vratmetcrn kostet 30 Millionen Mark. Der Palast selbst soll 1 Milliarde Mark kosten. Er soll für 20 000 Aussteller, 2000 Hotelzimmer, 4000 Büros und für Festsäle Raum bieten. Bauflucht 116 Meter Breite und 280 Meter Länge.

Handwerksburschen als Valutaschieber. Bon der badisch-schwei­zerischen Grenze wird berichtet, daß auch die Handwerksburschen und andere fahrende Leute sich die Valutaunterschiede zunutze zu machen wissen. Sie fechten auf Schweizer Boden, besonders in Basel, ihren bekannten Zehrpfennig zusammen, und wenn sie glücklich auf badischem Boden angelangt sind, was ihnen meist gelingt, dann sind siewohlhabende" Leute und lassen es sich nach deutschem Geld wohl sein. Andere legen den Balutage- winn auf die Kante und manche sollen es schon zu einem ganz hübschenErsparten" gebracht haben.

Ein rabiater Dieb. Bor der Strafkammer des Landgerichts HI in Berlin fand eine Verhandlung gegen einen Eisenbahn­arbeiter statt, der des Diebstahls von Pahngütern übcrfüyrt wor­den war. Als der Gerichtshof verkündete, daß der Angeklagte zu IVe Jahren Gefängnis verurteilt sei, übersprang dieser plötzlich die Schranke und streckte in sinnloser Wut den Klä­ger mit einem Faustschlag zu Boden. Leutnant v. Bülow von der Sicherheitspolizei, der sich im Zuhörerraum befand, warf sick dem Wütenden blitzschnell entgegen und nach hartem Kamps gelang es ihm schließlich, dem Täter Handfesseln anzulegen.

Arbeitslöhne in der Fischindustrie. In der Hamburg-Altonaer Fischindustrie ist eine Einigung zwischen Arbeitgebern und Ar­beitnehmern zustande gekommen. Nach den gegenseitigen Ver­einbarungen verdienen heute die Arbeiter der Fischindustrie fol­gende Iahreslöhne: Ungelernte Arbeiter im Betrieb der Fisch­auktionen rund 18 000 Mk., Kutscher zwischen 18 und 20 Jah­ren 14 000 MK., über 20 Jahre 15 000 Mk., Räucherer zwi- scheu 16 und 18 Jahren 13 500 Mk., ungelernte Arbeiter in Räuchereien und Bratereien zwischen 16 und 18 Jahren 10 000 Mk., über 18 Jahre 13 800 Mk., Frauen zwischen 8400 und 9000 Mk. Dazu kommen hohe Freibezüge von Fischwaren aller Art, was bei den heutigen Preisen noch einige tausend Mark im Jahr ausmacht. Es wird aber alles bezahlt, denn die Fischprcise auf den Altvuaer, Hamburger, und Luxhavener Fischauktionen steigen dauernd, und die Tendenz istfest".

Notensälscher. Bon galizischen Zugewandcrten sind nach amt­licher Bekanntmachung neuerdings erhebliche Mengen polnischer Tausendmarkschcine mit dem Datum 17. Mai 1919 in Umlauf gesetzt morden. .

In der Haupteinl.aufsstelle deutscher Schneider in Berlin wurden durch Einbruch für 300 020 Mark Stoffe und Seide, bei einem Kaufmann Cohn für 150 000 Mk. Seide gestohlen. Nock größer war die Beute von Einbrechern, die in die Woh- mmg des Kaufmanns Sicdfried Engländer eindrangcn und 500 VOO Mk. in bar erbeuteten. Bei einem Kaufmann Alsberg wurden Gold- und Silbersachen, Kleider usw. im Wert von 400 000 Mk. gestohlen.

Raub. Der verschwundene Kassier der Pariser Finanzerhe- bungsstelte ist verhaftet worden. Bon den 1417 000 Franken, die er der Bank von Frankreich übcrbringen sollte, fand man noch 93 000 Franken bei ihm vor.

Koh-eudiebstähle. Die Diebstähle von Kohlen und Briketts in den mitteldeutschen Braunkohlenbergwerken nehmen nach WTB. nachacrade el. en ge'ährlichen Umfang an. Im November sind allein im Viuerselüer Bezirk über 12 000 Zentner durch Dieb- stahl der Altgemeinheit entzogen morden. Die Arbeiter legen die gestohlenen Kohlen und Briketts an einer Stelle der Werk­einfriedigung nieder, von wo sie dieselben nach Verlassen des Werks abdvlen. Zum . Teil handelt es sich auch um Banden-

üiev,. ^ewajsueter Trupps. Die Briketts werden den La­gern wie den bereits beladenen Eisenbahnwagen entnommen. Häufig sind Angriffe auf Lokomotivführer und Bahnbeamte.

Eisenbahnunglück. Auf der Bahnlinie zwischen Luga und Nowgorod entzündete sich in einem Eisenbahnwagen eine Ladung Benzin. Der Fug stand bald ganz in Flammen. Bon 82 im Zug befindliche» Personen kamen 68 um.

*

ExistenMinimum des Schiebers. Existenzminimum I? Was is'n das nu wieder?"Mindest-Iahreseinkommen, das einer haben muß, um noch halbwegs existieren zu können. Bleibt ver­mutlich steuerfrei."Wie angenehm! Da brauche ich ja wohl die ersten Zweimalhunderttausend gar nicht anzugeben."

Jugend."

Amerikanische Bankrotte. Infolge der schlechten wirtschaft­lichen Lage in den Bereinigten Staaten sind Bankrotte in letzter Zeit eine häufige Erscheinung geworden. Allein im Novem­ber v. I. gab es 1085 Bankrotte mit 39.7 Millionen Dollars Passiven, eine Zahl, die seit Januar 1918 alle früheren Lber» trifst. Am härtesten sind die Großhändler und Fabrikanten

betroffen worden und zwar besonders auf dem Gebiet der

Sc'"-'' Iid Pelstndustrie.

Adolf v. Hildebrand, einer der bedeutendsten Bildhauer Deutsch­lands, ist in München im 74. Lebensjahr gestorben.

3731 Kinos sind in Deutschland vorhanden, die sich aus 2104 Orte verteilen. Bon den Orten mit mehr als 10 000 Einwohnern sind nur 30 noch ohne Kino.

Es regnet Tausendmarkscheine! In Memel kam es zu einem unaufgeklärten Ereignis. Im lebhaftesten Teil der Stadt wir­belte plötzlich der Wind eine Anzahl von Tausendmarkscheinen durch die Lust, die natürlich von Vorübergehenden eifrig auf­gegriffen wurden, ohne daß man die Herkunft oder den Be­sitzer der Scheine ermitteln konnte. Man nimmt an, daß eine noch unbekannte Person das Geld in der Höhlung eines Mastes der Elektrischen Straßenbahn verborgen hatte und daß der Sturm die Geldscheine aus dem Versteck herausgerissen hat.

Auch ein Geschäft. Aus einem Dörfchen in der Nähe von Halle wird folgendes Geschichtchen erzählt: Eine Kriegers- witwe mußte infolge finanzieller Schwierigkeiten ihre Gastwirt­schaft verkaufen. Sie bekam 42 000 Mk. für das Haus, Hos und Inventar. Zu letzterem gehört auch ein Klapperkasten von Orchestrion. Ein zufällig im Dorf anwesender Großstädter hatte Interesse für das Instrument und kaufte es für 45 000 Mk., so daß der neue Besitzer mit einem Gewinn von 3000 Mk. cinziehen kann.

Auch jetzt noch

werden Bestellungen auf unsere Echwarz- wäider Tageszeitung .Aus den Tannen" für das neu begonnene Quartal entgegengenommen

««EU«

Gesetz über Verschärfung der Gtrafeu gegen Schleichhandel, Preistreiberei ««d verbotene Aus fuhr lebenswichtiger Gegenstände.

Dom 18. Dezember 19L0.

Der Reichstag hat das folgende Gesetz beschlossen, das mit Zustimmung des Rcichsrats hiemit verkündet wird:

8 1 .

Wer sich des Schleichhandels, einer vorsätzlichen Preis­treiberei oder einer vorsätzlichen verbotenen Ausf .hr lebens­wichtiger Gegenstände schuldig macht, wird in besonders schwe­ren Fällen mit Zuchthaus von einem Jahre bis zu fünf­zehn Jahren und mit Geldstrafe von mindestens zwanzig­tausend Mark bestraft; das Höchstmaß der Geldstrafe ist un­beschränkt.

8 2 .

Als besonders schwerer Fall ist es insbesondere anzusehen,

1. wenn der Täter aus Habsucht mit erheblichen Mengen von Gegenständen des täglichen Bedarfs Schleichhandel treibt:

2. wenn der Täter durch Preistreiberei aus Habsucht die wirtschaftliche Notlage der Bevölkerung in besonders verwerflicher Weise ausbeutet;

3. wenn es der Täter unternimmt, Vieh, Lebensmittel, Futtermittel oder Düngemittel ins Ausland zu verschie­ben, es sei denn, daß es sich um geringfügige Werte handelt.

8 3.

Wird jemand auf Grund der 88 1, 2 zu Zuchthaus ver­urteilt, so ist neben der Strafe auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte und auf die Zulässigkeit von Polizeiaufsicht zu erkennen.

Dem Verurteilten ist der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs im Urteil zu untersagen. Die zuständige Verwaltungsbehörde kann die Wiederaufnahme des Handels­betriebs erst gestatten, wenn seit Verbüßung der Strafe min­destens zrmi Jahre verflossen sind.

Gegenstände, auf die sich die' strafbare Handlung bezieht, sowie bie bei der Tat verwendeten Verpackungs- und Be­förderungsmittel sind einzuziehen, wenn sie dem Täter oder einem Teilnehmer gehören. Andernfalls können sie einge­zogen werden.

Ferner ist anzuordnen, daß die Verurteilung auf Kosten des Schuldigen öffentlich bekanntzumachen ist; die Bekannt­machung hat auch durch öffentlichen Anschlag zu geschehen.

8 4.

Eine Verurteilung nach 88 1, 2 gilt, wenn sie wegen Schleichhandels erfolgt, als Vorbestrafung im Sinne deS 8 2 der Verordnung gegen den Schleichhandel, wenn sie wegen vorsätzlicher Preistreiberei erfolgt, als Borbestrafung im Sinne des 8 5 der Verordnung gegen Preistreiberei.

Emgesendt

Von Altensteig wird uns geschrieben: In keiner der hiesigen Schulen ist am gestrigen KO- Jahrestag der Gründung des Deutschen Reiches eine Feier abgehalten worden, in welcher auch die Jugend auf die Bedeutung des Tages hin­gewiesen wurde. Wie ist so etwas an einem Tag, der aus ! diesem Anlaß schulfrei war, möglich?

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Letzte Nachrichten.

WTB. Kowuo, IS. Jan. (Lit. Tel. Ag.) Gestern fand die Wiedereröffnung der Manische« Natioualversamml«»- nach 2V- monatiger Unterbrechung der Tagung statt. Außen­minister Dr. Purickis gab in seiner Erklärung bekannt, daß die litauische Regierung der Volksabstimmung grundsätzlich zugeflimmt habe. Litauen müsse aber die Möglichkeit ge­geben werden, unter den gleichen Bedingungen zu stimmen wie Polen.

WTB. KarlSrnhe, 19. Jan. Der badische Landtag hielt aus Anlaß des 50 jähr'gen Juki anmS der deutsche» ReichsgrLndnag eine feierliche S tzung ab. Präsident Kopf führte in seiner Festrede u. a. a>>s, das deutsche Volk sei fest entschlossen, die Einheit des Reicks zu waren und wenn nötig dafür sein Herzblut einzusetzen. Das deutsche Volk müsse sich wieder emporarbeiten und zur Lösung aller großen Kuiturarstgaben der Menschheit beitragen. Sei erst der mo­ralische Aufschwung da, werde auch der politische und wirt­schaftliche nicht ausbleiben. Düse Hoffnung könne Deutsch­land aber nur dann verwirklichen, wenn schwere innere Er­schütterungen vermieden den und jeder sich ehrlich auf den Boden der Tatsachen stelle. Laut und deutlich müsse ausgesprochen werden, daß auch der badische Landtag ein­mütig entschlossen sich zum Reichsgedanken bekenne. Jeder Versuch zur Untergrabung der Reichs inheit, woher er auch komme» möge, würde entschieden zurückgewiesen werden. Er wolle seine ganze Kraft zur Erneurung des Vaterlandes einsetzen.

WTB. Breme«, 19. Jan. Die Rettungsstation Melne- raggen der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger telegraphiert: Am l7. Januar abends wurden von dem bei Melneraggen gestrandeten Memeler DreimasterElbe", Kapitän Lenz, von Kop nhagen nach Memel mit Ballast unterwegs, sieben Personen durch die Reltungsmanschaft der Station gerettet.

WTB Berlin, l9. Jan. Nach einer Meldung deS .Oberschlcst chen Wanderers" haben sich zvr Abpimm««- in Oberschtefiea bisher 216 000 außerhalb Oderschlestens wohnende Adstimmungsbercchtigie gemeldet.

WTB. Berit», 19. Jan. Säviliche Parteien des Reichs­tags mit Ausnahme der Unabhängigen und der Kommunisten haben eine Interpellation etngebracht, in der die Reichsre­gierung gefragt wud. was sie zu tun gedenke, «m die Wie­derherstellung der off «tliche« S ch-rheit in Oberschlefie« herbeizusühren, der durch die Ansammlung poln scher Truppe» an der oberschl si chen Grei ze geschaffenen Gefahr zu be­gegnen und die m dem Absiimmungsreglement für Ober­schlesien intboltene Benrckteiügung der deutschen Ab­stimmungsberechtigten zu beseitigen.

Für die Cchr Weitung verantwortlich: Ludwig Lauk.

Druck und Verlag de, W. Rieker'schen Duchdruckerei Altensteig.

8 5 .

Wird ein Ausländer wegen Schleichhandels, Preistreibe­rei oder verbotener Ausfuhr lebenswichtiger Gegenstände verurteilt, so kann die Laudespolizeibehörde ihn nach Voll­streckung der Strafe aus dem Reichsgebiete verweisen. Tue Verweisung muß geschehen, wenn der Ausländer auf Grund der 88 1, 3 dieses Gesetzes oder auf Grund des 8 2 der Verordnung gegen den Schleichhandel oder des 8 5 der Verordnung gegen Preistreiberei zu Zuchthaus verurteilt worden ist.

8 6 .

Für die Verbrechen des 8 1 sind die Strafkammern als erkennende Gerichte zuständig.

§ 7.

Bestrafungen wegen der bisherigen noch nicht rechtskräf­tig abgeurteilten Zuwiderhandlungen gegen Strafvorichriflen, die zum Schutze einer Verkehrsregelung erlassen sind, finden nicht mehr statt, soweit die Verkehrsregelung aufgehoben ist.

8 8 .

Das Gesetz tritt mit dem 1. Januar 1931 in Kraft. Gleichzeitig treten die Vorschriften des Artikels H 8 3 und 8 3 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 3 Satz 3 der Verordnung über Sondergerichte gegen Schleichhandel und Preiscreiberei (Wuchergericht») vom 37. Novbr. 1919 (Rrichs-Gesetzbl. S. 1909) außer Kraft.

Der Reichsministcr der Justiz bestimmt mit Zustimmung des Reichsrats, wann und in welchem Umfang dieses Gesetz außer Kraft tritt.

Berlin, den 18. Dezember 1930.

Der Reichspräsident.

E b e r t.

Der Reichsminister der Justiz.

Dr. Heinze.

Die Herren Ortsvorsteher werden ersucht, vorstehendes Reichspesctz öffentlich anschtagen zu lassen und die Bevölke­rung durch ortsübliche Bekanntmachung wiederholt darauf hinzuweisen.

Nagold, den 18. Jan. 1931. Oberamt r Münz.

Versüguug deS Ministeriums de- Innern, betr. Faflnachtiiveraustallnugen «. Tauzunterhaltuugeu.

Unter Bezugnahme auf 8 366 Ziff. 10 des Strafgesetz­buches für das Deutsche Reich in Verbindung mit Art. 51 deS Württ. Polizeistrafgesetzes vom 37. Dez. 1871, sowie unter Hinweis auf Art. 17 dieses Gesetzes und 8 360 Ziff. 11 des Reichsstrafgesetzbuches werden im Hinblick auf den Ernst und die Schwere der Zeit für Heuer Fastnachtsveran­staltungen jeder Art, insbesondere Aufzüge, Maskenbälle, sogenannte karnevalistische Konzerte, das Tragen von Masken und Verkleidungen auf den Straßen und in Wirtschaften, mit sofortiger Wirkung untersagt.

Die St adt d r re k tio n Stuttgart, dieOber- ämrer und die Ortspolizeibehörden werden angewiesen, Erlaubnis zu Tanzunterhal­tungen bis aus weiteres nicht zu erteilen.

DenWirren ist verboten. Fast nachtsunter- haltungeu mit Musik, Gesang oder Tanz in ihren Räumlichkeiten zu dulden. Die Orts­polizeibehörden haben den Wirten ihrer Gemeinde dieses Verbot besonders zu er­öffnen (zu vergl. Art. 3 des Gesetzes betreffend Aenderungen des Landespolizeistrafgesetzes usw. vom 13. August 1879, Reg.Bl. S. 153).

Sluitgart, den 13. Januar 1931. Graf.

D'e Maul- und Klauensenche ist erloschen in Alten- steig-St., Ebrrshardt, Emmtagen nnd Pfrondorf. Die an-

geordnelen Schutzmaßregetn sind aufgehoben.

Diese Gemeinden verbleiben jedoch wegen verseuchter Nach­bargemeinden zunächst noch im BeobachtungSgrbiet.

Nagold, den 18. Januar 1931. Oberamt: Münz.

Unterjeltingen

Oberamt Herrenberg.

Die Gemeinde benötigt

ca. M Rai. BreiM;.

Buchenholz nicht ausgeschlossen.

Angebote erbittet das

Schuttheißenamt.

Briefordner

Schnellhefter

Kopierbiicher

Geschäftsbücher

aller Art .- .v.

empfiehlt die

W. Mer'slhe VnWudlW