ist ohne Frage eine große Schwäche des Gesetzes, die auch bei der Beratung von verschiedenen Mitgliedern des Ausschußes getont wurde. Insbesondere liegt die Gefahr nahe, daß wieder neue behördliche Stellen mit weitgehenden

Jahrgang ivsr.

Befugnissen geschaffen'werden müssen, wodurch die tat­sächliche Vonrahme dringend notwendiger größerer Jn- standsetzungsarbciten verzögert wird. Da nach einer Er­klärung des bei der Ausschußberatung anwesenden Ver­treters der preußischen Regierung die preußischen Städte es abgelehnt haben sollen, für jedes Haus besondere Rech nungskonten anzulegen, dürste die Annahme dieser Art der Regelung der Aufbringung der Kosten für große Jnstand­setzungsarbeiten durch das Plenum des Reichstags noch fraglich sein.

Eine besondere Regelung erfährt die Bemessung des -Mietzinses für gewerbliche Betriebe, für die auf Antrag des Vermieters das Mieteinigungsamt einen be­sonderen Zuschlag zu der gesetzlichen Miete festsetzen .kann, wenn infolge der Eigenart des Betriebs besonders hohe Betriebs- und Instandsetzungskosten entstehen.

Zur Wahrung'ihrer Interessen sind die Mieter eines Hauses berechtigt, einen Mieterausschuß zu bilden, der in Streitfällen eine Einigung herbeiführen soll, in Fällen eines Streites über Pie Festsetzung der Beträge für die sogenannten großen Jnstandsetzungsarbeiten aber von dem Mieteniigungsamt vor der Entscheidung gehört werden muß.

Ob der Entwurf des Reichsinletegesetzes die Annahme Ms Reichstags finden wird, erscheint fraglich, obgleich der Entwurf wesentlich von dem ersten, der, wie erwähnt, zu einem wesentlichen Teil die Sozialisierung des städtischen Hausbesitzes erstrebte, abweicht.

Schwere Bedenken wurden auch im Reichstag dagegen erhoben, daß das Gesetz eine große Menge neuer Beamten erfordern wird; es wurde berechnet, daß etwa .000 Beamte mit 21/2 Millionen Mark Gehältern nöng sein werden, die soziale Gesetzgebung werde Deutschland bald in ein Land verwandeln, das zur Hälfte aus Be­amten bestehe. Man findet es ferner und zwar nicht mit Unrecht unerträglich, daß der Gesetzentwurf ganz Mrs die großstädtischen Verhältnisse zugeschnitten fei und daß 'es Berlin und irgend ein kleines Dorf auf gleiche Stufe stelle.

Die Belastungen des Mieters durch die neue Gestaltung der Miete werden erheblich sein. Die Zuschläge zur Frie­densmiete werden auf 150200 Prozent der Grund­miete geschätzt; die neue Teuerung der Baupreise, die gegenwärtig das 30fach der Preise von 1914 erreicht hat, und die höhen steuerlichen Belastungen der Grundstücks­werte durch kommunale Abgaben werden diese Schät­zungen vermutlich teilweise schon überholt haben. Dazu kommt die weitere Belastung durch die 50prozentige Mietsteuer des Reichs.

Der Milliardenschaden durch die Verkehrsnot.

Essen, 23. F.br. In einer vom Zweckverband nord- westdeutscher Wirtschaftsvertretungen einberufenen Ver­sammlung, zu der viele hervorragende Führer des deut­schen Wirtschaftslebens erschienen waren, wurde folgende Entschließung an die Reichsregierung gefaßt:

Die versammelten Vertreter hanseatischer, mitteldeut­scher, niedersächsischer und rheinisch-westfälischer Wirt­schaftskreise sehen mit großer Besorgnis auf die unhalt­bar gewordenen Verhältnisse im Eisenbahngüterverkehr. Seit Jahresfrist wird die deutsche Wirtschaft dauernd be­unruhigt durch schwere Störungen im Transportwesen, die sich besonders in andauerndem Wagenmangel und in kürzer oder länger dauernden Verkehrssperren, nicht nur bestimmter Linien und Bahnhöfe, sondern ganzer Ver­kehrsgebiete ausdrücken. Hierdurch tritt zu den ohnehin schon stark zurückgegangeuen Leistungen bei der Eisen­bahn eine Verlangsamung des Verkehrs ein, die eine ge­wöhnliche Erhöhung der Umlaufzeit der Güterwagen und eine immer mangelhafter werdende Wagengestellung zur Folge hat. Die volkswirtschaftlichen Schäden, die durch diese Verhältnisse entstanden sind, belaufen sich auf viele Milliarden Mark. Sie drücken unsere schon ohnedies zu geringe Gütererzeugung auf ein gefahrdrohendes Maß herab, gefährden aufs schwerste unfern mit ungünstigen Verhältnissen kämpfenden Außenhandel, namentlich in den deutschen Seehäfen und unsere See- und Binnenschiff­fahrt und damit die Einnahmequellen, aus denen wir unfern Einfuhrbedarf bestreiten. Die Versammlung for­dert aufs entschiedenste, daß sofort eine durchgreifende Re­form in Verwaltung und Betrieb der Eisenbahn durch­geführt wird mit dein Ziel einer Erhöhung des Wirkungs­grads des gesamten Apparats, technischer Modernisie­rung der Bahnanlagen und der Fuhrparks, der Beschräu-

kur/g des Personals, der Fürsorge für das Personal, einer Besserung des Verhältnisses und des Handinhandarbeitens mit den Verkehrtreibenden sowie eines einfachen und kla­ren Tarifsystems."

Wie groß die Schäh e n durch die unhaltbaren Zustände im Güterverkehr sind, beweisen folgende Zahlen aus de«. Bericht des Gcheimrats Beukenberg: Den Zechen er-- wachsen durch die große Lagerung ungeheure Kosten. Die Lagerung der Kohlen kostet für die Tonne 28 Mark, die des Kokses 60 Mark für die Tonne. In einem Viertel­jahr mußten durch ungenügende Wagengestellung 30 00V Feierschichten im Ruhrgebiet eingelegt werden. Die glei­chen Folgen treffen auch die Eisenindustrie. Wenn die auf den Halden gelagerten Kohlenmengen den große» Eisenwerken hätten zugeführt werden können, so würde» etwa 650000 Tonnen Eisenerzeugnisse mehr hergestellt worden sein. Nach einer Berechnung von durchschnittlich 5000 Mark für die Tonne Eisenerzcugnissc ist sonach ei« Verlust von 3,2 5 Milliarden Mark entstanden. Im rheinischwestfälischen Braunkohlenbezirk ist als Folge deS Wagenmangels ein Förderausfall von 750 000 Tonne» im Wert von 20 Millionen Mark verursacht worden. Des weitern war der Roheisenverband gezwungen, 40 000 T». Roheisen vom Ausland zu kaufen, und schließlich sind etw» 5000 Auslandsaufträge als Folge des Kohlenmangels zurückgez gen worden. In der deutschen Ammoniakindu­strie lagern Zehntausende von Tonnen Ammoniak, die nicht abtransportiert werden können.

Syndikus Dr. L euksel d-Hamburg führte u. a. an, daß allein das Hamburger Gas- und Elektrizitätswerk in der zweiten Hälfte des Monats Dezember 135 000 To. Kohlen aus England einführen mußte, wodurch ein Scha­den von 40 Millionen Mark entstand.

Deutsche und französische Rüstungen 1914.

Im November vorigen Jahrs ist an Hand amtlicher Angaben aus dem Lager der Entente nachgewiesen wor­den, daß das französische Heer selbst ohne die vielen Tausende eingeborener Truppen auf Friedenssuß stär­ker, an Zahl der militärisch ausgebildeten Wehrpflich­tigen gleich stark, mit Munition reichlicher ausgerüstet war als das deutsch. Tie wichtigsten Zahlen seien noch­mals übersichtlich zusammengefaßl:

militärisch Schußzahl dsr Friedensstärkdausgebildet Jnfant. FeldarM. Deutschland 761000 4.87 Mill. 970 Mitl. 5.2Mill.

Frankreich 794 000 4 98 1310 5.68

Tie militärisch Anspannung der um 26 Millionen schwächeren französischen Bevölkerung 39 gegen 65

Millionen ist erstaunlich. Dabei brauche Frankreich nur auf einer Front zu kämpfen, Deutschland aber auf zweien. Man könnte nun sagen, das beweise nichts für eine friedfertige Gesinnung, sondern die leitenden Ber­liner Stellen hätten eben in Ueberhebung und Vdrbhn- dung die Unzulänglichkeit der deutschen Rüstungen nicht erkannt. Dieser Einwand wäre nicht zutreffend.

Das deutsch Wehrgesctz von 1913 suche die H.reres- stärke zu erhöhen. Aber das erste verstärkte Rekruten­kontingent mit einem Mehr von 60000 Mann wurde erst im Herbst 1913 eingestellt, das zweite wäre im Ok­tober 1914 gefolgt. Das aktive Friedcnsh.er würde s»- mit erst dann die vorgesehene Stärke von 822 MO Köpfen erreicht haben. Tie volle Wirksamkeit des Gesetzes für die Kriegsstärken, nämlich die Erhöhung der Jahrgänge der Reserve, der Landwehr und des Landsturms, konnte sich naturgemäß erst noch viel später fühlbar machen und würde für den Landsturm erst 1938 zum Abschluß gelangt sein.

Ebenso hatte man nach den Erfahrungen der Balkan­kriege von 1912 und 1913 die Unzulänglichkeit der deutschen Munitionsausrüstung in Berlin sehr wohl er­kannt. Am 18. Juli 1914 schrieb der preußisch Kriegs­minister an den Reichkanzler:Tie weitere und ra­schste Erhöhung der Munitionsreserve ist eine unver­meidlich Forderung. Es sind mindestens 1200 Schuß für jedes Geschütz bcreitzulegen." Aber Bethmann Holl- weg rechnete nich mit so naher Kriegsgefahr. Tie Not­wendigkeit, die deutsch Rüstung zu Lande zu verstärken, war klar erkannt. Aber man glaubte, es genüge, wenn das Heer allmählich vermehrt und wenn dieunver­meidlich" benötigte Erhöhung der Munition in drei Jah­ren bis 1917 durchgeführi würde.