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Bllenfteiig, Nreitag den LL. Januar.

! Jahrgang 1SS1.

Anrechnung und Erstattung der Kavitalertragsteuer.

Das Einkommensteuergesetz sieht in Z 44 eine Begün­stigung der Rentner mit geringem Einkommen in der Weise vor, daß die im verflossenen Kalenderjahr nach­weislich entrichtete Kapitalertragssteuer auf die im lau­fenden Jahr geschuldete Einkommensteuer unter nach­stehenden Voraussetzungen angerechnet wird.

Der Steuerpflichtige muß über 60 Jahre alt oder erwerbsunfähig oder nicht bloß vorübergehend behindert sein, seinen Lebensunterhalt durch eigenen Erwerb zu be­streiten. Außerdem muß sich sein. Einkommen haupt­sächlich aus Kapitaleinkommen oder aus Wartegeld, Ruhe­gehalt oder Witwen- und Waisenpension und dergl. zu­sammensetzen. Die Gewährung der Vergünstigung ist in allen Fällen von einem besonderen Antrag des Steuer­pflichtigen abhängig.

Die Anrechnung erfolgt bis jetzt bei einem steuer­baren Einkommen

von nicht mehr als 7 500 Mk. in Höhe von 75 o/o, von nicht mehr als 10 000 Mk. in Höhe von 50°/o, von nicht mehr als 12000 Mk. in Höhe von 25 o/g

In Erweiterung dieser Vergünstigung ist durch den Reichsminister der Finanzen verfügt worden, daß den Rentnern, deren Einkommen die steuerpflichtige Grenze nicht erreicht, die nachweislich entrichtete Kapitalertrag­steuer auf Antrag bar zurück er st attet werden kann, soweit sie unter die oben genannten Voraussetzungen fallen.

Der Antrag auf Gewährung der Vergünstigung ist mit dem einwandfreien Nachweis zu verbinden, daß die Kapitalertragsteuer aus allen dem Antragsteller zu- steheuden Kapitalerträgen tatsächlich in Abzug gebracht und an die Finanzkasse abgeführt worden ist. Die zur Erbringung des Nachweises dienenden Urkunen, wie Be­scheinigungen der Finanzkasse über die Ablieferung der Kapitalertragsteuer. Bankauszüge über laufende Rechnun­gen. Sparkasienbüche' und Sparkassenscheine, Depot­scheine der Banken. Wertpapierverzeichnisse, Buchschuld- urkundcn usw. sind dem Antrag beizulegen.

Es ist selbstverständlich, daß nur die Beträge zur Anrechnung oder Erstattung angemeldet werden dür­fen, die nachgewiesenermaßen an die Finanzkasse ab- geführt worden sind. Wer weitergehende Ansprüche er­hebt, macht sich straffällig.

Besonders hervorzuheben ist, daß die Schuldner von Darlehen. Hypotheken usw. verpflichtet sind, 10 v. H. der von ihnen ge schuldeten Zinsen einzu­behalten und für Rechnung ihres Gläubigers inner­halb eines Monats an ihr Finanzamt gegen Emp­fangsbescheinigung einzubehalten, wobei Name, Wohnort und Wohnung des Gläubigers Kapitalschuld, Zinsfuß. Zinsbetrag und Zeitraum, für den der Zins bezahlt wird anzugeben ist. Die Empfangsbescheinigung, die der Schuldner von der Finanzkasse erhält, hat er sei­nem Gläubiger zuzujenden. Hat der Schuldner einem Gläubiger den vollen Zinsertrag ausbezahlt, ohne die Kapitalertragsteuer in Abzug zu bringen, so ist der Gläubiger seinerseits verpflichtet, die Kapitalertrag­steuer nachträglich an sein Finanzamt abzuiühren. Schuld­ner und Gläubiger hasten als Gesamtschuldner; eine Hinterziehung der Kapitalertragsteuer wird bis zum zwanzigrachen Betrag der hinterzogenen Steuer bestraft.

Schriftliche und mündliche Anträge aus Anrechnung oder Erstattung der im Kalenderjahr 1920 entrichteten Kapitalertragsteuer werden vom Finanzamt sowie von den Ortssteuerämtern in der Zeit vom 20. Januar bis 28. Februar ds. Js. entgegengenommen.

Für die Anträge sind besondere Vordrucke bei den genannten Aemtern erhältlich.

Rückschlag des Dollarkurses.

Der Kursstand des Dollars ist schon lange zu einer Art Barometer für den ganzen Wertpavierverk hr gewor­den. Mit dem Aus und Nieder im Dollarkurs ging es auch fast immer in den Effektenkursen auf und nieder. Das erscheint einigermaßen begreiflich, obschon für un­sere Valutabewegung höchst unbehaglich, wenn man sich überlegt, daß in unseren Beziehungen zum Ausland das Gewicht sich gerade besonders aus die Vereinigten Staaten verlegt, denn dieses Land ist unser größtes Bezugsland, namentlich für Nahrungsmittel und infolgedessen auch das Land unserer größten Zahlungs- Verpflichtungen. Nun ist man sich aber außerdem

! darüber einig, daß in den Bereinigten Staaten aucy j gewaltige Massen Markbeträge im Umlauf sind, dir

> seit langem schon Gegenstand der Spekulation sind. Da­durch müßte der Markwert in Neuyork von selbst schrof­fen Schwankungen ausgesetzt sein. Ebenso umgekehrt, in Berlin. Wir haben denn auch voriges Jahr in den Preisnotierungen für den Dollar das größte Hin und Her erlebt, ein viel größeres jedenfalls, als in den übrigen Devisenkursen, und der Handel in Dollars war

t an der Berliner Börse zu einer Art Markt für sich ' geworden, an welchem gewaltige Umsätze zustand ' kamen ; Der Kurs des Dollars schwankte voriges Jahr zwischen 311/2 Mk. niedrigstem und 89i/z Mk. höchsten! Stand ' (letzteres im Novembers. Das Jahr 1920 schloß mit : etwa 73 Mk.

j Seit einigen Dagen ist nun wieder Unruhe in den Dollarmarkt gekommen. Der Dollar ist unverhofft ge- / fallen. Er flackerte an der Berliner Montagsbörse ! bis 6l Mk. hin und her. Am Dieüstag kam er auf etwas über 62 Mk., wiederum bei weichender Tendenz (von ! 62.4 ans 62.2 Mk.).

> Der Dollarkurs ist nun schon so zu einem Angelpunkt i der ganzen Börsenbewegung geworden, daß jedes neue

! starke Pendeln dieses Kurses stets auch eine Welle Kurs- ! Bewegung auslöst. Das etwaige Verstauen des Dollär- ' kurses verstaut stets die ganze Börse. Auf welchen i Grund dieses Verstauen des Dollarkurses, der natürlich

> eine ebensolche Besserung unseres Markkurses dar- ^ stellt, zurückzuführen ist, darüber sind nur Mutmaßun- ! gen möglich. In die Bewegung der Wechselkurse spie- i len so viele Gesichtspunkte mit Anein (Warenbezüge und - deren Bezahlung, Spekulation, Effektenkäufe oder -Ver- ; käufe und anderes mchr), daß die wahren Gründe im Ein- ! zelsalle nur schwer zu durchschauen sind. Möglich ist i aber, daß die jetzige große Stockung in der Ausfuhr l der Vereinigten Staaten eine Rolle spielt.

Reichstag.

Berlin, A). Jan.

Mit einer kurzen Ansprache, schlicht und würdig, aber kühl, gedachte gestern, als der Reichstag wieder nach vierwöchiger Pause zusammentrat, Präsident Löbe (S.) der Reichsgründung vor 50 Jahren.' Die Rede wurde vom Hause beifällig ausgenommen, mit Ausnahme der äußersten Linken. Mg. Levi (Kommunist) protestierte gegen dieKundgebung für den Nationalismus". Und als der Präsident dem verstorbenen früheren Reichs­kanzler Be th mann Hollweg einen Nachruf wid­mete, den die Abgeordneten stehend an'hörten, blieb : die Linke sitzen.Er ist ein Kriegsschuldiger!" tönte es von links.

Hieraus trat das Haus, um nicht aus der Gewohnheit zu kommen, in die Besprechung von Großen Anfra­gen ein. Zuerst kam der Belagerungszustand rn Bayern an die Reihe, dessen Aufhebung die Unab­hängigen beantragten. Der Reichsminister des Innern, Koch, wies die Antragsteller darauf hin, wie unpoli­tisch, ja gefährlich es sei, in der schweren Zeit des Uebergangs die Reichsgewalt gegen einen Bundesstaat aufzurufen. Der Ausnahmezustand in Bayern sei durch den Kommunistenaufstand von 1919 hervorgerufen und noch heute gerechtfertigt. Die Reichsregierung würde aber, wenn die Beunruhigung der Bevölkerung zuneh­men sollte, das Weiterbestehen für bedenklich halten. Gegenüber dem Abg. Vogel (Soz.), der ebenfalls die Aufhebung forderte, erklärte der bayerische Staatssekretär Schweyer, der Ausnahmezustand sei von dem frü­heren sozialdemokratischen Ministerpräsidenten Hoff­man» eingeführt worden. Er sei aber allerdings auch heute noch nicht zu entbehren. Wenn Ruhe und Ord­nung in Bayern gewährleistet seien, dann werde die Regierung nicht zögern, ihn aufzuheben. Abg. Emmin- ger (Bayer. Volksp., Ztr.) wartete mit Schilderungen aus der Kommunistenzeit auf, unterstützt von dem Er­langer Theologieprofessor Mg. Strathmann (Deutsch- nati.), der zugleich gegen die Vormachtstellung Berlins im Reich Einspruch erhob, was hinwiederum den Mini­ster Koch zu einer Entgegnung in die Schranken rief. Ein. besonderes Reichsgesetz über den Ausnahmezustand sei in Vorbereitung, dessen Vorlegung er abzuwartcn bitte. Abg. Maretzky (D. Volksp.) rühmt unter dem lebhaften Widerspruch der Linken die musterhafte Ord­nung, die jetzt in Bayern herrsche. In beträchtlicher Erregung befindet sich das Haus, als der Präsident um i/t 8 Uhr abends die Sitzung abbrick'

I Präsident Löbe erv>,e,,i Sitzung u.>, ahr. Haus und I Tribünen sind schwach besetzt. Der Präsident begrüßt die Der- » sammlung und gedenkt des gestrigen Tags, der 50jährigen Ju­belfeier der Reichsgründung. Wir haben die Pflicht, den Bund der Einheit zu wahren und dem Tag entgegenzuarbcitcn, an dem niemand mehr wagen wird, die Ebenbürtigkeit Deutschlands im Kranz der Völker zu bestreiten. Wir sehen auch mit Ruhe dem Tag entgegen, an dem das Selbstbcstimmungsrecht der Völker auch den zur Zeit von uns abgetrennten Stammesbrüdern und auch den Völkern Oesterreichs zugute kommt. Erst dann wird die deutsche Einheit vollkommen sein.

Den Nachruf für den verstorbenen Abg. Legien und den früheren Reichskanzler v. Bethmmm Hollweg hört das Haus stehend an.

Der Belagerungszustand in Bayern.

Auf der Tagesordnung steht der Antrag Aderhold (USP.) brr. Außerkraftsetzung der von der bayerischen Regierung auf Grund des Artikels 48, Abs. 4 für Bayern getroffenen Maßnahmen.

Abg. Sollmann (S.) begründet den Antrag.

Reichsminister des Innern Dr. Koch erklärt, daß die Reichs­regierung zur Nachprüfung der Notwendigkeit des Ausnahme­zustands mit der bayerischen Regierung in Verbindung getreten ist. In Bayern wurde der Ausnahmezustand begrüßt, nachdem die Bevölkerung die schwere Not der Kommunistenherrschast durchgemacht hat. Don einer Beschlußfassung auf Aufrcchter- haltung des Belagerungszustands bittet die Reichsregierung abzu­sehen.

Bayer, ^kaalsscuremr Schweyer giv. einen Ueberblick über die bayerischen Verhältnisse. Die Rechtmässigkeit der Berodnung kann nicht bezweifelt werden. Die Schuld an dem Ausnahme­zustand tragen die Linksparteien mit ihrer Hetze.

Abg. Dogrl (S.): Die Verordnung sollte eine vorübergehense i sein. Der bayerischen Regierung aber ist sie ein willkommenes ! Werkzeug der Reaktion.

- Abg. Enrminger (Bayer. Bp-): In Bayern empfinden nur ! ganz verschwindend kleine Kreise das Bestehen des Ausnahm,e- t ustands als Härte. Unter der ersten Bolksrcgierung haben in

> Bayern unerträgliche Zustände bestanden. Den Unabhängigen ; gegenüber ist Vorsicht geboten.

j Abg. Strathmam- (D.uatl.Bpsi beton:, dag es in Bayern , notwendig sei, alles zu tun, um die Staatsautoritüt zu stärken.

, In Süddeutschland will man von Berlin nicht wissen. Berlin , gilt als Schieberzentrale. ,

: Reicüsminiiter Koch wioerspricht den Ausführungen des Abg.

Strahtmann insoweit, als dieser ausgeführt habe, die bayerische Regierung brauche sich um die Reichsregierung nicht zu küm­mern. Die Reichsregierung lehnt es aber ab. in de» Ländern die Polizeigewalt auszuüben.

Abg. Maretzky (D.Bp.): Die Erbitterung oe, Linksparteien i gegen den Ausnahmezustand ist lediglich von Parteirücksichten

> diktiert.

j Abg. Wieland (D.d.P.si Wir stimmen der Erklärung der ! Reichsregierung zu. Ein überstürzter Abbau der Verordnung

- über den Belagerungszustand wäre bedenklich.

: Hier wird abgebrochen.

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^ Dersi», 20. Jan.

s Das Haus ist wieder nur schwach besucht, i Die Anstage über die Vorgänge in Oberschlesien wird einst- l weilen abgesetzt. Das Haus wandte sich dem Entwurf über j die vorläufige Regelung des Reichshaushalts zu, bei dem die i Teurungszulägen für die Beamten den Hauptteil ausmachen. ! Abg. Plettnrr (Komm.) wirst der Mehrheitssozialdemokra- ! tie vor, daß sie in der Frage der Beamtenbesoldungen Be» ! schleppungspolitik treibe, weil sie zu den konkreten Fragen nicht Stellung nehmen wolle.

Abg. Bräuning (USP.): Seine Partei wolle jetzt nicht mit neuen Forderungen hervortreten, weil die gewerkschaftlichen Or­ganisationen sich'festgelegt haben.

Zu dem Entwurf betreffend den Opttonsoertrag zwischen dem Reich und Danzig führt Abg. Schulz-Bromberg (D.natl.Bp.) Klage über die Behandlung der deutschen Optanten durch die Polen. Die Schaffung einer deutschen Behörde sei dringend nötig, da uns sonst 160 000 Wahlstimmen verloren gehen.

Abg. v. Kemnitz (D.Vp.) hofft, daß möglichst wenig Danziger von dem Optionsrecht Gebrauch machen, sondern es Vorzieher, deutsch zu bleiben.

Der Entwurf wird in 1. und 2. Lesung angenommen, des gleichen der Gesetzentwurf betreffend das deutsch-französische Ab kommen über Erstattung der von Elsaß-Lothringen geleisteten Kriegsausgaben.

Das Haus tritt nunmehr in die gestern unterbrochene Aussprache über den baverUcken Ausnahmezustand ein.

Abg. Dr. Spahn (Z.): Wenn die Verfassung erlassen ist. um befolgt zu werden, auch von den nichtbeamteten Neichsangehörigen (Sehr gut und Heiterkeit.) so wird man die Ausnahmemaßregci gegen die Reichsangehörigen, die den Umsturz der Verfassung zum Ziel ihrer politischen Tätigkeit gemacht haben, nicht für übertrieben ansehen können. Die Maßnahmen gegen den Ein­zelnen sind vorübergehend: dauernd ist nur der ungesunde Zu­stand der Bekämpfung der Verfassung. Artikel 48 der Reichs- Verfassung ist das vorgesehene Gesetz. Seine Handhabung ist in die Hände des Reichspräsidenten und der Landesregierungen gelegt. Der Reichspräsident hat der bayerischen Verordnung zu­gestimmt. Von einem Verfassungsbruch kann nicht die Rede sein. Der Ausnahmezustand soll nur aufrecht erhalten bleiben, solange die Gefährdung dauert. Nachdem eine sozialdemokratische Regierung (Hoffmannj die Maßnahme beschlossen hat, und zwar als dauernde, setzt sich die gegenwärtige Regierung einer beson­ders schweren Verantwortung aus, wenn sie sie aüfheben würde. Die bayerischen Maßnahmen dienen der Beruhigung. (Leb­hafter Beifall im Zentrum.)

Abg. Thomas (Komm.) greift die bayerische Regierung ans ! das heftigste an und wendet sich namentlich gegen die Vo'ks- geeichte, deren Urteile viel zu hart seien.

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