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Aus den Tannen^

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Nr. 150.

MteuAelL. Freitag tze« L. 3a«.

Jahrgang 1SL1.

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Die württ. Gebäudebrandverstcherrrng.

Für Teurungsversicherungen in den Klassen IVVl also für die höheren Gefahrenklassen (Gebäude aus Freipfosten oder mit Bretterwänden, Fabrikgebäude) gelten einige besondere Bestimmungen. Uebersteigt hier die Teurungsversicherung den Betrag von 500 000 Mark, so erhöhen sich die in unseren ersten Ausfüh­rungen genannten Beträge der T V. auf das IV 4 - bis Lfache, und zwar bei Beträgen von 500 0001000 000 auf das IVtfache, von 1000 0005 000 000 Mark auf das IVrfache, von 5 000 000 Mark und darüber aus das Lfache wobei der Verwaltungsrat der Gebäude­brand-Versicherungsanstalt im Einzelfalle über die Einstellung entscheidet.

Die Aufnahme in die T.V. sowie die Einschätzung erfolgen für den Gebäudeeigentümer kostenlos.

Die erhöhten Brandschadens-Umlagebeträge können bei Mietgebäuden gegebenenfalls einschließlich Teu­rungsversicherung von den Gebäudeeigentümern auf die Mieter im entsprechenden Anteil umgelegt wer­den, wobei der Mietzins selbst in seinem bisherigen Betrage verbleibt und der erhöhte Umlagebetresf als Zuschlag angerechnet wird.

Der gesetzliche Zwang zum Wiederaufbau des Gd- bäudes im Brandschadensfall bleibt unverändert be­stehen. Da aber leider die meisten Gebäudeeigentümer erfahrungsgemäß eine weitere Teurungsversicherung nicht eingehen werden, so bekommt der Brandbeschä­digte nur den sechsfachen Friedenswert zur Wieder­herstellung vergütet, während ihn der Wiederaufbau mindestens das lOfache des Friedenswerts kostet. Diese Mehrkosten im vierfachen Betrag des Friedenswerts müßte der Brandbeschädigte vom eigenen Kapital zu- fchietzen, sofern ihm dies möglich ist. Kann der Ver­sicherte nicht wieder aufbauen, so hat er die Möglich­keit, die Brandstelle einschließlich der sechsfachen Frie­densentschädigungssumme zu veräußern, oder um Be­freiung von der Pflicht des Wiederaufbaus beim Ver­waltungsrat der Gebäudebrand-Versicherungsanstalt nachzusuchen, welche Wohl bei begründeten Verhält­nissen nicht versagt werden wird. Im letzteren Fall kann nach dem neuen Gesetz die zu zahlende Entschädi­gungssumme höchstens gleich dem gemeinen Wert (Ver­kaufswert) am Brandtage sein.

Das Gesetz hat bezüglich des 500 Prozent-Zuschlags rückwirkende Gültigkeit für alle diejenigen Brandfälle, in denen der Wiederaufbau bzw. die Wiederherstel­lungsarbeiten nach dem 1. Januar 1921 erfolgen; wo­bei keine Rolle spielt, ob der Brand fa ll selbst vor dem 1. Januar 1621 liegt. Im übrigen hat das Gesetz vom 1. Januar 1921 ab rückwirkende Kraft. Eine weitere Rückwirkung des Gesetzes, wie sie von verschiedenen Seiten beantragt war, yätw erhebliche Nachzahlungen erfordert, z. B. bei Rückwirkung auf 1. Januar 1919 17,5 Millionen Mark und auf 1. Januar 1920 12,5 Millionen Mark. Diese Summen hätten das Anstalts­vermögen annähernd aufgezehrt, weshalb die Rück­wirkung aus l. Januar !921 vom Landtag festgesetzt Wurde.

Bereits vor dem Krieg, im Jahr 191314, wurde dxm Landtag ein Entwurf zur durchgreifenden Neu­regelung des Brandversicherungswesens vorgelegt, des­sen Beratung und Verabschiedung durch den Krieg ver­binde:', wurde. Ein solches Gesetz wird aber erst dann wieder vorgelegt werden können, wenn in den wirt- IchastlGseu Verhältnissen und im Wohnungswesen ein gewisser Beharrungszustand eingetreten sein wird. Airs ^diesem Grunde ist das jetzt erlassene Abändernngsge- !setz als Aushilfsgesetz gedacht. Für die Neugestaltung sdes Brandversicherungsgesetzes wurden schon von mut­igen Seiten Vorschläge gemacht; die beachtenswerteste ! Abhandlung stammt aus der Feder des Abg. Schecf- 'Tübingen, auf die wir noch znrückkommen werden.

Die bayr. Wass erkraftarrssteMng

Da alle süddeutschen Staaten an der weiteren Ent­wickelung des Ausbaues der Oberdeutschland mit dem großen Weltverkehr verbindenden Wasserstraßen und der damit zusammenhängenden Verwertung der Wasserkräfte das größte Interesse haben, wollen wir unseren Lesern ein kurzes Allgemeinbild von der zurzeit in München ver­anstalteten Ausstellung für Wasserstraßen und Energiewirtschaft geben.

Die Ausstellung ist sehr übersichtlich geordnet und wird durch die ausnehmend schönen Ausstellungsräume auf der Theresienhöhe wesentlich! unterstützt. Sie zer­fällt in drei belehrende Abteilungen und eine große Aus­stellung der Industrie. Die belehrenden Abteilungen sind gegliedert in die Abteilungen Wasserstraßen, -Wasserkraft und Wärmewirtschaft. Die große Bedeutung der Wasserwege für die deutsche und bayerische Volkswirtschaft wird an der Hand übersichtlicher Zeich­nungen und Pläne, sowie durch eine ganze Reihe von Modellen bereits ausgebauter oder geplanter Wasserwege veranschaulicht. Daneben zeigen Modelle von Schiffs­hebewerken, Kunstbauten an Wasserstraßen, Bagger und Schifssbaumaschinen den hochentwickelten Stand der mo­dernen Technik. Projekte von Großschissahrtswegen von Ulm nach Kchlheim, sowie von Basel nach Konstanz und des Weser-Werra-Mainkanals, sowie eines Kanals Ulm- Bodensee geben Ausblicke in die zukünftige Entwicklung.

Sehr »wertvoll für die besuchende Fugend ist eine histo­rische Abteilung, in der die Entwicklung der menschlichen ^ Technik hinsichtlich der Verwendung der Wasserkraft ge­zeigt wird.

Der Abteilung Wasserkraft, die ebenfalls eine Reihe von sehr hübschen Modellen aufweist, ist als Neben­abteilung ein Saal eingereiht, in dem die Einrichtungei: für Torfgewinnung und Torfverwertung gezeigt werden. Diese Abteilung führt hinüber zur Abteilung Wärme­wirtschaft. Statistiken über die Wärme-Energiequellen Deutschlands, über Vorkommen und Vorräte der verschie­denen Kohlenarten und des Torfes, sowie über die Quan­tität ihrer jährlichen Förderung führen sachgemäß in Brennstoffkunde, Meßkunde und in die Lehre von der Feuerung ein. Bei der herrschenden Kohlennot, die uns in Gedanken an den nächsten Winter schon heute frieren läßt, erregen die Unterabteilungen über Hausbrand, Hy­giene der Heizung, Oesen und .Herde, Wärmeschutz der Gebäude, sowie Heizung mit Gas, Elektrizität und Zen- tr-alanlagen größtes Interesse.

In großen Hallen gruppiert sich um die wissen­schaftliche Ausstellung eine imposante Ausstellung der technischen Firmen. Die Gelegenheit der Ausstel­lung in München hat auch der Stromverband Obere Donau benützt, um zum erstenmale die Prospekte und Entwürfe Wer den Ausbau der oberen Donau vou Regensburg bis Ulm öffentlich zur Sckan zu stellen. Diese Ausstellung zeigt, daß gerade dieser Stromabschnitt ein unentbehrliches Kernstück ist, um die Verbindung der Donau mit Rhein und Bodensee herzustellen und de» industriellen Westen Europas mit dem agrarischen Oste» zu verbinden.

Neues vom Tage.

Die Verhandlungen in Paris.

Berlin, 30. Juni. Der PariserTemps" berichtet: Die Besprechungen zwischen den französischen und den deutschen Sachverständigen machen einen "guten Eindruck. Dir französische Regierung möchte gerne zu einem Einverständnis vor Ende des nächste» Monats gelangen, aber die Interpellationen auf Auf­hebung derSanktionen" bringen die deutsch-franzö­sischen Verhandlungen in Gefahr. Der deutsche Bot­schafter besuchte gestern den Ministerpräsidenten Briand. Die deutsche Regierung wird also heute wissen, wie die französische Regierung über diese Angelegenheit denkt, paß nämlich Frankreich einstweilen in eine Aufhebung der:Sanktionen" nicht einwilligen kann. Die deutsche Republik muß erst beweisen, daß sie Herr im eigenen Hause ist. Es habe nicht den Anschein, daß das Ka­binett festen Bestand haben werde. Frankreich! habe aber den festen Willen, zu ermöglichen, daß die demokratische Entwicklung in Deutschland ihren Lauf nehmen könne.

Me in Parks am Dienstag begonnenen Besprechungen Kölschen Staatssekretär Bergmann und den französischen Dachverständigen über die Wiederaufbaufragen werden Etwa vierzehn Tage dauern. Die Entsendung weiterer deutscher Vertreter nach Paris ist für die nächsten Tage vorgesehen. In amtlichen deutschen Kreisen rechnet man diesmal mit einem günstigen Ausgang der Pariser Ver­handlungen.

Am gestrigen Vormittag und Nachmittag haben neue Sitzungen der deutschen und der französischen Wieder- Wrfbau-Vertreter stattgefunden. DerTemps" will wissen, daß die deutschen Vertreter sich schon jetzt bei der eisten Besprechung mit LouHeur darüber verge­wissern können, daß entgegen anderweitigen Behaupi- tungen die französische RegierMg keineswegs Natural- lieferungen Mehne.

Vom französischen Kavunerausfchuß.

Paris, 30. Juni. Der Kammerausschuß für aus­wärtige Angelegenheiten ist zu einer Sitzung zusammen- getreten, in der die laufenden Fragen, die der Minister­präsident besprochen hatte, nochmals erörtert wurden. Von einer Sekte, die dem Kabinett nicht freundlich gesinnt ist, wurden 5 Resolutionen eingebracht und schließ­lich angenommen, die von ihren Gegnern als eine Art Ultimatum, das man an die Regierung richte, bezeich­net wurden. Die erste erklärt, man rechne darauf, daß Telle der militärischen und wirtschaftlichen Sanktionen, die in den Monaten März und April gegenüber Deutschland ergriffen wurden, aufgehoben wurden, vor der lückenlosen ErfüsiMg der Verpflich­tungen, deretwegen sie erlassen wurden. Die zweite lenkt die Aufmerksamkeit der Regierung auf die Notwendigkeit hin, in kürzester Frist die oberschlesische Frage ge­mäß den Bestimmungen des Friedensvertrages von Ver­sailles zu lösen, die Teilung dieser Provinz nach dem /Ergebnis der Volksabstimmung vörKSnMmen und auch Rücksicht zu nehmen auf die geographische und wirt­schaftliche Lage der Orte. Die dritte Resolution erklärt, oaß Frankreich der griechischen Regierung unter keinen Umständen direkt oder indirekt finanzielle oder milk! li­vische Hilfe leisten Rinne.

Kor der Unterzeichnung der amerikanischen Friedensentschlietznng.

Washington, 30. Juni. Alle Blätter äußern zu­versichtlich, daß Präsident Hartung die Entschließung, durch die der Friedenszustand mit Deutschland hergc- stellt wird, während des Wochenendes unterzeichnen wird. Einer anderen Meldung aus Washington zufolge erwarten die Führer des Repräsentantenhauses und des Senats eine sofortige Bestätigung des Friedens mit Deutschland und eine sofortige Unterzeichnung durch Präsident Äar- ding.

Harding znr Wettabrüstung.

Washington, 30. Juni. Präsident Harding hat an den republikanischen Führer des Repräsentantenhau­ses, Mondell, ein Schreiben gerichtet, in dem er er­klärt, es sei wünschenswert, von dem Kongreß eine günstige Meinungsäußerung über die Weltabrüstung zu erhalten. Eine solche Meinungsäußerung solle in den allgemein­sten Ausdrücken gehalten sein. Harding versicherte Mon­dell, daß die vollziehende Staatsgewalt bereit sei, einer solchen Meinungsäußerung jede Beachtung zu schenken.

Abrüstungswürrsche in Japan.

London, 30. Juni. Reuter meldet aus Tokio, daß der Verband der Handelskammern Japans eine Entschließung angenommen habe, in der es heißt, jetzt, nachdem der Völkerbund eine vollendete Tatsache sei, müßten die Rüstungseinschränkungen in allen Ländern ernstlich erörtert werden. Japan müsse mit den Mächten bezüglich der Abrüstung ein Uebereinkommen schließen, damit der internationale Frieden gewährleistet und mehr Energie der industriellen Entwickelung zuge­wandt werde.

Die Offensive der Türke».

Paris/30. Juni. Wie Havas ans Konstantinopel be­richtet, begibt sich eine bulgarische Mission nach Angora. Nach einer weiteren Havas-Meldung aus Konftanti- nopel bestätigen die Nachrichten aus Kleinasien, daß die -Türken die Offensive ergriffen haben. Im Abschnitt von Jsbak sei die dritte griechische Division vollkommen geschlagen und von der türkischen Kavallerie verfolgt