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Nr. 17L.

AL1««tA, Dienstag de« LS. 3uli.

Jahrgang LVS1.

DerFriede" von Versailles.

8. Sa'chverpflichtungen.

Nur in beschränktem Maße sind diese auf die unter L. genannten Geldleistungen anzurechnen, also dem so­genannten Wiedergutmachungskonto gutzubringen. In welchem Umfange, ist noch völlig unklar. Darüber ent­scheidet selbstherrlich die Wiedergutmachungskommissiou s (vgl. unter II). Auster Ansatz bleiben im folgenden die ! ungeheuren Sachwerte (Materialien, Vieh usw.), die schon ' mit dem Waffenstillstand auszuliefern waren, insbeson- ! dere auch die ungezählten Milliardenwerte der ausgelie- ! serten deutschen Kriegsflotte, des Heeres- und Festungs- ! gcräts, der Luftwaffe, der Vc-tomosiven und Eisenb ihnen usw. j

1. Rückgabe aller aus feindlichen Gebieten entnommenen >

Werte, auch der nach Kriegsrecht oder im Vergeltungs- ^ Wege eingezogenen und liquidierten Sachgüter (Effek- > ten, Kontributionen, Liquidationen, Material, Vieh, > Maschinen^. Baustoffe usw.). -

2. Ber Unmöglichkeit der Herausgabe oder bei Wertmin- j derung zunächst Ersatz in Natur. Deshalb: Berechtigung der Alliierten, aus jedem einzelnen Betriebsunternehmen 30 o/o des Bestandes (Maschinen, Vorräte u. dgl.) herauszunehmen!

3. Herausgabe der deutschen Handelsflotte, nämlich

a) aller Handelsschiffe von 1600 Tonnen und mehr,

also alle für groste Fahrt geeigneten Schisse; d)der Hälfte aller Handelsschiffe zwischen 1000 und s

1600 Tonnen;

o) eines Viertels aller Fischdampfer und sonstigen ^

Fischereifahrzeuge.

Als deutsche Fahrzeuge gelten alle, die berechtigt < waren, die deutsche Handelsflagge zu führen oder me ! einem Deutschen oder einer deutschen Gesellschaft ge- s hören oder von einer solchen, d. h. von deutschem '

Kapitale abhängig sind, auch wenn sie unter neutraler f

Flagge stehen.

Äuszuliesern sind auch solche Schiffe, die zur Zeit des Inkrafttretens des Friedens erst im Bau waren, ; sei es auch auf ausländischen Werften! Folge: Nur ? Bauten, die nach dem 10. Januar 1920 begonnen '

wurden, kommen für die deutsche Schiffahrt in Be­tracht. Aber auch diese werden durch die weitere Ver­pflichtung unter 8 5 zu 50 «/<, für die Alliierten in Anspruch genommen werden!

Die Ablieferung hat frei von allen Pfandrechten und sonstigen Schiffslasten zu geschehen!

Folge von 8 3: Verminderung der- deutschen Handels­flotte von 5,3 Millionen Brutto-Registertonnen cm 0,1 bis 0,2 Millionen.

Wert der bis Anfang 1920 bereits abgelieferter Schiffe: 8 Milliarden Goldmark.

4. Auslieferung von 300000 Tonnen an Docks uni Hafenmaterial.

5. Trotzdem find auf den deutschen Werften fünf Jahr« lang jährlich bis 200000 Brutto-Tonnen Handels­schiffsraum für die Alliierten zu bauen.

6. Herausgabe von 20 unseres gesamten Flußschiff- Parks (Schiffe, Kähne, Schlepper, Materialien usw.).

7. Besondere Herausgabe eines Teils unserer Rheinflotte an Frankreich.

8. Herausgabe aller Rheinfchiffanlagen (Docks, Kais, Lagerräume usw.) in Rotterdam an Frankreich.

9. Viehlieferungen (trotz der Abgänge zu 6 3) u. a. 90000 Milchkühe an Frankreich, 50000 Milchkühe an Belgien.

Als sofortige Vorausleistung sind an Frankreich und Belgien bereits 370000 Stück Vieh geliefert worden (u.a.: 185 000 Milchkühe, 120 00-''Schafe. 40 000 Pferde, 15 000 Schweine, 10 000 Ziegen). Alle Lie­ferungen nur in der besten und edelsten Ware.

W. Kohlenlieferungen (trotz der Abgänge zu 6 2): a)an Frankreich 10 Jahre lang 7 Millionen Tonnen jährlich,

darüber hinaus: die ersten 5 Jahre 20 Millionen Tonnen jährlich,

die nächsten 5 Jahre 8 Millionen Tonnen jährlich,

zusammen also: 27 Millionen Tonnen, später 16 Millionen Tonnen jährlich; d)an Belgien: 10 Jahre lang 8 Millionen Tonnen

jährlich:

o) an Italien: 4 Jahre lang 41 / 28 Millionen Ton­nen jährlich, für die folgenden 6 Jahre 8> ^ Mili-o neu Tonnen jährlich;

0) an Luxemburg: den Vorkriegsverbrauch'.

Zusammen etwa 45 Millionen Tonnen jähr ich, d. i. etwa die Hälfte der gesamten deutschen Produktion. (In Spaa vorläufig bis auf weiteres auf 24 Millionen Tonnen ermäßigt, aber ohne bestimmte VerbindliH- ie Zutun' '

Anrechnung der Lieferungen nur zum Inland-

keit für die Zukunft.)

' :r Lies

preise!

11. Lieferung von Kohlenderivaten an Frankreich, drei Jahre lang 35 000 Tonnen Benzol,

drei Jahre lang 50000 Tonnen Steinkohlenteer, drei Jahre lang 30000 Tonnen schwefelsaures Am­moniak.

Anrechnung nur zum Jnlandpreise!

12. Lieferung von Farbstoffen und pharmazeutischen Prä­paraten an die Alliierten:

a) Abgabe von 50 °/o aller Bestände, die am 10. Jan- nuar 1920 sich in Deutschland befinden;

b) vom 1. Juli 1920 bis zum 1. Januar 1925 sind halbjährlich mindestens 25 0/0 der normalen Er­zeugung btzw. der höheren Erzeugung des Bor- Halbjahrs zu liefern.

Anrechnung: Höchstens zum Jnlandpreise!

13. Auslieferung der deutschen Seekabel, insbesondere aller, die verschiedene Punkte außerhalb Deutschlands ver­binden. Äuszuliesern sind von insgesamt 43000 Kilo­metern 40860 Kiloureter!

Anrechnung nur zu den Anschafsungskosten unter weiterem Abzug einer Abschreibungsauote.

Die deutsche Antwortnote.

Berk«, 25. Juli. Die dem französischen Botschafter übergebene Antwortnote lautet:

Die deutsche Regierung ist durch den Schritt des .französischen Botschafters vom 16. Juli überrascht worden. Die französische Regierung führt Beschwerde über den angeblich infolge des Verhaltens der Deutschen immer drohender werdenden Charakter der Lage in Oberschlesien und über die angebliche Gefahr einer gewaltsamen deutschen Aktion. Die deutsche Regierung hält es für unmöglich, daß die erhobenen Vorstellungen hätten erfolgen können, wenn die französische Regierung über die tatsächliche» Verhältnisse in Oberschlesien zu­treffend unterrichtet gewesen wäre. Die sehr bestimmten und eingehenden Berichte des Generals Lerond, sowie die dringende Mitteilung der polnischen Regierung, auf die sich die von dem französischen Botschafter über­gebene Aufzeichnung bezieht, decken sich offenbar nicht mit den tatsächlichen Zuständen im Abstimmungsgebiet.

Die Lage in Oberschlesien ist in keiner Weise durch das Verhalten der deutschen Bevölkerung bedroht. Diese hat sich niemals mit dem Gedanken eines Aufstands getragen. Als sie sich anfangs Mai zur Verteidigung tzusaiiunenschloß, erfolgte dies nur in äußerster Not­wehr gegen polnische Angriffe. Die deutsche Bevölkerung denkt überhaupt nicht daran, die Waffen ihres guten Rechts mit der Gewalt zu vertauschen, und wünscht nicht weniger, als endlich wieder in Ruhe und Frieden ihren Berufen ohne Störung durch polnische Gewalt­taten nachgehen zu können. Die französische Auszeich­nung verweist auf angebliche ungeheuerliche Aeuße- rungen und unmittelbare Herausforderungen des Ge­nerals Höfer, welche die Schwere des in Oberschlesien vorbereiteten Angriffs bestätigen solle. Die deutsche Regierung wäre dankbar, wenn sie hierüber nähere An­gaben erhalten könnte. Ihr selbst ist trotz Nachforschun­gen von derartigen Erschwerungen oder Herausforde­rungen des Generals Höfer nichts bekannt geworden.

Die französische Aufzeichnung spricht weiterhin von deutschen Banden. Sollten mit dem AusdruckBan­den" die früheren und inzwischen aufgelösten deutschen Selbstschutzformationen gemeint sein, so muß diese die Verteidiger des Heimatbodens entwürdigende Bezeich­nung mit Entschiedenheit znrückgewicse« werden

Die Aufzeichnung beschwert sich ferner über deutsche Attentate, welche besonders gegen französische Truppen und Beamje gerichtet seien. Hiezu ist folgendes zu bemerken: 1. Die Ermordung des Majors Montalegre ist nach den hier ^ >nden Nachrichten nicht von

deutscher Seite ersocgt und nichts berechtigt dazu, diese Tat mit dem deutschen Selbstschutz oder mit der deut­schen Bevölkerung irgendwie in Verbindung zu bringen 2. In dem Ratiborer Fall handelt es sich anscheinend um einen französischen Leutnant, der einen Zug deut­scher Flüchtlinge övr dem Bahnhof photographierte. Dieser französische Offizier, der während des Aufstands die Uebergabe der Stadt Ratibor an die Polen eifrig betrieben hatte, hat schon seit längerer Zeit die deutsche Bevölkerung durch sein Verhalten stark gereizt. Er wurde an dem fraglichen Tage von der Menge be­drängt, welche die Herausgabe der Platten von ihm forderte. Er zog in sein Hotel zurück und bedrohte von dort aus die Flüchtlinge mit Handgranaten. Schließ­lich gab er die Platten heraus, die dem Kreiskontrolleur übergeben wurden. Mißhandlungen des Offiziers haben nicht stattgefunden. 3. Ueber den Fall des Hauptmanns L«x und des Leutnants Duval liegen nähere Nach- j richten nicht vor. Die deutsche Regierung würde dank­bar sein, wenn ihr die zur Nachprüfung der Angelegen­heit erforderlichen Unterlagen zugänglich gemacht wür­den. 4. Der angebliche Bombenwurf in der Nähe des Hospitals stellt sich als die Handlung eines Betrunkenen dar, der nach Schluß der Polizeistunde in ein dem Hospital benachbarten Wirtshaus einzudringen versuch­te und von dem Wirt entfernt wurde.

Zu dem Fall der Mißhandlungen des Untersuchungs­richters Schädel ist zu bemerken, daß es sich offenbar um einen Racheakt eines unschuldigen, in Untersu­chungshaft genommenen Mannes handelt. Eine Be­raubung hat nicht stattgefunden. Der Vorwurf, daß die Polizei absichtlich nicht eingeschritten wäre, läßt sich nach den getroffenen Erhebungen nicht aufrecht erhalten. Die von der französischen Auszeichnung aus­gestellten Behauptungen über den deutschen Selbstschutz sind nicht zutreffend. Die deutsche Regierung muß zu- ' nächst die Verantwortung für den oberschlesischsn Selvst- ' schütz ablehnen. Sie betont, wie in ihrer Note vom 1 23. Mai, erneut mit Nachdruck, daß der oberschlesische

> Selbstschutz sich als eine aus dem Zusammenschluß der ! Bevölkerung hervorgegangene Notwehr darstellt, der ; sich in einem Gebiet gebildet hat, das der deutschen Vsr-

> Wallung entzogen und der Verwaltung der Bsrbauds- ! kommission unterstellt ist. Die in der Auszeichnung ! enthaltenen Angaben über die Stärke des Selbstschutzes ! über die zahlenmäßige Beteiligung von Nichtoberschle- j siern entsprechen ebenfalls nicht den Tatsachen. Nach

> der Auflösung des Selbstschutzes sind seine oberschlesi- ' scheu Mitglieder in ihre Wohnstätten zurückgekehrt,

! soweit ihnen dies bei dem immer noch herrschenden

polnischen Terror möglich war. Die übrigen Mitglie- 1 der haben sich in ihre Heimat begeben. Die deutsche j Regierung hat die in das unbesetzte Deutschland über-

- getretenen Teile des Selbstschutzes, soweit sie noch im l Besitz von Waffen waren, von den ausgestellten Schutz- s Polizeikommandos entwaffnen lassen. Die französische ' Aufzeichnung behauptet ferner, daß die Oberleitung ! des Selbstschutzes an Ort und Stelle geblieben sei, j und daß General Höfer sich in Brieg befinde. Ties ! ist nicht der Fall. Das Kommando des Selbstschutzes.

: das in Ober-Gloaau seinen Sitz batte, ist aufgelöst 1 mtd Ober-Glogau geräumt. General Höfer weilt nicht

- in Brieg, wo er nur am 6. und 7. Juli gewesen ist,

' um die Auflösung des Selbstschutzes zu vollenden; viel»

' mehr hat er sich von dort nach seinem Wohnsitz Koburg

begeben und ist auf der Durchreise dorthin am 11. Jusi in Berlin gewesen.

Während somit eine Gefährdung des Friedens von deutscher Seite keineswegs zu befürchten ist, besteht die ernste Gefahr, daß von polnischer Seite erneut versucht wird, das Ziel zu erreichen, das in drei Auf­ständen vergeblich angestrebt wurde. Der deutsche Reichsmtnister des Auswärtigen hat in llebereinstim- mung mit dem Gesamtkabinett auf dessen Wunsch am 20. Juli in einer Besprechung mit dem französischen Botschafter über das Räumungsabkommen Heiner Auf­fassung dahin Ausdruck gegeben, daß er an die ernst­hafte Absicht der polnischen Ans ständischen, das Ab­stimmungsgebiet zn räumen, nicht glaube. Die Tatsa­chen haben diese Auffassung voll bestätigt. Sie sind auch dem französischen Botschafter durch einen Katto- witzer Augenzeugen am 7. Juli in Gegenwart des Au­ßenministers bestätigt worden und sind der französi­schen Regierung bekannt. Die Räumung des Gebiets durch die Polen ist nur zum Teil erfolgt. Zwar sind