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175. Amts- und Anzeigeblatt für den OberamtsbezirL Calw. 88. Jahrgang.
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Erscheinungsweise: 6 mal wöchentlich. Anzeigenpreis: Im Oberamls- bezirr Calw für die einspaltige Borgiszeile 10 Pfg., außerhalb desselben 12 Pfg., Reklamen 25 Pfg. Schluß für Jnseratannahme 10 Uhr vormittags. Telefon 9.
Mittwoch, den 30. Juli 1913.
Bezugipret«: In der Stadt mit TrLgerlohn Mk. I.2S vierteljährlich, Post« bezugSpreir für den Ort«- und Nachbarortsverkehr Mk. 1.20, im Fernverkehr Mk. 1.S0. Bestellgeld in Württemberg 30 Pfg., in Bayern und Reich «2 Pfg.
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Das „Calwer Tagblatt"
sollte von den Landdewohnern des Bezirks lMch zvr Sommerzeit gehalten werden. Es ist noch Zeit, Abonnements zu erneuern, oder die Zeitung zu bestellen!
Amtliche Bekanntmachungen.
Bekanntmachung
betr. Straßensperre auf der Landstraße zwischen Weihenstein und der Landesgrenze bei Unterttichenbach.
Laut Mitteilung des Erotzh. Bezirksamts Pforzheim ist infolge Walzarbeiten die obengenannte Straßen- strecke für den Fuhrwerksverkehr bis 2. August d. Z. ge s p e r r t.
Der Walzmeister ist jedoch ermächtigt, im Einzelfalle leichten Fuhrwerken die Durchfahrt durch die Walzstrecke zu gestatten, soweit deren Zustand dies erlaubt und die Fuhrleute sich den Anordnungen des Walzmeisters fügen.
Calw, den 29. Juli 1913.
K. Oberamt.
Regierungsrat Binder.
Das Ende der Selbstverwaltung Böhmens.
Böhmen, das mit Bayern, Sachsen und der Provinz Schlesien an das Deutsche Reich grenzende Kronland der österreichisch-ungarischen Monarchie, das nicht nur diese geographischen, sondern auch kirchlich-politische Berührung mit Deutschland hat — das Erzbistum Prag umfaßt außer Böhmen auch die preußische Grafschaft Gkatz — hat am 27. ds. Mts. aufgehört, sich selbst zu verwalten. Kaiser Franz Josef von Oesterreich hat den „Landesausschuß für das Königreich Böhmen" aufgelöst und dessen Vorsitzenden, den Oberstlandmarschall Prinzen Lobkowitz, unter Verleihung des Goldenen Vließes entlasten. Der Verwaltungsausschntz bildet das verwaltende und ausführende Organ der Landesvertretung, des Landtags, befand sich aber noch in der Zusammensetzung, wie er aus der Wahl des vorigen Landtags hervorging, da der aufgelöste Landtag infolge der deuschen Obstruktion die verfassungsmäßige Einsetzung dieser obersten Verwaltungsbehörde nicht bewerkstelligen konnte. Anstelle der Autonomie (Selbstverwaltung) des Landes tritt eine Landesverwaltungskommission, die das Land bis zur Herstellung verfassungsmäßiger Zustände vorläufig zu verwalten hat. Der Grund, warum die österreichische Staatsregierung eine Aenderung des bisherigen autonomen Zustandes der böhmischen Verwaltung herbeiführte, liegt in der Hauptsache darin, daß der Landtag mehr und mehr unfähig wurde, diese Selbstverwaltung auszuüben. Das Land steht heute am finanziellen Abgrund, verursacht durch die fortgesetzt von den deutschen Mitgliedern des Ausschusses ausgeübte passive Resistenz (künstliche Erschwerung der Geschäfte), die nichts weiter als die Folge des Mangels an Entgegenkommen war, dessen sich die tschechische Mehrheit des Ausschusses der deuschen Minderheit gegenüber zuschulden kommen ließ. Es wäre ein Leichtes gewesen, den verlotterten Finanzen des Landes wieder aufzuhelfen, wenn die Tschechen, indem sie den Deutschen ausgleichend hätten Rücksicht widerfahren lassen, diesen den Grund zur Berechtigung ihrer Obstruktion (Widerstand gegen geordnete Erledigung der parlamentarischen Arbeiten) genommen und durch versöhnliche Haltung die Mitarbeit an den Geschäften der Gesetzgebung ermöglicht hätten. Aber der Tscheche ist zu allen Zeiten ein böswilliger Feind des Deutschtums gewesen und hat, wenn in der lleberzahl, den Deutschen immer seine Macht und seinen Haß fühlen lassen. Das Dekret, in dem Kaiser Franz Josef die Auflösung des böhmischen Landtags anordnet, enthält die Bestimmung, daß die Regierung zu einem geeigneten Zeitpunkt Neuwahlen vorzunehmen hat. Die in der Zwischenzeit regierungsbevoll
mächtigte Landesverwaltungskommission hat, um eine Besserung der finanziellen Zustände vor allem in die Wege zu leiten, die Vollmacht erhalten, die Landesumlagen vorläufig von 55 aus 65 A zu erhöhen und eine Landesbierabgabe von 1 Kronen aus 1 Hektoliter einzuführen. An die Spitze dieser neuen obersten Verwaltungsbehörde ist Graf Schönborn berufen worden. Dieser ist Oberlandesgerichtsrat in Prag und Vizepräsident des Reichsgerichts und war ferner als Vertreter des feudalen böhmischen Großgrundbesitzes Mitglied des ausgelösten Landesausschusses. Der feudale Großgrundbesitz in Böhmen hat aber für das Deutschtum nichts übrig. Er ist Förderer des Tschechentums, weil die Tschechen Böhmens Selbstverwaltung verteidigen, innerhalb der dem böhmischen Adel auf dieses Land sowohl, als auch aus Oesterreich selbst Einfluß gesichert ist, der ihm versagt ist, wenn die deutschen, aus Zentralisierung der Regierung gerichteten Bestrebungen, zur Wirklichkeit werden. Somit ist in der Ernennung Schönborns den Deutschen kein Entgegenkommen erwiesen. Und erst recht nicht unparteiisch ist die Zusammensetzung der provisorischen Landesverwaltungskommission. Ihr gehören an: fünf tschechische und drei deutsche Beamte, und da tschechische Beamte stets dem nationalen Diktate folgen und außerdem der Vorsitzende über zwei Stimmen verfügt, so ist das Stimmenverhältnis in der Kommission sieben tschechisch-feudale gegen drei deutsche, so daß selbst in Geldangelegenheiten, wo Beschlüsse nur mit einfacher Mehrheit gefaßt werden können, das deutsche Element in der Minderheit ist. Was der Beunruhigung der österreichisch-böhmischen Deutschen aber schließlich noch am allermeisten dient, ist der Umstand, daß Fürst Thun, der Statthalter Böhmens, aus seinem Posten verbleibt. Er gilt als Unterdrücker der Deutschen, als wohlwollender Freund der Tschechen. Demnach sehen die Deutschböhmen der Tätigkeit des Zwischen- und Notparlaments mit sehr pessimistischen Gefühlen entgegen, sie betrachten die Worte des Kaisers in dem erwähnten Dekret, daß der „Ausgleich" nur aus der Verständigung beider Bolksstämme heroorgehen könne, als eine schöne Phrase, die in ihrer Nichtigkeit durch nichts besser gekennzeichnet ist, als durch die offensichtlich krasse Bevorzugung des Tschechentums in einer unparteiisch sein sollenden Zwischenverwaltung, die doch die Mitarbeit der Deutschen an den Regierungsgeschäften ermöglichen soll. Die Fortsetzung der Obstruktion der Deutschen auch in diesem Landesverwaltungsausschuß wäre unter diesen Umständen zu erwarten!
Prag, 29. Juli. Bei der Vereidigung der Mitglieder der Landesverwaltungskommission hielt deren Präsident Graf Schönborn eine Rede, in der er erklärte, die Kommission habe infolge des außerordentlichen und vorübergehenden Charakters ihrer Aufgabe die Pflicht, ihre Tätigkeit aus die lausenden Angelegenheiten zu beschränken. Ihre Tätigkeit müsse rein sachlich sein und politische Streitigkeiten vermeiden. Unbedingte Unparteilichkeit gegenüber allen Gesellschaftsklassen, insbesondere gegenüber den beiden Nationalitäten, was die erste Pflicht der Kommission bilde. Beide Bevölkerungskreise, sagte der Präsident, kommen uns nicht mit besonderem Vertrauen entgegen; wir müssen uns dieses Vertrauen erwerben. Schließlich sprach der Redner die Hoffnung aus, daß in der Landesverwaltung Böhmens so bald wie möglich normale Verhältnisse wiederkehren möchten.
Stadt, Bezirk und Nachbarschaft
Talw, 30. Juli 1913.
König Karl-Jubiläumsstiftung. Der König hat aus den verfügbaren Mitteln der König Karl-Jubiläums- stiftung an Unterstützungen verwilligt: 3000 -1t für Landwirte, die in diesem Jahre lleberschwemmungen oder Gewitterschäden erleiden, 18 000 -1t für die durch die Wirbelstürme am 1. und 4. Juni geschädigten Landwirte der Gemeinde Plochingen und der Oberamtsbezirke Horb und Herrenberg, 2700 -U zur Beschaffung landwirtschaftlicher Maschinen, 3540 -1l an Ortsviehversicherungsvereine, 2260 -tt zu Reisestipendien, 2000
Mark dem Verein für Arbeiterkolonien, 2875 -1t zur Förderung des Kleingewerbes und 1500 -1t der Teilgemeinde Unterheinriet OA. Weinsberg für die Gewinnung einer Zigarrenfabrikfiliale. Außerdem ist die Medaille der König Karl-Jubiläumsstistung 454 Personen verliehen worden, von denen 426 in gewerblichen und 28 in landwirtscyaftlichen Betrieben stehen. (Vgl. gestr. Nr. ds. Bl.)
Kirchenbeleuchtung. Mit dem morgigen 2. Orgelkonzert wird gleichzeitig die Einweihung der neuen Beleuchtung der hies. Stadtkirche verbunden sein. Durch das edle Vermächtnis eines hiesigen Bürgers ist es ermöglicht worden, die Kirche an Stelle der seitherigen, nach manchen Richtungen ungenügenden und unpraktischen Gasbeleuchtung mit elektrischem Licht zu versehen. Durch geschickte Anordnung der Lampen ist es gelungen, die Kirche in allen Teilen festlich und glänzend zu beleuchten, ohne daß das Bild des Kircheninnern dadurch beeinträchtig würde.
ep. Von den württ. Kinderanstalten. In den 36 württ. Rettungsanstalten für Kinder und Jugendliche befanden sich am 1. Juli 1913 insgesamt 2427 Zöglinge (am 1. Juli 1911: 2390), darunter 1378 Knaben (1323) und 1049 Mädchen (1067). 1242 Anstaltszöglinge gehören der evang., 1161 der kathol. und 24 der israelit. Konfession an. Als Fürsorgezöglinge sind 610 von diesen Knaben (vor 2 Jahren 538) und 350 (341) der Mädchen den Anstalten zugewiesen. Verschiedene, bes. evang. Anstalten, sind überfüllt, bezw. voll besetzt, so z. B. Oberurbach mit 91 Mädchen (offiziell ist Raum für 90), Herbrechtrngen 66 (65), Schönbühl 106, Korntal l 60, Wilhelmsdorf 48 (45).
Eisenbahn-Unfallstatistik. Nach der im Reichseisenbahnamt aufgestellten Nachweisung der Unfälle beim Eisenbahnbetrieb auf deutschen Eisenbahnen (ausschließlich Bayerns) im Monat Mai 1913 nehmen unter 31 Eifenbahnoerwaltungen die Württemb. Staatseisenbahnen die 23. Stelle ein; 22 Verwaltungen hatten verhältnismäßig mehr und 8 Verw. weniger Unfälle.
v. Diensteid der protestantischen Geistlichen in Bayern und Württemberg. Nachdem in Württemberg der Diensteid der evangelischen Geistlichen voriges Jahr neu formuliert wurde, hat nun soeben auch das Bayerische Kultministerium eine neue Fassung des Diensteids für die protestantischen Geistlichen Bayerns im Namen des Prinzregenten verfügt. Danach lautet jetzt dieser Diensteid in Bayern: „Ich schwöre Treue dem Könige, Gehorsam dem Gesetze und Beobachtung der Staatsverfassung; ich schwöre, daß ich an keinem Vereine teilnehme und teilnehmen werde, dessen Zweck oder Bestrebungen den staatlichen oder dienstlichen Interessen zuwiderlaufen." Dieser Eid entspricht bezüglich seines ersten Teils dem württ. Diensteids; dagegen ist in Württemberg eine Bestimmung über die Teilnahme an Vereinen nicht enthalten. Bekanntlich hat Bayern schon vor einiger Zeit auch gegenüber dem Verkehrspersonal einschränkende Bestimmungen hinsichtlich der Teilnahme an Vereinen getroffen.
Die 10 Gebote des Obsteffens. Jetzt, zur Obstzeit, dürfte es wohl angezeigt sein, auf die 10, vom deutschen Pomologenverein zusammengestellten Regeln für den Obstgenuß hinzuweisen. Diese Regeln lauten: 1. Sorge dafür, daß Obst von dir und von den Deinigen regelmäßig gegessen wird. Obst ist eine gesunde Speise. 2. Iß nur genügend gereiftes Obst. 3. Reinige die Früchte vor dem Verspeisen. 4. Schäle die Früchte nur, wenn wirklich notwendig. 5. Genieße die Steine der Früchte nicht mit. 6. Wirf Schale und Kerne nicht auf die Straße. 7. Trinke kein Wasser unmittelbar nach dem Obstgenuß oder gar dazwischen. 8. Halte Maß auch im Obstgenuß. Im Uebermaß genoffen wird die bekömmlichste Speise zum Gift. 9. Suche Ersatz in reinen, zubereiteten Obsterzeugnissen, wenn es dir in abnormen Jahren nicht möglich ist, frische Früchte zu genießen. 10. Bevorzuge deutsches Obst und deutsche Obsterzeugnisse.