IS77
Aus den Tannen^
Mg. llmelger tllr <>ie öeÄcke Nsgolä, 6slw unä freuklenstsckt. Umtsdls« M äen SeÄrk llsgolä unä Kr Mensteig-Ztackt
>»««»»«»« - 'Sri der Post «. dm AgrMm dezoger, viertelWrl.'S ML »0 Mg., in «Umsteig IS ML « Pfg. > «nreigmprei», Die Lspaltige Zeile oder deren »am« «0 Mg-, die Aeklaauzeilr 1 ML 80 Mg. Mindest- «. i Richter,'chcinrn der Zeitung infolge HSHrrer Gewalt oder Betriebsstörung besteht KW Anspruch auf Liefrrimg. > betrag eines Auftrag« S ML Bei Wteder-slungm Stabott. Bei LÄlmrgSvmprg ist der Rabatt hinfällig.
Nr. 150.
MteuAelL. Freitag tze« L. 3a«.
Jahrgang 1SL1.
Ihr Briefträger kontrnt nicht
" »ehr z« Ihne«, um Sie an Erneuerung des Postabonnements auf unser Blatt! z« erinnern, s Kalks Sie noch nicht für das Hl. k frartal bestellt ^ habe«, besorge« Sie dies nü« gefl.
unverzüglich
Die württ. Gebäudebrandverstcherrrng.
Für Teurungsversicherungen in den Klassen IV—Vl also für die höheren Gefahrenklassen (Gebäude aus Freipfosten oder mit Bretterwänden, Fabrikgebäude) gelten einige besondere Bestimmungen. Uebersteigt hier die Teurungsversicherung den Betrag von 500 000 Mark, so erhöhen sich die in unseren ersten Ausführungen genannten Beträge der T V. auf das IV 4 - bis Lfache, und zwar bei Beträgen von 500 000—1000 000 auf das IVtfache, von 1000 000—5 000 000 Mark auf das IVrfache, von 5 000 000 Mark und darüber aus das Lfache wobei der Verwaltungsrat der Gebäudebrand-Versicherungsanstalt im Einzelfalle über die Einstellung entscheidet.
Die Aufnahme in die T.V. sowie die Einschätzung erfolgen für den Gebäudeeigentümer kostenlos.
Die erhöhten Brandschadens-Umlagebeträge können bei Mietgebäuden gegebenenfalls einschließlich Teurungsversicherung von den Gebäudeeigentümern auf die Mieter im entsprechenden Anteil umgelegt werden, wobei der Mietzins selbst in seinem bisherigen Betrage verbleibt und der erhöhte Umlagebetresf als Zuschlag angerechnet wird.
Der gesetzliche Zwang zum Wiederaufbau des Gd- bäudes im Brandschadensfall bleibt unverändert bestehen. Da aber leider die meisten Gebäudeeigentümer erfahrungsgemäß eine weitere Teurungsversicherung nicht eingehen werden, so bekommt der Brandbeschädigte nur den sechsfachen Friedenswert zur Wiederherstellung vergütet, während ihn der Wiederaufbau mindestens das lOfache des Friedenswerts kostet. Diese Mehrkosten im vierfachen Betrag des Friedenswerts müßte der Brandbeschädigte vom eigenen Kapital zu- fchietzen, sofern ihm dies möglich ist. Kann der Versicherte nicht wieder aufbauen, so hat er die Möglichkeit, die Brandstelle einschließlich der sechsfachen Friedensentschädigungssumme zu veräußern, oder um Befreiung von der Pflicht des Wiederaufbaus beim Verwaltungsrat der Gebäudebrand-Versicherungsanstalt nachzusuchen, welche Wohl bei begründeten Verhältnissen nicht versagt werden wird. Im letzteren Fall kann nach dem neuen Gesetz die zu zahlende Entschädigungssumme höchstens gleich dem gemeinen Wert (Verkaufswert) am Brandtage sein.
Das Gesetz hat bezüglich des 500 Prozent-Zuschlags rückwirkende Gültigkeit für alle diejenigen Brandfälle, in denen der Wiederaufbau bzw. die Wiederherstellungsarbeiten nach dem 1. Januar 1921 erfolgen; wobei keine Rolle spielt, ob der Brand fa ll selbst vor dem 1. Januar 1621 liegt. Im übrigen hat das Gesetz vom 1. Januar 1921 ab rückwirkende Kraft. Eine weitere Rückwirkung des Gesetzes, wie sie von verschiedenen Seiten beantragt war, yätw erhebliche Nachzahlungen erfordert, z. B. bei Rückwirkung auf 1. Januar 1919 17,5 Millionen Mark und auf 1. Januar 1920 12,5 Millionen Mark. Diese Summen hätten das Anstaltsvermögen annähernd aufgezehrt, weshalb die Rückwirkung aus l. Januar !921 vom Landtag festgesetzt Wurde.
Bereits vor dem Krieg, im Jahr 1913—14, wurde dxm Landtag ein Entwurf zur durchgreifenden Neuregelung des Brandversicherungswesens vorgelegt, dessen Beratung und Verabschiedung durch den Krieg verbinde:', wurde. Ein solches Gesetz wird aber erst dann wieder vorgelegt werden können, wenn in den wirt- IchastlGseu Verhältnissen und im Wohnungswesen ein gewisser Beharrungszustand eingetreten sein wird. Airs ^diesem Grunde ist das jetzt erlassene Abändernngsge- !setz als Aushilfsgesetz gedacht. Für die Neugestaltung sdes Brandversicherungsgesetzes wurden schon von mutigen Seiten Vorschläge gemacht; die beachtenswerteste ! Abhandlung stammt aus der Feder des Abg. Schecf- 'Tübingen, auf die wir noch znrückkommen werden.
Die bayr. Wass erkraftarrssteMng
Da alle süddeutschen Staaten an der weiteren Entwickelung des Ausbaues der Oberdeutschland mit dem großen Weltverkehr verbindenden Wasserstraßen und der damit zusammenhängenden Verwertung der Wasserkräfte das größte Interesse haben, wollen wir unseren Lesern ein kurzes Allgemeinbild von der zurzeit in München veranstalteten Ausstellung für Wasserstraßen und Energiewirtschaft geben.
Die Ausstellung ist sehr übersichtlich geordnet und wird durch die ausnehmend schönen Ausstellungsräume auf der Theresienhöhe wesentlich! unterstützt. Sie zerfällt in drei belehrende Abteilungen und eine große Ausstellung der Industrie. Die belehrenden Abteilungen sind gegliedert in die Abteilungen Wasserstraßen, -Wasserkraft und Wärmewirtschaft. Die große Bedeutung der Wasserwege für die deutsche und bayerische Volkswirtschaft wird an der Hand übersichtlicher Zeichnungen und Pläne, sowie durch eine ganze Reihe von Modellen bereits ausgebauter oder geplanter Wasserwege veranschaulicht. Daneben zeigen Modelle von Schiffshebewerken, Kunstbauten an Wasserstraßen, Bagger und Schifssbaumaschinen den hochentwickelten Stand der modernen Technik. Projekte von Großschissahrtswegen von Ulm nach Kchlheim, sowie von Basel nach Konstanz und des Weser-Werra-Mainkanals, sowie eines Kanals Ulm- Bodensee geben Ausblicke in die zukünftige Entwicklung.
Sehr »wertvoll für die besuchende Fugend ist eine historische Abteilung, in der die Entwicklung der menschlichen ^ Technik hinsichtlich der Verwendung der Wasserkraft gezeigt wird.
Der Abteilung Wasserkraft, die ebenfalls eine Reihe von sehr hübschen Modellen aufweist, ist als Nebenabteilung ein Saal eingereiht, in dem die Einrichtungei: für Torfgewinnung und Torfverwertung gezeigt werden. Diese Abteilung führt hinüber zur Abteilung Wärmewirtschaft. Statistiken über die Wärme-Energiequellen Deutschlands, über Vorkommen und Vorräte der verschiedenen Kohlenarten und des Torfes, sowie über die Quantität ihrer jährlichen Förderung führen sachgemäß in Brennstoffkunde, Meßkunde und in die Lehre von der Feuerung ein. Bei der herrschenden Kohlennot, die uns in Gedanken an den nächsten Winter schon heute frieren läßt, erregen die Unterabteilungen über Hausbrand, Hygiene der Heizung, Oesen und .Herde, Wärmeschutz der Gebäude, sowie Heizung mit Gas, Elektrizität und Zen- tr-alanlagen größtes Interesse.
In großen Hallen gruppiert sich um die wissenschaftliche Ausstellung eine imposante Ausstellung der technischen Firmen. Die Gelegenheit der Ausstellung in München hat auch der Stromverband Obere Donau benützt, um zum erstenmale die Prospekte und Entwürfe Wer den Ausbau der oberen Donau vou Regensburg bis Ulm öffentlich zur Sckan zu stellen. Diese Ausstellung zeigt, daß gerade dieser Stromabschnitt ein unentbehrliches Kernstück ist, um die Verbindung der Donau mit Rhein und Bodensee herzustellen und de» industriellen Westen Europas mit dem agrarischen Oste» zu verbinden.
Neues vom Tage.
Die Verhandlungen in Paris.
Berlin, 30. Juni. Der Pariser „Temps" berichtet: Die Besprechungen zwischen den französischen und den deutschen Sachverständigen machen einen "guten Eindruck. Dir französische Regierung möchte gerne zu einem Einverständnis vor Ende des nächste» Monats gelangen, aber die Interpellationen auf Aufhebung der „Sanktionen" bringen die deutsch-französischen Verhandlungen in Gefahr. Der deutsche Botschafter besuchte gestern den Ministerpräsidenten Briand. Die deutsche Regierung wird also heute wissen, wie die französische Regierung über diese Angelegenheit denkt, paß nämlich Frankreich einstweilen in eine Aufhebung der: „Sanktionen" nicht einwilligen kann. Die deutsche Republik muß erst beweisen, daß sie Herr im eigenen Hause ist. Es habe nicht den Anschein, daß das Kabinett festen Bestand haben werde. Frankreich! habe aber den festen Willen, zu ermöglichen, daß die demokratische Entwicklung in Deutschland ihren Lauf nehmen könne.
Me in Parks am Dienstag begonnenen Besprechungen Kölschen Staatssekretär Bergmann und den französischen Dachverständigen über die Wiederaufbaufragen werden Etwa vierzehn Tage dauern. Die Entsendung weiterer deutscher Vertreter nach Paris ist für die nächsten Tage vorgesehen. In amtlichen deutschen Kreisen rechnet man diesmal mit einem günstigen Ausgang der Pariser Verhandlungen.
Am gestrigen Vormittag und Nachmittag haben neue Sitzungen der deutschen und der französischen Wieder- Wrfbau-Vertreter stattgefunden. Der „Temps" will wissen, daß die deutschen Vertreter sich schon jetzt bei der eisten Besprechung mit LouHeur darüber vergewissern können, daß entgegen anderweitigen Behaupi- tungen die französische RegierMg keineswegs Natural- lieferungen Mehne.
Vom französischen Kavunerausfchuß.
Paris, 30. Juni. Der Kammerausschuß für auswärtige Angelegenheiten ist zu einer Sitzung zusammen- getreten, in der die laufenden Fragen, die der Ministerpräsident besprochen hatte, nochmals erörtert wurden. Von einer Sekte, die dem Kabinett nicht freundlich gesinnt ist, wurden 5 Resolutionen eingebracht und schließlich angenommen, die von ihren Gegnern als eine Art Ultimatum, das man an die Regierung richte, bezeichnet wurden. Die erste erklärt, man rechne darauf, daß Telle der militärischen und wirtschaftlichen Sanktionen, die in den Monaten März und April gegenüber Deutschland ergriffen wurden, aufgehoben wurden, vor der lückenlosen ErfüsiMg der Verpflichtungen, deretwegen sie erlassen wurden. Die zweite lenkt die Aufmerksamkeit der Regierung auf die Notwendigkeit hin, in kürzester Frist die oberschlesische Frage gemäß den Bestimmungen des Friedensvertrages von Versailles zu lösen, die Teilung dieser Provinz nach dem /Ergebnis der Volksabstimmung vörKSnMmen und auch Rücksicht zu nehmen auf die geographische und wirtschaftliche Lage der Orte. Die dritte Resolution erklärt, oaß Frankreich der griechischen Regierung unter keinen Umständen direkt oder indirekt finanzielle oder milk! livische Hilfe leisten Rinne.
Kor der Unterzeichnung der amerikanischen Friedensentschlietznng.
Washington, 30. Juni. Alle Blätter äußern zuversichtlich, daß Präsident Hartung die Entschließung, durch die der Friedenszustand mit Deutschland hergc- stellt wird, während des Wochenendes unterzeichnen wird. Einer anderen Meldung aus Washington zufolge erwarten die Führer des Repräsentantenhauses und des Senats eine sofortige Bestätigung des Friedens mit Deutschland und eine sofortige Unterzeichnung durch Präsident Äar- ding.
Harding znr Wettabrüstung.
Washington, 30. Juni. Präsident Harding hat an den republikanischen Führer des Repräsentantenhauses, Mondell, ein Schreiben gerichtet, in dem er erklärt, es sei wünschenswert, von dem Kongreß eine günstige Meinungsäußerung über die Weltabrüstung zu erhalten. Eine solche Meinungsäußerung solle in den allgemeinsten Ausdrücken gehalten sein. Harding versicherte Mondell, daß die vollziehende Staatsgewalt bereit sei, einer solchen Meinungsäußerung jede Beachtung zu schenken.
Abrüstungswürrsche in Japan.
London, 30. Juni. Reuter meldet aus Tokio, daß der Verband der Handelskammern Japans eine Entschließung angenommen habe, in der es heißt, jetzt, nachdem der Völkerbund eine vollendete Tatsache sei, müßten die Rüstungseinschränkungen in allen Ländern ernstlich erörtert werden. Japan müsse mit den Mächten bezüglich der Abrüstung ein Uebereinkommen schließen, damit der internationale Frieden gewährleistet und mehr Energie der industriellen Entwickelung zugewandt werde.
Die Offensive der Türke».
Paris/30. Juni. Wie Havas ans Konstantinopel berichtet, begibt sich eine bulgarische Mission nach Angora. — Nach einer weiteren Havas-Meldung aus Konftanti- nopel bestätigen die Nachrichten aus Kleinasien, daß die -Türken die Offensive ergriffen haben. Im Abschnitt von Jsbak sei die dritte griechische Division vollkommen geschlagen und von der türkischen Kavallerie verfolgt