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vierteljährlich im Stadt-, Orts­und Nachbarort»- verkchr Mk. 3 30 außerhalb M.S 40 einschleßlich der Postgebühren. Die Einzelnummer des Blattes kostet 10P. Erscheinungsweise täglich, mit Aus- nähme der Sonn- und Festtage.

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Die Ispaliige Zeile oder derm Rau» 20 Pf. Die Rek­lamezeile oder de­ren Raum 4L Pf. MindestpreiseineS AuflragsMk.1chO. Bei Wiederholun­gen entsprechender Rabatt Bei gk- richtl.Einireibung ».Konkursen ist der Rabatt hinfällig.

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^chwärzwcilder Tageszeitung. Mr die O.-A-Bezirke Nagold, ^reudenstadt und Talw.

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Druck uud Verlag tu Alteusteig.

Mittwoch, de« 25. November

Amtsblatt für Pfalzgrafeuweiler.

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' Das Gesetz bestimmt, daß von den Erträgen aus Kapitalvermögen eine besondere Ertragssteuer er­hoben wird. Als Kapitalerträge gelten ohne Rücksicht darauf, ob sie in einem land-- oder forstwirtschaftlichen oder gewerblichen Betriebe oder außerhalb eines solchen entfallen,

I. Tie Erträge aus inländischenKapitalien, nämlich:

1. Dividenden, Zinsen, Ausbeuten und sonstige Ge- ivinne, welche entfallen auf Aktien, Kuxe, Genußscheine sowie auf Anteile an Kolonialgesellschaften, an Bergbau treibenden Vereinigungen, welche die Rechte juristischer Personen haben und an Gesellschaften mit beschränkter Haftung, deren Stammkapital mehr als 300000 Mark beträgt.

2. Zinsen von Anleihen, die in öffentlichen Schuld­büchern eingetragen oder über die Teilschuldverschreibun- gen ausaegeben sind.

3. Zinsen und Renten von Hypotheken, Grunds oder Rentenschulden.

Bei Tilgungshypotheken und Tilgungsgrundschulden M nur derjenige Teil der Zahlung als Kapitalertrag- der ruf den jeweils noch nicht getilgten Kapitalrest als Zins­zahlung entfällt.

4. Vererbliche Rentenvezüge.

5. Zinsen aus den nicht unter Nr. 2 und 3 fallenden Darlehen einschließlich der Einlagen und Guthaben bei Sparkassen, Banken und anderen Kreditanstalten, unbe­schadet der Befreiungsvorschrist des § 3.

Ein Darlehen wird auch dann als vorhanden ange­nommen, wenn eine aus einem anderen Grunde her­rührende Geldschuld länger als drei Jahre bestanden hat. Ein Darlehen im Sinne dieses Gesetzes liegt auch bei der Beteiligung an einem Handelsgewerbe als stiller Gesell­schafter vor.

6. Diskontbeträge von Wechseln und Anweisungen einschließlich der Schatzwechsel, soweit es sich um Kapitals- anlagen handelt.

II. Der Erträge aus ausländischen Kapi­talsanlagen der in den Nummern I. 1 bis 6 be­zeichneten Art.

Als Kapitalserträge im Sinne des Absatzes 1 gel­ten auch besondere Entgelte oder Vorteile, die neben Kapitalserträgen der in Absatz 1 benannten Art oder an deren Stelle gewährt werden.

Beträge, die bei unverzinslichen Prämienanlei­hen Wer den Nennwert hinaus zurückgezahlt werden, find keine Kapitalserträge im Sinne dieses Ge­setzes.

Von der Steuer befreit sind:

1. Die im Z 2 Abs. 1 unter I. 3, 5 und 6 be- zeichneten Kapitalserträge einschließlich der entsprechenden ausländischen, die solchen Unternehmen zufließen, welche der Anschaffung und Darleihung von Geld dienen. (Spar­kassen, Banken, Bankiers, Hypothekenbanken, Schiffpfand­briefbanken, öffentlich-rechtliche Kreditanstalten, Kreditge­nossenschaften, Finanzierungsinstitute.)

2. Die im § 2 Abs. 1 unter I. 3, 5 und 6 be- -eichneten Kapitalserträge, soweit sie auf Ausleihung sei­tens des Reiches oder der Länder beruhen.

3. Kapitalserträge der in ß 2 bezeichneten Art, die den Trägern der reichsgesetzlichen Kranken-, Unfall-, In­validen-, Hinterbliebenen- und Angestellten-Versicherung zufließen.

4. Kapitalserträge aus Wertpapieren, die gemäß 88 6 Abs. 4 und 22 Äbs. 1 Satz 2 des Hypothekenbank­gesetzes vom 13. Juli 1899 als Deckung für ausgege­bene Pfandbriefe im Register eingetragen sind.

5- Zinsen, Dividenden und sonstige Geivinnbeträge der in ß 2 Nummer I, 1 und 2 bezeichneten Art, so- jfern Gläubiger und Schuldner gleiche Person ist. Wer­den Anleihestücke vom Schuldner zurückerworben, ohne cheruichtet zu werden, so gilt die Befreiung noch nicht ifür die ersten nach dem Rückerwerbe fällig werdenden Binsen.

Die St euer beträgt:

1. von den im 8 2, Absatz 1, unter I, 1 bezeichneten >Kapftalsertr ügen 20 v. H. ihres, Betraüks»___

2. von den übrigen im 8 2, Absatz 1, untyr I und II bezeichneten Kapitalserträgen 10 v. H. ihres Be­trages. '

Wenn der Ertrag nicht in Geld besteht, so ist er nach dem gemeinen Werte in Geld umzurechnen.

Tie Hinterziehung der Kapitalsertragsteuer wird mit einer Geldstrafe vom Einfachen bis zum Zwanzigfachen der hinterzogenen Steuer bestraft. Daneben kann aus Gefängnis erkannt werden. ,

__._. s SchluH folgt. ) .

Der deutsche Geist geht zugrunde!

Daß man auch im Ausland ehrliches Mitgefühl und volles Verständnis für die traurige Lage Deutschlands findet, beweist ein Brief, den ein Schwede, der Schrift­steller Paul Degensen in Stockholm, an dieLeipz. N. Nachr." richtet. Degensen schreibt dem Matt:

Es wird dunkel werden in der Welt, wenn der Ver­trag von Versailles in Kraft tritt- Tie Jubelglocken von Versailles sind des Grabgeläute für deutsche Wissen­schaft und Kunst, für das hohe Ideal, für das der deutsche Geist von je gekämpft hat. Geistesherrschast oder Geld­herrschast! Wacht auf, ihr Völker, die ihr einen Dan­keszoll zu zahlen habt an den deutschen Geist, der euch hinaufgetragen hat auf die Höhen der Wissenschaft und euch den Weg in des Ideales Reich gewiesen hat. Ter Schmachfriede von Versailles, den gallische Furcht und Rachsucht, englischer Neid und afrikanische Goldgier diktierten, soll das deutsche Volk zurückstoßen in die Verblödung der Völker Indiens und Aegyptens.

Ich will keinem der Denker uird Dichter anderer Völker zunahetreten, aber die reine selbstlose Hingabe eine Hingabe ohne Berechnung. an die Wissenschaft, dies' Forschen und Schassen, dies Denken und Dichten um eines hohen Ideals willen ist urgermanische Eigenart und bei keinem so ausgeprägt wie bei den Deutschen. Wenn je die soziale Frage gelöst werden soll, so kann dies nur von Deutschland geschehen. Ob dies Deutschland monarchisch oder republikanisch ist, bleibt sich gleich es muß sein und bleiben, was es war, der feste Schutz des deutschen Geistes. Deutschland hat bereits mit sei­ner grvßzügigen Arbeiterversicherung den ersten Schritt dazu getan, und ungern mußte ihm das stolze England Nachfolgen. Deutschland hätte das Werk in Frieden zu Ende geführt, wenn man ihm den Frieden gegönnt hätte. Wer sich der englischen Parlamentskämpfe von 1912 erinnert, dem wird es klar, daß der anglo-amerikanische Geldgeist sich ebensosehr fürchtete vor der Durchdringung der Welt mit deutschem Jdealgeist wie vor der Herrschaft deutschen Gewerbfleißes. Beides musste verhindert wer­den und bei der eigenartigen Weltfremdheit des deut­schen Geistes er wäre ja nicht deutsch mehr, wenn er nicht alles von der idealen Seite sähe -war dies nicht schwer. Fünf Jahre lang hat das deutsche Voll ge­kämpft und gelitten; fünf Jahre lang hat es der deutsche Geist durch Tod und Hunger, durch Leiden ohne Zahl hindurchgeführt. Der Ruhm, einem von zahllosen Fan­den umringten tapferen Kämpen den letzten Fußtritt gegeben zu haben, gebührt Mr. Wilson allein. Ein Ruhm, den das kleine Spanien trotz aller Drohungen nicht mit ihm teilen wollte, als es ritterlich verschmähte, mit über einen aus tausend Wunden blutenden Gegner herzufallen. Mr. Wilson allein gebührt der Ruhm, mit seinen 14 Punkten und der Lüge eines Völker­bunds ein leichtgläubiges, halbverhungertes Voll ver­blendet zu haben. Die Nachwelt wird ihn richten.

Aber nicht davon will ich reden, auch nicht von dem, was man enthüllt und verbirgt, nicht von dem bis zum Ekel ausgebeuteten Einmarsch oder vielmehr Durchmarsch durch Belgien. Welcher Hausherr geht nicht durch Nach­bars Garten, wenn er sieht, daß ein Feind sein Haus . in Brand stecken will und er ihn daran hindern kann, wenn er durch Nachbars Garten geht? Aber in alle Well will ich's s chreien:D er deutsche Geist geht zugrunde,*wenn der Schandsriede von Versailles durch­geführt wird!"- Schon hat man dem deutschen Volk Kohlen, Eisen, Maschinen, Handelsschiffe und -waren genommen und dadurch den Valutasturz herbeigeführt. Sogar die Milchkühe sollen weggeschleppt werden, da­mit, wie Clemenceau sagt,wenigstens noch eine Million deutscher Kinder dra.uf Aejtzt". Zu

ungeheuerlichen Preisen werden minderw.'r ige amer ko­nische Lebensmittel geliefert. Ich habe selbst in Deutsch­land von dem Fleisch und Fett gegessen. Auf meine Beschwerde erwiderte der Wirt:Ich bekomme das ver­dorbene Fleisch und muß es bezahlen: also müssen es meine Gäste essen." Das Fett war ranzig, aber me ne Mitgäste sagten:Es ist doch wenigstens Feit, wir la­ben so lange weder Fett noch Butter gehabt!" Und das waren nicht Arbeiter oder kleine Beamte nein, das waren geistige Arbeiter! In den MarEthallen kann man täglich sehen, wiearme Leute" die teuersten Le­bensmittel kaufen und damit die Preise noch in die Höhe treiben, während die Bürgersfrauen betrübt hinweggehen mit leeren Händen, weil sie die'Waren nicht bezahlen können. Wer einen Straßenbahnwagen betritt, der wird dev rührenden Anblick nicht vergessen, den die gewendeten und geflickten Kleider, diese selbstgefcrtigten Schuhe u:w. der gebildeten Fahrgäste bieten, neben dem aufgedonnerten Putz der Frauen der Kriegs- und Revolutionsgewinnler.

Was wird in Deutschland aus den geistigen Ar­beitern? Hatte schon die Kaiserliche Regierung wäh­rend des Kriegs in keiner Weise für deren Ernährung so unterschätzt die Volksregierung die geistige so, daß sie einem 17jährigen Straßenkehrer, der nichts gelernt hat, das Gehalt eines Amtsrichters (der erst lange studieren und dann dem Staat fast umsonst bis zum 32. Jahr dienen muß), und einem Straßenbahn­schaffner das eines Gymnasialprofessors gibt. Von den höheren Beamten und Universitätslehrern gar nicht zu reden. Wer kann noch studieren? Ter Bürgersohn, der Beamtensohn nicht.mehr, auch wenn die Eltern noch so sehr darben. So droht auch die Wissenschaft in die durch den Krieg und die Revolution schnell und leicht Reich­gewordenen zu geraten, die ein Geschäft daraus machen werden. Wieviel bringt's ein? Planmäßig wird die deutsche Geistesarbeit unmöglich gemacht. Immer we­niger werden derer, die dem Ideale leben können. Geist und Körper sind voneinander abhängig und auch der hoch­fliegendste Geist kann nicht leider nicht von der Luft leben. Darum ergebt mein Ruf an die Geistes-- Lrüder in Feindesland: Wacht auf und helft, ehe es zu spät ist! Verhindert die Ausführung dieses Friedens, der eine Schmach für die Menschheft ist. Verschachert nicht im schnöden Kriegsgewinn das Licht, das allein mit seinem selbstlosen Schein das Tinnkel einer geistlosen Geld- Herrschaft erhellen kanndas Licht, das die Nachkommen! eines Kant und Fichte, eines Göthe und Schiller mit letzter Kraft noch Hochhalten.

Deutsche Nationalversammlung.

Berlin 24. Rov.

5. !. .. p,4 .. .

Beim dritten Abschnitt Finanzämter spricht Abg. Brodaus (Dem.) über die Uebertragung von Steuergeschäften an die Ge­meindesteuerämter. Die Heranziehung der geübten Gemeinde- steucrbeamten zur Reichsstcueroerwaltuug sei erwünscht.

Eine Reihe von Paragraphen wird in der Ausschnßfas- suna angenommen.

Zu Par. 172 wird ein Antrag Düriuzer (D.-Nat.) ange­nommen wonach dem Steuerpflichtigen bei seiner Vorladung vor das Finanzamt künftig die Punkte mitzuteilen sind, über di« er sich äußern soll.

Par. 17S wird in der Ausschußfassung angenommen, ebenso

gewinnen, Hers stcllung und ll

Par. 5 nach Ablehnung der Abänücrungs- und Streichungsanträge.

Dem Par. 14 wird ein Absatz hinzuaefügt, der die Richter der Finanzgerichte für ihre gerichtlichen Bestrafungen u. a. den Mitgliedern des Reichssinanzhofs gleichstem.

. Par. 194 bestimmt u. a.: Wer Gegenstände, die zu ver­steuern sind gewinnt oder herstellt, hat dies dem Finanzamt anzumelden.

Abg. IungniLel (Soz.) beantragt, zu sagen: Wer Gegenstände "stellen oder umsetzen will, deren Gewinnung Her-- msatz an eine Steuerpfücht geknüpft ist, hat dies dem Finanzamte anzumclden.

Abg. Pohlmann (Dem.) spricht gegen den Antrag.

Reichsfinanzministcr Erzberger bittet, den Antrag abzulehnen.

Der Antrag wird angenommen.

Zu Par. 210 wird ein Antrag Burlage (3.) angenommen, wonach die Vorschrift des Absatzes 3 des Par. 210 (Beschwerde gegen Steuerschätzungen) nicht gelten soll für den Fall, der Per­weigerung einer Versicherung an Eidcsstatt.

Abg. Dr. Taucher (Z.) beantragt die Einfügung eines Para» zraphen 355 s, wonach straffrei bleiben soll, wer in unver- chuldetem Irrtum über das Bestehen oder die Anwendbarkeit teuerrechtlicher Vorschriften die Tat für erlaubt gehalten hat.

Darauf wird nach den Beschlüssen des Ausschusses der Rest deZ Gesetzes angenommen. -

1V00 Mark Deutsche Spar-Prömieuanleihe