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O.-A.-Bezirke Nagold, Freudenftadt und (Lalw

M Ll4 »Nt« »ud Verlag i« Altensteig.

Montag. Vs» 15. September.

Amtsblatt fSr Pfalzgrafeuweiler.

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Die Regelung der Ein- und Ausfuhr.

Wie dieBerliner Politischen Nachrichten" erfahren, sind hinsichtlich der Regelung der Ein- und Ausfuhr in Weimar folgende Beschlüsse gefaßt worden:

Für die Einfuhr soll ein allgemeines Einfuhrverbot grundsätzlich bestehen bleiben, jedoch sollen Freilisten aus­gestellt werden. Alle Rohstoffe, die für die Industrie dringend benötigt werden, sollen einfuhrfrei sein. Tie Einfuhr von Halberzeugnissen soll weiterhin beaufsichtigt werden. Fertigerzeugnisse sollen nach Maßgabe des Be­darfs von Fall zu Fall zur Einfuhr zugelassen werden. Die Ausfuhr soll grundsätzlich frei sein, aber für be­stimmte Gegenstände sollen, nach Gruppen geordnet, be­sondere Regelungen getroffen oder Verbote erlassen wer­den können. Fertigerzeugnisse sollen grundsätzlich aus­fuhrfrei werden. Ueber die Ausfuhr von Halberzeug­nissen, die von der Fertigindustrie benötigt werden und von denen der Inlandsbedarf nicht voll gedeckt ist, sollen besondere Bestimmungen erlassen werden können, des­gleichen über Rohstoffe, die nur in Ausnahmefällen aus­geführt werden sollen. Ueber diese Halberzeugnisse und Rohstoffe sollen vom Reichskommissar sür Ein- und Aus­fuhrbewilligung unter Mitwirkung der in Frage kom­menden Fachabteilungen Listen aufgestellt werden. Aus­fuhrverbote sollen nicht mehr allein - wgen bestehender Preisprüfung ausrechterhalten, vielmehr soll von Fall zu Fall entschieden werden. Die Vertreter des Reichs- .kommissars für Aus- und Einfuhrbewilligung sollen in in ihrem Bezirk im Namen des Reichskommissars entschei­den, wenn die beteiligten Privatkreise es übereinstimmend wünschen.

Zu dieser Regelung bemerkt die vorhin genannte Korrespondenz:

Der BegriffHalberzeugnisse" wird sicherlich von verschiedenen Industrien verschieden aufgefaßt werden. So sind z. B. Garne für die Spinnereien Fertigerzeugnisse, für die Webereien Rohstoffe, Gewebe für die Webereien Fertigerzeugnisse, für die Kleidermacherei Halberzeugnisse. Es ist also nicht ausgeschlossen, daß über diesen Begriff innerhalb einzelner Jndustriegruppen und zwischen ihnen und dem Handel Unstimmigkeiten in die Erscheinung treten werden. In bezug auf die Preispolitik ist darauf hinzuweisen, daß hierbei die Rücksicht aus den Inlands­bedarf nicht ausgeschaltet werden darf. Wenn die Preis­steigerung für bestimmte Jnlandserzeugnisse, beispielsweise Erzeugnisse für Haushalt und Landwirtschaft, im Jn- lande zu groß wird, muß im Interesse unserer Inlands- Versorgung zu annehmbaren Preisen die Ausfuhr zeit­weilig beschränkt werden. Auch für die Ausfuhr spielt die Preispolitik eine große Rolle. Wir müssen zu mög­lichst guten Preisen aussühren, um möglichst hohe Werte zur Bezahlung unserer Einfuhr an Lebensmitteln, Roh­stoffen und Hilfsstoffen zu bekommen. Wir können un­fern Jnlandsmarkt um so niedriger halten, je höher der Auslandsmarkt hinsichtlich der Preise steht. Eine gänzliche Freigabe der Ausfuhr erscheint daher sowohl aus geldlichen als auch aus versorgungspolitischen Gründen nicht angebracht. Es ist ferner der Einwand erhoben worden, daß eine Preiskontrolle Schwierigkeiten beim Ab­schluß von Handelsverträgen bereiten könnte. Dieser Eiu- wand erscheint nicht stichhaltig. Auch ohne Preiskontrolle können Schwierigkeiten entstehen. In der optischen In­dustrie war z. B. die Ausfuhr ohne Preiskontrolle größ­tenteils freigegeben worden. Tie Folge war, daß die Franzosen ihre Einfuhrzölle sofort auf das Mehrfache erhöhten, um sich g'egen die Ueberschwemmung mit deut­schen optischen Erzeugnissen zu schützen.

Zu bedauern ist ferner, daß die Außenhandelsstelleu durch diese Regelung zugunsten der Vertreter des Reichs­kommissars für Ein- und Ausfuhrbewilligung in ihrer Tätigkeit stark zurückgedrängt worden sind. Die Regie­rung hatte erst vor kurzer Zeit die in Frage kommenden Wirtschaftskreise zur Mitarbeit herangezogen in dem Be­streben, die Außenhandelsstelleu nach dem Grundsatz von Selbstverwaltungs- und Selbstverantwortungskörpern aus­zugestalten. Jetzt werden dieselben Kreise durch die Ver­treter mehr oder weniger ausgeschaltet und fühlen sich naturgemäß vor den Kopf gestoßen. Die Tätigkeit der Vertreter de? Reichskommissars kann, wie schon wiederholt von der Industrie der Regierung gegenüber zum Aus­druck gebracht worden ist, sehr gefährlich für unser Wirt­schaftsleben werden. Es können Zustände entstehen ähnlicb denen in der Ernährungswirtschäft. Dort schlossen um zuletzt selbst einzelne Kreise gegeneinander ab und : r ben eine Sonderpolitik der Versorgung. Eine solche Po­

litik der gegenseitigen Abschließuug und der Verfolgung von Sonderinteressen innerhalb der einzelnen Länder und . Mtzirks^kcWMinM^W^schaftsleben in seiner Gesamtheit 'auf die Dauer-nicht ertragen. Auflösungswrrtschaft wäre die Folge. Es ist unbedingt zu fordern, daß die Regie­rung diese Einwände bei der praktischen Durchführung der neugeschaffenen Regelung beachtet.

Der Nrickversicherungsvertrag.

Eines der großen Werke des ersten Reichskanzlers, des Fürsten Bismarck, war der Vertrag, den er am 18. Juni 1887 mit Rußland schloß. Ter Vertrag hatte den Zweck, den beiden Reichen die Rückendeckung zu si­chern und wurde daher derT eu t s ch - ru ssis che R ück- versicherungsvertrag" genau:-:. Bekanntlich war es eine der ersten verfehlten Handlungen der Regierung des jungen Kaisers Wilhelm II. und seines Wohl ehr­lichen, aber der Aufgabe in keiner Weise gewachsenen zwei­ten Kanzlers Capri vi, düsen Rückversicheruugsvcrrrag zu kündigen, weil er, wie Canrivi meiule, ..zu kompli­ziert" sei. Fürst Bismarck war über das Beginnen, gerade das Werk zu zerstören, durch das er die Zukunft des Reichs hatte sicher stellen wollen, aufs äußerste empört wnd die Spannung zwischen ihm und dem Kaiser erreichte einen solchen Grad, daß befohlen wurde, dem alten Reichs­kanzler den Prozeß zu machen. Glücklicherweise kam der Auftrag nicht zur Ausführung. Aber was geschehen war, konnte nicht mehr rückgängig gemacht werden. Von der Zeit an setzte sich ein Mißtrauen gegen die deutsche Politik in Rußland fest und es geriet in die Bahnen der französisch-englischen Politik. Tie Folgen davon find ja nun nur allzu deutlich geworden. Wäre die von Bismarck eingeleitete äußere Politik weiter verfolgt worden,-so hätte es keinen Weltkrieg und sür Deutschland keinen Zusammenbruch gegeben. Ter Vertrag war bisher im einzelnen nicht bekannt. Nun >vird er von derDeutschen Allg. Ztg." veröffent­licht. Er besagt:

Artikel 1. Für den Fall, daß eine der hohen ver­tragschließenden Teile sich mit einer dritten Großmacht im Kriege befinden sollte, wird der andere eine wohl­wollende Neutralität bewahren und seineSorge darauf richten, den Streit zu lokalisieren. Diese Bestim­mung soll auf einen Krieg mit Oesterreich und Frankreich' keine Anwendung finden, wenn dieser Krieg durch einen Angriff eines der hohen vertragschließenden Telle gegen diese beiden Mächte hervorgerufen ist.

Artikel 2. Deutschland erkennt die geschichtlich erworbenen Rechte Rußlands auf der Balkan­halb insel an, insbesondere die Rechtmäßigkeit seines vorwiegenden und entscheidenden Einflusses in Bulga­rien und Ostrumelien.

Hierüber ist noch ein geheim es Zusatzproto­koll gemacht worden, worin es u. a. heißt: Deutschland wird wie bisher Rußland beistehen, um in Bulgarien eine geordnete und aesebmäßiae Reaieruna wieder Hermstel­len. Ferner, für den Fall, daß der Kaiser von Ruß­land sich in die Notwendigkeit versetzt sehen sollte, zur Wahning der Rechte Rußlands selbst die Aufnahme der Verteidigung des Zugangs zum Schwarzen Meer zu Wernehmen, Verpflichtet sich Deutschland, eine wohlwol­lende Neutralität zu gewähren und die Maßnahmen, die Se. Majestät für notwendig halten sollte, um den Schlüs­sel seines Reichs in der Hand zu behalten, moralisch und diplomatisch zu unterstützen. Tie beiden Höfe verpflich­ten sich, keine Aenderung des Gebiets st ands der genannten Halbinsel ohne vorheriges Einverständnis zuzulassen und sich gegebenenfalls jedem Versuch, diesem Gebietsstande Abbruch zu tun oder ihn ohne ihr Ein­verständnis anzuändern, zu widersetzen.

Artikel 3. Tie beiden Höfe erkennen den europäischen und gegenseitig bindenden Charakter des Grundsatzes der Schließung der Meerengen des Bosporus und der Dardanellen an, der begründet ist auf dem Völkerrecht, bestätigt durch Verträge. Sie werden gemeinsam darüber wachen, daß die Türkei keine Aus­nahmen von der Regel zugunsten der Interessen irgend einer Regierung dadurch macht, daß sie den Teil ihres Reichs, der die Meerengen bildet, für militärische Opera­tionen einer kriegführenden Macht hergibt. Im Falle einer Verletzung, oder um einer drohenden Verletzung vorzubeugen, werden die beiden Höftz der Türkei er­klären, daß sie eintretendenfalls sich als im Kriegszustand gegenüber dem verletzten Teil befindlich und die im gegenwärtigen Gebietsstand im Berliner Vertrag ver­bürgte Sicherheit als verwirkt ansehen.

Neues vom Tage.

Ei» Willkommensgrutz au die Heimkehrer.

WTB. Berlin, 12. Septbr. Reichspräsident E b e r t ruft den heimkehrenden Kriegsgefangenen folgenden Willkommensgruß zu, der ihnen in allen Durchgangslagern in einer Sonderschriit des Kvffhäuser- bundes der deutschen Landeskriegerv'.rbände übermittelt wird:

Auf heimischem Boden heiße ich Euch alle herzlich will­kommen. Schwere Zeiten liegen hinter Euch, Zeiten der Entbehrungen, stelifcher Niedergeschlagenheit und ungestillter Sehnsucht nach Familie und Heimat. Aus zahlreichen Be­richten habe ich ersehen, wie Ihr. die Wehrlosen, den Haß unserer Feinde habt fühlen müssen. Eure Lage und Euer Empfinden weiß ich mit dem deutschen Volke voll zu wür­digen. Eure Heimkehr fällt in eine Zeit, in der unser Vaterland durch den Bernichtungswillen unserer Feinde und durch die Uebergangswehen einer neuen Zeit bis ins Innerste erschüttert wird. Kehret heim als gut: Deutsche, die au dem Wiederaufbau des neuen republikanischen Vaterlandes mit allen Kräften Mitarbeiten wollen; denn nur Besonnenheit, Einigkeit Md Arbeit können uns vor dem von unseren Feinden erstrebten Zusammenbruch retten. Euren Wünschen und Sorgen werden, soweit das in der Macht der Regierung liegt, in jeder Hinsicht enkgezengekommen werden. Möget Ihr Eure Angehörige gesund wiederfinden und Euch von den erduldeten Leidm bald seelisch und körperlich erholen. Dies ist mein aufrichtiger Wunsch

gez. Ebert, Reichspräsident.

Die Wiederaufbaufrage.

WTB. Berlin, 13. Sept. In der Wiederaufbaufrage ist in allen grundlegenden Fragen insofern eine Verständi­gung erzielt worden, als dies nach Lage der Sache zur Zeit überhaupt möglich ist. Es sollen zunächst einige typische Punkte in den zerstörten Gebieten besichtigt und im Anschluß daran besprochen werden, welche Arbeiten Deutschland übernimmt. Es handelt sich dabei nicht etwa um Feststellung der Schuldfrage, worüber vielmehr erst Vorbesprechungen stattfiaden, sondern um rein praktische Fragen des Wiederaufbaues, und darum, welche Arbeiten Deutschland davon übernehmen kann. Die vom Deutschen Reich als Unternehmer zu erteilenden Aufträge werden nach kaufmännischen Grundsätzen berechnet und ihm gutgeschrieben.

Der erste Dampfer aus London eingetroffe«.

WTB- Hamburg, 14. Sept. Der Dampfer.Weimar' ist als erster Dampfer heute Nachmittag mit Stückgut von

London hier angekommen. A . ^ 4

«ud Rußland.

WTB. Milan, 13. Sept. GestenUbend hat sich der Kommifsar des Auswärtigen der russischen Räteregteruag Tfchitscherin, in einem Funkspruch an den lettländtschen Minister des Auswärtigen gewandt, mit dem Vorschlag, die Krtegssperationen einzustellen.

Oberschl-fi-rr.

WTB. Berlin, 13. Sept. Die interalliierte Militär - kommission für Oberschlesien hat der Reichsregierung eine vorläufige Aufzeichnung über ihre Auffassung der Lage zu­kommen lassen, ihre Vermittlung zur Herbeiführung fried­licher Verhältnisse angeboten und gleichzeitig einige Vor- schlüge gemacht.

Die baltischen Staaten.

WTB. Mita«, 13. Sept. Zu' Ehren der in Riga angekommenen baltischen Diplomaten, von denen die Mitauer mit einem Tage Verspätung eintrafen, fand ein Festmahl beim Ministerpräsidenten statt. Dieser begrüßte die Gäste und führte aus, daß der erste Zweck der Zusammenkunft die Herstellung einer militärischen Vereinbarung sein müsse, an welche sich politische und ökonomische Vereinbarungen an- schließen würden. Die militärische Vereinbarung muffe sich nicht nur gegen die Bolschewisten, sondern auch gegen an­dere Feinde richten. Der litauische G sandte Dr. Schlupas führte aus, daß sich der gemeinsame Kampf gegen den Bolschewismus und die deutsche Gewalt­herrschaft zu richten habe. Der Minister des Aeußer» sagte bei den Bestrebungen die Hilfe der Entente zu und schloß mit einem Hoch auf den Staatenbund zwischen Esth- land, Litauen und Lettland und dessen Paten, die Alliier­ten. In einem Schreiben an die Vertreter des kurländischen Md livländischen Adels führte der Minister des Aeußern aus, daß der Vertrag vom 29. 12. 1918 über das Ansiedlungsrecht der deutschen Soldaten tatsächlich nicht abgeschlossen worden sei.